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Amtlicher Teil.

Bekanntmachung

Ise: .: Feldscnbungen an Offiziere.

»chstchende Bekamitmochung wird bicrmit veröffentlicht, icßen, dcii 23. Scvteinbec 1914.

Aroßherzogliches Kreisanck Gieren, vr. U sing er.

Bekanntmachung.

m eserante:i von SHmerbefleibung für im Felde stehende Os- i lK> werden darauf auiinccksam gemacht, daß das Unterzeichnete n rlkommando keine Pakete abnimmt. Dieselben sind in allen j j_l den immobilen Etappen kommandankuren 2 in Frankfurt v sn-Süd bezw. 3 in Darmstadt zuzuführen.

ranksurt o. M., den 25. Sevtembcr 1914.

> lellvertretendes Generalkommando XVIII. Armeekorps.

Bekanntmachung.

p .: Die Abgabe chemischer Stoffe, en Avotbeken, Drogengeschästen und sonstigen Berkaussstel-- i cd hiermit eröffnet, daß die Abgabe der nachstehend verzeich- t und ähnlich wirkender chemischer Stoffe wieder gestattet ist. ali chloricunt^ Schwefel, Kohlevulver, Salpeter, Stib. sulfur. Phosphor, Salpetersäure, Schwefelsäure, Glycerin, Pikrin- Collodiumwolle, Nitroglycerinzubereitungen, Erythroltetra- tnbereitungc» und ähnliches.

ie Abgabe unterliegt jetzt wieder den gesetzlichen Bestimmun-

ießen, den 28. September 1914.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Usinger.

Bekanntmachung.

achsiehende Bekanntmachmtg toird hiermit veröffentlicht, ießen, den 29. September 1914.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen, vr. U s i n g e r.

Bekanntmachung.

iebesgaben für Angehörige des Feldheeres können zur Abgabe

,en:

bei sämtlichen Ersatztruppenteilen des Kvrpsbezrrks, ber den immobilen Etappen-Konrinandanruren Nr. 2 Frank- Süd (Bureau: Sachsenhausen, Mittlerer Hasenpsad 5)> und Darmstadt (Bureau: Postamt II>,

bei der Abnahmestelle freiwilliger Gaben (Kriegsfürsorge) ankfurt a. M., Tlicaterplatz 14.

s wird erneut darauf hingewirsen, daß es nur auf diesem möglich ist, mir Sicherheit der Truppe die Gabe zuzusühren, nd keine Gewähr dafür übernommen werden kann, daß Liebes­auf Autos über das Etappengebiet hinaus die Truppe wn.

Bon seiten des Generalkommandos.

Der Chef des Stabes: de Graaff, Generalmajor.

:

:.: Die Abhaltung von Messen und Märkten, tt Die G rösch. Bürgermeistereien Der LanDgcmeinDcn Des Kreises.

>roßh. Ministerium des Innern hat durch Verfügung vom Mts. zu Nr. III. 10025 angeordnet, daß gegen Abhaltung! Iligen Messen und Märkte, soweit nicht etwa Bedenken mili- ,er Art geltend gemacht werden sollten, Einwendungen nicht icben sind. Es soll vielmehr, ebenso wie den übrigen Erwerbs- ii, auch dem Stande der Meß- und Marktreisenden Gelegen­egeben werden, seinem Erwerb nach Möglichkeit nachzugehen. Indem wir sie hieraus Hinweisen, bemerken wir, daß, soweit bei iessen und Märkten Lustbarkeiten in Frage kommen, in jedem nen Fall gevrüft werden muß, ob diese mit dem Ernst der

Zeit in Einklang gebracht werden können; Musikbegleitungen wer­den wir jedenfalls nicht zulasscn.

Gießen, den 29. September 1914.

Großhcrzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. U sing er. _

Bekanntmachung.

Betr.: Walzarbeiten aus den Kreisstraßen.

Wegen Vornahme von Walzarbeiten wird die Kreisstraße Et­tingshausenOberbessingen bis zur Einmündung in die Kreis- straße LichLauüach bis auf weiteres für den Automobil- und Last- wagenvcrkehr gesperrt.

Der Verkehr ist über QueckbornMünster bzw. über Lich zu leiten.

Gießen, den 28. Septcmbiw 1914.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

vr. U s i n g e r. _ _

Bekanntmachung.

Betr.: Walzarbeiten aus den Kreisstraßen.

Die am 7. d. Mts. angeordnete Sperre der Kreisstraße Lich Niederbessingen wird aufgehoben.

Gießen, den 26. September 1914.

Grobherzogliches Krcisamt Gießen. _ Dr. 11 i i n a e r. _

Betr.: Ferien.

An Die Schulvorstände Des Kreises.

Diejenigen von Ihnen, die mit der Anzeige der Herbstfericn noch im Rückstand sind, werden unter Hinweis auf unser Aus­schreiben vom 4. Juni l. Js. zur sofortigen Berichterstattung aus- gesordert. Gleichzeitig wird daraus aufmerksam gemacht, daß die mit einer Schulbcsichtigung verbundenen Unkosten, wenn diese infolge der Vernachlässigung der Anzcigepflicht nicht stattfinden kann, dem betreffenden Schulvorstand zur Last fallen.

Gießen, den 26. September 1914.

Grobherzogliche .Kreisschulkommission Gießen. _ vr. U s in g er. _

Bekanntmachung.

Nachstehenden Beschluß des Bundesrotes bringen wir hiermit zur Kenntnis der Jntercssenlen.

Gießen, den 26. September 1914.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

J.B.: Hechler.

Der Bundesrat hat auf Grund des Art. 3 des Gesetzes, be­treffend vorübergehende Einfiihrerleichterungen, vom 4. August d. I. (Reichsgesetzblatt Seite 338) für die Dauer des Krieges fol­gende Abänderungen von Einfuhrverboten und Einsuhrbeschrän­kungen beschlossen:

1. Der Abs. 1 des §12 des Fleischbeschaugesetzes wird außer Kraft gesetzt. Die Untersuchung des in das Zollinland eingehenden Fleisches in luftdicht verschlossenen Büchsen und ähn­lichen Gesäßen, von Würsten und sonstigen Gemengen aus zer­kleinertem Fleische bat sich aus die Feststellung einer äußeren guten Beschaffenheit zu beschränken. Die Untersuchung ist bei der Einfuhr (durch dre Zrfflstellen) vorzunehmen. Der Zuführung zu den llntersuchungsstellen bedarf es nicht.

2. Die Ziffer 1 in Abs. 2 a. a. O. wird dahin abgeändert, daß es der M i t e i n fu hr der Organe, soweit sie durch Gesetz oder durch Beschluß des Bundesrats angeordnet ist und des natürlichen Zusammenhanges dieser Organe mit dem Tierkörper Nicht be­darf, ferner, daß der Tierkörper bei Rindern, ausschließlich der Kälber, auch in Viertel zerlegt sein kann.

3. In Ziffer 2 Ws. 2 a. a. O. wird der zweite Satz gestrichen. Pökelfleisch darf demnach auch in Stücken unter 4 kg ein» geführt werden.

4. Soweit nach den vorstehenden, die Einfuhr erleichternden Bestimmungen eine Untersuchung des frischen Fleisches nicht in dem Umfange möglich ist, wie fte in den Aussührungsbestimmungen O zum Fleischbeschaugesrtze vorgeschrieben ist, hat sie nach den allge­mein gültigen Grwrdsätzen der wissenschaftlichen Fleischbeschau zu

erfolgen. Frische« Fleisch, das danach in aestcnvheitlicher Brztednng

zu Bedenken Anlaß gibt, ist, soweit es mcht nach § 181 der Aus­sührungsbestimmungen O in unschädlicher Weise zu beseitigen ist, von der Emfuh-r zurückzuweisen. _

Bekanntmachung.

Betr.: Den Transport französischer Kriegsgefangener.

In einigen Städten haben sich bei Einlteferung französischer Kriegsgefangener Vorfälle zugctrogen, welche in »oeitesten Kreisen der Bevölkerung berechtigte Entrüstung hervorriefen. Es erscheint nicht ausgeschlossen, daß auch in Gießen französische Kriegsgefan­gene eingelieiert werden. Es wird nicht erwartet, daß die Bevöl­kerung sich hierbei unwürdig verhalten wird. Für alle Fälle ist jedoch Vorsorge genossen, daß diejenigen Personen, die unbefugtec Weise sich mit Hilfeleistungen irgendwelcher Art an die Kriegsgcsan- genen herandrängen sollten, mit Namen sestgestellt und wegen gro- ben Unfugs und Erregen öffentlichen Aergernisses angezeigt wer­den. Auch werden die Rainen dieser Personen rücksichtslos ver­öffentlicht iverden.

Gießen, den 29. September 1914.

Großherzogliches Polizeianrk Gießen.

H e m m e r d e.

Bekanntmachung.

Betr: Feldbereinigung Holzl^tm: hier Drainagen.

In der Zeit vom 1. bis einschließlich 14. Oktober k. I, liegt auf Gro sch. Bürgermeisterei Holzheim

das Projekt über Drainlerung von Grundstücken in den Fluren V und VII der Gemarkung Eberstadt und in den Fluren V und XV der Gemarkung Holzheim zur Einsicht der Beteiligten.

Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des AusschluffeI innerhalb der obenangegebenen Offen!egnngssrist bei Großh. Büre germeisterei Holzhciin schriftlich effrzursichm und zu begründen« Friedberg, den 24. Llugust 1914.

Der Großherzogliche Feldbereinigungskomissäpi Schnitts pah n , Krrisanktmamr.

Bekanntmachung.

Betr.: Fcldbereinigung Leihgestern: hier die G-reitzregiilierimgen mit Großen-lfinden, Ober-Stcinberg, Watzenborn-Sterw- berg und Schiffenberg.

Mit Entschließung vom 11. Juni 1914 hat Großhei«ogk>chetz Ministerium des Innern, Abteilung für Landwrrtsckwfi, Handel und Gewerbe den Ziiteilnngsplan über die den Nachbargemar- kungen Großen-Linden, Ober-Tteinberg, Watzenbosn-Sleiiiberg und Schiffcnberg zugezogenen Gemldstücke aus Grund Wnt Artikel 36 des Feld ber einignngSgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 1906 für vollziehbar erklärt.

Ich bestimme nunmehr als Zeitpunkt der Ausführung (Sigen- tumsÜbergang- den 1. Oktober 1914 und überweise mit Wirkung von diesem Tage den Beteiligten die neuen Grundstücke.

Die Uebcrweisnng erfolgt unter folgenden Bedingungen:

1. Meliorationen können aut''den neuen Grundstücken auch fernerhin vorgenommen werden.

2. Die beteiligten Grundeigentümer müffen sich etne Berände« rung der Zuteilung gefallen lassen, di« infolge der Aus­führung von Meliorationen, der Wlage von Wegrn, Grä­ben oder aus sonstigen Gründen innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig wird.

Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände wrrd dem neuen Eigentümer nach dem Bonitätswert vergütet beNy, zugeschrieben.

Friedberg, den 24. September 1914.

Der Grobherzogliche FeldbereinigungskoMiffärk Schnittspahn, Kreisanrtmann.

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Dringende Sitte!

Den Linien-, Reserve- und Landwehrtruppen des hiesigen Regiments, sich in schweren Kämpfen heldenmütig geschlagen haben, sollen iu aller rze Liebesgaben auf die rascheste Weise zugeführt werden.

Die Bürgerschaft der Stadt Gießen wird hiermit aufgerufen, die in er Linie notwendigsten Liebesgaben, namentlich:

Pulswärmer

Leibbinden

Tabak, Zigarren, Streichhölzer Dauerwurst Schokolade Dörrobst usw.

ollene Hemden ollene Unterjacken ollene Sotten lstlappen ans Leinen oder lebertuch,ungesäumt, etwa v Ztm. im Quadrat hlich und möglichst sofort zu spenden.

Es wird gebeten, ans den Paketen namentlich bei Wäsche halt zu vermerken.

Annahmestelle der Stadt: Stadtknabenschnle an der Nord-Anlage lich von 812 und 26 Uhr.

Annahmestelle des Roten Kreuzes: Alte Klinik täglich von 86 Uhr. Gießen, den 22. September 1914.

Ter Oberbürgermeister:

Keller.

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Alicefrauenverein:

Frau Gebhardt.

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