Ausgabe 
3.9.1914
 
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(dnöwirtjcboft

ch. A» S be t 25 ial}, 2. SejM. Die Tabakcrnre 1914. Soweit es sich letzt schon übersehen läßt. nnrd der Ertrag der dies- tährigen Tabakernte iotoohl in Baden als auch in der Rheinpsalz der Plrnge und der Güte uack> durchaus zufriedenstellend aus- fallen. Mt dem Brechen der Tabakpslauzen ist begonnen worden Lrider erleidet das Erntrgeschiift durch den allgemeinen Mangel an Ärbeitskrästen einen gewissen Aufenthalt. Da aber auch schon m den früheren Zähren Frauen bei der Ernte beschäftigt wurden, so werden sie auch in diesem Jahre in größerem Maße zum Ernte- geschäft hcrangezogen. Geschäftlich ist cs iwch still.

Lingcianvt.

tFür Form und Inhalt aller unter dieser Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.)

Landwirte, verkauft kein Vieh und Getreide an spekulierende .Händler! Wir brauchen keine sogenannten Armeelieferanten. Bcrschlcndcrt daher euer Vieh und Getreide nicht. Behaltet^cs, bis eine Organisation ge'chafsen ist, die im In - teressedes Vaterlandes und nichtumGeld zu ver­diene n, and) eure Produkte zu angemessenen Preisen a b n i m mt.

Einer aus dem Lumdatal.

Märkte.

le. Frankfnrt a. M. Schwei neinarktberi cht vanr 2. Sept. Autgetrieben wäre» 1438 Schweine. Vollfleiichige Schweine von 80 bis 100 kg Lebendgewicht 48.0051.00 Alk., Schlachtgewicht

413.00 64.00 Mk., vollfleischige Schweine unter 80 kg Lebendgewicht

47.00 49.00 Mk^ Schlachtgewicht 62.0063.00 Alk.: vollfleischig» Schweine von 100120 kg Lebendgewicht 48.0051.00 i'ir., Schlachtgewicht 60.0062 Mk.. vollfleischige Schweine von 120 bis ISO kg Lebendgewicht 48.00-51.00 Mk, Schlachtgewicht 6062.00 Mk. «Leichast langsam, bleibt Ueberstand.

le. Frankfurt a. M., 2. Sept. lOriq.-Teleqr. desGiss. Anz."> Amtliche Notierungen der hcntlgen Fruchtmarktoren '. Weizen ihiesiqer) Mk. 21.75-00.0». llurbesüscher Mk. 21.75-00.0>. Wetterauer Mk. 00.00-00.00. Roggen (hiengers Mk. 2151-00.00. Gerste sWetteraner) Mk. 20.50 22.00, 61erfle, Franken, Piälzer, Nie) Mk. 20.7021.70, Hafer Mk. 22.00-23.00, Mais Mk. 19 50-20.00 Weizemnehl 0 Mk. 00.00-00.00, Weizenmehl I Mk. 00.00-00.00, Weizenmehl 111 Mk. 00 00 00 0), Roggenmehl 0 Mk. 00.0000.00, Roggenmehl 0 1 Mk. 00.0000.00, Roggemnehl I Mk. 00.00 -00.00, Weizenkleis Mk. 0.00 0.00, Weizenschalen Mk. 0.000.00, Roggen« lleie Mk. 00.00 - 00.00, Malzkeime Alk. 00.00-00.00, Biertreber 00,00 - 00.00, Fultergersts Mk. 00.00 - 00.00. Lilles per 100 kg ab hier.

1c. Frankfurt a. M., 2. Sept. lSrig.-Telegr. des »Giepener Anzeigers".) K a r t o f s c l m a r k t. Man notierte: Kartoffel»

in Wag ans Atk. 6,00-7,00, im Kleinhandel Mk. 8,50-9,00 für je 100 kg.

Pll. Wiesbaden. Biehhoi-Marktbericht vom 2. Sevt. Auftrieb: Rinder 81 (Ochsen 17, Bullen 15, Kühe und Färsen 57,,

achweine 543.

Kälber 166, Schate 41,

Geschält: mitte!

Ockil e ..

Vollfleischige, ansqemästete, höchsten Schlacht­wertes im Alter von 47 Jahren ....

Tie »och nicht gezogen haben lnngejochte) . .

Junge, fleischige, nicht ausgeinästete und ältere

ausgemästele............4246

Bukle ».

Preise sür 100 Pfd Lebend- Schl a cht > aewih!

SIC.

4853

46-51

SU.

89-100

87-97

79-87

Vollfleischige, nusqew., höchsten Schlachtw. . . 4046 7078

Vollfleischige, jüngere......... . 3640 6570

Färsen, vf'tlje.

Vollfleischige ausgemästet: Färsen höchsten

Schlachtwertes...........4651 65-94

Vollfleischige misgemästet: stüge höchsten

Schlachtwertes bis zn 7 Jahren..... 3714 70-80

Wenig gut entwickelte Färsen....... 4045 7785

Aeitere auSgemästete Kühe....... 3335 6368

Kälber.

Mittlere Mast- und beste Saugkälber .... 5055 8392

Geringere Mast-nd gute Saugkälber . . . 4548 7580

Geringe Saugkälber.......... 4044 68-75

Schafe.

Weidemastschase:

Mastlämmer und Masthammll.... 45,50 00,00 92-00

Schweine.

Vollfleischige Schweine von 80100 kg Lebend­gewicht . .............50 62 6t

Vollfleischige Schweine unter 80 kg Lebendgewicht 47X-48 61 62

Vollfleischige Schweine von 100120 k - Lebend­gewicht .......... 49'/, 51 62-61

Vollfleischige Schweine von 120150 kg Lebend­gewicht .............. 48 00 60 -00

Fettschweme über 150 kg Lebendgewicht . . 43-45 5456

Limburg a. d. Lahn, 2. Sept. Fruchtmark Tnrch. schnittsvreis vro Malter. Roter Weizen lRassamscher) 20,25 Mk., weißer Weizen (angebanle Fremdsorten) 19,75 -J'if., Korn 15 25 Mt., Gerste <F»Itcr> 0,00 Mk.. Braugerste 0 ,;0 2)!f daser, alter, 12,00 Alk., neuer 10,00 Mk.. Erbsen 0,00 Mk^ Kartoffeln der Ztr. 2,513,00 'MC, Butter das Pfund J,2j Mk., Eier das Stück 9 Psg.

Tic Marktpreise sür Vieh und Frucht »ud die tzließeuer Fleisch- und Brotpreise

am 31. August 1914.

Cchlachtviehpreise i» Franks» rt a. Al,

Jleischpreise in «Liegen

Ochse»

llälber

Ocbweixe

50 Kg. Cchlachtgeivtcht

75100 M.

', Kg. Schlachtgw. 63 81 Pf. % . . 60-64 .

% Kg. 3696 Bi],

'/. . 70-75 . -/, . 70-96 .

Eelrcidepreise >» D! a n n h e im

Brotpreise in Gieper

Weizen 100 25.0025.50 Mk. Noggen 100 Slii. 21.5022.00 Mk.

Weiü^rot 2 Hfl. 62 üt x Schwarzbrot 2 5kg. 54 Psg.

Meteorologische Beobachtunge n der S tati on Siehe».

Sept.

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Sonnenschein

Höchste Temperatur am 1.2. September 1911 - 4- 21.7 C. Niedrigste , , 1.2. , 1914 +. 9,4 ,

Niederschlag: 00 mra.

kirchliche Nachrichten.

Irraelitische Religionsgemeinde.

Gottesdienst in der Synagoge (Süd-Anlage).

Samstag, den 5. September 1914 Vorabend 6.15 lltzr,

M or«.em4. 8.36 Uhr.

Nachmittags: 4.00 Hör. Sabbatausgang: 7.50 llhr.

Israelitische Religionsgesellschast.

Gottesdienst.

Sabbat t«'«r am 5. September Hl 4: Freitag abend 6.35 Uhr.

Samstag vormittag 8.00 Uhr.

Samstag nachmittag 4.00 llhr.

Sabbat-Ausgang 7.56 Uhr.

Alochengottesüienst: Morgen- 6.00, abends 6.30 Uhr.

Verautwortlich sür den gesamten redaktionellen Teil: Aug. Go eh.

Amtlicher Teil.

Bekanntmachung.

1. Zunge Leute, die mindestens das 16. Lebensiahr vollendet haben und von denen mit Sicherheit zu erwarten ist, daß sie mit vollendetem 17. Lebensiahr feldinenstiätng und, koirnen sich dis zum 13. September ü Zs. bei einem Bezirkskommando des Korps- bercichs zur Aufnahme in eine un Korpsdezirk zu errichtende Mili- tärvorbüdunqsanstalt anmeldcn.

Sic erhalten in dieser Amtall bis zum Uebertrttt zur Truppe eine vorwiegend militärische Ausbildung.

2. lieber Zeit und Ort der Gestellung in der Anstalt ergeht spätere Mitteilung. Tie Ausnahme erfolgt nach ärztlicher Unter­suchung. Tie Bewerber müssen vollkommen gesund und frei von torverlidien Gebrechen und wahrnehmbaren Anlagen zu chronischen Kranlbeiten sein. Eine Prüfung aus Schulbildung findet der der Aufnahme inchl statt.

Erlittene leichte Strafen schließen die Annahme nicht aus.

3. Eine Verpflichtung, über die gesetzliche Dienstpflicht hinaus zu dienen, erwad>st den Äusgenvmmenen nicht.

I Bei "er Demobilmachung können die Aufgenommenen aus ihren Wunsch', soweit sic noch nicht ausgebildet sind, in eine Unter- olsiziervorlchule, soweit sic sich bereits bei ernem Truvveniteil be>- finden, in eine Unterossizierschule unter den sür diese Schule vor- gcichriebcncn Bedingungen, die aus den Bezirkskommandos einzu- sehen sind, ausgenommen werden.

.5. Zuatrive, nur garnisondicnstsähige Unterossizicre jeden Dienstgrades, welche sich zur Ausbildung dieser jungen Leute ge­eignet erachten, wollen sich ebenso bis zum 13. Sept. d. I. unter Vorlage der nötigen Angaben über Alter, Waffe, bei der sie gestan­den, Ticnstgrad, milirar. Vorbildung, bei einem Bezrrkskommando des Korpsbereickies melden. Solche, welche bereits auf einer Unter- ossizierschule beziv. Vorschule tätig waren, werden bevorzugt.

Ter kommandierende Generat.

F r h r. v. Galt, General der Infanterie.

Zusatz zu 14.

Zeder sich Meldende hat Geburtsurkunde, volizeiliches Füh­rungszeugnis, soivie eine beglaubigte Einverstandniserklä- rung des gesetzlichen Vertreters Vater, Mutier, Vormund oder Vslegerl vorzulegen. Ferner wolle sich ieder über das Gewerbe, den Stand, das Vermögens und Militärverhältnis des Vaters' orientieren.

Gießen, den 31. August 1914.

Großh Bczirt'kommando. _ Naumann

Aufruf.

Es werden zur Ausstellung von Neusormationen eine große Anzahl von ehemaligen aktiven Ossizieren und solchen des Be- urlaublenstandes benötigt. Bei dem großen Bedarf an Ausbildnngs- vcrsonal wird ihre Znansvruchnabme selbst bei beschränke,- Dienst sähigkeil nötig sein. Wünschen betreffs Berwenduugsart und -ort wird, wenn irgend tunlich, eniiprochen iverden.

Alle ehemaligen aknven Offiziere und solche des Beurlaubten standes werden aufgeiordert, sich sofort, ivätestens aber bis zum 10. September, zum freiwilligen Wiedereintritt beim Bczirkskommando Zimmer 22 zu melden.

Ferner sollen Beamte, Ossrzierc, Unteroffiziere usw., die sür unabkömmlich erklärt wurden, aber überzeugt sind, daß die Gründe für ihre Unabkömmlichkeit nicht inebr so zwingend sind, sich von selbst zpm gleichen Termin beim Bezrrkskmnimrndo> Zimmer 22 zur Verwendung beim Heere melden

Ueber ihre Äbkömmlichkeit wird das Generalkommando ent­scheiden.

Gießen, den 2. September 1914.

Groß herzogliches Bezirksftnnmando,

Naumann, Oberstleutnant und Bezirkskommandeur.

Bekanntmachung.

B e t r.: Tie Ausübung der Zagd zu Kriegszeiten.

Großb. Ministerium des Zunern hat durch Verfügung vom 26. v. M. zu Nr. 16 605 im Einvernehmen mit Großh. Ministerium jder Finanzen, Abteilung für Forst- und Kameralverwaltung, bestimmt:

In den Provinzen Dtarkenburg und Oberhessen erfolgt die Ausübung der Jagd durch Reichsdeutsche oder An­gehörige her österreichisch-ungarischen Mon­archie, wie seither nach Maßgabe der bestehenden Gesetze und Verordnungen, insbesondere üi Gemäßheit der Verordnung vom 29. Avril d. I. iRcg.-Bl. S. 218/219,.

Zn der Provmz Rheinbcssen ist die Ausübung der Jagd bis auf weiteres gänzlich untersagt.

Eine Ausübung der Zagd durch Angehörige^ neu­traler Staaten kann in den Kreisen der Provinzen Starken­burg und Oberhessen mit unserer Genehmigung von Fall zu Fall gestattet iverden. Angehörige solcher Staaten, die sich mik Deutschland im Kriegszustand befinden, dürfen die Jagd im ganzen Gr o ßher z o g t n m bis auf weiteres nicht ausüben auch daun, wenn sie Pächter oder Eigentümer hessischer Jagden sein sollten.

Gießen, den 1. Deptember 1914.

Großherzogliches Kreisamt Gieße».

J.V.: Hemmerde.

An die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden und die Großh. Gendarmerie des Kreises.

Sic wollen Ihr Augenmerk daraus richten, daß unbefugte Personen die Zagd nicht ausüben.

Das Polizei-, Forst und Feldschutzperfonal der Gemeinden ist entsprechend zu bedeuten

G i e ß« n, den 1 Sepieorber 1914.

Gooßlierzogliches Kreisamt Gießen.

Z. B: Hemmerbe.

Bekanntmachttttg.

B e t r.: Enteignung von Gelände in Klein-Linden zum Bau eincr Verbindungsvahn bei Gießen.

Zum Bau einer Verbindungsbahn bei Gießen Hai die König!. Erscnbahndirektion Frankfurt a. M aut Grund des Gesetzes vom 26. Juli >884, die Enteignung von Grundeigentum betreffend, in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. September 1899 und der landesherrlichen Vcrordiurng vom 18. Juli 1914 Regierungs­blatt Nr. 26, die Enteignung der nachstebcnd bezeirkmeten, in der Gemarkung Klein-Linden gelegenen Grundstücke beantragt:

1. aus Flur II Nr. l, 1111 qm. Acker, jetzt zum Tell Loger- vlatz, aut dem Schildberg, der Helene Jung geb. Weigel in Klein- Linden und den Erben des Wilhelm Jung I gehörig ;

2. aus Flur I. Nr. 369, 1945 qm, Acker jetzt zum Teil Lager platz, an den: Schildberg, den Vorgenannten gehörig:

3. aus Flur I. Nr 363° «, 162 qm aus 507 qm, Grasgarten, an bem Schildberg, den Vorgenannten gehörig,

4. aus Flur I Nr. 360°/,,,, 436 qm aus 1447 qm. Wiese, m den Heegwiesen, den Vorgenannten gehörig,

5. aus Flur I. Nr. 368*/«,, 1273 qm aus 1643 qm Acker letzt zum Tell LMsgarteo, an dyn Sckstldherg, dem SSgWss

Langsdorf und Ehefrau Katharina Langsdorf geb. Weigel in Klein-Linden gehörig,

6. aus Flur I. Nr. 368»/«, 3 qm aus 585 qm, Hosrctte zmu Tell Hausgarien, an dem Schrldbera, den Vorgenanutru gehörig;

7. aus Flur II. Nr. 3«/«, 718 qm aus 1044 qm, Acker, aut dem schildberg, dem Friedrich Jung III. in Frankfurt a. M., Sandweg 78 wohnhasi, gehörig,

8. aus Flur II. Nr. 3°/,», 312 qm aus 731 qm, Acker, au> dem Schildberg, dem Karl Jung III. in Frankfurt a. M., Weslliche Geleilsstraße 42 ivohnhast, gehörig,

9. ans Nur VII. Nr. 217°/«, 219 qm aus 735 qm, Acker jetzt Bauuischule, hinter den Weingärten, dem Phllipp Germer in Klein-Linden gehörig.

Gleichzeitig wurde die Enteigilung des durch den Bahubau wegsallcnden Gang- und Fahrrechts zu nachstehenden Grundstücken beantragt:

1. Flur VIII. Nr. 18, 1406 qm groß, dem Anton Weller zu Klein-Linden gehörig,

2. Flur VIII. Nr. 19, Acker am Schildberg, 1473 qm groß, der Ehejrau des Karl Weller, Katbarüia geb. Klein und den Kindern des Friedrich Weller I iu Klein-Linden in Erbgemcinschail gehörig,

3. Flur VIII. Nr. 20, Acker am Schildberg, 1491 qm, dem Phllipp Hahn II in Klein Linden gehörig:

4. Flur VIII. Nr. 21' «, Acker am schildberg, 976 qm, der Marie Jung geb. Lenz, Ehefrau des Kaspar Jung VII. in Klcin- Liuden gehörig .

5. Flur VIII Nr. 2l° «. Acker am Schildberg, 970 qm, der Katharina Renschling geb. Mohr, Ehefrau des Kaspar Reusch- lrng II. in Klein-Linden aehöria:

6. Flur VIII. Nr. 22°/«, Acker ani schildberg. 901 qm, dem Philipp Klein V. in Klein-Linden gehörig,

7. Flur VIII. Nr. 22''«, 'Acker am Schildberg, 892 qm. der Elisabethc Weller geb. Klein, Ehetrau des Kaspar Weller IV. in Klein-Linden gehürlg:

8. Nur VIII Nr. 23*/«, Acker am Schildberg, 1347 qm, dem Karl Germer in Klein-Linden gehörig:

9. Flur VIII. Nr. 24*/«, Acker am Schildberg, 1417 qm, der Sophie Jung in Klein Linden gehörig:

10. Flur VIII. Nr 25* 10 , Acker am Schildberg, 1210 qm, der Frieda Klein in Klein-Linden gehörig,

11. Nur VIII. Nr. 26° «, Acker am schildberg, 1067 qm, der Marie Weigel geb. Langsdort, Ehefrau des Ludwig Wei­gel XVII. in Klein-Linden geN>rrg,

12. Flur VIII. Nr. 27° «, Acker am Schildberg, 1044 qm, der Ehefrau des Ludwig Ufer, Marie geb Jung in Klein-Linden und der Ebefrau des Clfausseurs Friedrich Hinterlang, ElyabeE- geb. Jung in Wilhclmshöhc bei Cassel gehörig,

13. Flur VIII. Nr. 28* 10 , Grabgarten am Schildberg, 2444 qm und Flur VIII. Nr. 30* «, Doireite, 403 qm, dcnr Ludwrz Sommer in Klein-Linden gehörig.

Ter Plan, aus dem die Lage der zu enteignenden Grund­stücke ersehen werden kann, sowie der Antrag und die übriger nach Artikel 23 des Enteignungsgesekes^ersorderlichen Nachweisun- gen liegen in der Zeit vom 8. bis 21. September 1914 einschließ­lich aut 'Großb. Bürgermeisterei Klein Lüchen während der üblichen Geschästsstunden zu ledermanns Einsicht offen. Zur Verhandlung über den Plön und die Entschädigung wird Tagsahrt vor der Lokalkommission aus: Tienstag, den 29. September 1914, vor­mittags 9 Uhr, im Schul Haus zu Klein-Linden anberaumt

Die Beteiligten, insbesondere die Eigentümer, Pächter, Mieter oder sonstigen an den zu enteignenden Grundstücken Berechtigten werden hiermit aufgefordert:

al Einwendungen gegen den Plan bei Meidung des Aus­schlusses und Annahme der Einwilligung an die beanspruchte Abtretung oder Beschränkung,

b) Erklärung auf die angeborene Entschädtgirngssuircme bei Mechung der Unterstellung der Annahme des Angebots,

c) Anträge aus Ausdehnung der Enteignung bei Meldung des Ausschlusses mit solchen,

dl Anträge auf Anfrechterhaltung bestehender Lasten 'Ar­tikel 19 des Enteigunngsgesetzes) bei Meidung des Aus­schlusses mit solchen, s) Anträge auf Einrichtung oder Unterhaltung von Anlagen, die für die benachbarten Grundstücke zur Sicherung gegen Gefahren notwendig find oder notwendig werden, bei Mei- duug des Ausschlusses mit solchen, k) etwaige noch unbekannte Ansprüche und Rechte au die zu eutergnenden Grundstücke bei Meidung des Ausschlusses mit solchen

in dem genannten Termin vorzubringen.

Zugleich werden die Eigentümer, bezlo deren Rechtsnachfolger oder gesetzliche Vertreter aufgesordert, die Namen dritter Per­sonen, welche als dinglich Berechtigte oder loegen sonstiger Rechts- verhältiiiffe bei der Enteignung beteiligt sind, sofort nach Zu, ftellung der Bekanntmachung dem Unterzeichneten )nitzuteilen, widrigenfalls sie sür deren Ansprüche gemäß Artikel 27 Ws. 2 des Enteignungsgesetzes verantwortlich werden.

Die Unternehmerin wird zu dem Termin unter dem Rechts- nachtell vorgeladen, daß im Falle ihres Ausbleibens Verzicht, leistnng aus Fortsetzung des Eittelgnungsversahrens unterstellt und sie mit den bis dahin entstandenen Kosten belastet wird.

Tie Eigentümer der abzutretenden Grundstücksteilc müssen von der Zustellung dieser Bekanntmachung an zu neuen Aulager oder zu einer von der bisherigen bezw der gewöhnlichen ab­weichenden Art der Bewirtschaftung die Genehmigung der Unter­nehmerin einholen, widrigenfalls eine Entschädigung demnächst nur insoweft verlangt werden kann, als durch die Veräuderuno auch für den öffentlichen Zweck, für welchen diese Enteignung geschieht, der Wert des Geländes erhöht worden ist.

Räumen die Eigentümer einem anderen von dem Zeitpunkt der Zustellung an ein dingliches Recht an den zu enteignenden Grundstücken oder ein persönliches Recht auf deren Benutzung ohne Genehmigung der Unternehmerin ein, so steht jenem anderen eine besondere Entschädigung nicht zu.

Gießen, den 1. September 1914.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. B.: H e m m e r d e.

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Bekanntmachung.

In der Zeft vom 15. bis 31. August 1914 wurden in hiesiger Stadi

gesunden: 1 Damenhakskctte, 1 Kleiüerhalier, 1 Hutnadel, 1 Handtasche mit Jnhall, 1 Paar Handschuhe, I Tamen- gürtel, 2 Portemonnaies mft Inhalt, 2 Handbeutel, 1 Trau­ring und Geld:

verloren: 1 schwarzes Sauttband mit gelbem Bernstein­anhänger, l goldene Nadel mir weißer Perle, 1 Portc- monnme mrt 1012 Mk. Inhalt, I graues Portcinonnajc mit etwa 17 Mk. Jnhall, l Plakat mit den: Staötwaopen von Marburg mit Buchstaben M. A. 6, 1 schwarzledernc Brieftasche mit einer Vollmacht aus den NamenFricdriä) Heeres" lautend, 1 grüne Tamenhandtasche mit 1 Porte­monnaie mit 10 Mk. Inhalt. 1 Tamenportetnonnaie mit ca. 21 Mk. Inhalt, 1 sllbernes Armband. 1 silberne Hals­kette, 1 Portemonnaie mit ca. 21 Mk. Inhalt und 1 golde­nes Medaillon mft Blld.

Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände be­lieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.

Die Wbolung der gefundenen Gegenstände kann an jede)» Wochentag von 1112 Uhr vormittags und 45 Uhr nach­mittags bei Unterzeichneter Behörde, Zimmer Nr. 1, erfolgen

Gießen, den 1. Sevtember 1914.

Gnoßhcrzogliches Polizciamt Gießen.

Hemmerde.

Bekanntmachung.

Wegen Vornahme von Kanalisationsarbeiten wird der Wetz- larer Weg von den velerüiär-medizülischei, Instituten bis zu den Eiienbahn-Wobnhäusern, eittlang der Bahn, ftir jeglichen Fud^ Werks- und Radiabroerkehr gesverrt Gießen, den 1. September 1911

Großherzvgtiches Polczciamt Gieße»,

- « H-eminärde.