Hx. m
Der LIeftener Anzeiger
erschein! täglich, außer Sonntags. — Beilagen: viermal wöchentlich SiehenerZamilienbliitter; zweimal wöchentl.lirei;- blattsürdenUreirSiehen (Dienstag undFreilaas; zweiinal monall. Land- «irtschastliche äeitsragen Fernsprcch - Anschlüsse: sür die Nedallion 122, Verlag n. Expedition 51 Adreffe kür Depeschen: Anzeiger Gieße«. Annahme von Anzeigen kür die Tagestilnnmer bis vorniittags 9 Uhr.
Erster Blatt
Jahrgang
Montag, 1?. August I9W
General-Anzeiger für Oberhessen
Rotatlonrdnnk und Verlag der vröhl'schen Uuio.-Vuch- und Steindruckerei R. Lange.
Beznqsvrei»:
monatlich 75 Vi.,v,enel-
jährlich Mk. 2.20; durch Abhole- u. Ziveigstellen monatlich 65 Ps.: durch diePost Mk.2.— viertel- jährl. auSschl. Bestell,. Zcilenpreis: lokallöP!, auswärts 2l) Psenniq. Cheiredakteur: A Goetz. Beraiilwortlich sür den polit. Teil: Aug. Goey; sür „Feuilleton", „Vermischtes" und,Gerichts« snal": Karl Neurath; iür „Stadt und Land":
Rciaftion, Expedition und vruckerci: Zchulstrahe 7 . jf»*“
Abreise der ttaiserr und der Grohherzogr. Die Haltung der neutralen Staaten.
In den Tagen der Spannung wieder eine Stunde nationaler Erhebung: unsere deutschen Fürsten zeigen, das; sie in ernster und entscheidender Lage unlöslich mit dem Bolle und dem Heere verbunden sind. Der Kaiser sowohl wie unser chrcchherzog haben die Stätte ihrer bisherigen friedlichen Regierungstätigkeit verlassen, sie haben sn der Heimat ihre Stellvertreter bestellt und selbst die wichtigeren Posten eingenommen, in ähnlicher Weise wie die felddienstfähigen einfachen Soldaten. Die Abschiedsworte der beiden hohen Herren rufen nochmals alle unsere Pflichten! in uns wach, und das ganze Volk gibt den Herrschern mit vollem Herzen und den treuesten Wünschen das Geleite.
Inzwischen ist noch die Aufrufung des Landsturms erfolgt, die eine Nebersicht geben soll über die Zahl des Volles in Waffen, aber nicht so ausgelegt werden darf, als ob nun gleich schon der letzte Mann ansgeboten werden solle. Feste Siegeszuversicht hindert nicht, daß man für alle Fälle Vorbereitungen trifft, wie der Seefahrer auch bei günstigem Wetter seine Rettungswerkzenge mit sich führt. Von diesem Gesichtspunkt aus ist es zu verstehen, daß Frauen und Kindern in den Grenzfcstnngen der Rat erteilt worden ist, während der kriegerischen Ereignisse anderswo ein Unterkommen zu suchen.
Bisher haben die deutschen und auch unsere verbündeten Truppen nur Erfolge gehabt. Das Augenmerk unserer Gegner ist nunmehr darauf gerichtet, die neutralen Staaten rrrit falsche» Nachrichten zu überschwemmen, um gegen uns zu Hetzen und neue Helfer gegen uns anznwerben. Die Engländer sind darin ganz besonders tüchtig; sie bewahrheiten wieder einmal das bekannte Gocthewort und „stellen toie vom Himnrel sich gesandt"', indem sie in die Welt lispeln, daß durch die dentscl>en Kontaktminen in oer Nordsee der neutrale Handel gefährdet werde. Das machte eine amtliche deutsche Berichtigung nötig, die >vir nachstehend obdrncken. sodann wird im Ausland die Nachricht verbreitet, in der Icordsec habe ein großes Seegefecht stattgefunden, lvobei 22 deutsche und 4 englische Schisse gesunken seien. Auch diese Nachricht ist, wie der Berliner Berichterstatter der „Franks. Ztg." »ach Anfrage bei zuständigen Stellen mitteilt, Wort für Wort erfunden; nur der englische Kreuzer „Amphion" ist bisher untergegangen. Ebenso nnloahr ist es, daß englische Truppen in Belgien gelandet seien usf. Ob es wahr ist, daß General French, der englische Lberkommandieren.de, im französischen Hauptquartier eingetroffen sei, wie eine Privat- mcldung aus Rom wissen will, steht ebenfalls sehr dahin. Was soll der gute General dort ohne Truppen? lins könnte dieser Vorgang ganz gleichgültig sein. Wie verwerflich aber von England gerade in Italien gearbeitet wird, geht aus der Verbreitung der unsinnigen Meldung hervor, in Deutsch' land sei Liebknecht erschossen worden, es hätten blutige Zusammenstöße zwischen Militär und Bevölkerung stattgcfunden, wobei auch Rosa „Luxemburg getötet worden sei! Ta dieser Unsinn auch in Italien gar bald sehr kurze Beine haben wird, darf man hoffen, daß das Gegenteil der englischen Absicht sich verwirklichen wird. Erfreulich ist, daß der italienische Botschafter in Berlin im Auftrag seiner Regierung erklärt hat, die Gerüchte, wonach Italien eine Deutschland unfreundlich Haltung zeigen werde, seien vollständig unbegründet.
Englische Lügen.
Berlin, 16. Aug. Die in dem neutralen Ausland verbreitete Ansicht, daß deutsche Häfen blok- liert und der Schiffsverkehr mit Deutschland unterbunden ist, ist unzutreffend. Kein Hasen ist blockiert, dein Schiffsverkehr neutraler Staaten mit Deutschland steht nichts im Wege. Tic von englischer Seite ausgestreuten Behauptungen, die Nordsee sei von deutscher Seite mit Minen verseucht, sind unrichtig. Neutrale Schiffe für die deutschen Nordseehäfcn haben bei Tage zehn Seemeilen nordwestlich von HAgolaiid anzustenern. Dort ist deutscherseits für Lotsen gesorgt, loelche die Sckstffe in die Häfen geleiten. Die Ostseehäfen haben neutrale Schiffe direkt anzustenern; vor jedem Hafen stehen Lotsen zur Verfügung. Das Kohlenausfnhrverbot ist nicht aus Bunker- kohlen misgedehnt, die Kohlenvcrsorgung ist gewährleistet.
Empörung der türkische» Frauen gegen England.
Wien, 16. Aug. Das Wiener Korr.-Bur. meldet aus Ko n st an t in o pe l vom 14. Aug.: Gestern fanden sich etwa 100 m n s e l m a n i s ch e F r a u e n vor dem Sommcr- sitz der englischen Botschaft am oberen Bosporus ein, um gegen die Beschlagnahme der Dampfer „Sultan Osman" und „Reschadich" durch England zu demonstrieren. Eine Abordnung von vier Damen wurde von dem britischen Geschäftsträger empfangen. Sic bat ihn, die englische Regierung von der Kundgebung zu benachrichtigen und sic von der Trauer in Kenntnis zu setzen, welche die muselmanische Frauenwelt über die Beschlagnahme der türkischen Kriegsschiffe empfinde.
K o n st a n l i n o p e l, 16. Aug. Die sämtlichen hiesigen Zeitungen erscheinen wegen Papicrmangels in verkleinertem Format. In einem Leitartikel des „Tanin", in welchem ee die Anschuldigungen der französischen Presse zurückwcist, wonach Lesterrcich-Ungarn und Deutschland sür den Krieg verantwortlich seien, setzt er auseinander, daß die Triplccntcnte aus
dem Balkan offen gegen den Dreibund gearbeitet habe. Schließlich stellte Oesterreich-Ungarn fest, daß Serbien ein ihm gefährliches Element sei. Das Deutsche Reich habe sich immer bemüht, den Streit zu vermeiden, aber Frankreich habe allezeit eine Revanchepolitik betrieben. Nicht nnr wir, sagt der „Tanin", sondern auch viele Franzosen bedauern^ daß Frankreich derart das Werkzeug Rußlands geworden ist. Wahre französische Patrioten weinten, als sie sahen, wie die französischen Milliarden nach Rußland wanderten und wie Frankreich der Sklave Rußlands wurde. Der „Tanin" schließt damit, daß die Tripleentente der Anlaß zum Kriege geworden sei. Oesterreich- Ungarn habe in den letzten Jahren vollkommen friedliche Gefühle an den Dag gelegt. Jeder Unparteiische müsse anerkennen, daß der Grund, der es gegen Serbien marschieren ließ, wirklich zwingend war.
England und die Türkei.
London, 15. August. -Reuter.) Die Blättermeldung, daß England an die Türkei ein Ultimatum gerichtet habe, ist unwahr.
Rom, 15. August. (W. B.) Nach dem „Corriere d'Jtalia" erhielten die ofsizicllen Kreise keine Bestätigung von einem an die Türkei gerichteten französisch-englischen Nltiniatum. Es handelt sich dabei nur nmeinErsuchenumAusklärung.
Die Haltung Italiens.
Berlin, 15. Ang. Mit Rücksicht auf hier umlaufende Gerüchte, daß Italien gegenüber T-entschlarw und Oester- rcich-Ungarn eine wenig freundliche Haltung einnehme, hat die italienische Regierung den hiesigen Geschäftsträger beauftragt, diesen falschen Gerüchten entgegenzntreten. Der Geschäfts Niger hat in Erfüllung dieses Anstrages das Auswärtige Amt ersucht, diese Ausstreuungen sür unbegründet zu erklären.
Var Vordringen der Oesterreicher.
Wien, 16. Aug. (Amtliche Meldung.) Uns.,e Truppen haben am 14. August nach heftigen Kämpfen den Feind auS einer seit langer Zeit befestigten, stark besetzten Aufstellung mif den östlichen Userhöhen der Drina nächst Ljesnica geworfen. Hier sowohl wie bei S ch a b a tz wurden am 14. August nachmittags und in der Nacht zum 15. August zahlreiche mit großer Tapferkeit geführte Gegenangriffe der Serben ab gewiesen. Heute haben unsere Truppen das Borrücken fortgesetzt; eine Fahne, zwei Geschütze und zwei Maschinengewehre wurden erbeutet. Die Verluste des Feindes sind schwer, doch auch unsere Berluste sind nicht unbeträchtlich. Montenegrinische Strcitkräfte, die auf unser Gebiet einzudringen versuchten, wurden allenthalben zurück geworfen.
Im Norden gingen unsere Truppen westlich der Weichsel vor. Auch östlich der Weichsel sind wir bereits im Vordringen begriffen.
Der Kaiser.
Berlin, 16. Aug. Der Kaiser hat heute 8 Uhr vormittags in der Richtung Mainz Berlin verlassen. Der Oberbürgermeister und der Stadtverordnetenvvrsteher brachten heute morgen dem Kaiser kurz vor der Abreise im Schloß die Abschiedsgrüße der Stadt Berlin. Der Kaiser hat an den Oberbürgermeister folgenden Erlaß gelangen lassen:
Der Fortgang der kriegerischen Operationen nötigt mich, mein Dauptgnarticr von Berlin zu verlegen. Es ist mir ein Herzensbedürfnis, der Berliner Bürgerschast mit meinein Lebewohl innigsten Dank zu sagen für alle die Kundgebungen und Beweise der Liebe und Zuneigung, die ich in diesen großen nnst schicksalsschweren Togen in so reichem Maße erfahren habe. Ich vertraue fest auf Gottes Hilfe, aus die Tapserkeit von Heer und Marine und die unerschütterliche Einmütigkeit des deuffchen Volkes in den Stunden der Gefahr. Unserer gerechten Sache wird der Sieg nicht schien. !
Berlin im Schloß, 16. August 1914. Wilhelm.
Berlin, 16. Ang. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht in einer Sonderausgabe folgenden Erlaß des Kaisers über die Ermächtigung des Reichskanzlers zur selbständigen Erledigung von Regicrungs- geschäften im Bereiche der Reichsverwaltung vom 16. August 1914:
In dem Wunsche, während meiner Abwesenheit im Felde die unverzügliche Erledigung der Rogicrungsgeschäste zu sichern, will ich den Reichskanzler bis auf weiteres ermächtigen, folgende sonst zu meiner Entscheidung gelangende Angelegenheiten im Bereiche der Reichsverwaltung selbständig zu erledigen:
1. Bewilligungen aus meinem D.ispositionsfonds bei der Reichshauvtkasse, soweit es sich um die Weiterbewilligung laufender Unterstützungen oder um die Bewllligung einmaliger Unterstützungen handelt.
2. den Erlaß von Forderungen, Erstattung vom Reiche vereinnahmter Beiträge und Niederschlagung von Fehlbeiträgen.
3. Abänderungen von Verträgen.
4. Genehmigung von Schenkungen und Zuwendungen.
5. Verleihung der Anstellungsberechtigung.
6. Ernennung und Entlassung der Präsidenten und Mitglieder der Kaiserlichen Tiiziplrnarbcbördcn, sowie der Mitglieder der technischen Kommissionen sür die Seeschiffahrt und des Versicherungsbeirates, der ständigen Mitglieder im Nebenamtr so
wie der richterlichen Beamten, der Mitglieder höchster Verwältungs- gerichtshöfe, bei dem Aussichtsamte sür Privatversicherung und der nicht ständigen Mitglieder des Patentamtes, der Vorsitzenden und Beisitzer des Oberkeeamtes und Oberprisengerickttes, der Prisenrichter und deren Stellvertreter, sowie der Bankkommissarirn bei den Reichsbankhauptstellen.
7. Versetzung von Beamten in den Ruhestand.
8. Bewilligung von Pensions Zuschüssen aus'Grund des Artikels I 31 des Gesetzes vom 22 . Mai 1895.
Die demnach ergehenden Erlasse sind zu zeichnen: Aus Grund Allerhöchster Ermächtigung des Kaisers: Der Reichskanzler.
Berlin Schloß, 16. August, 1914.
Wilhelm R. v. Bethmann Hvllweg.
Der preußische „Staatsanzeigcr" veröffentlicht in einer Sonderausgabe ebenfalls einen Erlaß dies Königs über die Ermächtigung des Staatsministeriums zur selbständigen Erledigung von Regierungsgeschäften.
Ausruf des Landsturmes.
Das „Rcichsgesetzblait" veröffentlicht folgende Verordn nna betreffend den Aufruf des Landsturmes:
Wir, Wilhelm, von Gottes Gnaden deutscher Kaiser und König von Preußen usw. verordnen auf Grund des Artikels 2 8 25 des Gesetzes betr. die Aenderung der Wehrpflicht vom 11. Febr. 1888 (Reichsgesetzblatt Seite 11 im Namen des Reiches was folgt:
§ 1. Sämtliche Angehörige des Landsturms ersten Aufgebotes, die ihm überwiesen oder zu ihm aus der Ersatzreserve nbergetreten sind, werden lstennit aufgeriffen. Bon dem Ausruf sind nicht betroffen die wegen körperlicher oder geistiger Erbrechen'als dauernd untauglich ,aus dem Dienst im Heere oder der Marine Ausgentusterten. Die Ausgebotenen haben sich sofort uMer Vorzeigung etwaiger Mititärpapierc bei den Lrtsbehörden ihres Aufenthaltsortes zur Landsturnrroll« anMmelden.
8 2. Sämtliche Jahres Nossen des Landsturmes zweiten Aufgebotes, die ans der Landwehr ^der der Seavehr zweiten Aufgebotes zum Landsturm übergetreten sind, werden zum aktiven Dienst ausgerusen. Ucber den Zeitpunkt der Gestellung ergeht besonderer Beseht.
K 3. Diese Verordnung sindet ans die königlich bayerischen Gebietsteile keine Anwendung.
Urkundlich unter unserer Höchsteigenhändigen Untersckwist und beigedrucktem Kaiserlichen Fnsiegel.
Gegeben Berlin im Schloß, 15. August 1914.
Wilhelm, v. Bethmann H o l l w e g.
Tic nach der Allerhöchsten Verordnung aufgerufenen Landstnrmpflichtigcn, die sich im Ausl an de aushalten, haben die Verpflichtung zur alsbaldigen Rückkehr nach dem Jnlande, sofern sie nicht auf Grund des 8 100 Ziffer 3 und 4 der deutschen Wehrordnung ausdrücklich hiervon befreit worden sind. Weitere Befreiungen sind unzulässig. Die zurückkehrenden Landsturmpflichtigen ersten Aufgebots haben sich bei den Zivilvorsitzenden der Ersatzkommiffion ihres Wohnsitzes und bei Ermangelung eines Wohnsitzes bei demjenigen Zivilvorsitzcnden zur Landsturmrollc an- zumelden, dessen Bezirk sie bei der Rückkehr nach Deutschland zuerst erreichen. Tie znrückkehrenden Landsturmpflich- tigcn zweiten Aufgebotes haben sich bei dem BezirkSkom- mando ihres Wohnsitzes und in Ermangelung eines Wohnsitzes bei demjenigen Bezirkskommando zu melden, dessen Bezirk sic bei der Rückkehr nach Deutschland zuerst berühren.
Die von dem Aufruf betroffenen ehemaligen Offiziere, Sanitätsoffiziere, Beterinärofsizicre und oberen Militärbeamten des Heeres uird der Marine haben sich innerhalb 48 Stunden nach Bekaimtmachnng des Aufrufes mündlich oder schriftlich unter Vorlegung der vorhandenen Militärpapiere bei dem Bezirkskommando zu melden, in dessen Bezirk sie ihren Aufenthalt haben. — Befindet sich der Aufenthaltsort im Auslande, so haben sie sich unverzüglich bei dem Bezirkskommando zu melden, dessen Bezirk sie bei der Rückkehr nach Deutschland zuerst erreichen.
In gleicher Weise melden sich a) ehemalige Offiziere, Sanitätsoffiziere, Beterinärofsizicre und obere Militär- beamte des Heeres und der Marine sowie Zivilärztc, Zivil- tierärztc und Zivilbeamte, die von dem Aufruf zwar nicht betroffen, aber zu freiwilligem Eintritt in den Landsturm bereit sind, d) ehemalige Unterossiziere des Friedensstandes des Heeres und der Marine, die zwar nicht von dem Aufrufe betroffen, aber bereit sind, zum Dienst in Ofsiziers- stellen freiwillig einzutreten. Für ehemalige Unteroffiziere des.Fricdensstandes des Heeres und der Marine gilt dieses mir insoweit, als sie mindestens 8 Jahre aktiv gedient haben.
Tie Einberufung der Reserve, der Landivchr und des Landsturms kann, so schreibt das amtliche Wolfs-Bureau, die Ursache werden, daß Uniformen auf treten, die der Bevölkerung weniger bekannt sind. Acltere Männer werden des Königs Rock anlegen, und es kann der Verdacht austreten, daß die Uniform unberechtigt oder zu staatsfeindlichen Zwecken getragen wird. Es darf aber nicht Vorkommen, daß ehrenhafte Männer verdächtigt und belästigt werden und daß der Dienst, worin sie stehen, dadurch leidet. Deshalb wird erneut darauf hingewiesen, daß jeder Verdacht der Polizei mitzuteilen ist. Das Publikum soll sich jedoch jeden Eingriffs enthalten, Ruhe


