flujjVlf'Wf „Petro PawlowSk" mit ca. 1000 Mann Besatzung, die der bekannte Admiral Alakaron.» befehligte, binnen zwei Minuten vor Port Arthur zum Linken gebracht. Auch der berühmte russische Schlachtenmaler Wereschtschagin f<rnb^ wie man sich wohl noch erinnert, dabei den Tod. Ebenso ist in diesem Kriege das gewaltige Linienschiff „Sewastopol" durch Minen gefechtsunsähig gemacht wor- den, — Auch im italienisch-türkischen Kriege hat die Mine eine bedeutsame Rolle gespielt: die „Minierung" der Dardanellen, die Sperre der Hafeneinfahrten von Smyrna, Beirut und Saloniki durch Minen sind noch in aller Erinnerung. (Ein im Jahre 1801 gegen die französische Flotte in Boulogne mit Seeminen gemachter Versuch kann hier übergangen werden, weil er wirkungslos geblieben ist.)
23a s ist e i n e S e e in i n e? Die Minen stellen eiserne, verschiedenartig geformte Kessel dar, die durch aufgeschraubte Teckel luft- und wasserdicht abgeschlossen sind. In diesem Kessel befindet sich eine Maschinerie, die dazu dient, die 'Mine bei einer Berührung mit dem Boden eines Schiffes zur Explosion zu bringen."Sie sind mit Sprengstoffen geladen und werden bei Ausbruch von Feindseligkeiten unverzüglich an wichtigen Punkten, z. B. vor der Einfahrt in große Krtegshäfen gelegt, ohne daß sie den heimischen Schiffen gefährlich werden können. ES gibt verschiedene Arten von Minen. Am gebräuchlichsten ist die Kon- raktmine, weil diese zu ihrer Entzündung nicht erst der Schließung eines von einer Minenbeobachtungsstation bedienten Stromkreises bedarf: sie fliegen nämlich auf, sobald ein, die Minensperre passierendes Schiff mit seinem Boden oder den Seitenwänden auf die Mine aufstößi. Alan unterscheidet dann noch sog. „Herzminen", die ihren Namen nach ihrer herzförmigen Gestalt führen. Auf deren Deckel befin-- dcn sich drei bis vier divergierende Zündköpfe, die, wenn ein Schiff gegen sie stößt, eine im Innern enthaltene Glasröhre zum Zerbrechen bringen. In dieser Röhre befindet sich Schwefelsäure, die sich beim Röhrenbruch in chlorsaures Kali ergießt und so durch Entzündung von Knallguecksilber die Sprengladung zur Explosion bringt. — Bon großer Bedeutung für das Minenwesen ist die Erfindung des schwedischen Jngeniears A n g e r e l l, die sog. b e w e g l i ch e S c c m i n e. Diese Mine kann nämlich nach Bedarf auf den Meeresgrund gesenkt oder bis etwa 3 Meter unter den Meeresspiegel gehoben werden; der Mechanismus zum Aufwickeln des Ankertaues wird von einem Elektromotor von V« Pferdestärke getrieben, die durch elektrische Kabelschaltung von einer Landstation aus in Betrieb gesetzt wird.
Völkerrechtlich ist das Mincnwesen durch das achte Abkommen der Haager Konferenz von 1907 geregelt. Dieses Abkommen stellt einen Versuch dar, die Interessen der Krieg-- sührenden mit denen des Welthandels zu versöhnen, indem es bestimmte, daß nur Minen und Torpedos von einer gewissen technischen Beschaffenheit verwendet werden dürfen, und das Legen von unverankerten selbsttätigen Koutakt- minen (, ? mines flottantes“) verbot, es sei denn, daß fiele eingerichtet sind, daß sie spätestens eine Stunde, nachdem der sie Legende die Aufsicht über sie verloren hat, unschädlich Ochlind") werden. Ebenso sind auch verankerte selbsttätige Kontaktminen („mines amarrees“) verboten, indes erlaubt, wenn sie unschädlich werden, sobald sie sich von ihrer Verankerung losgerisscn haben. Das Haager Abkommen fordert aber auch, daß bei Verwendung von verankerten Minen für die Sicherheit der friedlichen Schiffahrt alle möglichen Vorsichtsmaßregeln getroffen und daß nach Beendigung des Krieges die gelegten Minen möglichst sofort beseitigt werden. Doch das Völkerrecht ist ja bei unseren perfiden Gegnern längst außer Mode gekommen____
Unsere tapfere Marine hat selbstverständlich dem Minenwesen seit langen Jahren außerordentliche Beachtung geschenkt. Bald genug dürften die feindlichen Schiffe, so sie sich vorwagen sollten, erkennen, daß wir zu Wasser wie zu Lande in gleichem Maße gerüstet und stark sind. An unserer See- und MinEntüchtigkeit werden ihre Angriffe zerschellen!
Berlin, 13.Aug. Gegenüber anderslautenden englischen Nachrichten der „Foreign Office" ist das Wolfs-Bureau von maßgebender Stelle ermächtigt, zu erklären, daß keineswegs inderNordseedeutscheKontaktminen gelegt sind, welche die neutrale Schiffahrt gefährden, sondern einzig und allein in unmittelbarer Nähe der englischen Küste.
Menftücke zur Haltung Englands.
Me englische Zeitungen berichten, ist in Loirdon „eine vollständige Darstellung der diplomatischen Verhandlungen zwischen England und Deutschland vor dem Ausbruch der Feindseligkeiten" als Weißbuch veröffentlicht worden. Das Weißbuch betont, daß Englaich mit seinem Konferenz- Vorschlag ein großes Friedenswerk unternommen habe, und unterstreicht besonders, daß es Deutschland großherzig die Führerschaft bei der Vermittlung angeboten habe. Aus das „großherzige" englische Anerbieten ist nun dem Weißbuch gemäß nachstehendes Telegramm Gosche ns an Grey gefolgt:
Berlin. 29. Juli 1914.
Ich wurde heute abend zu dem Reichskanzler gerufen. Seine Exzellenz waren gerade von Potsdam zurückgekehrt. Er
Osten, woher ich gekommen war, ruhig. Um 6 Uhr ward dort die Mobilmachung bekannt. Zugleich staute sich der Verkehr. Riesige Verspätungen werden gemeldet. Marinesoldaten kommen durch, fröhliche, kecke Burschen. Aber jetzt sicht man noch mehr weinende Frauen und Mädchen bei ernsten, hohen Offizieren — seltsam sticht die heitere Eleganz modischer Toiletten ab gegen das schwere Herzeleid.
Mit lVs Stunden Verspätung geht der v-Zug nach Frankfurt ab und wird von den Reisenden gestürmt. Ich werde in den Sveise- wagen geschoben, und da doch kein Platz mehr im Zuge, bleibe ich dort sitzen. Und nun nach der Ruhe und Würde des ernsten Tages ein erbärmliches Bild: das in seiner Bequemlichkeit gestörte internationale Reisepublikum verübt im Speisewagen «<n fürchterliches Geschrei mit der Bedienung, wenn seine Wünfchc nicht rasch genug befrickigt wurden: dabei hatten die Kellner alle Hände voll zu tun und gaben sich redlichste Mühe.
Näher und näher führte mich der Zug zur Heimat und endlich war ich nach Mitternacht in meinein Landstädtchen, wo mich die Gattin erwartete. Da hörte ich zum erstenmal bei dem braven Landvolk laute Hurrarufe, mit denen heimkehrende Reservisten begrüßt wurden und das war.der Auftakt zu der angehenden Begeisterung, die in den nächsten Tatzyn das ganze einige Volk erfaßte, wenn seine Söhne zu den Fahnen eilten. Wir Büreau- menichen haben wieder unseren Dienst, der Urlaub war zurückge- nammen. Manchem Scheidenden tut man eilten Dienst zur Regelung seiner Angelegenheiten und — .unerhört in der Geschichte der Burcaukratie — man nimmt mit warmem Händedruck Abschied. Möge diese herrliche Einigkeit, die alle Standes- und Klassengegensätze überbrückt, für alle Zetten bleiben! Nicht nur in der Stunde der Gefahr und des gemeinsamen Leids. Dann haben mir im Inneren den Frieden. Nach außen werden ilyit unsere Massen erhalten. Mein noch unverössentlichtes vazifistisches Manuskirpt habe ich verbrannt — ich habe sin Ideal begraben, aber «in neues gewonnen. Hans Otto Becker.
sagte, falls Oesterreich von Rußland angegriffen würde, befürchte er, ein europäischer Krieg würde unvermeidlich werden, gemäß den Verpflichtungen, die Deutschland als Verbündeter Oesterreichs habe, trotz seinen fortgesetzten Bemühungen, den Frieden zu erhalten. Er ging dann dazu über, folgendes feste Angebot für die brrtyche Neutralität zu machen. Er sagte, es sei klar, so weü er imstande sei, das Hauptprinzip der britischen Politik zu beurteilen, daß Großbritannien niemals zusehen und ertauben würde, daß FranO reich in irgendeinem Konflikt zertrümmert würde. Das sei jedoch nicht das Ziel Deutschlaiids. Vorausgesetzt, daß die britische Neu- tralität gesichert wäre, würde er der britischen Regierung iede Sicherheit geben, daß die kaiserliche Regierung keine Gebtels- erwerbungen auf Kosten Frankreichs erstrebe, sollte sie siegreich sein in irgendcinein Krieg, der kommen möge. Ich fragte seine Exzellenz darauf wegen der französischen Kolonien, und er antwortete, daß er nicht in der Lage sei, eine ähnliche Verpflichtung auf diesem Gebiete einzugchen. Was aber Holland anginge, so sagte Seine Exzellenz, so lange Deutschlands Gegner die ilnver- schctheis und Neutralität der Niederlande achteten, sei Deutschland bereit, der englischen Regierung die Versicherung zu ^geben, daß sie das gleiche tun würde. Es hinge von dem Verhalten Frankreichs ab, welche Maßnahnren Deutschland gezwungen würde, in Belgien zu ergreifen, aber wenn der Krieg vorüber wäre, würde die belgische Integrität geachtet werden, wenn Belgien nicht gegen Deutschland Partei ergriffe. Seine Exzellenz schloß damit, daß er sagte: So lange er Kanzler wäre, sei das Ziel seiner Politik gewesen, wie Sie wohl wüßten, eine Verständigung mit England herbeizusühren. Er oerrranc darauf, daß die obigen Versicherungen die Grundlage solcher Verständigung bilden würden, die er so sehr herbeiwünsche. Er habe im Sinn ein allgemeines Neutralüats- abkommcn zwischen England und Deutschland, obwohl es natürlich im gegenwärtigen Augenblick zu früh wäre, cs in seinen Einzelheiten zu erörtern, und eine Versicherung der britischen Neutralität in dem Konflikt, den die gegenwärtige Krisis herbeiführen könne, würde ihm ermöglichen, die Verwirklichung seines Wunsches ins Auge zu fassen. Aus die Frage Seiner Exzellenz, was ich dächte, wie seine Bitte von Ihnen ausgenommen wüchc, antwortete Ich, daß ich es nicht für wahrscheinlich hielt, daß Sie sich zu diesem Zeitpunkt in irgend einer Weise binden würden, und das; ich der Meinung sei. Sie würden wünschen, volle Freiheit zu behalten.
Jeder Deutsche wird, so schreibt dazu die „Köln. Ztg." mit Recht, fühlen, daß der Reichskanzler mit diesem Angebot bis an die äußerste Grenze dessen geangen ist, was Deutschlands Ehre erlaubte. Zweifellos wurde Frankreich, sollten wir im Kriege unterliegen, Elsaß-Lothringen zurückfordern, also eine erhebliche Erwerbung reichsdeutschen Gebiets versuchen. Der Kanzler aber verpflichtet sich, wenn wir siegen, das Gebiet Frankreichs, ausgenommen die Kolonien, unangetastet zu lassen. Und nun der Erfolg seines Schrittes:
Sir Edward Greys Antwort aus dieses Angebot für die britische Neutralität, fährt das Weißbuch fort, war entschieden. Er telegraphierte an Sir E. Goschen folgendes: Auswärtiges Amt, 30. Juli 1914.
Tie königliche Regierung kann auch nicht einen Augenblick den Vorschlag des Kanzlers in Erwägung ziehen, sich unter solchen Bedingungen zur Neutralität zu verpflichten. Was er von uns verlangt, geht in seiner Wirkung dahin, uns zu verpflichten, ruhig zuzusehen, während französische Kolonien genommen werden und Frankreich geschlagen wird, solange Deutschland kein französisches Gebiet, d. h. nicht Kolonialgebtet, nimmt. Vom sachlichen Gesichtspunkt aus ist ein derartiger Vorschlag unannehmbar, denn Frankreich konnte, auch ohne daß ihm Land in Eurooa genommen würde, so zermalmt werden, daß es seine Stellung als Großmacht verlöre und der deutschen Politik untertan würde. Aber ganz abgesehen davon, würde es eine 'schände für uns sein, aug Kosten Frankreichs diesen Handel mit Deutschland zu machen, eine schände, von der der gute Name unseres Landes niemals gereinigt werden könnte. Der Kanzler fordert uns ferner im Effekt dazu aus, zu verschachern, was wir cm Verpslichtungen oder Interessen in bezug aus die Neutralität Belgiens haben. Wst konnten diesen Handel ebensowenig in Erwägung ziehen. Nach 'fern Gesagten ist es unnötig, zu untersuchen, ob die Aussicht aus ein künftiges allgemeines Neutralitätsabkommen zwischen England und Deutschland hinreichende positive Vorteile bieten würde, um uns zu entschädigen dafür, daß wir setzt unsere Hände binden. Wir müssen unsere völlige Freiheit bewahren, um zu handeln, wie die Umstände cs uns zu erfordern scheinen, im Falle einer derartigen unglücklichen und bedauerlichen Entwicklung der gegenwärtigen Krise, wie sie der Kanzler ins Auge faßt. Sie mögen zu dem Kanzler im obigen Sinne sprechen und cindringlichst hinzufügen, daß der einzige Weg, gute Beziehungen zwischen England und Deutschland zu unterhalten, der ist. daß Sie sortfahren, gemeinsam für den Frieden Europas zu arbeiten: wenn wir damit Erfolg haben, werden die gegenseitigen Beziehungen zwischen England und Deutschland, wie ich glaube, ipso facto verbessert und gestärkt werden. Zu diesem Ziele wird dce königliche Regierung aus solche Weise hinarbeiten mit aller Aufrichtigkeit und allem guten Willen. lind ich will dies erklären: Wenn der Friede Europas getvahrt bleiben kann und die gegenwärtige Krisis glücklich überstanden ist, wird mein eigenes Streben dahin gehen, ein Einvernehmen zu fördern, an welchem Deutschland teilhabcn könnte, wodurch es Sicherheit erhalten könnte, daß keine aggressiv« oder feindliche Politik gegen es oder seine Verbündeten von Frankreich, Rußland und uns selbst gemeinsam oder einzeln verfolgt würde. Ich habe hiernach gestrebt und hicriür gearbeitet, soweit ich es konnte, während der letzten Balkaukrise: und da Deutschland ein entsprechendes Ziel hatte, so haben sich unsere Beziehungen iühlbar gebessert. Ter Gedanke ist bisher zu utopisch gewesen, um den Gegenstand bestimmter Vorschläge zu bilden, aber wenn die jetzige Krisis, die ja weit schärfer ist als irgendeine, durch die Europa seit Generationen gegangen ist, glücklich überstanden ist, dann hosse ich, daß die Erleichterung und Rücktvirkung. die ihr folgen wird, eine entschiedenere Annäherung zwischen den Mächten möglich machen wird, als bisher möglich gewesen ist.
Diese Antwort war nicht die Antwort eines Neutralen, Es geht daraus hervor, daß die englische Kriegserklärung für Deutschland günstiger war aü dieses hinterhältige „Abwarten" der britischen Politik, die uns auf alle Fälle in den Rücken gesallen wäre.
vermischte».
* Die Wiener Universität wird in ein Genesungsheim für Leichtverwundete umgewandclt, die aus den Krankenanstalten entlassen sind, aber noch der Pflege bedürfen.
Amtlicher Teil.
Bekanntmachung.
B e t r,: Die konsularische Vertretung von Rußland, Frankreich, England, Belgien und Serbien.
Nach Abbruch der diplomatischen Beziehungen mit Rußland, Frankreich, England. Belgien und Serbien ist sämtlichen im Groß- hcrzogtum Hessen zugelassenen Generalkonsuln, Konsuln und Vizc- konsuln und zwar sowohl beruis- als auch wahlkonsularischen Vertretern dieser Staaten das Exequatur entzogen worden. Sie sind daher zur Ausübung konsularischer Tienstverrichtungen nicht mehr befugt. ,
Gießen, den 11. August 1911,
Großherzogliches Kreisamt Gießen, _ Dr. II singer.
Bekanntmachung.
B e t r,: Umlauf von Rcichskaffenscheinen und Banknoten,
In einzelnen Kreisen der Bevölkerung soll Beunruhigung dadurch hervorgeruien worden sein, daß von den öffentlichen Kaffen Goldgeld zurückgehatten und statt dessen Reichskassenscheme und Rerchsbanlnoten verausgabt werden. Diese Beunruhigung ist nicht
begründet, dadi-ReichskassenscheinenachßldesGe- setzesvoml, August 1914, die Reichsbanknoten nach Art, 3 des Gesetzes vom 1. Juni 1909 gesetzliche Zahlungsmittel sind. Die Kassenscheine uns Banknoten müssen daher nicht nur von den öffentlichen Kassen, sondern auchim Privatverkehr mit dem vollen Nennwert in Zahlung angeirommen werden.
Den G r o ß h, B ü r a e r m e i st e r c i e n des Kreises wird dies mit der Empfehlung zur Kenntnis gebracht, zu veranlassen, daß an den in ihren Gemeinden besindiichen Kaffestellen an den Kasseschaltern durch Plakate darauf aufmerksam gemacht wird, daß die Rejchskassenscheine und die Reichsbanknoten gesetzliche Zahl- mittel sind,
Gießen, den 14, August 1914,
Großherzogliches Kreisamt Gießen,
Or, U sing er.
Nachstehende Bekanntmachung bringen wir zur allgemeinen
Kenntnis, 1 t
Gießen, den 13. August 1914.
Grobherzogliches Kreisamt Gießen-
I. B.: H em m e rde.
D a r m st a d t. den 10, August 1914.
B e t r,: Die Reichsversicherung wahrend des Krieges,
Bekanntmachung.
A. Anläßlich des Kriegsausbruchs wurden auch auf dem Gebiete der Reichsversicherung mehrere Noigesetze erlassen, von denen wir nachstehend auszugsweise die wichtigeren Vorschriften veröffentlichen :
I. Gesetz, betreffend Sicherung der Leistungsfähigkeit der Krankenkassen vom 4, August 1914,
§ 1. FürdieDauerdes gegenwärtigen Krieges werden bei sämtlichen Orts-, Land-, Betriebsund Innungs-Krankenkassen die Leistungen auf die Regellei st ungen unddie Beiträgeauf 47s vom Hundert des Grundlohnes f e st gesetzt. Lausende Lefft- ungen bleiben unberührt.
Das Versicherungsamt iBeschlußausschuß) kann auf Antrag des Vorstandes einer Krankenkasse verfügen, daß niedrigere Beiträge erhoben oder höhere Leistungen gewährt werden, ivenn die Leistungsfähigkeit dieser Kasse gesichert ist. Das Veriicherungsamt hat aus solchen Antrag alsbald zu beschließen. Aus Beschwerde entscheidet das Oberversicherungsamt endgültig,
8 2, Reichen bei einer Kasse diese Beiträge von 47s vom Hundert des Grundlohnes für die Regel lei st ungen und Vcrwaltungskosten nicht aus. so bat bei Oris-und Landkrankenkassen der G'e m e i n d e v e r b a n d, bei Betriebskrankenkassen der Arbeitgeber, bei Jnnungskrankenkassen die Innung die erforderlichen Beihilfen aus eigc- nen Mitteln zu leisten, '
So lange dies bei einer Orts- oder Landkrankenkaffe geschieht, kann der Gemeindeverband einem Bertveter das Amt des Kassen- vorsitzenden übertragen.
Gemeindeverbände sind die von der obersten Verwaltungsbehörde auf Grund der Reichsversicherungs-Ordnung § 111 Ziffer 2 hierzu bestimmten Verbände,
8 3. Für die Dauer des gegenwärtigen Krieges werden die Vorschriften der Reichsversicheruiigs-Ordnililg über die hausgewerbliche Krankenversicherung außer Kraft gesetzt. Laufende Leistungen und fällige Beiträge bleiben unberührt,
Aus übereinstimmenden Antrag der beteiligten Gemeinde oder des Gemeindeoerbandes und des Vorstandes der Krankenkasse kann das Oberversicherungsamt genehmigen, daß die hausgewerbliche Krankenversicherung durch statutarische Bestimmung geregelt wird. Das Oberversicherungsamt entscheidet endgültig.
Dieses Gesetz enthält die für die Krankenkassen wichtige Vorschrift, daß für die Tauer des Krieges nur die Regellciftungeri (Krankenhüfe, Wochengeld und Sterbegeld vgl, § 179 Reichsversiche- rungs-Lrdnung) gewährt und die Beiträge mit 4 1 / 3 vom Hundert des Grundlohnes erhoben werden. Jedoch können die Kassen die satzungsgcmäßen Leistungen ganz oder teilweise weiter gewähren, wenn die Leistungsfähigkeit der Kasse gesichert ist. In diesem Falle haben die Kassenvorstände alsbald entsprechenden Antrag bei dem zuständigen Veriicherungsamt zu stellen,
Beiträge von mcbr als 41,, vom Hundert des Grundlohnes dürfen in keinem Falle mehr erhoben werden,
Bon Anträgen nach Maßgabe des 8 3 wegen der hausgewerb- lichen Krankenversicherung raten wir abzuschen.
II. Gesetz, betreffend Erhaltung von Anwartschaften aus der Krankenversicherung, vom 4, A u g u st 1914,
8 1. Dem regelmäßigen Aufenthalt im Inland im Sinne §313 Absatz 1 der Reichsversicherungs-Ordnung gilt gleich ein Auscnt- hali im Ausland, der durch Einberufung des Mckglieds zu Kriegs-, Saniiäts- oder ähnlichem Dienste verursacht ist,
8 2, Hat die Satzung einer .Krankenkasse eine Wartezeit für Leistungen bestimmt, so ruht der Fristenlauf sür alle Versicherten, die während des gegenwärtigen Kriegs Kriegs-, Sanitäts» oder ähnliche Dienste leisten. Ist die Wartezeit bereits erfüllt, so bedarf es nicht der Znrücklcgung einer neuen Wartezeit, Die Zeit, sür welche die Beiträge weiter gezahlt werden, wird auf die Wartezeit angerechnet,
8 3. Versichernngsberechtigle, deren Mitgliedschaft nach 8314 Absatz 1 der Reichsversicherungs-Ordnung erloschen ist, haben das Recht, binnen sechs Wochen nach ihrer Rückkehr in die Heimat in die Krankenversicherung wieder einzukreten, wenn sie während des gegenwärtigen Krieges Kriegs-, Sanitäts- oder ähnliche Dienste geleistet haben.
Für die ein berufenen Versicherten hat die Krankenversicherung für die Dauer des Krieges keine Bedeutung, da alsdann die Vorschriften des Mannschastsvcrsorgungsgesetzes vom 31. Mai 190 6 (RGBl. 2. 593) 'Anwendung finden.
Nur die Angehörigen der Versicherten und zwar auch diese nur bei denjenigen Kassen, die Familienhilse cingesührt und mit Erfolg Antrag nach dem Notgesey unter II § 1 in Gemäßheit des 8 3t3 Rcichsoersicherungs-Ordnung gestellt haben, können ei» Interesse an der Weitersührung der Ver'icherung haben: sie werden orüsen müssen, ob sic voraussichtlich die Familienhilse in Anspruch nehmen werden, Wohl nur dann wird es sich für sie lohnen, die auf sie entfallenden Beiträge weiter zu entrichten. Wir empfehlen die Weitersührung der Versicherung dami, wenig der Arbeitgeber freiwillig, wie es der hessische Staat gegenüber! seinen beim Kriegsausbruch bei ihm beschäftigten und einberiffe- nen Personen getan hat, auch die Beiträge der Versicherten zu zahlen sich bereit erklärt. Die Angehörigen haitdeln dann als Bevollmächtigte des einberusenen Familienhaupts.
III. Gesetz, betreffend die Wahlen nach der Reichsversicherungs-Ordnung vom 4, August 1914,
Artikel 1, Der Bundesrat wird ermächtigt, die Amtsdauer der Vertreter der Unternehmer oder anderen Arbeitgeber, soloie der Versicherten bei Versicherungsbehörden und Versicherungs- trägern über den 31. Dezember 1814 hinaus bis spätestens zum 31. Dezember 1915 zu verlängern.
Da der Bundesrat wohl sicher von dieser Ermächtigung Gebrauch machen wird, ersuchen wir die anhängigen W a h l v c r s a h ren zunächst ruhen zu lassen,
8, Wegen der Weiterzahlun'g der seitherigen Bezüge an die einbcruicncn Beamten und 21 nge - Iteltten der Kr an ke n ka s > c n cmpsehlen wir Ihnen, nach dem Beispiel des Staates, der Gemcindeverbande und der Gemeinden zu verfahren lvergl. auch die Derordnmlg, die Ausführung des 8 66 des Reichsmilitargesetzes betreffend, vom 24. 1. 1890 iReg.-Bl. Nr, 4).
C. Ferner sei auch an dieser Stelle daraus hingcwiesen, daß auf deni Gebiete der I n v a l i d c n - u n d H i n t c r b l i e b e n e n- versorgung die Anwartschaft Versicherungs- Pflichtiger >v ä h r e >i d der K r i c g s z e i t ohne weiteres erhalten bleibt, (8 1281 R.V.O.)
Großherzogliches Oberversicherungsamt. v. Krug.


