Aufruf!
Ich richte an die Einwohner unserer Stadt die dringende Bitte, das Einqnartierungsgeschäft in jeder Beziehung zu erleichtern.
Bei Einquartierungen für den Krieg ist vorherige
Bekanntgabe nicht immer möglich.
Man sorge dafür, daß stets ein Familienmitglied oder ein Beauftragter in Haus oder Wohnung anwesend ist.
Den Baterlandsvertcidigern ein gutes Heim zu bieten, ist Ehrenpflicht.
Gießen, den 4. August 1914.
Der Oberbürgermeister.
Keller.
Bekanntmachung.
Ich habe Veranlassung, daraus hinzuweisen, daß die Mitarbeit in der freien Liebestätigkeit die Einwohnerschaft von ihrer Pflicht, die ihr zugeteilte Einquartierung aufzunehmen und zu verpflegen, keineswegs entbindet.
Es wird ferner darauf aufmerksam gemacht, daß es Sache der Vermieter oder ihrer Stellvertreter ist, für eine gerechte Verteilung der einzuquartierenden Mannschaften unter die Hausbewohner Sorge zu tragen.
Gießen, den 9. August 1914.
Der Oberbürgermeister.
Keller.
AestseHung von Höchstpreise».
Das nachstehende Reichsgesetz mache ich hierdurch mit dem Anfügen bekannt, das; ich bei berechtigten Klagen über ungerechtfertigte Preissteigerungen für den Be- zirkderStadtGießeudieHöchstpreisefeftsetzen werde.
Ts liegt im Interesse der Bevölkerung, mir von ungerechtfertigten Preissteigerungen sofort Mitteilung zu machen.
Gießen, 9. August 1914.
Der Oberbürgermeister.
Keller.
Wir Wilhelm, von Gottes ltznaden Deutscher Kaiser, König von Bronnen ;c. verordnen im Namen des Reichs, nach ersolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was solgt:
8 1 .
s>ür die Dauer des gegenwärtigen Krieges können für Gegenstände des täglichen Kedaris, insbesondere für Nahrung» und Futtermittel aller Art sowie für rohe Naturerzeugnisse, Heiz- und Leuchtstoffe Hüchstvretsc festgesetzt werden.
8 2.
Weigern stch trotz Aufforderung der zuständigen Behörde ein Besitzer der im 8 l gevannicu Gegenstände, ne z» den festgesetzten Höchstpreisen zu vorlauson, io kann die zuständige Behörde sie übernehmen und aus Rechnung und Kosten des BesttzerS zu !den festgesetzten Höchstpreisen verkaufen, soweit sic nicht für deffen eigenen Bedarf nötig stnd.
8 3.
Die LandeSzentralbehördeu oder die von ihnen bestimmten Behörden erlaffen die erforderlichen Anordnungen und AussübrnngSbcftimmungcn.
8 4 .
Wer die nach 8 1 sestgesetzien Höchstpreise überschreitet oder den nach 8 3 erlassenen AuSsührungSbestrmmungen zuwiderhandelt oder Vorräte an derartigen Gegenständen verheimlicht oder der Aufforderung der zuständigen Behörde nach 8 2 nicht nachkommi. wird mit Oleldstrase bis z» dreitausend Mark oder im Unoermögcnssalle mir Gefängnis bis zu sechs Monaten bcstrast.
8 8 .
Der Bundesrat wird ermächtigt, den Zeitpunkt zu bestimmen, zu welchem dieses Gesetz wieder ans?er Kraft tritt.
8 ff.
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündigung in Kraft.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändtqen Unterschrift und beigedruckiom Kaiserliche» Fniieael.
Gegeben Berlin im Schloff. den 4. August 1914.
(L. S.) Wilhelm.
Delbrück.
befindet sich im
Stils, Gartenstrasse 2, Zimmer Nr. 11
Einsendung von Liebesgaben
für diese an den Oberbürgermeister, Stadthaus, Zimmer Rr. 15.
Es wird dringend empfohlen, dast vereine jetzt private Sammlungen über den Kreis ihrer Mitglieder hinaus unterlassen. Das Polizeiamt wird hierzu fernerhin Genehmigung nicht mehr erteilen, da die gesamte Wohlfahrtspflege während des Krieges in der Zentralstekle für Wohlfahrtspflege zusammengefaht ist.
Gietzen, IV. August 1914.
Ter Lberbürgermeister.
Keller. 9148 8
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Für diejenigen Schüler, die in den Heeres- oder Sanitätsdienst eintteten, werden Donnerstag, den 13. Augnst noch folgende
Notprüfungen
abgehalten: vormittags 9 Uhr für die Obersekundaner und Unterprimaner zur Erlangung der Unter-, bezw. Oberprimareift! nachmittags 5 Uhr Notreifeprüfung. Bedingung für die Zulassung ist, dass die zu Prüfenden für den Waffen- oder. Sanitätsdienst angenommen sind. Anmeldungen sind sofort an die Direktion zu richten.*)
Gießen, den 10. August 1914. I>r. Bnur.
*> Bei allen denjenigen, die nicht in den aktiven Heeresdienst eimreten, behält sich die Behörde die Entscheidung über die Gültigkeit der Prüfung vor. 0110 D
im Cafe Ebel, Burggrafen 9.
Die Abgabe eines kräftigen Mittagessens an bedürftige Familienangehörige der Kriegsteilnehmer geschieht kostenlos täglich mittags von 12 bis 2 Uhr. Anmeldungen müssen in gleichem Lokal am Abend vorher zwischen 6 und 8 Uhr erfolgen und werden Marken ausgcgeben, die znm Empfang je einer Portion berechtigen. Teller und Löffel sind mitzubringen.
Gleichzeitig richten wir an die Bürgerschaft die herzliche Bitte, diese Wohltätigkeitsanstalt durch Uebersendung von Nahrungsmitteln zrr unterstützen. Hilfe ist dringend nötig.__ 3i26r
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Bekanntmachung.
Nach vorausgegangencr Verständigung mit der Linien-Kommandantur C in Frankfurt/Main wird die H ndelskammer bei der Hcranbringung von Lebensmitteln nach allen größeren Plätzen ihres Bezirkes die Tätigkeit einer Vermittelungsstelle ausüben, bei welcher seitens der- Interessenten der Bedarf an Eisenbahnladeraum anzumelden ist. Die Handelskammer wird diese Anmeldungen an den wirtschaftlichen Beirat der Linien-Kommandantur weiterleiten.
Gießen, den 10. August 1914.
Die Großherzoglichc Handelskammer. _ S. Heichelheim. _ 9146 D
Bekanntmachung.
Zur Beförderung von Lebensmitteln, wie Getreide, Mehl, Salz, Kartoffeln, Fleisch, Wurstmaren, Brot, Eier, Butter, Käse, Gemüse, Hülsenfrüchtc, Obst usw., verkehrt vom 9. August ab bis auf weiteres täglich ein Gütersonderzug von Erfurt überWenigentaft—Fulda—Lauterbach—Stockheim— Vilbel nach Frankfurt (Main) West unter Wetterführung über Darmstadt—Mannheim—Heidelberg bis Karlsruhe.
Der Zug befördert sowohl Stückgut als Wagenladungen und auch Biehsendungcu von und nach allen Zwischenstationen, namentlich jedoch Lebensmittelsendungen nach den Großstädten.
Eine besondere Genehmigung zur Beförderung der genannten Sendungen mit dem Gütersouder- znge durch die Linien-Kommandantur oder den Bahnbevollmächtigten ist nicht erforderlich.
Die Sendungen sind mit weißem Frachtbrief aufzugebcn.
Gießen, den 9. August 1914.
Die Grobherzogliche Handelskammer.
S. Heichelheim. 9i 50 D
fQi* den Todesfall.
Die Versicherung tritt sofort in Kraft. Anmeldungen werden entgegengenommen und Policen innerhalb 24 Stunden verabfolgt.
A. Fröhlich, Generalagent
Nord-Anlage 31. 5039
Die Ziehung der Ausstellungslotterie ist au unbestimmte Zeit vertagt.
Der Ansstellungsvorstand
Prof. Dr. Krausmüller,
Vorsitzender. M
Sprcchstiwdc: Jeden Mittwoch abend von 5—*/ 2 7 Ub
Unentgeltliche Untersuchung von Lungenkranke und Angehörigen von Lungenkranken. 6561
Ausgabe von Attesten für Aufnahme in Heilstätte, Ratschläge für Kranke und ihre Angehörigen z> Vermeidung von Ansteckung. V-zi»
Ar jeflp Auchal
emvschle in Ia, Qualität: Spinat, Feldsalat, Wintc salat, Kopfsalat. Karotten. Rettich, Weifftraut, Wi sing, Hcrbttrübcn, Sens. Sonimcrrübcn usw.
Hemr.Hahn, Samenhandlim
Xeuntadt 8 _ 9 o 78 _ Telephon 44
Pferdeversteigoruug.
Donnerstag, den 13. August 1914, vo mittags 19 Uhr, solle» im Großh. Hofmarsta dahier 8 ausrangierte Landgestütsbeschäler, daruni einer, der seit mehreren Wochen kastriert, versteigk werden. Wir bemerken hierbei, daß die Pferde > Zwischenhändler nicht abgegeben werden. Darmstadt, den 8. August 1914. Großherzogliche Landgestüts-Dircktton.
von W i l l i ch. 9is»
Amtliche Bekanntmachungen de Stadt Gietzeu»
Zu dem Fonds sür Liebesgaben sind bei dl Oberbürgermeister cingegangen:
von dem Verein sür Luftfahrt....... 500 S
von der Gesellschaft sür Erd- und Völkerkunde 300 von dem Giehener Eisverein, 1. Rate .... 1000
von dem Verein Bürgergesellschaft..... 50
vom Stadtverordneten Krumm....... 100
vom Stadtverordneten Sinn.......100
von Franz Senner Witwe........ 50
von Oberbürgermeister Keller ... 100
, ... _ zusammen 22®.I
Mit herzlichem Dank itzr diese Gaben wird um ivci» Zuwendungen gebeten. 9141


