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Nr. ,75

Der Slehener Anzeiger

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Erster Blatt

Jahrgang

Mittwoch. 29. Zuli ,9,^

Giehener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

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ver Krieg zwischen Oesterreich und 5erbien.

Tie österreichische Kriegserklärung.

nr 4 30U&r. 'Diener Korr.-Bur.) Aus

Grund Allerhöchster Entschließung Aeffrer f. und t. apostoli­schen Majestät vom 28. Juli 1914 wurde heute an die könig­lich ierbffckc Regierung eine in französischer Sprache ab- gesaßte Kriegserklärung gerichtet, welche in deutscher lieber,ctzung folgendermaßen lautet: Da die königlich ser- biiche Regierung die Note, welche ihr vom österreichisch-unga- rchen Gesandten in Belgrad am 23. Juli 1914 übergeben worden war, nicht in befriedigender Weise beantwortet hat, io lieht sich die k. und k. Regierung in die Notwendigkeit ver­setzt. selbn sur die Wahrung ihrer Rechte und Interessen Sorge zu tragen und zu diesen, Ende an die Gewalt der Waffen zu appellieren. Oesterreich-Ungarn betrachtet sich da­her von diesem Augenblicke an altz im Kriegszustand mit Serbien befindlich. Der österreichisch-ungarische Mi­nister des Aeußcrn: Gras Berchtold.

Zu der österreichisch-ungarischen Kriegserklärung sagt derB. L.-A.": An der politischen wie diplomatischen Lage durste dreier offizielle Akt der Donaumonarchie kaum etwas ändern. Die Bekanntgabe der Kriegserklärung ist aber ge eignet, die unbeugsame Entschlossenheit allen denjenigen noch einmal deutlich vor Augen zu führen, die vielleicht noch immer von einem Zaudern Wiens geträumt hatten. Wir können ruhig warten, wie die Kriegserklärung in den größe­ren Ländern ausgenommen iverdcn wird. In Rußland wird man vielleicht am meisten geneigt sein, in dem Vorgehen Oesterreichs eine Herausforderung des gesamten Slavcntums zu erblicken. Leider haben alle bisherigen Versicherungen gegen eine solche Auffassung nichts verschlagen. Von den ver­antwortlichen Leitern der russischen Politik dars man aber heute noch erwarten, daß sic sich Erwägungen rein sentimen­taler Natur weniger zugänglich erweisen werden, als ein gewisser Teil der dortigen Volkskreisc. Noch besteht die Hoss- nung, daß Kaiser Nikolaus von den friedlichen Gestaden der sinnländischen Küste aus das erlösende Wort sprechen wird.

Sin Manifest Kaiser Franz Josef».

Wien, 23. Juli. Der Kaiser hat nachfolgendes Hand­schreiben und Manifest erlassen:

Lieber Gras Stürgkb!

Ich habe mich bestimmt gefunden, den Minister meines Hauses Und des Aeußern zu beauftragen, der Königlich serbischen Regie­rung den Eintritt des Kriegszustandes zwischen der Monarchie nnd Serbien zu notifizieren. In dieser schicksalsschweren Stunde ist es mir Bedürfnis, inich an nräine geliebten Völker zu wenden. Ich beaustragc Sic daher, das anvcrwahrtc Manifest zur allge­meinen Verlautbarung zu bringen.

Bad Ischl, 28. Juli 1914.

Fran z Josef. M. P.

An meine Völker!

Es war mein sehnlichster Wunsch, die Jahre, die mir durch Gottes Gnade noch beschicken sind, Werken des Friedens zu weihen und meine Völker vor den schweren Opfern und Lasten des Krieges zu bewahren. Im Rate der Vorsehung ward es anders beschlossen. !Dic Umtriebe eines, haßerfüllten Gegners zwingen mich zur Wah­rung der Ehre meiimr Monarchie, zum schütze ihres Absehens Und ihrer Machtstellung, zur Sicherung chres Besitzstandes nach langen Jahren des Friedens zum Schwert zu greifen. Mit raschem Vergessen und Undank hat das Königreich Serbien, das von de« ersten Anfängen seiner staatlichen Selbständigkeit bis in die neueste Zeit von meinen Vorjahren und mir gestützt und gefördert wordeir war, schon vor Jahren den Weg offener Feindseligkeit gegen Oester­reich-Ungarn betreten. Als ich nach drei Jahrzehnten segensvollcr Fricdensarbeit in Bosnien und der Herzegowina meine.Herrscher- rechte ans dieses Land erstreckte, hat diese meine Verfügung im Königreiche Serbien, dessen Rechte in keiner Weise verlebt wurden, Ausbrüche zügcUofer Lcidenschast und bittersten Hasses hervorgc- rusen. Meine Regierung hat damals von dem schönen Vorrecht, des Stärkeren Gebrauch gemacht und in äußerster Nachsicht und Milde von Serbien nur die Herabsetzung seines Heeres aus den Fricdcnsstaud und das Versprechen verlangt, itl Hinkunft die Bahn des Friedens und der Freundschaft zu gehen.

Von demselben Geiste der Mäßigung geleitet, hat sich Meine Regierung, als Serbien vor zwei Jahren im Kampfe Mtt dem türkischen Reiche begriffen war, Mts die Wahrung der wichtigsten Lcbensbedingungen der Monarchie beschränke. Dieser Haltung hatte Serbien in erster Linie die Erreichung des Kricgsziveckes zu verdanken. Die Hoffmmg, daß das serbische Königreich die Langmut und Friedensliebe Meiner Regierung würdigen und sein Wort cinlösen werde, hat sich nicht ersnllt. Immer höher, lodert der Haß gegen Mich und Mein Haus empor, immer UN- verhüllter tritt das Streben zutage, untrennbare Gebiete Oester­reich-Ungarns gewaltsam loSzurcißen^Ein verbrecherisches Treiben greift über die Grenzen, um im Südosten der Monarchie die Grundlage der staatlülwn Ordnung zu untergraben, das Volk, dem Ich in landesväierlicher Liebe meine volle Fürsorge zuwende, in seiner Treue zum Hcmchcrhause und zum Vatcrlande wankend zu machen, die Heranwachsende Jugend irre zu leiten und zu frevelhaften Taten des Wahmvitee und des Hochverrats aufzn- rcizcn. Eine Reihe von Mordanfchlägen, eine planmäßig vor­bereitete und L'urchgcführte Verschwörung, deren furchtbares Ge- linge» Mich und M-.-ine treuen Völker ins Her, getrosten lat. bildet die weitbin sichtbar blutige Spur jener gebeimen Machen- fckzastcn, die von Serbien aus ins Werk gesetzt worden sind. Diesem Unerträglichen Treiben muß Einhalt geboten toerden, den nnaus- Ilörtichcn Herausforderungen Serbiens ein Ende bereitet ioerden, soll die Ebrc und Würde meiner Mo,mochte unverletzt erhalten und ihre staatliche, wirstchaftliche und militärische Entwicklung vor der ständigen Erschütterung bewahrt bleiben. Vergebens bat meine Regierung noch einen letzten Versuch unternommen, dieses Ziel mit friedlichen Mitteln zu erreichen, Serbien durch ernc ernste Mahnung zur Umkehr zu bewegen.

Serbien hat Äe maßvollem und gerechten Forderungen Memer Regierung zurückgervicsen und es abgelehnt, jenen Pflichten nach­zukommen, deren Erfüllung im Leben der Völker und s-Iaalen die natürliche und notwendige Grundlage des Friedens bilden. So muß ich daran schreiten, mit Waffengewalt die unerläßlichen Bürgschaften zu schaffen, die Meinen Staaten die Ruhe im Innern

und den^dauerndeu Frieden nach außen sichern sollen In dieser ernstm stunde bin ich mir der ganzen Tragweite Meines Ent- schluffes und Meiner Verantwortung vor dem Allmächtigen voll bewußt. Ich habe alles geprüft und erwogen. Mit ruhigem Ge­wissen betrete ich den Weg, den die Pflicht mir weist. Ich ver­traue aus Meine Völker, die sich in allen stürmen stets in Einig­keit und Treue um Meinen Thron geschart haben, und für die Ehre, Größe und Mach! des Vaterlandes zu den schwersten Opfern immer bereit toaren. Ich vertraue aus Oesterreich-Ungarns tapsere und von hrngcbimgsvoller Begeisterung erfüllte Wehrmacht, und ich vertraue aus den Allmächtigen, daß er Meinen Waffen den Sieg verleihen werde.

Fran z Jo scp h M. P. Stürgh 14. k."

Da»Dossier".

Wien, 28. Juli. Das in der österreichisch-ungarischen Zir- kularnvte an die auswärtigen Botschafter in der Angclegenheft des serbischen Konflikts erwähnte Dossier wftd heute vcrössentlicht. In diesem Memoire roird darauf hrngewicsen, daß, aus einem revolutionären ikomitec hcrvorgcgangen, sich die vom Belgrader Auswärtigen Amt völlig abhängigeNarodna Obrana" unter der Leitung von Staatsmännern und Offizieren, dariintcr General Jankovic und der ehemalige Minister Jwanovic, konstituierte. Auch Major Oja Tankovic und Mlan Pripicevic gehören zu diesen Gründern. In einer dem Memoire angeftigten Anlage wird ein Auszug aus dem vom Zentralausschuß derNarodna Obrana" hcraitsgegebencn Bcreinsorganen gleichen Namens verössentlicht, tvvrin Oesterreich als erster und größter Feind bezeichnet und gesagt wird, wenn dieNarodna Obrana" die Notwendigkeit des Kamvses mit Oesterreich predige, predige sie eine heilige Wahrheit. Das Schlußkapitel enthält einen Appell an die Regierung und das Volk Serbiens, sich mit allen Mittel» sür de» Kamps vorzubereiten, den die Anncktion Vvrangezeigt hätte.

Das Memoire schildert nach einer Aussage eines von der Narodna Obrana" ,angewvrbenen Komitatschis die damalige Tätig­keit derNarodna Obrana", die von Hanptlcuten, darunter Tan­kovic geleitete Schulen zur Ülusbilbung von Banden unterhielten. Schulen, welche von General Jankovic nndd von Honptmann Milan Pripicevic inspiziert wurden. Weiter wurden die KvmitatichiS im Schießen und Bombcnwerfcn, mit Minenlegen, Sprengung von Eiscnbahnbrücken usw., unterrichtet. Auch nach 1909 sei die Propa­ganda durch die serbische Presse fortgesetzt worden. Das Memoire führt als Beispiel die Art und Weise an, lote das Attentat geezen den bosnischen Landcschet Barcsanin priblizistisch verwertet wurde, indem der Täter als serbischer Nationalbeld gefeiert und seine Tat verherrlicht wurde. Diese Blätter wurden nicht mir in Serbien verbreitet, sondern auch aus wohlorganisierten Schleichwegen in die Monarchie eingeschmuggelt. Unter der gleichen Leitung, wie bei ihrer Gründung, wurde dieNarodna Obrana" neuerlich der Zcntralpunkt einer Agitotzon, welcher der Schützenbund mft 762 Vereinen, ein Sokolbund mit 3500 Mitgliedern und ver­schiedene andere Vereine angehörten. Das Memoire schil­dert ferner den Zusammenhang zwischen dieser Tätigkeit derNarodna Obrana" und den affilierten Organisationen mit den Attentaten gegen den königlichen Kommissär in Agram Cuvaj im Juli 1912, dem Attentat von Dojevie in Agram 1913 gegen Skerlerz und dem mißglückten Attentat Schäfer am 20. Mai im Agramrr Theater. Tos Memoire verhreitct sich hieraus über den Zusammenhang des Attentat» aus den Thron­folger And dessen Gemahlin, über die Art, wie sich die Jungen schon in der Schule au dem Gedanken Narodna Obrana vergifte»! und wie sich die Attentäter mit Hilfe Pripicevirs und Dacics die Werkzeuge zu dem Aitentnt verschafften, wobei insbesondere die Rolle des Majors Tankovic dargelegt wird, der die Mord­waffen lieferte, wie auch die Rolle eines gewissen Eiganooics, eines gewesenen Komitaffchis und jetzigen Beamten der serbiiclien Eiscnbahndireftion in Belgrad, der schon 1909 als Zögling der Bandenschnlc der damaligen Narodna Obrana austanchte.

Ferner wirb die Art t'arqelegt, nüc Bomben und Waffen unbemerkt nach Bosnien eingeschmuggelt wurden, die keinen Zwei­fel darüber läßt, daß dies ein wohl vorbereiteter und sür die ge­heimnisvollen Zwecke der Narodna Obrana oft begangener Schleich­weg war. Eine Beilage enthält einen Auszug aus den Akten des Kriegsgerichts in Serajewo über die Untersuchung des Attentats gegen den Erzherzog Franz Ferdinand und dessen Gemahlin. Danach sind Princiv. Eabrinovic, Grabez. Crupilovic und Papovic geständig, in Genreinschaft mit dem slüchtigen Mehmed Basic ein Komplott zur Ermordung des Erzherzogs geschmiedet und ihm zu diesem Zwecke aufgelanert zu haben. Eabrinovic ist geständig, die Bombe geworfen und Gabrilo Princiv das Attentat mit der Browninapistole ausgcftlhrt zu haben. Beide Täter gaben zu, bei der Verübung der Attentate die Absicht des Mordes gehabt zu haben. Slus dem weiteren Zcugenprotokoll ergibt sich, daß ein Angehöriger der Monarchie einige Tage vor dem Attentat dem österreichisch-ungarischen Konsulat Meldung von der Vermutung erstatten wollte, daß ein Plan zur Verübung des Attentats gegen den Erzherzog während dessen Anwesenheit in Bosnien besteht. Dieser Mann soll nun durch Belgrader Polizeiorgane, welche ihn unmittelbar vor Betteten des Konsulats aus nichtigen Gründen verl-astelcn. verhindert ivordcn sein. Wefter geht aus dem Zeugen- -Protokoll hervor, daß die betteffcndcn Polizeiorgane von dem geplanten Attentat Kenntnis gehabt hatten.

Da diese Angaben noch nicht nachgeprüft sind, kann über deren Stichlwltigkcü noch.kein Urteil abgegeben werden. In der Beilage Sinn Memoire heißt es: Bor dem Empfangssaal des serbischen Kriegsministerrums bejinden sich an der Wand vier allegorische Bilder, von denen drei Tarstelluugen serbischer Kriegsersolge sind, wÄwend das vierte die Verwirklichung def monarchieserndlichett Tendenz Serbiens versinnbildlicht. Ueber einer Landschoit, die teils tziebirge lBosnieni. teils Ebene sSüdnngarn) darstellt, geht Zora, Morgenröte der serbischen Hoffnung auf. Im Vordergrund steht eine bewaffnete Frauengestalt, auf deren Schild die Namen der noch zu befreienden Provinzen: Bosnien, Herzegowina, Wojwodine, Shrmien, Dalmatien usw. stehen.

Tie Antwort der serbischen Regierung.

Wien, 28. Juli. Die Antwort der serbischen Regierung vom 12. bis 25. Juli wird nunnrehr mit den Anmerkungen der Kaiserl. Königlichen Regierung im Wortlaut veröffent­licht. In diesen Anmerkungen heißt e» u. a.: Die serbische Regrcrung beschränkt sich darauf, fcstzustellcn, daß seit Ab­gabe der Erklärung vom 18. März 1909 von Seiten der serbischen Regierung und ihrer Organe kein Versuch zur

Aendcrung der Stellung Bosnien und der Herzegowina imtrrnommen wurde Daniit verschiebt sic in bewußt will- kiirlicher Weise die Grundlagen unserer Dcinarck>c, da wir nicht die Behauptung ausgestellt >>aben, daß sie und ihre Organe in dieser Richtung offiziell irgend etwa-? unter­nommen hätten. Unser Gravainen geht vielmehr dahin, daß sie es trotz der in der zitierten Note übernommenen Ver­pflichtung unterlassen hat, die gegen die territoriale Jnta- grilat der Monarchie gerichtete Bewegung zu unterdrücken. Ihre Verpflichtung bestand also darin, die^ganze Richtung ihrer Politik zu ändern und die österrelchisch-ungarisckie Monarchie offiziell nicht anzutasten. Die Belstiuptung der serbischen Regierung, daß die Aeußerunzen der Presse und die Tätigkeit von Vereinen privaten Charakter haben und sich der staatlichen Kontrolle entziehen, steht in vollem Widerspruckn: zu den Einrickftungen moderner Staaten, selbst der freiheitliche» Richtung aus dem Gebiete des Presse- und Vereinsrechts, das einen öffentlichen Eharakler hat und Ivo Presse sowie Vereine staatlicher Auffichl unterstehen. Die Bemerkung der serbisck)en Regierung, sie sei durch die Be­hauptungen, daß Angehörige Serbiens an der Vorbereitung des in Scrajctvo verübten Attentates tcrlgenommrn Hütten, schmerzlick) überrascht gewesen, sie habe envartet, zur Mit- tvirkung bei den Nachforschungen über dieses Berbreckzen eingcladen zu werden und sei bereit, um ihre vollkommene Korrektheit durch die Tat zu beweisen, gegen olle Personen oorzngchen, hinsichtlich welcher ihr Mitteilungen zukommen, loird als unrichtig bezeichnet. Die serbische Regierung sei über den gegen ganz bestimmte Personen bestehenden Ver­dacht genau unterrichtet und nicht nur in der Lage, sondern auch »ack> chren internen Gesetzen verpflichtet gewesen, gmiz spontan Erhebungen crnzuleftcn. Sie habe in dieser Richtung gar nichts unternommen. Die Forderung Oesterreich-Un­garnsdie königl. serbische Regierung verurteilt die gegen

Oesterreich-Ungarn gerichtete Propaganda--" ist dech-in

geändert worden, daß dre serbische Regierung jede Propa­ganda vernrteflt, die gegen Oesterreich-Ungarn gerichtet sein sollte. Das will besagen, daß eine solche, gegen Oesterreich- Ungarn gerichtete Propaganda nicht bestehe oder daß der Reifterun/i eine solche nicht bekannt sei. Die Formel ist im- aufrichtig und hinterhältig, da sich die seibische Regierung damit für spater die Älusflucht reserviert, sic hätte die der­zeit bestehende Propaganda durch diese Erklärung nicht desavouiert und nicht als monarcksieseindlicki anerkannt, woraus sie weiter ableiten könnte, daß sie zur Unterdrückung einer der jetzigen Propaganda gleichen nicht verpflichtet sei.

Dasselbe gilt von der Aenderung der WorteDie- niglickze Regierung bedauert, daß. serbische Offiziere und Funktionäre milgewirkt haben" in die Worte:Laut Mittei­lung der Ks K. Regierung mitgewirkt hätten". Weiter hatte die K. K. Regierung gefordert, daß die serbische Re­gierung jede Publikation unterdrücke, die zum Haß und zur Verachtung der Monarchie ausreize und deren Tendenz gegen die territoriale Integrität der Monarchie gerichtet ist, wollte also die Verpflichtung Serbiens herbeiführen, da­für zu sorgen, daß derartige Pres.angriffe in Zukunft unter­bleiben. Statt dessen bot uns Serbien die Erlassung ge­wisser Gesetze an, welche als Mittel zu diesem Erfolg die­nen sollten, ohne die geringsten Garantien sür den ge­wünschten Erfolg zu bieten. Äcse Vorschläge sind vollkom­men unbefriedigend, umsomehr, als nicht gesagt wird, rn- nerlzalb welcher Frist diese Gesetze erlassen würden und daß im Falle der Ablehnung der Gesetzesvorlagc durch die Skupschtina von der eventuellen Demission der Re­gierung abgesehen alles beim alten bleibe.

Zu der Erklärung der serbischen Note, die Regierung besitze keinerlei Beweise dafür und auch die Note der K. K. Regierung liefere ihr keine solche, daß der Verein Narodna Obrana und alle ähnlichen Gesellschaften bis zum heutigen Tage durch ihre Mittel irgend welche verbrecherischen Hand­lungen begangen hätten, daß aber die Narodna Obrana so­wie jede Gesellschaft, die gegen Oesterreich-Ungarn tvirken sollte, aufgelöst werden sollten, wird bemerkt: Tie mo­narchiefeindliche Propaganda erfüllt in Serbien das ganze öffentliche Leben. Es ist daher eine ganz unzulässig« Re­serve, wenn die serbisch« Regierung behauptet, daß ihr hierüber nichts bekannt ist; ganz abgesehen davon, hat die österreichisch-ungarische Note verlangt, die Propagandamit­tel dieser Gesellschaften zu konfiszieren und die Neubildung der aufgelösten Gesellschaften unter anderem Namen und unter anderer Gestalt zu verhindern. In diesen beiden Rich­tungen schweigt das Belgrader Kabinett vollkommen.

Auch in Sachen des öffentlichen Unterrichts verlangt die serbische Regierung erst Beweise dafür, daß eine monarchiescindliche Propaganda getrieben wird, wäh­rend sie doch wissen muß, daß die in serbischen Schulen! ein geführten Lehrbücher in dieser Richtung die beanstandeten Stoffe enthalten und daß ein großer Teil der serbischen Lehrer rin Lager der Narodna Obrana und der ihr affi­lierten Vereine stehen. Uebrigeus hat die serbische Regierung auch hier einen Teil der Forderungen nicht erfüllt, wie es verlangt war, irrbeun sie ihrem Text den Beisatz ..sowohl was den Lehrkörper als auch was die Lehrmittel anbelangt" wegließ ein Beisatz, welcher ganz Nar zeigt, .wo die monarchicseindlichc Propaganda in den serbischen Schulen zu suchen ist. Indem die serbische Regierung die Zusage der Entlassung der fraglichen Offiziere und Beamten aus dem Militär- und Zivildienst an den Umstand knüpft, daß diese Personen durch ein gerichtliches Verfahren schuldig be­funden wären, schränkt sie ihre Zusage aus jene Fälle ein, in denen diesen Personen ein gesetzlich zu ahnendes Delikt zur Last liegt. Da die Note aber die Entfernung jener QM-