Heute abend 9 Uhr entschlief nach kurzem, schwerem Leiden sanft und gottergeben unser guter Vater, Grossvater, Bruder, Schwager und Onkel
Herr Hauptlehrer Peter Holtmann
im Alter von 67 Jahren.
Krofdorf, den 9. Juli 1914.
In tiefer Trauer: Emma Volk geh. Hossmann Marie HoHmann Heinrich Volk Karl Suchan. m0B
Die Beerdigung findet Sonntag, den 12. Juli, 4 Uhr nachmittags, in Krofdorf statt.
Danksagung«
J>ür t>ic rnclcn Beweise herzlicher Teilnahme bei dem u»c- so schwer bcirossene» Bcrluste, soivie sür die zahlreichen Blnmensvendeii saaen wir allen aus diesem Wcae inniaitc» Dank. Be sonderen Dank seinen Herren Bornesehlen uiid Kollegen snr die innige Anteilnahme.
Die lieslrauernden Hinterbliebenen:
Frau Karl Ritzel Wwe. u. Kinder.
Wiegen, den 9. Juli 1914. ^
Danksagung.
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme sowie für die zahlreichen Blumenspenden bei dem unerwarteten Hinschciden unseres »nnigstgeliebten Döhnchens
Erich
sagen wir ans diesem Wege herzlichen Dank.
8110
Heinrich Metzler und Frau
gcb. Gutb.
Heuchelheiin, den 19. Juli 1914.
Betau nt tu ach »mg.
In unser Haiidclsrecffster Abt. A wurde heute bezüglich der Firma Friedrich Ainend in Großcn- Lindcn eingetragen: Friedrich Ainend jr. in Großen- Lindcn ist mit Wirkung vom 8. Juli 1914 aus der Gcsellschast auSgcschicden.
Gießen, den 9. Juli 1914. 8113 L
Großherzogliches Amtsgericht.
Bekanntinachttttg.
In unser Handelsregister Abt. A wurde heute eingetragen die Firma: Otto Scheel, Gießen. Inhaber: Otto Scheel, Kausuiann in Gießen.
Gießen, den 9. Juli 1914. 8112 B
Eroßherzogliches Amtsgericht.'
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Todes-An zeige.
Gestern abend >/,! 1 Uhr verschied sanft im 62. Lebensjahre nach langem und schwerem, mit grosser Geduld ertragenem Leiden mein lieber Mann, unser guter Vater, Schwiegervater, Grossvater, Schwiegersohn, Bruder und Schwager
Herr Wilhelm Repp
Laubach, Frankfurt am Main, Neukölln, Cassel, Homberg an der Ohm, Darmstadt, den 10. Juli 1914.
Die tieftrauernden Hinterbliebenen.
I. d. N.: Elisabeth Repp geb. Michel.
Die Beerdigung findet Sonntag, den 12. Juli, nachmittags 4 Uhr, vom Trauerhause aus statt. gl 29
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Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß das aus Grund der Feldbereinigung neu errichtete Grundbuch der Gemarkung Gießen Flur 7 bis 19 und 40 bis 60 nebst den dazu gehörigen Parzellenkarten aus dem Ortsgerichtsdureau zu Gießen offengelegt ist.
Die Beteiligten sind befugt, dasselbe während der Zeit der Offenlegung in diesem Lokal einzu- sehc», auch gegen die entsprecheude Gebühr von dem Ortsgerichisvorstehcr in Gießen Grundbuchs» aiiszüge zu verlangen und werden sie durch letzteren aus die entdeckten, sie betreffenden Fehler aujmerk» sam gemacht werden.
Allen denjenigen, welche sich bei den Angaben des Grundbuchs bezüglich des Besitzstandes und der Größeiiangabcu sür beschwert erachten, steht es frei, binnen einer »nerstrccklichcn Frist von sechs Monaten ihre Anstände ius gütlichem Wege bei den> Vorsteher des Ortsgerichts der Stadt Gießen, vor welchem sie ihre etwaigen Gegner vorladen laffcii können, zu beseitige» und, insofern dies nicht von Erfolg ist, ihre Ansprüche bei dem sür Bcsitz- strcitigkcilcn zuständigen Gericht geltend zu machen. Ist diese« Gericht ein anderes als das Unterzeichnete, so haben sic davon, daß letzteres geschehen, in derselben Frist dem Unterzeichneten Gericht Anzeige zu machen. Dieselbe Anzeige liegt ihnen binnen derselben Frist alsdann ob, wenn sie vor Offenlegung des Grundbuchs gegen die daselbst eingetragenen Besitzer eine Besitzklage angcstelll haben.
Nach Ablans dieser Frist wird der Besitz, wie ihn das Grundbuch in Verbindung mit den dazu gehörigen Parzcllenkarten angibt, in Bezug auf die Personen der Besitzer und der Größenangaben in allen den Fällen sür richtig angenommen, in welchen weder eine gütliche Beseitigung bei dem Vorsteher des Ortsgcrichls zu Protokoll gegeben, noch eine gerichtliche Klage deshalb erhoben und erforderliche» Falls bei dem Unterzeichnete» Gericht zur Anzeig« gebracht worden ist.
Zugleich werden diejenigen, welche die in Gemäßheit des Art. 30 des Gesetzes vom 21. Februar 1852, die Erwerbung des Grundeigentums betreff., beigcfügten Erwerbtitel berichtigt zu sehen wünschen, ansgesordert, die erforderlichen Anträge binnen der festgesetzten Frist von sechs Monaten bei dem zuständige» Gericht zu stellen, und wenn dies ein anderes als das Unterzeichnete Gericht ist, bei diesem die Anzeige zu machen.
Die unerstreckliche Frist von sechs Monaten beginnt mit den« 16. Juli 1914 und geht mit dem 15, Januar 191b zu Ende.
Gießen, den 7. Juli 1914. 8IHB
_ Großherzogliches Amtsgericht. _
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Gieheu.
Vom 1. August bis Mitte September dö.
wird voraussichtlich keine Sitzung der Stadtverordneten^ Versammlung nbgehalken Dringliche, die Beschlutzfassunrv der Stadtverordneten-Bersammlung erfordernde 'Angelegenheiten sind daher spätestens bis »um 24. Juli dö«.
einzureichen. _ 77318
Aus der Stiftung der Daniel Moog Ww. sind am 2. Cftober d. Is. die diesjährigen Zinsen im Betrage von 17ö.—Pik. an hiesige, bedürftige. unbescholtene, tut Witwen- stände lebende Bürger und Witwen von Bürgern zu verteilen.
Anmeldungen nimmt das Stadt. Armenamt, Aster-
weg 9, bis zum 31. Juli d. Is. entgegen. _ 80 >78
Nachstehende Bekanntmachung bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntnis. _
Bekanntmachung.
Betrifft: Scharsschivffen.
Am 25. ds. MtS. hält daS Infanterie-Regiment Kaiser Wilhelm auf dem Wiesengelände südöstlich Wieselt ein Schnrssch eben ab und ist daS Betreten deö von Posten abgesverrten Geländes von oorinittagS ^/r bis 12V, Uhr un ersagt. insbesondere und die Strafen Wicseck—Alien- Buseck und Wieseck—Trohe für jeden Verkehr gespert. Der Wagenverkehr von AileN-Buseck nach Gieffen kann über Trode— Rödgen umgeleitet werden. Den Weisungen der militärischen Posten iit unbedingt nachzukommen. Giehen, den 2. Juli 1914.
GroschcrzvglicheS Kreisamt Gießen. _ I. B.. gez. Langermann. _ 8103 B
Stadt.Wolnturiqsr»achweiH Gienen, Astern,ca i).
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Lehrlinge: 1 Schloster.


