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Erstes AM

M. Jahrgang

Montag, 22. Zuni WM

Gietzener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

Rotationrdnick mid Verlag der vrähl'schen Univ.-Vuch- und §tei»dri>ckerei 8. Lange. SebaMon, Expedition und Druckerei: Schnlftratze 7. A,>ze>gei>teü:' e'" Be»!

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monatlich 75Pf^vienel- jährlich Mt. 2.20; durch Abhole- m Zweigstellen monatlich 65 Pf.; durch diePost AU. 2.viertel- jährl. ausschl. Bestelle Zeilenpreis: lokal 15Pf^ ausrvärts 20 Pfennig. Chefredakteur: A. (Äoetz. Verantwortlich für den polit. Teil: Aug. Goetz; für .Feuilleton-, »Ver­mischtes- und^Gercchts« faal": Rarl Neurath; für .Stadt und Land-

Die heutige Nummer umfahr 10 Seiten.

Das neue hessische Gemeindesteuergesetz.

Dir Klage» und Beschwerden darüber.

Bor mehreren Wochen ist den Landständen bekanntlich rin lehr umfangreiches Aktenstück der Ministerien des Innern und der Finanzen übergeben worden, worin dem Ersuchen dcd Präsidenten des Finanzausschusses Zweiter Kammer, »bg. 2r. Osann, entsprechend, in zahlreichen Tabelle» und statisteichen Zusammenstellungen die Ergebnisse der ersten Veranlagung nach dem neuen Gemeindcstcuergesctz zusam - mengesatzt und mit erläuternden Angaben versehen wurden. Diese Ergebnisse umfaßten zunächst nur das von den Finanz­ämtern zusammengctragene amtliche statistische Material und sind von uns in mehreren Artikeln näher beleuchtet worden, ^zetzt haben die beiden vorerwähnten Ministerien auch den z w e i t e n T e i l der Denkschrift den beiden Kammern zugchen lassen, in welchem in ebenso ausführlicher Weise das unmittelbar in Form von Anständen, Klagen und Beschwer­den erwachsene Material zur Beurteilung der ersten Wir­kungen des Gcmeindeumlagengesetzcs vom 8. Juli 1911 zu- sarmurngestrllt und erläutert worden ist.

Die neue Regicrungsmitteilung zerfällt in drei Teile: A. Allgemein gehaltene .«'lagen und Beschwerden, B. Klagen und Beschwerden über Einzelfälle und 6. Tabellen-Anlagen zu 8. Das Aktenstück ist nicht so umfangreich, wie der erste Teil: es umfaßt gerade 100 Aktenseiten, aber für die Be­urteilung der Wirkungen der Gemeindesteuer im einzelnen noch interessanter und instruktiver als der erste Teil. Es äverden darin die Klagen und Beschwerden über die Grund­steuer, die Gewerbesteuer, die Kapitalstcuer und sonstige Klagen und Beschwerden sestgestellt und zwar nicht nur aus allen Kreisen des Landes, sondern auch diejenigen, die von einzelnen Korvorationen und Vereinen, wie der.Handwerks­kammer, den Innungen, dem Verbände Mitteldeutscher In­dustrieller, einzelnen Bürgermeistereien und Kreisämtern, dem Verein Mainzer Kaufleute, ferner von Zeitungen, wie demGießcner Anzeiger", demMainz. Anz", derWorm­ser Zeitung" u. a. erhoben worden sind. Alle diese Klagen und Beschwerden sind nach Kreisen geordnet namentlich auf­geführt und mit ihrem Inhalt kurz skizziert, während auf der gegcnüberstehenden Seite die regierungsseitigen Er­läuterungen oder Richtigstellungen in zum Teil ausführ­licher Weise und mit Material belegt zum Albdruck gebracht werden.

Aus den Inhalt der Klagen und der darauf erteilten Antworten kann an dieser Stelle aus Mangel an Raum nicht näher cingegangcn werden. Es wird aber von Interesse sein, die allgemeinen Bemerkungen der Großh. Regierung .hierzu wicdcrzugebcn. Es heißt da: Wenn schon unter ge­wöhnliche» Verhältnissen der Ausgabe der Steuerzcttel mit einer gewissen Spannung entgegengesehen wird, so mußte dies in erhöhtem Matze bei der Gemeindesteuerveranlagung für 1913 der Fall sein, die zum erstenmal nach den Vor­schriften des GUV. vom 8. Juli 1911 erfolgt war. Brachte doch diese Veranlagung außer den Aenderungcn in den Steuerschuldigkciicn, die aus dem Wechsel der wirtschaft­lichen Verhältnisse selbst beruhen, zugleich auch Verschie­bungen, die in der andersartigen steuerlichen Erfassung der wirtschaftlichen Verhältnisse ihre Ursache hatten. Die ein­schneidenden Aenderiingen ber gesetzlichen Vorschriften, die das Gemeindesteuerivesen auf eine neue Grundlage stellten.

hatten zweifellos erhebliche Entlastungen für viele Steuer- Pflichtige zur Folge. Allein aus naheliegenden Gründen Hai die Ocssentlichkeit kaum Gelegenheit, sich mit Wirkungen dieser Art zu beschäftigen. Desto lauter aber ertönen die Klagen aller derjenigen, die aus irgend einem Grund mit ihrem Steueransatz unzufrieden sintn Der Anlaß hierzu braucht keineswegs immer in einer Stenererhöhung zu bestehen. Auch die Erkenntnis, daß die von dem neuen Gesetz erwarteteEntlastungnicht oder nicht in dem gehofften Maße eingetreten ist, kann die Unzufriedenheit des Steuerzahlers auslösen. Unter diesen Umständen er­scheint cs begreiflich, daß unmittelbar nach Ausgabe der neuen Steuerzellcl eine gewisse Erregung in weiten Kreisen der Steuerpflichtigen bestand, die eine lebhafte Kritik des GUG. zur Folge hatte.

Für die Frage,, wie hiernach die Veranlagung aus Grund des neuen GUG. in der Ocssentlichkeit ausgenommen wurde, bieten sich zunächst als Material dar die Äeußerungen amt­licher Interessenvertretungen und die Eingaben privater Vereinigungen beslimmicr Bcrussgruppcn. Als weitere Quelle kommen hierzu noch die Auslassungen der Presse. Zur Vervollständigung dieses nicht sehr umfangreichen Ma­terials erschien es angezeigt, noch die Großh. Kretsämier und Bürgermeistereien darüber zu hören, ob bei ihnen Klagen über Härten des GUG. vorgebracht wurden, und welche Einzelsälle etwa den Beschwerden zugrunde liegen. Soweit Berichte der Bürgermeistereien vorliegen, die sich ungünstig äußern, sind darin Einzelsälle verhältnismäßig selten namhaft gemacht. Vielfach beziehen sich in dieser Hinsicht die Berichte auf die bei den Finanzämtern im Rechtsmittelversahren vorgebrachien Beschwerden. Von einer Ergänzung des Materials nach dieser Richtung wurde jedoch abgesehen, da die im Rechtsmiiielversahren abstellbaren Beschwerden lediglich die unrichtige Anwendung der gesetz­lichen Vorschriften zum Gegenstand haben, und deshalb keine Kritik der Vorschriften selbst darstcUen. Nur nebenbei sei erwähnt, daß nach den Wahrnehmungen der Großh. Finanzämter im allgemeinen die Zahl der gegen die Ge­meindesteuerveranlagung für 1913 eingelegten Rechtsmittel die der Vorjahre kaum übersteigt. Im übrigen sind die Er­gebnisse der amtlichen Erhebungen gegenüber der meist einseitig ungünstigen Kritik, die das Gesetz unmittelbar nach Ausgabe der Stcuerzettel in der Oesfentlichkeit erfuhr, auch insofern von Interesse, als sic seststellen, daß keine Klagen über ungünstige Wirkungen vorgebracht wurden, oder daß die neue Veranlagung in vollem Umfang oder aus besttmmten Gebieten günstig beurteilt wird. Soweit in dem vorgeleglen Material Beschwerden und Klagen allgemeiner Natur zur Kenntnis der Großh. Regierung gelangten, ist deren Inhalt nachstehend (unter A) in gedrängter Form übersichtlich dargestellt und erläutert. Neben diesen mehr allgemein gehaltenen Klagen und Beschwerden und teil­weise im Zusammenhang hiermit enthält das von der Regierung gesammelte Material, namentlich die Bürger­meistereiberichte, auch Auslassungen über Einzelsälle, in denen das neue Gesetz ungerecht gewirkt haben soll. Bei den in Tabelle 8 bezeichncten einzelnen Beschwerden mußte von einer Angabe des Namens der Pflichtigen und näheren Be­zeichnung der Gemeinden im Interesse der Geheimhaltung der Einkommens- und Bermögensvcrhältnisse abgesehen werden. Damit die Wirkung des neuen Gesetzes unabhängig von dem Einfluß der Erhöhung des Umlagenbedarfs ge­würdigt werden kann, wurde die Berechnung der Steuer­beträge für die beiden Steuerjahre 1912 und 1913 auf den

gleichen Umlagenbedars abgcsteltt. Die berechnete Steuer beschränkt sich aus den Ausschlag der polilisckren Gemeinde, da die Umlegung und Erhebung örtlicher Kirchensteuern mit der Aendcrung des CKineindesieuerlvesens nichts zu tun hat. Die vergleichende Gegenüberstellung der hiernach sich ergebenden Steucrleisttingen wurde für sämilichc in Betracht kommenden Falle in den besonderen Anlagen zu 8 vor- gcnommcn.

Die amtliche Darstellung kommt zu folgenden Schluß: Ueberblickt man das Gesamiergebnis der Untersuchung, ins­besondere die Besteuerung einzelner Pflichtiger, so darf sest­gestellt werden, daß in sehr vielen Fällen die Klagen und Beschwerden insofern keine geeignete Unterlage iür eine Wür­digung der Wirkungsweise des neuen Gesetzes bilden, als die Unzufriedenheit der Steuerzahler oder der Gemeinde als Slcuergläubigcrin nicht durch die Wirkungen des neuen Gc- sctzcs veranlaßt ist. Dies gilt namentlich von dem in den Bürgcrmcistcreiberichien enthaltenen Material. Der am häu­figsten wiedcrkchrendc Mangel der Beschwerden bcstehl darin, daß die für die Stcuerjahre 1912 und 1913 tatsächlich ge- zahlicn Gemeindesteuerbciräge miteinander verglichen wer­den und der elwaige Mehrbetrag für 1913 ohne weiteres dem neuen Gesetz zur Last gelegt wird. Es wird hierbei regelmäßig außer Betracht gelassen, daß bei der im allgemeinen von Jahr zu Jahr einirctenden Erhöhung des Umlagenbedarss auch im Fallendes Weiterbestehens des allen Gesetzes mchrStcuerzu entrichten gewesen sein würde. Ebenso wenig wird von den Beschwerdeführern geprüft, in- wicwcit ein etwaiger Mehrbetrag'an Steuern in der Berück­sichtigung einer Einkommensverbesserung oder des Zugangs von Vermögen begründet ist. Auch hier würde für den Pflichtigen die Steuerschuldigkeit nach der allen Gesetzgebung ebensalls gewachsen sein. Weiterhin schei­den im vorliegenden Zusammenhang alle Klagen aus, die sich gegen den unrichtigen Vollzug der gesetzlichen Vor­schriften richten, namentlich gegen eine zu hohe Veranlagung von Vermögen oder Einkommen. Gegen derartige Beschwer­den bietet, soweit sic berechtigt sind, das Gesetz selbst die Möglichkeit der Abhilfe durch das Rechtsmittelvcrsadren. von dem auch in manchen hier erwähnten Fällen inzwischen schon Gebrauch gemacht wurde. Jedenfalls erweisen sich ent­weder die Klagen und Beschwerden vielfach gänzlich unberech­tigt, oder die behauptete ungünstige Wirkung zeigt sich in viel geringerem Maße, als unterstellt wurde.

Diese Ergebnisse, die im wesentlichen durch den Einblick in die Besteuerungsverhältnisse der einzelnen Pflichtigen ge­wonnen wurden, werfen aber auch ein Streiflicht auf die Bedeutung der Beschwerden mehr allgemeiner Na­tur. Es wird darnach wohl mit Recht angenommen werden dürfen, daß bei vielen Pflichtigen, deren Stimmen in den Klagen der Allgemeinheit zum Ausdruck kommen, die Ver­hältnisse nicht anders liegen, wie bei den Einzelfällen, die zum Gegenstand einer besonderen Prüfung gemacht werden konnten. Zweisellos sind die zu einer allgemeinen Klage ver- einigicn Beschwerden vielfach ganz oder teilweise unbegrün­det, so weit sie gegen das neue Gesetz gcrichtei sind. Der­artige Klagen müssen aber in dem Maße an Bedculung ver­lieren, als sie tatsächlich nicht allgemein zutreffen.

Lgßt schon diese Sachlage eine besondere Vorsicht gegen­über der von der Allgemeinheit geübten Kritik des Gesetzes angezeigi erscheinen, so nötigt hierzu weiterhin die Ersah- rungsiatsachc, daß die Steucrbcschwerden einzelner bei der allgemeinen Unbeliebtheit der Steuern überhaupt allzuleicht ein williges Gehör auch bei solchen finden, die persönlich

Rundgang durch die Ceylon-Ausstellung.

ii.

Den Mittclraum nehmen zwei acht Meter hohe Bananen­gruppen ein, von welchen vier der stärksten Stämme zur Zeit ihre mächtigen Blutenkolben entwickeln. Die Mittelgruppc wird ge­bildet durch zwei Ecvlon-Zimtbäume, wie sie in dieser Größe selten sind. Rechts davon find junge Zimtzwcigc, wie sic in der Heimat zur Gewinnung des Zimt, bekanntlich die Rinde der Pflanze, bcnüyt werden, während ein darüber hängendes Bild eine Zimtpslanzung veranschaulicht.

Wir gelangen »UN in eine Vielheit trovischer Nutzpflanzen, die hier alle zu nennen, zu weit führen würde, die in unseren Kolonien viel angebaute Bamswurzel, aus deren bis zu 25 Pfund schwere» Wurzelknollcn Mehl bereitet wird, die cbensalls iür die Ernährung in den Tropen wichtige Manrhokwurzel, Psefier, Betel- psefser Muskatnüsse, Obst aller Art, wie Mangoirüchte und --Pflanze», fruchttragende Ananas. Melonen- und Brotfruchtbäume mir den großen, igelsörmigen am Lttamm hängenden Früchten, süße Kartoffeln, Baumwollcnvflanzcn, Gummibäume und daran an­schließend die Art der Gummigewinnnng veramchauttcht, China- rinden und Cocains, räucher. Tabak in einer ganzer, Menge von Pflanzen, nebst Angabe wie er gebaut und bewanert wird und noch vieles andere. , t ...... . . .

Ae nun folgende Schrankreihc^dcr Ruck,eitet ganz den Stachel- und Dvrncngewächsen des Strandes und der eigentüm­lichen Flora des regenarmcn Dschungels gewidmet, wahrend die darüber angebrachten Bilder einen Einblick in die Urwaldcr^cs tro­pischen Tieflandes mit 55 Bieter hohen Laubbaumen : irptero- carpus) wie in den von weißen Flechten behvngenen, Verhältnis- mäßig niedrigen, lockensörmig -»sichenden Baumbestand des hohen Gebirges und die für die Gebirgslandlckofl Ceylons charaktenstt- schen Grassluien, in denen baumartige Älpenrojen der einzige Holzwuchs ist, gestatten. . , .

Tie Rückwand mit der davor angcbrachtm Tnchrerhc ist IN erster Linie den Palmen cingeränmt, Frucht,tandc Fruchte,

S ammauerschnitte, welche di- Schönhett manch er Palmenholzer zeigen, Früchte beS eigenartigen «anonenkugelbaumez besten rrwhc sonsaeöüe Früchte den Stamm garnieren, Lianen aller Art, dar­unter auch die häufig van Reisenden erwähnte Wasterliane, die. wenn burchickmitten, eine Menge trinkbaren Walsers gibt, welche hinreichend ist um den Durst mehrerer Menichcn »u stillen, weiter Schlanqenlianen. wie sie in dieser Starke selbst >m Urwaldc nicht allzubäusig sind, schmarotzende Gummrbaume, ,n deren Umklammerung der krästigstc Baum erstickt, ,oda» späterhin der keiner Stühe beraubte Schmarotzer mit lernem grauweißen Gttter- wcrk aussicht, wie ein Mast der clektriichcn Ueberlandztmttale, Riejenbambus von zwanzig Zentimeter Durchmcner, crn Sanm-

ast mit einem darauf gewachsenen Farnkraut, das außer den ge­wöhnlichen Blättern noch solche hervorbringt, die in der Form gänzlich abweichend, dazu bestimmt sind, das Regcnwasser aus- zufangen, junge Pflanzen des Regcnbaumes als Ergänzung zu einem Bilde, welches eine Aflec dreier Bauinart wiedcrgibt, die in ihren behaarten, bei trüben Wetter zusammengefalteten Fieder­blättern den Tau und Regen aussängt und erst dann fallen läßt, wenn sich bei Sonnenschein die Blätter öffnen und manches andere vervoljständigen diesen Teil.

Einen Hauptanziehungspunkl, welcher besonders das Inter­esse der Jugend erregt, sind die Gegenstände, welche von Einge­borenen verfertigt werden, Schmucksachen, Kämme. Spitzen, Ele­fanten nnd andere Schnitzereien aus Ebenholz, kostbare Messing- fachen, bemalte Tongesäße, Flechtwerk, ein landesübliches Bett, die Glockenlanzc des Urwald-Postboten, zahlreiche Gegenstände, welche aus die Religion der Einwohner Bezug habe» und eine Neine zoologische Sammlung. Unter einem größeren Tamarindenbaum sind eine Anzahl Karten aufgehängt, welche über manches Wissens­werte Ausschluß geben.

So bietet denn diese Llusstellung, von deren Inhalt nur das Wesentlichste Erwähnung finden konnte, aus kleinern Raum in übersichtlich geordneter Form eine Fülle van Bildungsstofs für jedes Alter, jeden Stand und Beruf. Je mehr unsere Kultur vervollkommnet wird, umsomehr werden wir in unser» mannig- sachen Bedürfnissen abhängig von der gewaltig schassenden Pflanzenwelt der Tropen. Tie Zukunft unseres Volkes ruht nicht allein auf dem Wasser, der Endzweck der Beherrschung der Meere ist die Nutzbarmachung jener Gebiete, wo unter der Glut der Trope,rsonnc noch ungeheure Schätze der Natur noch der sstutzbar- machung durch den Menschen harren, mit einem Wott: In der Zukunst unserer Kolonien. Das Verständnis dafür in immer weitere Kreise zu ttagcn, ist der ideale Zweck dieser Ausstellung.

ks. Der Verfasser vonC h a r 1 e y s Tante" f. Bran- don Thomas, der Verfasser vonCharleys Tante", der, wie wir am Samstag meldeten, gestorben ist, ließ sich im Dezember des Jahres 1892 von dem damals bereits zu bedeutendem Ruse aui- gestiegenen Schauspieler P. S. Pcnley bewegen, ihm eine wirksame Rolle zu schreiben. Es sollte etwas neues sein und natürlich ein Schlager" werden. Brandon Thomas, der selbst Schausvielcr und daher mit den Bühnenwirkungen genau^ vertraut war, richtete an ihn die Frage, ob er schon mal eine Frau gespielt habe.Ja," fügte er hinzu, als Penlky ihn etwas überrascht ansah,ich meine nicht eine wirkliche Frauenrolle, sondern eine Fra» als Ver- kleidungsrollc". Pcnley hatte eine solche Rolle noch nicht geivielt, aber die derb komischen Möglichkeiten, die in dieser Idee lagen, leuch'ctcn ihm sogleich ein, und jo setzte ihm denn Brandon Thomas

den Plan des Stückes auseinander. Die beiden einigten sich und Thomas machte sich an die Arbeit. In drei Wochen war das Werk fertig. Jede Woche ein Akt. Ter Erfolg des Stückes war vom ersten Augenblick an übcttoältigend. Penlcys, der sich zunächst für 12 Jahre das alleinige Austührungsrecht gesichert hatte, und der nicht weniger als lltibmal die Rolle des Lord Babberly gcsvielt hat, verdiente mit dem Stücke das hübsche Sümmchen von i Millionen Mark. Später ging das Aufführungsrecht wieder in den Belitz des Vcr- iassers über, der nun seinerseits den Babbcrlcv auch noch Hundert- von Malen spielte. Das Leben von Brandon Thomas warCbar- lehs Tante". Die Ausführungen des Stückes rissen nicht ab: es hat im ganzen über 30 000 Vorstellungen erlebt und ist in lb ver­schiedene Sprachen übersetzt worden. Selbst im australiickien Busche ist es unter freieni Hiinmcl zur Aufführung gelangt. Noch vor wenigen Jahren konnte Brandon Thomas mit dieser schier un­erschöpflichen Posse einen neuen Fischzug unternclMen, und selbst da Erzielte er mit dem abgespielten Stücke noch immer hübsche finanzielle Erfolge.

Shaw über die Suffragetten. Bernard Shaw ist unter die Propheten gegangen und kündet das Schicksal der Sllffragcltcnbeivegung voraus. Im Anschluß an die in England erörterte Frage, ob man die bungersttcikcndcn Suffragetten Hun­gers sterben lassen solle, erklärt der Dichter bissig:Da wir nicht genügend Mut haben, um die Suffragetten Hungers sterben zu lassen, und da wir auch nicht genügend Verstand besitzen, »m uns einer unvermeidlichen Reform anzupasscn, bleibt uns nichts an­deres übrig, als zu warten, bis die Frauen die Masse dazu bringen, sic zu lynchen. Dann wird die Regierung gezwungen sein, eine ausreichende Anzahl von Leuten anszuhängen, um das Lynchen zu bestrafen. Tann werden die Frauen das Stimmrecht erhalten, nicht aber, ohne vorher eine Situation schlechthin unerträglich gemacht zu haben, die von anderen zivilisierten und vernünftigen Ländern ohne die geringsten Beschwerden gelöst wurde. Wer dies ist nun einmal der Weg, aus dem sich in England Reformen vollziehen."

Eine neue Nordvolexpediiion. Ter dänische Milttonär und Generaldirektor der Nordisk Films Compagnie bat dem dänischcn'Polarforscher Knud R a s m u s s c n die nötigen öield- mitlcl für eine Nordpolerpedilion angeboten. Rasmussen, der durch seine vielen Grönland-Reisen bekannt ist, hat zugesagt. Tie Ex- vedstion wird mit den besten und modernen Hilfsmitteln sowie mit dänischen Flugzeug en ausgerüstet sein. Die Hauvlausgabc der Expedition ist die Erforschung des Nordpollandes. An der Ex. vedition nimmt deshalb auch eine Anzahl Männer der Wissen- schast tefl. Es wird eine Ausrüstungiürwenigstenszwei Jahre mitgenommen. Die Expcditionsbasis wird Rasmusiens Eskimostation auf Kap Bork: die Wrcise wird, wenn möglich, nächsten Sommer erfolgen.