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M. m

Sechster Blatt

!64. Jahrgang

Erscheint tigiich Aufnahme des Sonntags.

Die»ießener Zaimlienbliittek" werden dem .Anzeiger' viermal wöchentlich beigetegt, das Lreikdlatt ffit den Kreis Gieße«" zweimal wöchentlich. DieLandwirtichastlichen z«tt-

frazen" erjcheinen monatlich zweimal.

Gietzener Anzeiger

Seneral-Anzeiger für Gberhejftn

Samstag. !6. Mat

Rotationsdruck und Verlag der Brübl'Ichen Unwersitäts - Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul« siraße 7. Expedition und Verlag: Redaktion: s^II2. Tel.-Adr.:AnzeigerGieß«.

Wehrbcitrag und vermögenszuwachsabgabe.

Bon Rechtsanwalt Raab, Gießen.

(Schluß.)

Hat der Wehrbeitvagspilichtige bei einem Vermögen unter DM000 Mk. und bet einem Einkommen unter 10 000 Mk min« Ider,ochrrge Krnder, dann kann er für daS 3 der minder­jährigen Kinder und die folgenden je 5°» des Lehrbeitrages in Abzug bringen, Härte er z. B fünf miuderiährige Kinder, dann könnte er für das 3., 4. und 5. minderjährige Kind ,e 5»,« gleich I5°Ä m>n 81 Mark gleich 12,50 Mk. in Abzug bringen sodaß der Wehrbeitrag dann nur noch 68,8b Mk betragen wwrde In diesem Zoll ist die weitere Vergünstigung gegeben da» die Trinel-Bettäge «hier 22.95 Mk.: aut volle Mart nach unten abgerundet werden, sodaß dann nur 22. Mk. dreimal fällig würden.

Tie Verpflichtung zur Abgabceiner Erklärung besteht bei einem Vermögen von mcbr als 20MO Mk., oder be, einem Einkommen von mehr als 4000 Mk, und gleichzeitigem vermögen van mehr als 10MO Mk. Ms Strafen sind vor» gesehen: Ordnungsstrafen, Geldst rasen, Zuschläge zu der Steuer, 'und als neues, sehr beimruhigendes Moment: Gefängnis­strafe. Tvgegen werden Geldstrasen nicht in Areikeitsftrafen um­gewandelt. Die Entrichtung der Steuer kann gestundet werden, das Icftc Dritte! kann unter Umstanden ermäßigt werden. Es ist ledvcki schon jetzt zu bezweifeln, daß das Reich, das mit anderen Einnahmequellen zum Teil beträrbtltifie Einbuße erlitten hat,, von diesem Ermäßigungsrecht des Wehrbeitragsgejctzes Gebrauch ma­chen .wind.

Gegen die Veranlagung sind dieselben R c ch t s nti 11 c [ ge­geben, wie bei der direkten Staatssteuer.

Eine Zwangsverstelgerung von Grundstücken imdet ohne Zustimmung deS tnehrbeiiragsvilichtigen Eigentümers zum.Zweck der Einziehung des Wehrbeitrages nicht statt. Diese Bestimmung entivricht einer ähnlichen Bestimmung, die schon bei dem Reichszuwachsfteuergesetz Ausnahme gesunden hatte.

Eine lebhafte Erörterung hat der bekannte § 68 des Gesetzes, der sog. Genera.lpardon, gesunden, welcher lautet:

Gibt ein Beitragsvilichtiger bei der Veranlagung zum Lehrbeitrag, oder in der Zwischenzeit seit dem In­krafttreten dieses Gesetzes, bei der Veranlagung zu einer direkten Staats-, oder (Gemeindesteuer Vermögen oder Einkommen an, das bisher der Besteuerung durch einen Bundesstaat oder eine Gemeinde entzogen worden ist, so bleibt er von der landesgesetzlichen Strafe und der Verpslichtng zuur Nachlassung der Steuer sür frühere Jahre frei."

Namentlich durch die im Reichstag vor einiger Zeit vcran- laßte Interpellation sind in der Folgezeit die beteiligten Behörden dazu gekommen, diese Bestimmung sehr nachsichtig zu handhaben. Es war natürlich zn erwarten, daß unter dem Schutze dteses Ge- neralpardöns in einzelnen Fällen ganz namhafte Beträge von ,bisher den Steuerbehörden gegenüber verheimlichten Vermögen und -Einkommen an dos Tageslicht kommen würden, dicrbet'hat na­türlich die erstmals in unserer Steuergesetzgebung angedrohte Gesängnissttaie das Gewissen geschärft.

Es ist nur zu wünschen, daß sowohl dem Reich die aus dem Wehrbeitrag erhosste Einnahme entspringt, als auch namentlich den städtischen Gemeiniveien und den Bundesstaaten infolge dek jtrnn erhöhten Steuer-Erklärung auch größere Einnahmen zu- sließen, sodaß in Gießen und auch beim hessischen Staat von einet Steuererhühung vorläufig noch abgesehen werden kann,

Das gleichzeitig mit dem Wehrbeitragsgesetz erlassene B e - k i tz st c u c r g e s c v, stellt bezögt, her Einteilung der Vermögens- grupven und der technischen Bchoctdlung dieselben Grundsätze aus wie das Wehrbeitragsgesetz, Tos Prinzip der Besteuerung ist folgendest

Es wird von dem Vermögenszuwachs, der sich ergibt sür die Zeit vom 1. Januar 1911 bis zum 31. Tezember 191b eine Abgabe erhoben. Tiefe Abgabe wiederholt sich soäter leweiilg von drei zu drei Jahren sür den in den vorhergehenden 3 Jahre» entstandenen Vermögenszuwachs, Ter Vermögenszuwachs wird aber nur dann versteuert, wenn er mehr als 10 000 Mark beträgt, und Vermögen unter 20 000 Mk. sind nicht zuwachs- steuervilichtig. Tie Schulden werden abgezogen, ausgenommen sog, .Haushaltungsschulden. Für die Erhebung dieser Zuwachs-

Lranckn-rrun-scbc»»».

kf. 01 r b e i t e r i n n e n h e i m e. Die starke Anziehungskraft, j-die die Jtidustriearbeit aus unsere weibliche Arbeiterschait ausüüt, .Verbunden mit der ständigen Nachfrage nach Arbeitsfrästen, bewirkt ein fortwährendes Zuströmen von 'Arbeiterinnen nach den Centren des Gewerbes. Vom Land, aus den kleinert und mittleren Städ­ten kommen sie, bald vollständig unvorgebildet, bald mit ge­ringen Kenntnissen in Schneiderei oder Näheres ausgerüstet, um einen Erwerb in der Großstadt zu finden, sie wißen nichts von den Schwierigkeiten, die ihrer harren. Selbst wenn es ihnen gelingt, eine lohnende Arbeit zu finden, fühlen sie doch nur zu bald, daß sie in der Frem.-.e sind, unter Fremden wohnen n-nd leben müssen Viele der Mädchen machen schleckne Erfahrun­gen mit ihren Wirtinnen oder auch mit den Menschen, denen sie gutgläubig vertraut haben. Tenn sie haben meist niemanden, der ihnen selbstlos rät oder ihnen die Wege weist. Hierin haben die Arbeitcvinncnkeime eine Abhilfe geschaffen. Jn^ München, Berlin, Dresden, Hamburg, Tüsiekdori und anderen Städten ha­ben sie sich auigeian, um den Arbeiterinnen das Heim zu ersetzen. Bei ihrer Gründung, vor nunmehr zwanzig Jahren, ging man voriiauig zu Werke und richtete nur einen oreiSwerten Mittägs- und Abendbrottiich ein und versammelte die Mädchen an den Aben­den bei gemeinsamen Svielen. bei Gesang-, Turn- oder Hand­arbeitsstunden. Bald zeigte sich der außerordentlich günstige Ein­fluß dieser Einricknuna. Tie kräftige uitd regelmäßige Ernährung wirkte in geiundheitlccher Hinsicht ebenso günstig, wie die Zu- sammeniein in erffeherisiber Beziehung. Wieviel Gutes lolche Heime leisten könlien, beweisen die vom Verein zur Errichtung von 'Arbeiterinnenlieimen, Berlin, gegründeten vier 'Anstaltei,. Zwei von ihnen sind schlashctme und können 85 Mädchen sür das übliche schlasstellenenlgelt in bescheidenen, aber hübschen und 'be­haglich eingerichteten Zimmern aufnchmen. Die anderen beiden Heime bewähren sich feit Jahren in Form' bvn Klubs, In allen ist die Verwaltung ehrenamtlich. Sozial interessierte Frauen haben die Leitung unter sich oder arbeiten als) Helferinnen, teilen Essen aus oder beschäsligen sich abends mit den Arbeiterinnen, nwbei die' soziale» Unterschiede aus glücklichste überbnickt werden »nd di» Helserinnen in vielen Fällen die Nehmenden sind. Täglich versammeln sich ungefähr jc 150 Gäste in jedem Heim mittags und abends, um die gut zubereiteten .und doch billigen Mahl- -esten einzunebmen Erwähnenswert ist noch besonders, daß auch ffie die körperliche Erholung gesorgt wird. Svmitag'Ävanderunqcn, abendliche Besmlse von Schulgärten Ivcrden gemeinsam unternom­men Sind die Arbeiterinnen so glücklich, Urlaub zu erhalten, so steh' ihnen dos S o mmer - Er h ol u nsh er m des Vereins in Freihagen, Mark, zur Verfügung, wo die Gäste für 1,50 Mk. pro Tag anis sorgfältigste verpflegt werden.

ks B e r kaufe rinn cns ch »len. Die Kurrcipondenz Frau erfragen schreibt: tso s^r in Regirrungskrcisen Preußens

steuer ist ein Hcbungszeci träum von drei Jahren vor­gesehen, beginnend mit dem l. Avril 1917. Die Steuersätze sind auch hier progressiv geordnet derart, daß, wenn der Bermögens- zuwachs nicht mehr als 50 MO Mk. betrügt, von iedem Hundert des Zuwachses 0,75 Mk. erhoben wird. Dieser Satz geht bis zu 1>/rd° bei einem Vermögenszuwachs von mehr als 1000OM Mk. Es ist hier also eine Progression aus das Dopveltc vorgesehen. Außerdem ist ein Zuschlag scstgesetzt le nach dein gelamten Vermögen, das der Bctressende besitzt: beilvielsweise wird, wenn dieses gesamte Vermögen mehr als 100 OM Mk. undf weniger als '200000 Ms. beträgt, der Steuersatz um 0,1 vom Hundert des Zuwachses erhöht usw, bei einem Bermögen von wehr als 10 OM 000 Mk. wächst dieser Zuschlag auf l 0 ,'o. Bel dem Zuschlag ergibt sich also eine Progression auf das Zehn­fache.

Deisviel: Wenn der- Vermögenszuwachs 11'000 Mk. betrug (31. Tezember 1916), dann ist hierfür die Besitzstcuer mit litt mal 0,75 gleicki 82,50 Mk. zu entrichten. Wäre dieser Zuwachs van 1100Ö Mk. bei einem Vermögen eingetreten, das mehr als IM OM Mk. beträgt, (jedoch loeniger als 200 OM Mk,), dann würde ein Zuschlag von 0,1"° des Zuwachses' gleich 110 mal 0,1 gleich 11 mal l gleich II Mk, erhoben, sodaß die Besitzstener in diesem Beispiel sich stellen würde aus 82,50 Mk. plus 11. gleich 93,50 Mk, Im übrigen gleichen auch hier die Bestim­mungen vieliach denen des Wehrbeitragsgesetzes. Auch hier wird die Entrichtung der Steuer erleichtert durch Verteilung aus eine Reihe von Jahren,

Hervoxzuheben wäre noch, daß bei bebauten Grund stücken schon setzt die Festsetzung des gemeinen Wertes sich empsiehlt, da am 31, Dezember 1916 dieser gemeine Wert in der Regel bei bebauten Grundstücken zu Grunde gelegt wird, und weil unter Umständen ein rechnerischer Wertzuwachs, der auch besitz lsteuervilichtig werden kann, sich dann ergeben könnte, wenn letz! der niedrigere Ertragswert deklariert worden ist. Ter Ertragswert wird bei bebauten Grundstücken mit dem sünsundzwanzigtachcn dxs Mietertrages, gerechnet nach dem Durchschnitt der orei letzten Jahre angenommen, wobei/s für Nebenlei st ungcn und In standhaltungskosten abgezogen werden kann, an­dererseits leerstehende Wohnungen oder Lüden mit dem gewöhn lichen Mietvreis doch in Ansatz kommen.

Der Steuervslichtige kann auch hier in allen Fällen ver­langen, daß statt des Ertragswertes der gemeine Wert der Veranlaonna zu Grunde geleit rgrrd. Und dieses empfiehlt sich meines Erachtens für alle Beitragsvslichtigen, die sonst dami) rechnen müssen, daß sic unter Umständen van einem Vermögens Zuwachs, der nur aus dem Papier steht, schließlich noch eine Besitz­steuer bezahlen müssen. Wertpapiere werden mit dem Kurs­wert angesetzt, Auch in diesem Fall ka'cn aus einer rein kurs- mäßigen Differenz eine Beitragspflicht sich ergeben, da es nicht zulässig ist, etwa den bei früherer Anschaffung der Wertvaviere he» zahlten höheren Kurs oder gar den Nominalbetrag der Wert­vaviere in Ansatz zu bringen, um die Spannung des Kurses aus der Zeit der gerückten wirtschafflichen Lage gegenüber einer bei der nächsten Veranlagung vielleicht gerade vorhandenen Hochkonjunktur auszngleichcn. In steuerlicher Beziehung neu ist sür die Haus­besitzer die im § 51 vorgesehene Verpflichtung, der Veran­lagungsbehörde aus deren Verlangen die sämtlichen Bewohner des Grunifftücks mit Namen, Bernfsstellung, Geburtsort und Ge­burtstag anzugeben.

Wie im Eingang dieser Darlegungen erwähnt wurde, dürste eS nicht ausgeschlossen sein, daß auch diese Besitzstener (Zuwachs­steuer) die ebenfalls ein starr beunruhigendes Moment in sich birgt, das allerdings den meisten jedoch nicht zum Bewußtsein kommt, nach irgend einer Richtung doch eine Umbildung erfahren )vird, so daß ans dieser Besitzsteuer, die im Gegensatz zu den, als nur einmalig und außerordentlich gedachten Wehrbeitrag, >-!>on setzt als eine periodisch wiederkehrende Abgabe vorgesehen ist, sich die Grundlage für eine dauernde direkte Besteuerung durch das Reich ergeben wird.

Gietzener Strafkammer.

Gießen, 15. Mai 1911.

Zu dreißig Mark Geldstrafe, sowie zu den Kosten beider Instanzen einschließlich der dem Privatkläger erwachsenen notwendigen Auslagen wurde der Kaufmann H. K, ans Mendorf a. d. Lahn verurteilt. Er hatte dem Zeugen H. die nicht erweislich wahre 'Tatsache erzählt, dcr

dis Ueberzeugung herrscht, daß die Zeit für die Errichtung von Fortbildungsschulen gekommen ist, verhalten die maßgebenden Stellen sich den Perkäuferinnenschulen gegenüber noch abwartend. Man ist der Ansicht, daß sich solche Schulen nur sür größere Orte eignen, wo es daraus ankomme, die Mädchen in einigen Fächern auszubilden. Warenkunde lasse sich mir betreiben, tvenn die er­forderlichen Waren und die nötigen Lehrkräfte vorhanden seien. Noch sei die Frage nicht geklärt, ob es zweckmäßig sei, Kurse für Verkäuserinnen einzurichten, weshalb es auch noch nicht mög­lich sei, Lehrkräfte hierfür auszubilden. Die in dieser Richinng angestrllten Versuche sind noch zu jung, um Klarheit über die Erfolge geben zu können.

Die Suffragetten-Parade. Das sonst sonst so stille und vornehme Washington war am Samstag dcr Schau­platz der größten Demonstration sür das Frauenstimmrecht, die bisher in Amerika veranstaltet wurde. To weit man blicken konnte, war die ganze Breite der schönen Pennivloaisill-Avenue und deren Seitenstraßen vom Lasayette-Park aus bi§ hin zum Kapitol von Tausenden von Fronen und Mädchen besetzt. Zum Kongreß zogen sie alle, um dasPetitions-Bataillon" zu) geleiten, die 531 Frauen, im als Abgesandte aller Staaten der cknwn zum Pa-lt- ment zogen, um die Abgeordneten zn bitten, iür das Frauenst-mm- recht einzutreten. Mit Kränzen und Girlanden geschmückte Mäd­chen marschierten an der Spitze des Zuges, zehn Musikkapellen geleiteten die endlose Prozession, Mädiven-Herolde hoch zn Rotz zogen voraus. Dann kam die Susfragetten-Kavallerie und schließ­lich, in wohlgeordneten Gruppen, die Wahlrechtsorganisationen der Frauen. Eine Abordnung der Männerliga für Frauenstimm­recht von Pemtsylvanien machte den Beschluß. Frau Juliett Barett Rubles führte zu Pferde alsGroßmarschall" die ganze Armee von ihrem Versammlicngsvrt gegenüber deitr Weißen Hause bis zum Kapitol. Neben ibrem Pferde wallte ein mächtiges Bonner durch die Lüste, auf dem man, las:Wir fordern die 'An­nahme der Resolution Bristow-Mondell", einer Resolution sür dos Frauenstimmrecht, die im Senat eingebracht worden ist. Tie Schaulust des Publikums kam aus ihre Kosten. Tie Frauen, die von den Fenstern aus den großen Umzug betrachteten, begeisterten sich iür die malerischen Gruppen weißgekleideter Mädchen, die da den Frühling, die Jugend und die Hoffnung verkörperten, anmutige, hübsche, junge Tauten, denen selbst bärbeißige Frauenieinde nur mit lleberwindung Wünsche abschlagen würden. Tie Männer aber sahen stauneltd aus die von Miß teilte Hill geführte Kavallerie, die prächtige Banner von tvcißer, goldener und purpurner Farbe trug. Fast nüchtern neben dieser poitwhaffen Gruppe nahm sich der Zug der arbeitenden Frauen aus, der Zchriitstellerinnen, Sehan- spielerinnen, Schneiderinnen, Arbeiterinnen und Ärztinnen, die hinter ihren verschiedenen Fahnen, des Ermkes der Stunde sich be­wußt, würdevoll und energisch einherschritten. Bor dem Kapitol marschierte das gnnze Heer dann auf und stimmte das von Dr,

Privatkläger, der verheiratet ist, habe in stlltcn-Buseckeilte mit einem Kind", Das Sck)ösfengericht hatte das Verfahren eingestellt, weil der hier in Frage stehende Voriall ursvrünglich nicht Gegen­stand derJPrivatllage gewesen sei. Die Strafkammer kam zu,an­derer Autlassung, Die Straic wurde deshalb so niedrig bemessen, weil der Angeklagte jene Aeußerung im Vertrauen gemacht hatte. Zu je einer Mark Geldstrafe wurden die Landwirte H. K, und P. S. aus Hungen verurteilt, well sie in der Nacht voncj 25. znm 26. August unt> l. zum 5. September vorige» Jahres ihre Wagen bezw. (heräte aus dcr Ortsstraßc stehen gelassen und sie nicht mit einer brenncn- äen Laterne vcrselwn haücn. Obwohl der Wagen des K. ganz auf seinem' eigenen Grund und Boden stand, mußte Verurteilung er­folgen, weil das Grundstück nicht äußerlich erkennbar vorder Orts- straße geschieden ist mib vom Publikum gleich der straße als öffentlicher Weg benutzt wird, Ter Geländestreiicn vor dem Hause des ©., auf dem dessen Mähmaschine stand, und der chensalls im Eigentum des S. steht, ist zwar äußerlich erkennbar voci der Straße abgetrennt, die Mähmaschllie ragte aber ani die Straße htnaus. Auch der Umstand, daß in der Näh,' dcr Heiden fraglichen Stellen Richtlaternen die gan.ze stlacht hindurch brennen, entband nach 'An­sicht des Eserichts die Angeklagten nicht von dcr ihnen durch das Polizeistrasgesetzbuch auserlegten Pervtlichtung, das Fuhrwerk, tvenn es ausnahmsweise während der Nacht nicht von der Straße entfernt wurde, so zu verwahren, daß sich niemand durch, Anstoßen, namentlich an die T-eichsel, beschädigen konnte, und außerdem bei dem Fuhrwerke eine dieses beleuchtende Laterne zu unterhalten, Freigesvrochcv wurde der Schneider H, K. aus Alsfeld, der vom 'Schöffengericht zu 12 Mk, Geldstrafe verurteilt worden war: ihm war zur Ülast gelegt, im November vorigen Jahres, abends gegen ^/ch chhr, dem Taglöhner Sch. vorsätzlich aus seiner Wohnung heraus mit Waffe, überschüttet zu haben. Tie Bcweisaufftahme konnte die Täterschaft des Angeklagten nicht eimvandsrei seststellcn, weshalb mangels Beweises Freisprechung erfolgen mußte.

Zu ,e sechs Wochen Haft wurden die Bergleute W, K. von Sleinheim und >A. M. ausl llnter-Tchmitten wegen groben Unfugs verurteilt. Sie hatten in der Nähe von Steinheim in angetrunkenem Zustande quer über die Geleise der Bahn Gicßen-Geltlltausen zwei ffins bis seckts! Zentimeter dicke Latten gelegt: ferner hatten sie zwei Bosaltsteine an die Innenseite der Schienen gelegt. Das Schöffengericht hatte die Sache sehr milde beurteilt und K. mit 28, M. mit 25 Tagett Hast bestraft, auch 14 Tage der erlittenen Untcrsuckmngshaft on- gerechnet. Tie Strafkammer hielt eine empfindlichere Strafe hier am Platze, ließ es aber mll Rücksicht aus die Angetrunkenheit bei der auSgesvroä>enen Anrechnung der Untersuchungshaft bewenden.

NniverkitätS'Nachrrchten.

Hk, Internationale Vereinigung für Der­matologie und Suvhilidologie, 2luf Grund einer Ver­einbarung ani dem internationalen Termatologenkongreß in Rom im Jahre 1912 ist bei Gelegenheit des internationalen medi-, zinischen Kongreffes in London im Jahre 1913 eine internationale' Bereinigung für Dcrmawlogie und Stzvhllidologie unter dem Vorsitz von Sir Malcolm Morris gegründet worden. Zum Generalsekretär ist Tr, D ubois-L a v c II i t h in Brüssel gewählt worden, wohin auch der Sitz der neuen ostsellschasl grlegt wurde. Im Anschluß hieran hat sich derMünch, Med, Wochen­schrift" zufolge dcr Ausschuß des deutschen Zweigvereins kon­stituiert, der aus den Herren 21 r n i n g - Hamburg, I a c o b i« Freiburg, E, Lesser -- Berlin, A. N e i s s e r - Breslau. O. R o senthal-Berlin, A. Wolfs-Straßburg und PH. D e i el-Cannstabt besteht. Als Schriftführer ,md Schatz­meister fungiert Geh. Sanitätsrat Tr. O. Rosenthal-» Berlin W., Potsdamer Straße 121g, atj den die Anmeldungen zur Aufnahme in die Vereinigung erbeten werden und von dem die Statuten zu beziehen sind. Tic wichtigste Besttmmung «der­selben lautet, daß an den Arbeiten dcr internationalen Kon­gresse nur Mitglieder der Bereinigung tcilnehmen können. Ter Beittag. der nur im Kongreßsahr eryoben wird, bettägt 50 Frcs. gleich 40 Mark.

Sport-

Deutscher Start. Wochen-, Monats- und Jahres-Rann- kalender 4914. Wochenausgabe Nr. 4, Preis 50 Pig. Verlag des Deutschen Start", Berlin NW. 6, Schiffbauerdamm 19. Wer

Ethel Smvth gedichtete neue Sus>ragetten-Lied an, dessen Klängi weithin über den Platz brausten. Es heißtTer Marsch de» 'Frauen", und die ersten beiden Verse lauten:

Ruft, ruft! Hoch schalle Euer Sang!

Ruft mit -dem Wind: cs strahlen Morgenlichter Marschiett! Beschleunigt Euren Gang Hoffen erwacht, die Banner wallen dichter.

Singt hon der Hoffnung, singt von Träumen So nennen sie's: gesegnet sei dies Wort Der Sehnsucht Hall ivill überschämnen Donner der Freiheit, Gottheit ist dein Hort!"

T i e Extravaganzdes Strumpfes. Ter nahende Soznmer bcschett den Modedamen eine neue Gabe: deu Strumpt- luxts. Schon im vergangenen Winter setzte das ein: aber was die neuen Pariser Strumvffnoden sür Sommer und Herbst bnngen, läßt an Extravaganz alles hinter sich, was bisher ersonnen wurde.. Tie fußireien kurzen Röcke und die neue Mode des leichten ties- occsgeschnittcnen Schuhes wurden den Modeschömcrn zum An­laß, sich her Neugestaltung des Damenstrumpses mit ganz beion- derer Liebe zuzuwenben. Die zarten und dusttgen Früchte dieser Bemühungen liegen nun vor. Da sieht man in Paris ganz seine- schwarze Seidensttümpfe, aus denen in anmuttger und graziler Gold- und Silberstickerei Getreideähren auftauchcn oder bunte Perlen, die fast wie glitzernde Juwelen wirken, ja selbst flimmernde Pailletten schmücken den Strumpf. In leuchtenden Stickereien erscheinen alle Blumen- und Blütcnartcn, zattc, weiße »Am- glöckchen oder phantostischc Orchideen: allein die Pflanzenwelt genügte nicht, selbst die Tierwelt lieh bereitwillig ihre Formen- um den modernen Tamensttnmps zu schmücken. Man 'seht Strümpfe, auf denen, von japanischen Stickereien beeinflußt, zwischen lauschigen Büschen oder auf dünnem Eichenzweige bunte Vögel zwitschern oder die Flügel breiten: ja selb» Krabben und Krebse tauchen aus vermutlich eine diskrete Anipielung aus den schwierigen Gang gewisser Damen, die allzu Hobe Absätze tragen. Ter Strümvse hat sich eine entschiedene Freude an der Buntl>eit bemächtigt, wenngleick» in der Regel starke Farben­kontraste vermieden iverden: man steht mattblaue Strünrpie mit goldenen Sttckereien, Smaragdgrün mit Violett, Türkisblau tmt Tunkelblan. AndereKreatiocten" tragen Einsätze oder Me- dmllons aus dusttgen Chonttllhsvitzen. Sehr beliebt ist auch der zweijarbig gestresste Damensttumvi. Als große Mode gilt der weiße Strunrps mit goltr oder sllbergestickter Achte, ilm pikante Farbcnwirkungen zn erzielen, legen manche Damen auch zwo, Paar Strünrpie an, einen Untersttunivi von starker leuchtender Farbe und darüber einen dünnen durchitchngan Strumv'. der gleichsam als Schleier die Farbe abdämpff und so ein diskretes Farbenduett Hervorrust,