Nr. IM Zweites
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Erschein! täglich mit Ausnahme des Sonntags.
Die „«ießencr Zamilienblättcr" werden dem »Anzeiger^ viermal wöchentlich bclgelegt, das „KreisWctt f8r den Kreis Stehen" zweimal wöchentlich. Tie „landwirtschaftlichen Zeitsragen" erscheine» monatlich zweimal.
Blatt J64. Jahrgang
Gietzener Anzeiger
General-Anzeiger für Gberhejjen
Donnerstag, 7. Mai
Rotationsdruck und Verlag der Brübl'schcn UnwersftälS - Buch- und Sleindruckerei.
R. Lange, Gießen.
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- straße 7. Expedition und Verlag: e-K öl. Redaktion: e=^> 112. Tcl.-Adr.: AnzeigerGießen.
Aus Hessen.
< Aus dem Finanzausschuß.
rb. Darmstadt, 6. Mai. Der Finanzausschuß der Blttittn tammfr trat heute vormittag zur Abhaltung seiner 150. Sitzung in der gegenwärtigen 35. Landtagoperiodc zu samMcn. Er hat also noch mähr Satzungen ablzalten müssen als das Kammcrvlenum, welches im vorigen Monat die Feier der 100. Kanrmcrsttzung beging. In der heutigen Sitzung erledigte der Ausschuß ohne Regierungsvcrtreter zunächst verschiedene kleinere Beratungsgcqenstände: Tie Vorstellung der Witwe des Gendarmcriewachtmcislers Alles-Tarmstadt, betr. eine Gnadenpension, wurde abgclehnt, desgleichen der Eintrag des Ahg. Tn Boxhcinecr. betr. den Bau einer Rhein-Gierfähre bei Nordheim. Die Vorstellung des Georg Pfeiffer II. aus Reichcnbach. bklr. den Balmbau Bensheim Lindcnscls, wurde mit Rücksicht aui den in Aussicht stehenden Bau einer elektrisckicn Bahn sür jene Strecke als erledigt erklärt. Weiter wurde die Darstellung der Gemeinde Wlndhauscn, die Oberförstern von Storndors nach Windhausen zu verlegen, vom Ausschuß abgclehnt, da scstgeücllt wurde, daß erst gelegentlich der vorjährigen Voranschlagsbera- tungcn die Kammer die nötigen Mittel sür die Erbauung einer Obersörsicigvolmung in Storndors genehmigt hat. Ter Borstcl- tung des Verbandes deutscher Kinderlwrtc zu El>arloltenb»rg um Gewährung eines Staatsbeitrags konnte vom Ausschuß nicht zn- gestirnmt werden, weil die Zwecke des Verbandes in Helsen mein durch die Gemeinden und deren Verwaltungen zu befriedigen sind. Der Ausschuß beschästigte sich alsdann nochmals mit dem Antrag Reh und Genossen, worin gewünscht wird, daß auch an Mitglieder der landwirtschaftlichen Gcnosseftschaften Darleh-Ni adle geben werden sollen. Da die sinanzicllcn Konsequenzen dieses Antrags nicht übersehen werden können, und cs sich hier nicht etwa um die Hergabe von Geldern an einzelne Genossenschaften, sondern an Einzelpersonen handelt, lehnte der Ausschuß mit allen gegen eine Stimme den Antrag ab. — Die Vorstellung des Landesvcreins technischer Lehrerinnen um einheitliche Regelung her Gehalts- und Anstellungsverhältnisse der
Handarbeitslehrerinnen wurde dahin erledigt, daß der Ausschuß rin Ersuchen an die Regierung zu richten beschloß, nach welchem die Gehalte sür Handardeitslehrcrinnen, soweit sic voll beschäftigt sind und eine staatlich anerkannte Fachvrüsung abgelegt haben, analog den Gehalten her Bolksschullehrinnen behandelt werden solle». Ter Antrag W o l s - Stadecken, der dahingeht, eine andcrweite Regelung betreffs der Nebcrschrcibungskostcn vor.zu- nchmen, mußte abgelehut werden, weil hierdurch eine Einbuße des Staates um 75 00Ö Mk zu gewärtigen sein würde. Dem weiteren Antrag W o l s - Stadecken, d»p Gemeinden die Kosten der Kcller- kontrolle abznnebme» und aus den Staat zu übertragen, wurde dagegen zugcstimint, ebenso wurden die Herdübcrivachmigskostcn nach dem Antrag Schott, insoweit sie nach der Dordcsinfcktion entstehen, als vom Staate zu übernehmen als gerechtfertigt anerkannt. Dem weiteren Antrag Schott, in Wöllstein ein neues Finanzamt zu errichten, konnte aus Gründen der Staatsverwaltung nicht entsprochen werden, er wurde deshalb bei der Abstimmung abgelehnt. Der Antrag Schönberger, die Staalsbeiträgc der Kirchen- und Rcligionsgcsellschaften betressend, wurde in ein Ersuchen an die Regierung umgestaltet, mit den kirchlichen Behörden wegen Wlösung der Bervftichtungen des Staates in Verhandlungen einzutreten. Ter weitere Antrag Schönberger, betr. die Erhebung der Staatssteucrn durch die Gemeinden, wurde bei der Abstimmung abgelehnt, ebenso der Antrag Breidcnbach aus Errichtung einer Gcstütsstation in Reichelsheim in der Wetterau. Tie nächste Sitzung des Ausschusses findet am kommenden Freitag statt.
Ausführung von Feldbercinigungen. Man schreibt uns von gut unterrichteter Seite: Die Zahl der beschlossenen Fcldbereinigungen hat seit einiger Zeit beträchtlich cibgcnomincn. Gegenwärtig sind im ganzen Lande nur 10 beschlossene und noch nicht begonnene Unternehmen, darunter 5 ans dem Jahre 1913 vorhanden. Um einesteils diese wichtige, den landwirtschaftlichen Betrieb so sehr verbessernde Einrichtung den hierfür geeigneten Oiemarkungen so rasch als möglich zu vermitteln, andererseits das vorhandene Gco- mctervcrsonal sachgemäß beschäftigen zu können, hat das Ministerium angeordnet, die Beschlußfas- sung neu er Unter nehmen in geeigneter Weise anz» regen. Hierbei soll in erster Linie an die zurückstehenden Gemarkungen in solck>en Gegenden gedacht werden, in denen die Feldbereinigung bereits in größerem Umfange durchgcfnhrt ist, und wo cs daher gilt, die bestehenden Lücken ansznslltlcn. In zweiter Linie kommen die Gemarkungen in Betracht, in denen noch keine Parzellcnvermessnng ausge- führt ist. Dies sind im Großhcrzogtum 288. Endlich sollen aber auch solche Gegenden ins Auge gefaßt werden, in denen die Fcldbereinignng bisher in nennenswertem Maße noch nicht Boden gefaßt hat: cs wird im ganzen Lande nicht viele Gemarkungen geben, in denen die Durchführung des Fclbbercinigundsverfahrcns als von vornherein ganz unnötig oder auslichtslos angesehen werden darf. — Für die Unterstützung bedürftiger Gemeinden stehen jährlich 10 000 Mark im Staatsvoranschlag zur Verfügung, mit denen in einer größeren Anzahl von Gemarkungen bemerkenswerte Beihilsen geleistet wurden.
Aus den Reichstagsausschüssen.
Aus dem Budgetausschnß.
:: Berlin, 6. Mai. stack) Erledigung ciniqcr Reste aus dem Militärvoranschlag qing der Budgetausschnb heute zur zweiten Lesung der B e s o l - düng s Vorlage über. Ter Berichterstatter beantragte, an den Beschlüssen erster Lesung scstzuhalten. Der Schatziekrctär erklärte, daß in dicsein Falle eine unüberbrückbare Kluft zwischen den Regierungen und dein Reichstag bestände. Tic Regierungen nehmen an, daß die Beschlüsse erster Lesung Folgen nach sich zielen, können, die sich noch nicht übersehen lassen: sie seien dahin nicht in der Lage, diesen Beschlüssen bci-utretcn. Das sei eine ausdrücklich fest gelegte Meinung der Regierungen. Ein Rationalliberaler hedaucric diese Haltung der Regierungen: sie werde große Mißstimmung unter den Beamten Hervorrufen, um so mchlr, da die Kommission sich in bescheidenen Grenzen gehalten und viele Wünsche zurück
? cstcckt bade. Ein Konservativer schloß sich dem am Ein Sozialdcmo rat erklärte den Beitritt seiner Partei zu den Beschlüssen erster! Lesung, obschon sic ihr »ich- weit jgenug gehen. Ein Zentrums n^gsied und ein Fortschrittler schlossen sich dem Bedauern über die ablehnende Haltung der Regierungen an. Hieraus wurden die Bescchl üssederer st enLesungein stimmigangenommen. — Die Komnrission ging damr über zur Beratung wefterer Dorauschtogsrestc, die mit Besoldungsfragen im Zusammenhang stehen. Infolge her Ablehnung der Besoldungsvorlagr beantragten der Berichterstatter und Mftberichterstatter auch die Ablehnung der Mchr-forderung sür den Stallservice der Offi
ziere in Höhe von 1,2 Millionen Mark. Es sei umnöglich, den Offizieren eine Erhöhung zu bewckligen, wenn die Regierungen die Ausbesserung der Unterbcamtcn ablehnen. Der Ausschuß schloß sich dieser Auffassung an und lehnte die Mchrsordcrung ab.
Zum Boransckzlag der allgemeinen Finanzvcrivaltung teilte der Berichterstatter mit, daß die Einnahmen sür 1913 wesentlich hinter dem Voranschläge zurückgeblieben seien, und daß man auch den Boranschlagsansatz sür 1914 kaum erreichen werde. Zu der Zcttungsnrcldung, wonach einige ausländische Staaten Gegen maßregeln gegen die gevlante Besteuerung ausländischer W eine beabsichtigten, teilte der Reichsickzatzsekretär mit, daß der Gcsctzeniwurs sür die Besteuerung von 'Auslandwcineii alle Stadien der Vorbereitung durchlaufen lmbe, so daß nur noch die Beschlußfassung des Bundcsrats ausstehe. Das Ergebnis des Wchrbcitragcs stehe noch nicht fest. Tic Notizen über Uebcrschüsse stammten nicht aus dein Sctiatzami und seien wohl zu optimistisch. Nach den bis- lzerigcn wenigen Eingängen einzclstaatlicher Gcsanrtrechnungcn dürfe man aus nicht mehr als 1200 Millionen rechnen, so daß also keine Mrzung der dritten Rate in Aussicht.steht.
Der Spionage Ausschuß
trat heute in die zweite Lesung des Oiesetzcntwurfcs über den Verrat militärischer Geheimnisse cm. Es lag ein Ausgleichsantrag aller bürgerlichen Parteien vor, der auch die Zustimmung der Regierungen gesunden hat. Diesei Antrag streicht den § 1 der Vorlage, verzichtet also damit auf die Festlegung des Begriffes des militärischen Geheimnisses. Hieraus ergeben sich eine Reihe weiterer Aendcrungen, die nun, statt von dem militärischen Geheimnis zu sprechen, vielmehr die darunter z» rechnenden Tinge besonders auszählcn. So bestraft ft 2 mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren oder bei mildernden llmständcn mit Gefängnis nicht unter t Jahr jeden, der vorsätzlich Schriften, Zeichnungen oder andere Gegenstände, deren Geheimhaltung im Interesse der Landesverteidigung ersorderlich ist, in den Besitz oder zur Kenntnis eines anderen gelangen läßt und dadurch die Sicherheit des Reiches gefährdet. Ebenso wird bestraft, wer vorsätzlich Nachrichten, deren Geheimlialtung im Interesse der Landesverteidigung erforderlich ist, an eine ausländische Regierung oder an eine Person, die im Interesse einer ausländischen Negierung tätig ist, gelangen läßt und dadurch die Sicherheit des Reiches ge- gcsährdet. Tic wichtigste Acnderung betrifft den 8 9. Nach der Regierungsvorlage bcdrolit er mit Gefängnis oder Festung bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 5000 Mk. jeden, der fahrläisia ein militärisches Geheimnis in die Ocssentlichkeit gelangen läßt oder ein militärisches Geheimnis, das ihm krast seines Amtes, Beruscü oder Gewerbes oder eines von amtlicher Seite erteilten Austrages zugänglich war, an einen anderen gelangen läßt und dadurch die Tickierheit des Reiches gefährdet. Rach dem Ausglcichsantrage bezieht sich diese Strafandrohung nur noch auf den, der fahrlässig Schristeu, Zeichnungen oder andere lßegenstände, deren Geheimhaltung im Jntercisc der Landesverteidigung erforderlich ist und die ihm krast seines Amtes oder eines von amtlicher Seite erteilten Austrages zugänglich waren, in den Besitz oder zur Kenntnis eines andern gelangen läßt und dadurch die Sicherheit des Reiches gefährdet. Gemäß diesem Aus- glcichsanttagc wurde das Gesetz von den bürgerlichen Parteien gegen die Stimmen der Sozialdemokraten angenommen.
Der Wahlprüfuugs-Ausschutz
erklärte beute für gültig die Wahlen der Abg. Witt (1. Marien- wcrder, Ro.! und Tr. P a ch n i ck c (3. Mecklenburg-Schwerin, Vp ). Sic beschloß Beweiserhebungen Über die Wahl des Aög. Gras Schwcrin-Löwitz (1- Stettin, Kons.!.
Der Ausschuß für Hausierhandel und Wanderlager
setzte heute seine Beratungen fort. Der Vorsitzende empfahl angesichts der unsicheren Lage der Arbeiten des Reichstages, die Beratung der ersten Lesung zu Ende zu ftihren und die zweit« Lesung eventuell bis zum Herbste auszusetzcn. Es soll vom Berichterstatter ein unverbindlicher Bericht über die erste Lesung abqciaßt werden. Ter Ausschuß beriet dann weiter den Zentrums- antrag, der für das Wandergewerbe die Bcdürsnisfragc ctnführcn will. Der Antrag wurde nebst vielen anderen abgclehnt. Dagegen ein anderer Zentrumsantrag angenommen, der die Einschränkung des Lohnhausierhandels.fordert. Der Ausschuß vertagte sich schließlich auf unbestimmte Zeit.
Die veisetzling der Geh.)ustizrats vr. Sgid Gutflcisch.
Gießen, 6, Mai.
Am Mittwoch nachmittag um 4 Uhr hatte sich in der Kapelle des neuen Friedhofes eine große Trauergemcinde eingefundcn, um dem Geheimen Justizrat Tr. Egid Gut- fleisch die letzten Ehren zu erweisen.
Ter Sarg war von den vielen Kranzspenden überschüttet. Von den Spendern seien genannt: Provinz Ober- Hessen und Kreis Gießen, Stadt Öftesten und Stcidtverord- ncten-Bcrsammlung, Landcsunivcrsilät, philosophische Fakultät, Hessische Anwaltskammer, Verein der oberhessischen Anwälte, Zentralausschuß der Fortschrittlichen Bolkspartci und Vorstand der Fortschrittlichen Bolkspartci sür das Großherzogtum Hessen, Gewerbebank Gießen, Fraktion der Fortschrittlichen Volkspartei in der Zweiten hessischen Kammer, Verein der Fortschrittlichen Volkspartei für den Wahlkreis Gießen, Verein der Fortschrittlichen Volkspartei Worms, Hessische Landes-Hypothakenbank Darmstadt! weitere Kränze spendeten: Franz Jo>ef Fürst zu Bsenburg, die Herren von Ricdesel, Fürstlich Bsenburgischc Rentkammer, der Nationakliberale Verein Gießen, Exzellenz Dr. Feodor Gnauth u. a.
Tie Trauerfevr begann mit Gebeten des Dekans B a p e r. Als erster Redner nahm Justizrat C a u s ö-Mainz, der Vorsitzende der Hessischen Anwaltskammer, das Wort:
Der Tod hat eine tiefe Lücke in die Reihen der hessischen! Rechtsanwälte gerissen, in tiefster Trauer stehen wir an der Bahre eines hochverdienten Kollegen. Wenn das Wort wahr ist — und es ist wahr — daß der Anwalt sein soll ein Diener des Rechtes, sonst aber ein freier unabhängiger Mann, dann war der Verstorbene das Vorbild eines Anwaltes. Durch seine hervorragenden Gcistcsgaben, durch seinen bewundernswerten, nie ermüdenden Fleiß, und nicht zuletzt durch die strenge Rechtlichkeit und Laitter- t'eit seines Charakters hat der Verlebte schon als junger Anwalt sich das Vertrauen des rcchtsfuchende» Publikums, die Hochachtung und Wertschätzung der Gerichte und die Liebe und Anhänglichkeit seiner Kollegen in reichem Maße erworben und bis zu seinem Lebensende bewahrt.
Sein reiches Wissen und Können hat der Verstorbene in den Dienst der Gerechtigkeit gestellt und so war er ein Diener des Rechtes in des Wortes schönster Bedentnirg. Der Mann, ans den Ehren auf Ehren gehäuft wurden und dem weftere Elzren zugedacht waren, wollte nicht einem anderen Stande angchören als dem Anwaltsstande, mit dem er mft allen Fasern seines Herzens verbunden war, er wollte bleiben ein Amvalt des Rechts, ein freier, ein unabhängiger Mann. Emen solchen Mann haben wir mit
Stolz zu den unseren gezählt und er ilzat ganz bald seinen Plaß in den ersten Reihen der hessischen Anwaltschaft gefunden.
, In jimgcn Jahren hat ihn das Vertrauen seiner Kollegen bereits in die Vertretung des Anwaltsstandcs, in den Vorstand der Hessischen Anwaltskammer beruscn, dort war ein reiches Feld ilmi geboten, dort hat der Verlebte mit dem größten Eiscr und vollstem Verständnisse die Interessen unseres Standes im Ganzen aber auch die Interessen jedes Einzelnen von uns Ivahrgcnom- men und geschützt. Dort war es sin» vergönnt, umgeben von der Dankbarkeit und denr Vertrauen ieincr Kollegen, ein Jubiläum zu feiern, wie es in den Annalen der deutschen Anwaltschaft sicherlich selten ist. Im Jahre 1904 hatte der Verstorbene nämlich das Fest seiner 25jährigcn Zugehörigkeit zum Vorstaudc der AnwattSkammer zu begehen. Und als er durch das Vertrauen seiner engeren Kollegen im Vorstände zum Vorsitzenden der Hessischen Auwatlskammer beruscni worden war, hat der Vcrswrbene, der ein Meister der Rede war, der mft überzeugten »nd.überzeugenden Worten zu wirken verstand, die Geschicke der hessischen An)valtschast Jahre hindurch mft der ihm eigenen Klugheit unt Ucbcrzeugungstreue gelenkt und geleitet: er hat das Ansehen bei hessischen Anwaltsckiatt zu erhalten, z» vcrtvahren und zu stärker verstanden. Tank, tiefen Dank schulden wir ihm alte für sein! ausovscrungsvollc Tätigkeit. Der Verstorbene tvar keine Kanrpses- natur, wenn aber der Kamps unvernicidlich war, !vc:in er du Interessen seines Standes bedroht sah, dann ist er nüt Encrgft ftir die Interessen des Anwattstandcs cingctrctcn, dann hat ei für sic gekämpft und gestritten.
Der Heimgang eincS solchen Mannes hat uns alle mit Trauer und Schmerz criüllt, er hat aber auch die Etiuucrung an das wach gcrusen, was er sür uns getan.
Als rin äußeres Zeichen dieser unserer Geftihlc lege ich namens des Vorstandes der Hessischen Anwaltskammck diesen Kranz an der Bahre des Dahingeschiedencn nieder.
Wir, die wir innerhalb des Vorstandes mft dem Verstorbenen viele Jahre hindurch zusammen gearbeitet haben, »nd die wir durch die Bande persönlicher Freundschaft ihm noch näher standen, wir betrauern in dem Heimgegangenen auch den lieben Freund, den guten Kollegen. Und, als am letzten Sonntag icns die Traucr- kunde, die längst gefürchtete, ereilte, daß der stille Dulder aus- gclittcn, da wußten wir, daß der Besten einer von uns gegangen und daß rein treues Freundesherz zu schlagen aufgehört habe. Treu hat der Verstorbene gestanden zu dem Staude, den» er angchörtc, Treue hat er seinen Freunden und Kollegen entgcgcngebracht. Einem solchen Manne die Treue auch noch über das Grab hinaus zu bewahren, ist eine heilige Ehrenpflicht, ich gelobe sie im Namen der hessischen Rechtsanwälte.
Möge ihm die Erde leicht werden, seine Kollegen werden ihm ein treues Andenken bewahren.
Für den Verein der oberhcssischen Anwälte sprach Geh. Justizrat Metz-Gießen:
Im Namen und im Auftrag des Vereins der oberhessischen Anwälte und im Namen sämtlicher Anwälte unserer Provinz widme ich dir, lieber Freund, tvackcrer Mitstreiter und hochverehrter Kollege, den letzten Gruß.
Wohl hat vor mir mit treffenden Worten der Vorsitzende lunsercr Anwaltskammcr der großen Verdienste gedacht, die der Verstorbene sich während Jahrzehnten um die .gesamte Anwaltschaft unseres Landes erworben hat. Ebenso zeigt die heutige ansehnliche Trauer- Versammlung, in welch weiten Kreisen die durch sein Hinscheidcn entstandene Lücke schmerzlich empfunden, wie seine Tätigkeit überall vermißt wird. Es darf aber demgegenüber doch wohl mit Recht gesagt werden: „Ten schwersten Verlust habe» nächst den Schwestern des Verblichenen, wir, die Kollegen, die Anwälte des Landgerichts- bezirks Gießen erlitten, mit denen der Talpiigeschiedcue während 40 Jahre durch die Bande täglichen Zusammenarbcitcns eng verbunden und verwachsen war, mit denen unser hochverehrtes Ehrenmitglied ständig die Leiden und Freuden des Berufs geteilt hat und denen allen vom ältesten bis zum jüngsten er stets ein warmer Freund und Berater war.
Unser hochverehrter Kollege hat nie gefehlt, loenn es galt, cinzutrcten für die Interessen unseres Standes, mochten wir min zusammcngetreten sein zu ernster Beratung oder zu heiterer Geselligkeit, die nach getaner Arbeit niemand so zu schätzen wußte wie er.
. Wie erinnern wir uns alle heute noch gern, wenn er uns im Frciindeskreise erzählte von seinen Erlcbniss.m als Mzessist, wenn er uns so manches mitteiltc aus seiner Tätigkeit in dem alten schriftlichen Verfahren, welches die meisten heutigen Juristen ja nur noch aus Erzählmigcn der Alten oder aus historischen Studien kennen. Wie erfreute er uns oft, wenn er erzählte von seine» Besuchen der Juristcntagc oder des 1878er Anwaltstages, an dem er mit nun längst dahingcschiedenen Freunden und Kollegen tcilgc- nommen hatte.
Wie denken wir aber vor allem dankbar daran, wie er es verstand, wenn in ernster Beratung Meinungsverschiedenheiten mcs- tauchten, und die Geister heftig aufeinanderplatzten, die Wogen zu glätten und uns in seiner ruhigen und milden Weise aus den rechten Weg zu führen.
Dasselbe Bild unseres dahingcschiedenen Freundes finden wir bei seiner Tätigkeit im Reichstag, im Landtag, in der Stadtverordnetenversammlung, im Kreis- und Provinzialtag, im Verein und in der Partei, das Bild unerniüdlichsler, gründlicher Arbeit, verbunden mit dem freundlichen und liebenswürdigen Wesen, das ihn auszeichnete, init der Fähigkeit, ausznglctchcn und zu versöhnen. Es hat unserem lieben Kollegen schwer gefallen, seine verschiedenen öffentlichen Aemter niederzulegcn, wie ihm ja das selbstlose Wirken sür die Allgemeinheit und im Interesse seiner Mitbürger geradezu -um Bedürfnis, ja zur ztocitcn Natur geworden war. Am jch,»ersten aber siel es ihm, wie er mir, der cs mir infolge gcmeinschastlicha': Tätigkeit auf verschiedenen Gebieten vergönnt war, ihm versönsi^ besonders nahe zu treten, öfters erklärt hat, den Vorsitz nicder- zulcgcn in unserem Verein und im Vorstand der Anwoltskammer.
Daß er dies bald tun mußte, hatte er vorgeahnt! Hat er mir doch, als ich im Juli 1910 zum ersten Male seit dem Jahr 1879 bei unserer regelmäßigen Vereinigung zur Feier des Schlusses des Gcrichtsjahres wegen eines schweren Krankheitsfalles in meiner Familie fehlen mußte, sagen lassen, daß ich ihm das nicht habe antun dürsen, wisse man doch nicht, ob wir das Fest noch einmal zusammen begehen könnten. Er hat leider wahr gesprochen. Wenige Tage vor dem 4. Februar 1911, als wir uns vorbereiteten, den Tag festlich zu begehen, an dem Guffleisch vor 40 Jahren jum Hos- gerichtsadvokaten ernannt worden war, erkrankte er und von da an haben wir ihn nicht mehr in unserer Vereinigung gesehen.
Wir dürfen wohl airnehmen und wollen uns daran halten, daß unser verehttcr Kollege der ganzen Schwere seiner ikrankhett sich nicht voll beivußt war. Wir Ueberlebenden und insbesondere wir Kollegen wollen aber aus unserer Erinnerung die letzten Jahre streichen und cm dieser Stelle nur des Mannes gedenken und uns die Persönlichkcät vergegenwärtigen, die tnir als sähig- sten und tüchrigsten Mitarbeiter unter uns haben wirken sehen, den hervorragenden Juristen, Redner und Anwalt, den bewährten Führer urid Berater, den Vorkämpfer sür Freiheit und Recht, den trenesten und liÄenswiirdigsten Freund und Kollegen.
Wir werden sein .Andenken stets hoch in Ehren halten. E ruhe in Frieden!


