Nr. 97 Zweites Blatt
Erscheint täglich mit Ausnahme deL Sonntags.
Tic „Sicßener ZamilienblöNer" werden dem .Anzeiger" viermal wöchcullich beigclegt, das „Ureistzlatl für den Krtit Sichen" zweimal
wöchentlich. Tic „randwirifchastltchen Jeil- sregen" erscheine» monatlich zweimal.
Jahrgang
General-Anzeiger für Oderhessen
Montag. 27. April 19(4
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'fchs» tlnivcrsitätS - Buch- und Steiudruckerci.
R. Lange, Kiepen.
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- ,'irape 7. Exvedition und Verlag: e^öl. Redaktion: Lrs 112. Tel.-AdraAnzeigerKiebeii.
Au» öcfjcti.
Freie Vkreinigung hessischer NationalUberaler.
Die Freie Bereinigung hessischer Nationalliberalcr hielt eim gestrigen Sonntag in Frankfurt a. M. eine von dem Elestnnlvorstand und den Vertretern der ihr nngeschiossencn Vereine und Ortsgruppen aus .> hessischen Reichstagswahl- kreisen vollzählig besuchte Versammlung ab, die nach eingehender Aussprache e i n st i ur nt i g folgende Entschließungen annahm:
„Aus die Entschließungen der Vertrauensmänner der National- liberalen Partei des Wahllr i ej D a r m sta dt — W t o ft - W f « r a u erklären wir, das: die Freie Bereinigung hessischer National liberaler nach ilr'r Zusammensetzung und Br:ä.igung mit dem Reichsoerband der Nationallibiralen Jugend und den: Altnatio nalliberalen Reichsi>erband nicht verglichen werden kann. Wir erklären wiederbolt und mit Bestimmtheit, das; die Freie Vereinigung lediglich eine Arbeitsgeinrinichast zur För-erung einer rcin natwnalliberalen Politik ist, zu gegenseitiger linierslüdüng der der Frei-n Bereinigung angegliederten Organisationen der Werbetätigkeit und politischen Tagesarbeit innerhalb der Partei des Reiches lttid des Landes. Wir erklären loeiler. dal! a le gegenteiligen Behauptungen, nie, die Freie Bereinigung habe Landtags- kandiluren auigeste.tr oder Wablvor chläge zum Zentralvorstand gemacht, unwahr lind. Wir betonen wiederholt, ltN! wir Nicht etwa den linken Flügel der Pariei dar'tellc», das; unsere Mit-, glichet aber in il.rr politischen Tätigkeit Freiheit der ParpK in ihren Entsch.ießungen und Organisationen van lvir schAsts- voliitichcn Verbänden jeder Ar! anskrebcn. Wir vertrcirn daher die Meinung, das, cs »Iller gutes Recht ist, uns gegenseitig durch Schajsung eines Sekretariats, Bcaraeitung der Preise, Ausbringung von Geldmitteln usw. zu unterstützen und^daß wir sür liniere nachdrückliche TStigkei. im Dienste der Partei den Tank und die Beihilfe aller Partei reunde zu erwarten berechtigt sind.
Da wir feine Sonderorganisation sind, lehnen tvir es ab, zu der Frage d.r Auslö uiig der Fungliberalcn und Altnational» liberalen Reichsverbandes Stellung zu nehmen; dies ist Sache der einzelnen uns angegliederten Organisationen.
Wir müssen unser höchstes Befremden darüber aus- drückrn, das die Beriraueiismäiiner-Vcrsamn lang des A h kr.ckies Darmftadt Groß-Grau ks sertlg gebracht hck. unterm Ge ch :stz- iührer Tr. Linie stir seine Aussührungcn in Waidmichelbach ein Mißtrauensvotum auszusprcchen Und damit einen P rteiircitnd in der Ocsfentlichecit blas; zu stellen, ohne es für nötig erachtet zu haben, vorher den Geschäfts ührer selbst zu hären oder auch nur bei den uiaßgebciiden Vertrauensmännern in Waldmichelbach über das, was der Geschäfts ührer in Wirklichkeit gesagt hat. eine Erkltndigung einzuziehen. Wir haben in einer einwandfreien Weise scstgcücllt, und zwar aus Grund schristtichcc Erklärungen von TeilnclMcrn dieser Versammlung, dag die Ausführungen der Geschäsls'ühecrs durchaus richtig, sachgemäß, und weder nach Form oder Inhalt für- den Vor iecnden de- Landesvartei verletzend, nach sür einen Parteibeamtcn unangebracht waren. Wir ivrrchcn daher Herrn Tr. Linse unser volles, uneingeschränktes Vertrauen aus.
Nach Mitteilung der Freien Vereinigung ist der tatsächliche Sachverhalt, der der Darmstädter Entschließung zugrunde lag, der solgende:
In der Waldmickelbachrr Ber'ammlung lcgtc Herr Dr. Winkler, der Führer der iorljchriltlichen Organisation im Wahlkreise, unter Hinweis auf EinzcztzTien ans einer von Herrn Tr. Osann in Tarmstadt unlängst gehallenen Rede dem Reserenten Herrn Tr. Linse die Frage vor: „Welche Stellung nimmt die Freie Bereinigung gegenüber dem Vorsitzenden der Landtagssrak- tion, Herrn Dr. Osann, ein?" Herr Tr. Linse beantwortete diese Anträge dahin, daß er gern bereit sei. aus vvlitischem Gebiete Rede und Antwort zu slehrn. In seiner Eigenschaft als Parteibeamlcr stehe ihm aber nicht das Recht zu, in emer öffentlichen Versammlung über innere Parteiangelegcnhcitcn zu sprechen Allerdings 'änne man sich aus Grund drr Tarmsladtcr Rede des Eindrucks nicht erwehren, bas; Herr Tr. Osann in manchen Fragen aus dem rechteti Flügel der Paitci stehe. Seine Stellung innerhalb der Partei habe mit der angrschnittenen Frage nichts zu tun. Auch die Freie Bereinigung umfasse rechts wie linksstehende Kreise. Mil Nachdruck Iwb Herr Tr. Linse zum Schluß seiner Ausführungen zu dieser Frage hervor, daß die ganze hessische Landes-
vartei, einschließlich der Freien Vereinigung hessischer National liberale, zu dem Landesvoriitzcndcn das feste Beriraucn l>ade, daß es ihm gelingen werde, den hessischen Nationalliberalismus, der sich, was nickt zu leugnen sei, seit geraumer Zeit in einer Krisis befinde, wieder brsicrcn Zeiten entgcgenzujührcn.
Anträge des Abg. Jaul, in drr Zweiten Kammer.
Ter Abgeordnete I o u p hat in der Zweiten Kammer solgende Anträge gestellt:
1. Hohe Zweite Kammer wolle beschließen, Großhcrzogl. Regierung zu ersuchen, einen Gcsctzentwnn vorzulcgen. welcherden An kauf käuslichcn Geländes in den Gemeinden des Landes d u r ch d i c Gemeinden zur Verpachtung an landtoirischastliche Klein betriebe, oder auch gegebenen Falles ztinl Verlaus an dieselben ermöglicht und dementsprechend die Landrshhvolhclcnbank zu ermächtige», zu diesem Zwecke den Landgemeinden zu billigem Zinsiuß und unter auSgcdchntcn Rückzahlungszugcständnisscn stets ein Kapital zur Verfügung zu stellen unter diesbezüglicher allgemeiner Belanntmachnng in den Gemeinden des Landes.
2. Hohe Kammer wolle beschließe», Großhcrzogl. Regierung zu ers>:chen, einen Gesetzcntwnrs vo-,„legen. welcher es ermöglicht, die Feldbercinignng in Hessrn mchr, wie seither zu söc- drrn. hcnirntsprccheich abkömmlich» Amtmänner oder andere geeignete Beainte zu Feldbereinigungen zu verwenden und wenn Mangel an Geometern 1. Klasse sein sollte, Geometer 2. Klasse, die seitens der Regierung bereils Bayern sür diesen Zweck cmp- sohlen tvurden. cinzustellen.
3. Hohe Zweite Kammer der Landstäiche wolle beschließen. Groß!,. Regierung zu criucheu, den beabsichtigten llmbau des T e s ch h a » s c s zu B a d - N a u h e i n> und die Errichtung eines Gebäudes iür ein Berkehrsbureau daselbst einstweilen zu verschieben und die sür diese Vorhaben in Aussicht stehende Ausgabe zum Bau eines „Palais sür Seine Königliche Hoheit den Groß her zog" zn Bad-Nauheim verwenden zu wollen.
Kongreß für einheitliches Angeftelltenrecht.
~ Berlin, 25. April.
Unter sehr starker Beteiligung von Interessenten aus den verschiedensten Berufen sand heute im Architektenhause ein Kongreß für rinhcitliches Angcstelltcnrecht statt, der von 12 Drruss- organisationen einbcrusen war, nämlich dem Allgemeinen Verband der deutschen Bankbeamten, drr Allgemeinen Vereinigung deutscher BuchhandlungSgehilsen, dem Bund der technisch'indn stiiellcn Beamten, dem Teutsckren Sleigeroerband, dem Tentschen Technikervcrband, dem Deutschen Zuschneioerverband, dem Verband der Burcauangestellten, dem Verband der Kunstgewerbezcichner, dem Verband technischer Schifssossiziere, dem Verein der deutschen Kauslcute, dem Wcrkmeistcrverband sür das Buchbiudergewerbc und dem Zcntralverband der Handlnngsgehilscn. — Ten Vorsitz in der Versammlung führte Schweitzer vom Bund der technisch-industriellen Beamten.
Rechtsanwalt Tr. Hugo Sinzheimer (Frankfurt a. M.) sprach über die Notwendigkeit des einheitlichen Äugest e l l t c n r e ch t s. Er führte aus, daß wir in Deutschland heute drei verschiedene Gesetze haben, die sich mit dem Recht der Angestellten befassen, das Bürgerliche Gesetzbuch, das Handelsgesetzbuch und die Gewerbeordnung. Durch diese Teilung ist ein unendlicher Wirrwarr in das Rechtsleben gekommen, so daß nicht einmal die Juristen sich in den Bestimmungen ziifechtiinden. Es gibt sogar höchstgerichtliche Urteile, die sich in der Ausfassung über drn- sclbe» Punkt im Angestelltenrecht diametral geqenübcrslchcn. Wie soll sich nun da der Laie, der sich doch nach diesen Gesetzen richten soll, zurcchtsinden? Die drei Gesetze haben über die gleichen Dinge ganz verschiedene Vorschriften. so über die Krankheit, die Kündigung, die Ausstellung eines Tienstzcugnisics usw. Wenn man das lediglich als eine Ungerechtigkeit bezeichnen wollte, so könnte man sich damit abslndeu, wenn wenigstens Einigkeit darüber herrschte, welches Gesetz ans die einzelnen Kategorien der Angestellten anzuwenden ist. Aber nickst cinmal darin, nicht einmal in diesem grundlegenden Punkte herrscht unbedingte Klarheit. Unserem Privatangestclltcnrech: fehlt die Volkstümlichkeit, es schlt ihm die .Klarheit und Schärie, die wir unbedingt von unserem Recht verlangen müssen. Bei dem Privatangcstclltenrecht ist die Erfüllung dieser Forderung umso notwendiger, weil nicht nur die Rechtsnormen verschieden sind, sondern auch die Gerichte. Für den Privatangrstcllten ist es oftmals eine Schicksalsfrage, ob er vor das ordentliche Gericht, oder vor das Sondcrgcricht, das
Kausmannsgcricht oder Gewerbcgcricht, gehen muß. Es habe» somit alle Angestellten, ein Interesse an einem einheitlichen Recht. Wenn die Gegner, auch untcr den Angeftrllten gibt es solche, meinen die Teilung der Rcchtsvorschrlsleu ist nötig, da man die verschiedenartige» Bcrusszwcigc nicht in einen Tops mcrs-u dürfe, man könne de» Techniker nicht ebenso behandeln ivie den Kaufmann oder Bureanangcstclllen, so antworte ich dem: Meine Herren, Sie liegen bereits in diesem Tops! <Hc,icrkcit.l Denn ein Handlnngs- qehilsc, der bei einer handcisgrrichtlich eingetragenen Firma be- schästigt ist, untersteht dem Handelsgesetzbuch und hat bei Streiiig- icitcu die Zuständi-sicil des Kausmannsgcrichts: wenn aber derselbe HanbliingSgehilic bei einer nicht eingetragenen Firma in Stellung geht, so nnierstcht er, obwohl rr genau dieselbe Tätigkeit ausübt. nur zum Teil drn Vorschrislrn des Handelsgesetzbuches, und cs gelten sür ihn auch »och dir Vorschrisren des B. G. B. »nd der Gewerbeordnung.
Bei Streitigkeiten aber muß er das ordentliche i'stricht oder das Gewcrbegcricht nnrusrn. Einheit des Rechts bedeutet noch nicht Gleichheit, die Einheit kann izwhl eine Differenzierung vertragen. Das einheitliche Recht soll da dijscrenzicrt sein, wo ungleiche Interessen und Bcdürjnissc vorlicge», nicht aber da, wo der bestrdendc RechtSzusland historisch zufällig cs differenziert hak, denn das bedeutet lediglich eine Zersplitterung des Rechtes. (Lcb- haster Beifall.)
Nachdem die Redner der einzelnen Verbände das Interesse der einzelnen Angestelltcngruppen an dem einheitlichen Ticnstvcrlrags- rrcht dargclegt hatten, wurde solgende Entschließung angenommen:
„Die bestehenden Unterschiede i» den Rcchtsvcrhältnisscu der verschiedenen Angcstcllicngrnvpcn lind weder in den wirtschast- lichen Verhältnissen begründet, »och entspreche.! sie den Forderungen der Gerechtigkeit. Auch die Zersplitterung drs Ticustocr- tragsrechtS der Angestellten in sechs Rcichsgcietzc und Dutzende von Landesgesctzc» ist unhaltbar, weil die einzelnen Gruppen der Angestellten nickst scharf untereinander abzugrcnzen sind. Sie bildet außcrdcnl. wie die Vorgänge der letzten Jahre mit aller Temlichleit ge:-: : bähen, ein wesentliches Hindernis einer wirksame., To sin ro itik sür olle Angestellte»!»» c Ter Kongreß sür einheitliches Auge,.eil,cu-Reckst erklärt cs deshalb iür dringend nolwendig, daß, unbeschadet der Notwendigkeit, die Besonderheiten der cinzelucn Angestelltcnschichten zu berücksichtigen, ein einheitliches Angestelltenrecht geschaffen wird .Er betont jedoch ausdrücklich, daß ein einheitliches Recht, das sich aus die bloße Ausgleichung der bestehenden Unterschiede und die formelle Zusammenfassung der Rcchtsvorschriiten beschränken würde, den zu stellcn- dcu Ausorderungc» noch keineswegs entspräche, vielmebr kommt cs vor allem daraut an, die Rcchtsverhällnisic aller AnAeslclltcn- gruppcn einer durchgreifenden Rcsorm im sozialen Sinne zu unterziehen. Dabei ist sich der Kongreß bewußt, daß angesichts der Ilebercinslimmung der Grundfragen des Angcsteiltcnrcchts mit denen des Arbeiterrcchts das einheitliche Angestelltenrecht nur eine. Etapve ans dem Wege zum allgemeinen ArbeitSrechl bilden wird. Ter Kongreß fordert die beteiligten Angestelltenverbände ani, die Tcktaifung eines einheitlichen Angestclllenrechts nach Kräften zu fördern."
Der Jahresbericht öes Gewerbeinfpektorr.
m.
Durchführung des Kinderschiitzgesctzes.
Zwei Tabellen des Berichtes enthalten eine Zusammenstellun., über die Zahl, das Alter und die Art der mit gewerblichen Arbeiten beschästigten Schulkinder. Von insgesamt 49 714 Kindern der Provinz Oberhessen sind nur 247 gewerblich tätig. Der Beamte hat aus Grund seine- Beobachtungen iestgssticklt, daß nach tvie vor rin Teil der Beschäftigungsarten den Kindern nachteilig ist. Man überschreitet besonders in der Stadt Gießen! fortgesetzt die durch das Kinderschuhes gezogenen ziemlich weite» Grenzen der Beschäi- ligung. Die Kontrolle derselben ist schwierig und zeitraubend. Es wiederholen sich auch die Klagen von Lehrern über mangelhaste Schulleistungen. Deshalb hat sich die Gewcrbcinspeltion genötigt gesehen, hei den Großh. Krcisämtern Gießen und Friedberg den Erlaß einschränkender Bestitnmnngcn anzurcgtn. Il: Anzeigen wegen Zuwiderhandlungen gegen Vorichristcn des KtNderichutz- gcsetzes mußten erfolgen. Immer wieder bcschäiligen Gastwirte Sonntags Schulkinder mit Kegelausictzcn, und imnicr noch vcr-
Warum ist Shakespeare den Deutschen mest a!; d ii Engländern?
In einem Aussatz über de(4 „großen deutschen Dramatiker" Shakespeare teilt der Korrespondent der Daily Mail F. W. Wils einige sehr bemcrkcnstoerie Acußerungen Pros. Alois Brandts, des besten deutschen Shakespeare-Kenners mit, die rr ihm aut die Frage, warum Shakeipwr - i i Teusichland be iebtcr scr als in England, gemacht Hai. Proscsior Brmdl sicht den wichtigsten Grund in der Tatsache, daß sür Deutsche Shakespeare im ticifron Grunde rin moderner Dichter ist. Er wird gelesen, studiert und gespielt in der Sprache Deutschlands von 1914 und nicht in einem veralteten Idiom des, 16. und 17. Jahrhunderts. „Wenn die Schlcgcl-Tieck Ucbersctzung nie gemacht wäre," sagte Pros. Brandt, „so würde Sliakcspeore wohl ebenso lvenig verstanden und geschätzt ich nicinr nalürlich. von. der großen Masse - wie cs in England der Fall ist. Auch wir tvürdeu wohl auswachsen, indem lvir uns über das Elisabethanische Englisch lustig machen und Shakespeare sür sonderbar und unerträglich olmiodisch lxilieu.
Shatespcarcs Volkstümlichkeit bei UNS hat noch einen andern wichtigen Grund, nämlich daß er bei uns zunächst gespielt wird, während cr in England gelesen wird. Er ist ein Dichter, der selbst gespickt werden mollle. Er w rkt in Deutschland weiter, weil unser Theater sowohl eine literarische wir eine politische Institution ist. Wir sind daher rin Volk, das ins Theater geht. Bei uns braucht niemand darüber zu klagen, daß cs das nicht gibt, was Lord Hal- pauc „die vor - Eromivellische Gewohnheit deS^ Theaterbesuchs" nannte. Ter Puritanismus, hat das englische Theater im allgemeinen und Shakespeare im besonderen getötet. Das deutsche Theater dagegen ist durch unsere politischen Sehnsüchte gejördert worden, und Shakespeare ist unser Mentor gewesen. Wo kann „»irr Proletariat einen gesünderen Sozialismus gepredigt finden, als im „lEoriolan"? Wo ist die Lehre von einer starken auswärtigen Politik krastooller verkündigt worden als in „Heinrich V"? Unser Sltzakcspcarc ist überdies ein Ding von Fleisch und Blut, das sich in seiner ungeheuren Fülle nur auf der Bühne offenbart, und wenn mir ihn aussührc», v:rlack!cn wir dir Reserve, die die gerühmte vorherrschende Note des modernen englischen Charakters ist. War es nicht O'Eonell, der gesagt hat. daß der durchschnittliche Engländer alle die Eigcnschastcn eines Schüreisens außer seiner gelegentlichen Wärme hat? Ich muß daran denken, wenn ich eine Shake- sveare-Aufiübruiiq in einem Londoner Tcheater sehe. Ich weiß, daß iiiein Shakespeare von Blut dampft — ich denke an Shn- fock Othello. Macbeth, an Gloucestcrs ausgetretene Klugen rn König Lear", ich möchte wissen, ob^ das deutsche Temperament, das ein ticses Verständnis sür die Psychologie des^ Blutes hat — bie Erbschaft unserer kriegersüllten Geschichte — Shakespeare nicht so darstcllt, tvie er dorgcstellt Iverüen wollte, wenn unsere Schauspieler ihre „Reserve" inr Ankleidezimmer zurücklassen, wohin sic
gehört? Wir glauben nicht, daß Shakcspeer: mit dem Dämpfer gespielt werde» muß. . .
Unterschiede in den Sitten und ihrer Entwicklung haben auch eiwas mit unserer Vorliebe für Shakespeare zu tun. Fallstass, der großmäulige und unsrine Geselle, beleidigt unsere Ohren nicht so schwer, denn deutsche Frauen sind mehr gewöhnt als ihre englischen Basen an wohlbeleibte Männer, die kräftig trinken und eine kühne Sprache frei in ilzrer Gegenwart gebrauchen. Ost werden wir tvcgen unserer allzu prunkvollen Inszenierung iinleees Shakc'pcarc getadelt. Dieser sVorivur wird besonders gegen Reinhardt erhoben. Man kann jedoch durchaus nicht sicher sein, daß Shakespeares eigene Inszenierung immer der Gipfel der strengen Einiachh.'il genacsen ist. Für Deutsche ist Shakespeare immer ein Btitpneu, dessen Grund nie mit dem Lot erreicht werden wird. Keine szenische oder dckoratidc Jllnsion kann nach unirrm Urteil je den Zauber und die Bildhaft feiner Dichtkunst erreichen oder die uubeavcnzten Lehren, die cr lehrt, erschöpfen,"
— Radium als Ursache des Krebses, In einem Vortrage vor der medizinischru Fakultät drr Univcnität Lceds sprach äm letzten Mittwoch der Direktor de-Z Laboratoriums für Krebsforschung am Mchdlescx ,Hosvttal, Tr, Lazurus-Borlow, über die Wirkung des Radiums aus den Krebs und gab dabei der überraschenden Anschauung Ausdruck, daß Radium, wenn auch wobl nicht die cinzioe Ursache des Krebses, so doch jedenfalls ein Stofs sei, der als eine der Ursachen der surchtbarcn Krankhcit ango- scden werden müsse. Das Radium ist in der Behandlung des Krebses an die Stelle des Messers getreten, und das Radium-Institut widmet einen großen Teil seiner wohltätigen Arbeit der Bekämpfung dieses Leidens, Mer erst Tr, Barlow ist auf Grund riner langen Reihe von Untersuchungen zu der Neberzeugung getomme», daß jedenfalls die Möglichkeit vorliegt, daß Radium den Krebs mit vcrursaehcn könne. Er hat nachgcwiescn, daß Radium in normalen menschlichen Geweben vorhanden ist, aber in krebsartigen Geweben in sehr viel größeren Mengen austritt. Im normalen Gewebe ist das Vorhandensein von Radium gerade noch nachweisbar, und wenn man das norniale Verhältnis mit der Zahl 1,1 bezeichnet, so erhebt sich der Turchichnitt in nick» krebsartigen Geweben bei Krebskranken auf 23,6 und im krebsartigen löewebe selbst auf 51,6, Tr, Barlow nimmt bnljet an, daß Radium und die Radiation die Ursache von Krebs werden können, wemi sic in genügender Menge vorhanden lind, um das Wachstum von Zellen, die letzten Endes den Krebs bilden, anzuregen. Wenn man auch hoffen könnte, daß aus demselben Wege wie die Uriache auch die Heilung gefunden würde, so wäre doch zu bedenken, daß Radium, lvenn cs nur imstande loärc, jede Zellenform Krebs zu. zerstören, um nichts besser sein würde als ätzende ^äurc oder das Messer. Tic Hosi- nuiig, die man ans Radium als Heilmittel setzen müßte, begründe sra, aus seiner auswählendrn Wirkung, und die cntschechcndc Frage wäre die, ob cs möglich ivärc, mft HUsc des LlaLmms aus den
KrebSgewcben einen ivczifischcn Antikörver z» gewinnen, der aus die anderen Krebszellen im Körper, die daS Radium nicht rrrrichl, zu wirken vermöchte.
— Ein Ibseninuseum in Christiania. Wie aus C h r i st i a II i a gemeldet wird, bat Ibsens Sohlt, der frühere Staatsminister T-r. Sigurd Ibsen, der Stadt Chriiliania das ?!r- beits- und Schlaszimmer srincs VatcrS, das will sagen: ihre volle Ausstattung an Hausrat, Bildern usw., als Geschenk ange- botcn. Die Voraussetzung der Gabe ist die, daß die Gemächer mft den nrsvrünglilhfn Tapeten und allem Zubehör aus der Wohnung am Trammcnsvej, die Ibsen in seinen letzten Lebensjahren bewohnte, entfernt und in dem Norwegischen Bolksmuseuni ganz getreu wiedcraufgcbaut werden. Doch jitldet dieser Plan nicht ungeteilte Zustimmung. So tritt z. B. ein großes Ehrsiliania Blatt daftir ein, daß man das Arbeitszimmer Jbsrns als gehriligle Stätte nicht aus dem Hause entferne, wo der Dichter selbst gelebt und geichasst hat, sondcni daß es an Ort und Stelle als eine Art lebendigen Jbicnmuseums unberührt erhalten bleibe. Ibsens Arbeitszimmer ist besonders intcressaut und enthält eine Reihe von wertvollen Gemälden, darunter auch das sehr bekannte Bildnis Strindbcrgs von der Hand des norwegischen Malers Christian Krohg. In welcher Form nun aber auch der Plan zur Ausführung gelange, gewiß scheint unter allen Umständen, daß Christiania sei neu gros.en modernen Tichlcr durch die Einrichtung eines eigenen Jbscnmuscums ehren wird.
.. ororool: iüor man
restrtst kam die Hiobspost, das Dach der Londoner Wcstminst halle, Zeines der herrlichsten Holzdächcr der Gotik, sei bedro Zwei Feinde sind cs, die vor diesem Kunstwerk nicht Halt gcma haben: seit fünf Jahrhunderten arbeitet der Klopf- oder Acrchho wurm IN dem Tachaebälk und hat in den Eichcnbalkeu Gänge geg bcn. ',> denen cm Mensch aufrecht stehen kann. Tic Balken, die -zeuchligkctl ansgcsctzt sind, haben außerdem durch die Trockensä gelitten, am meisten die Stichbalten des Nordendes, die schon wlederholten Rialen geflickt worden sind. Ein gewaltiges Gerüst >>nnern der Halle hat seil 1913 das Dach gestützt, und jetzt ist mit den Slusbcst'crnngzarbcitcn betraute Ausschuß soweit, einen i Itcnnnfdjlaq zu machen und hat in diesen Tagem vom Parlanv jährlich 200 000 Mk. für die Arbeiten verlangt. Mehrere Um hansmitglieder haben durch Hcrumklettcrn auf dem Gerüst die ck gaoen der L<lchverständigen nachgeprüft: wem dies zu mühsam der kann im Teeraum des Unterhauses ein Modell der StahlU UrnkNon ,eben, durch die das Dach fortan unterstüpt werden ü Es i)t ,elb,tver,ländlich, das; man den alten Charakter des Daches getreu wie wahren wird. An dem 1399 vollendeten Bau.
denen ^.ach Richard II. das Meisterwerk seiner Regierung sah. s! m;on wiederholt Kleinigkeiten ausgcbesscrt worden: indessen ist \W das erstemal, dast der moderne Baumeister in größerem U lange die Hano an das ehrwürdige Werk legt.


