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Nr. 84
Der «letzener Anzeiger
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Erstes Blatt W4- Jahrgang
Donnerstag, 9. April *9*4
Rotaticnsftr«(f hh 6 Verlag der vrühl'schen Unlv.-Such- und Steindruckerei 8. Lange. Redaktion, Expedition und Druckerei: Schulftrahe 7.
Vezug-vret-r :n onatlicki 75 Df., viertel« jährlich Mk. 2.20; durch Abhole» u. Zweigslellen monatlich 60 Pf.; durch die Post 2JH.2.— vierrej» jährl. ausschl. BeiteLliz. Zeilenpreis: lokal laPs^ ausrvärts 20 Pfennig. Chefredakteur: A. Goey. Verantwortlich für den volit. Teil: Auq. Goey; für .Feuilleton-, .Der- mischtes" uud„Gerichts- faal": Karl Neurath; für .Stadt und Land": Kurt Bendt; für den Anzeigenteil: H. Beck.
Die heutige Nummer umfaßt 16 Seiten.
Oie abesfinische 5phinr.
Während in der europäischen Presse gelegentlich noch das romantische Thema erörtert wird, ob der alte Kaiser Menelik wirklich tot ist (der langjährige deutsche Geschästs- lräger in Abessinien, Tr. Zechsin, hat eS kürzlich in einem Berliner Portrage wieder bestritten), kommen ans Italien ausfällige Nachrichten, daß man dort Vorbereitungen zu einem ernsten Vorgehen gegen Abessinien trifft. Aus dem Tepot des in der italienischen Festung Dabasso liegenden 19. ArtillcriercgimentS sind in den letzten Tagen ganz gc- ivaltige Mengen von Munition nach Erythräa gesandt worden, auch wurden mehrere Offiziere desselben Regiments dahin geschickt. Ebenso sind aus der Eyrenaika zwei Askari- bataillone infolge der „ernsten Lage in Abessinien" nach ASmara abgegangen. Eine lange Liste von solchen Nach- richten könnte man au-Ädcr italienischen Presse zusammcn- stcllcn, die alle auf kommende wichtige Vorgänge in Abessinien hindentcn. WaS geht vor? Verstehen cS die Ratgeber des achtzehnjährige», am 12. Mai 1912 zum Kaiser ansgerufenen Herrschers Lids Jassu nicht, Unruhen im Innern Abessiniens niedcrzuhaiten? Nichts davon ist besannt geworden. Es kann sich also nur um drohende AuS- landskonsliktc mit europäischen Mächten oder um Konflikte solcher Mächte untereinander handeln, die das stark interessierte Italien zu militärischen Rüstungen veranlassen. Und wer ist der Störenfried?
Man erinnert sich vielleicht noch des aufsehenerregenden Vorschlags, den die Gattin Meneliks, die große Intrigantin Taitn nach der Erkrankung ihres Mannes den englischen Diplomaten machte. Sie -bot dem britischen Reiche nicht mehr und nicht weniger als ein Protektorat über Ab« 4 sinien an mit der ossenen Erklärung, daß sie dadurch hoffe, Abessinien zu retten und mit ihrer Familie an der Spitze des Landes zu bleiben. England lehnte die Offerte ab mit dein .Hinweis darauf, daß es sich 1906 bereits mit Italien und Frankreich in anderer Weife über Abessinien verständigt habe. Tie gute Taitn wurde dann von den Großen ihres Reiches mit mehr oder minder sanftem Druck gezwungen, ihre .Händchen aus dem politischen Spiele zu lassen, aber der Einfluß Englands, das klug ver- nlieden hatte, sich zu kompromittieren, blieb bestehen, und cs verhandelte im vergangenen Jahre 1913 sehr eifrig wegen einer eventuellen künftigen A n n e k t i o n Abessiniens mit den europäischen Kabinetten. Das ist kein Geheimnis mehr. Das darf man heule ruhig sagen. Wurde doch schon von der Abtretung Sansibars an Deutschland im Falle der englischen Annektion Abessiniens gesprochen, also von Kompensationen Deutschlands ähnlich wie in der Marokko- Afsäre. Da wir aber Sansibar nicht brauchen und ganz andere Dinge wollen, zerschlugen sich die Verhandlungen. Zur Ehre unserer Diplomatie muß dabei erwähnt werden, daß sie während der Verhandlungen den Gedanken der Kom- pensation sehr energisch fcsthielt, nur eben für Sansibar sich bedankte: wir wissen ja alle, das Deutsche Reich hat bisher in Abessinien keine glückliche Hand gehabt, die drei deutschen Missionen (Geh. Lcgationsrat Dr. Rosen, Kommerzienrat Bosch und die Aera Zintgrafs) brachten nicht den erwarteten Erfolg. Deutschland ist überhaupt insofern stets in einer ungünstigen Lage, als wir iln Gegensatz zu den drei „abessi- nischcn Mächten" Italien, Frankreich und England keinen direkten Zugang zu Abessinien haben. Die drei genannten Mächte, von deren Kolonialgebictcn Abessinien vollständig eingekrcist wird, sind in ihrem berühmten Vertrage von 1906
übcreingckommen, daß das.Hinterland von Erythräa im Nor. den und Osten Abessiniens als italienische, Süd- und Westabessinien als englische und das Eiscnbahngebiet, zwischen Dschibuti am Roten Meere und der abessinischen Hauptstadt Avis Abeba gelegen, als französische Interessensphäre anzu- sehen ist. Soweit das Papier, das vor acht Jahren beschrieben wurde.
Tie harten Tatsachen der Wirklichkeit haben sich aber unterdessen tvesentlich verschoben. Italien mußte sich nach seiner bisher ungesühnten Niederlage bei Adna nicht nur mit dem nördlichen Erythräa begnügen, sondern auch noch die reiche Gegend von Kassala an England abtretcn. Tie Briten sicherten sich dadurch das, ganze Flußgebiet des Atobara, eines wichtigen rechten Nebenflusses des Nils. Frankreich hat die Konzession der Bah», die von Dschibuti (aus Englands Druck hin als Freihafen erklärt) Über Haraar nach Adis Abeba durchgeführt wird. An dieser Bahn sind neuerdings cnglisckzc Kapitalien mit großen Summen beteiligt. Und später hofft England schon Mittel zu finden, um Dschibuti zu nehmen, Abessiniens Hauptausgang nach dem Meere. In Adis Abeba hat sich seit Jahren eine Filiale der cngiisch-ägypttschcn Rationalbant ausgeian usw. usw. Wenn im Sudan der Bahnbau in demselben Tempo weitcrgcht, rechnet der Engländer darauf, daß Khartum in wenigen Jahren mit Adis Abeba verbunden sein wird. Das große ägyptische Waffenarscnal ist ja bereits nach Khartum verlegt, weil sich England mehr und mehr mit der Notwendigkeit vertraut macht, im Falle eines ernsten Krieges Aegypten zu räumen. Sollte England einmal wirtlich Aegypten verliere», so will es doch stets als Herr des oberen Nilgcbictes gelten, und dazu gehört auch die Anwartschaft auf Abessinien. Man sicht, es wird um ernste Tinge gewürfelt, und Italic» rüstet sich, auch ans den, Posten zu sein, wenn das Rätsel der abessini- schen Sphinx gelöst wird.
Die neuen Vorschriften über den wafiengebrauch des Militärs.
Die „Nordd. Allgem. Ztg." schreibt: Tie neu bearbeitete Vorschrift über den Waffe »gebrauch des Militärs und seine MitwirkungzurUnterdriicknng i n n e r e r U n r u h e n hat die a l t c r h ö ch st c G e n c h in i - gung erhalten und wird demnächst an die Truppen zur Ausgabe gelangen. Tiefe vom preußischen Kriegsmini- sterium ausgestellte Vorschrift hat sür die unter preußischer Heeresverwaltung stehenden Truppen nach Prüfung der in den einzelnen Bundesstaaten bestehenden gesetzlichen Unterlagen die Zustimmung der beteiligten Bundesstaaten n n d d e s Statthalters v o n E l s a ß - L o t h- ringen erhalten, ebenso haben Bayern, Sachsen und Württemberg ihr Einverständnis damit erklärt, daß diese Vorschrift aus ihre in den Rcichslanden fluchenden Truppen Anwendung findet. Wie wir hören, erscheint die neue Militärdienstvorschrift auch im Buchhandel bei Mittler u. Sohn. Bei ihrer Abfassung lwndelte cs sich lediglich um eine übersichtliche Zusammenstellung der den cinzelgesetzlichen Anordnungen des Reichs und der Bundesstaaten entsprechenden Rechte und Pflichten des Militärs, um den Truppen und dem Einzelnen eine einwandfreie Grundlage zu geben. Soweit in den einzelnen Bundesstaaten aus Grund landesherrlicher Verordnungen oder Gesetze übrigens nur sehr geringfügige Ergänzungen erforderlich waren, sind diese nicht in die allgemeinen Vorschriften ausgenommen worden, vielmehr werden im Einverständnis mit den beteiligten Regic- rungcn die Generalkommandos und Truppenteile entsprechende Anweisung erhalten.
Bei der Fassung der Vorschrift ist zunächst vermieden, aus den Wortlaut einzelner Gesetze und Verordnungen Bezug zu Iieh- men, die sich in den einzelnen Bundesstaaten nicht decken. Ter erste Abschnitt behandelt den Wasicngebrauch des Militärrs „aus eigenem Recht", der zweite die Verwendung des Militärs zur Unterdrückung innerer Unruhen und zur Allssührung der Gesetze, der dritte Abschnitt bandelt von der Verhängung des Belagerungszustandes. Fm erste» Abschnitt werden unter Zisser 1 die Bestimmungen des vreußischen Gesetzes vom 20. März 1837 über den Wasseiigebrauch de» Militärs der Wachen, Posten, Patrouillen und allen anderen Kommandos wicdcrgegeben. Dieses Gesetz ist in allen in Frage kommenden Bundesstaaten und in Elsaß- Lothringen eingcsührt. Unter Zisser 2 ist das Recht und die Verpflichtung des Militärs zum Wassengebrauch nur aingenom- men, soweit es erforderlich ist, zur Beseitigung einer Störung seiner dienstlichen Tätigkeit oder um einen Angriss auf Militär und militärisches Eigentum abzuwchrcn. Es ist dies die allgemein anerkannte Forderung aus dem militärischen Hohcitsrechte, das die Bcsugnissc und zwangsweise Turchsühruilg der Iiiili- tärischen Ausgaben und der Abwehr von Angriffen in sich schließ!. In Zister 3 ist die Aus Übung der Notwehr ausgenom- incn, um in der Vorschrist alle Fälle zusammcnzuiasscn, in denen Soldaten ersordcrlichensalls von der Waste Gebrauch machen dür- sc». Tic Notwehr ist int Anschluß an den Paragraphen 53 des R.-Ttr.-G. und in den Motiven hierzu sowie an die Rechtssprechung des Reichsgerichts kurz dahin erläutert, daß sic bei jedem Angriss aus Leib, Leben, Ehre und Eigentum der eigenen oder einer anderen Person gestattet ist, das gebotene Mas; nicht überschreitet und nicht in Vergeltung ausartcn darf. Aus dem gleichen Grunde hat nach 8 127 der Straivrozcß-Ordnung die vorläufige Festnahme Ausnahme gesunden.
Im Abschnitt 2 ist der .Grundsatz an die Spitze gestellt, daß cs zunächst Pflicht der Z i v i l b e h ö r d c n ist, mit den ihr zustehendcn Polizeikrästen innere Unruhen im Entstehen zu unterdrücken nnd die Ruhe aufrecht zu erhalten und daß das Militär Hierbei nicht mitzuwirken hat und nicht tzur bloßen Verstärkung der Polizei gebracht werden darf, da in diesen Fällen die Leitung stets eine einheitliche sein muß. Ans diese»; Grunde ist weiterhin bestimmt, daß, wenn das Militär aus Ersuchen der Zivilbehörde Hilse gewährt, die Anordnung nnd Leitung der r» ergreifenden Maßregeln allein ans den Militärbefehlshaber übergeht, bis die Ruhe wiedcrhergcstcllt ist, eine Bestimmung, die der Mstitärkonvcniion entspricht. Ein selbständiges Eingreifen des Militärs ist im Falle des Kriegsund Belagerungszustandes, sowie in Fälle» eines staatlichen Not- siandcs vorgesehen. Tic Bestimmungen über den Kriege- und Belagerungszustand, die in Abschnitt 3 anssührlichcr behandelt werden, gründen sich aus Artikel 68 der Reichsversassung und das »ach diesem Artikel sür das Deutsche Reich mit Ausnahine Banerns giltige vreußische Gesetz über den Belagerungszustand vom 4. Juli I85l. Beim „staatlichen Notstände" ist das Militär auch obne Aufforderuilg der Zivilbehörde selbständig cinzuschreiten befugt und verpllickstet, wenn in Fällen dringender Gcsahr sür die össentliche Sicherheit die Zivilbehörde infolge äußerer Umstände außerstande ist, eine Anforderung zu erlassen. Für diese Bestimmung svar die Erwägung maßgebend, daß auch in den Bundesstaaten, in denen gesetzlich das Einschreiten des Militärs zur Unterdrückung innerer Unruhen von dem Ersuchen der Zivilbehörde abhängig ist, das Vorhandciiicin der Zivilbehörde und die Möglichkeit sür sie, ein Ersuchen zu stellen, zur Ersüllnng dieser gesetzlichen Bedingung notwendig ist, daß aber, wo diese Voraussetzung nickt erfüllt werden farm, weil die Zivilbehörde insolgi äußerer Umstände außerstande ist, eine Aniorderung zu erlassen, ein gesetzliches Hindernis sür das selbständige Einschreiten des Militärs nicht besteht, fasern dies in Fällen dringender Gcsahr sür die öjscnt- liche Sicherheit erforderlich ist. Tic Notwendigkeit eines solchen Eingreisens des Militärs ist auch in der Staatsrechtslehre firnnd- sätzlich anerkannt. Es ist daran sestgchalten worden, daß zum Wassengebrauch erst geschritten werden soll, wenn andere Mittel zur Erreichung dieses Zweckes Nicht ansreichen. Für den richtigen Wassengebrauch sind die Militärbeschlshabcr verantwortlich. Durch die neue Vorschrift sind dem Militär zur Durchführung seiner Ausgaben und die Wahrung seines Ansehens völlig ansreichendc Handhaben gegeben, andcrerseils ist die Möglichkeit eines Konsliktes
Das Goslarer Gilöehaus unterm Hammer.
Schicksale eines alten Bürgerhauses.
Aus Goslar, der schönen Harzstadt, wird gemeldet, daß das dortige altdeutsche Gildehaus, eines der besten bürgerlichen Baudenkmäler aus Goslars svätmittclalterlicher Zeit, demnächst össcntlich versteigert werden soll. In dem Gebäude bcsindct sich ein Restanrationsbetrieb. Das Grundstück ist mit >14 090 Mark Hypotheken belastet, während sein von der Steuerbehörde angegebener Wert nur 61000 Mark beträgt.
Jeder, der die alte Kaiserstadt am nördlichen Abhange des Harzes kennt, wird sich der „Seele" der Stadt erinnern, des ziemlich in der Mitte Goslars belcgenen Marktplatzes, der uni sich, unmittelbar oder in weiterer Entfernung, die berühmten Baudenkmäler grnvviert, die in ihrem künstlerischen und kulturgeschichtlichen Charakter dem Marktplätze erst den eigenartigen Reiz verleihen und ihn zu einem der schönsten Plätze in deutschen Städten machen. Man spricht gewöhnlich vom Kaiserhause in Goslar als der hervorragendsten Seheiiswürbigkcit der Stadt. Aber doch ist es eigentlich der Marktvlatz, der an erster Stelle genannt zu werden verdient. Hier habe ich manches liebe Mal, im Schauen versunken, gestandcii und den ganzen Zauber mittelalterlicher SliM- mung, der durch die Baulichkeiien erzeugt wird, aus mich bin wirken lassen. Bor mir das altehrwürdige Rathaus, dessen gotische Hauptiront aus dem 15. Jahrhundert stammt. Ueber das Gebäude ragen die beiden Toppeltürme der dahinicrstehendcn Marktkirchc, und davor inmitten des Marktplatzes mit seincni aus guten Gründen erhaltenen „mittelalterlichen" Kopsstcinvilaster. erhebt sich das Marktbcckcn mit dem altertümlichen Goslarschen Adler. Von stlattlichen, teils noch recht gilt erhaltenen Bürgerhäusern aus jener vortrefflichen Banveriode des 16. und 17. Jahrhunderts ist der Platz umrahmt, und die Neucrungssucht von heute hat da nicht allzuviel verschandelt. Linker Hand tritt besonders der imvosantc Steinbau der Kaiscrworth, einst das Gildclwus der Gc- wandichneider, heute Hotel und Restaurant, hervor, und dann reiht sich Bürgerhaus an Bürgerhaus, jedes i» seiner Art bemerkenswert, und jedes Haus an den vom Marktvlatze abzweigenden Straßen - zögen, besonders der Marktstraße, hat wohl sein Schicksal gehabt. Manches ist da an dem trüberen Zustande geändert worden, manches Gebäude, das sonst wohl einem Neubau hätte weichen müssen, ging in den Besitz der Stadt über, die nicht immer pietätvoll die Baugeschichte dieser Häuser respektiert und selbst mit Umbauten so verfahren hat, daß das Bild inr einzelnen wie im ganzen echt
und re!» geblieben ist. Man sicht das z. B. an einigen Fachwcrk- banten der Marktstraße, die als Verwaltungsgebäude mitPolizeiamt und städtischem Archiv vortresslich wiedcrhergestellt sind.
Geht man hinter dem Rathause an der Marktkirche vorbei, so gelangt man bald an einen Platz, der bekannt geworden ist durch zwei Bauten, das berühmte Brusttuch und das eingangs erwähnte altdeutsche Gildchaus, die einander gegcnüberliegcn. Das letztgenannte Gebäude ist cs »UN, das unter de» Hammer kommen soll. Dieses prächtige Haus scheint besonders vom Schicksal mitgenommen zu sein. Nun braucht man allerdings nicht zu bcsürchten, das, es dem Untergänge gemacht sei, denn auch Goslar besitzt ein Ortsstatut gegen die Verunstaltung des Stadtbildes, nnd dieses Gesetz hält seine schützende Hand über dem ehrwürdigen Gebäude. Es wurde 1503—1557 erbaut und diente als Gildehaus der Bäckcr- zunit, jetzt hat sich auch darin wie im Bruchtuch und in der Kaiscr- worth ein Restaurationsbetricb im altdeutschen Stil niedergelassen. Das Haus hat ein hohes, spitzes Dach, einen vorspringcndcn Erker und einen Vorbau mit zweiseitigem Treppenaufgang. Wapven und Inschriften befinden sich am Hause, dessen Holzschnitzereien im übrigen nicht so wertvoll sind wie diejenigen des Brusttuches. Man dars nun gespannt sein, wie sich das weitere Schicksal des Gebäudes gestalten wird. Hassen wir, dast es uns in seiner ganzen Art und Schönheit sür immer erhalten bleibt, auch ivann es nun den Besitzer wechseln muß.
Karfrcitagsfrcuöen in Spanien.
Während im katholischen Deutschland nicht der Karfreitag, sondern der Fronlcichnaniztag der höchste Festtag ist, wird der Todestag Christi in Spanien festlich begangen. Am Gründonnerstag abend um 6 »hr beginnen die Prozessionen und dauern während der Nacht bis Samstag vormittag 10 Uhr. Eine übertrifft immer die andere an Reichtum und Pracht. Bald ist es Christus, bald Maria, bald einer der Heiligen, die einzeln und in Gruppen, auf einem oft zwei Stockwerke hohen Gerüst, den Kern der Prozession bilden. Ter Heilige selbst ist aui das kostbarste bekleidet, das Gerüst mit Sammettcvpichcii überdeckt und macht so die ricscn- starken Gallegos, die es sortbeivegen. unsichtbar. Tic Gestatt der Heiligen ist umgeben von riesigen silbernen und vergoldeten Lcuch- icrn, Baien aus edlen Metallen, die gewaltige Blumensträuße tragen. Alles strotzt von Gold, Silber, Perlmutter und Edel- fteiilen und ist übergossen von dem Licht aus Tausenden von Kerzen. Tie Prozeision erönnct gewöhnlich dumpfer Trommelwirbel und eine Abteilung.Soldaten, die Gewehre zu Boden ge-
scnkl, mit gesafteten Händen feierlich cinherschrcitend: diesen folgen die Mitglieder der Brüderschaften, je Zwei und Zwei, in weiße, schwarze oder violette Büßerhemden gekleidet, spitze Kappen mit Gesichtsmasken an! dem Kopse, in den Händen tragen sic große Wachskerzen: ihnen schließt sich die Geistlichkeit an in den reichsten Festgcwändern, ganz Purpur, Sammet nnd Gold oder auch tief- schwarz. löinter diese» schreiten unbedeckten Hauptes in bürgerlicher Tracht die Abgciandken cntserntcr Brüderschasten: dann iolgcn wieder Priester in Prunkgewändern, die silberne Wcihkcssel schwingen undün Traucrstor gehüllte Kruzifixe, kirchliche Geräte oder silberne Stäbe tragen, mit denen sie von Zeit zu Zeit auf die Erde stoßen und so das Zeichen zum Halten oder Ausbruch der Prozession geben.
So bewegen sich die Züge unter Musik und Gesang durch die mit Volk erfüllten Straßen der Stabt, von der Jugend mit Hoch- ruscii sür den jedesmaligen Heiligen bcwillkommi, während die Männer die Hüte abnehmcn, und die Frauen sich bekreuzigen. Aus allen Fenstern schauen gepntzle Menschen, die Ballone lind gedrängt voll, nnd cs herrscht ein reges Plaudern nnd Rufe» zu Yen Nachbarhäuser» und über die Gasse von allen z» allen. Tie vcr- schiebenen Kirchen wollen der Stadt ein Schauspiel ihrer Pracht und ihres Reichtums geben und jede wetteifert, ihre Prozeision so interessant und blendend wie möglich zu machen: oft ist es die gane Passionsgcschichte in überlebensgroßen Gruppen, die in einer Reihe riesiger Gerüste durch die Straßen geführt wird, dann wieder die Mutier Gottes allein auf einem zwei Stockwerke hohen Gerüst, mit einem schweren Saninicimantcl. der das ganze Postament umhüllt und mit grasten silbernen Sternen besät ist, zuweilen auch der Evangelist Mafthäus. die Passionsgeschichtc schreibend. Samsiag vormittag nach der Liturgie, mit dem Schlage 10, erdröbnt plötzlich gewaltiges Geschützieuer über den HäuMern der Betenden von den Kirchtürmen herab, das Licht wird in die vcrdnnkeften Kirckwn gelassen, die Orgeln ertönen, alle Glocken fanaen an zu iänlen, und der Priester verkündet sein „Christ ist erstanden"' — Am Ostersonntag findet dann in allen größeren spanischen Städten das große S t i e r g e f e ch t statt.
— Kurze Nachrichten ans Kunst und Wissenschaft. In Gegenwart des Königs und der Königin sowie zahl- reicher hervorragender Personen wurde die Gattin Ibsens zur Seite von Henrik Ibsen beerdigt.
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