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Nr. 70

Erschein! täglich mit Ausnahme der Sonntags.

164. Jahrgang

tieOletzener La«itiei>d!itter" werden dem »Anzeiger' viermal wöchentlich beigelegt, dar Krtitblatt ftr den Krfii «letzen" zweimal wöchentlich. Tiekaadwiellchästllchen öell- srngen" erscheinen monatlich zweimal.

Giehener Anzeiger

General-Anzeiger für Gberhesfen

Dienstag, 24. März 1914

Rotationsdruck und Verlag der Brübl'schen Universitäts - Buch- und Sieindructereü R. Lauge, Gießen.

Redaktion, Expedition unb Druckerei: Schul- strave 7. Expedition und Verlag: e^6L Redaktion: 112. Tel.-Adr.: AnzergerGießen.

Mb Deutscher Reichstag.

239 Sitzung, den 23 März.

Am Tische des Lundesr»^: Dr. LiSco.Kractke.Kühn.

Präsiden! Dr «acmps eröffnet die Sitzung um 2 Uhr 15 Mm, und teilt mit. das, der Herzog r o n Braunschweig sich für die Glückwünsche der Reichstags herzlich bedankt habe.

Dar Gesetz über die Per egung der deutsch.russischen Landesgrenzc vom Memclstrom bis zum Pissckslutz wird in erster und zweiter Lesung angenommen

Das Gcfctz über die Folgen der Verhinderung Wechsel, und scheckrechtlicher Handlungen im Ausland wird in dritter Lefiiiig erledigt.

Das Etalsuslgeseh.

Daö Gesetz tvkrd in zweiter Lesung angenommen, mit c.nem Anträge Beck (Null.). Erzbergcr (Ztr.), wonach ausdrücklich bestimmt wird, daß einer Re,bc von Beamten drc neuen Bezüge schon am 1. April ausbezohlt werden. Auch der Schatzsekretär Kühn hatte sich damit einverstanden crk'ärt.

Einige Rechnungssachen werden erledigt.

Die winterselüschen Grün!' üctsgeschüfie.

ES folgt die zweite Lesung des N a ch i r a g s c t a t s . der den bekannten Grundstücksumtausch des Kcicgsministeriums mit dem Bankdircktor b. Winterfeld betrifft.

Die D u d g c t k o m nl i s s o n legt dazu drei Resolu- krönen vor. Sic verlangt, daß der Regretzanspruch des Reiches geprüft wird, daß Tauschgeschäfte etatSrcchtlich ebenso- behandelt werden, wie Kaufgeschäfte über Grundstücke, und datz möglichst bald ein Reichswirt schastSgc setz vorge­legt wird.

Abg. Stücklen (Soz.):

Das ganze Vorgehen der 2JLilitärvcrwaltung ist bewußt ge­schehen. Man wollte absichtlich das Budget recht des Reichstages verletzen. Der Reichstag muh ein derartiges Vorgehen mit aller Schärfe verurteilen. Die Verfassuiig gilt nicht nur für uns, sondern auch für die Militärbehörden. Man hat versucht, den Reichstag zu hiutergehen.

Präsident Dr. Kämpf bittet den Redner, sich zu mäßigen.

Abg. Stücklen (Soz.):

Ich werde versuchen, für das Vorgehen der Militärbehörde die mildesten Ausdrücke zu sinden.

Das Militärkabinett ist eine Verwaltungsbehörde, die deshalb unter dem Kricgsministerium stehen sollte. Tatsächlich ist es umgekehrt. Dabei ist das Militärkabinett die stärkste Stütze des persönlichen Regiments. Wenn der Kabinettschef das zuständige Wohnungsgcld erhielte, so wäre ein neues Dienstgebäudc gar nicht nötig. Jetzt sucht sich der General v. Lhncker eine luxuriöse Wohnung auf ganz bedenklichen Umwegen zu beschaffen. (Präsident Tr. Kaempf ersucht den Redner nochmals um Mäßigung.) Schon einmal hat dieses Grundstücksgeschäft den Reichstag be­schäftigt, damals wurde aber durch den Staatssekretär die Vor­lage zurückgezogen. Wir glaubten, die Sache sei für den Reichs­tag erledigt Herr v. Winterfeld hat aber das Kriegsministerium verklagt und gesiegt. Das Reich wird dadurch um mindestens 2% Millionen M f. geschädigt. Hätten wir schon das von uns so oft verlangte Ministerverantwortlichkeitsgesetz. so müßten die Schuldigen auf die Anklagebank gesetzt werden. Die Bauausführung wurde von einem Beamten des Kriegsministc- riums überwacht. Und da sagt das Kriegsministcrium. cs habe sich um den ganzen Bau nicht gekümmert. Heute sind seltsamer­weise alle Herren des Kriegsministeriums, die an dieser Sache beteiligt waren, in andere Stellen verseht, und wir haben es durchwegs mit neuen Herren zu tun.

Das Kricgöminifterium bat sich darauf berufen, daß keine materiellen Abmachungen vorlicgcn. Vorher aber hat ein Geheim­rat des Kriegsministeriums an Herrn Winterfeld geschrieben, daß eme Zusicherung aus deni Kriegsministerium mindestens ebenso sicher sei, wie eine materielle Beurkundung (Hört! Hört links). Das ist im geschäftlichen Leben eine Verletzung des Grund­sätze.' von Treu und Glauben. Das Schiedsgericht hat diese Grundsätze des KriegSministeriums glatt verurteilt. Wir sehen, wie sich das Kriegsministerium hier erlaubt hat, mit Ge­setz und Recht umzuspringen. Wir verlangen, daß die Frage der Regreß ps licht geprüft wird. Die Schuldigeil müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Hat denn der Reichskanzler keine Kenntnis von diesen Dingen gehabt? Man müßte es doch wohl annehmen und danach die Frage der Verantwortlich­keit desRcichskauzlors prüfen. Wir können es nicht billigen, daß Tauschgeschäfte mit Millioncnobjekte ohne unsere Zu­stimmung gemacht werden. Hier ist entschlossener Wi­derstand des Reichstags notwendig.

Abg. Schiffer (Natl.):

Ruck, wir hallen das Vorgehen des KriegSministeriums für sehr bedenklich. Darin ist sich wohl der ganze Reichstag und auch der jetzige Kriegsminister einig. Er hat versichert, daß solche Tinge nicht mehr Vorkommen sollen. Dieses Versprechen ist natürlich nicht ein persönliches Versprechen, sondern hat für das Kriegsministerium allgemeine Geltung. Das Budgetrecht des Reichstages sollte ausgeschaltet werden, und damit ist das Ver­trauen, das wir der Regierung entgegenbringen müssen, auf eine harte Probe gestellt worden. Das ist das Schlimmste an diesem ganzen Vorfall. ES wird Sache des Staatssekretärs sein, einen Ausweg aus dieser schlimmen Angelegenheit zu finden. Den Resolutionen der Budgctkommission stimmen wir zu. Besonders notwendig erscheint uns daS Rcichswirtfchaftsgesey.

Abg. Gotkjein (Vp):

Der Reichstag bat alle Ursache, sein Budgetrecht zu wahren. Mit unseren budgctrcchtiichen Auffassungen ist das Vorgehen der Militärverwaltung tn dieser Sache nicht in Einklang zu bringen. Das Kriegsministerium hat versucht, di- ganze Sache zu machen, ohne daß der Reichstag damit befaßt wurde. Rach Lage der Tinge hat der Fiskus in dem Urteil des Schiedsgerichts noch sehr gut ab­geschnitten. Er wird mit einem blauen Auge, d. h. ohne eigent­lichen Verlust davonkommen. Aber wir brauchen Klarheit, daß die Behörden nicht etwa das Recht boben. Grundstücke des Reiches gegen andere auszutauschen, wenn der Tausch nur keine besonderen Geldausgaben erfordere. Dir würden die Schuldigen gern an ihrem empfindlichsten Körperteil, dem Porte­monnaie strafen. Aber bei der gegenwärtigen Rechtslage geben wir uns keinen Illusionen hin. DaS einzige, was wir tun konnten, ist das Budgctr-cht des Reichstags zu wahren, wie wir ei getan haben.

Staatssekretär Kühn:

Der Standpunkt des Rcichsschatzamtes ist immer gewesen, daß ein Tauschgeschäft für zulässig zu halten sei, ohne daß die Zustim­mung des Reichstages notwendig wäre, wenn keinerlei Sonderaus­gaben dazu kommen. Die Gründe dafür habe ich ausführlich dar­gelegt. Ich habe auch ferner gesagt, daß wir, ganz abgesehen vom rechtlichen Standpunkt, bei größeren Objekten iioch immer | die Hebung verfolgt haben, die Angelegenheit der G e n e h m i - gung des R'ich^tageß zu unterbreiten. Alles, waö ich dazu vorgetragcn habe, war rein grundsätzlicher Art und bezog sich I nicht auf diese Angelegcnyeit. Nun hat der Abg. Schiffer gesagt, datz durch den Vorgang dgs Vertrauen des Reichstages zur Re­gierung in hohem Maße erschüttert worden sei. Ick würde sehr bedauern, wenn das der Fall sein sollte. Man hat hier gemeint. 1 daS Kriegsministerium hätte absichtlich das Budgetrecht des Reichstages iimgehen wollen. Das Kriegsministerium wird, wenn ' es Geschäfte betreibt, die i o r. staatsrechtlicher Wirkung werden könnten, nicht davon abgehcn, sich mit den anderen Instanzen in Verbindung zu setzen.

Ich würde cs überhaupt nicht für richtig halten, wenn maii hier auf die Stellung des einen Ressorts zu dem anderen hin- wiesc, wenn man die verschiedenen Ressorts gewissermaßen gegen­einander ausspicle. Die Rcichsverwaltung steht der Oesfcntlich- keit als ein^ einheitliches und geschloffenes Ganzes gegenüber. Betrachten Sie die Angelegenheit von diesem Gesichtspunkte aus. so werden Sie finden, daß eine Zcitlang innerhalb der Rcichslcitung Ztvcifcl bestanden haben, ob hier ein Tauschgeschäft konstruiert weiten könnte. (Zurufe bei deii Soz.: Konstruiert! Unruhe und Heiterkeit.) Wir haben damals beschlossen, daß ein solches reines Tausch­geschäft nicht vorliege, sondern daß inan die Sache dem Reichstage unterbreiten soll, und das ist geschehen. Tic Rcichsleitung ist zu dieser Auffassung gekommen, o b n e irgend einen A n st o tz von außen ber. Als in dem i Sinne beschlossen wurde, war über die Aiigelegcnheit in der | Öffentlichkeit noch nichts bekaniit. Auch der Umstand, daß in diesem Falle die Reichslcitung es für nötig gehalten hat, das Parlament zu beteiligen, wird Ihnen btc Gewähr sein, daß sie auch in Zukunft so verfahren wird, daß also kein Grund vorlicgt, daS Vertrauen zur Reichsregierung zu verweigern.

Abg. Lcdebonr (Soz.):

Der wahre Schuldige ist das Militärkabinetr und seine Hintermänner. Wir müssen uns dagegen verwahren, daß Tausch­geschäfte nicht unserer Zustimmung bedürfen. Ick iürchle, datz mit den Resolutionen, denen wir auch Zustimmen, nicht viel getan sein wird. Wir muffen in Zukunft von unseren Machtmitteln vollen Gebrauch machen. Solange wir 'das nickt tun, wind der Reichstag im Kamps gegen den Bun'dcZrat immer unterliegen.

Abg. Dove (Vp.):

Die bisherige Praxis bei Tauschgeschäften ist. undenkbar. D«r Tausch muß stets wie der Kauf behandelt werden. Er ist nichts weiter als eine unvollkominenc Form des Kaufgeschärt?. Auch für diese Tauschgeschäfte gilt das Budgetrecht des Reichstags.

Schatzsekretär Kühn:

Grundsätzlich nimmt die Finanzvertvaltung das Recht in Anspruch, Tauschgeschäfte abzuschließen, ohne daß der R e ich s t a g z u st i m m t, vorausgesetzt, daß es reine Tauschgeschäfte sind. Es handelt sich dabei Varum, daß im Etat nur Ausgaben beimlligt werden und nur Einnahmen inso­weit, als sie sich in barem Gelde ausdrücken lassen. Das ist bei einem Kaufgeschäft der Fall, bei einem Tauschgeschäft nickt. Bei einem Tauschgeschäft muß dann die Genehmigung eingcholt lverdeu, wenn es in zn^i Kaufgeschäfte aufgelöst nvrden ist.

Krieasrni irrster p. Falkenhahn:

Wir erkennen die Verpflichtung an, die Angelegenheit vor die Volksvertretung zu bringen. Es handelt sich um ein Tausch­geschäft mit einer Leistung, nicht um ein reines Tausch­geschäft. Man soll auch die Sache nicht zu hart ansehen. denn cs bandelt sich ursprünglich um ein vorzügliches Geschäft für das Reich. Man kann es lvohl verstehen, daß die damit beschäftigten Organe des KriegSministeriums versuchten, einer sehr drückenden Lage auf diese Weise abzuhelfen. Wie ich übrigens der Sache gegenüberstehc, ist schon gesagt worden. Der Chef des Mi- litärkabinctts hat, wie ich mir schon in der Kommission erlaubte darzulegen, an dem Bau so viel mitgewirkt, wie jeder Bauherr das tun würde. Bauherr insofern, als er später einmal den Bau benutzen sollte, wie jeder an einem Bcru, der für ferne Behörde oder seinen Truppenteil gebaut wird, mitwirkt und ihm seine Aufmerksamkeit schenkt. Das ist ganz natürlich, daß er sich überzeugte, ob die beiden Häuser in der Bellevuestrahc für seine Zwecke genügten und passend gemacht werden sollten. Tann hat er sich eine l n x u r i ö s e W o h n u n g hier schaffen wollen. Ich glaube, der Abgeordnete Stücklcn hat cs gesagt. Ich möchte ihn bitten,, sich einmal die luxuriöse Wohnung anzusehen, besonders den luxuriösen Festsaal mit einem Inhalt von JO mal 6 Meter, wenn ick nicht irre. Das ist eine gute Berliner Stube. (Sehr richtig! und Heiterkeit.) Von Luxus kann da gar keine Rede sein.

Ich kann ferner verraten, datz nicht nur etwa das neue Ge­bäude für das Militärkabinetr ausgesucht worden ist. um eine neue Wohnung für den Chef zu schaffen, sondern um neue A r b e i t s r ä u m e zu schaffen. Selbstverständlich mußte auch die Wohnung des Chefs dabei sein. Denn, wie Ihnen ge­sagt worden ist. es ist eine Eigenart des Geschäftsbetriebes dieses Organs der allerhöchsten Selle. daß cs nahezu unmöglich ist. wenn seine Spitze nicht in ununterbrochener Verbindung mit seinen Mitarbeitern steht. Warum das Dienstgebäudc des Militar- kabinetts nicht auf irgend einen entlegenen Platz verlegt werden kann, brauche ich wohl nicht noch einmal zu sagen, wenn auch bier wieder vom Tcmpelhofer Feld gesprochen wurde. Im Militär­kabinett werden die Personalien von vielen Tausend Menschen be­arbeitet; es steht mit allen Zentralbehörden Berlins in ununter­brochener Verbindung und muß cs tun. Auf dem Militärkabinett ist ein ununterbrochener Verkehr von solchen, die sich vorstcllen, die Nachrichten bringen oder herausbringen.

Wer einigermaßen seinen Dienstbetricb kennt, weiß, daß man Unpraktischeres nicht tun könnte, als diese Behörde an die iPcripherie von Berlin zu legen. Schließlich nun das Verhältnis des Kriegsminisrcrs zum Kabincttschef. Ich habe schon betont, daß ich diese Gelegenheit nicht für die beste halte, um diese grundsätzliche Frage aufzurollen, und dabei bleibe ich. Ich möchte aber doch bemerken, wenn man hier das Budgetrecht des Reichstages so sehr betont urrd. womit ich einverstanden bin, mit Strenge cinhälr, und sich dabei darauf beruft, daß das Budget- recht auf der Verfassung beruhe und deswegen unverletzlich sei. dann möchte ich doch bitten, daß der'p"'ae, der mich an meine

Verantwortung als Kriegsministcr erinnert, hinsichtlich des Dien­stes des KabincttchefS, sich die Verfassung auch einmal ii ä h e r a n s i e h t. In der Verfassung würde er iiämlich finden, daß die Dienstzwcigc, die der Kaiser und König durch den Chef des Militärkabinetts ausübt oder richtiger auf seinen Vorschlag ausübt, d. h. die Besetzung der OffizierLslellen, die Ausübung der Disziplinargewalt usw. daß die Dinge der Verantwor­tung des KriegSmini st ers entzogen sind.

Wenn Sic das ändern wollen, dann müssen Sic an eine Vcr faffungsändcrung denken. Solange die Verfaffung nicht geändert ist, bin ich gar nicht in der Lage, die Verantwortung für diese Dinge vor dem Reichstage zu übernehmen. Sie sind dem Einfluß des Reichstages und, soweit die Verantwortung eines Ministers in Frage kommt, meiner Verantwortung enthoben. Es wird sich im Laufe einiger Wochen wohl noch Gelegenheit sinden, auf diese Fragen näher einzugehen. Ich möchte Sic nicht lange aufhaltcn. aber ich hielt es doch für meine Pflicht, die Auffassung mciirer Verantwortung, die ich auf mich genommen habe, hier klarzulcgcn. (Beifall.)

Abg. Gothcin (Dp.):

Nachdem der Schatzsckretär erklärt hat. daß grundsätzlich Tauschgeschäfte nickst durch den Etat gehen brauchten, daß er aber in der Praxis anders verfahren würde, möchte ich nur den Wunsch aussprechen, daß er grundsätzlich in diesen Fragen nicht mehr nach Grundsätzen bandeln möge. (Heiterkeit.)

Abg. Lrdkbonr (Soz.):

Der Chef des Militärkabinetts bar auch bei diesem Fall wieder gezeigt, daß er tatsächlich wenn auch unberechtigt dem Kriegsministcr übergeordnet ist. Wir wollen diesem, dem Geist der Verfassung zuwidcrlaufcnocn Zustand endlich ein Ende machen. DaS Militärkabinett ist dem Einfluß des Reichstags jetzt g a n z c n t z o g c n. (Abg. Graf Westarp (kons.): Gott sei Dank! Heiterkeit.) Wir wollen aber diesen Zustand ändern.

Abg. Dr. Spahn (Zentr.):

Dem Abg. Gothcin gegenüber muß ick feststellen, daß der Beschluß der Kommission keineswegs den Sinn hat. daß das Grundstück auf keinen Fall deni Militärkabinett überlasten wer- den darf. Die Zweckbestimmung bleibt der späteren Beschluß- faffung Vorbehalten.

Abg. Lcdebonr (Sc;.' :

Nach der Stellungnahme der Kommission loärc cs eine Handlung wider Treu und Glauben, wenn jetzt, eine Rcichstagsmehrheit das Grundstück doch dem Militärkabinctt in die Hände spielen wollte. Tie Kommission Iwt das nicht gewollt.

Abg. v. Aikberftein (Kons.):

Nur a-m e r st e n Tage wurde in der Kommission davon gesprochen, daß das Grundstück nicht dem Militärkabinett zn- fallen soll; am zweiten Tage war nickt mebr die Rckde davon.

Abg. Gothcin (Vp.):

Auck lvir haben ausdrücklich erklärt, daß das Militärkabinctt das Grundstück nickt erhalten soll.

Abg. Dr. Spahn (Zentr. >:

Der Reichstag bat ja heute di5 Freiheit, zu entscheiden, n»e er toill.

Abg. Stücklen (Soz.):

Wir müßten dann bis zur dritten Lesung dafür sorgen, daß die Fassung klarer wird.

Als Abg. Ledebour (Soz.) sich wieder zum Worte meldet,

erklär t

Vizepräsident Dr. Punsche:

Das ist doch nur ein Streit um Worte. Der Reichstag hat

völlige Bewegungsfreiheit. zu eritstheiden.

Abg. Lcdkbvnr (Soz. :

Das MUüärkabtnett braucht nickst gerade in drejes Han?

! ziehen. Meinetwegen kann es in die M n l a ck st r a tz e gehen I (Heiterkeit.)

Die Resolutionen werden a n g e n o tu m c n,

1 Festsetzung, daß über Zweckbestimmung des Grnnchmcks der I Reichstag mit zu entscheiden hat.

Der Nachtragöetat wird dann in zweiter und dritter Lesung endgültig verabschiedet. ^

Bei der endgültigen Abstimmung stimmen die Sozia l demokraten ebenfalls für den Nachtragseta.. Diese Tatsache, daß die Sozialdemokraten damit zum ersten Male für einen Etat gestimmt haben, ruft bei den burgcr. licdcn Parteien große Heiterkeit hervor.

Der Eta» für das Neichsschahamt.

Abg. Stolle (3oj.) bespricht f mßobeub dos E > nfuhrschc i >' i N jr e in. ^Vizcpräsi dcnt Dope: Sic dürfen bei dicsein Ci tat nicht eine grrchc Agrar> devattc eröffnen.) Der Redner spricht weiter über die Futter m , l t c I5 11 c. (Vizepräsident Tobe muckt idn erneut daraus aufrncrksam, dasi er icfct lediglich die finanzielle -t-oite unterer Wirlfchostöpvlilil besprechen dürfe und »erweist ihn Mrs die ,rol- pen einer fortgesetzten Weigerung, sich den Anordnungen zu fügen.f Der Redner spricht trotzden, über die Agrarfragen weiter i Vizepräsident Dove l-rrcgt): Herr Abgeordneter, ich mache Sic zun, letzten Male daraus ausrncrlsam. datz Sie über drc,e Fragen bier nicht sprechen dürfen.i Der Redner schließt: Acndcrr. Sie die heutige Wirtschaftspolitik, damit da» deuttchc Volk ge billigen Lebensmitteln gelangt.

Abg. Schiilcnburg (llail.)

weist daraus hi», datz die Unlerbeaniten bei der FinanzverwaliiiUg mit ihrem WohnungSgeldzuschiltz nicht ouskommcn. Es muh ihncr auf irgend eine Weise geholfen werden.

Abg Prinz zu Schönaich l?,rrolath (Natl.) befürwortet eine Erhöhung der V e t c r a n c n b e i h I l t e. Die Beihilfe ist im letzten Jahre um 3f! Mark erhöbt worden. -.-4 reicht aber bei weitem nicht aus. Tenn setzt erhalten sic mbrlich 150 Mart. Das ist recht wenig von dein dankbaren Valerlandc. Tic allen Krieger klagen nach wie v,r über grotzc .Härten bei der Handhabung der Vorschristen.

Generalmajor v. Langrrmann:

Kriegsteilnehmer im Sinne des Olefetzes ist jede Person, die in den Feldzügen von 1864. 188« und 1470 zu kriegerische» Zwecken das Wort ist zu beachten die feindlickc Grenze Überschriften oder an kriegerischen Operationen teilgenommeu > hat. Es sind Matznahmrn getroffen worden, um borlommendc üärten auszuglcichen. Der kaiserlicke Dispositionsfonds gewährt in besonderen Fällen Zuschüffe in tiöhe der Veieranen-Bcihilsc.

^ Die Handwerkerabteilung. di« später in Elsatz-Lothrm-