Ausgabe 
13.3.1914
 
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wir bcm Unternehmungsgeist der Industrie un- dem Wagemut der Luftschiffen:. Vielleicht ist die Dreiteilung Freiballone, Luft­schiffe. Flugzeuge zu eng gefasst. Die gesetzliche Regelung must ihre Grenzen finden in dem Bedürfnis der Allgemeinheit nach Schutz vor den Gefahren, die der Luftverkehr mit sich bringt, dem Bedürfnis des Verkehrs in der Lust selbst und in dem Bedürfnis des Staates, die Entwicklungsmöglichkeitcn auf diesem Gebiete nicht aus feiner Machtsphärc entgleiten zu lassen, sondern rechtzeitig für sich zu regulieren. Sie soll eine Einheitlichkeit der Entwicklung und eine gewisse Zentralisation der Kontrolle garantieren.

Die Vollmachten de§ Vuudesrates dürfen nicht in der Weise angewcndet werden, daß sic der Monopolstellung irgendeine Pri­vatgesellschaft Vorschub leisten. Tie Haftpflicht liegt so eigenartig, datz sic. wie vorgeschlag.'n, aus dem Rahmen des bürgerlichen Ge­setzbuches herauszunehmen ist. Für Zwangsgenossenscl)aften ist die Zeit noch nicht gekommen, da wir ausländische Gesellschaften nicht ohne weiteres heranziehen können. Später werden sie allerdings kommen müssen. Mit der Ueberweisung an eine Komission von 21 Mitgliedern sind wir einverstanden.

Abg. Dr. Oertel (Kons.):

Hätte man uns vor 50 Jahren gesagt, wir würden im Jahre 1914 ein Luftverkchrsgesetz beraten, man lstitte allgemein den Kopf geschüttelt. Wir freuen uns dieses Fortschritts, aber man mutz auch eine gewisse Nüchternheit der Frage gegenüber be­wahren. Die Vorlage hält die richtige Mitte zwischen Zu- kunftsmusik und Gcgcnwartsarbeit. Die Sprache des Gesetzes ist gut. Wäre ich noch Lehrer der Deutschen, so würde ich ihm die Zensur 1b geben. (Heiterkeit.) Alle Gesetze sollten dem Allgemeinen Deutschen Sprachverein vorgelegt werden. (Zuruf: Geschieht schon!) Um so besser. Die juristische Sprache ist allerdings mit der Sprache des normalen Menschen manchmal unvereinbar. (Sehr richtig! und Heiterkeit.) Die Sicher­heit und die Verteidigung des Landes ist auch für uns die Hauptsache. Alle anderen Gesichtspunkte müssen sich dunterordnen. Das erkläre ich auch im Namen der Reichspartei. (Sehr gut! rechts.) Bei den Bestimmungen über die Luftfahrtunternehmen hat das Gesetz zwischen der Erden- schwere des Partikularismus und der leichten Luft Reichseinheit die richtige Mitte gefunden. In der Hastpflichtfrage haben auch wir Bedenken. Hier müssen erhebliche Aenderungen einsetzen. Die Grenzen der Haftpflicht sind viel zu eng. Die Landwirtschaft hat ein lebhaftes Interesse am Luftschiffahrts- tvesen. Vor schweren Schäden muß sic aber geschützt werden. Ich glaube nicht, daß unsere Zukunft in der Luft liegt. An den Fortschritten zur Lustbeherrschung nehme ich als Agrarier aber lebhaften Anteil. (Beifall.)

Abg. Siehr (Vp.):

Wir begrüßen die Vorlage. Die Fortschritte der Luftschiff­fahrt sind in den letzten Jahren sehr überraschend und glänzend gewesen. Ein frischer, fröhlicher Wagemut und eine todesmutige Unternebmunaslust machten sich geltend. Die Frage ver Haftpflicht wird erheblich abzuändern sein. Im übrigen ist der Entwurf eine brauchbare Grundlage. An sich bestehen kon­stitutionelle Bedenken gegen eine Blankovollmacht für den Bundes­rat, wie sie stir verschiedene Fragen gefordert wird. Aber da diese Fragen noch gar nicht geklärt sind, ist es unmöglich, schon jetzt gesetzliche Bestimmungen über alle Einzelheiten zu treffen.

Die Entschädigungen sind zu niedrig bemessen. Die Höhe der Höchstsummen ist nicht ausreichend. An eine Zwangsgenoffen­schaft können wir jetzt noch nicht denken, weil uns noch alle Unterlagen fehlen. Vielleicht ist bei einer internationalen Rege­lung auf größerer Basis eine solche Zwangsgenosienschast möglich.

Ministerialdirektor Lcwald:

Es ist selbstverständlich, daß alle Fragen, wie Prüfung, Zu­lassung ustv. einheitlich geregelt werden. Bei der Auf­stellung der Bundesratsverordnungen werden in weitestem Matze alle Sachverständigen herangezogen werden.

Abg. Bender (Soz.)' fragt an, ob die privaten Fliegerschulen bestehen 'blechen sollen, oder ob sie durch kommunale oder staatliche ersetzt werden sollen.

Das Gesetz geht an eine Kommission von 21 Mitgliedern. Freitag, 10 Uhr: Anfrage, Duellinterpellation des Zentrums.

Scklust er* Uhr.

hessische Zweite Nammer.

rb. Darm st a dt, 12. März.

Am Regierungstische: Staatsminister Tr. v. Ewald, Fi- nanzministcr Tr. Braun, StaalSrat Tr. B e st, Tr. Becker, Lorbachcr, Geh. Leg.-Rat Tr. Neids, art

Vizepräsident Ko r e l l - Angenrod erössnct die Sitzung um 9>/i Uhr. Das .Hans setzt die

Beratung des Staatsvoranschlags sort. Das Kapitel 12, T i r c k t e S t e u c r n, Regalien usw. loird vorläusig zurückgcstcllt, Kap. 13, L a n d st ä n d c, Ausgabe 158 988 Mark, wird ohne Tcbattc genehmigt.

Beim Hauptkapitcl, S t a a t sm i ui st e ri u m. bespricht Abg. Tr. Osann (natl.) du: für Hessen in Betracht kommenden Bestim­mungen über ein eventuelles militärisches Einschreiten. Er wolle lncr keine Zabern-Tcbattc anknllpscn, aber eine Klarstellung der Verhältnisse müsse doch erwünscht ,'cin. Für Hessen komme keine Kabinettsordrc ans dem Jahre 1820, sondern das Aussührungsgesetz vom 27.Nov.1872 zur Mililärkonoentio» in Betracht. Danach sei bei »ns das Militär nur besugt, bei llnruhen usw. etnzugreifcn, wenn die Zivilbehörden versagen und diese die Militärbehörde zum Einschrei­ten aussordern. Tic Oberrechnungskammcr sei schon wiederholt Ge­genstand der Beratung in der varlamcntarischcn Vcreiniachungs- kommffsion gewesen. aber cs hätten sich dabei nicht viel Ersparnisse erzielen lassen. Nachdem jetzt bei der Oberrechnungskammcr eine Verminderung der Einnahmen um 25000 Mark cingctretcn sei, mühten doch auch cntspr. wenigcr Beamte beschäftigt werden. Red­ner erörtert dann die jetzt bedeutend gesteigerte Tätigkeit des Ber- waltungsgcrichtshois. Ob es zweckmähig sei, ihm auch die Ent­scheidung über die Wirtsä,ait-konzcffwnen zu überlassen, wo es sich doch hier nur um tatsächliche, nicht um Rechtsfragen handle, erscheine ihm fraglich. Es sei unbillig, den, stnailichen Vertreter beim Vcr- waltungSgericht nicht, wie de» richterlichen Mitgliedern. Sitzungs- geldcr zu bewilligen. Tas jüngst »r der Tarmstädtcr Stadtvcrord- nctenversamnilung vorgclcglc Projekt eines Umbaus der alten Bahnhofsgebäude^ und die geplante Bcrlcgung der hoibibliothck und des Haus- und Staatsarchivs in das trübere Empiangsgcbäudc sei scbr zu begrüßen. Weiter bespricht der Redner die völlig unzuläng­lichen Räume des Haus- und Staatsarchivs, und weist aut die große FcucrSgciahr hin. in der die wertvollen Sammlungen beständig schwebten.

Staatsminister Dr. v. Ewald bestätigt dem Vorredner, daß für die hessischen Dcrhältniise das AnsführungSgesetz vom Jahre 1872 maßgebend ist. Für die Festung Mainz sei das Gouvernement zuständig; es gelte dort noch das Festungsreglemcnt vom Jahre 1832, sowie der Territorialvertrag von, Jahre 1816. Bezüglich der Klagen über die unzuträglichen Zustände im Haus- und Staats­archiv könne er dem Vorredner nur zustimmcn; die Regierung habe sich schon seit längerer Zeit mit der Frage einer Abänderung beschäftigt und ivcrde demnächst mit entsprechenden Vorschlägen ai, die Landstände herantretcn.

Abg. Tr. Fulda (Soz.) ist der Meinung, daß bezüglich des Einschreitens bei össentlichen Unruhen in Hessen die gleichen Ver­hältnisse gegeben seien, iwielin Baden. Tein,»folg« seien die Militär­behörden nur dann berechtigt, einzuschreiten, ipenn die um Ein­schreiten angegangenen Zivilbehördcn vollständig versagt I>abcn.

habe ja auch in Hessen nicht a» militärijchcn Uebergrtjfcn gc- iehlt. Redner erinnert a» eine Zuschrrit des Hamburger Ober­lehrers Förster, in der Franks. Ztg., der darin sehr eingehend schildert, wie er beim Ueberschrciten des Tarmstädter Exerzier­platzes Mit einem 6jährigen Knaben von einem Soldaten der Lnstschificrabtcilung nach seinem Erlaubnissch in gcsragt und, als er einen solchen nicht voriveisen komrte, in Arrest abgesührt wurde. Ein junger Leutnant habe der Wache dann besohlen, das Seiten­

gewehr auszupjlanzcn und beim geringsten Ungehorsam den Ar­restanten Niederzustechcn. Es solle ja über die Sache Untersuchung eingeleitel worden sein und er bitte den Staatsministcr NM Aus- kunit darüber. Ter Redner erörtert weiter verschiedene Unzuläng­lichteilen in den Raumen des Vcrioattnngsgcrichts und Umständ­lichkeiten bei der VrandvcriichcrnngSkamincr und Ivünscht die Ab­schaffung des Frackzwanges der den Verhandlungen des Vcrwal- tungsgcrichts.

Staatsministcr Dr. v. Ewald entgegnet dem Vorredner mit einer kurzen Rcchlstarlegung über die Bestimmungen, die zur Ann endung kommen, wenn Beamte oder Militärperionen an der Ausübung einer Tiensthandlung verhindert werden. Ueber das Ver­fahren in Sachen des Oberlehrers Förster sei er nicht in der Lage, Auskunft zu geben, da das Ministerium in keiner Weise damit besaßt worden sei.

Geh. Legalionsral Dr. Rcidbart macht nalwrc Mitteilung über die Ursache der Mindereinnahme von 25 000 Mk. bei der Obcrrechnungskammcr.

Tamit schließt die Aussprache und das Kapitel Ministerium, Ausgabe 81 684 Mk., loird genehmigt. Weiter werden obnc Aus­sprache genehmigt die Kapitel; Auswärtige und Bundesverhält­nisse, Ausgabe 45 000 Mk., Kabincttsdirektoren, Ausgabe 13 880 Mark, Oberrechnungskammcr, Einnahme 143 500 Mk.. Ausgabe 276 220 Mk., Bcrioaltungsgerichtshof, Einnahme 2000 Mk., Aus­gabe 24 078 Mk.. Haus- und Staatsarchiv, Ausgabe 21648 Mk., Rhcinichiffahrt 3110 Mk., Sterbeanartale 1500 Mk., Porto- und Telegramm- usw. Gebühren, Allsgabe 2800 Mk.

Tamit ist der Voranschlag des Slaatsministeriums erledigt.

Tie Beratung greift nun aus Kap. 12, DirekteSteucrn, Regalien usw. zurück.

Abg. Lang natl.) begründet hierzu einen von ihm und 18 Genossen gestellten Antrag: Tie Regierung zu ersuchen, daß sic von der in diesem Kapitel unter den Einnahmen geplanten Er­höhung der Gcmeindebeiträgc um 25 000 Mk. sür von den Finanz­ämtern angefcrdigte Arbeiten Abstand nehmen wolle. Ter An­tragsteller weist daraui hin, daß die Gemeinden schon ohnedies sehr stark belastet seien und daß man auf sie alles abwälzt, was nur irgend möglich sei. Im Odenwald gibt cs Gemeinden, die 200 bis 240 Prozent Gemeindesteuer erheben müssen. Tic Ge­meinden hätten mit der Veranlagung der direkten Staats,Icuern, dem Anstrag der Steuerzettel usw. so viel zu leisten, daß sic unter allen Umständen von erhöhten Gebühren sür die Umlagenbcrech- nung verschont werden sollten.

> Abg. KoreIl - Angenrod (Bbd.) erklärt, daß er jetzt davon Abstand nehmen wolle, aus die Veranlagung nach dem Ertrags­wert oder dem genicincn Wert näher cinzugchcn. Ter Redner macht sodann Ausführungen über die Wertzuwachs- und die Schenkungs- stcuer, welch letztere vielfach in unrichtiger Weise -aus ländliche Uebcrlassungen angewendct wurde.

Abg. Singer (Zentr.) spricht sich ebenfalls dagegen aus, daß die Regierung die Umlagcnoergütung sür die Gemeinden um 25 000 Mk. erhöhe. Tie letzteren seien gerade genug belastet.

Abg. H a u ck (Bbd.); Tie Berechnung nach dem gemeinen Werl mag bei der Gemeindesteuer vielleicht angebracht sein, bei der Staatssteuer aber liegen die Verhältnisse anders. Das land- wirtschaitliche Betriebskapital ist durch die lokalen Einschätzungs­kommissionen sestgestellt tvordcn und hat sich darnach gegen früher sehr erhöht, ohne daß sich jedoch der Betrieb geändert hätte. (Tie übrigen AuSsührungcn dieses, wie der Vorredner, bleiben bei der im Hause herrschenden Unruhe meist unverständlich, t

StaalSrat Tr. Becker bittet, in Rücksicht aus die Geschäfts­lage jetzt aus die Aussührungcn der Vorredner nicht näher cin- z»gehen. Ueber die Wirkungen des GcmeindeumlagengesetzcS werde demnächst eine Denkschrift erscheinen und über den Antrag Brauer- Weber über den Ertragswcrt und gemeinen Wert, sowie über den ähnlichen Antrag der Ersten Kammer würden besondere Verhandlungen stattzusüchen haben. Auch aus die Frage, ob an der Stemvelsteucc Abänderungen not­wendig seien, wolle er jetzt nicht eingchen. Daß eine Schenkungs- ftcuer erhoben werden muß, wenn nicht nur den Kindern, sondern auch dam Schwiegersohn bei Lebzeiten des Gebers Geschenke aus- gczahlt Ivcrden, ist klar, und Steuerbeschwerden sind nicht von dem ordentlichen Richter, von den höheren Verwaltungsstellen zur Ent- scheiduna zu bringen. Bei der Veranlagung zur Wertzuwachssteuer kann zwischen dem gemeinen Wert und dem Ertragswert gewählt locrdcn; der scstgestclltc Ansangswert muß aber bestehen bleiben. Man hat aber bei der Ncuvcranlagung alle fünf Jahre trete Wahl, zu ivclchcm Wert der Zuwachs eingcschützt werden soll. Ter Redner bittet, den Antrag Lang und Gen. abzulchncn: er ließe sich auch ohne eine Abänderung deS Gemcindcnnttagenacsctzcs gar glicht durchführen. Es ist auch objektiv unmöglich, daß man dem Staat zumuten will, die jetzigen umfangreichen Mehrarbeiten sür die Ge­meinden zu denselben Bedingungen zu leisten, wie srüher. Die von ihnen zu entrichtenden Gebühren decken die wirklichen Veran- lagungskostcn schon längst nicht mehr.

ES tritt darauf eine Pause ein, die sich über eine volle Stunde ausdehnt, da anzwischbn der Finanzausschuß noch zu einer Be­ratung über verschiedene Abänderungsvorschläge der Ersten Kam- mcr inbctrcss des Bcamtcnbesoldungstariss zu'ammengetreten war.

Nach der Panse führt Abg. Schott (Ntl.) Klage über das zunehmende Dausiererlui», wodurch der Gewerbetreibende und der Heine Kaufmannstand schwer geschädigt werde. Der Hausierer überflute immer mehr die Landbevölkerung; cs müsse doch das Hausicrcrgcwcrbe etwas recht Lohnendes sein und deshalb sollte auch die Regierung in Erwägung ziehe», ob nicht die Stempel für Wandcrgewcrbcscheinc entsprechend erhöht werden könnten, damit der kleine Gewerbetreibende nicht zu sehr geschädigt wird.

Abg. Busold (Soz.) führt Klage, daß die Steuerbehörde in Friedbcrg sich nicht mit der Lobnangabe der Arbeiter begnügt, sondern den Nachweis seiner dreijährigen Durchschnittseinnähmen verlangt. Eine solche Praxis könne man wohl bei einem Geschästs- mann mit Buchführung üben, aber nicht bei einem Arbeiter. Weiter wünscht der Redner eine Revision des Stempels sür Musik- und Konzcrtaussührungcn.

Abg. Wiegand (Ztr.) stimmt den Abg. Singer und Schott zu, daß die Gemeinden schon außerordentlich hock belastet sind. Eine große Belastung bildet die staatliche Stcucreinschätzung, und deshalb sollte man hier die Gemeinden schonend bchandct». Wenn die erhöhte Ansorderung durch das Gemeindeumlägengeictz be­dingt ist, dann sollte man an eine Abänderung desselben hcran- tretcn.

Abg. Mer gell (Ntl.): So sehr ich mich auch dcn Aussüh- rungcn der Abg. Lang, Singer und Wiegand in Bezug gut die Abwendung einer weiteren Belastung der Gemeindesinanzen durch die erhöhten Ersatzleistungen an die Staatskasse anschließen muß, so wenig kann ich mich doch der zwingenden Logik der von Herrn Staatsrat Dr. Becker angeführten Gcgengründc entziehen. Die Sache liegt jetzt so; Wir haben aus der einen Seite den durchaus berechtigten Wunsch der Gemeinden, von der wetteren.Zuwälzung solcher Ausgaben, die bisher der Staat getragen hat, befreit zu bleiben, aus Vr anderen Seite die Regierung, die den Ersatz dieser Kosten aus Grund gesetzlicher Bestimmungen zu iordcrn vcr^ oiiichtet ist. Da gibt cs nur zwei Auswege, einmal die Abänderung des Gesetzes, wodurch die Regierung ermächtigt wird, von dem Ersatz der fraglichen Kosten ganz oder zum Teil abzuschcn, oder eine Verringerung der von den Finanzämtern sür die Gemeinden zu leistenden Arbeiten bis zu dem Grad, daß diese Arbeiten wieder aus das srüherc Maß zurückgeiührt werden, was den Fortiall der Mehriordcrungen bedingen svürde. Ter erste Weg ist wohl zu umständlich und zeitraubend, während der zweite, wenn auch nur in bescheidenem Maße, vielleicht eher zum Ziele führt oder ihni doch nahe kommt. Wir wissen, daß bei der AusschlagSziffer zu den Gemeindesteuer» init drei Tezimatstellen gearbeitet wird, ein Pcriahrcn, das bei der außerordentlich großen Zahl der nötigen Berechnungen ohne Zweifel als recht umständlich und zeitraubend zu bezeichnen ist. Es ivörc ganz unbedenklich, bei dcn betresjenden Rechnungen künftig nur mit einer Dezimalstelle zu arbeiten, unter Zugrundelegung der Bruchpiciinigc aus volle Zehntel-Mark. Hierbei wird immerhin aut dcn Finanzämtern ein beträchtliches stück Arbeit gejoart und damit auch eine entsprechende Erinäßigung des Anspruchs an die Gemeinden erzielt. Wenn man einwendet, daß ein solches Verfahren nicht zulässig sei, da nach dem Gesetz Umlagen über den tatsächlichen Bedarf hinaus nicht erhoben werden dürsten, und sich hier durch die Abrundung eine kleine

Mchrcinnahmc ergeben würde, so lönnten derartige Heine bescheidenst Mehreinnahmen gewiß in jeder Geoieinde Verwendung finden, z. B. indem man sie als Ersatz sür SteuerauSsälle benutzt oder dergleichen. EineStcuerbewilligung aut Vorrat" könnte das doch sicherlich nicht genannt werden. Ter Redner sragt schließlich, ob die Kammer diesen Weg der Vereinfachung und Verbilligung der Arbeit aus dcn Finanzämtern sür gangbar hält und zu be­treten gewillt ist.

Abg. Leun (Dbd.l meint, wenn staatsrat Tr. Becker cs sür Unrecht hält, die Kosten sür die Veranlagung aus den Staat abzuwälzen, so könne man ebensogut auch umgekehrter Ansicht sein. Redner wird sür dcn Antrag Lang stimmen.

Abg. Schönberger (nail.> kritisiert das Gemcindeumlagen- gcsetz, bleibt aber in seinen näheren Ausführungen darüber un­verständlich.

Abg. Ulrich (Soz.l beNagt Mißstände bezüglich der Er­hebung der Stempelsteuer. Kleine Schausteller müßten ost d bis 12 Mk., manchmal 7 Mk. pro Tag zahlen und man mache keinen Unterschied zwischen kleinen Schießbuden oder Karussells und großen Tampsbelrieben. Hinsichtlich des Hausiercrluins bemerkt Redner, daß der Hausierer sür die ländliche Bevölkerung im Ge­birge geradezu ein Bedürfnis sei.

Abg. Torsch (Bbd.' erklärt, daß Such er für dcn Antrag Lang stimmen werde. Tie tleinen Bürgcrineister würden mit sozialen Arbeiten außerordentlich überlastet.

Abg. Kr edel (natl. . Bei uns im Odenwald sind von Ge­meinden Klagen darüber laut geworden, daß die Privotwaldungen gegenüber den fiskalische» Waldungen ausial cnd hoch o ra'ffagl sind, und cs ist doch allgemein bekannt, daß die fiskalischen Wal­zungen eher höher zu bewerte» sind, da diese mehr, als die Privatwaldungcn, was Eichcnschälwaldungcn betrifft, in Hoch­wald übergesührt sind. Redner bittet daher die Regierung, zu ver­anlassen, daß die Veranlagung nach einheitlichen Grundsätzen erfolgt.

Äbg. K o r e l l - Angenrod i Bbd.l betonte, es werde der Land- wirtschaitskammer eine sehr wichtige Aufgabe zusallen, nämlich die Feststellung der Erträge in den einzelnen Gemeinden.

Aus die Frage des Abg. H a u ck, was mit seiner Anfrage betr. die Topvclbestencrnng geworden sei, entgegnet.Staatsrät Tr. Becker, cs seien darüber schwierige Verhandlungen mit Preußen gepflogen worden, die noch nicht zum Abschluß geführt haben.

Abg. Tr. Stephan (natl.-; Die Gemeinden sind verpflich­tet, dcn tatsächlichen Betrag sür die Steuerveranlagung zu er­setzen. Der Antrag Lang hat gar keinen Wert. Die Antragsteller werden ihren Zweck nickt erreichen.

Staatsrat Tr. Becker stimmt dem Vorredner bei. Die Ge­meinden seien sehr nachsichffg behandelt worden; es wurden nur die Selbstkosten angesetzt. Ohne Abänderung deS ffiemeindeumlagen- gesctzes sei der Antrag unausführbar; er bitte deshalb dringend um Ablehnung.

Damit schließt die Beratung. Bei der Abstimmung wird das Kapitel angenommen, ebenso der Antrag Lang.

Schluß der Sitzunq >52 Uhr.

Nächste Sitzung; Freitag früh 0 Uhr._

lfniücr?ität»<27acbricbtcn.

Sie medizinische Fakultät der Universität Erlangen bat dem Oberbüraerweist-- K " » c r von Mann­heim für seine hervorragenden Verdienste, die er sich um die der össentlichen Gesundheitsvilege dienenden Einrichtungen in seinem früheren Wirkungskreise erworben hat, zum Ehrendoktor er­nannt. Kutzcr war, bevor er am 1. Januar 1014 seine Stellung in Mannheim als Oberbürgermeister antrat, Oberbürgermeister von Fürth in Bayer».

vernikscvter.

* Eine unterschlagene Stiftung. Aus Paris» 12. März, wird gemeldet; Ter Abbe Estcvcnt und ein Osftzicr des Ruhestandes namens L u g c l, die vor einiger Zeit eine katho­lische Bereinigung zur Unterstützung bedürftiger Priester gegründet und sür diesen Zweck an 50000 Franks gewidmet hatten, er­stattete» gegen die Leiter dieser Bmeinigung, dcn Grafen de la Tour, dcn .Marguis San D a m s n i a n o und den Grafen C l c r- mond-Tonnere, sowie den Advokaten B r i c u Bctrugs- anzesgc, weil diese angeblich die ihnen anvcrlrautc Summe mr sich verwendet hätten. Tic Genannten erheben gegen diese Be­schuldigung lebhaften Einspruch.

" Märkte.

L. Friedbcrg, 12 März. Ter vom Landwirtschaltljchen Ver­ein Friedberg veranstaltete und in Butzbach abgehaltene V i e h- m a r k t kPrämiiernnqS» und Fasclmarkt) balle unter der »»- günstige» Witterung sehr zu leiden. Die Zufuhr war eine gute, doch war-n die Preise recht gedrückt.

Io, Wiesbaden» 12 März. Leu - nnb Strohmarkt. Angeiahren waren >6 Wage» mit Heu und II Wage» Stroh. Man notier>e Heu höchster Preis 3,6b Pik. niedriastcr Preis 3,00 Alk», Turchschnittsoreis 3,34 Mark. Stroh lRichtstrob) höchster Preis 2,20 Mk., niedrigster Preis 1,70 Mk.; Turchlchnittspreis 1,84 Mk. Krummstroh höchner Preis 1,85 Mk., »i-drigner Preis 1,85 Mk.; Dnrchschnittsvreis 1.85 Mk. Fruchtmark!. Hafer höchster Preis 8,5(> Mk., niedrigster Preis 8,10 Mk.; TurchschnittSpreis 8,41 Mk. ANes ver 50 Kilo.

(In einem Teil der Auflage wiederholt.) ke. Frankiiirt a. M. B, e h h o l,na rk t b er> chi vom 12.März. Austrieb: Rinder 121, Ochsen 36, Bullen 2, Kühe und Färse» 84, Kälber 874. Schale 112, Schweine 1668, Zicae» 0, Ziegenlämmer0.

Tendenz: Rinder, Kälber iiiid Schafe lanosgi», Schweine

langsain, bleibt Ueberstand. Breis kür 100 ükd.

üebeiid- Schlacht­gewicht.

Kälber. Mk. Mk.

Feinste Mastkälber ... 66 -68 110-113

Mittlere Mast- und beste Sanqkälbsr. . . . 58 -62 98-106

Geringere Mast- und gute Saugkälber . . . 5557 9394

S ch a s e.

Siallmastschaie:

Mastlämmer und jüngere Mastbaminel . . . 40-41 86-88

Aeltere Mastbammel, aut genährte junge Schase

und geriiigere Mastlämmer...... 35-00 8200

Schwei tte.

Pollslelschiqe Schweins 00118O-IOO;s«

Lebendqewicht ........49.0351.00 63.0065.00

vollfleffchigs Schweine untec 80 k»

Lebendgewicht........ 49.0051.00 62.0064.0)

Dollsteischtge Schweine von 100120 k;

Lebendqewicht........ 49.0052,00 62.0065 90

Vollfleischige Schweine von 120150k;

Lebendgewicht....... 49.00 -52.01 62.0066.00

Airchlirhe Nachricloten.

Israelitische Neligionsgemeinde. Gottesdienst in der Synagoge (Süd-Anlage).

Samstag, den 14. März 181t: Vorab end: 6.15 Uhr.

Morgens: 9.00 Uhr.

Nachmittags: 3.30 Uhr. Lchriftcrkläruug Sabbatausgang: 7.15 Uhr.

Der Kaffee ist bei Arterienverkalkung

absolut zu verbieten oder nnr durch den

unschädlichen Kaffee Hag, den coffcinfreien Bohnenkaffee, zu ersehen.

(Zeitschrift sür « naeologle 1908. Heft 8).