Ausgabe 
13.3.1914
 
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Nr. öl

Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.

Ti-chietzener Zamiliendlätter" werden dem .Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, das KreÜdlatl für den Kreis Stehen" zweimal wöchentlich. Tielandwirtlchaftllchen Seil-

Irogen" erscheine» monatlich zweimal.

164. Jahrgang

Giehener Anzeiger

General-Anzeiger für Gderhejjen

Jreitag, 13. März 1614

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen UniversitätS - Brich- und Steindruckerei.

' R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul­straße 7. Expedition und Verlag: Redaktion: 112. Tel.-Adr.:AnzeigerGießen.

Mb. Deutscher Reichstag.

23 4. Sitzung, Donnerstag, den 12. März.

Am Tische des Bundescats: Krätke, Sols.

Präsident Dr. Kacmpf eröffnet die Sitzung um 2 Uhr 15 Mi­nuten.

Las Gesetz zurIgrüecung ves haues von Kleinwohnungen.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Lesung des Gesetzes betreffend Bürgschaften des Reichs zur Förderung des Baues von Klein- woh^iungcn für Reichs- und Militärbcamte. Das Reich soll zur Förderung der Herstellung geeigneter Kleinwohnungen für Arbeiter und gcringbesoldete Bemntc des Reichs und der Militär. Verwaltungen für Hhpothelendarlehcn, die von anderer Seite an gcinciniiiitzigc Untcrnehinungcn tBauvercinc. Baugenossenschaften. Baugescllschaften unu.l »ntcr Ausschlnh der Kündbarleit für die Dauer von miudcstcu- 10 Jahre» gewährt werden. B ü r g s ch a f t c II b,s zum Gesamtbeträge von 2 5 Millionen Marl ube »nehmen.

Ministerialdirektor Lcwald:

Ter Gedanke, daß der Kredit des Reichstags für den Klein- Wohnungsbau in Anspruch genommen wird, ist in den letzten Jahren stark hcrvorgetreten. Wir haben uns entschlossen, ihn |t re - u [^ rei V .^ n luc * f ^ cr SDBctfC ist aus bem Gesetz ersicht- s zollen Kleinwohnungen gebaut werden auf Kredit, für

den das Reich die Garantien übernimmt. Wir wollen damit Baugenossenschaften unterstützen. Wir beabsichtigen diesen zu- Emen Kredtt zu 3 Prozent zu geben. Bei anderen werden eben Bürgschaften gefordert. Unzweifelhaft muß bei der Gewäh­rung von Krediten an solche Genossenschaften sehr vorsichtig vor­gegangen werden, daß sie tatsächlich Wohnungen für die betref- r^ n ® re 'f c Herstellen. In diesem Sinne haben wir die vor- gcschlagenc Entscheidung getroffen. Schwierigkeiten werden sich nur ergeben, wenn Bürgschaften übernommen werden müssen für Erbpachten. Hier wird sich äußerst schwer Kredit finden und daS Reich wird in fast allen Fällen erntrcten müssen. Wir glauben und hoffen, daß wir mit dem Entwurf das Möglichste getan haben, um Wohnungen für Arbeiter und geringbesoldete Beamte zu schaffen.

Abg. Goehrc (Soz.):

Wir erkennen an, daß der Entwurf ein Fortschritt auf dem Gebiet der Wohnungssürsorge ist Aber der Schritt, der gemacht werden soll, ist unendlich k l e i n. Es fehlt jede Aktion des Reiches mit den Einzelstaaten, und es sollen das ist das Haupt­bedenken nur jene Baugenossenschaften berücksichtigt werden, in denen Beamte organisiert sind. Wir sehen nicht ein, wieso finanzielle Bedenken des Reiches geäußert werden können, da es sich ja nicht um Darlehen, sondern nur um den Kredit des Reiches handelt. Wir werden in der Kommission den Kreis der betelligten Baugenossenschaften beträchtlich erweitern müssen. Be­sonders begrüßen wir den Gedanken der Tilgungs- Hypothek. Wir beantragen die Ueberweisung des Entwurfs an die bereits bestehende Wohnungskommission.

Aba. D'.ez (Zentr?:

Wrr begrüßen die Vorlage aufs fren^itzste. Die Erkenntnis, daß die Wohnungsfürsorge eine der wichtig st e n sozial­politischen Aufgaben ist, setzt sich immer mebr durch. Deshalb ist cs sehr erfreulich, daß hier ein bedeutsamer Schritt vorwärts gemacht werden soll. Wünschenswert wäre es, wenn man es den Beamten ermöglichen könnte, sich selbst ein Häuschen zu bauen. In erster Linie muh man darauf sehen, kinderreichen Familien billige Wohnungen zu verschaffen. Der Kommissions­beratung stimmen wir zu.

Abg. Schulenburg (Natl.):

Es ist erfreulich, daß auf dem Gebiete des Wohnungswesens hier ein Fortschritt zu verzeichnen ist. Gerade die unteren Be­amten haben unter den bisherigen Mißständcn zu leiden. Natür­lich muß das Reich sich Kautelen verschaffen. Es ist allerdings sehr wenig, wenn das Reich nur 25 Millionen anwenden will. Wir betrachten das Gesetz nur als eine Abschlagszah­lung. Wir werden in der Kommission gern Mitarbeiten.

Abg. Frommer (Kons.):

Tie Vorlage entspricht unseren Wünschen und Anregungen. Wir stimmen ihr zu.

Abg. Dr. Wendorsf (Vp):

Der Wirkungskreis des Gesetzes ist zu eng gefaßt. Man sollte da großzügiger sein.

Abg. Dr. Arendt (Rp):

Es ist ebenso erfreulich wie selten, daß hier einmal alle Parteien zustimmen. Wir machen auf diesem Gebiete einen ersten Versuch Verluste aus der Bürgschaftsübertragung werden kaum entstehen. Vielleicht ist für später eine Sicherstellung der öffentlichen Bürgsclfaften in Aussicht zu nehmen.

Abg. Mumm (Wirtsch. Vgg.):

Der Entwurf ist so freundlich ausgenommen, daß man sich nur wundern muß, weshalb er nicht schon früher gekommen ist. Jedenfalls sollte das aber ein Apell an die Einzelstaatcn und Selbstverwaltungsbehörden sein, ihrerseits auf diesem wichtigen Gebiete vorzugehcn. Der bisherige Weg der direkten Kreditge­währung ist unbedingt bcizubehalten. Vielleicht sollen wir weiter gehen mit der Kredition, etwa wie Oesterreich, bis zu 200 Millio­nen. Durch das Gesetz kann erfreulicher Weise das Erbbaurecht indirekt beträchtlich gefördert werden. Ich freue mich, daß Staats­sekretär Kraetke, der große Arbeitgeber, diesen Verhandlungen beiwohn:.

Die Vorlage geht an die W o h n u n g § k o m m i s s i o n.^

Tritte Lesung ves voslscheclgesetzes.

Abg. Dr. Südekum (Soz.):

Vor der zweiten Lesung haben die bürgerlichen Parteien ein Kompromiß geschlossen. Im Plenum war cs uns dann unmöglich, Verbesserungen durchzubringcn. In solchen Fällen sollte man die Vorlage an die Kommission zurückverwcisen. Jetzt ist das Gesetz ganz mangelhaft. Die Grundsumme muß verzinst jvcrden. Das Poftfcheckwesen muß mit der Reichsbank und den öffentlichen Sparkassen enger verbunden werden.

Abg. Bcck-Herdelberg (Natl.):

An einen endgültigen Abschluß der Entwickelung des Poft- stbeckwescns ist mit diesem Gesetz nicht gut zu denken. Wenn auch nicht alle Wünsche erfüllt sind, so tun wir doch einen Schritt

vorwärts. Darum begrüßen wir das Gesetz, das einen wohl­tätigen. Einfluß auf das Wirtschaftsleben ausüben wird. Auf ein sofortiges Jnkrafttreteii des Gesetzes müssen wir verzichten. Wir beantragen daher, das Gesetz am 1. Juli 1914 in Kraft treten zu lassen. Hoffentlich bringt cs für Verkehr und Industrie reichen Nutzen.

Abg. Gothein (Vp.):

Ein KouipromisMsctz kann nicht alle befriedigen. Es bringt aber gewisse Fortschritte, lieber eine falsche Dankpolitik haben wir nicht zu klagen. Ich hätte eine Todesangst, wenii man die gewaltigen Depositen vom Bundesrat verwalten lassen wollte, unter Mitwirkung des Reichstags. Denn das ist schließlich der sozialdemokratische Wunsch. Wir hoffen, daß es nicht so west kommt.

Abg. Nacken (Zentr.) stellt fest, daß die sozialdemokratische Fraktion zu den Kompro- mlßbesprcchungen zugezogen wurde. Auch wir sehen das Gesetz iiur als Abschlagszahlung an. Sobald oie Rentabilität des Post- Ichcckwesens es erlaubt, muß die Stammeinlagc auf 25 Mk. herunter- und die Einzahlunggebührsgrcnzc auf 50 Mk. herauf­gesetzt werden.

Das Gesetz wird dann endgültig verabschiedet. Es tritt nach dem Antrag Beck (ntl.) am 1. Juli 1914 in Kraft.

Lie verhinvernng Wechsel- und scheärechtticher hanvlunzen im Ausland.

Es folgt die zweite Lesung des Gesetzes über die Folgen der Verhinderung Wechsel- und scheckrechtlicher Handlungen im Ausland. Die Vorlage ist eine Folge der Balkanmoratorien, durch die ausländische Wechselinhaber an der rechtzeitigen Vorlegung und .Protesterhebung verhindert wurden. Bei zukünftigen Mora­torien sollten die Rechte aus einem Wechsel oder einem Scheck un­geachtet der Versäumnis bestehen bleiben, wenn die notwendige Handlung unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses nachgeholt wird.

Das Gesetz wird ohne Aussprache angenonimen.

Las Luslveike^rsgesetz.

Ministerialdirektor Lcwald:

Die Generation, der die Mehrzahl des Hauses angehört, hat sich in ihrer Jugend mit dem Fliegen nur soweit beschäftigt, als eS die. deutschen Dichter getan haben. Was der Dichter damals

sang:Der Himmel über mir und unter mir die Welt"--

es hat niemand daran gedacht, daß es für ihn möglich wäre, so angenehm und bequem wie bei der Zeppelinfahrt des Reichstages das Wort zur Wahrheit weroen zu lassen. Wie fern liegen die Zeiten, wo der schwäbische Dichter fragte, wann werden wir fliegen können, und die Antwort erhielt: Wohl 100 Jahre

werden vergehen, ehe ein Luftschiff durchs Morgenrot fährt. Das erste Zeppelinluftschiff entstand, und seitdem entwickelte sich stark und vielseitig in allen Ländern, und besonders in unserem Vater­land, der Luftverkehr derart, daß man daran denken muß, die Frage gesetzlich zu regeln. Im Jahre 1907 beschäftigte sich das Haus zum erstenmal damit und bewilligte für das Zeppelinluft­schiff einen Nachtragsetat, kurze Zeit später einen größeren Be­trag. Die Zerstörung des ersten großen Zeppelinluftschiffes in Echterdingen rief eine starke nationale Bewegung hervor, und seitdem hat sich die Frage zu hoher Bedeutung ent­wickelt

Es ist ein schönes und beachtenswertes Merk­zeichen, daß nicht nur die Luftschiffunternehmungen, sondern auch andere Unternehmungen aus einer starken nationalen Be­wegung hervorgegangen sind und daß die nationale Bewegung sie auf die Höhe gebracht hat, auf der wir jetzt stehen. Wir haben in Deutschland etwa 20 Luftschiffe, eine große Anzahl von Flug­zeugen die der Militärverwaltung sind zahlenmäßig bekannt , 16 Luftschiffhallcn, über das ganze Reich verteilt, Flugricht­punkte, die von Vereinen angelegt worden sind, große Flugplätze in den verschiedensten Teilen. Wir haben auch eine Versuchs- anstalt für Luftfahrten begründet, die von besonderer Bedeutung werden wird. 30 Fabriken befassen sich mit der Her­stellung von Flugzeugen, große Kapitalien sind darin festgelegt, und die Entwicklung des Luftschisft'aues wird erfreulicherweise ebenso vor sich gehen wie die Luftfahrten bei uns. Wenn nun noch 80 Vereine mit etwa 120 Freiballons bestehen, so muß man anerkennen, daß in der Tat eine recht große Bcwcgilng vorliegt, die schließlich einer gesetzlichen Regeln,iq bedarf.

Man wirft uns Deutschen vor, daß'wir eine besonders starke Neigung zum Reglementieren haben. Aber auf diesem Gebiet sind wir so zurückhaltend gewesen, wie nur irgend möglich. Lediglich eine Anweisung an die Polizeibehörden ist im Jahre 1911 von den beteiligten preußischen Ressorts aus- gegeben worden. Hiermit und im Verein mit dem Deutschen Luftfahrerverband, dem ich von dieser Stelle für seine wirkungs­volle Mitarbeit Dank sage, haben wir, so gut es eben ging, eine Regelung cintreten lassen. Jetzt ist aber ein Zeitpunkt gekommen, wo wir dasselbe tun müssen, was andere Nationen bereits getan haben. Zunächst wollten wir die Frage durch einen internationalen Vertrag regeln. Die französische Regierung hat bekanntlich zu einer internationalen Konferenz eingeladen und diese hat in, Jahre 1910 stattgefunden. Sie hat sehr eingehende und mühsame Vorarbeiten geschaffen, jetzt müssen wir die Frage auch national regeln. England ist mit einem Gesetz vorangegangen, das im wesentlichen den Zweck verfolgte, fremde Luftfahr­zeuge von seinem Boden fernzuhalten. Frank­reich hat Verkchrsvorschriften erlassen, die cs später gesetzlich regelte. Oesterreich hat darüber eine Ministcrialver- ordnung. Der Kommission werden wir das gesamte ausländische Material vorlegen.

. Wir haben einen internationalen Verkehrs- Vertrag mit Frankreich getroffen, mit dem erfreulichen Erfolg, daß die Fälle, in denen deutsche Luftschiffe im Nebel auf französischem Boden landeten, keine Schwierigkeiten verursachten Wenn wir jetzt eine gesetzliche Rege­lung wollen, so geschieht es in dem Gefühl der Verantwortung, daß man für den Verkehr Vorsorgen muß im Interesse des Publi­kums, wie im Interesse d - r Flieger. Bei der Ent­wicklung des Flugwesens ist es ähnlich gegangen wie bei der Er­oberung des Kolonialreichs, wo junge Pioniere, ihr Leben ver­achtend. vorangegangen sind und als Opfer fielen. Das soll ver­mieden werden. Wir wollen strenge und feste Regeln schaffen, eine Grundlage dafür, daß weitere Opfer, soweit irgend möglich, vermieden und ausgeschaltet werden.

Der Entwurf gliedert sich in drei klare Teile. Der erste Abschnitt enthält die Vertehrsvorschriften un> dabei ist

der Grundgedanke, daß die Erprobung neuer Fahr-' zeuge grundsätzlich auf den Flugplätzen vor sich! gehen soll. Je strenger die Verkchrsvorschriftcu sind, desto mch^, Sicherheit ist geboten uiid desto weniger Gefahren ergeben sich. Der zweite Abschnitt behandelt die Luftfahrunterneh­mung c n. Damit ist eine Bahn bcsckiritten. die einen Ausblick in die Zukunft bietet. Wir wissen nicht, ob sich wirkliche Luft-> fahrtunternchmungcn größeren oder kleineren Stils entnndcht; werden, aber cs erschien wichtig, für eine solche Entwicklung die Bahn frei zu machen. Dabei werden weitgehende Vollmachten für den Bundes.at verlangt. Das ist notwendig, weil ja gerade nuf diesem Gebiet wenig Erfahrungen existieren und iinmer neue Erfindungen au stauchen. Da muß es der Bundcsrat in der .Hand haben Bestimmungen zu treffen und darf nicht an starre Bestimmungen gebunden sein. Der dritte: Teil handelt dann von der Haftpflicht.

Hier hat die Kritik den Vorlvurs erhoben, daß der Haftpflichr zu enge Grenzen gezogen seien. Man muß aber bedenken, daß eine sehr weitgehende Haftpflicht dem Flugwesen Eintrag tui, muß. DaS will aber das deutsche Volk nicht. Auch Gras Zeppelin hat sich er st kürzlich für die Regelung, wie sie in, Gesetz ausgesprochen ist, erklärt. Das Luftfahrt- wesen i st in erfreulicher Entwicklung begriffen.' Im Vorjahre sind 14 000 Personen mit Luftschiffen befördert' worden, auf dem größten Flugplatz Deutschlands, in Johannis­thal, wurden im vorigen Jahre an 336 Flugtagen 36 000 Flüge ausgeführt iind dabei 327 000 Kilometer Luftwege zurückgelegt. Dabei sind die Unfälle ständig zurückgegaugcn. Sie betrugen 1911 0.84, 1912 0,61 und 1913 0,31 Proz. der ausgeführten Flüge. Unsere Luftfahrtunternehmungcn müßten den Betrieb überhaupt' einstellen, wenn wir eine starke Haftpflicht einführen würden.! Man muß deshalb richtig abwägei, zwischen den Gefahren der Luftschifsahrt und der Möglichkeit, das Flugwesen weiter zu entwickeln.

Ich hoffe, daß auf diesem Gebiete in der Kommission eine Verständigung erzielt wird, die der Allgemeinheit Nutzen bringt und auf der anderen Seite die Gewähr bietet, daß das deutsche Flugzeugwesen sich in derselben erfreulichen Weise weiterentwickeln kann wie bisher. Ich hoffe, daß auf dieser Grundlage für die deutsche Luftschiffahrt als eine jün­gere, aber nicht unebenbürtigc Schwester der deutschen Seeschiff­fahrt erweisen wird. Beide haben ja den Kampf gegen die Ele­mente zu führen. Wie sich die deutsck)e Seeschiffahrt überall das vollste Vertrauen erworben hat, so vertrauen wir darauf, daß sich auch die Luftschiffahrt bei der Begeisterung, mit der die deutsche Jugend sich diesem neuen Verkehrsweg widmet, eine gedeihliche Weiterentwicklung erfährt. Und wir wollen wünschen unb hoffen, daß es unserer Technik und unserer Wissenschaft gelingen möge, auf der vorhandenen Grundlage tüchtige Flugzeuge zu schaffen, damit Deutschland auch ans diesem Gebiet in der Welt vorangeht« (Lebh. Beifall.)

Abg. Landsberg (Soz.):

Der Gesetzgeber geht hinter dem Techniker her. DaS tadle ich nicht. Aber ich tadle es, daß die Regierung bei der Schaffung dieser Bestimmung so wenig Phantasie bewiesen hat. Nach der poetischen Einleitung des Ministerialdirektors hätte man mehr erwartet. Die Vorlage hat Zukunftsperspektiven zu wenig Raum gegeben. Diese ganze Materie schreit nach inter­nationaler Regelung. Werden nicht deutsche Ballons an der Grenze oft von den Russen beschossen? Wird jemandem der Erlaubnisschein irrtümlich entzogen, so muß voller Schaden­ersatz gewährt rverden. Das wird einen schädlichen Uebereifer der Polizei verhindern. Die Arbeitsverhältnissc der Steuerleute, Maschinisten usw. müssen in diesem Gesetze geregelt werden. Das ist auch bedeutungsvoll für die Sicherheit des Luftverkehrs. Die Bestimmungen über die Haftpflicht sind der schwächste Teil des Gesetzes. Sie sind sklavisch dein Automobilgesctz nachgebildct, obwohl zwischen Luftverkehr und Automobilverkchr doch ein gewaltiger Unterschied besteht. Sogar mehrere Schnitzer' sind aus dem Automobilgesetz einfach mit abgcschricbcn worden. ^Heiterkeit.)

Der ganze Begriff der Vcrschuldnngshaftung paßt nicht in unsere Zeit. Dann ist die beschränkte Haft cingeführt. Wenn e i n Mensch getötet oder verletzt wird, so haftet der Unter­nehmer nur bis zu einem Kapitalbctrage von 50 000 Mark. Bei mehreren Verletzten steigt diese Summe bis auf 150 000 Mark. Auch diese Summen sind aus dem Äutomobilgesctz einfach abge- schrieben. Aber ein Luftfahrzeug kann doch viel mehr Schaden anrichtcn als ein Automobil. Beschädigt das Auto vielleicht drei» vier Personen, so würde der Schaden, den ein in voller Fahrt be­findliches Luftfahrzeug anrichtct, das in eine Menschenmenge ge­rät. unabsehbar sein. Wir können uns mit dieser beschränkten Haft überhaupt nicht befreunden. Wir fordern, daß der Unter­nehmer eines Luftfahrzeugs bis zur Grenze der höheren Gewalt den vollen Schaden trägt. Wir müssen schon heute eine weitgehende Haftung cinsührcn, sonst hindern unS später die Interessenten. Die Industrie kann die Lasten sehr wohl tragen. Sonst verzichten wir lieber daraus, eine Industrie lebensfähig zu halten auf Kosten der Allgemeinheit. Wir be­antragen eine Kommission von 21 Mitgliedern.

Abg. Dr. Bclzcr (Zentr.):

Wir begrüßen den Entwurf. Leider ist eine internationale Regelung nicht erfolgt. Aber daran ist die Regierung nicht schuld. Sic hatte auf der Pariser Konferenz getan, was möglich war. Jetzt sind weitere Vorbedingungen für ein internationales Uebcr- cinkommen geschaffen. Mit der Regierung ist für uns die Haupt­sache die Frage der Landessicherheit und der Landes­verteidigung. (Sehr gut!) Von diesem Standpunkte aus geheic wir an die Beratung der Vorlage heran. Man mutz be­denken, daß nicht weniger als 90 Proz. der Luftfahrzeuge i m Dienste des Reiches stehen. Die Entwicklung des ganzen Luftwesens hängt also mehr von der Landesverteidigung ab als vom Verkehr. In das Gesetz sollten auch Fallschirme auf- genommen werden. Notwendig sind auch Vorschriften bezüglich der Leuchtfeuer. Die Gefahren des Luftverkehrs geben die Ge­währ, daß alle Bestimmungen strikt befolgt werden. Wir wün-j scheu nicht, daß der Luftverkehr in drakonischen Haftpflichtbc stimmungen erstickt wird, aber die Vorlage bietet entschieden zu> wenig. Es ist ein nobile ottieium des Reichs bei den schrecklichen. Unglücksfällen, wie wir sic erlebt haben, dafür zu sorgen, daß! angemessene Entschädigungen gezahlt werden. _ Wir werden ernst- j lich erwägen, ob wir in der Frage der Haftpflicht nicht zu einer; Zwangsgenossen schaft kommen können.

Abg. Dr. Quarck-Coburg (Natl.):'

Wir gedenken mit Stolz der Erfolge, die wir ans dem Gebiete der Lnftsthiffahrt davongetragen Hoven. Das verdauten \

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