Ausgabe 
24.2.1914
 
Einzelbild herunterladen

Nr. 46 Zweites

Erscheint täglich mtt 3ht5n*/mi? be5 Sonntags.

Die*frh«titr jMrilienMättet" roerbm twm

,?lnjciflet* viermal wöclzeullich beigdegt, baS KreitMatt für den Kreis Kietze," zweimal wöchentlich. Die .^aitdioittjchgfiljcheii SeU- jrage," erjchciuen monatlich zweimal.

Blatt l64. Jahrgang

Gietzener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhejjen

vienrtag. 24. Zebrvar

Rotattonsdntck und Berlag der Brühlffchea Unwerstläls - Buch- und Elernbruckerei. R. Sange, Gieße».

Redaktion, Expeditton uub Druckerei: Schul» ftraße 7. Expcdttion »nb Perlag: ^sKöl. Redaktion: 112. Tcl.-Aür.:2InzeigerGieße!u

Seheimrat Conrad über die Fleischteuerungs-Zrage.

Der Hallenser Nationalökonom Professor Johannes Conrad, dessen Stimme in allen Fällen, die die Landwirt­schaft und die Preisbewegung betreffen, besonders hoch ge­schlitzt wird, äußert sich in dein neuesten, soeben erschienenen Lcstc seinerJahrbücher für Nationalökonomie" in einem eingehenden Aufsatz über die Fleischtcuerungsfragc. Er be­tont zunächst, daß es gar keinem Zweifel unterliegen könne, daß bei »ns in Deutschland die Fleischpreise nickst nur nt den letzten Fahren, sondern in einer Reihe von Jahrzehn­ten ihren eigenen Gang verfolgt haben und gerade in der letzten Zeit weit über das Grsamimveau hinausgegangen sind. Namentlich sind sie verhältnismäßig höher als die Preise fiir Getreide und Gemüse. Allerdings ist zu beachten, daß die große Preissteigerung im gewissen Sinne eine Preis- auLaleichnng bedeutet, da in früheren Jahren die Fleisch- prcise in Deutschland erheblich niedriger waren als in an­deren Kultnrstaaten. so daß also die größere Steigerung ge­genüber anderen Ländern bei ihrer Bewertung eine Ein­schränkung erfahren muh.

Bei der Betrachtung der Ursachen für die große Preis­steigerung sieht Professor Conrad das durchschlagende Mo­ment darin, daß bei der getvaltigen Zunahme der Bevöl­kerung wie der Erweiterung des Fleischkonsums in den im­keren Massen die Landwirtfcisaft nicht in der Lage ist, deir Anforder,tilgen in ausreichendeni Maße nachzukommcn. ?lls eine Frage der Landwirtschaft also sieht er das Problem an, wobei er weit entfernt ist, einen Borwurs gegen die Land-s ivirte erheben zu wollen. Ebenso tritt er dem Borwurf, der gegen den Zwischenhandel, also gegen die Fleischer, erhoben wird, entgegen und betont dabei, daß die Lage des Fleischergewerbes im Durchschnitt eine recht gedrückte und ihr Verdienst ein sehr geringer sei, und er bezeichnet es weiter als ein Unrecht, wenn man nur den Kommunen: und Geuvssenschaftcn einen billigeren Fleischbezug aus dcni Auslande ermöglicht hat. nicht "aber den Berufen, die sich die Versorgung mit Fleisch zur danerndcn Aufgabe gemacht haben.

Die Maßregeln, die sich ihm aus den Ursachen er-, geben, liegen zunächst in der Forderung, die O edflächen, namentlich die Moore und Heiden, zu kultivieren. Ferner erscheint eine Erweiterung der bäucri lichcn Betriebe auf Kosten der bisherigen Groß-, betriebe dringend erforderlich, und es ist, sagt Gehcimrat Conrad, von großer Bedeutung, daß dies auch iin preuß. Laildes-Oekonomie-Kollegium in den letzten Jahren aus­drücklich anerkannt worden ist. Denn der Kleinbauer mit zwei bis fünf Hektar hält aus sc 100 Hektar 95,5 Stück Rindvieh und 94 Schweine, während die großen Güter über 100 Hektar mit HO Stück Rindvieh und 18 Schweine auf der- sclben Fläche halten. Auch sei die jetzige Ausdchtlung der Großbetriebe in der Landwirtschaft nicht mehr zeitgeinäß. Aber es liege klar zutage, daß unsere bisherige Wirtschafts­politik gerade die Vermehrung des Bauernstandes künstlich verhindert. Sehr bemerkenswert ist es, daß Professor Con-, rad in diesem Zusammenhänge sogt:Noch unbegreiflicher ist es, daß man in demselben Momente, wo man erkannt hat, daß eine andere Verteilung der Betriebsgrößen not» wendig ist, die Festlegung der bisherigen Kroßenverhält» nisse, ja sogar die Erweiterung der Latifundien durch Fidei- kommiise nicht nur zuläßt, sondern sogar begünstigt."

Daß es übrigens nicht die NahrunFsbedürsnisse allein sind, welche die Erhöhung der Preise für das Vieh herbei­geführt haben, weist Conrad dadurch nach, daß ja mich die Preise für Felle, Häute usw, ebenso, und vielfach noch stärker gestiegen sind als die Fleischpreise, was wiederum ein Beweis für seine These ist, daß die Viehzucht nicht mit dem Anwachsen des Bedarfs Schritt gehalten hat. Das alleinige Mittel von allgemein durchgrei­fender Bedeutung sicht Conrad daher in einer Er- böhung der Produktion und empfiehlt vor allen Dingen die Förderung des landwirtschaft­lichen Genossenschastswesens und dessen Be­nutzung zur Erhöhung dieser Produktion. Insbesondere soll man auf dem Gcnosscnschaftswege Zucht- und Mastanstal­ten für Schweine schassen, deren Bedeutung mid Ausgabe fiir unser« Frage sehr groß sind.

Als Ergebnis seiner Untersuchung schließt Prof. Conrad seine Ausführungen dahin,daß die vorliegend« Frage eine hauptsächlich landwirtschaftliche ist, daß es sich bei der Fleischteuerung nicht um eine vorübergehende Erschei­nung handelt, sondern eine der ganzen wirtschaftlichen Entwicklung entsprechende, herbeigeführt durch eine Ver­schiebung des Verhältnisses von Angebot und Nachfrage an animalischen Lebensmitteln, der nur in gründlicher Weise entgegengcwirkt werden kann durch eine Steigerung der Produktion. Grundsätzliche Veränderungen in dem Vieh­handel und Flcischcrgewcrbe erscheinen kaum ersorderlich und durchführbar, wünschenswert ist dagegen eine Erwei­terung des Genossenschaftswesens, wo die Verhältnisse dazu gegeben sind, was aber nur auslmhmsweise der Fall sein dürfte. Dagegen wird durch eine Modifikation unserer Zoll- vcrhältnissc, sowohl unmittelbar ein Einfluß aus die Preise ausgeübi, und inittelbar eine Steigerung der Produktion erzielt werden können."

Hu* Hessen.

Ein neuer Antrag des Ausschusses dir Ersten Kammer.

rb. Darmstadt, 23. Febr. Der Finanzausschuß der Ersten Kammer hat sich in seiner längsten Sitzung auch mit dem bekannte» Antrag des Grafen Wilhelm zu Solms - Laubach, bete, die Einführung der Besteuerung »ach dem Ertragswert beschästigt, der von der Ersten Kammer in ihrer Sitzung vom 10. Februar dem Finanzausschuß über wiesen worden war. Der Finali,nusschuß' hat IMII an Stelle des Antrags des Grafen z» Solms-Laubach folgenden Antrag ge­stellt und der Ersten Kammer zur Aimahchc empfohlen:

Hohe Erste Kammer ivolle beschließen: Großh. Regierung um eine Vorlage zur Frage des Eriragswcrtes und des ge­meinen Wertes zu ersuchen. Diese Vorlage möge die Gesichts­punkte erörtern, die zu berüchichtigcn sind, wenn auf den Gebieten der staatlichen Vermögenssteuer wie der Eemeiubetzeucr der gemeine Wert und der Mittclivert durch den Ertragswcrt ersetzt werden sollen: 1, bei

Grundstücken, die dauernd lande oder forstwirtschaftlichen, oder gärtnerischen Zivecken zu dienen bestimmt sind, 2. bei bebauten (Grundstücken, die bestimmungsqeniäß Wohnzwecken dienen sol­len. _ Weiterhin möge die Vorlage inhaltlich insbesondere das rntsvrechcndc Material aus der Veranlagung nach dem Wchrbeckragsgcsetz im Sinne des erlvähntcn Vorgehens ver­werten und spätestens zu Beginn des nächsten Landtags er- folgen

Wie der Ausschnßbericht zur Begrülchung aussührt, glaubt der Antragsteller, daß die früher vom Finanzausschuß in Aussicht gc- momnicnc Ziveckbcsttmmuilg des Restewnds II alsTteuerabbau- fonds" oderSteuenegulierungSsonds" zu dienen, illusorisch wer­den würde und er hielt cs deshalb für notwendig, daß in diesem AuqeiLlick der Festlegung des Fonds mit cineni höheren Betrag auch die früher angeregte Zweckbestimmung der Verwirklichung näher zu bringen sei, ivaS er durch die in feinem 'Antrag erbetenen Gefctzcsvorlagen zu erreichen suchte. Die Großh. Regierung, die um eine Äscherung zu dem Antrag ersucht wurde, erklärte, daß die Tragweite des Antrags, besonders in sinanziellcr Hinsicht, zunächst nicht zu übersehen: allein die Veranlagung zum Wehr- beitrog liefere einigermaßen brauchbare Unterlagen. Die Großh. Regierung erklärte sich bereit, sich an den toeitergchenden Verhand­lungen in entgegenkommender Weise über den Antrag zu betei­ligen: sic werde die erforderlichen Anweisungen zur Beschaffung des notioendigen Matcria.. erlassen und demnächst weitere Mittei­lungen machen. Die Folge dieser Erösfnungen war die Einbringung des vorstehend mitgeteiltcn Antrags,

L>ie Aussichten der Beamten- und Lehrerbesoldungsoorlaqe

sind, wie uns aus Darmstadt berichtet wird, bestem Ver­nehmen nach in den letzten Tagen bessere geworden, als in den intcrcssiertcn Kreisen ineist angenommen wird. Nachdem siäi am Donnerstag, den 26. Februar, die Zweite Kammer mit den jüngst von uns mitgctciltcn Beschlüssen ihres Finanzausschusses zur Bc- solbungsoorlagc beschäftigt haben wird, tritt am Freitag, den 27. Februar, vormittags 10 Uhr, die Erste Kämmer zusainmen (wie ebenfalls schon von uns mitgetccktst die sich dann wicdcruni an erster Stelle mit den neuen Beschlüssen der Zwecken Kammer befassen wird. Im Anschluß an die gcmeillsamc Budgctbcratung der beiden Finanzausschüsse sind auch vertrauliche Besvrechungen über die Meinungsverschiedenheiten beider Ständelammern be­züglich der Besoldungsvorlage erfolgt und eS ist zunächst in der Frage des abgcändertcn Gehaltstarifs der Beamten in den Hauptpunkten eine Einigung erfolgt, so daß darüber ioescntlichc Differenzen nicht mehr vorhanden sind. 'Auch über die Lehrer- besolduiigsfrage dürste eine Verständigung im Gange sein, indem sich die Vertreter der Ersten Kammer zu einem cvcntl. Nachgcbcn bereit erklärt und ihre Neigung bekundet liaben, auch über die Regierungsvorlage hinaus den Wünschen der Lehrer cick- gegenzukommen.

Lehrerversammluttg in Mainz. Der katho­lische Lehrerverein im Großherzogtunt Hessen hielt laut Mainzer Anz." Samstag nachmittag eine außerordents liche Hauptveriammlung ab. Veranlaßt wurde sie in erster Linie durch die Stellungnahme der Erstem Kammer zur Besoldungsvorlage. Ueber 600 Lehrer und Lehrerinnen toaren erschienen, um gegen die Behandlung der Lehreri besoldungsfrage in der Ersten Kammer überhaupt und ins­besondere gegen di« Stellungnahme ihres kirchlichen Vertreters in dieser Sache Pro­test einzulegen. Die Verhandlungen leitete der Vor­sitzende des Vereins Lehrer Schorn - Mainz, der das Ein­treten der Zweiten Kammer und insbesondere auch der Zentrumspartei fiir die Lehrer betonte, andererseits aber auch das Verhalten der Ersten Kammer beklagte, Lehrer S ch ä f e r - Bensheim berichtete über die Behandlung der Lehrerbesoldungsfrage in der Ersten Kammer und betonte, daß nian dort so jedes warm« Wort fiir die Lehrer per-, mißt habe, wenn man von dem mannhaften Eintreten des Herrn Prälaten Dr, Flöring absehe. Dasselbe stellte Lehrer L. Schmitt-Darmstadt fest, stiach seinen Darlegungen habe mail in der Ersten Kammer für alle Wünsche der übrigen Beamten ein freudiges ,", für die Lehrer qber stets nur ein kategorischesNein" gehabt. Der gewaltige Kontrast zwischen der Rede des evangelrschen Pra- laten und des katholisckien Domkapitulars werde bei der hessischen Lehrerschast nicht sobald vergessen werden. Man nahm alsdann nachstehende Entschließung an: Die am 21 Februar in Mainz zu einer außerordentlichen Generalversammlung zusammcnberusenen Mitglieder des kathol. Lehrervereins im Grobherzogtum Helle» bedauern auss schmerz­lichste diemit Ausnahme deS Herrn Prälaten Dr. Flormg ablehnende Stellungnahme der Enten Kammer m Beirest der Bc- ioldungSanqclegcnheck der Lehrer und Lehrerinnen und erklären ein­mütig dass sie die von der Zweite» Kammer ,eltgeletzten GehaltS- lltze als baS Mindestmaß dessen betrachten, lvas sic gegenüber dem den mitlleren Beamten zugcstandcnen Dicnltelnkommen bcan- rvcuchen müssen Sie erwarten darum, daß bei den bevontehcndcn Verhandlungen der gesetzgebenden Körperschaften über diese Ange- leacnheck unter die Gehaltssätze nicht beruntergcgangen werde, da sic dann eine Zurücksetzung mid eine 'Minderbewertung ihres Be- äufes Und ihrer Berussarbeit erblicken müßten."

Großes Interesse beanspruchte nach Erledigung dieses Punktes die Stellungnahme des Vereins zum Verhalten des Domkapitulars Tr. Bendix in Sachen der Lehrerbesol- dllnqsfragc. .Hierüber sprach Hauptlehrer Sorness-Bin- aen Wort für Wort der Bendirschen 'Ausführungen in der Ersten' Kammer findet durch den Redner eine energische Widerlegung und entschiedene Zurückweisung. Ein schwarzer Tag war nach des Redners Darlegungen jener Tag, an dem der Vertreter der katholischen Kirche in der Ersten Kammer gegen die Lehrerbcsoldung sprach, ein schwarzer Tag fiir den katholischen Lehrervercin imd wohl auch für die katholische Kirche selbst. Die bloßen Vertröstungen und Bersichcruligcn des Wohlwollens ohne entsprechende Taten fassen nach des Vorsitzenden Ausführungen die katholischen Lehrer Lessens als .Hohil auf. Zuletzt kam eine vom Bezirks- Verein Offenbar!, durch Lehrer Zähn vorgeschlagene Ent­schließung zur Annahme, wonach Dr. Ben dir aus Grund des Paragraphen 12 der Bercinssatz urigen (Wahrung der Interessen des Vereins j als Mitglied aus dem katho­lischen Lehrerv erein a^lsgeschlossen wird. Eine weitere Entschließung sagt, daß sich iin übrigen die kath. Lehrer und Lehrerinnen Hessens durch daS Verhalten des Herrn Domkapitulars Bendix nicht in ihrer Treue zur Kirche irre und wankend machen lassen, daß aber ihr Vertrauen zur kirchlichen Behörde miss schwerste erschüttert worden sei.

Zur Neuregelung der Nonturrenzklaujel.

Ter Ausschuß des Reichstags zur Borberatung des Entwurfes zur Aenderung der Paragraphen 74, 75 und des Paragraph 76 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs hat schriftlichen Bericht erstattet über seine Beratungen zu diesem Gcsctzcntnmrs. Ter Ausschuß war am 14. Januar 1913 zusammengetreten, hatte bis zur Sommcrvausc die erste Lesung beendet und die zweite Lesung in diesem Winter »otgenonnncii. Tie Beschlüsse der ersten Lesung halten ZU cineni Kontlikt mit der Regierung ge­führt, die einen großen Teck der Beschlüsse dcS Ausschusses für unannehmbar erklärte. Einen neuen Entwurs der Regierung dat der Ausschuß, freilich mit einigen Abänderungen, in zweiter Le­sung angenommen. Die endgültigen Beschlüffc des 'Ausschusses bilden somit ein Kompromiß, dem die Regierung schlicßliw zu- stimmcn dürste. Ticwichtig st cnBcschlüs sc sind auf Grund der Kompromißvorschläge folgende:

5 74. Eine Vereinbarung zwischen dem Prinzipal und dem .Handlungsgehilfen, die den Gehilfen für die Zeit nach Been­digung des Dienstverhältnisses in seiner gewerblichen Tätigkeit beschränkt (Wettbciverbverbotl, bedarf der Schristforiu und dev Aushändigung einer von, Prinzipal Unterzeichneten, die verein­barten Bcsckinmungen enthaltenden Urkunde an den Gchilien. Das Wettbewcrbvcrbot ist nur verbindlich, ivenn sich der Prinzipal oerpslichtet, fiir die Dauer des Verbots eine Entschädigung zu zahlen, die für jedes Jahr des Verbots inindcstcns die Hälstc der von dem Handlungsgehilfen zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen erreicht.

8 74 a. Das Wcttbewerbvcrbot ist insoweit unverbindlich, als es nicht zum Schutze eines berechtigten gcschästlichen Interesses des Prinzipals dient. Es ist ferner unverbindlich, soweit es imter Bcrücksichffgung der gewährten Entschädigung nach Ort, Zeit oder Gegenstand eine unbillige Erschwerung des Fortkommens des Ge­hilfen enthält. Das Verbot kann nicht ans einen Zeitraum von mehr als zwei Jahre» von der Bccudigung des Tienitoerhälmiffes an erstreckt werden. Das Verbot ist nichtig, weint die dem Gchilien zustehendcn jährlichen vertragsmäßigen Leistungen den Betrag von achlzehnhundcrt Mark nicht übersteigen. TaS Gleiche gilt, wenn der Gehilfe zur Zeit des Abschlusses minderjährig ist oder iocni, sich der Prinzipal die Erstickung auf Ehrenwort oder iintcr ähnlichen Versicherungen versprechen läßt. Nichtig ist auch die Vereinbarung, durch die ein Dritter an Stelle des plchilicu die BervslickNunq übernimmt, daß sich der Gehilfe nach der Beeirdigiing des Dicnst- ocrhältniisks in seiner gewerblichen Tätigkeit beschränken werde. Unberührt bleiben die Vorschriften des 8 138 des Bürgerlichen Ge­setzbuchs über die Nichtigkeit von Rcchlsgeschästcn, die gegen die guten Sitten verstoßen.

8 74 c. Ter HandlungSgehcksc muß sich aus die fällige Ent­schädigung anrechnen lassen, was er Iväbrcild des Zeitraums, für den die Entschädigung gezahlt wird, durch alidcrweite Vcnoertung seiner Arbeckskrast erwirbt odc>»zu erwerben böSloiltig unterläßt, soweit die Entschädigung unter Hinzurechnung dieses Betrages dev Betrag der zuletzt von ihm bezogenen vertragsmäßigen Leistungen UIN mehr als ein Zehntel übersteigen würde. Ist der Gehilfe dllrch Wctlbewerbverbot gezwungen worden, seinen Wohnsitz zu verlegen, so tritt an die Stelle des Betrags von einem Zehntel der Betrag von einem Viertel. Für die Tauer der Verbüßung einer Frciheits- strafe kann der Gehilse eine Entschädigung nicht verlangen. Tor Gehilfe ist verpflichtet, dem Prinzivot auf Erfordern über die Höhe seines Erwerbes Auskunft zu ertccken.

§ 75. Löst der Gehilfe das Ticnstvcrhältnis gemäß den Vor- schrittcn der 8.8 70, 71 wegen vertragswidrigen BerbaltcnS des. PrinzivalS aus, so wird das Wettbewerbverbot unwirksam, lvenn der Gehilse vor Ablauf eines Monats Itckch der Kündigung schrift­lich erklärt, daß er sich an die Vereinbarung nicht gebundrn er­achte. In gleicher Weise wird das Wcttbewerbvcrbot unwirksam, wenn der Prinzipal das Dienstverhältnis kündigt, cs sei denn, daß für die Kündigung ein erheblicher Anlaß in der Person dcS Ge. hllsen vorliegt oder daß sich der Prinzival bei der Kündigung bereit erklärt, während der Tauer der Beschränkung denl Gehilfen die vollen zuletzt von ihm bezogenen vertragsmäßigen Leistungen zu gewähren.

8 75 a. Ter Prinzipal kann vor der Beendigung des Dienst- Verhältnisses durch schriftliche Erklärung auf das Wettbewerb- Verbot mtt der Wirkung verzichten, dast er mit dem 'Ablauf eines Jahres feit der .Erklärung von der Vcrvflichtung z»r Zahlung der Entschädigung frei wird.

8 75 c. Hat der tzandlungsgchcksc sür den Fall, daß er die in der^ Vereinbarung übernommene Bcrpstichtung nicht erfüllt, eine Strase versprochen, so kann der Prinzipal nur die vcrioirktc Strafe verlangen : der Anspruch auf Ersülluizg oder Er­satz eines weiteren Schadens ist ausgeschlossen, Tic Vorschrittcn des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Herabsetzung einer unverhält­nismäßig hohen Vertragsstrafe bleiben uilbcrührt.

Als neue Bestimmung hat der ?lusschuß jolgcndcs in den Entwurf auf'.enommcn:

Aut eine Vereinbarung, durch die sich ci» Prinzipal einem anderen Prinzival gegenüber verpflichtet, einen Handlungsgehilien. der b« diesem im Dienst ist oder gewesen Nt, nickt oder nur unter bcsttmmten Voraussetzungen anzustcllcn, stndkt die Vorschrfft des 8 152 Slbi. 2 der Gewerbeordnung 'Anwendung. Aut Wcttbk- werbvcrbote gegenüber Ptwsonen, die, ohne als Lehrlinge angc- ,nommen zu lein, zum Zwecke ihrer dlusbildung uncutgeltlick mit kaustnännitchen Diensten beschästigt werden (Volontärct, finden die ,'ür Handlungsgehllfei, geltenden Dorschniten insoivcit An­wendung, als sie nicht auf das dem Gehilfen zustrhrndc Entgelt Bezug nehmen. Die neuen Vorschriften finden, abgesehen von den Formvorschriften des 8 <4 Satz l, auch aut die vorher vcr- ei"bar»cn Wettbcwerbvcrbote Auwcnduua Ein We't'e-r'-"e'bnt, das nach den neuen Vorsch if.cn unverbindlich ist stvcil eine dem 8 74 ^atz 2 eicktprcchcnde Enpchädigung ni.tzt vcrci ^ur. in voer die dem Gchilscn zustehendcn vertragsmäßigen Leistungen den Betrag von achtzehnüundcrt Mark sür das Jahr nicht über­steigen, bleibt verbindlich, falls lich der Prinzipal vor dem 2lb- laut von drei Monaten seit dem Inkraittreten des Gesetzes schritt- lich erbicict, die vorgeschricbcne Elrtschädigung zu zahlen sowie die dem Gehckicn zustehendcn vertragsmäßigen Leistungen aut mehr als achtzchnhunderk Mark für das Jahr zu erhöhen.

Ter Ausschuß beantragt die stlnuahmc folgender Enticklie- ßung: Tic verbündeten Regierungen zu ersuchen, einen Gcsetz- cnlwurt vorzulcgen. der sür 'Angestellte und 'Arbeiter die II»- psänckbar keit des 'Arbeitslohns verweigert, und einen weiteren Geictzemtwurs zu uinerbreiten, durch welchen das »le- biet des Wettbewerbsvcrbots für diejenigen Angestellten und Ar­beiter geregelt wird, auf welche das Koukurrcuzklauselgesetz keine Anwendung findet.

Vereinsnachrichten.

GS t e i u b a ch , 22. Fcbr. Die hiesige Lrts>ir:ck>pe^ des Deutschen Flv tten v c re ins veranstaltete heute im Saale desEinhorn" einen Bonragsabcnd. der stark besucht war. Lebrer Keil, Klein-Linden, sprach, anschließend an seine Reise »ack Hani- b«rrg. Krell, Helgvlmiü und Bremen, über die deutsche Han- dals- und Kriegsflotte. Ter Vortrag ermöglichte es den Anwesenden, eine zurreffcnde Vorstellung zu erlangen vo» dicicn §>anptfakborM deutschen Wohlstandes und deutscher Sichcrhcck. Einige ickeiterc Beitritte zu der Ortsgruppe, tvclche mmmchr 15 Mitglieder stark ist, zeigte, daß die Mahnung des Redners, durch