Nr 45*
EHchnnI titzlich mit Ausnahme der Sonntag?.
k>« „GietzenerFa«itieiitzlöt1ir" werden dein »Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, dar „Itreirblelt fite den Krtis Sieben" zwcinial
wöckenltick,. Die ..lanewirtichastlichen öeit- stagen" erscheinen monatlich zweimal.
164. Jahrgang Montag, 23. Februar 1914
Ketze«? Alyeiger
General-Anzeiger für Gberhrsfen
Rotationrdruck und Verlag der Vrüblichen
Unwersikäts - Buch- und Steindnickerei, R. Lange, Gictzea.
Rcdaktion, Expedition und Druckerei: Schulstrabe 7. Expedition und Verlag: e^5I. Redaktion: e^SI12. Tel.-Adr.: Anzeig erTießlUi.
Mb. Deutscher Reichstag.
220. Sitzung, Sonnabend, den 21. Februar.
Am Tische des Bundcsräts: b. Fallcnha»)n.
Präsident Tr. Zlacmpf eröffnet die Sitzung um 10 Ubr 15 Minuten.
Sie M!i!ärskrasgesehlwoelie.
Krieasminister von Falkcnhabn:
-Auf cinstiminigen Beschluß des Reichstages ist das Militär, flrasgesetz hinsichtlich der Herabsetzung der Mindeststrafen gc- mtlöcit worden und auch der Begriff der mildernden Umstände eingcführt. Leider hat sich nachher erwiesen, das; der im Sommer, angenommene Entwurf in den Hauptban und die Geschlossenheit' unseres Mil»tärstrafg,;setzbnckcs einige Unstimmigkeiten bringt, insofern, als die Mindeststrafen für schwere Verbrechen gegen die militärische Unterordnung gleich waren den Mindeststrafen für gleichartige, aber leichtere Vergehen, an denen der Entwurf nicht gerührt hatte. Dasselbe traf auch bei der Zulässigkeit der Anwendung von Ehrenstrafcn in gewissen Fällen zu. Diese Erscheinungen waren gewiß, da cs sich um ein Gelegcnhcitsgesetz handelte und uw ein solches, das bei der ungeheuren Arbeitslast unter erschwerenden Umständen beraten werden mutzte, nicht überraschend. Immerhin mutzten sic Veranlassung zu einer Er- Liderung der Frage geben, ob es dem Bundesrat zu empfehlen sei, durch Acndcrungen das Gleichgewicht des Militärstrafgcscv- buckcs wieder hcrznstcllen. Das wäre z. V. durch eine nicht sehr wesentliche-. Verschärfung der Strafen, die vorgeschlagen waren, möglich gewesen, aber durch eine solche Aendcrung wäre das Inkrafttreten des Gesetzes für lange Zeit verzögert worden, und c? batte gerade in dem Falle nicht angewcndet werden können, der fa eigentlich den Änslotz zu dem Vorschlag gcgehcn hat. Das glaubte ich int .Hinblick auf die sachlich einstimmige Annahme des Gesetzentwurfes in diesem Hause und aus die Haltung, die die Regierung dabei eingenommen hatte, nicht für zulässig halten zu sollen.
'Der Entwurf ist daher mit möglichster Beschleunigung im Bundesrat behandelt worden und konnte schon am 8. Augiist als Gesetz verkünde» werden. Selbstredend war zugleich Vorsorge getroffen worden, etwaige»! Unzuträglichkeiten, die sich aus den vorhin erwähnten Unstimmigkeiten in der Rechtsprechung hätten ergeben können, dadurch vorzubeugcn, datz Abhilfe in der Aufnahme der Klagen versucht würde. Aber immerhin war auch gleichzeitig klar, datz ein solcher unregelinätzigcr Zustand ans die Dauer nicht zu ertragen war. Ick habe deshalb eine wcitcrgehende Durcharbeitung des Strafgesetzes angeordnet, insbesondere in bezug auf die Bestimmungen. die gerade hier in Frage kamen, die §§ 96—93 nur 110 a des StrargesetzbuchcS. Das Ergebnis dieser Arbeit liegt in dem Gesetzentwurf zur Debotte vor. Die Heeresverwaltung hat sich nicht leichte'., Herzens entschlossen, jetzt nochmals an die Vergehen gegen die militärische Unterordnung betreffenden Strafbestimmungen zu rühren. Experimente in dieser Beziehung sind st e t s g e säh r - I»ch und würden in unserer gegenwärtigen Lage doppelt gefährlich sein. (Sebr richtig.' rechts.) Auch spricht die Tatsache, daß u»»scre Strafbestimmungen — wenn auch Vergleiche hier schwer
zu ziehen stnd _'int allgemeinen milder sind, als die anderer
Heere, obwohl sie dc^r Vorteil einer sehr Hicl längeren Dienstzeit, also auch, wem» ich mich so ausdrücken darf, größere Disziplinic- rungS Möglichkeiten haben als wir nicht gerade für die Dringlichkeit werterer Milderungen. Aber bei näherem Zusehen erkennt man, datz cs sich bei dem Reg crungsvorschlao hier garnicht um ein Experiment im eigentlichen Sinne handelt.
Wir dürfen das feste Vertrauen haben, das bei dem in unserer Armee, in allen ihren Gliedert» lebenden Verständnis für die llnentbchrlichrcit der Aufrcchterhaltung einer straffen Disziplin nach wie vor grobe Vcrstötzc nach Gebühr geahndet werden. Auf der anderen Seite ist cs nur gekommen, datz in wirklich qnindcrschwcrcn Fällen den Richter»! die Möglichkeit gegeben wird. Milderungen eintrcten zu lassen. Voraussetzung ist dabei allerdings, datz unter ein gewisses Min- dcstmatz nickt hcrabgcgangen wird. Denn an der Notwendigkeit cntpfindlicker Strafen für jedes Vergehen gegen die Disziplin, ganz gleich, ob mildernde Gründe zur Seite stehen oder nickt, wird unbedingt festgehaltcn werden. — Auch gegen etwaige sentimentale Regungen der Richter. Denn eine große Armee kann man nicht mit Sentimentalität in Ordnung halten (lebhaftes Sehr richtig! rechts), sondern nur mit ernster unbeugsamer Gerechtigkeit. Achnliche Erwägungen siild für die weiteren Vorschläge der Heeresverwaltung maßgebend gewesen. Sie beziehen sich auf 8 66, unerlaiibte Entfernung, § 70 Bannbruch. § 78 Verleitung dazu, § 95 Gehorsamsverweigerung, § 138 Kaserncndicbstahl usw., Fälle, in denen nickt böswillig gegen diese Paragraphen verstoßen wird, sind in der Praxis nicht so selten. Für die Kommissions- bcratung behalte ich mir darüber nähere Mitteilungen vor. Die gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen reichen nicht aus, um den jeweiligen Umständen genügend Rechnung zu tragen. Nun hat man zwar versucht, Härten auf dem Gnadenwege in dem einzelnen Falle auszugleiche.i. aber die augenblicklichen gesetzlichen Bestimmungen sind doch offenbar und werden doch offenbar als Härten empfunden, die naturgemäß in diesen Fällen in erster Linie die S il n d c r aus dem M a n i» s ch a f t ö st a n d c treffen. Ihnen würde der Gcsetzetttwurf in erster Linie Erleichterung bei» gen.
Aus meinen Darlegungen werden Sic gesehen haben, datz die Heeresverwaltung an die durch den. wie ich wiederholen ' nachte, einstimmig gefaßten Rcichstagsbeschluß vom 30. Juni gc- chafscne Lage ohne jedes Vorurteil herangctrcten ist, ind sich auch durchaus nicht gescheut hat. über ihn hinaus, in der Dichtung auf eine wertere Erleichterung im Gesetz, hiitauszugehen, soweit es ohne Gefährdung der Manneszucht irgend möglich war. Unter Beachtung dieses in. dem vorliegenden Falle allein maß- zcbenden Gesichtspunktes glaubt die Heeresverwaltung mit dem Entwurf an die letzt zuläffigc Grenze altgekommen zu sein. Aber auch andere Umstände verhindern zurzeit eine vollkommene Neubearbeitung des Mtlitärstrafgcsetzbuchcs. Diese steht, wie hier im Hause schon oft betont worden ist. und wie eine sehr sorgsame Prüfung unwiderleglich bewiesen hat, in so enger Beziehung und Abbängigkcit zu der künftigen Gestaltung des Strafgesetzbuches, daß wettere (schritte nicht unternommen werden können, che nicht ebenfalls die Fassung des bürgerlichen Gesetzes fest steht. Um so dankbarer würde ich cs empfinden, wenn das Haus sich entschließen köitntc. olle weiter- gehendcn Forderungen und Wünsche zurzeit zurückzustcllen und dem Regierungsentwurf zuzustimlncn. damit er dcnjenigc»». die würdig find, recht bald zugute kommen könnte. (Lebhafter Beifall.)
Abg. Tr. Frank (Soz.):
Der Entwurf ist uns allen unenvarter gekommen. Der Kriegsminister hat ja selber hcrvorgehobcn. die Regierung habe ivicdcrholt sehr feierlick erklärt, erst wenn die große Reform des Zivilstrafrechts durckgeführt sei, könne an eine Aendcrung des Militärstrafrechts gedacht werden. Die Novelle vom letzten Jahre steht damit nicht im Widerspruch, denn jene Reform wurde der Regierung durch den Reichstag aufgezwungen. Es sind deshalb ganz abenteuerliche Gerüchte über die Militärstrafnovcllc nmgc- gangen, und sehr viele Leute habe»» sich den Kopf des Reichskanzlers zerbrochen, wie er an» besten eine Parole für eine Auslösung des Reichstages schaffen könne. Die Novelle erfüM ihren Zweck doch trur in recht ungeeigneter Weise. Sie enthält einige unzurcicheirdc und fragwürdige Milderungen, gleichzeitig aber auch ganz.zweifellos erhebliche Verschlechterungen des bestehenden Strafrechts. (Sehr richtig! bei den Soz.)
Die Regierung lehnt die Beseitigung des strengen Arrestes mit der sehr eigenartigen Begründung ab, daß die ordentlichen Soldaten diese Strafe ja nicht bekommen. (Lachen b. d. Soz.) Wenn die Disziplin sich nur dadurch aufrecht erhalten läßt, datz§ man die Leute anbindet oder tu eine dunkle Zelle wirst, dann ist das ein sehr bedenkliches Zeichen. Die Mindeststrafen sind viel zu hoch. Das am 8. August 1913 veröffentlichte Gesetz zur Milderung des Militärstrafrechts soll durch die jetzige Novelle tatsächlich wieder aufgehoben und die Strafen sollen wieder verschärft werden. (Hört! hört! b. d. Soz.) Die Versetzung in die zweite Klasse des Sol- datenstmidcs sollte überhaupt verschwinden. Wir empfehlen, die Vorlage einer Kommission von 21 Mitgliedern zu überweisen. Wenn wir der Vorlage znstimmc^»sollen, dann mutz sic in dcx^ Kommission so umgcstaltct werden, datz der Kriegsminister sein Kind gar nicht wieder erkennen wird. (Beifall b. d. Soz.)
Abg. Tr. Spahn (Zentr.)
beantragt, ohne weitere Debatte die Vorlage an die Kommissioit zu verweisen.
Die Abgg. Graf v. Westarp (Kons.) und Dr. Müllcr-Meinin- gen (Vp.) widersprechen diesem Anträge, der dann abgelehnt wird. .Die Debatte wird also fortgesetzt.
Abg. Dr. van Ealker (Natl.):
Die Vorlage entspricht nach ihrer Tendcitz den Wünsche»» meilter Freunde. Sie ist die notwendige Folge der Novelle vom letzten Sommer. Wir stimme»» dem Gedanken der Vorlage auch in seinen Einzelheiten zu. Eine durchgreifende Reform des Militärstrafrechts können »vir vor der Reform des bürgerlichen Prozeßrechts nickt bornehmcn. Die berechtigte Tendenz des Entwurfes ist, in geeigneten Fällen auf ein niedrigeres Strafminimum her- abgchen zu können als »»ach geltendem Recht. Mit Reform- Wünschen, die seine Durchführung erschweren, sollten wir ihn nicht bepacken. Man mutz sich mit dem Erreichbaren bescheiden, auch »veni» die eigene»» Wünsche »veiter gehen. Von der Versetzung in die zweite Klasse des S o I d a t c n st a n d e s sollte nten» nur in A u s n a h m c f ä l le ,» Gebratlch machen. Aber sie ist ja auch nur faful tertib in die Hände des.Gerichts gelegt, und ich tann mir Fälle schwerer Disziplimmdrigkeit dc»»ken, in de»,cn sie berechtigt ist. Natürlich müssen »vir de»l Entnmrf, dem wir grmtdsätzltch zustimmen, »tach allen Richtungen in der Kommission prüfen. Die erstrebte Verbesserung des jetzigen Zustandes »vird durch den Entwurf im wesentliche»» erreicht. (Beifall.)
Adg. Dr. Müller Meiningen (Vp.):
Wir sehen in der Vorlage einen unzweifelhaften Fortschritt, aber kleine Schönheitsfehler ftifö noch in der Kommission zu beseitigen. Vor allem sollte »nan prüfen, ob es möglich ist, den in die zweite Klasse des Soldatcnstandcs versetzten Leuten die Rehabilitierung zu erleichtern, wenn sic sich bester führen. (Beifall.) Tic Vorlage »st eine Folge des vorjährigen Beschlusses und eine glänzende Rechtfertigung der Mehrheit des Reichstages gegenüber dem Kciegsminiücr. (Zustimmung links.) Wir können nicht 10 oder 15 Jahre warten, bis eine durchgreifende Reform des ganzen MilttärstrafprozetzrcchtS möglich ist. Der strenge Arrest ist auck nach unserer Meinung so barbarisch, datz er für die Auf- rcchtcrhaltung der Disziplin nickt mehr in Frage kommen sollte. Ich war eigentlich erschrocken, als gestern der Staatssekretär die mittelalterliche Strafe des strengen Arrestes geradezu als etwas Natürliches binstelltc. In der Marine, auf d»c wir alle stolz sind, dürfte sie keinen Platz mehr baden. Wir sehen in der Novelle nur eine kleine Abschlagszahlung: das ganze Militär,trafrecht bedarf der Modernisierung. Wir sind für die Bcratung der Vorlage in einer besonderen Kommission. (Beifall links.)
Abg. Gras Westarp (Ko»rs.):
Die Vorlage bestätigt, »vie berechtigt unsere Bedenken gegen die Lcr Erfurt waren, die den Negierungen aufgedrängt wurde und die tatsächlich nur ein Gelegenhcitögcsetz »oar. Das Gesetz »st damals in'faum 48 Stunden eingebracht, beraten und durchgefuhrt »norben Aus der jetzigen Novelle machen wir den Regierungen keinen Vorwurf, den Schwerpunkt der Beratung legen wir in die Kommistion Bedenklich fiub die Bestimmungen, die eine Milderung des Tatbestandes darin sehen, daß nicht e»n Offizier, sondern -in Ilnterosfizirr zur Z»,t tzcr Tut Vorgesetzter war. Es fragt >utz, ol> darin nicht eine Erschwerung de? Untcroniz'-rdicnstcs Iwgi. tS-br richtig' rechts.) Dir Sozwtdcmoiratie fordert da- Heer zum Ungehorsam, zu Disziptinwidriglcttc» auf. Der Prozetz der Rosa »uicwüurg ist »in "euer B-Ieg dafür. «>lchc Tendenzen formen wir nicht mitmachcn. Wir werden o,c Novelle nicht mit Dingen bevacken lassen, die irgend»:- m dieser Rickstrnig liegen. sDcrfall rechts.)
Abg. Fehrenbach (Ztr.):
Wir haben der Regierung die vorige Novelle nickt aufg'ezwtm- een denn von einem ernstlichen Widerstande des Bundesrates lvar nickt die Rede. Zu einer »vcltgreifenden Umgestaltung des Militärstrasreckts werden wir b»efat Entwurf nicht benutzen. Diese Arbeit mutz verschoben werden bis nack der Reform des Zivil- prozetzrccht--. Tic Frage der strengen Arrestes »vird in der Kommission zu erörtern sein; zu Gesundhcitssckädigungen darf kein Strafmittel führen. W»r stnd für die Ucbertveisung des Entwurfes an die Zaberncr Kommission.
Abg. Noske (Soz.):
Die Rede des Herrn van Calker stand im Zeichen einer Politik der Entsagung. Damit bestärkt mm» die Regierungen nur in ihrer Bockvcinigkcit. (Heiterkeit und Unruhe.)
Präsident Dr. Kncmpf: Ich rufe Sie zur Ordnung.
Abg. Noske (Soz.):
£ic Behauptung, daß d«e Sozialdemokraten die Disziplin km Heere untergraben, ist unwahr — (Lachen und Widerspruch rechts^
— ist unwahr und »ver da? sagt, den nenne ich einen bewußten Lügner. (Großer Lärm rechts.)
Präsident Dr. Kacmpf: Ich rufe den Red»»er zuin zweiten. Male zur Ordnung. (Beifall rechts.)
Abg. Nvskc (Soz.):
Wir sind allerdings gegen den Kadavergehorsam, der die Menschenwürde »ticdertrompelt. Wsi wissen zu schätzen, was Unterordnung ist, und üben sic auck. (Zuruf des Grasen Westarp: Ja, unter den sozialdemokratischen Partcivorstand. Große Heiterkeit, Unruhe bei den Soz.) Gestern hat der konscr- batibc Redner uns gewarnt, in ein sckwcbeirdcs Verfahren einzu- greifen, heute tut er es selber. Das Urteil gegen Rosa Luxem- bürg ist noch nicht rechtskräftig, cs handelt sich also um ein schwebendes Verfahren. (Unruhe.) Bei der heutigen Rcchtsprcchunq i>» Deutschland sollte man den Mut dieser Frau anerkennen (Lachen rechts.) DaS ist ein anderer Mut als der der Preußen- bündler (Sehr richtig! b. d. Soz.), die haben gekniffen (Urtruhe). Hier lag eine Denunziation vor. Wir wehren uns nur dagegen, daß ein Bäckerdutzend von Leuten, die das Vertrauen des Volkes nicht haben, über Krieg und Friedcit entscheiden kann. Daran ändert auch Jerichow nichts (Lachen rechts und Unruhe). Die Sozialdemokratie hat die Zukunft und wird schließlich aus eigener » Kraft siegen. (Beifall b. d. Soz., Lachen rechts.)-
Präsidertt Dr. Kaempf:
Es wird mir gesagt, der Abg. Ledcbcmr habe den Zwischenruf gemacht: auch der Kriegsminister hat gekniffen. (Abg. Ledebour' (Soz.): Jatvohl, das habe ich gesagt.) Ich rufe Sie wegen dieser' Beleidigung des Kriegsministcrs zur Ordnung. (Abg. Lcdebour (Soz.): Ich werde das beweisen!) DaS wird an dem Or^M'tgs- ruf nichts ändern. (Große Heiterkeit.)
Krieasminister v. Falktnhnpn:
Auf die Bemerkung, daß das Reichsjustizamt hier nicht vertreten sei, »vill ich nur entgegnen, daß ztvei Herren des Reichs- justizarntes nur bei den» Amt, das ich hier zu führen habe, Beistand leisten. Ich würde aber auch nicht davor zurücksckrccken, cs allein zu führen, wie ich Ihnen versichern kann. Im übrigen möchte ich den warmen Dank der Heeresverwaltung den bürgerlichen Parteien dafür aussprechen, datz sie ii» solcher Einmütigkeit unter Wahrung der oberste»! Gesichtspunkte, die für die Armee existieren, und unter Wahrung der A»»frechterhaltung der Disziplin, mit der Heeresverwaltung Zusammenarbeiten, um die Erleichterungen, die »vir unter diesen Gesichtspunkten im Strafgesetz für möglich halten, lmldmöglichst in Kraft treten zu lassen. (Beifall.)
Die Vorlage wird mit den Stiinmcn der SozialdcmokralcN. der Volkspartci. der Polen und der Wirtschaftlichen Vereinigung einer besonderen Kommission von 21 M i t g k i c • dern überwiesen.
Der Alarme-Elat.
, 4 (Dritter Tag.) _
Die Beratung bc$ Kapitels «Jnstandhalttkng der Werften* »vird fortgesetzt.
Abg. Brandes (Soz.):
Die Besserstellung der Werftarbeiter ist noiwenidig. Auf den> kaiserlichen Werften ist die Ausbeutu»»g noch größer als auf deB Privatwerftcn. Die Gesin,»ungsschnüsfelci steht in schönfter Blütc^ Dabei sollten 'die Werften froh sein, charaktervolle Mcnsck)cn zu beschäftigen. Die jetzigen Verhältnisse »n ihrer Gesamthrtt sind» unhaltbar.
Abg. Weinhausen (Vp.):
Von den Werften in Danzig, auch ihre»! Arbeitern, bin »ky beauftragt worden, der Verlvaltung Tank zu sagen, datz sich ihre. Beschäftigung gehoben hat. Vereinfachungen in der Verwaltung, sind geboten, z. B. im Titelwcscn. Es gibt keinen Menschen, der sich darin zurechtsinden kann. Das hat manche Verftinnnungeu! erregt. Die Ungleichheiten der Titulatur wirken auf die Bezah-^ lv.ng zurück, utrd die Marine kommt so um die besten Kräfte, die lieber zur Privatindustric gehen. Neben den Beamten kommen bie- pensionierten invaliden Arbeiter 'oer kaiserlichen Marine in Be-, tracht. Die Pensio»» ist zu niedrig. Ebenso sollte den Arbeitern, ein längerer Urlaub als bisher zugcstanden werden. Die jetzige Akkordarbeit »väre durch eine Erhöhung des Stundcnlohns und eine Herabmindcrung der Akkordsätze zu ersetzen. Die Kosten der Wcrften brauchten dadurch nicht steigen, die Arbeiter hätten zweifellos Worteil.
Abg. Hofs (Vv.)'
begründet eine»» Antrag, die 19 gestricktencn Stellen non 3»? c r ! » füh r ern wiederhcrzustellen. Von der Gc;visienhaftigkeit dieser Beamten hängt sehr viel ab. Unberechtigt ist die Verkürzung der .Hilfsleistu»rgen und Zulagen, die seit längerer Zeit, 15 bis 16Jahro lang, an Beamte, Sekretäre und Inglmieure gezahlt ivcrden. Diese können heute nicht mehr in die Privatindustrie zurücktreten. Wie beantragen, auch die hier gestrichenen 47 000^Mk. »oiederherzu- stellen. Die Einrichtung von Beamtenausschüpen ist notwendig. Den Oberwerftdircktoren ist Verbote»» worden, dem Staatssekretär die Wünsche der Beamten hinsichtlich der ungeteilten Dienstzeit vorzutragen. Die Stellung der Kolknlatoreü ist schwieriger als nötig. Die Marinetechniker sind schlechter gestellt als die gleichen Beamten anderer Ressorts.
Geb. Admlralsrat Harms:
Der Al»regui»g, den kaufmännischen Geist dttrch Abkom»»»an- dierungen in Privatbetriebe zu pflegen, werden wir »»ach Möglichkeit Nachkommen. Bei Beurteilung des Gesundheitszustandes der Marine sollte weniger Gewicht auf die Zahl der Eriragkungcn gelegt »nerden, als auf die Zahl der Krankentagc. Dann ist das Verhältnis gut, um so mehr als die Marine sich besser steht, als die Orts- und Bctricbskrankcnkasieu. Beim Wcrstarbcitcrstreik haben wir strikte Neutralität gehalten. Die Ucberstundenarbett wolle»» auch wir möglichst einschränken. Aber die kaiserlichen Werften sind militärische Institute. Da müssen bestimmte Reparaturen auch in bestimmten Zeiten erledigt werden. Ohne Ucber- stunden geht es nicht. Zur Zahlung höherer Renten fehlt uns noch das Geld. Die Titclverhältniffe sind sehr schwierig. Tic geäutzcr. ten Wünsche »Verden geprüft werden. Die Löhne sind zum Teil von 1905 bis 1912 um 30 Prozent gestiegen. Den Antrag Hoff auf Wiederherstellung der Werkmeisterstellen begrüßen wir herzlich. Wir hoffen auf Annahme.
Abg. Dr. Stn,ve (Vp.)
K-in Etat ist so klar und durchsichtig, »vie der Mak^necta!.' Nur über die Zusammensetzung der Einnahmen wünschen Mir genauere Angaben.
Der Antrag Hoff wird *n gen ornmcn


