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Nr. 43

Erscheint lijlid) mit A»?nahme bei Sonntags.

164. Jahrgang

Tic ,,Eichener janiilienbiätter" werden dem .Anzeiger' viermal wöchentlich beigelegt, das Kreirtzlatt für den Xreir Stehen" zweimal wöchentlich. Tiekandwirtichaftlichen Leit­fraß«»" erscheinen nionatlich zweimal.

Eichener Anzeiger

General-Anzeiger für Gberhefsen

Jreitag, 2V. Februar L014

Rotationsdruck und Bcrlag der Brühlschen Universtkäls - Buch- und Steindrnckerei. R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition »nd Druckerei: Schul- straße 7. Expedition und Verlag: e=®öl. Redaktion:e^tir. Tel.-Adr.: AnzeigerGießen.

Mb. Deutscher Reichstag.

tl8. Sitzung. Donnerstag, 19. Februar 1914 .

Am Tische des Aundcsratcs: Tr. LiSco.

Vizepräsident Dr.'Paasche eröffnet die Sitzung um 1 Uhr.

2er Zusiy-Tlal-

(Vierter Tag.)

ES folgt die Aussprache über den Fall der Witwe 'Hamm in Flandersbach.

Abg. Tittmann (Soz.):

Ter Fall der Witwe Hamm ist nicht die Angelegenheit einer Apolitischen Partei, sondern der Menschlichkeit und Gerechtigkeit. .Dem Verlangen, daß ein Wiederaufnahmeverfahren cingeleitet werde, haben sich leider illegale Einflüsse entgegengestellt. Der Redner schildert eingehend die Vorgänge, die die Verurteilung der Frau Hamm zu 14 Jahren Zuchthaus wegen Beihilfe bei der Ermordung ihres Mannes veranlaßt haben. Der Mann wurde nachts in seiner Wohnung erschlagen, wie die zunächst herbei­geholten Polizeibeamten annahmen, von Einbrechern, die bei ihrer Arbeit gestört worden waren. Erst der von Berlin herbeigerufene Kriminalkommissar v. Tresckow lenkte den Verdacht auf die Frau und wußte ihn dem Staatsanwalt und den Ge­schworenen zu suggerieren. Das Urteil, das die Frau wegen Bei-I Hilfe zum Morde verurteilte, ist eine juristische Ungeheuerlichkeit. Denn es stand nicht einmal fest, ob überhaupt ein Mord, oder ob lediglick Totschlag oder Körperverletzung mit tödlichem Aus­gange vorliege.

Ferner beruhte es auf vagen Indizien, die v. Trcsckow zusammengetragen hatte. Einer der Geschworenen hat seitdem selbst erklärt, daß er sich ganz auf ihn verlassen habe, daß er ihm aber kein Wort geglaubt hätte, wäre er ihm genauer be­kannt gewesen. Tresckow hat sich sein Amt als Kri - m i n a l k o m m i s s a r durch falsche Angaben er­schlichen. Zwei Jahre, bevor er in Elberfeld als gewiegter Kriminalkommissar auftrat, war er Schreibmaschinenhändler in Düsseldorf, vorher Leutnant, wurde aber wegen Schulden oder ähnlicher Dinge entlassen. Seitdem ist ihm wiederholter Bruch des Ehrenwortes, falsche eidesstattliche Versicherung und anderes tiachgewiefen. Jetzt ist er Privatdetektiv und seine Spezialität ch't die Fabrikation von Ehebrüchen, das Ausleihen von Liebhabern und Liebhaberinnen, die solche Ehebrüche ver­anlassen. (Hört hört!) Ein Kollege von uns nannte v. Tresckow das gemein gefährlich st e Subjekt, das überhaupt in Berlin existiert. Die schließlich angestellte Prüfung war geradezu vernichtend für das Elberfelder Schwurgerichtsurteil. Ganz neuerdings hat der Berliner Polizeirat Braun festgestellt, daß ihm in 42jähriger Praxis unter Dutzenden von Mordsachen selten ein Fall vorgekommen sei. in dem ganz objektiv das gefällte Urteil ganz unhaltbar erscheine. Es liege überhaupt kein Mord, höchstens ein Totschlag vor, und ein Zweifel an der Unschuld der Frau Hamm könne überhaupt nicht bestehen.

Dagegen haben sich gegen den auch sonst übel beleumundeten Gelegenheitsarbeiter I m k a m p . der in der Mordnacht im Haufe war. inzwischen die schwersten Verdachtsmo­mente ergeben, daß er der Täter sei. An seiner Schuld können nach den bekanntgewordenen Tatsachen kaum' noch Zweifel be­gehen. Trotzdem sträubt sich die Elberfelder Gerichtsbehörde noch Zimmer gegen ein Wiederaufnahmeverfahren, mit einer Vorein­genommenheit und Befangenheit, die wie passive Resistenz aus- stcht. Zehn Monate bombardierten die Angehörigen und Freunde der Frau den Staatsanwalt mit Briefen und Beschwerden, ehe er die erste Vernehmung anordnete. Und nachher hieß es in einem Bescheide der Staatsanwaltschaft: an dem Urteil wird nichts geändert, es bleibt bestehen. Gerade das Elberfelder Gericht hätte alle Ursache, sich des Falles des Gendarmen Munter zu erinnern und die Zahl der Justizmorde nicht durch einen weiteren zu vermehren. Einen formellen Antrag stellen wir nicht. Aber aus der einmütigen Haltung des Reichstags wird der Staatssekretär eine .Handhabe gewinnen, um der Sacke des Rechts zum Siege zu verhelfen.

Abg. Dr. Pfeiffer (Zentr.):

Rach dem Wunsche des Staatssekretärs werde ich mir bei Be­sprechung des Falles Hamm möglichste Zurückhaltung auferlegen. Aber nach dem bekannten Wort ist jeder unschuldig Ver­urteilte eine Angelegenheit. die alle an­ständigen Menschen angeh k. Alle, ohne Unterschied der Partei und der Gesinnung! ES handelt sich hier um ein be­klagenswertes Schicksal. Ich habe mir auch bereits früher alle Zurückhaltung auferlegt. Als ich zum ersten Male mich mit der Angelegenheit beschäftigte, im November 1912, wandte ich mich in einer Eingabe an den preußischen Justizminister, in der ich die ausgctauchten Verdachtsmomente hervorhob und bat. einen be­währten Berliner Kriminalkommissar mit den Ermittelungen zu betrauen; an der Täterschaft des Jmkamp scheine kaum ein Zweifel hier zu bestehen. Ich erhielt darauf den Bescheid, daß Jmkamp wegen nicht hinreichenden Tatbestandes außer Verfolgung gesetzt worden sei, und daß das Wiederaufnahmeverfahren als unzulässig verworfen worden sei. Auch die sofort dagegen eingelegte Be­schwerde wurde abgewiesen. Der Schlußfolgerung aber, die der Justizminister feinem Bescheide beifügte, daß alles in der Be­schwerde sorgsam und peinlich geprüft und nachgeprüft worden sei, bin ich leider nicht in der Lage zuzustimmen. (Hört! hört!)

Hier scheint mir ein typischer Beweis vorzuliegen, wie der Vor­sitzende eines Schwurgerichtes aus einer Reihe wunder­voller Indizien den Nachweis seines juristischen Scharfsinns erbringen wollte. Es bleibt mir geradezu unbegreiflich, wie das Gericht zu einer Verurteilung kommen konnte, wo überhaupt kein Mord nachgewiesen ist. (Sehr richtig!) Der Kriminal­kommissar von Tresckow, der die Verurteilung eigentlich herbeigeführt hat, hat sich damals als ein erfahrener Kriminal­beamter bezeichnet. Er war erst 190.) in Berlin bei der Kriminal­polizei tätig, wurde erst im Mai 1907 angestellt und war Anfang Januar 1908 drei Monate in Hamm tätig gewesen. Er war an die Angelegenheit herangegangen nickt mit weitgehenden krimina­listischen Erfahrungen, sondern es war die erste Mordsache, die er bearbeitete. Erst nachher wurde er definitiv bei der Kriminal­polizei angestellt. Im übrigen wollen wir ihn nicht verwechseln mit dem anderen Kriminalkomm.ssar dieses Namen?. Der Kriminal­kommissar von Tresckow I ist uns aus verschiedenen Dingen bekannt als ein absolut vertrauenswürdiger Beamter.

Aus der angeblichen Teilnahmslosigkeit der Witwe Hamm bat Herr v. Tresckow II einen Schuldbeweis konstruiert. Hätte sie laut gejammert, so hätte er wohl daraus gefolgert, daß sie durch falsche Tränen den Verdacht ablenken wollte. Das erinnert an den Staatsanwalt, der stets erschwerende Umstände heraus­fand: bei Diebstählen in der Nacht fand er cs als besondere

Schlechtigkeit, zur Zeit- wo alle ruhig schlafen, stehlen zu gehen; bei Diebstählen am Tage bezeichncte er es als be­sondere Frechheit, an hellichtem Tage zu stehlen! (Große Heiterkeit!) Ich bin erstaunt, daß man die Persönlichkeiten, die sich für den Fall interessierten, zu diskreditieren suchte. Das ist leider sogar im preußischen Abgeordnetenhaus geschehen. Das vorgelegte Material ist wichtig und überzeugend genug, um ein Wiederaufnahmeverfahren herbeizuführen, wenn es auch infolge des Fehlens tatsächlicher Momente im Urteil formell schwer sein mag. Der Fall gibt aber ganz allgemein Anlaß, vor den Aus­wüchsen der Detektivinstitute und des Vigilantentums zu warnen.

Herr v. Trcsckow II soll mit ganz ähnlichen Mitteln in einem Fall gearbeitet haben, wo er von einer Dame beauftragt war, einen Gatten in ord zu konstruieren, auch dabei hat er die Zeugen mit schweren Weinen traktiert und nichts unver­sucht gelassen, um einen Mordbeweis zu erbringen. Dafür soll lhm von der betreffenden Dame ein Honorar von 125 OOO Mark bezahlt worden sein. (Stürmische Ent- riistungsruse.) Kollege Erzberger hat schon vor einiger Zeit daraus hingewiesen, daß in Berlin ein Inst i tut zur Kon­struktion von E h e b r ü ch e ii besteht. Ich besitze das gaiize Aktenmaterial und möchte nur erwähnen, daß der Bureauvorsteher dieses Instituts sogar in die Salons von Privatleuten eindringt, um die Damen zu überwachen und Ehebrüche zu konstruieren, da­mit die Ehe geschieden werden kann. Herr v. Tresckow soll auch einmal einen solchen Ehebruch dadurch herbeigesührt haben, oaß er den betreffenden Herrn in ein Nachtlokal schleppte, ihm schwere Weine vorsetzen ließ und dann eine Situation konstruierte, die den Anlaß zur Ehescheidungsklage bieten konnte. (Hört! hört! im Zen­trum.) Das sind alles Dinge, die nach Abhilfe schreien. Die Sicl-erheit des Privatlebens muß geschützt luerden. (Lebhafte Zustimmung.) Ich hoffe, um auf den Fall Hamm zurückzu- kommen, daß das Wiederaufnahmeverfahren durchgesetzt und da­mit ein Sieg der Wahrheit und Gerechtigkeit erfochten wird. (Lebhafte Zustimmung.)

Abg. Dr. Heckscher (Vp.):

Ich pflichte dem Staatssekretär darin bei. daß sich der Reichs­tag nicht gleichsam als neuer Gerichtshof auftun und nicht üeue Schuldige bezeichnen soll. Aber ich kann der Auffassung nicht bci- tretcn. daß der Fall Hamm nicht die Öffentlichkeit interessiert. Im Gegenteil. Die Ausführungen meiner Vorredner haben be­reits dargctan. in wie starkem Maße dies hier zutrifft. Man sagt immer, lvir sollen nicht in schwebende Verfahren eingreifen. In dem Fall de§ Erfurter Prozesses wegen Landfriedensbruch haben wir noch, während das Verfahren schwebte, eingegriffen, und daS ganze Haus hat mit Ausnahme von zwei Herren zu der Frage Stellung genommen und einem Gesetzentwurf zugcstimmt, den wir alle für notwendig hielten. Soll der Reichstag warten, bis die Witwe Hamm ihre Strafe verbüßt hat? (Sehr richtig! links.) Dieser Fall ist eine ernste Anklage gegen das polizeiliche Kriminal- verfahren. Der Staatssekretär ist völlig im Unrecht, wenn er dem Reichstag das Recht abspricht, diese Frage hier zu besprechen. Das Wiederaufnahmeverfahren sollte hier etwas ganz Selbstverständ­liches sein. Ter Reichstag kann hier keine Beschlüsse fassen, er hat aber die Pflicht, darauf hinzuweisen, daß eine Reform des Wiederaufnahmeverfahrens dringend erforderlich ist.

Abg. Schultz (Rp.):

Ich will nur meine schweren Bedenken Vor­bringen und Einspruch dagegen erheben, daß hier in ein schwebendes Gerichtsverfahren in einer Weife eingegriffen wird, wie cs der erste Redner getan hat. Diese Bedenken spreche ich zugleich im Namen der Herren von der deutsch-konservativen Partei ans. Ein Wiederaufnahmeverfahren ist soeben wieder eingeleitct worden, und nun wird hier in dieser Weise im Reichs­tag Kritik geübt und eine Bcweiswürdigung vorgenommen. Der erste Redner bat sogar mit fast apodiktischer Sicherheit die Un­schuld einer Verurteilten behauptet. Er ist sogar soweit ge gangen, daß er einen anderen des Mordes l>eschuldigt hat. Das alles auf Grund eines Materials, das doch gegenüber dem Material, das den Richtern vorlag, nur lückenhaft sein kann. Der Fall unterliegt den Elberfelder Richtern zur erneuten Be­urteilung. Die Unabhängigkeit der Richter, dieses höchste Paladium. muß durch ein solches Vorgehen hier.bedroht werden. Die Richter in Elberfeld sollen nicht nach rechts und nacl) links sehen, fick nicht um Reden hier und Pressestürme kümmern, sondern sie sollen sich allein leiten lassen von dem höchsten Richter: von dem Gewissen. (Beifall.)

Vizepräsident Dr. Paasche : D a m i t ist diese Angc» legen heit erledigt.

Es wird abgestimmt über die R e f oI u t i o n e u. Die Resolution Bassermann. die einen Gesetzentwurf zur Be­schleunigung und Vereinheitlichung der Rechtspflege fordert, wird abgelehnt Eine Resolution Warmuth (Rp.). die einen Ge­setzentwurf verlangt, wonach die Verfügung über den Miet- oder Pachtzins dem Hypothfengläubiger gegenüber nur wirksam sein soll, soweit sie sich aus den Miet- oder Pachtzins für das zur Zeit der Beschlagnahme lausende Kalendervierteljahr beztcht, tmrd a n- genommen.

Von der weiteren Resolution Basse rmann. S -bi fs-r <N--ll.). die - ine N o o clIe n ge s e tzg-b u ng für bestimmte Gebiete verlangt, tverdcn die Absätze angenommen, die eine Regelung der 'Bebandlung der Geisteskrankheit im Zwilprozes, und im Strafrecht, der rcligiösen Erziehung der Kinder aus Mischehen und die Ausdehnung der !ck«ssengerichtlichen Zuständig, teit, sowie die Zulassung der BollSschullehrer als Schafft» und Gcschtvorcnc fordern.

Die Nationalliberale ii und die Konser­vativen beantragen, die von der Budgetlommissio» gestrichene Stelle eines sechsten R e i ch s a n w a l t s wledcrhcrzustcllcn.

Abg. Dr. Junck (Natl.) befürwortet die Anträge,

Die Anträge werden darauf gegen das Zentrum und die Sozialdemokraten angenommen.

.Damit ist der L»stizclat erledig!,

Der Nlarioe-Etal.

Abg. Noske (Soz.):

In der Frage der Verständigung der großen Nationen über die Beschränkungen der F l o t t e n r ü st u n ge n ist man über mehr oder weniger schöne Worte nicht hinausgekommen. Mittlerweile nehmen die Ausgaben für die Flotte ständig zu. Die fortdauernden Ausgaben sind gegen das Vorjahr wieder um 23.6 Mill. Mk. gestiegen. Die Einsetzung eines Marineattache» in Rio de Janeiro erscheint uns lediglich als eine Konzession an die Rüstungsindustrie. Er soll den Rüstungsliefe.

ranken neue Aufträge verschaffen. Unsere Handelsbeziehungen zu Südamerika werden durch einen Marineattache sicher nicht gefördert, wie man uns glauben machen möchte. Dazu müßt« man zunächst unsere schikanösen Fleischeinfuhrbestimmungen ab­ändern. Die Rechtsprechung der M a r i n e g e r i ch t e gibt Anlaß zu erbeblichen Klagen. Wahre Schreckensurteilc wurden gefällt, wohl um Furcht und Schrecken zu verbreiten. Wegen einer Prügelei wurde ein Matrose zu acht Jahren Zucht­haus verurteilt! Die Behandlung der Mannschaften wird an­dauernd schlechter. Die Stimmung aus einzelnen Schiffen war im letzten Sommer direkt erbittert. Mißhandlungen kommen häufig vor und dabei wagen, wie iw Heere, die Drangsalierten nicht mehr sich zu beschweren aus Angst vor noch härterer Be­handlung. Die wichtige Frage der Besserstellung der Deckossiziere können wir leider jetzt nicht besprechen, da unS offiziell die beabsichtigte Erhöhung der Bezüge noch nicht be­kannt ist.

Ob die Wünsche der Deckofsizicre wirklich erfüllt werden, wage ich sehr zu bezweifeln. Die kleinlichen Klassenunterschiedr zwischen Unter- und Oberoffiziere hören nicht aus. Den Frauen der Unteroffiziere ist es verboten, während der Anwesenheit des Kaisers in Kiel aus den Dienstwohnungen aus die Straße zu blicken, wenn der Kaiser vorbeigeht. Den Ossiziersfrauen ist das nicht verboten. Und als zwei Unteroffizierssrauen dieses Verbot übertraten, wurden ihre Männer zu fünf Tagen Arrest verurteilt (Hört! hört! b d. Soz.) Als Beweis für die Zufriedenheit der Arbeiter hat der Staatssekretär angeführt, daß sie an einem F a ck e l z u g zu Ehren des Kaisers teilgenommen haben. Tie Kosten für das Kaisergeburtstagsessen durften die Teilnehmer in Raten abzahlen. Also ein Kaisergeburtstags essen auf Abschlagszahlung. (Heiterkeit.)

Die Torpedobootsunglücke sind höchst bedauerlich. Sie sink aber vielleicht zu vermeiden, wenn man für größere Sicherheit vor­sorgt. Eines der Torpedobootsunglücke scheint mir auf eine über­triebene militärische Tollkühnheit zurückzuführen zu sein. Das­selbe gilt wohl auch von den Marine-Luftschiffen. Auch da scheint man allzu kühne Wagnisse zu unternehmen. L II scheint daran zu­grunde gegangen zu sein, daß man zu schnell ein neues Luftschiff haben wollte. Die Fürsorge für die Hinterbliebenen der Verunglückten ist ganz ungenügend. Für die Hinterbliebenen des Johannisthaler Unglücks sind ganze 7800 Mark aufgebracht worden. Solche Blamage darf sich nicht wiederholen. ES müssen eben in den Etat genügende Mittel zur Hinterblicbenenfürsorge eingestellt werden. Die Sub­missionen sind in diesem Jahre ungünstiger geworden, d. h. die Wersten haben höhere Forderungen gestellt. Wir wissen ja, daß die Werke ein besonderes Büro m Dortmund eingerichtet haben, das ihnen große Gewinne ermöglichen soll.

Dieser Marine-Verständigungskonzern hat ein sehr sinnreiches Geheimverfahren geschaffen, das auch den ausfallenden Firmen entsprechende Entschädigungen sichert. Ich frage bei /bem Staats­sekretär an. welches sind die Beziehungen des Krupp- a g e n t c n Brandt zur Marine gewesen? Allmählich ist ja auch von den Licscrnngssirmen zugestanden worden, daß sich überbaupt kein Geschäft ohne Schmieren machen läßt. (Hört! hört!) Das Wettrüsten hört nicht aus, schon wegen der Ver­größerung der Schisse und Verstärkung ihrer Ausrüstung. Wir brauchen eine internationale Verständigung zur Verminderung der Rüstungen. Anstatt dessen wird gewissenlos fortgehcht. So schreibt der frühere General v. Bernhardt immer wieder, daß der Krieg bald kommen müsse. Die Marineverwaltung muß selbst den Anschein vermeiden, als ob sie mit Englandbetzern verkehre. Aber der bekannte Schriftsteller Adolf Stein hat sich gerühmt, er habe den geheimsten Uebungen der Marine an Bord eines Kriegs­schiffes beigewohnt. Aus gegenseitigem Mißtrauen fängt weder England noch Deutschland mit der notwendigen Abrüstung an. Die deutsche Rüstung ist aber ganz unverhältnismäßig gewachsen. Wir müssen uns seit Jahren auf das Allerunwahrscheinlichste ge­faßt halten, daß sogar neue Rüstungen verlangt werden.

Staatssekretär v. Tirpitz:

Die Marineverlvaltung hat grundsätzlich den Standpunkt, die Arbeiten, die sie vergibt, möglichst gleichmäßig zu verteilen. Jedenfalls gibt sie sich Mühe, in diesem Sinne zu verfahren, und ich habe noch letzthin eine solche Anordnung getroffen. Wir haben uns um Lieferungen nach Süddeutschland ge- wendet und auch Handlverkskainmeru und Gewerbekammern befragt. Der Behauptung, daß die Vorgesetzten, die sich ver­gehen, zu gelinde, die Gemeinen zu hakt bestraft werden, muß ich entschieden widersprechen. (Unruhe bei den Soz.) Auf jeden Fall muß die militärische Disziplin aufrechterhalten werden. Auch ist nicht richtig, daß die Stimmung aus der Flott« schlecht sei, geradezu verbittert. Das trifft nicht zu. Ich kann sogar feftstellen, daß in mancher Beziehung der Mann es besser hat, als der Offizier. Auch dem widerspreche ich, daß die Strafen wegen Mißhandlungen außerordentlich zugenommen haben. Tat­sächlich haben die Mißhandlungen beständig abgenommen. Von 1909 bis 1912 fielen die Strafen von 3,9 auf 3.4, berechnet an' 10 000 Mann. Gegen diese Tatsache können solche Behauptungen nicht aufkommen.

In einem angeführten Falle aus Kiel, wo gegen einen Ka- sirnenbefehl gehandelt wurde, hat das Militärgericht nachher die Bestrafung aufgehoben. ist dann gesagt worden, die Fahrten der Torpedoboote seien zu gefährlich und deshalb zu vermeiden. Das einzige, was möglich wäre, wäre doch schließlich nur, durch scharfe Befehle anzuordncn, daß nach Möglichkeit Un­fälle vermieden werden. Ganz avsschalten lassen sie sich aber nicht! Wenn sie bei anderen Vtarinen angeblich ausgeschaltet sind, was ich bezweifeln möchte, so weiß ich nicht, ob diese Marinen sich aus der Höhe halten können. Bei dem Unglück des Luft­schiffes L 1 kann ich durchaus nicht zugeben, daß unvorsichtig verfahren wurde. Im Gegenteil, es wurde nach jeder Beziehung vorsichtig gehandelt. Der Kommandant war bekannt als guter Luftschiffer, er ist aber in eine Wetterkatastrophe hineingeraten, die zu den größten Ausnahmen gehört. Das Unwetter setzte mit einem Male ein mit einer schweren Böe. Die anderen Herren, die auf den Schiffen waren, sagten mir nachher, daß sie selten in ihrem Leben eine solche Böe erlebt hätten.. Das ist Tatsache.

Es ist nun ja wohl möglich, daß wir in der Wetterbeobachtung weiterkommen werden. Aber in diesem Falle kann ich nur wieder­holen, daß hier ioree msjeure vorlag, eine Wetterkatastrophe, die von keiner Seite erwartet wurde. Bei dem L. 2 lagen allerdings Konstruktionsfehler vor, ober wir haben nie etwas angeordnet, was die Zeppelin-Gesellschaft nicht auszuführen bereit war. Der Ingenieur, der die Konstruktion besorgte, war eine ganz aus­gezeichnete Persönlichkeit, der drei Jahre int Dienst der Zeppelin, Gesellschaft erprobt war. Tie Fürsorge für die Hinterbliebenen der Verunglückten wird natürlich nicht der Privatwohltätigkeit überlassen und die Hinterbliebenen bekommen ohne weiteres die höchste zulässige Pension. Sollten sie mehr bekommen, dann müßte erst ein neues Penfionsgesetz erlassen werden. ES ist auch nicht richtig, daß die freiwilligen Beiträge nur 7000 Mark be».

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