Ausgabe 
5.2.1914
 
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Nr. 30

Erscheint täglich mit Ausnahme de« Tonntag?.

Di-Et-t-n-r Zamilt-Idlätter" werden dem Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, da? *Ktei>btatt fär den iteei« Stehen" zweimal wöchentlich. Di-rmtdwiktschastlichen Zeil-

srag«»" erscheinen monatlich zweimal.

1<U1. Jahrgang Donnerstag, 5. Februar 1914

Giehener Anzeiger

General-Anzeiger für Gberhessen

Rotationrdrnck und Verlag der Br üblichen Itniversuä'l? - Buch- und Steinönlckcret. R. Lange, Gießen,

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- straßc 7. Expedition »nd Verlag: kL?K5l. Redaktion: e« 112. T-l..AdruAnj-cgerG,-ß-n.

Mb. Deutscher Reichstag.

203. Sitzung, Mittwoch, den 4. Februar.

Am Tische des BundcsratS: Dr. Delbrück.

Präjidnt Dr. Kaemps eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 13 Min. mit folgenden Worten:

Auch bei Beginn der heutigen Sitzung habe ich Ihnen leider eine unerfreuliche Mitteilung zu machen. Die beiden Kollegen Pütz (Zentr.) und Hebel (Zentr.) find beute morgen m der Nähe ihrer Wohnung von einem Kraftwagen an gefahren worden. Beide find schwer verletzt ins «I. HedwigSkrankcnhauS geschasst worden. Aus meine telephonische Anfrage habe ich erfahren, datz das Be­finden des Abg. Pütz verbältnismäßig gut ist. Dagegen ist das Befinden des Abg. Hebel weniger günstig. Ich glaube in Ihrer aller Namcii zu sprechen, wenn ich beide» Kollegen die baldige Wiederherstellung und völlige Gesundung wünsche (Beifall.)

Die HaMabuni des vere!ns"esetzes.

Dm heutigen 11. Tage der Beratung des Etats für das Reichsamt des Innern findet die von der allgemeinen Besprechung abgetrennte Aussprache üb^r das Rcichsvereins. gesetz statt.

Ein Antrag Tr. Spahn (Zentr.) verlangt einen Gesetzent­wurf, der daß Reichsvcreinsgefetz in freiheitlichem Sinne abändcrt, insbesondere 1. das Verbot des Gebrauches einer nicht- deutschen Sprache in öffentlichen Versammlungen auf» h e b t; 2. das Verbot bei Teilnahme jugendlicher Personen an politischen Vereinen und Versammlungen be­seitigt; 3. das Rcchr der Polizeibehörden. Beauftragte in öffent­liche Versammlungen zu entsenden, in einschränkendem Sinne klarstellt; 4. die Ausübung des Verjammlungsrechts gegen Ver- binderung durch polizeiliche Anordnungen über die Polizeistunden schützt; 5. für die öffentliche Bekanntmachung einer Versammlung, der die Bekanntgabe in einer Zeitung, welche in dem betreffenden Rcichstagswahlkreis herausgegeben wird, als genügend erklärt.

Ein Antrag Brandys (Pole) stellt dieselben Forderungen und verlangt außerdem, daß, so weit ein oberstes Landesgericht in einem Bundesstaat besteht, dieses in allen Strafsachen wegen Zu­widerhandlungen gegen die §§ 18 und 19 für die Verhandlung und Entscheidung der den ObcrlandeSgerickten zugewiesenen Revi­sionen und Dcschwerdeii ausschließlich zuständig sein soll.

Ein sozialdemokratischer Antrag will ebenfalls den Sprachenparagraphcn und die Bestimmungen über die Jugendlichen aufbeben. Die für politische Vereine gegebenen Bestimmungen sollen auf Vereine beschränkt werden, die die Erörterung politi­scher Angelegenheiten in Versammlungen bezwecken.

Abg. Dr. Latzzewski (Pole):

Die Handhabung des Vercinsgesetzcs gibt fortgesetzt Anlaß zu erheblichen Beschwerden. Schuld daran ist vor allem der Sprachenparagraph. Wir wollen keine Klagen erheben, wir wollen bloß gleiches Recht für alle. Solange aber das geschriebene Gesetz dem Naturrecht widerspricht, und die Mutter­sprache künstlich unterdrückt wird, wird jene Forderung nicht er­füllt. Der Sprachenparagraph ist ein politisches A u s - nahmegeseh gegen die Polen und andere fremdsprachige Reichsangehörige. Es gibt in Westpreußen keine polnische Ver­einsgattung, die nicht bereits vor die Gerichte zitiert worden wäre wegen Verletzung des Vereinsgesehes. Es ist eine Verord­nung an die Amtsvorsteher ergangen, wonach nach der Ansicht des Oberlandesgerichts Thorn alle Versammlungen polnischer Volks­vereine. auch die geschlossenen, als öffentliche Ver­sammlungen im Sinne des Vereinsgesehes zu betrachten sind (hört, hört bei den Polen). Damit will man den Gebrauch der polnischen Sprache in den Vereinen überhaupt untersagen. (Zu­ruf: Unerhört!>

Der frühere Reichstagsabgeordnete Kulerski hatte eine An­zahl Vertrauensmänner, zu denen er sämtlich in einem persön­lichen Verhältnis stand, nach Graudenz cingeladen und mi: ihnen in einem geschlossenen Raum verhandelt. Er sowohl wie alle Redner in dieser Versammlung sind bestraft worden. (Hört! hört!) In Schwetz hatte der polnische Theaterverein, der aus Gewerbetreibenden besteht, eine Vorstellung gegeben. Nach Schluß der Vorstellung brachte der Vorsitzende im Lokal ein Hoch auf die Milwirkenden aus. Auch dafür wurde er bestraft. Alle polnischen Vereine werden für politisch erklärt, sogar die Enthaltsamtcitsvereiae oder wissenschaftliche Vereine. Damit soll die polnische Sprache unterdrückt werden. Das widerspricht dem Sinne des Gesetzes und ist ein Mißbrauchs In Westpreußen werden allen polnischen Theatervorstellungen Schwierigkeiten ge­macht. Streitfragen können auf diese Weise nicht ausbleiben. Wir brauchen aber Einheitlichkeit der Rechtsprechung in Sachen des Vercinsrechtes. DaS Reichsgericht ist überbürdet. Wir sehen daher davon ab, ihm die letzte Entscheidung in diesen Sachen zu übertragen. Zum mindesten müssen die obersten Gerichte der Burrdesstaaten die Möglichkeit erhalten, hier einheitliches Recht zu schaffen. Ter Unterstützung der beiden größten Parteien des Hauses sind wir sicher. Wir rechnen aber auch auf die Kompro­mißparteien, die damals das Vercinsgesetz geschaffen haben. Der jetzigen Rechtsvcrwirrung muß ein Ende gemacht werden. Gewalt kann ein Land erobern, aber niemals auf die Dauer regieren.

Abg. Legren (Soz.):

Trotz aller Versprechungen vom Rcgieruugstn'ch wird das Vercinsgesetz nach wie vor kleinlich angewendet. Die Liberalen haben sich aus jene Erklärungen verlassen. Aber in Essen wurden die Listen des Transportarbeitcrverbandes beschlagnahmt und der Eisenbahnbehörde ausgeliefert. Diese Handlung der Effencr Polizeibehörde stellt nichts anderes als einen Einbruchs- Diebstahl dar. (Scbr richtig!) Wo sind denn die Staatsanwälte? Hier bedarf es keiner Anzeige, hier muß die Staatsanwaltschaft selbständig Vorgehen. Gewerkschaft­liche Versammlungen werden als politische behandelt. Das ist unsinnig. Wie kann man den Deutschen Holzarbeiter­verband als politisch bezeichnen? Das ganze' Heber- wachungsrecht der Polizei muß beseitigt werden. Darin gehen wir also weiter als dag Zentrum und die Polen. Selbst Mitgliederversammlungen werden widerrechtlich überwacht. Und das hat nicht eine untergeordnete Polizeibehörde bestätigt, sondern der oberste Verwaltungsgerichtshof. Wozu haben wir denn dann das ganze Vereinsgesetz? Kern vernünftiger Mensch hat daran gedacht, daß man für die Genehmigung von Versa mmlun-- gen unterm freien Himmel eine Gebühr verlangen wird. In Sachsen hat man 3 Mk. verlangt, und das sächsische Ministerium hat das bestätigt. .(Hört! Hört!). Das ist geradezu jämmerlich.

Man verbietet Versammlungen wegen der Befürchtung, daß der Jugend gereicht wird, mit Gegengift cntgcgenzuwirken. kSehr außenstehende Elemente sie stören fön; ien. Ja wozu haben wir . richtig! im Zentr.) ^ Uns hindert dieser Parayrapb. der Jugend denn die Polizei, wenn sie nickt die Versammlung vor Störungen die richtige Weltanschauung zu bringen. (Abg. Dr. Müller­schützen kann? Tie Arbeiter-Sportvereine, die doch gewiß nicht Meiningen: »D^i c u l t r a m o n t a n e ;" Heiterkeit.) Der

bezwecken politisch einzuwirkcn, hat man einfach als politische 'Begriffpolitisch" ist ja auch so flüssig, er ist ja beinahe Luft. Vereine erklärt. Handelte es sich «m eine andere politische Partei, j Bei dieser Gelegenheit muß auch die Frage der Vereinigung deren Angehörige sich zu sportlichen Zwecken vereinigen, so würde i d e r Berliner Schutzleute erörtert werden. Auch wir man gewiß nichts dagegen haben. Wir haben genau dasselbe wollen den Beamtenstand frei halten von allen destruktiven Ten Recht. unsere Weltanschauung zu vertreten, wie die Monarchisten, dcnzen. andererseits darf aber das gesetzliche Bereinigungsrecht Auch unsere Gewerkschaften, die keine politische Tätigkeit entfalten : auch diesen Beamten nicht genommen werden. (Sehr richtig! links wollen, reiht man unter die politischen Vereine ein. die christlichen und im Zentr.) Man hätte auch gegen die Schutzleute, wenn sie Gewerkschaften dagegen, die genau so organisiert sind, behandelt wirklich eine Vorschrift verletzt haben sollten, nicht so rigoros vor- man nicht als politisch. Unsere Gewerkschaften legen direkt Wert gehen sollen. Im allgemeinen muß aber den Beamten das Ver- darauf, nicht sozialdemokratisch zu sein. Das hat Bebel wiederholt einsrecht gewahrt werden. Im preußischen Landtag wird auf den

" " Fall der Schutzleute noch einzugchen sein. Hier aber muffen wir die Reichsleitung ersuchen, an das Vercinsgesetz die bessernde Hand anzulcgcn, und zwar recht bald! (Lebh. Beifall im Zentr.).

Direktor im Reichsamts des Innern Dr. Lrwald: Seit dem Inkrafttreten des Reicksvereinsgesetzes sind Klagen über die Handhabung laut geworden. In welcher Lage befinden sich nun die verbündeten Regierungen diesen Klagen gegenüber? Wie bei fast allen anderen Rrichsges.-tzcn liegt ja auch die AuS-

erklärt und ihm wird man wohl Glauben beimcffen. Einige Poli zeibehördcn haben im Widerspruch mit den Gerichten die Zahl­stellen der Gewerkschaften für politische Ver­eine erklärt, bloß weil an der Spitze Sozialdemokraten stehen. Den Holzarbeiterverband yat man als politischen Verein erklärt, weil sein Organ, dieHolzarbeiterzcitung", sich dagegen aus­gesprochen hat. die Organisation als sozialdemokratisch zu bezeich­nen. Bei dieser Logik gibt es überhaupt keine Organisation im ganzen Reich, die nicht politisch wäre. (Sehr richtig! links.)

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Der Berliner Polizeipräsident folgert aus der Tatsache, daß fuhrung und Handhabung des V c r e l n s g e s e tz es

der Holzarbeiterverband eine Petition an den Reichstag zum Schutz seiner Mitglieder gegen Berufskrankbeitcn gerichtet hat. er sei

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in der Kompetenz bcr einzelnen Regierung. Es gibt keinen Reichsoeamten. der unmittelbar mit der Ausführung

politisch! Die deutschen Turnvereine. Psadfinderbuud usw. haben des Gesetzes etwas zu tun bat. Und wenn wer Klagen vor- ! wiederholt an den Reichstag petitioniert, obwohl die Mitglieder zum gebracht wurden mit der Tendenz die Reichsleitung möge cm- , großen Teil unter 18 Jahren sind, und doch fällt es niemandem schreiten, so müssen Sie zugebcn, daß die Reichsleitung dazu nicht ein. sie für politische Vereine zu erklären. Herr v. Iagow hat das in der Lage ilt. (Widerspruch Zentrum und links. Zurufe: , Vereinsgcsctz. weil es eine Strafbestimmung enthält, als Straf. Ter Reichskanzler ist verantwortlich.) Gewiß, das Rcichsvcrcins- 't m <*gesetz unterliegt auch der Beaufsichtigung des Reiche?.

Welches ist aber der Inhalt der Beschwerden? Doch nicht ein sol­cher, daß die Reichsleitung in die Lage käme, in den einzelnen Fällen cinzuschrciten, Berichte einzufordern und Anordnungen zu treffen.

Der ganze Sinn der Beaufsichtigung der Ausführung der Gesetze ist doch der. daß die Reichsleitung. in die Lage kommen kann, mit der Regierung eines Bundesstaates, wenn sich Diffe­renzen über die Auslegung des Gesetzes Herausstellen, in Ver­bindung zu treten und darauf hinzuwirken, daß eine Aenderung erfolgt. Wenn beispielsweise die zahlreichen Ausführungs­

gesetz bezeichnet. Man weiß nicht, ob die juristischen Kenntnisse , oder die Gewissenhaftigkeit bei Herrn v. Iagow geringer sind, i «Vizepräsident Paaschc rügt den Ridner wegen Beleidigung des i Berliner Polizeipräsidenten.) Herr v. Iagow sagt gleichsam Gunter Eid die Unwahrheit aus, wenn er in einem Gut- : achten, das ja soviel gelten muß wie eine Zeugnisaussage, behaup-1 tct, die Generalkommission der Gewerkschaften nehmen an den Sitzungen des sozialdemokratischen Parteivorstandes teil. (Vize- ' Präsident D o v e macht den Redner auf das Unzulässige dieses Ver- gleiches aufmerksam, da ein Gutachten ein Urteil enthalte und keine Zeugenaussage sei.) Herr v. Iagow behauptet, daß der sozial-

demokratische Eharakter der Generalkommission sich schon daraus bestimmungeu der Bundesregierungen grundsätzlich von dem | ergebe, daß sie in der Moabiter Prozeßaffäre eine gemeinschaftliche Sinne des Gesetzes abwichen,' so wäre der Reichskanzler selbst- Erklarung mit dem sozialdemokratischen Partcivorstand erlassen ^ verständlich in der Lage zu erklären: Das entspricht nach meiner ^obe . ^ I Auffassung nicht dem Sinne des Gesetzes, bitte, ändere das. Das

Mit demselben Rechte konnte man, wenn z. B. Herr v. Iagow ^ «ber ^ lcr durchaus nicht der Fall. Die verschiedenen Aus- I gemeinschaftlich mit dem Fürsterzbischof Kopp die Beaufsichtigung s sj ^ r u n g s b e st i m m u n g e n stehen durchaus auf dem Boden der Gewerkschaften durch Polizei oder Kirche fordern würden des Vereinsgcsetzes und der hier abgegebenen Erklärungen; sie was ?a gar nicht so unwahrscheinlich Ware >_ den Berliners f inb bon dem Wunsche und Willen getragen, das Gesetz in einem

Polizeipräsidenten als katholisch bezeichnen.! (Heiterkeit.) Die ganze Aktion des Herrn v. Iagow hat ja nur den Zweck, unseren Gewerkschaften die jugendlichen Mitglieder unter 18 Jahren zu nehmen. Versuchen Sie nur diesen Kamps gegen die Gewerkschaften, Sie werden dabei auf unseren sehr erheblichen Widerstand stoßen Oder glauben Sie, daß wir 25 Jahre schwerer Organisalionsarbeit einfach sein lassen und uns nicht zur Wehr setzen werden? Wir wollen unsere Jugend lediglich auf den bevorstehenden wirtschaftlichen Kampf vorbcrcitcn. Unsere Jugend­organisationen sind keine Kampf-, sondern lediglich Abwehrorgani­sationen gegen die bürgerlichen Parteien. In Königsberg hat die Polizeibehörde einen jungen Schloffcrlehrling als Spitzel zur Ueber- wachung der Jugendbewegung angestellt mit einem Monatsgehalt von 6 Mark. Das ist das Erbärmlichste, was sich denken läßt. Wenn die bürgerlichen Parteien derartige Zustände weiter zulassen, dann versündigen sie sich an der Natwn. Wir verlangen nur das selbe Recht, das d.e bürgerlichen Parteien genießen. CW - J- Deutschland muß einmal das wahre Recht treten an die knisslichcn Rechtsauslegung und Rechtsbeugung. (Beifall bei den Soz.)

Abg. Marx (Zentr.):

Für die Sozialdcmok ratengibt cs fein besseres Agitationsmittel als die Handhabung

liberalen, von Schikanen freiem Sinne auszunihrcn. (Lachen links und im Zentr.) Das ist zweifellos der Sinn der Bestim­mungen, die seit 4 bis 5 Jahren erlassen sind.

Ich versichere, daß noch im letzten Jahre, nachdem eine Reihe von Beschwerden hier vorgebracht wurden, der preußische Minister des Innern Anlaß genommen hat, die Behörden noch einmal mit aller Entschiedenheit anzuweisen, daß sic sich mit der größten Strenge an den Sinn des Gesetzes zu halten hätten. ES war für mich sehr interessant, an die Debatte der früheren Jahre zrr denken und festzustellen, daß die Zahl derjenigen Beschwerden, die sich gegen die Exckutivbchöroen richten, nabezn verschwunden sind. (Widerspruch im Zentr. und links.) Es gibt nur noch sehr wenige. Die ganzen Angriffe haben sich nicht gegen das Vorgehen der Erckutivbehörden gerichtet, sondern gegen die Auslegung des Ge­setzes durch die Gerichte. Nun entscheiden über die Auslegung deS i Gesetzes die bestehenden verwaltungsrechtlicken Organisationen, Auch in ! die O b e r v e r w a l t u n g s g c r i ch t e. Solche bestehen jetzt in telle der allen größeren Bundesstaaten, auch Thüringen hat sich jetzt ein Oberverwaltungsgericht errichtet. Sie sind die letzte Instanz bei der Anfechtung von polizeilichen Verfügungen. Damit ist ein Moment der Rechtsbildung in das Vereinsgcsitz hincingetragen worden, an das selbstverständlich die Justizbehörden gebunden sind. Nun kann es durch die Ilmstände Vorkommen, daß zu den

u II V ?( 1 ;» l c a u n « be» M et <b »bereinig e ieSc*. (Sehr > Entscheidungen der Od-rverwaltunarMricht. auch Entschechungm richtig! bei den S^, Da- B-r-insg-setz ist kr» Produkt einesid-r ordenlltchcn Gerichte freien, du» d.e lebte Instanz tue Ober.

In der Tat liegt eine große Zahl solcher

gewissen Zeit, an die man jetzt nick. "iehr gern^^ erinnert sein Entscheidungen von Oberlandcsgerichten zum Vercinsgesetz vor. aber auch die an femer Schaffung starker be^mgteu PaUeren} ^v, ncE){ . n fann nIg dritte rechtsbildende Instanz noch das Reicks-

Gegnern gew)wyr. 2 ÜCHU u*c iLvic.i .*'**-'*-1 'jta r I i dj g e

beklagen, daß sie als sozialdemokratisch angejcben werden, ,o haben ^ ^ u s c i n a n d e r. Wir haben deshalb iin Rejchsamt des Innern

sie zum großen Teil selb'! schuld iaran. >sehr oft wird dock j biefr Entscheidungen gesammelt und inzwischen ein großes Ma^ diesen Kreisen energisch betont, das; f rei c Gew e i :i i a) a f 11 j cr j n |; aufgehäuft, das wir prüfen und ansziehen. Wir haben

und sozialdemokratische Partei eins s i n d. _ (Sehr i damit einen Ueberblick über die Judikatur in Zacken des Vereins-

richtia! im Zentr.) Selbst der Liberale Dr. Potthofs mußte zu- »esetzotz gewonnen, der sehr loertvoll ist. und den »oir.Ihnen gern

schlossene Versammlungen hinein dürfen, aufgegeben worden. .

Wozu beschließen wir denn hier Gesetze, wenn ,ich die Polizei einfach darüber hinwcgsetzt mit Billigung der höchsten Instanzen! Der Sprachenparagrapb. dessen Aufhebung w.r in unsrer Resolution beantragen, ist wohl die anfechtbarste Beitunmung des aanicn Vpreinsge'etzcs. Einem solchen Staate wie Preußen iteot es doch nicht an, mit so kleinlichen Mitteln die Staatsautoritat zu betonen wie mit dem Verbot des Nmundsen,ckcn V o r t r a g e S in norwegischer Sprache. (Lebh. Zustimmung links und i Zentr) In Essen ist eine polnisch-marianischc Kon- gregat'ion, also eine rein kirchliche Organisation alö politischer Verein behandelt worden, und ebenso ist es vielen anderen kirch­lichen Vereinen gegangen. (Hört! hört!, i. Zentr.) Wenn wir loeiter in unserer Resolution die u n b c , dj r a ti f t c Bcteilr- n u :t fl jugendlicher Personen an politischen Ver­einen und Versa m m l u n g c n zulassen wollen, so hat das den Unwillen derDeutschen Tageszeitung" erregt. (Sehr richtig! rechts) Wir befinden uns dabei aber ni der besten Gesellschaft, nänilich in der des früheren Staatssekretärs, des jetzigen Reichs­kanzlers. -Hört! hört! und Heiterkeit.) Der hat seinerzeit auS- geführt, es sei notwendig, schon die Jugend politisch heranzu­bilden, um sie vor der sozialdemokratischen Beeinflussung zu schützen. Besser kann ich auch unseren Antrag nicht begründen. Gewiß, die Jugend sollte eigentlich dem politischen Kampfe ferm bleiben, aber die Zeiten haben sich geändert und wir werden von ihnen mit fortgerissen.

Die Sozialdemokratie organisiert trotz des Verelnsge,eheS die Jugend politisch, und der Jugendlichenparagraph hindert nur dir bürgerlichen Parteien, dem sozialdemokratischen Gift, das

und daß es allmählich einheitlich angeioende! wird.

Betoiesen wird das dadurch, daß die Klagen toegen seiner Handhabung gegenüber denen, die früher hier vorgctragcn wurden, ein ganz anderes Bild geben, weil sie sich nicht gegen das Bor­gehen der Behörden, sondern gegen das Gesetz selbst richten, und eaß eine Reihe von Abänderungen beantragt worden ist. Jeden­falls besteht bei der Rcichsleitur^g und der preußischen Regierung, vielleicht auch bei anderen verbündeten Regierungen k c i n.e. N c i» gung ;; u einer Novelle. (Hört! hört! Ünnihe bei'den Soz.) Mit aller Entschiedenheit muss !rv mich dagegen.verwahren, dass hier gesagt wurde, das OberveNoaltnngsgericht habe einen Rechtsbruch begangen. Das sagt man nicht von einem solchen Gericht. (Lachen bei den Soz. Unruhe.) Gerichte begehen feine Rechtsbrüche. (Beifall rechts und in der Mitte, Lärm bei den Soz.) Sie (nach links) können anderer Meinung sein. Sie dürfen aber niemals einem Gericht vortvecfen, dass es Rechtsbrüche begeht. (Beifall rechts, Unruhe bei den Soz.) Hin­sichtlich des Sprachcnparagraphen kann ich mich in diesem Moment auf eine leidenschaftliche Erörterung, wie sie 1907 und 1908 statt- fand, nicht einlassen., Sie 'dürfen andererseits nicht glaubcii. daß die verbündeten Regierungen ihren Standpunkt in dieser Frage geändert haben.

Zum Fall Am ü n d se n kann ich erklären, daß nicht dieser darum einkam, in Flensburg in norwegischer Sprache zu sprechen, sondern die Konzertdircktlon, mit der a einen Vertrag abge­schlossen hatte, eine Anzahl Vorträge zu halten. Die Konzert- oirektion hat gewußt, daß es sich hierbei um Versammlungen handeln könne, die unter das Vercinsgesetz fallen, und dc-hach

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