Ausgabe 
21.1.1914
 
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Nr. ll

viertes vlan

m. Jahrgang

Erscheint täglich mit Ausnahme de? Sonntags.

DieEietzener jamiliendlaNer" werden dem

.Anzeiger' viermal ivöcheniltch betgeleql. das ..Kreisblatt für den ilreir Kietzen" ziveinial wöchenllich. Tte .^andwtttschastltchen Seil- siagen" erscheinen monaltlch zwennal.

Giehener Anzeiger

General-Anzeiger für Gberhessen

Mittwoch. 2t. Januar TO

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schea Unwersiläts - Buch- und Sieindruckerei.

R. Lange, G>etzen.

Redaktion, Eroedition und Druckerei: Schul» strane 7. Ervedilion und Verlag: e-51. Rcdaktiom«-»SI12. rel.-Adr.:Anje>geriületzen.

Mb. Deutscher Reichstag.

195. Sitzung, Dienstag, den 29. Januar.

Am Tische des Bundcsrats: Dr. Delbrück, Richter, Kaspar.

Präsident Dr. Kaemps eröffnet die Sitzung um 1 Uhr und erbittet die Ermächtigung, dem Kaiser zu seinem Ge. d u r I e t o g e die Glückwünsche des Hauses übcrbriiigen z» isrrlen,

kurze Unftirg?.

Abg. (krzbergcr (Zentr.) stellt folgende Anfrage?

Am 26. November 1913 ist zu Berlin eine Verz einlgung Berliner Schutz männer gegründet wurden mit dem satzungsgemäßen Zweck: Pflege einer tonigStreuen Ge­sinnung. Pflege der Kameradschaft und Geselligkeit, Förde- rung des Standcsansehens. Ehrung unserer Juöilare, Erweisung der letzten Ehre für verstorbene Käme- raden, Hilfe für Witwen und Waisen. Die Behandlung politischer und dienstlicher Angelegenheiten 'war satzu igsgemätz grundsätzlich ausgeschlossen. Am 2. Dezember verbot der Polizeipräsident v. Jagow sämtlichen Beamten der Schutzmanuschast, Einladungen zu Versammlungen dieser Vev- ekniguny zu erlassen oder sich an derartigen Versauimlungen zu beteiligen. Auf das am 8. Dezember eingereichte Gesuch um Genehmigung der Vereinssatzuugen erfolgte am 24. De­zember der Bescheid, daß die Genehmigung nicht erteilt wird. Gründe wurden nicht angegeben. Bereits unterm 16. Tez- zember wurde der Vorsitzende der Verewigung unter schwerer Schädigung seiner persönlichen Interessen gegen seinen Wunsch nach Zabrze versetzt.

Was gedenkt der Reichskanzler zu tun, um der im Reichs- vereinsgeietz auch den Berliner Schutzmännern garantierten Vereinsfreiheit g. genüber dieser Maßnahme preußischer Behörden Geltung zu verschaffen?

Geheimrat Lewald: Ich kann in dieser Angelegenheit, die ihrer Natur nach nicht dem Vereins- sondern dem Beamten, recht angehört, nur verweisen auf die seinerzeitigen Aus­führungen des damaligen Staatssekretärs des NeichLamt des Innern, dem sich auch die Reichstagskommission angeschlossen hat. Unter diesen Umständen liegt für den Reichskanzler kein An­laß zum Einschreiten vor.

Abg. Erzberger (Zentr.) (zur Ergänzung der Anfrage):

Es ist seinerzeit alisdrücklich erklärt worden, daß auch die Beamten Vereinsfreiheit genießen und weiter genießen sollen. Demgemäß sollen Vereine, deren Zwccl dem Wesen des Beamtentums entspricht, nicht verboten werden. Ich frage an, ob der Herr Reichskanzler diesem Grundsatz Gel­tung zu verschaffen gewillt ist?

Geheimrat Lewald: Ich würde empfehlen, diese Frage, da je gerade der Etat des Reichsamts des Innern zur Debatte steht, tm Rahmen der Etatsdebatte zur Sprache zu driligen. Meiner Antwort habe ich nichts hinzuzufugen.

Clal des Aeichsamks des Innern.

(Dritter Tag.)

Abg. Äraehig (Soz):

Die Konservativen scheinen von allen guten Geistern verlassen zu sein. An dem Elend auf dem Lande sind die Junker schuld. Von sozialpolitischem Gefühl ist in Unternehmerkreisen nicht viel zu spüren. Sie denken etwa, wie Ober st von Reuter in Z a b e r n , der Schlimmeres verhüten wollte und deshalb Gewalt anwendete. Die Revolution wird kommen, allerdings nicht die der rohen Gewalt, die die Massen vor die Maschinen­gewehre führt. Die Reformen bleiben aus dem Papier, die Praxis der Scharfmacher macht sie volllommcn illusorisch. Ihr Terroris­mus übersteigt alle Grenzen. Geldstrafen werden in einem Um­fang verhängt, daß sie geradezu gesetzwidrig sind und einer Kon. siSkation des Lohnes gleichkommen. In der Textilindustrie sind diese Mitzstände ganz besonders groß. Der Arbeiter ist rechtlos, der Unternehmer ist Richter und Vollstrecker in einer Person. Der Reichstag hat die Pflicht, gegen diese Gewissenlosigkeiten einzu- greifen. Es ist nicht richtig, daß unsere Industrie durch die Be- lastung der Sozialpolitik konkurrenzunfähig gemacht wird. Viel schwerer fällt ihr die Belastung i.urch die Verteuerung der Roh- stosfe durch die Zölle, die zugleich Leben und Gesundheit der Arbei. ter vernichten. Den Junkern soll geholfen werden, die voll­kommen schutzlos sind. Sie sind kein werbcnoeS. sondern nur belastendesJnventar in unserer Volkswirtschaft. (Lacken.) Die Freundschastserklärung. die gestern Herr v. Graese der Arbei- tersckaft machte, wird auch in christlichen GcwerkschastSkrcisen sehr unangenehm berühren. Für die Landarbeiter will er kein Koali­tionsrecht und schildert ihre Verhältnisse als ganz vortrefflich. Das erinnert an das alte Junkerwort von der Preßfreiheit mit dem Galgen daneben.

Die Rechtsverhältnisse der Landarbeiter müssen ebenso gesetzlich geregelt iverden, wie die der Industrie. Jetzt ist ihr Recht begraben in 44 Gcsindeordnungen, von denen einzelne an 200 Jahre alt sind, in einer Anzahl Polizciverord- nungen und geradezu empörenden Verträgen, die alle Rechte dem Herrn, alle Pflichten dem Gesinde Vorbehalten. Schwangere Per- sonen werden ohne Erbarmen auf die Straße geworfen. Das ist schamlos gemein. Selbst dieKölnische Volkszeitung" hat darauf hingewiesen, daß deutsche Bauernsöhne und Guts­in ! p e k t o r e n unter den weiblichen Sachsengängern arge sitt­liche Verwüstungen anrichten. Die Amtsvorsteher lassen sich himmelschreiende Mißbräuche zuschulden kommen. Tic Arbeiter sind widerstandslos der Ausbeutung durch die Großgrundbesitzer ausgesetzt. Auf den Domänen geht man mit den Leuten um, als ob es Vieh wäre; so sagte mir ein größerer Bauer. Die Guts Wohnungen sind kerne guten Wohnungen. Helfen Sie endlich den Landarbeitern zu einem besseren Los.

Staatssekretär Dr. Delbrück:

Als ich mich auf die Verhandlungen meines Etats in diesem Jahre vorbereitete, habe ich 197 Einzelfragen bearbeiten lassen und selbst durchgcarbeitet. Der gestrige Vorwurf, daß wir uns nicht die geringste Mühe geben und uns um die Wünsche des Reichstags nicht kümmern, ist also ungerecht. Inzwischen sind noch 20 weitere Fragen hinzugekommen. Wenn ich versuchen werde, den roten Faden zu entwirren, der durch die bisherigen Debatten gegangen ist. so treten wesentlich zwei Fragen m den Vordergrund, nämlich: Was wird mit unserer Sozial­politik? und Was wird mit unserer WirtschaftS- o l i t i k? Ich behalte mir vor, das wichtige Thema der Mittel- andspolitik in einer besonderen Rede zu behandeln.

Dir sind mit der Verabschiedung der ReichSversicherungSord» nung in unserer sozialpolitischen Gesetzgebung zu einem gewissen Abschlußgclangt. (Unruhe b. d. Soz und Zuruf: Donnerwetter!) Die ReichSversicherungsordnung hat eine erhebliche Ausdehnung unserer Versicherung gebracht. Di« Ausführungen dieser neuen Bestimmungen sind noch nicht abgeschlossen, schon aus diesem Grunde verbietet eS sich, in neue gesetzgeberische Aktionen einzutreten. ehe die bisherigen zu einem praktischen Abschluß draußen im Lande geführt worden find. Wir za tincm gewissen Abschluß gebracht die Krankender ticho

rung, die Unsallversicber"ng. die Invaliditäts- imd Altersversicsie rung. Hinzugctreten ist die Hinterbliebencnversicherung. die noch in der Durchführung bcgrissen ist und deren Erfolge w.r noch nicht fesistellcn können.

Wir müssen unS klar fein, daß wie bei der Aus- dehnung der K ranke n v e r j i cy e r u n g annähernd ! biS an die Grenze des Möglichen gegangen sind. (Lehr richtig!) Die Verhandlungen waren kcineSivcgs ober­flächlich uno leichtfertig. Es ist vielleicht nie ein Gesetz so sorg­sam vorbereitet worden wieder der Teil, der die Krankenver­sicherung bctr.fst. Wir haben Kommissare durch das ganze Deutsche Reich geschickt um die Verhältnisse zu prüfen und der frühere Staatssekretär des Jnneni, der jetzige Reichskaiizler. und ich haben selbst die preußischen Provinzen bereist und die ein- schtagig.n Fragen mit den Vertretern der Staats- und Kom- munalvehöcden. sowie mit anderen sachversläiidigen Leuten be­sprochen. Wir sind dabei zu dem Ergebnis gelangt, daß die Zeit gekommen ist, um die Krankenversicherung auch auf dem stachen Lande ernzusühren. Die großen Schwierigkeiten haben wir voraus gewußt, aber wir sind überzeugt, daß wir ihrer Herr werden können, dank der großen Erfahrungen, die wir besitzen und bei einigem guten Willen. Tatsächlich ist also die Frage der sozial­politischen Versicherungen zu einem gewissen Abschluß gelangt. (Zuruf bei den Soz.: Arbeitslosenversicherung!)

Ueb-cr die Arbeitslosenversicherung habe ich mich schon geäußert und damals erklärt, daß ihr zurzeit unüber­windliche Schwierigkeiten entgeginstchen und daß sic im übrigen erneu anderen Charakter trägt als die sonstigen Versicherungen. Wer Kenntnis von der Tatigki.it im Reichsamt des Innern und in den Landcsbchörden während der letzten zwei Jahre hat, der wird zugcben müssen, daß nicht Stillstand gch.rcscht habe, sondern mit fabelhafter Ha st gearbeitet wurde, um alle Ge­setze zu dem Zei Punkt durchzusühren, den der Reichstag ge­wünscht und den wir konzediert haben, obwohl wir uns der un­geheuren Schwierigkeiten bewußt waren. Mit der Einführung der Versicherungsämtcr ist die Selbstvcrwaltuna in das Gebiet der sozialpolitischen Versicheruna eingesührt worden. Damit hat die Selb st Verwaltung Bürgerrecht gewonnen m unserer Verwaltuiigsorganisauon. Wir besitzen jetzt einen Stab Don Beamten, der nicht bloß vorübergehend sich m.t sozialpoliti- Ischen Fragen bcschäsligt, sondern in viel höherem Maße einge- iarbeilet ist. als cs b.sher möglich war. Damit ist aver auch die Durchdringung des ganzen Volkes mit den sozialpolitischen Dingen sdurchgeführt. aus denen unsere Gesetze hcrvorgegangcn sind. Daß unter solchen Umständen eine Pause in der Gesetz gebung eintretcn muß, ist selbstverständlich, das haben wir alle vorausgcwußt.

Die zweite Beschwerde richtet sich darauf, daß nicht genug zum Schutze voii Leben und Gesundheit der Arbeiter getan werde. Dagegen sei erinnert an eine ganze Reihe von Fortschritten auf organisatorischem Gebiet. Wir haben die Möglichkeit gegeben zum Erlaß von Verordnungen zum Schutz von Leben und Gesundheit der Arbeiter auf Grünt der allgenreinen Bestimmungen der Gewerbeordnung. Jetzt sind die Landeszentralbehörden in der Lage einzugreisen, wenn es der Bundesrat nicht tut. und jetzt können auch die Ortspolizeibehördcn eingreifen, wenn wegen der Verschiedenartigkeit der Verhältnisse tic Landeszentralbchörden nicht Verordnungen erlassen können. Die Tätigkeit dieser mittleren und unteren Verwaltungsorgane wird gefördert dadurch, daß unter Mitwirkung des Reichsgesund- lheitsamts die Grundsätze festgelcgt sind, nach denen im einzelnen 'vorgegangen werden mutz. Diese Vielheit bedeutet eine Verbesse­rung, denn sie ermöglicht es. überall da einzugreifen, wo eine generelle Regelung dies verbietet. Wenn dazu noch erwähnt wird, daß neuerdings in Preußen die Gewerbeaufsichtsbeamten zu einem unmittelbaren polizeilichen Eingreifen befugt sind, so wird man zug. ben müssen, daß auch für den Schutz von Leben und Ge­sundheit der Arbeiter unendlich viel geschieht, auch wenn keine Bundesratsverordnungen erlassen werden.

Was uns ?n tun ble'bt, ist nicht gesetzgeberische Arbeit auf jedem Gebiet erschöpft sich sa ?'nmal die Möglichkeit der Erlasiung neuer Gesetze, sondern D e t u i l a r b e i t des einzelnen Beamten und der Behörden. TaS ist auch einer der Fortschritte in den letzten drei Jahrzehnten. Wir haben geschulte Beamte, die Kenntnis und Verständnis z^r Beurt'lluna sozialpolitischer Fragen baben. Diesen Erfolg möchte ich auch noch ausdrücklich hervorheben. Ueber den Wert und die Bedeutung unserer sozialpolitischen Gesetzgebung ist in letzter Zeit auch abfällig geurteilt worden. Meines Erachtens zu Unrecht. Der Abgeordnete Hitze hat im vergangenen Jahre angeregt, das Material über ihre Wirkungen zu sammeln. Ich bin dieser Anregung gern entgegengckommcn, und die Denkschrift darüber wird in einiger Zeit Ihnen vorgelegt werden. Sic soll nicht einzelne Apercus, sondern unanfechtbare wisienschaftlichc und statistische Grundlagen bieten. Einstweilen verweise ich auf die beachtenswerte Schrift des Präsidenten des Reichsversichernngsamtes Dr. Kaufmann.

Wenn wir augenblicklich in der Sozialpolitik nicht vorwärts­drängen. so hot daö darin seinen Grund, daß sozialpolitische Pro­bleme nicht vorliegen. Allerdings liegt ein solches auf dem Ge­biete des Koalitionsrechts sowohl der Arbeitnehmer wie der Arbeitgeber. Die Koalition, die Organisation beherrscht unser ganzes öffentliches und wirtschaftliches Leben, beeinflußt nicht nur die Verhältnisse der Arbeiterschaft und die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sondern hat tatsächlich die wirt­schaftlichen Grundlagen verschoben, auf denen sich unsere Volks­wirtschaft bis vor kurzer Zeit praktisch und wissenschaftlich auf­gebaut hat. Sie greift ein in die Frage einer Syndikatsgcsctz- gebung, des Submissionswesens, der Monopolisierung der Kali­werke, des Kalisyndikats und der Verstaatlichung der Kohlenwerke, in das Bestreben der Bundesstaaten, durch Vermehrung ihres Be­sitzes von Wäldern Einfluß auf die Preisgestaltung zu gewinnen. Alle diese Fragen sind auf demselben Boden gewachsen. Das freie Spiel der Kräfte ist weder in der Theorie noch in der Praxis wirksam; an die Stelle der freien Konkurrenz der Unternehmungen ist der Kampf einiger weniger großer Organi­sationen getreten. (Sehr richtig!) TaS greift über bis in unser Beamtenrccht, die Frage der Staatsarbeiter ufw.. und ich habe den Eindruck, daß jenes Problem uns in nächster Zeit gesetzgeberisch und im Verwaltungswege beschäftigen muß. Ueber das Koalitions­recht der Arbeiter und die Rcchtsausfassung der verbündeten Regie­rungen habe ich mich hier vor e.nem Jahre eingehend geäußert, und ich habe nicht den Eindruck, daß mein RechtSstandpunkt im großen und ganzen irgendwie widerlegt worden ist. Ich kann an meinen damaligen Ausführungen also kaum etwas ändern.

Ebenso will ich nicht eingchcn auf die Frage des Arbeiter­rechtes, die ich ebenfalls im vergangenen Jahre und die diesmal auch der Reichskanzler bei der ersten Lesung des Etats besprochen hat. Ich halte es nicht für zweckmäßig, die Ausführungen des Reichskanzlers heute nochmals aufzunehmen, und will nur auf eine andere Frage eingchen, die mit dem Koalitionsrecht zu­sammenhängt und die der Abg. Toormann erörtert hat. Er fragte, wie weit wir mit der gesetzlichen Regelung des > Rechtes der Tarifverträge wären. Ich wiederhole, daß wir hierfür noch eine feste Grundlage nicht haben, da die Berufs- Vereine eine eigentliche Rechtsfähigkeit noch nicht haben, Eigen- tum nicht erwerben und nicht verklagt werden können auf die Erfüllung der Verträge. Sie können in keiner Weife haftbar gemacht werden. Darin liegt aber gerade die Schwierigkeit, um « in die Tarifverträge im Wege der Gesetzgebung einzugrcifen.

Wir müßten erst eine Rechtsfähigkeit der Berussver- I eine schassen; daS setzt aber eine Einigung zwischen Regierung

imd Parlament voraus. Es musste einerseits den Berufsvereinen daS Maß von Freiheit gelassen werden,' das sie zur Erfüllung

ihrer wirtschaftlichen und Tariszwccke brauchen, zur Einhaltung und Sicherstellung der von ihnen eingcgangenen Verträge, und andererseits dem Staate die Möglichkeit gegeben werden, einen Mißbrauch ihrer großen wirtschaftlichen und moralischen Kräfte zum Schaden der Gcsamlheit und des einzelnen zu verhindern.

Ob dieses Ziel in absehbarer Zeit erreicht werden kann, er­scheint mir nach den Erfahrungen und nach den Verhandlungen in diesem Hause in hohem Maße zweifelhaft. Für meine Person betone ich aber ausdrücklich, daß wir versuchen müssen, das Pro­blem einer Lösung entgcgcnzusührcn. UebrigenS beschäftigt e» alle Kullurstaatcn der Welt, aber noch keinem, so verschieden auch die gesetzgeberischen Maßnahmen waren, ist die Lösung gelungen, weder Australien, noch England oder Frankreich. Aus diesen Erwägungen heraus habe ich die Frage eingehend wissenschaftlich studieren lassen, welche Erfahrungen und welche historische Ent­wicklung dort und bei uns vorliegen. Die Rechtsprechung hat übrigens zu den einschlägigen Bestimmungen der Gewerbeordnung zum Teil einen anderen Weg eingi-schlagen, als man bisher im allgemeiiren angenommen hat. Wenn die Denkschrift darüber vorlicgt, werden wir vielleicht in der Lage sein, auf das Problem des Koalitionsrechtes soweit eS sich um das Verhältnis zwischen Arbeiter und Arbeitgeber handelt, in diesem Hause näher einzu- gehen.

Im unmittelbaren Zusamme-hai'ge mit der Frage der Tarif­verträge steht eine andere, tic allerdings in den diesjährigen Etatsverhandlungen noch nicht gestreift, dagegen in der Presse eingehend erörtert worden ist: die Frage eines Reichsein i - gungsamtes. Sie hängt aber av von der Vorfrage: Wie ist das Nicht der Bernssvereinc zu stellen? Da» ReiehSeinigungöamt hätte nur dann einen wirklichen Zivcck, tveirn wir einen Ver­handlungszwang hätten und die Möglichkeit, die Entscheidungen u vollstrecken. Ta wir diese Möglichkeit nicht haben und ich in immer mehr in dieser Auffassung gestärkt worden ist es zweckmäßig, den jetzigen Zustand beizubehalten, nänrlich ad hoc unter Mitwirkung von Behörden des Reiches, des Staates oder anderer, die Beteiligten zu einem paritätischen Schiedsgericht zrr berufen. Denn dst Durchführbarkeit einer durch Gesetz nicht voll­streckbaren Entscheid. '" r ängt ab von dem Vertrauen, das beide Teile dem Sck iedSg znwenden. Dieses Vertrauen wird in oer Mehrzahl der Fälle nur dann vorhanden sein, wenn sich beide Teile für den Streitfall über die Richter geeinigt hab:n. Wir werden es daher bei dem bisherigen Zustand belassen und überall solche Schiedsgerichte fördern, wie wir es bisher getan haben.

Aus den Erfä^'ungen ergeben sich einige Erscheinungen, die typisch zu nennen f.nd. Es scheint gelungen, hier im Wege der Verträge von Organisation zu Organisation eine Aufgabe zu lösen, bei der die Gesetzgebung bisher versagt hat und wahrschein­lich auch bisher versagen mußte. Charakteristisch war. daß bers i dem Abkommen gewisse Streitfälle in die Hand des Vorsitzenden gelegt wurden, und daß der Zentralausschuß gleichzeitig die Auf­gabe erhielt, wenn bestehende Abkommen aus irgend einem Grunde gekündigt wurden, elsbald die Vorarbeiten für die Herstellung eines neuen Abkommens zu treffen. Das hat sich auch bei der Beilegung des Streites der Aerzte und Krankenkassen bewährt. sLebhafter Beifall.) Die ganze Neuerung ist ein interessantes Experiment auf dem Gebiete der Kämpfe zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern überhaupt. Ich betone nochmals, die Organi­sation macht nicht halt bei den Beziehungen zwischen gewerblichen Arbeitern und ihren Arbeitgebern.

Für unsere Tätigkeit auf sozialpolitischem Gebiete haben sich neue Wege geöffnet, dabei sind auch neue Ziele empor­gewachsen, die zu verfolgen und zu lösen unsere selbstverständliche Pflicht ist. Es ist aber ebenso unsere selbstverständliche Pflicht, sowohl des Reichstages als auch der Regierung, sich nicht zu weit treiben zu lassen. Das bedeutet nicht einen Abbau unserer Sozialpolitik. Im Gegenteil, ich glaube mich mit diesem ganzen Hause darin einig, daß eine gebildete, gesellschaftlich nnd wirt­schaftlich gutgestelltc Arbeiterschaft eine der Säulen ist. auf der unsere Industrie und unser nationaler Wohlstand ruht. (Beifall.) Ich bin mir vollkommen klar, daß nur auf dieser Grundlage die Pflege der sittlichen und vaterländischen Ideale betätigt werden kann, die ein Volk beseelen müssen, wenn das Ganze nicht Schaden nehmen soll. (Beifall.) Eine verständige Sozialpolitik ich betone verständige ist nach meiner Anffassung eine der Kraft­quellen für das Deutsche Reich. (Beifall.)

Unter einer verständigen Sozialpolitik verstehe ich eine solche, die nicht nur dem Arbeiter, sonderii auch dem Arbeitgeber das Seinige gibt, die ihm das Maß von wirtschaftlicher und morali­scher Ellbogen frei heit gibt, um die großen Ausgaben zu erfüllen, die unsere Industrie bisher erfüllt bat und in Zukunft in noch höherem Maße erfüllen muß, um ihre stolze Stellung in der Welt zu behalten. (Beifall) Eine verständige Sozial­politik muß in den Grenzen des wirtschaftlich Mög­lichen bleiben. (Beifall.) Der Umfang der Betätigung auf sozialpolit schem Gebiet muß im Einklang stehen mit der allge­meinen Wirtschaftspolilik. (Beifall, Zuruf der Soz.: Phrasen!) Das sind keine Phrasen. Sic werden mir doch zugeben, daß jemand auch anderer Meinung sein kann als Sie. (Heiterer Widerspruch rechts.) Und daß es Pflicht der Negierung ist, die Dinge anders zu beurteilen als Sie (großer Beifall rechts), da die Regierung nicht die Interessen einer einzelnen Partei, sondern die Interessen der Gesamtheit wahrnimmt. (Lebhafter Beifall, Zuruf der Soz.: Knecht der Unternehmer!)

Ob Sie m ch Knecht der Unternehmer oder sonstwie nennen, ist mir ganz gleichgültig; cs wird mich nicht hindern, das zu tun. was ich für richtig halte. (Lebhafter anhaltender Beifall.) Ist nun unsere Sozialpolitik eine groß? Last für den Unterncbmcr gewesen? Zweifkllaö hat sie dem Arbeucr große wirtschaftliche Erfolge gebrockt. Man darf sich für die Frage deS Er^ folge» unserer Wirtschastspotitlk nicht auilammcrn an das wirtschaftliche Ergebnis eines einzelnen Jahres. Ich bitte Sie aber, einmal die Periode zu berrachten. die mit dem Zolltarif von 1879 einsetzt. 1830 betrug unsere Einfuhr 2.3 Milliarden Mark, im Jahre 1912 aber 10 69 Milliarden Mark; die Ausfuhr belief sich 1860 auf z.92 Milllard-n, im Jahre 1912 auf 8,96 Mil. Iiarbcn. Wenn die Schätzung richtie ist. so wird für 1913 die Aus­fuhr auf 10.7 und die Einfuhr auf 10.1 Milliarden angcwachscn sein. Dieses Ergebnis interessierr nicht nur durch die Höhe^ der Zisfcrn. sondern auch durch das sehr günstige Verhältnis zwischen Einfuhr und Ausfuhr und durch die gme Gestaltung der Han« d c l s b i l a n z.

Bezeichnend ist ein Vergleich zwischen Deutschland uiid Miseren großen Konkurrenzländern Frankreich, Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Nordamerika. Ter Vergleich zeigt, dag Deutschland in seinem Gesamthandel noch 1891 mit Frankreich und den Vereinigten Staaten von Noroamerika aus einer Stufe gestan­den hat, und daß es von Großbritannien um rund 75 Proz. über­troffen wurde. Heute hat Deutschland die beiden ersten Länder weit überflügelt und ist dem britischen Gesamthande! nahegerückt. Der britische Gesamchandel übrrtraf 1912 den französischen um 92 Prozent, den amerikanischen um 44 Prozent und den deutschen nur um 16 Prozent. (Hört! hört!) Dieser doch gewiß gewaltigen Entwicklung unseres Außenhandels entspr^.cht auch die Entwicklung des inneren Marktes. Ein ^ilo für diese innere Entwicklung ist die Steigerung der ländlichen Produktion, der berg- und hüttenmännischen Produltwn und d» ungeheure Zunehme auf,dem Gebiete des Verkehrswesens»