Einzelbild herunterladen

Nr. 7

Zweites Blatt

M. Jahrgang

Erschein? täglich mit Ausnahme des Sonntags.

DieEiehener Kamilienblätlkk" werden dem .Anzeiger" viermal wöchentlich beigclegt, das ..Kreisblatt für den Kreis Sietzen" zweimal wöchentlich. Ticrondwirlichastlichen Zeit­sragen" erscheinen nwnatlich zweimal.

Gietzener Anzeiger

General-Anzeiger für Vberhesjen

Zreitag, 9 . Januar 1914

Rotatiüllödruck und Verlag der Brühl'schen Universitäts-Buch- iiitb Steindruckerei.

R. Lange, (Sieben.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- slrave 7. Expedition und Verlag: e^öl. Redaktion:e-EH2. Tel.-Adr.:AnzeigerGießen.

Die Eröffnung öe; preutzijchen Landtage;.

Berlin, 8. Jan. Ministerpräsident v. Be ihm an» ^ o l l w c g verlas folgende Thronredei

Von Sr. Majestät den- Kaiier und König zu neuer Tagung entboten, treten heute die beiden $>auier des Landtags zusammen, um gemeinsam mit der Staatsregierung für das Wohl des Landes zu arbeiten. Tie I t a a t s i i n a n , c n beiinden sich aus dem Wege völliger Gesundung. Tas Etatsjabr 1912 ergab einen Ucberschutz von 29 Millionen, zu dem noch eine Rücklage von 179 Millionen für de» Ausglcichssonds der Eiicnbahiiverwaltiiiiq lnnzuiritt. Ter Staatshaushalt für das lausende Jahr, in dessen Voranschlag zum erstenmal ivicder die Einnahmen und Ausgaben im Gleichgewicht standen, lägt gleichsalls bciriedigende Ergebnisse erwarte». Neuerdings wurde zwar, dem Gange des WirtichattS lebcns folgend, ein Nachlassen sn der Entwicklung der Ttaals erträgnisse bemerkbar. Ter Haushalt ist aber derart gekrästigt, dass auch im Voranschlag für 1914 die Ausgaben in bcu Ein nahmen volle Tcckung finden und Tür den Eisenbahnaus- gleichssonds noch eine angemessene Rücklage vorgesehen wer­den kann. Tabci ist der Fonds für austerordeutliche Ausgaben so reichlich ausgestaltet, daß eine erwünschte Stärkung des I I, - d II st r i c m a r f t ä und des Arbcitsmarkts durch S t a a I s a II f- 1 r ä a e ermöglicht ist.

Tcni Vorgehen des Reiches entsprechend, konnten ciatsmätzige Mittel für die Aufbesserung der Besoldung ein­zelner B e am t c n g ru p p c » bercitgcstellt werden. Es wird Ihnen deshalb ein Gesetzentwurf zugchen, der sür den geringer 'besoldeten Teil der llntcrbeamten, fomic für die Assistenten und die mit dieser Besoldungsklasse zusammenhängenden Bcanttcn- gruvven Gehaltserhöhungen Vorsicht. Für die Erweiterung und bessere Ausrüstung des Z t a a i s c i f e n b a l>n n e tz e s. sowie sür den Ban von Kleinbahnen mirb auch diesmal eine umfangreiche Vorlage unterbreitet. Tic wirtickmstlichc Entwicklung und die sie begleitenden Verschiebungen der Bevölkerung führten viel­fach zu unbefriedigenden Zuständen in den Wohn- und Unterkunfts- Verhältnissen der minderbemittelten Schichten. Durch den ihnen zuAehendcn Entwurf eines Wohnnngsgefetzes sollen die gesetzlichen Grundlagen sür eine nachhaltige Verbesserung der Zustände geschaffen werden. Die Jugendpflege hat sich auch in dieseni Jahre erfreulich entwickelt. Zu ihrer Iveitercn Förderung wurden die im jiultusetat eingestellten Mittel nicht unerheblich crhht.

Aus deni Gebiete der V c r w a l t u n g s r e f o r in schrillen die Arbeiten so weit vor, dass die bedeutsamste der beabsichtigten Vorlagen, der Entwurf einer umsassenden Novelle zum L a n - desvcrwaltungsgesetz nunmehr zur Bcschlußsassung vor­gelegt werden kann. Dieser Reform dienen zum Teil auch Vor­schläge, die sür eine Verbesserung des Abgabewesens der Ge me in den und weiteren Kommunalverbände in Aussicht gc- iwmnicn sind. Daneben soll die gesetzliche Ordnung des Koni munalabgabeiveicus in zahlreichen Einzelheiten nach dm Bedürf­nissen des prakiischen Lebens und den Hinweisen der Recht sprechung sorigcbildct oder der veränderten Rechtslage entsprechend ergänzt werden. Im Anschluh an die Novelle zum Landesver- waltnngsgcsetz Ivird ferner rin Gesetzentwurf über die Feststellung der Zuständigkeit beim Volks- und Privatschul wesen Ihnen zugchen.

Der im Vorjahr' nicht mehr ,zur Verabschiedung gelangte Entivurf eines A u s g r a b u n g s g e s e tz e s wird wiederum vvr- gelegt werden. Eine Neuordnung des Rechtes der Familien-

1 i b e i f o m m i ([ e ist geboten, um anstelle des bestehenden un­übersichtlichen RechtSzusiandcs ein «inheitlichcs, der Entwicklung des WirtsckwitSlebcns entsprechendes Recht zu setzen. Ter zu diesem Zwecke ausgestellte umfassende Gesetzentwurf, der sich aucki aus Familienststtungen erstreckt, wird der Beschlutzfassung alsbald unterbreitet werden. Schlictzlich wird Sie' der Entwurf eines G r u n d t e i l n n g S g e i e tz e s beschästigen. Er ist dazu be­stimmt. der univiltschaftlichcn Zerschlagung ländlicher Grund­stücke cntgcgcnzutretcn. aus der andern! Seite aber die Teilung solcher Grundstücke zur Förderung der inneren Kolonisa­tion zu erleichtern.

Es find hiernach gesetzgeberische Matznahmen von großer Tragweite sür das Wirtschaftsleben und den kulturellen Fort­schritt unseres Volkes, die »eben einer zcitgnnätzen Reform der Pcrwaltungscinrichtungcn den Gegenstand Ihrer Beratungen bil­den werden.

Tank den gemeinsamen Bemühungen der Großmächte wurde der W c l t i r i e d e, dessen Störung auch unserer nationalen Wohlfahrt die schwerste,i Wunden schlagen nnirde. erhalten und gesichert. Aul dieser Grundlage wird auch Ihre Arbeit eine nutz­bringende sein und dem Vaterlande, darauf können wir vertrauen, zum Segen gereichen.

Indem ich Sic int Aufträge Sr. Majestät willkommen heiße, erkläre ich auf allerhöchsten Befehl den Landtag der Monarchie für eröffnet.

Die ersten Sitzungen.

Das He rr enl> aus hielt heute nur eine kurze geschäftliche Sitzung ab. Nach deni üblichen Hoch aus den König wurde auf Vorschlag des Fürsten Hatzfeldi das bisherige Präsidium wie auch die Schriftführer wiedergewählt. Inzwischen svar ein Antrag des Grafen Park von Wartenburg eingegangcn, worin die Regierung ersucht wird, dahin zu wirken, daß der Stellung Preußens Inicht dadurch Abbruch geschieht, daß eine Verschiebung der staatsrechtlichen Verhältnisse zn ungunsten der Einzelstaatcn vor sich geht. Ins Deutsche übertragen bedeutet dieser Antrag, der am Samstag zur Verhandlung kommen soll, die Fronde der preußischen Granden, gegen die letzten Skcnergeictze. Tic nächste Sitzung finbet am Freitag statt.

Tie Sitzung des Abgeordnetenhauses war mit der Etatsrede des Fi n a n z m in i st e rs Tr. L e » tze aus- gefüllt. Er stellte, ivic das schon die Thronrede tat, an die Spitze seiner Rede eine gewisse Genugtuung über die günstige Finanzlage. Mehr und mehr ließ er aber dann Gewölk aussteigen, um schließ­lich mit Nachdruck zu betone», daß an eine Aushebung der

2 t c u c r z n s ch l ä g e ohne Ersatz nicht gedacht werden

könne. Ja, er meinte sogar, man werde in den nächsten Jahrett ohne Jnanipruckmahnie des Ausglcichssonds den Etat nicht im Gleichgewicht baltcn können. Immerhin mußte er für das lautende Jahr scststellen, daß der Eftenbahnverkchr immer noch im Stei­gen begriffen, ja daß der im vorigen Jahr angenommene Steigc- rungssatz sogar überschritten worden ist. Allerdings seien die Mehr­einnahmen fast völlig durch die Mehrausgaben aufgezehri. Auch die Bergwerke werden Mehreinnahmen bringen, so daß für 1913 mit einer Uebcrwcisung von 93,4 Millionen an den Aus glcickiSsvnds gerechnet werden kann. Tie angckündigtc Aufbesserung der Besoldung gewisser Beamtenklassen erfordert 19,3 Millionen. Tic Schuldentilgung soll verstärkt werden. Das Extraordinarium ist ganz erheblich erhöhl worden, UNI dem Rückgang der Konjunk­tur entgegenzuarbciten und Arbeit zu schassen. Tie jährlichem Anleihen sollen nicht mehr gesteigert ,verden, ja es sollen sogar die Ausgaben, die auf Anleihen beruhen, noch loesmtlich ein­geschränkt werden. ,

Ter Entivurf eines Wohnungsgesetzes ist dein Abgcordnetenhause zugegangen. Ter Entwurf, der von den Komniunalverwaitungen vielfach bekämpft worden ist, ist seine,n Inhalte nach seit dem Sommer 1913 bekannt Er enthält Vorschriften über Baugelände, Baupolizei, Be Nutzung der Gebäude und Wohnungsanfficht. Der Be­

il r ü n düng des Entwurfs sei folgendes entnommen: Tie Gestaltung der Wohnungsvcrhäktnisse namentlich in den dicht bevölkerten und überwiegend industriellen liegenden bildet seit Jahre» den Gegenstand besonderer Aufmerksam-, feit der Staatsrcgierung. Zur Verbesserung der Wobnungs-, Verhältnisse sind deshalb in den letzten Jahren verschiedene kleinere Gesetze erlassen worden. Es must dahin gearbeitet werden, die Herstellung kleiner, in jeder Beziehung einwand' sieter, Wohnungen zn fördern und aus die Bauunternehmer niehr einzuwirken, mehr Häuser mit kleine» Wohnungen als bisher zn bauen. In Zusammenhang damit steht die Be­kämpfung der ungesunden Bodenspekulation, die teil­weise das Bauen von Häusern mit kleinen Wohnungen zu billigen Preisen unmöglich macht. Die Mittel, um einer ungesunden Bodenjpetnlatiou entgegenzuwirken, liegen, av- grsehe» von einer zweckmäßigen Bodenpolitik der Gemeinde, einer angemessenen gesetzlichen Regelung des Schätznngs- wcsens sür den Grundbesitz und von Maßnahmen der Be­steuerung, wesentlich au sdem Okebiete des Bebauungs­plans und der Fl u ch t l i n i e n s e sts ctz u n g sowie a is dem Gebiete der Bauordnung. Als ein besonders wirk­sames Mittel, um die private Bauunternchmung zur veri mehrten Herstellung guter Kleinwohnungen zu veranlassen, erscheint ein planmäßiges Einschreiten gegen die vorhan, denen schlechten und überfüllten Wohnungen. In zweiter Linie werden die Abhilfemaßnahmen gegenüber den herr­schenden Mißständen ans tunlichste Erhaltung und Förde- rurog der flachen und niedrigen Bauweise lsin-f zielen müssen. Ferner kommt sür ein gesetzliches Vorgehen zur Verbesserung der Wohmmgsverhältnisse zuni Teil eine Aenderuug der Gesetzgebung hinsichtlich der Aufteilung des Baugeländes und hinsichtlich der Regelung der Bebauung und Wohnnngsbenutzung in Betracht. Es wird in dieser Be­ziehung kein Unterschied gemacht werden, ob es sich um Großstädte oder Gemetudeu tu Jndustriegegenden handelt. Eine brauchbare Umgrenzung des Begrifjs, was als indu­striell anzusehen ist, wird sich nicht geben lassen.

Der Entwurf einer Novelle zum Landes­verwaltung s g e s e tz, der dem Herrenhanse am Donnerstag zngiiig, bezweckt eine erhebliche Erleichterung und Beschleunigung der Ge- schästserledignng durch die weitgehenden Vereinfachungen des Verfahrens der Beschlnßbehördcn und der Verwaltungs­gerichte. Demselben Zweck, und zugleich der Entlastung der höheren Instanz, dient die Aenderuug, die nach dem Ent­wurf an K 157 des Laudcsverwaltungsgesetzes für das vor Verwaltungsgerichten stattsindende förmliche Disziplinar­verfahren durch Erweiterung der Einstellungsbesngnis des entscheidenden Disziplinargerichts erster Instanz getroffen werden soll. Ten Sitzungsdienst bei den höheren Beschluß­behörden wird die Zulassung schriftlicher Beschlußfassungen erleichtern. Auch die grundsätzliche Durchführung des so­genannten Bureausystems in allen Geschäftskreisen der Re­gierung lvird zur Beseitigung geschäftlicher Hemmungen beitragen.

Ter wesentliche Zweck dieser Aenderuug ist, der gesam­ten Regierung eine einheitliche Verfassung unter einheit­licher verantwortlicher Leitung zu geben, die Starrheit der gesetzlichen Abteilungsabgrenzung, die eine zweckmäßige Verteilung der Arbeitslast und gleichmäßige Ausnutzung der vorhandenen Arbeitskräfte vielfach hindert, zu beseitigen und, unter Hebung von Interesse und VerantwortiichtÄts- aesühl aller Mitarbeiter dem Gesamtorganismus der Be­hörden bei straffer Geschlossenheit nach außen die für höhere Leistungen erforderliche innere Beweglichkeit zu ver­schaffen. Ter besseren organisatorischen Anpassung der Be­hörden au ihre Aufgaben dienen Vorschriften über die Bildung der Kammer für Abgabensachen, über die Abtei­lunasbildung bei den Bezirksausschüssen, über die Sitzungs- Präsenz bei den Beschlußbehörden für gewisse Angelegen­heiten und über die erleichterte Herbeiführung technischer Beratung, endlich über die Einrichtung eines Disziplinar­gerichts, das die Vollversammlung der Regierung im Diszi­plinarverfahren ersetzen soll. Auch die Auslösung der Gene­ralkommission in Königsberg und die Uebertragnng der Generalkommissionsgeschäste aus die ordentlichen Gerichte und auf ordentliche Behörden der allgemeinen Landesver-, waltung wird durch Beseitigung des Dualismus im Melio- rationswesen, bei der Rentengutsbildung und bei der inneren Kolonisation, zunächst in den Provinzen Ostpreußen, Westpreußen und Posen dazu beitragen, in diesen Geschäfts­zweigen die nötige Einlfcitltchkeit der Rcgierungstätigkeit zu sichern. Zur Durchführung dieses Planes wird ein be­sonderem «Gesetz erforderlich. Endlich bringt der Entwurf auch Bereinsächungen des Rechtsmittel- Wesens und der Jnstanzenzüge. Noch weitere Rechtsmittelwege und Instanzenordnungen zn verbessern, würde aus dem Rahmen des Landesverwaltungsgesetzes herausfallen. Ebensowenig findet sich in dieser No­velle Raum für die Herbeiführung umfassender D e z e n- tralisationen. Schließlich sind noch Maßnahmen zur Entlastung des Oberverwaltungsgerichts vorgesehen, so die Berufung der Kammer sür Abgabensachen zur erstinstanz­lichen Entscheidung für besondere Abgabenstreitigkeiten a» Stelle des Bezirtsansschusfes.

Die Vorschläge, die die Novelle macht, sind zum größten Teil dem Jmmediatausschuß zu verdanken, der sie bei der Vorberatung der Verwaltungüresorm angeregt hat.

Ter FideikomMißgesetzentwurf ist nunnikhr dein Herrenhause zugegangen. Er sicht eine Reihe ron Bestimmungen vor, welche einer mit dem Gemeinwohl nicht rcreinbaren Errichtung von Fideikommissen vorzubengcii be­stimmt sind. To wird zwar von jeder Beschränkung in bezug am die sideikommissarische Bindung von Wald abgesehen, dagegen für die Verwendung von landwirtschaftlich genutzten Gelände» in Fideikommissen eine M i n de stg r cn z c von 300 und eine Höchstgrenzevon2ö00Hckiar vorgeschriebe». Ebenso sind Anordnungen «troffen, durch welche die Errichtung von Fidei­kommissen in Bezirken, in denen die fideikommissarische Bindung von Grund und Boden bereits eine übertriebene Ausdehnung ge­wonnen hat, verhütet wird. Damit ferner die fideikommistarischc Bindung von Grund und Boden den öffentlichen Interessen, ins­besondere der inneren Kolonisation und der gedeihlichen Entwicklung von Gemeinden und anderen öffentlichen Korporationen nicht hin­dernd ttn Wege steht, ist vorgesehen, daß von Fideikommissen Ge­lände aus Rücksicht des ösientlichen Wohles abverkauit werden kann. Endlich toll die Aushebung von für ihre Zweckbestinunuiig nicht mehr geeigneten Fideikommissen wesentlich erleichtert werdest.

vie Verhandlung gegen Vberst von Reuter.

S t r a ß b u r g i. Eli, 8. Jan

Ani dem Platze vor dein Gerichtsgcbäudc herrscht Ruhe, und nur wenige Passanten kreuzen die Straße. Ob man heule, am rierten Verhandlungstage, bis zum Plävoverbeginn fortichreiten Ivird, steht vormittags noch nicht fest. Als erster Zeuge sagt, wie gestern schon mrz erwähnt wurde. Zeuge Major Ubc u. a. aus, daß »ach seiner Anschauung dicPolizciinZaberir sehr minderwertig sei und daß sic auch sonst nur rim geschritten sei, wo cs nötig gewese» ist. Der Zeuge, der außere- halb der Stadt wobitt, hörte von seinem Friseur am Morgen des I. November, daß esgestern in der Siadt lehr lustig gewesen sei, io eine Art Gaudi, wie am Karneval, und die Polizei sei fast verhöhnt worden." Man habe aber allgemein die Ansicht gehabt, dar alles ausgchürt hätte, sobald die Polizei bczw. die Gendarmerie heimgcgangen wäre. Diesen seinen Bericht bestätigt der Zeuge Friseur Anstalt, Gendarmcricwgchtmeistcr Schmitt weiß von Slcinwürscn zu berichten, von deren einem er selbst getroffen worden >ei. Ein Polizeidiener habe einen Sleinwurs gegen den Kops über die Schuvociikcttc des Helms erhalten. Tic Zstirnqc an dem kritischen Montag ickätzt Geirdarmericlvachtnicistcr Schmitt auf 800 bis 1000 Personen, meistens iungc Leute, viele neu­gierige Frauen und Kinder. Auf Befragen erklärt der Zeuge, daß das Kommando über Polizei »nd Gendarmerie der alte Polizeiwachtmeister Mutschler gehabt habe.

Tic nächsten Zeugen, mehrere Gcudarmcriewachimeister von Zabcrn, berichten nur Bekanntes aus jenen bewegten Tagen. Einer, Gendarmericwachimeistcr Steine r, erklärt ausdrücklich, daß ihm das Auftreten der vromenierendcn Offiziere nicht provozierend vorgekomme» sei. Kreisdirektor Mahl sei immer auf der Straße gewesen. Einer der Beisitzeroffiziere fragte den Zeugen, ob die Gendarmerie und Polizei nach seiner Ansicht wohl in der Lage gewesen seien, die Osiizicre vor Be­schimpfungen und Anrenipelunge» zu schützen. Ter Zeuge be­jaht dies bedingt: Ja, wenn wir solche Fälle gesehen hätten, und so weit wir in der Lage dazu waren.

Gendarmericivachimeisicr Döring bestätigt aus Befragen, daß die Gendarmerie mit der Masse nicht hätte fertig werden können. Leutnant Tigör erklärt hierzu, daß ihm ein Gendarm aus dem Schloßvlatze sagte: Wir können hier nichts machen, ich glaube, es ist das beste, wenn man Militcirreq giriert.

Leutnant Köovcn erzählt, als er mit anderen Offizieren gegen stebkii ilhr abends imKarpsen" gegessen habe, habe man mir dem Platze lebhaftes Gehen und Geschrei gehört: dann sei ein Trommelwirbel erfolgt und da seien sie nach der Kaserne gegangen. Hauvtmann Belte sagt: Die Bevölkerung in Zabern hielt cs, wie ich jetzt weiß, schon für o rooo z ic re n d, wenn die Leutnants die Hand am Degengriff hielten.

Hauptniann Belte sagt noch aus, die Gendarmen in Zabern hätten aus ihn einen geradezu unerklärlichen Ein- d r n ck gemacht. Major Rabe von den 99 er» hat auf Befragen eines Gendarmen die Antwort erhalten: Die Straßen werden des­halb nicht geräumt, wett Kreisdirektor und Bürgermeister die Weisung gegeben hätten, cs dürfe nicht scharf vorgegange» werden. Als der Zeuge einem Feuerwehrchargierten zuries, er möge doch endlich zu spritzen beginnen, damit die Schreier den Rücken kehren, habe dieser erwidert: Glauben Sic denn, daß wir gegen unsere Mitbürger kämpfen? Die Polizei in Zabern erschien dem Zeugen ungenügend. In den Aufläufen fei ein gewisses S v st e m ge­wesen, wobei die Kinder in den Vordergrund gedrängt wurden.

Leutnant v. F o r st n c r sagt aus, er habe gehört, wie Major Rabe von einem Gendarmen die Antwort erhielt: Wir bürten nicht energisch eingreisen, der Kreisdirektor bat cs verboten Grndarmcrieliauvtmaiin Schotte erklärt, der Oberwachtmeistei habe einen sehr cingeschüchierien Eindruck gemacht. Der Beschl über die Gendarmerie führe immer der Oberwachlmeister, nie ein Polizei- wachimeistcr. Von der Tätigkeit der Polizei in Zabern hätten die Gendarmen eine sehr geringe Achtung gehabt.

Kreisdircktor M a b l erklärt: Ich lmtte den Oberbeiehl selbst übernommen. Tie Gendarmen waren selbst bereit, sich den Anordnungen des dienstäliesten Polizciwachtmeistcrs unterzuordnen.

Als zur Z e u g c II v e r c i d i g II n g geschritten wird, teilt Gen- dariiieriewachtnieister Schmidt I!. mit, daß sie, die Gendarmen, ini Auttrage der Lrtsvolizei gehandelt hätten. Es folgt die Ver­eidigung der Zeugen, Offiziere und Gendarmen sowie des Friseurs Anstatt. Tie Gendarmen versichern wiederholt, daß sie voni Krcis- direktor in keiner Weise beeinflußt seien. Gendarmeriewachtmeistcr Schmidt II. erklärt noch ausdrücklich, die Polizei hätte nicht aus- gereicht. Rach Verlesung verschiedener Artikel imZaberncr An­zeiger" wird um 7-12 ilhr die Beweisaufnahme ge» schlosse n.

Die Begründung der Anklage.

Nach einer kurzen Pause nimmt KriegSgcrichtsral Ossi an­der das Wort zur Begründung der Anklage und führt aus:

Er gab zunächst eine chronologische Schilderung der Vorgänge. Leutnant v. Forstncr hatte die Acußerung über die Wackcs getan. Während die Acußerung in die Presse kam, befand sich der Leutnant außerhalb. Als er am 2. November in feine Garnison zurück- kehrte, erfuhr er, daß die Sache böses Blut machte. Nach weiteren, hetzerischen Zeitungsartikeln wurde der Leutnant Gegenstand von Belästigungen, Beleidigungen und Schmähungen. Man warf ihm die Fenster ein und beabsichtigte ihn zu überfallen. Tie zunehmen­den Tumulte vcranlaßten den Obersten zum Eingreifen. Seine Änsvrache an die Leute wurde aber nicht gehört. Als Forstncr nach einem Krankenbesuch in Beglcilung eines befreundeten Ässrstenzarztcs über die Straße ging, wurden die Offiziere verhöhnt und bedroht. Tie Tunnilianien seien aber nicht nur Kinder und halb erwachsene Burschen gewesen, sondern auch erwachsene Männer. Als zwei Offiziere am Hellen Tage sich aus der Straße besanden, wurden, sic von einer großen Menge nicht nur pöbelhaft beleidigt, son­dern auch mit Steinen beworfen. Ein ander Mal wurde Leut­nant v. Forstncr von einer Menschenmenge, die vor seiner Woh­nung stand, belagert. Tie Gendarmen standen untätig davor, und als ein Major, der übrigens nicht belästigt wurde, herumerging und von bm Gendarmen ein festeres Eingreise» verlangte, erwiderte man ihm, sic hätrcn Weisung von de« Kreisdirektion, nicht allzu scharf cinzugreisen. Inzwischen amüsierte sich die Menge auf Kosten des Leutnants v. Forstncr. Mit den Polizisten wurde Unfug getrieben. Aber diese Vorgänge zeigten ein Jannsge icht: Tagsüber heiter und abends ernst. Man erlebte cs, daß die Menge sich nicht mehr lei-' ten ließ, sondern gegen die Sichcrheitsorgane mit Steinen vorging Ter Anllagevertreter beschäftigte sich weiter mit den die schwersten Exzesse bestätigenden Veröffent­lichungen deSZaberncr Anzeiger". Tic Kinder wurden oufge- hetzt. hinter den Offtzicre» herznschrcien, cs wurde Radau ge­macht, gcschosten. Frösche wurden losgebrannt. Tie Gen­darmerie stieg zu Pferde und suchte Ordnung zu schos­sen. Der Oberst hatte der Zivilbehörde mitteilen lasten, daß seine Offiziere belästigt würden und daß keine Polizei für ihren Schutz sorge. Ter Kreisdircktor sagte Verwendung der Sicher- heirsorganc zun, encrgiichc» Schutz der Offiziere zu: das Mrgcr- meislcramt erließ einen Ausruf zur Ruhe. Dennoch wurden auch jetzt noch Offiziere und Unteroffiziere mit Sternen beworfen. Tie größte Schuld an den Vorgängen hatten die Deröffcut- lichungcu desZaberncr Anzeigers". Nach den Aeuße- cnngcn des Leutnants 0 . Forstncr über die Fremdenlegion wurde