Ausgabe 
27.12.1918
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4 Bekanntinachung.

MrSMg aus der Verfügung des Kriegsmini,terlumS vom 7. 12 18 Der starke Rückgang der Beklcidungsbestände in l.-tzter Zeit hat ßiur vollständigen Entleerung der Kammern geführt.

Cs wird deshalb aürgeväxnet:

toUlkürliä-e Ausgabe neuer Bekleidungs- und Ausrüstung-- stücke an Mannschaften unterbleibt.

P. Daß dem Verkauf von Bekleidungs- und Ausrüstungsstücken durch Soldaten rn imd an Kaserneil, auf den Straßen, Bahnhöfen usw. gesteuert wrrd.

S.Widcrvechtlich veräußerte «verkaufte, verschenkte) Bckleidungs- und vlusrüstungsstücke den Trupperrbeständen wieder zugeführt werden.

Ter Bestand an Bekleidungs- und Ausrüsturrgs stücken ist keines^ ^gs grast, dar; leder Mann bei seiner Entlassrmg unt neuen ausgestatlet werden kann. Es muß daher jeder bei ler MMasfung mrt crirenr Anzug vorlieb nehmen, der nach der bis- ^ eCl1111 9 uls garnison brauchbar angesehen nmrde

. 7^" Unn r lu i r sEit stattftnden, als es sich mm un­

brauchbare Bekleidungsstücke handelt.

Ter Bedarf an bürgerlichen Entlassungsanzügen geht in die r 11 und tan daher ent nach imd nacf> bereitgestellt werden.

ist aoer erivrderlrch, daß alle Bekleidungsämter ihre Arbeit F2, 1 M^^luuen und daß rhneir ausgetrageiie Stücke zugeftihrt wer- ^n. Werden Berlerdnngs- und Ausrüstungsstücke an die bürg rliche Bevölkerung verkauit, so fehlen den Bekleidrurgsämterir die Stoffe, michsen ncn ^ ie bürgerlichen Entlassungsanzüge gefertigt werden

^lassungsanzüge, die zunächst mrsgegebeir wewen müssen, fallen dazu dienen, dem Entlassenen den Ilebcrgang kr den bürgerlichen,Berur zu erleicksterir. Sie werden ihnen daher zum Verkam sofern zum eigenen Gebrauch überlassen. ?htan\dy Bekleidungsstücke verkau t, beweist damit,

^Elchen Stücken hat. Er entzieht sie durc6 ^rkaur den Bedürftigen und drnr später zur Ent- lul'-* UU /?2 ' er .schadet daher der Allgemeinheit, dem Ber-

bie bei Ausbruch des Krieges oder bei ihrer Einziehung zum veere rm Deutschen Reiche Mwohnt haben. Ausländsdeutsche, die ernen inländischen Wohnort nrckzt haben, sind von der Gemeinde « unterstützen m der sie sich bei Eintritt der Er- wer'bslosrg-kert aufhalten."

3. Hinter ß 9 wird als § 9 a svlgerche Vorschrift eingefügt:

- ^ ..Ausländische Zivilpersonen, dercen durch die Mttitärbe^ tthlslwber, ern nüändisckier' Aus-entl-altsort zugewiesan worden ist,, wird die Fürsorge an diesem Aufertthaltsorte nicht über den Zeitpimkt hinaus gewährt, zu dem ihrren durch den De mobile maclMngsst)inmissar Gelegenheit zur Heimreise gegeben wird.

Tre Fürsorge tan von bcm Demobilmachung-- svmm mar derart geregelt werden, daß dem Erwerbslosen und Verpflegung von seinem bisherigen Arbeitgeber Nach Mistg^be des während des Arbeitsiverhältnisses Ueblicheu als ^aclileistmigen gewährt rverden. In diesem Falle hat die Gemeinde oder der Gemeind-everband dem Leistenden eine bei fefä'ufcfcenfre Vergütung im Rahmen ihrer son- strgen Fu^ftorge Außvendrurg zu gervähreir.

* <? lC 8 6 gelten mit der Maßgabe^ daß

ÜL'M?Ort-. MI denen E Arbeit

welche

Ordnungen zu treffen haben."

und die nötigen An-,

daher/ Huch' sich" durch^lchch^r^/

Berlin, den 7. Tezeniber 1919.

Ter Kriegsminister.

__üez.: Sch e ü ch.

©ctr.: Tie Schulverfäumnisstrafen.

m ml * dln bie Schulvorstände des Kreils.

Rachstehondes Lblsschierben des Ministeriums für Bildungs- ^ Kenntnis uub Nachachtung.

vießen. den 16. Dezember. 1918.

Kreisamt Gießen.

I. B.: W e l cke r.

Sie^das/die SchulversLunmisstvaftn nach unter bie Betaut-

ÄSÄÄÄ 15 ' w * 19 tor -

©ctr.: Auszalstung der Gchaltsbezüge.

«rs ~ J* n die Schulvorstände des Krei'rs.

~ H-busn mit nachher Post zugchende Ausschreiöen des

V° m b.^rember 1918 in obigem Betreff Lvrrm C x£dT ^ 2dnX Ulti> Lehrerinnen weftergebcuc. soweit der

Gießen, hen 18. Dezember 1918.

Die K^eissclmlkommission.

_ I. B.: W e l cke r.

Schulschlich VcMn, Deinobilm-ick>uq " '

n dm OberburgcrmcMr zu Gt-k-n. di- Bürgelm-lstercirn ,, . und Schulvorstand- des Kreises.

durch Inanspruchnahme der Schulsäle für Evlguartierungszwecke der Untn-richt gmrz odrw tawei^ ans-

r-* rV bei Serri.i a -rling des

Lnmrttem.Dorfg dre Sck-ulsttle >ofort für ihre eiaentlicüe" Be-

Üblich gelüftet und gerekuigt ,r!erd« Wkz-nrT eim .^ un 3 tit bauauf »u sehen, baß die Fußböden Holstein Waffer, dein Lysol zuaesetzl ist' rbgem°schen m» d,e Wälche tüchtig abgekchrt lverbn * '

Gießen, den 19. Dezember 1918.

D e Kre is schu l konnn ission. _ I.B.: Welcker.

rLZervrsirung

r s^%i?ÄBSa. , rÄBss&8se

Zlenderungei, voi-genornmen: wvgenLe

^ 8 5 Ms. 1 «NtlMt.fiolgende Zusätze:

3. § 17 Satz 2 erhält folgende Fassung:

^r^V e oder die von ihr bezeichnet«

^^auu besttmmen daß für emhertliche Wirtsck)astsgebiete der gjrtdje mm chr feftzu,etzende Ortslohn zu gelten hat."

DEndfns ch tritt Mil dem Ta«e ihrer

Berlin, den 3. Dezember 1918.

Reichsamt für die wirtschaftliche Teinobilmachung.

K o e t hl. J

die Bürgenneistcreren der Landgemeinden des Kreises.

Auf Vorstehe7ü>e Berord7mn.g weisen wir besonder- hin.

Gresten. den 18. Dezember 1918.

Kreisamt Gießen.

Z B - L o n r» r rn a n n

Betr.: Zuckerverbrauchsregelung. ~

«n die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

^ ^^Emachung vom 15.

1918 lKr.-Bl. Nr. 5) wird bcdinntgxgebrn, daß für den Monat Teyber 1918 - 750 x Zucker^ a.ch den 'Koch chw Lllf?u^ eutfallcm Dazu komm«, 250 g Zucker als Restmeuge für den ^tomit November gemäß Bckaunchiachuug von, 16. November 1918 Gi-Hcner Anzmger von, 19. Noveucher 1918, so daß für den Monat Dezember 1918 ' 1 B T 0OT

insgesamt 1000 x Zucker ausgegeben werden.

9 - n ® B "" «uf die Zuckermarke 90 91, 92 und 93 je 2o0 g --- 1000 S Zucker für den Monat 4>zenrber bezogen wer- ^^^L^c.r^?-^^^^brigü:iten auf der Eisenbahn .oird ^ m l Qlid > lein, sämtlich .Aeinhändlev

äxtsatsff &ä

»Är.STÄT «-

M( Sillhjfcit iw Zuckermorkeu 90, 91, 92 und 93 wird deshalb b^ zum 20. Januar 1919 ausgedehnt. Mtt Maus des 20- verlieren diese Marken ihre Gültigkeit

Wir beauftragen Sie diese Verfügung sofovt' ovtsüblich be- tantzumachen und die .Kleinhändler entsprechend zu bedeuten. Gießen, den 16. Tezenrber 1916.

Kreisamt Gießen.

_I D.: Dr. S iegert.

DicnftnaeÄrichteu deö zrreiöamrs Gießen.

m us von Ruttershausen wurde als

Polizeidrener dieser Gemcmde eÄich verpflichtet.

cv ' ^ c *J! x - ' a ? l H- von Staufenberg tourde als

Rechner Meier Gemeinde eidlich verpflichtet. *

Nacl-dem durch Beschluß der provisorischen Nationalversamm- U* Mterreichlsck>-uugarisck>en Bertr«ungsbe''öri>ut l71 ^-4 ar 5f >c , 22 weiteres ihre onniftioiteit auch als Bcvoll- ^ ^utsch^sterrccchischen Staates weiter zu versehen ftirck a M (^mcraltasulat in Frank-

wrd ö 2 il .Ctaatsmrnisterüim nucrfnnnt

c -/ L n Verrichtung tamlarischer Tienstgeichäste in '

^ssen zugelasftn iPorbc.^VSS ist'mäW auch oxx,u t n:. ^^llä-e Verhcmdlmrgen, besonders über dic^Sjclx

des lär Kiiegsteilnehwer eines kväln:end Oesterl5ck»s>md Rohstosiversorgwig Deutsch

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Zwilling,runddruck »er Brüh,',»«. Unw.-Vu" und S.°indru-k-H «.Lauge. S.-ß-^