Ausgabe 
19.10.1915
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Kretsblött für den Kreis Gießen.

Nr. 92

19. Oktober

Bekanntmachung

über die Kärtoffelversorgmig. Bvm 9. Oktober 1915.

Ter Bundcsrat hat mit Gnu« bis § 3 bei Gesetzes über die Ernichlftigmig des Bundesrats zu wirtschastlichen Maßnahmen vrki^aerläs^"^'^14 (Reichs Grsetzbl S. 327) folgende Ver-

I. Rrichskartoffelstcllc.

,, .8 b Es wird eine SBetd^fnttoffelftelle mit einer Bertvaltungs- Er Gcschäftsabtcilung gebildet. Die Berwaltnngs-, ^ Berwiltungsangeiegenheitttl zu erledigen, die M aMstsatzterlung nach dm grundsätzlichen Anweisungen.der Vcr- lMliungsabteilung dre ihr danach obliegenden geschästlickfen Aus- gab«, durchz-uführen Ter Reichskanzler sührt die Aufsicksi.

8.4, Tie Lerivaltnngsabteilung ist eine Behörde- kie beliebt aus einem Vorstand und einen, Beirat ® ' )te besteht

ff'nl° l 'L al ! b ^steht anS einem Vorsitzende», einem oder meh. rct«, stellvertretend«, Vorsitzenden, aus ständigen und niMtän- ^il Mrtglieücr». Der Reichskanzler ernennt den Vorsitzenden. Michlled« enden.Vorsitzenden, die ständigen und nichtständigen

ZirsLwnr«, ans dem Vorsitzenden des Vorstandes als Vorsitzenden, vier Bevqllnrächligten zum Duudes- Hi Landwirtschaft, einschließlich der land- «nrtsihastlichen Genossenschaften, vier Vertretern der Kommunal- verbände und tner Vertretern des Handels und der Ber- !®fe' Der Reickwkanzler ernennt die Mitglieder des Beirats. Gr erlässt dre näheren Bestimmungen.

ter ^astuM ^ *Neschäftsabt«'ümg ist eine Gesellsclnist mit bcschrank-

Ml , Gesellschaft wich ein Aussichtsrat gebildet-, er besteht

Ä-k ^!-t?oLbcnden d-S Vorstandes der Verwalttmgsabteilung Un $ sechsimdtzwauzig Mitgliedern, von denen , s Bundesstaaten, sieben aus Kvmmnnalv«-

A" Verbraucher vier aus Handel, vier au, die Landwirt- IW, Biet mit die landmrtschaftlichen Genossenschaften entfallen D,e Vertreter der Kvinmuiialverbände und Verbraucher, des Han­dels sowie. der landimttschasllichcn Genossenselwsten iverden von den entsprechend«, Gruppen der Gescllsel-aften bezeichnet Die nbrrgcu Mitglieder ernennt der Rckcl's kürzer , ^Äk'ÄZrat bestellt die Geschäftssühier. Tie Bestellung

bedars der Bestätigung des Reichskanzlers. J

.. § « Die Reichskartosftlstellc hat für die Verteilung von Kar- tosfelvorraten zur Ernährung der Bevölkerung zu sorgen Sie brnn sich dab«, der vüse.der KvmMimalverbmide bedienen. Diese haben der Rni^kartviftlstelle ans Erfordern Auskunft zu geben «Md ihren Ersuch«, Folge tzn leisten.

U- Beschassung Oer Kartoffeln.

ß 5. Insoweit die zur Ernährung- der Bevölkerung eines Koimnunalverbairdes für Herbst und Winter 1915/16 «,orderlick'«! Kartoffeln nicht beschafft Ivord«, sind oder zw ang«ncssen«i Prei­sen anderwertig nicht beschafft werden können, hat der Kvminmial- berbmid den Fehlbetrag bei der Reichskartosselftelle anzunielden. beeresverwaltungeil imd die Marincvrrwaltung sind berech^ anderweitig gedeckten Bchars ebenfalls bei der Rerchskartofselstelle anzmnelden.

. Tie Kvininunalverbändc, die Heeresverwaltungen und die Ma- rineverwaliung haben den von ihnen «gemeldeten Bedarf ab- Omednim. D,e näheren Beslimntwmen über die Abnahme erläßt die Rnchskartosselslrlle, sobwit keine Vereinbarung zustande kommt.

» Kommmialvcrbilnde habe» dafür zu sorgen, baß während ausreichnch« MrtofkÄwengcn zur Ernähnmg der Bevdlkerung zur Brrftigimg stehen. Die zuständig« Behörde kann ^AU lagern ^siiid^ erlass«,, welche Mengen zu sichern und wie

, Strnttgkeften, die sich bei der Durchführung dieser kverEnuilg zwilchen «nem' KvmnirmLlverband imd der Reichs-

Berwaltungsabteillmg der

, ^Veichskartoffelstellc hat zunächst zu versuchen, den angenieldeten Bedarf tm freien Berkehr zu decken. Insoweit dies &«r ® <S' bei Lieferungen nmh deni 31. De^em-

191-;

iaili .. i . Iilur? vem Oi. Dezeni

..jL 191 ? .Wüglich einer Vergütuilg für Verioahrung (§ 8 Abs. 2 luffft iitOnlicl) ist, kann sie bestinimen, welche Karkofselmenaen aus den Komniiinalverbänden an die ReichSkartoffelstcNe oder an die von dieser be,«chneten Person«, abzugeb«, sind. Dabei sind den Kinninnnalvrrbäriden die zilr Teching ihi-es BedariI erfordcr- Ilchen Mnimni zu belass«,. - '

r N, 7 ' Zwecke der Sicherstellung der nach 8 6 abzu-

^ Karlosfelerzeugcr mit mehr als 10 Vektar Kartolselanbauflach« verbuchtet. 10 vom Hundert ihrer gesamten Kartvsselernte bis zum 2g. Februar 1916 zur Bersügung des Konnnunalverbandes zu halten,. Dft Kartoffeln müssen Stzeiso

werden^können E""°lfeln sei», ans denen Speisekartoffeln verlesen

gegen diese Berpslichlnng bc-, l'i! nfa Schadenersatzpflicht gegmüber der Reickftkartossel-, lung>uLhL'S.^ Veichskartosselstellc tan., die Verpflicht

bör!-?,^ei»i^^^/ealbchörde!l oder die von ihnen bezeichnet«, Be-!

^UZ aui%.TeS° en tk ® llttWii ^ rt3 öcr

. Beschafffing der nach 8 6 abzugcbenden Mengen 1 o"?^>.^Äiutuin an Vorräten der Kartoffelerzenger mit mehr als ibrer^ (frnt^u! Urb,s zur Höhe von 10 vvne Hundert ^ tr S? Konnnunalvt'rbandks oder der Reichs-! in Ä »Ek Anordnung der, zuständigen Behörde eiiier

Anordnung bezeichneten Person übertragen werde» Die

Bchtzer maeb-°"a!bt' Mcher.bcr Borräte zu richten, sobald sic den« ^'berzngeht, geht das Eigentun, über. Der Anordnung hat an den Besitzer vorauszuaehen, die ,;n ent-, M«"de M«lgc innerhalb einer bestimmt«! Frist auszusondern- ^nter Berücksichtigung der Güte und Kartoffeln von der Höheren BerwaltungS-! Anhorimg von Sachverständigen «idgültig jcstgcsetzt und darf den Grimdpreis nach H 10 nicht übersteigen. Die höhere

VäÄft beUmmt darüber, wer die baren Auslagen des Verfahrens zu tragen hak.

Enteign,mgen nach den, 31. Dezember 1915 kann di- zu- ständige Behoidc neben dem Entmgnimgspreis eine Verantung >,!r Verwahrung gewähren, die die von der Reichskartoisekstelle scst- geietzten . Hochstgrenzn, nicht, übersteigen darf, lieber Slreitig- SJf- > ^ Enkcignlmgsverfahrcn ergeben, «itskhvideti

vorbehaltlich, der Vorschrift nn 8 5 Abs, i die höhere Verwaltungs­behörde endgültig.

8 9. Die Reichskartosselstelle kann Kommuiialverbände zur Deckimg des von ihnen angcmeldeten Bedarfs durch Ausstellung von Bezugsscheinen crn,acht,gen. Kattosseln aus den gemäst 8 « Satz 2 abzugebenden Vorräten zu erwerben. Tiese Mengen sind dem Kommunalverband, aus dessen Bezirke sie erworben iverden ans die abzngebcnden Mengen, dem Kärlosselcrzeuger auf die nach 8 ' zur Vcrsügnng zu haltenden Mengen anzurechnen. Der er­werbende Kommunal verband hat der Reichskartvsfelstelle und deni Kommunalverband, aus dessen Bezirke die Kartoffeln erworben werden, Mitteilung zu machen.

, 8 10. Ter Grnndpr«s 8) für die Tonne inländischer Speise-

Kartossel-rzewf et* Sr " te 1915 beträgt beim Verkaufe durch den,

ilrZen preußische» Propinzen Ostprrntzen, Wcstpreußen, Posen, m- Vuuimern^^Braildcnblir^, in den Großlierzog- - " 55 Mk. !

. tunterrt Mecklenbnrg-Schwertn, Mecklenburg-Strelitz 5-, mir, tn 8er prcusiilchen Provinz Sachsen, im Kreise Herrschaft «chmalkaldrn, ,m Königreiche Sachsen, im Großhcrzoq- llnnc Sachsen ohne die Enllave Osthcioi a. Rhön, in, Kreise Blankenburg, im Amte Calvörde, in den Herzogtümern! Sachsen -Meiningen, Sachsen Altenburg, Sachsen-Coburg und Gotha ohne die Enklave Amt Königsberg i. Fr., Anhalt, bEFürstentümern Schwarzburg-Sondershanftn, Schwarz- , burg-Rudolstadt, Reutz ä. L., Reich L. 57 Mk eu den preußischen Provinzen Schleswig-Holstein. Hannover, Blestsalcn ohne den Regierungsbezirk Arnsberg und d«r Kreis Recllinghauscn, im Kreise Grasschast Schan-nbnrg im-Gros-hrrzogllim Oldenburg obnc das Fürstentum Birken- feld, un Herzog«ume Brannschwelg ohne den Kreis Blanken­burg und das Amt Calv,«>8 in den Fürstentümern Schaum- ^ kmrg-Lippe, Livve, in LtkM'« Breün», Hamburg 59 Mk: in den übrigen Tellen des TeKsch«," Reichs 6l Mk.

8.11. Tie Grundpreise gelten für gute, gesunde SpeisS, kartosseln von 3,4 Zentimeter Mindcstgröße bei sortenreincr Lie- fcrnng.

.8 12. Die Grundpreise eines Bezirks gellen für die in diescut Bezirk erzeugten Kartofseln.

k« i 13 ' Grundpreise gelten für Lieferung ^h-ne Sack und ur Larzahlling sb« Empfang- wird der Kaufpreis gestundet, so dürfen bis zu ztvei vonr Hundert Jahreszinsen über ReichzbMik- diskvnt hinzimeschlagen lmrden. Tie Grundpreise schließen di- Kosten des LranKportS bis zum nächste» Güterbahnhofe, bei Wassenransport vis zur uLchsten Anlegestelle des Schisses oder Kahues und die Kvsten der Verladung ein. Tie Knrtofseln siird' ?n der Berl-dcstatwn Mimchinen. Tie näheren Brstinnnmigen setzt die Reichskartosfetstelle fest.

III. Bersorgnng der Bevölkerung.

Die Kommimalverbäicke haben die zur Versorgung der Bevölkerung m,t K-rtosftln notnwndigen Maßnahmen zu treffe». Sie können den Mtincrnde,, dft WersorMirg der Bevölkerung für den Bezirk der .Gemeinde übertrageil. Gemeind«:, die nach der letzten