Ausgabe 
12.10.1915
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XVIII. TtroteeforfeS

Stellvertretendes Generalkoniwando >

Mt III b. Tgb.-Nr. 20 545/9220.

Frankfurt a. M., den 23. Sepk. 1915. Betr.: Verbot der Verbreitung von Abhandlun gen gegen Schutzimpfungen.

Auf Grund des Z 9b des Gesetzes über den Belagerungs-' züstand vom 4- Juni 1861 verbiete ich die Veröffentlichung und Verbreitung aller Abhandlungen, Flugschriften, Propagandakarten und als Bianuskript gedruckte Erörterungen, in denen gegen die im Heere angewandten Schutzimpfungen Stellung gcnoutmcn wird. Ter Kommandiereudc General:

Freiherr von Gail, General der Infanterie.

Stellvertretendes Gcnerallonunando XVIII. Armeekorps.

Frankfurt a. M., den 27. Oktober 1914.

Verordnung.

Aus Grund der §§ 1 und 9 b des Gesetzes über den Be­lagerungszustand vom 4. Juni 1851 ordne ich für den Bereich des Korpsbezirks an: *

Alle Hotels, Pensionen und Anstalten sotvie jeder Wohnungs- inhaber sind verpflichtet, den Aufenthalt nnd Zuzug von Aus-- ländern binnen 12 Stunden polizeilich anzumclden, gleichgültig ob die Aufnahme gegen Entgelt oder unciUgeltlich, vorübergehend oder für längere Zeit erfolgt.

Der Wegzug von Ausländern ist gleichfalls innerhalb 12 Stun­den anznzcigen.

Falls örtliche Polizeiverordnunacn eine kürzere Meldefrist tvie die vorstehend angegebene für Ausländer fcstsetzten, bleiben die. Verordnungen insoweit maßgebend.

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden nach § 9 dcS Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft.

Der Konimandierende General:

Freiherr von Gall, General der Infanterie.

Au die Ortspolizeibehörden des Kreises.

Sie haben schärsstens darauf zu achten, daß die obige Verord­nung genau befolgt wird und im Uebertrctungsfalle unnachsichtig Anzeige zu erheben.

Gießen, den 28, September 1915.

GroßherzoglicheS Kreisamt Gießen. - I. V.: Hechler.

Betr.: Die Einziehung der Quittungen über Gebühren für amtstierärztliche Verrichtungen.

An de» Oberbürgermeister zu Gießen sowie die Großh.

Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Großh. Ministerium des Innern hat durch Amtsblatt Nr. 3 voni 6. Sept. 19t5 bestimmt, daß in den Fällen, in denen die in Abs. 2 unseres Ansschreibeus vom 5. September 1913 > Kreisblatt Nr. 72 genannten Quittungen von den Pflichtigen nickst vorgclegt werden, das'Geschäft selbst aber nicht zurückgestellt tverdcn kann, wie z. B. bei Ausladungen aus der Eisenbahn und dergl., die beamteten Tierärzte, wenn cs sich nicht um Ausnahmen nach Ws. 3 handelt, die Pflichtigen anfzufordern haben, die schuldigen Quittungen innerhalb 8 Tagen an sie portofrei ein- zuscndcu. Der Aufforderung ist hinzuznsügen, daß nach Slblanf der Frist die Beträge für diese Quittungen und die durch dos Verfahren erwachsenen Portokosten durch die Großh. Bczirkskasse ° ohne vorherige Mahnung auf Kosten der Schuldigen beigetrieben werden.

Wir beauftragen Sic, alle Interessenten, insbesondere die Viehhändler, auf vorstehende Bestimmung aufmerksam zu machen.

Gießen, den 8. Oktober 1915.

Großherzogliches Kreisamt Gießen. _ vr.Il finget.

®etr.: Die Aufnahme taubstummer Kinder in die Tauvsinmmen- anstalten des Landes.

An die Schulvoritäitde des Kreises.

' Zur Aufnahme in eine Taubstummenanstalt eignen sich Kinder, die am 1, Mai des Aufnahmejahres das 7. Lebensjahr vollendet, das 12. aber noch nicht zurückgelegt haben. Die Aufnahme erfolgt stets auf die Tauer von 7 Jahren.

Sollten sich Hiernack, aufnahnrefähige taubstumme Kinder in ' Ihrer Gemeinde befinden, dann ivollen Sie hierüber berichten und sich gleichzeitig über die Einkonmrens-, Vermögens- und Faiuilieuepcrhältnissc der Eltern dieser Kinder, soweit ihnen jene bekannt sind, äußern, .Hierzu haben Sie sich des iu unserer Bekanntumchnng vonr 3. Jammr 1911 (Kreis«. Nr. 2) ange­gebenen Fvrintllars AN bedienen. Gegebenenfalls ist Fehlbericht zu erstatten.

Gießen, den 6, Oktober 1915.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen, ür. Usinger.

Bekanntmachung.

g Betr.l Beschaffung von Oelen und Fetten.

An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemcfndcn des Kreises Gießen.

In der heutigen Nummer des Gießcner Anzeigers besindek sich im allgemeinen Telle unter der IleberschristNußöl" eine Abhandlung, ans die wir Sie ausdrücklich verweisen. Wir bcaul* tragen Sie, in ortsüblicher Weise aus den Gegenstand aufmerksam urachen zu lassen und die Bevölkerung dahin zu ermahnen, daß sie jede unnütze Verwendung der Nüsse vermeiden sollen. Gießen, den 7. Oktober 1915.

Großhcrzogliches Kreisamt Gießen,

__ I. V.: Hechler. __

V etr.: Brotkarten-Nachweisimg für vorübergehend anwesende

Personen.

An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises Gießen.

Wir erinnern daran, daß die Brotkarten-Nachweisnngen für die Zeit vom 16. August bis 15. Oktober l. Js. bis zum 15. Oktober 1915 an den Kommmralverband, Mehlverteilungs- stelle Gießen einznscnden sind. Die entsprechenden Vordrucke sind Ihnen bereits zugegangcn.

Gießen, den 9. Oktober 1915.

Großhcrzogtichcs Kreisamt Gießen. _ I. V.: Hechler. _

Bekanntmachung.

Bett.: Maul- und Klauenseuche im Kreise Wetzlar.

In den Gemeinden Blasbach, Dutenhofen, Hockzelheim, Stein- dorf und Oberichors ist die Maut- und Klauenseuche erloschen, Gießen, den-8. Oktober 1915.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

._ I. B.: Hechle r.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche im Kreise Büdingen.

In Fauerbach ist die Maul- und Klauenseuche aus­gebrochen.

Gießen, den 9. Oktober 1915.

Großherzoglichcs Kreisamt Gießen.

___ I. V.: Hechler. ___

Bekanntmachung.

Ter Dienst,rm,in Christian F erb er ist gefallen Und die Erben haben um Rückgabe der Tienstkantion nachgcsucht.

Ansprüche an die hinterlegte Dienstkaution sind bei Meidnng der Nichkberücksichtignng binnen 8 Tagen bei uns vorzubringen. Gießen, den 8. Oktober 1915.

Gvoßherzogliches Polizciamt Gießen.

' _ I. A.: Pfesser. __

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereiniguug Grüningen: hier: Drainagen.

In der Zeit vom 20. Oktober bis einschließlich 2. November l. Js. liegen auf Großh. Bürgermeisterei Grüningen die Projekte zur

Ausführung von Drainagen nebst Beschluß der Vollzugs- koMmission

vom 2. Oktober l. Js. zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses! während der Ossenlegnngszeit bei Großh. Bilrgermcisterei Grü­ningen schriftlich cinznrcichcn.

Friedbcrg, den 3. Oktober 1915.

Der Grobherzogliche Feldbereinigungskommissär:

S ch n i t t s p n h n , Regiermigsrat. _

wöchentk. Uedersicht der Code^älle i. d. Stadt Gießet

40. Woche. Vom 26, September MS 2. Oktober 1916. Einwohnerzahl: angenommen jti 32 9)9 (i»kl. 1609 Man» Militär.» Stcrblichkeitsziffer: 29,99«/,,.

Nach Abzug von 7 Ortssremden: 9,59°,,,.

Es starben an Zus.

Angeborener Lebensschwäche I (1)

Sept schein Scharlach 1 (1)

Diphtherie 1

Lungenentzündung 2

Herzkrankheiten 2 (1)

Gehirnschlag 2 (1)

anderen Krankheiten des Nerve»si,stims l

Krankheiten der VcrdaunngS- organe 2 (2)

Verunglückung I (1)

Summa: 13 (7) 8ch, 2(1) 8(1 T

A n m.: Die in Klammern gesetzten Ziffern geben an, Ivie viel der Todesfälle in der betreffende» Krankheit auf von auswärts nach Gießen gebmchtc Kranke kommen.

Er­

wachsene

2 ( 1 ) 2 ( 1 )

Kinder

> Lebens» vom 2. bi* labt 15. gab» 1 ( 1 ) _

1 ( 1 )

1 * i

581 -

Rolalionsdruck der Brühl'scheu Univ.-Buch- und Steindrucker-t. N. Lange, Gießen.