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Gelegenheit besonders darauf hinzuweiferr, daß die Einsichtiiahinc den in Betracht konimenden Personen auf Ihrem Amtszimmer freistcht.

Greben, den 2. Oktober 1915.

' Großherzogliches Kreisamt Greben. _ I. V.: Hechler. _

Bekanntmachung.

Zum Schutze bet diesjährigen Ernte wird gemäß § 3 der Verordnung vom 29. Slpril 1911 bestimmt: .

Tie Liegezeit des weiblichen Rehwilds wird für den ganzen Umfang des Gvoßherzogtums mit Wirkung vom heutigen Tage ' ab für den Rest des Kalenderjahres aufgehoben.

Tarmstadt, am 30. September 1915.

Grobherzogliches Ministerium des Innern.

_ v. Homberg k. _ leenz. .

Bekanntmachung^

Bctr.: Sicherung der lyntte 1916 br.

Mit Rücksicht darauf, daß Eiscnvitrwl Und KaMrckstosf im kommcndm Frühjahr nur in 'geringem Umsange auf dem Markte fern 'dürsten, und werter in Anbetracht der geringen vorhandenen Arbeitskräfte, kann den Landwirten nur dringend empfohlen werden, sein g-emablenen mit Kieselgur versetzten Kaunt Bekämpfung des .Hoberrchs zu verwenden uuo die,en durch <pms>ssenschasttl-chen vder gemerndeiveisen Zusamnrenschkuß in größerem. Umfange zu

vezkichem ^ Bürgermeistereien der Land­

arm e i n d c n , schon jetzt Erhebungen über den etwa vorhandmren Bedarf in ihren Gemeinden anzustellen und sehen ihrem Be- richt hierüber bis zmn 15. November l. I. entgegen

Für Erteilung von Auskünften über Art und Menge des zur Kerwendung kommenden Kaimts ist das agrikultur-chemische Labo­ratorium der Landes-Universttät Gießen gerne bereit.

G i c st e n , den 27. September 1915. ^

Großherzogliches Kreisamt Greßen.

___ Dr. U f i n q e r. __

c t r Ausführung der Polizeiverordnung über das Vertilgen

der Blutlaus vom 19. November 1904.

An den Oberbürgermeister der Stadt Gictzen und an die Grotzh. Büraermeiftereicn der Landgemeinden des Kreises.

Wir machen darauf austnerksanr, daß der Rnndgang der Kom­missionen gemäß §3 der obenerwähnten Polizeiverordming nunmehr alsbald stattznsinden hat. Z u r Ers p a rnn g vo n S chr erb- arbeit wogen wir weiterhin versuchsweise von Vorlage des Protokolls gemäß 8 10 absehen und haben das Vertrauen, daß die Kommissionen auch ohne diese Vorlage dre ihnen obliegende Tätigkeit gewissenhaft ausüben.

Gießen, den 2. Oktober 1915.

Großherzogliches Kreisamt Gießert. _ Dr. Ufinget. _

Stellvertretendes Generalkommando

XVIII. Armeekorps. . _.

Frankfurt a. M., den 27. Oktober 1914.

Verordnung.

Auf Grund der 88 1 und 9 b des Gesetzes über den Bta lagerungszustand vom 4. Jmft 1851 ordne ich für den Bereich deS Korpsbezirk? an:

Mle .Hotels. Pensionen und Anstalten sowie leder Wohnungs- inhabcr sind verpflichtet, den Aufenthalt und Zuzug von Ms- landern binnen 12 Stunden polizeilich anzumelden, gleichgültig ob die Aufnahme gegen Entgelt oder unentgeltlich, vorübergehend oder für längere Zeit erfolgt. .

Der Wegzug von Msläiidern ist gleichfalls innerhalb 12 Stun­den anznzeigen. . . ..

Falls örtliche Polizeiverordnungen eure kürzere Meldefrist wie die vorstehend angegebene für Ausländer festsetzten, bleiben die Verordnungen insoweit maßgebend.

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden nach § 9 des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft.

Der Kommandierende General:

Freiherr von Gall, General der Infanterie.

An die Ortspblizeibehördcn dc§ Kreises.

Sie haben schärfstcuS darauf zu achten, daß die obige Verord­nung genau befolgt wird und im Uebertretungssalle unnachsichtig Anzeige zu erheben

Gießen, den 28. September 191o.

Großhcrzegliches Kreisamt Gieße».

J.V.: Hechler._

Betr.: Unfallirntersnchung: hier: Teilnahme der Vcrsichernngs-

äiziter. ^ .

An die Srotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises und das Grotzh. Polizeikommissariat Arnsburg.

Wir machen Sie auf genaue Beachtung unseres Ausschrerbens vom 26. August 1913 aufmerksam und erwarten, daß Sie uns

rechtzeitig von tan von Ihnen anberanmten Terminen zur Unsalluntersnchung Kenntnis geben.

Gießen, den 1. Oktober 1915.

Großherzogliches Kreisamt (VersichcrungSamt) Gießen.

I. V.: Hechler.

Bekanntmachung.

Statt.: Einsendung der Kreisabdeckeretverzeichnisse für Monik September 1915.

An das Grotzh. Polizetamk Gietzcn und die Grotzh. Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir erinnern Sie an umgehende Vorlage der Mbdeckcrej- Verzeichnisse für Monat Sc p t e m b r r 1915.

Gießen, den 1. Oktober 1915.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Hechler.

Bekanntmachung.

Be t r.: Den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche.

In Langenberghcim (Kreis Büdingen) ist die Man» mtd Klauenseuche ausgebrochen.

Gießen, den 2. Oktober 1915.

Großhcrzoalicbes Kreisamt Gießen.

I. V.: H e m m c r d e.

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 15. bis 30. September 1916 wurden in hiesiger Stadt

gesunden: 1 Schachtel mit Zigaretten: 1 Paket Hemdenknöpfe: 2 kleine Portemonnaies mit Inhalt: 1 Zierschürze: 1 Arm­band-Uhr; 1 Perlenhalskette: 1 gold. Brosche mit Bild: 1 Halsretten-Anhänger: 1 Bündel Tabak, verloren: 1 Damenportemonnaie; 3 Trauringe; 1 Handtasche:

1 silb. Damenuhr: 1 schwarzlederne Handtasche mit Inhalt, entlaufen: 1 Hund (Boxer).

Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände be­lieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.

Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 1112 Uhr vormittags und 45 Uhr nach­mittags bei Unterzeichneter Behörde, Zimmer Nr. 1, erfolgen.

Gießen, den 4. Oktober 1915.

Großherzogliches Polizeiantt Gießen.

H e in m e r d e.

Bekanntmachung.

Statt.: Feldbereinigung Richer-Bessingen; hier: den allgemei­nen Meliorationsplan.

In der Zeit vom 16. bis einschließlich 29. Oktober l I. liegen auf Großh. Bürgermeisterei Rieder-Bessingen die Arbeiten des I. Abschnittes, nämlich

der allgemeine Meliorationsplan nebst Erläuterungsbericht und Prüfungsprotokoll züi Einsicht der Beteiligten offen.

Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet daselbst statt:

Samstag, tan 30. Oktober 1915, vormittags von 97, bis 107, Uhr.

Ich lata die Beteiligten hierzu miter der Androhung ein, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen. .

Frirdberg, den 28. September 1915.

Ter Gvoßherzogliche Feldbereinigungskommissärk , Schnittspahn, Regierungsvat.

wöchmtl. Ueberstcht -er Todesfälle i. d. Stadt Gießen.

SS. Woche. Vom lg. bis 25. September 1916. Einwohnerzahl: angenommen zu 33 91 » (tnkl. 1819 Man» Militär) Sterblichkeitsziffer: 20,00 °/.

Nach Abzug von 7 Ortsfremden: 9,50°,'»,.

Es starben an

3ui.

(£r-

Kinder

wachsen«

tot ».Lebens­jahr

vorn 2 btt . Jahr

Angeborener Lebensschwäche 1

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Altersschwäche

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Lungentuberkulose

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Krankbeitcn des Herzens

6(2)

6(2)

--

Atrophie der Kinder sonst. Krankheiten der Ner-

1

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dauungSorgane

1(1)

1(1)

streb»

3(2)

3(2)

Summa:

13 (7)

11 (7)

2

Irnn:: Die in Klammern gesetzten Ziffern geben an, wie viel der Todesfälle in der betreffekchcn Krankheit auf von auswärts nach Gießen gebrachte Kranke kommen.

Rotationsdruck der Brühl'scheu Unw.-Buch» und Sleindruckerci. R. Lang«, Bietzen.