Ausgabe 
15.1.1915
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Ureisblatt für den Kreis Gießen.

Nr 5 ___ 15« ^nimnt _ 1915

Betnttntu-achttng.

B i' t v.: Reichswvllivoche.

Da die im Reiche noch vorhandenen Wollvorräte vor- »nssichtlich in der Hauptsache zu Strümpfen und Tuchen ver­arbeitet werden müssen, muß der große Bedarf unsererKric- >aer iin Feld« an Wolldecken, warmen Unterkleidern iifi». aus andere Weise gedeckt werden. Zu diesen Zwecken sind die in ivvhl allen deutschen Familien noch vorhandenen überslnssi- >Kii warmen Wollsachen und getragene» Kleidungsstücke sehr a»t zu verwenden. Es in deshalb unter Zustimmung sämt­licher Bundesstaaten beschlossen worden, in der Zeit vom 18. bis 24. l. Mts. eine

Reichswollwochc

abtiihalten, in der die erwähnten Sachen Samnielstcllen zu- zn führen sind, von >vo aus die sachgemäße Verarbeitung ver­anlaßt wird. Indem ivir aus den nachstehend abgc- d r » ck t e n Ausruf Bezug nehmen, dürfen wir bei der Bereit­willigkeit, mit der bisher alles gespendet ivnrde, ivas unseren tapferen Brüdern und Söhnen im Felde ihre Ausgabe er­leichtern kann, wohl bestimmt erhoffe», daß die Bevölkerung deS Kreises auch in der Reichswollwochc mit offenem Herzen und offener Hand reichliche Gaben spenden lvird. Näheres über die zur Erreichung des Zieles crsoD^rlich werdenden lokalen Organisationen »ich über die Art und den Umfang ihrer Tätigkeit lvird baldmöglichst bekannt gegeben werden.

.Gießen, den 14. Januar 1915.

, Großhcrzogliches Kreisamt Gießen.

I)r. kl sing e r.

Aufruf an die deutschen Hausfrauen.

I» dcr Zeit vom 18. bis 24. Januar 1915 soll, unter wärmster Billigung Ihrer Majestät der Kaise­rin, in ganz Deutschland eine

Reichswollwochc

stattiinden.

Der Zweck dieser Reichswollwoche besteht darin, für unsere im 'Felde stehenden Truppen die in den deutschen Familien noch vorhandenen überflüssigen warmen Lachen und getragenen Klei- dungsstückc (Herten- und Francnkleidnng, auch Unterlleidmig) zu sammeln. ES sollen nicht nur wollene, sondern auch bauin- wollcnc Sachen sowie Tuche eingcsammelt werden, um daraus namentlich, llebcrzichwcste», Unterjacken, Beinkleider, vor allem aber Decke» anzufertigen.

Gerade an Decken besteht jür die Truppen ein außerordent­licher Bedarf, da sie den 'Ausenthalt in den Schützengriben sehr erleickstcrn und erträglich inackrcn. Mit großem Erfolg sind be­reits von sachverständiger Seite aus aiten Kleidcni aller Art Decken in der Größe von 1,50:2 Meter hergestellt worden, die einen hervorragenden Ersatz für fabrikmäßig erzeugte wollene Decken bilde» und deren Herstellungskosten mir ein Viertel einer fabrikmäßig hergestellten wollcnei, Decke betragen.

Zi, dieser.Aufgabe bedürfen die Unterzeichnete» Stellen dcr tätigen Mitarbeit aller deutschen Frauen.

Die Organisation dieses Sammelwerkes toird sich, in den Gauen des Vaterlandes verschiedenartig gestalten je nach de» Eigentümlichkeiten und den besondere» Lebensverhältiilssen ihrer Pcivohner.

Aber Euch Allen wird rechtzeitig die Mitteilung über die Einzelhe,teil zugehen. Zunächst richtet Euch schon darauf ein, in Euren .Schränkenachzi,sehen, ioas Ihr entbehren könnt, lim cs denen zu widmen, dre mit ihrer Brust und ihren: Blnb uns alle beschützen. Gebt, soviel Ihr irgendivie entbehren könnt!

Nur diejenigen Familien, in denen ansteckende Krankheiten herrschen, bitten wir, sich im Interesse der Allgemeinheit au dem Liebeswerk auf diese Weise nicht zu beteiligen.

Also nvchmals,^dcntschc Hausfrauen, frisch, ans Werk!

Sammelt aus Schränken und Truhen, ums Ihr au (Hiibehr- Iichem sindet!

Schnürt es zu Bündeln, packt cs in Säcke und lwliet cs zur Abholung bereit, wenn alle unsere Heiser in der Rcichs- w oll Woche vom 18. bis 24. Januar 1915 an Eure Türen klopfen!

Berlin, de» 1. Januar 1915.

KnegSmiSschutz für wurme Unterkleidung E. P.

F ü r st zu S g l m - H o r st m ä r.

B c t r. i Reichswollwochc.

An die Schulvorstände des Kreises.

Wir ersuchen, die Lehrer in unserem Namen umgehend zu beauttragen, in den Schulen in geeigneter Weise ans die Bedeutung »nd Wichtigkeit der Reichswollwochc hinzuweisen. Es darf von einem derartigen Hinweis erwartet iverden, daß alsdann auch Schüler und Schülerinnen, soweit noch nötig, zu Dause auf die Beraustaltuug ausmerksam luacheu und damit zur Förderung des Unternehmens beitragen werden.

Aus die in der heutigen Nummer abgedruckte Bekanntmachung und den Aufruf an die deutschen Danosrauen wird Bezug ge­nommen.

G i e fj c n , den 14. Januar 1915.

Großherzogliche K reisschnlkomMission Gießen»

_ Dr. Usinge r.

B e t r.: Reichswollwoche.

Au dir Vorstände der israrlitischcn Rcligionsgeineindeu und Rklsgionsgescllschasten des Kreises.

Unter Bezugnahme aus unsere heutige Bekanntmachung in den im Kreise erscheinenden Blättern tut gleichen Betreff ersuchen wir gelegentlich der demnächst staitsindenden Gottesdienste aus die Wichtigkeit und Bedeutung der Reichswollwoche in einer Ihnen geeignet erscheinenden Form hinznweiseu und dadurch das llntcr- nchmen zu fördern.

Gießen, den 14. Januar 1915.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Ufinger-

Bekanntmachung

betreffend die zwangsweise Verwaltung britischer llnternehniungcn.

Vom 22. Dezember 1914.

Aus Grund deS 8 9 der Verordnung vom 26. November 1914, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternch innngen <Rcichs-Gesctzbl. S. 4871, ivird folgendes bestimmt:

^ Artikel 1.

Tie Vorschriften der Verordnung vom 26. November 1914 werden im Wege dcr Vergeltung auch, auf Unternehmungen, deren Kapital ganz oder überwiegend britischen Staaisangehö rigcn znsteht, für anwendbar erklärt.

Artikel 2.

Tiefe Bekanntmachung tritt mit dem Tage dcr Verkündung in Kraft.

Berlin, den 22. Dezember 1914.

Ter Stellvertreter des Reichskanzlers.

Delbrück.

Bekanntmachung

über Höchstpreise für Erzeugnisse aus Nickel.

Vom 30. Dezember 1914.

Aus Grund des 8 8 dcr Verordnung des Bundesrats über Höchstpreise für Kupfer, altes Messing, alte Bronze, Rolguß. Aluminium, Nickel, Antimon und Zinn vom 10. Dezember 1914 Reick's-Äcsctzbl. S. 5011, wird solgendeS bestimmt:

Ter Preis für 100 Kilogramm darf bei Nickelauodcn, Nickcl- stangen, Nickelstäbcn, Nickeldrälsten, Nickelblechen und Nickclrohrcn 480 Mark nicht übcrsteigr».

Tiefe Bestimnning tritt am 2. Januar 1915 in Kraft. Berlin, den 30. Dezember 1914.

Ter Reichskanzler.

Im Aufträge: Richter.

Bekanntmachung.

Die nachsiclxmde Bekanntmachung deS stellvertretenden ReüI)S- kanzlers vom 17. Dezember v. Js. wird zur öffentliche» Krnnt- nich-s gebracht. ^ :

Gießen, den 9. Januar 1915. J \

Großhcrzogliches Kreisamt Gießen. . - vr. U s i n g e r.

Bekanntmachung

über die Vertretung eines Genossen i» der Generalversammlung einer Erwerbs« und Wirtschaslsgenossenschaft und ütnw das Aus­scheiden aus dcr Genosscnschast. Vom 17. Dezember 1914.

Der Bnndesrat hat ans Grund des 8 -9 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 Rcichs-Gesctzbl. S. 327) folgende Ber» ordiumg erlassen: ,

8 1 Gehört ein Genosse einer eingetragenen ffßiwsscnschost in den Personen, die im 8 2 des (S^efete#, betreffend den Schutz dcr insolge-des Krieges an Wakrncliniuua ihrer Rechte beb in-