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An. die Landwitte -es llreifes
«_J®®* AermEvvEichvi Steffen: sind txrrin cmig, baü unter den
flnö^'n ^^wtiafTnt die Vol^ernährung imtebtugt nt 30 rgjit«! ’tkii'/nen wciter.gehen muö. Viele Landwirte fmi> noch ifjrcr vollen KartoffcIabfiefcrungspflid?t imdjocfloirvien. Tic awifjramö ^utz jetzt unverzüglich an die Kmmmssionüre des Ävm Tmrnalver-^ndes erfolgen. Andernfells ist: zu befürchten, daß Er- ^MNMSslüKneri^ei-ett eintrottn und daß alsdann eine notleiscnde Bevotterimg zur Selbsthilfe schreiten könnte, wovor nür den Be- rrri ooc^ beiDatpccn. möchten.
Gießen, den 10. November 1918.
Zomnrunalverband (KreiS) Gießen.
^ _Dr. U f i n g e r.
BeTrurntmeLchung.
S e t r.: BolVernährung.
Die Reichs^lrerdcftelle führt im Einvernehmen mit der neuen Regierung in Berlin ihren Betri^ unverändert fort. Sämtliche der Nnchssetteideordnung für die Ernte 1918 vom }_}lonne alle dazu von dem Ministerium und dem vcvetsam. erlanenen Aus'ührmkgsBestimmungen und Bollzugsvor- lchnNen und unverMEert rn Kraft «^blieben, was übrigens auch im Hinblick darauf, daß die Sicherung der Dolksernahrung jetzt AN der Lmupberivrdernisse erscheint, selbstverständltch ist.
»5 ISS* vorerwähnten Rechtsnormen berührten Personen ww Stellen, w-re Bürs-rnreisterüen. Lcmdwirte. Selbstversorger, vb sie für SÄbstversorger oder für den Kdmnrunal- v«oand mahlen, Bäcker ufty. werden in Qjcait eigensten Interesse er > u( J> r '. hiervon zur genauen Nachachtung Kenntnis zu nehmen.
Nichteinhaltung der Vorschriften, sowie Saumrgkett rn der Ablieferung der noch abliefe- Getreidemengen an die Kommissionäre des Kommurvalverbands können für die Pflichtigen sehr unangenehme Folgen haben.
Gießen, den 12. November 1918.
Kvmmunialverband (KverO Gießen.
__Dr. Usinger.
Bekanntmachung.
Detr.: ^Rechtsnnttel ^gen die Genteindefleuerveranlagung für
._Art. 46 und 50 des Gemeindeumlagengesetzes
^ ^11 hat Großherzygiiches Ministerium der Fi-
narren, Aottnlung für Steuerwesen, die Frist, innerhalb deren We 0 )lgimttcl_ gegen btc S^eindesteuerveranlayung für 1918 bei cer ersten Instanz anhängig gemacht werden kötrnen, für die mu«i . vsMchn^en Gemeinden bis zu dem dort angegebenen ^ag einschließlich erstreckt.
. Ausgenommen von ber Drifter jbxcfung sind diejenigen Rechts- ' Pj? j^.^L tätliche Veranlagung bereits rechtskräftig pestgestellte Einkommen zum Gegenstand haben.
Dies wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht .Gießen, den 12. November 1918.
Großherzogliches Firumzamt Gießen.
^ I. B.: Franz.
Winzlar irrtb Staufenberg 15. No- vMider, Mem-^Anden und Watzenborn^teinberg 16. November äPSLrrl?' ^??ber, Mendorf a d Lahn. Garbenleich und
23. No veinber. W ieseck Nvvemb«, Wach 3. Dezember, Ruttershausen 4 . Dezember ^auvrrngen 7. Dezember, Langgöns 10. Dezember. 8677D
Bekanntmachung
zum^Schutze der Mieter. Vom 23. September 1918.
■ f,ß Sft int biner Gemeindebehörde ein Einigungsamt
ewchvet ( $ 1 der Verordiiuny^ betreffend Einigungsämter, vom ^TvDember 1914, Retchs-Gesetzbl. S. 511), so kann die Landes- Sentralbehörde das Einigungsamt zu den in den §8 2 bis 4 vorgesehenen Entscheidungen ermächtigen.
. der, Ermächtigung ist von der Gemeindebehörde
tu ortsüblicher Weise bekanntzumachen.
§ 2. Das Einigungsamt kann
1 . aut Anrufen eines Mieters 2 ) Äer die Wirksamkeit einer Kündigung des Vermieters
und über die Fortsetzung des gekündigten Wietixrmt* ml!es jeweils bis zur Tauer eines Jahres bestimme:!, d) ein ohne Kündigung ablausendes Miewerhältnis jeweils _ r m- ^ au . cr bines Jahres verlängern,
2. E Anrufen eines Vermieters einen mit einem neuen Mieter abgejchlossenen Mietvertrag, dessen Erfüllung von nner Entscheidung gemäß Nr. 1 oder von einem vor dem Ernigungsainte geschlossenen Vergleiche betroffen wird, mit rückwirkender Kraft aufheben.
.. Aestirnmt iti den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 das Einigutrgsamt - rlvMetzung oder Verlängerung des Mietverhältnisses, so kann E dem Mieter neue Verpflichtungen auferlegen, insbesondere den Mretzitis erhöhen.
. , £. n Antrag des Mieters, über die Wirksamkeit der Kündigung des Vermieters zu entlcheiden <Abs. 1 Nr. 1a), ist unverzüglich, nachdem die Kündigmtg ihm zugegangen ist, zu stellen. Der An- trag, em ohne Kündigung ablccusendes Mietverhältiris zu verengern (Aoi 1 Nr. 1 b), ist so feühtzeitig zu stellen, wie es von dem Mieter unetr Berücksichtigung der Interessen des Vermieters ver- Imigc werden kann. )Ut Wntmg kann in beiden Fällen nicht mehr gesteckt werden, wenn du Mret-eit abgelauien ist oder die Parteien dre Fortsetzung des Mietverhältnisses vereinbart haben *
LAsüh ein Vermieter cmer -ffentlichen Behörde gegen-
üver verpsrichtet, die Festsetzung oes Mietzinses oder anderer Be- strmmungen des Mietvertrages durch das Einigungsamt bewirken
I K ft n btefeö die Destimnrungen des Mietvertrages auf
des Vermieters fest.
. .O 4 - Erlaubnis des Vermieters, den Gebrauch der ge- mrelcten L-ache enrem Tritten zu überlasstii. ir^besoirdere die Sache \ Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches)
wiw^durch die Erlcmbnis des Einigungsamtes ersetzt. Das Eini- gun^amc soll die Erlaubnis verst^en, wenn der Vermieter sie au» ^ineni wichtigen Grund verweigert hat.
§ 5. Macht sich im Bezirk einer Gemeindebehörde, in dem ein Ernigungsamt errichtet ist. nach dem Ermessen der Londeszentral- bchorde enc besonders starker Mangel an Wohnungen geltend, so kann dre Landeszentrvlbehörde
1. die Gemeindebehörde zu der Arrordnung ermächtigen oder verpilichten, daß die Vermieter von WvbTrräumeii der Gemeindeochörde unverzüglich Anzeige zu erstatten haben, wenn eme fett dem 1. Juni'1917 dauernd oder zeitweise ver- gewesene Wohnung an einen neuen Mieter zu einem höheren Mietzins vermietet wird, als ihn der letzte Mieter zu entrichten hatte: in der Anzeige ist der zuletzt entrichtete 0 bet neue Ntictzins anzugeben :
d. das nt 1 oung§a m t ermächtigen, auf Anrufen der Ge- melii^beHorde den mit dem treuen Mieter vereinbarten ^lietzrns aut die angemessene Höhe herabzusetzen. Der An- trag der Gemeinde ist unverzüglich zu stellen, nachdem ihr die Ln zeige des Vermieters zugegangen ist.
Mietzinsts^ Nebenleistungen des Mieters geLen als Dell des
.-anbeszentnübehörde Samt für den Bezirk einer Gernerndebcborde, rn dem sich nach ihrem Ermessen ein besonders starker Mangel an Wohnungen geltend macht, anordnen.
Vermieter von Wohrrraumen ein MietVerhältnis rechtswirkiam 7mr mit vorheriger Zustimmung des Eini- gungsamtes mndigen Gnnen, insbesondere, wenn die Kün- digung Mm Zwecke der Mietsteigerung «folgt, dast ern ohne Kündigung ablaufendes Mißverhältnis als curs unbestimmte Zeck verlängert gilt, wenn der Vermieter nutzt vorher die Zustimmung des Einigungsamles zu dem Ablauf erwirkt hat.
Das Einigungsamt Zann bei der Entscheidung die Fortsetzung oder du Verlängerung des Mietverl)ältnisses jeweils bis zur Dauer! eines Wahres bestimmen. Die Vorschrift des § 2 Abs. 2 findet AnweTidung.
kein Einigungsamt, so bestimmt die -i>anoeszentralbehKrde die Stelle, deren Zustimmimg einzuholen ist.
Ernigungsamt errtscheidet nach billigem Ermessen. <5vr der Entscheidung kann es eine einstweilige Änordnurig er- En Scheidungen sind u7um.se chtbar.
Wird die rrort,etzung öder dis Verlängerung des Mietverhält- rnsses an^rdnet (§ 2 Abst 1 , 2, § 6) oder wird de-c Mietzins- ^raubgcsetzt ,§ 5 Abs. 1 Nr. 2), so gelten die Beitzimnnnigen des Eintgimigsancks als vereckibarte Bestimmmrgen des Mietvertrags. m -v\Eknimmgsamt entscheidet in ber Besetzung von einem Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern. Der Vorsitzende muß M™co. • 1 ■ ^,Zoer höheren Verwaltungsdienste befähigt sein:; ^ Besitzer müssen zur NÄfte dem ^Kreise der 5)au6besitzer, zuck palfte dem der Mieter angehörert. Das Nähere über die Be- setzung bestimmt die Landeszentralbehörde.
8 9 Die Anwendung dieser Verordnung kann durch Verein- barung der Parteien nicht ausgefchiossen oder besckwänÄ werden.
LarrdeszentvalbeHörden können die Gemeinden zur Eiwichttmg von Einig-ungsämtern anhalten, die den Vorschriften des Z 8 entsprechen.
>_§11- LandeszentralbeKckden K nrsen, soweck Einigungs-
amter rncht errichtet sind die in derr §§ 2 bis 5 vorgesehenen Be- &tä\eßxxtmg£K, wenn die Zusannnew- setzung dieser Stelle den Vorschrrfteü des ß 8 entsprickst
Solange im Bezirk einer Gemeinde die im §2 vorgesehenen Befugnisse weder einem Einigungsamte noch einer aTideren Stelle iwertragen such, such die Amtsgerichte für die im § 2 bezeichneten Entscheidungen zuständig; die Vorschriften des §8 finden keine, Anwendung.
§ 12. Die Landes Zentralbehörden können die ihnen nach den übertragen O' zustehenden Befugnisse ei Tier anderen Behörde!
8 .13. Aus Vergleichs die vor dem ElnigungScnnt »wischen dem Vermieter und dem Mieter oder einem Dritten cchgeschloffen such, ftndet d« gerichtliche Zwangsvollstreckung statt. in ?ix 4 :, bfl« Verfahren vor dem Einigungsamte (88 2 bis 6, 10, II) ftnden dre Vorschriften der Verordnung, betreffmch Eini- mmgSamtcr vom 15. Dezrmber 1914 lNoic^-Gcfctzbl. S. 511) feint Anweichung.
Das Verfahren ist gebührenfrei. Ist nach dem Errnessen des EiNigung^amts die Anrufung mvtwilllg erfolgt, so kann der Partei, die das Einigungsantt wigerufen hat, die Zahlung einer Ge- bul)r cuistrlegt werden. Die Erhebung einer Gebühr kann ferner ungeordnet werden, wenn die Bedeutung d«r Cache für die B^ tellrsüen es angemessen erscheinen läßt. Das Eniigungsamt be- Uimmt die poqc der Gebühr und die zahlungspflichtigc Partei. Der Gesamtbetrag der Gebühren darf das Dreifache der vollen Geoühr des 8 8 des Gerichts ko stmrgefetzes und der der Berechnung zugrrnche gelegte Wert des Gegenstandes den Betrag des einjäh- rrgen Mret-inses nicht übersteigen. Das Einigungsamt bestimmt, wer dre baren Auslagen des Verfahrens xu tragen hat
übrigen wird das Verfahren durch den Reichskanzler geregelt.
§ 15 Mck Geldstrafe bis eckrtauseTid Mark wird bestraft, wer vorsätzlich emer gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 erlassenen Anordnung öuwcher.eme chm obliegende Anzeige nicht rechtzeittg erstattet oder wissentlich mrrichttge oder unvollständige Angaben macht
§ 16. D^ese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskairzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.
Berlin, den 23. September 1918.
Ter Reichskanzler.
I. V.: Dr. von Krause.
Verordnung
über den Handel mit Gemüsesämereien. Vom 19. Oktober 1913.
^luf Grund der Vewrvnnng über KLregsmaßnahmen zur Sichv- runa,der VolkSnnahrung vom 22. Mai 1916 (Reich-.-64csetzbl. S. 401) bzw. 18. August 1917 'Reichs-Gesetzbl. S. 823 'vtrd verordnet:
in n» ^lVrdmmg über den Handel mir Sämereien vom
15 November 1916 (Retck)S-Gesetzbl. S. 1277) wird auf den Handel Gemüses ämerciOi aller Art einsckiließlich Kohlrübensainen mit ^ ausgedehnt, daß Inhaber von Kleinhande^-
geschast^r, dre Gemüsesärnereien ausschließlich im K.einverkaus an Verbraucher Hetzen (8 1 Abs. 2 Nr. 3 der Verordnung über «in vlmdcl mit Sauurmen), der Erlaubrris zum Betriebe dieses Lwndcl^ nur dann nicht bedürfen, wenn der Absatz in Menge» von Nicht mehr als 250 Gramm erfolgt.
~* c .. Urschrift bn Abs. 1 gilt nicht für den Handel mir ^ Vülsenrrüchten, das zum (öemüsconbau bestimmt ist (Gemu,e)aatgut). Insoweit verbleibt es bei den dafür geltende» besondcreii Vorschriften.
Kraft.
2. Diese VerMdnung tritt mck dem 1. November 1918 ca
Inkrafttreten dieser Verordnung bereits treiben, dürfen ihren Handel bis zum
mäSlSSi* 0 n - bis zu diesem Tage den Antrag
aus Erteilung der Erlaubrns gestellt haben, bis zur Entscheidung über den Antrag oh:re Ertaubnis fortführen.
Berlin, den 19. Oktober 1918.
Ter Staatssekretär des KckegsernährwrgsamtS.
__ von Waldow.
Berorsnung
über die Bornahnve einer Volkszählung am 4. Dezember 1918. ^ Dom 24. Oftober 1918.
Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahme» usw. w-'., 4 August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
N. rJ 4 - 1918 ist in allen deutschen Staaten eine
Volkszählung vorKunehmeii.
geschieht nach Haushaltungen getrennt durch Namentliche Aufzeichnung der zu der Haushaltung gehörigen Per^ sonen.
cs ömrshaltunF sind die zu einer Mohn- oder hauSwitt-
schaft./.chen Genreinschafr vereinigten Personen zu verstehen. Einer vaushallung gfeichgeachtet -oerden einzeln lebende Personen, die führen innehaben und eine eigene Hauswirtschaft
Als Teilhaber einer Haiishaltung gelten auch die in einer Kaserne, in einem Gefangenen- oder Jüteriiiermigslager oder in .Mcassenquartteren Untergebrachten, die in einem Ärrestdrus oder m einem Lazarttt befrndlichen Mlitärpersocnen, die Gäste eines 'Masthauses, du Mitglieder eines Pensionats, die in einer Anstalt (Kranken-, Straf- ustv Anstalt) Untergebvachteu, die Bemannung U7id Fahrgaste erms Schisses usw.
8 3. Dü namentliche Aufzeichnmig der zu der Hansbaltwig gehörigen Personen geschieht in Hcmshal'tnngslisten.
< Eintragung in die Haushaltungsliste sind dir Haus- yaltungsvorstarrde voer deren Stellvertreter verpflichtet.
8 4. Für di: bei dieser Zähkung über die ^rsönlichkeck des EtuzelNM gewonnencri Nachrichten ist das Amtsgehuimnis zn wach- ren; >re dürfen nur zu den vom Reicki-skanzler cHee von den obersten LandeÄnhord n bestimmten amtlichen Zwecken benutzt leerten.
< ^ o. T^e^ähKing wird unter Leitung und Verantworttichkeit oer GemeiNdebehorten vorgenvmmen. Die obersten Landesbehörden: srnd befugt, andere Behörden mck der Ausführung zu beauftragen
Dve Zahlung ist auch auf die am 4. Dezember 1918 im Be- zrrke der Gemeinden liegenden oder zuerst dort von der Fahrt im Laufe des Tages anlangenden Schiffe zu erstrecken.
, § 6. Der Reichskanzler bestimmt, welche Angaben in die
emzutrvgen sind; er kann Ausnahmen von der Boo« schrist rn 8 3 A?bs. 1 ruLassen. (
. JJ; Dle vbersten Landesbehörden erlassen die zur ')husfü-rmv der Zählung erforderlichen Anordnungen. ^ v
§ 8. ^r Reichskanzler bestimmt, welche Nachweckungen denk Krvgsernahrungsamt uns dem Kaiserlichen Slaristischen Amte innzu,enden sind, und setzt die Ernsenjdmi'gsfristen hierfür fest. Er vesttnrntt, welch: Nachweisnngen zu veröffentlichen sind.
Jfr* r 'cne Beschaffung und Berseudwig d.r Drucksachen und für die Aufstellung der Nachweisnngen erhalten die Bmrtes- staaten eine Vergütung nach Maßgabe der am Zählirngstag ermittelten Bevölkerung. Die Höhe der Vergütung .vird einer späteren Festsetzung Vorbehalten.
§ 10. Diese Zählung hat nicht die in den Reichs-- oder Larwes- gesetzt vorgeseheneti rechtlichen Wirkungen einer Volkszählung, soweit die -obersten Landesbehördeat nicht anders bestimmen.
. r \ V” weigert, die auf Grrmd dieser Verordnung vor-
gefchnebenen Angaben in die Haushaltuirgsliste einzutragen, oder wer wissentlich wahrheitswidrige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu eintausendrün sh widert M ark bestraft B e r l i n, den 24. Oftolrer 1918.
Der Reichskanzler.
_ Iü Vertretung: von Waldow.
Düs rannöenflffie Mckner örsSm» EalühüS Js«es.
Ronrcrn von A. H. Adams.
(Fortsetzung.)
Gcckahad wonderbe mit einem Lächeln weiter. So plötz- Irch und so drumutifch wcrr die Liebe nicht aus seckrem Leben verschwunden. .Keine Mgeknällte Dür hatte es gegeben; sie war davongegungen, ohne auch nur das Gefühl ihres Verlustes zurückzulassen, verstohlen, fast nue beschämt. Und nun entsann er sich, daß sie viele andre, lang vergessene unbedeutende Dinge mit sich genormnen hatte: Romantik und Abenteuertichlkeit, Wunder, JNuswneit, Selbscsucht, Ehrgeiz und Träume. Und Gtl-ahad fragte sich nun mck einem Male, was ihm dem: verblieben sei und tme er bei all diesen großen Verlusten habe weiterrtben können. Ach ja — seirre Arbeit, die hatte ihn weitergeschleppt. Es machte nichts aus, was sonst geschah, was sonst davonflog, sein« Arbeit war immer da und wartete an jedem Morgen der Wochentage geduldig ack? ihn. Das hatte ihn weitergeschleppt. In seineni Tagewerk war alle Buntheit seines Lebens Mfannnomteflosseii: es war sein einziges sorrtauern- des Abenteuer, seine einzige unveränderliche und ihm getreue Romantik.
Wieder >neckte ihn der warme Duft der Boronia aus seinem Sinnen. Er schaute umher und fand sich in einer kleinen, steilen, gewundenen Gasse, die sich offenbar unauffällig zum Hafen hinabschlängeln wollte. Sie war von hohear Döcnrern eingeschossen, ßiber deren Gesims er die Wipfel von Bäumen rogem sah Dies war eines der allen
Bet Grippe haben sich ebenso wie bei Katarrhen der Luftröhre und des Rachens Inhalationen mit Eucalyptus-Oel stets gut bewährt. Ein handlicher, durch seilte eigenartige Konstruktton hierfür besonders geeigneterApvarat ist der Saug-Jnhalator.Taunus' der Pharmakon-Gesellschaft in Frankfurt a. Main. Derselbe ermöglicht wegelt seines geringen Gewichts — Weflentaschenforvlat —. und billigen Pnschaffnngspreises (Mk. 4.50 einschließl. eines Fläschchens I & EucalyptuS-Oel) jedermann die regelmäßige Anwendung ohne Berussstörung, namentlich auch als VorbeugungSnttttel. — Erhällllch in 2lpoiheken und Drogerien. 8203h*
Dverbel Sydneys, eine Wasservorstadt. in der die reichen Leute lebten.
Ms Gal<chaid, sWsöehmd, all dies gemächlich mit dem Bllck umspaimie, flatterte ihm etwas Weißes vor die Mße Es war ein Brief, der mit der Aufschrift nach unten auf dem Burgersteig lag. «Nafechad hob ihn auf und schaute, mit dem Brief in der Hand, neugierig nach der Person aus^ tne ihrr mochte Huben fallen lassen. Niemand war zu sehen.
^her )mox er gekommen? Er hatte ihn doch fallet sehen. Der Brief mußte über die Mauer geworfen worden sertr. Galahad trat ckr die Sckaße zurück und schaute empor. Dicht hinter der Maacer erhob sich die Wandfläche Huuses. Das erste, was er an dem Gebäude bemerkte, lrxrr ein kleiner BaKon, der über die Mauer hervo^prang. Der Ballon fbchcvrrt sich fast genarr über
^leck, auf dem er jetzt stand, und sein Inneres war SpitzenvorhänZe vor seinem Blick verhüllt. Bon dorther mußte der Brief ^rmttergesallen sein.
Cu wollte den Eingang des Hauses suchen und den Brief dem Eigenttlmer wredergeben. Da schaute er auf den breiten Umschbag, der von einer Fvauenha-nd überschrieb en war- „An Sre.
c^had betraMeie die Amschrist in sütmpfem St°um-n. „An Sre . — Nichts werter. An ihn gerichtet? Konnte er durch rrgeirbetimt unbegreiflichen Zufall der „Sie" sein?
3 rrtuni vorlisg«!, wahrscheinlich irgendeine, BerweMflung, denn ganz gewiß war der Brief absichtlich von idkm vorhmrgverhüllten Ballon herabaeworsen Worten. Ern sanfter Lufthauch- schwellte diese Spitzenvorhänae chm entgsgen. Das kam Gc^atzad beinahe wie eme Ein
ladung, wie eine Herausforderung, wie eine Liobkoftrna vor. cknd tvarum sollte der Brief nicht firr ihn besttrnnit gewesen fern? In diesem Augenblick vergaß er, daß er nenn- unhvrerzrg Jahre alt war. llneutschlossen drehte er den Brvef rn seiner Hand herum .. . ^
. verlegen erhob er seine Augen wieder zu
^lN^al^n. Eine schlanke, weiße Lmnd zeigte sich für einen bom^ ^ lC " ^ en sehenden Vorhängen und zog sich
Galahad schnaubte. Er hielt seine begierigen Blicke auf den Bcrllmr gchT-ftet und wartete weiterer Enthüllunaen- ^ E'^/^tterlden wehenden Vorhäirge waren alles, was er sah. llnd dennoch konnte er sich nicht geirrt haben- es war eine Hand, eine schlanke, weiße Hand, es war eine Fomienhand gewesen. Sie hatte ihm zugewinkt, sie hatte chm m deutlich ermutigender Werfe zngen>inkt. Sie twlte den Brref sur ihn besttmint.
Plumpen Fingern an dein Umschlag herum tastete, sich lener unsichtbaren Augen bewußt, dis Vorhängen beobachteten, kam ihm die Auf«
SfL öür - mie . seltsain zlvingende Bitte, Urrt ^^brhövto er m seiner Phantasie jenen sck^vachen,
war^lm^a^ Word. Die Ron»anti-
wß™ sich vor jenem uiqichtbaren, vernnri'ende,
- ^b^rgen ^ müssen, veranlaßte Galahad, schnekt Außerdem war Galahad kein Kücken: Zpal) eines Schulmädchens, und er swllt« ihr nicht den Triumph gonneii, zu sehen. tme er sich zum Narren machen ließ. (Lvr^g


