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GderhWlcher Kunftoereln.

Gießen, dm 2. November 1918.

, Der OberheZnsck«e Kmrswevein hat ferne diesjährige An^stel- llmgsrerhe mit qvatchjLch«7r Kunst eröffnet und in fernen beschränkten U ' Ü ? C wertvoller Kunstsck>öpfunsen geborgen, wwrog-lrch ist, mich nirr ammhernd der Fülle des Gebote!,en wertvollsten Beitrag stellt Altmeister VMlS Thvma, der Mit erner großen Ausivahl bekannter und Bsätter vertretcrr ist. Seine manchmal etwvs yecve nnnsr, dn in o«lan Blattern erner gewissen Sprödigkeit wie sw sonst prvnttiven Volkskünstlern eigen ist, niffaS ist im f. gerade deshalb besonders lieb und schätzenswert geworden Kunstvollen darin steckt ^ könnte, ohne

als enw grenzenlose Hochachtung auszuvrürken, Kunstlwidioerkettmn zu absoluter hat, dre Wurzel ferner .Kraft aber in keinem ^w chst.^ Er Imrd dann eine einmalige Erscheinwig .tzer. f»nem Wege folgen wollte, von dev <*£&* .Er'chemimg überschattet, ein Mani- blnben Mußte, Ste crnzelnen Blätter erner Betrachtung, *, gesmttet per Raum nicht. Jedes einzelne hat

fjuüS ursprunglrchen Reiz, dadurch erhöht, daß der

wcht imr^ mrt cnrrrrc Malerauge, sondern auck) mit einem dre ^-mronlwett erfaßt und gestaltet. In seiner fern* jft br N^alerrmd Sinnierer zugleich, ivas ihn viel- fach Mllll>gic>rr,en oder pchtto sophischen Betrachtungen auf den Blät­tern veranlaßt, wie ,,Heilige: Familie! Nicht die allein, eine Jede muh uns heilig fern!' Bon volksmäßiger Kunst geht ferner aus W.

^ ^ ^ ^ ch- Frankfurt, ein unverkennbarer -Schüler Boeh- ! *5* r ^ S^cm^LSF Motive und die Raumgestaltung

-> ^ Wr^ersehen) aügeläuscht hat. Monuumeuta-

^ BrnLergrund be^rtschende Gestalten erreicht. Äl.' werterer FrauGurter rst Wilhelm Steinhaufen vertreten des sen yromnunentrale BWwirkung aus ähnlichen Mitteln beruht' der ab^ Nichten der Bslkskunst seinen Anschluß findet, smrdern eher, wie in. ,,-Lvvget nicht", an die Art Puvis de Ehavannes. Ein Radierer ist der Leipziger Benno Heroux, lecher nur

faa S?? ec ?* ^j 01 feQ ^ Äckus ,ßsae

52*1 bertretai. Sem« Mogone truT das .Hers rft aedanQich

groß imo oarcti m der Technik des Striches hervorragend. Weniger

glücklich, such d«.EFen mtt Tieren, während die übrigen Ar- ^^N' ^^Erlckris für Wster irrtb Herfurth, in jeder Eiuzelleit eMuckem Ebenbürtig neben ihm sieht G. Jahn, der es versteht, nneit ITt als organische Einheit der umgebende.l Natur einzu- verleiben und ihm eine keusche Herbheit zu erhalten. Ganz her- vorrageick ist auch seine WhlezeichmungSchäfer". Mir sehr fernen Radierungen rst ferner H. Haberl-München vertreten, der m^r den «timmimg-gehaLt des landschaftlichen Motiv es hervor­hebt. Auch, ferne Radierloerse ist selten klare Strickstechntt. son- dern Nwhr eln Malen mit der Ittckiernadel. In noch. gesteigettem Mähe trifft dies sitt Elisabeth Bon insGleiberg" undGlei­berg und Betzberg" zu. (San* euchers dagegen H. v. Volk mann, zuntal m dein uuendlick, feinen .BlattGarben", das den Tust c^.^wmtners in sich getrunken hat, derKleinen Landsck>asi"" voll schwingender Werte, oder denTannen auf dem Bergrücken", tnalerrscke. Element betont auch L. Kapser- Wiesbaden,

- Ä!" Ehrung der bedeutsamen Einzelstricksühnrna. Das

rlem« Blattftotber am Backs" ist dafür bezeichnend. Wieder fein und klar rm eigenbedeutsamen -Strich sind H. Danr, besonders im ^Drcktem am Rhern" undErnte"", sowie Kamvmann rn rern graphstch empfundenen BlattFrischer Wind"". Bon den übrigen Radierern ist besonders E. Eimer beachtenswert, der stch gern auf grosse Linienführung beschrttrkt, ohne wie'Fahrenbruch ^ÄEltmanrer anzustreben. Man betrachte hieraufhin den hflug-er . Bei F. vsteininger tritt das meist arckitektonische Motiv s zu sehr als Selbstzweck in den Vordergrund. Eine rein blldhafte Wirkung wird doch in der500jährigen Eiche"" erzielt. M. Frahm hat sehr ansprechende Radierimgen. Noch reizvoller ist der oersteckte Humor in der PinselzeichnungStiefel"", oder das unbekiimmerte Hinsehan inFernsnreck^drähte. Bon R Baß ist am vielversprechendsdenSchloß Lich"", währendBrüssel" trotz fauberer Arbeit keine künU-erische Eigenart verrät. Reine Zeichner sind Karl Doerbecker mit zwei flotten Blättern, R. Koch mit iäuberlichen Bleistiftskizzen und Karl Röhn mit mmutioslnr Federzeichnungen vvni Kriegsschauplatz. Llauarelle vom

Kr^ssck-aüplatz stellt E. Eber. Er beherrscht eine zarSmfü» rMrdgevung, die bei derPatrouille im Nckbel"" besonders vov^ teilhan wirkt. Ein gesättigtes Grün bevorzugen die ^lguarell^

von K. Bronncr. Besonders beachtensnxnt sind die Lith^. graphien und Holzsckmitte von E. Consentius. Es ist ihnen nn vlvchologisch scharfe Beobachttmg der Tierpsyckie, ein befora- hock'K wlrrnngsvoller Bildaufbau und eine sparsame, aber sehr rerzvolle Verwendung dufttger Farben eigen, die diese Blätter zur ichmuckvollen ^Belebung einer Wandfläche eigens geschaffen er>ckeinen lauen. Einen besonders breiten Ztauni der Ausstellu.ca Nimmt L«lla Has i e <an. Ihr gebül/rt auck^ ein besonders Wort, oa es nicht leicht nir jedermonu sein wird, ihrer Art gereckit m S.t tb xL- ifa ^ <n cS- tfelt sr w ft ist der Rhythmus der Linie, dec >!)r .»rderteuden Meirichen entMgcnllmq^ In rreserr RhdihmAr? hrrrern ruurngt sie die ^chrsderrrng chrieler su- ' pmrde wmnrt ,re sich ^ Kollwrtz nähert Ät I ober durch bte Anlage ihrer Blirller vollkomnreu geschieden ist. >E^L.un,t '.t noch «wASgoglichsi und überstürzend. ES gcijnqei» MltMr, obsie sich lediglich dein gingen.

.«Ausdruck des Erlebnifies hingibt oder die!es Misttsch >n meistern sucht, MS Beisvicl für die erste Art dreneri ^e ZcrÄ !

SS nagst

r, lind zwei S chwarzkünstler: F. M a d. ^

;? ,t "Eerit lebendigen Tuichesilsiouetten, dir einem sch^j ch-Eerisierenden, Sumor^ zu seinem Rechte verhelirn und D

JCudi einige M-rsWen vom F. Ködding sind vertredm deneii nurn ern sUrrkeS Talent »ugettrhen mutz, das zumal in der

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9cflrm 0TOttÄ F-lchner Kmdeichvrlrätz aus-

ll

Amtlicher Teil.

Nr. 1/11. 18. 8. 2,

betreffend Beschlagnahme und Beffandr- erhebung von Locabiattern und Cocain.

Vom 2. November J9J(8.

.'Tie nachstchimbe BeLurntniachung foird auf Ersuchm des «MÄl. Krregsministekmms aus Grund dar Bekanntmachung über

rn der Fassung vom 26. Aprll l (Roickk^^efeM. ^ 376) und vom 17. Januar 1918 (Reichs- mmi. vs«. 37) sowie der Bekanntmachungen über Auskuufts-

iflLyio o -iWlJ?. 1 ? (Reichs-Gesetzbl. S. 604) und vom H A-bwst1918 (Kierchs-^eietzbt. 187) mit dein Bemerken zur allgemeinen Kenntrrrs gÄwacht, daß ZuwÜ^erhandlimgen gegen a)die B^chLagnaHmÄestimmimgen gemäß der Bekannt- waMmg über die Sicherstellung von Kriegsbedarf ui der > 917 (Reichs-LeKu. S. 376); ^ ^niäß den Bekanntmachungen über

Mskmrftspflicht vom 12. Juli 1917 pReichs-Gesetzbl. S. 604) und vom 11. April 1918 (ReicAGei^bl. S. 187)

^nf^i ^^Mchvkt^ssi^ TCai ^ allgemeinen Strafgesetzen höhere

Auch kann der Betrieb des Hande-l^werbes gemäß der Be- kannttnachung zur p^nchaltung unzuverlässiger Personen vom .vMchel pom 23. ^ehbemLer 1915 (Reichß-Gesetzbt. S. 603) unte^ fagt werdsr.

§1-

Von der Bekanntmachung betroffne Gegenstände.

Bon dieser Bekairntmachung werden betroffen:

1. Eoeablätter (Folia Coca«),

2 taSS ^ ^ Salze als Roh-, Halbferttg- und FertiO-

§ 2 .

Beschlagnahme.

dm Lsi M^mnochuug b^vfsimeu G-gEnd- UEr-

MsgMmUuen voii der BeschluOirryme bleiben Vorräte eines Eigentümers, die weniger als 500 g betragen.'

§ 3.

Wirkung der Beschlagnahme.

<r ..^B-eschjlägnahme hat die Wirkung, daß die Vornahme von

i7 bohrten GegeiMnden verboten

i,i und rechtsgeschaftllche Verfügungen über sie nichttg sind, soweit

l'nrfhf dn solgenden Anordnungen er-

JSjS l J5 ^l^echtsg^chaftlrchen BersilgurrgOi stel-en Verfügungen ersi>lgsr^ ^ Wege der Zwa^svoltstreckimg oder Arrestvollziehung

8 4.

§ 9.

Inkrafttreten.

Ties« Bekanntmachung tritt am 2. Noveinber 1918 in Kraft. Fronkfurt (Main), den 2.Noventber 1918.

Der stellv. Kommandierend« General:

Riedel, General der Infanterie.

Mainz, den 2. November 1918.

Der Gouvemeur der Festung Mainz.

Bausch, Generalleutnant.

Nr.2/11. 18. 8. 2,

betreffend Beschlagnahme und Beffands- erhebung von pfefferminzkraut, -tee. -blättern.

vom 2. November ^8.

Tie nachftehende BeLvrnLmochung wirb auf Ersuchen des Konlgl Kriegsministeriums auf Grund der Bekannttnachkirng über ^ Lickerstellung von Kriegsbedarf in der Fassung vom 26. Slpril W7 (Rerchs-Gesetzbl, S. 376) und vom 17. Januar 1918 (Reichs- Gefetzbl. £\ 37) sowie der Bekanntmachungen über Austunfts- pftickt vom 12. Juli 1917 (Reichs-^esetzbl. S. 604) und vom 11. Llchril 1918 (Reichs-Gefetzbl. 187) mit dem Beiwerken zur allgemeinen Kenntnis gebrachit, daß Zuwiderhandlungen, gegen

a) die Beschlagnahmebestinnnungen gemäß der Bekannt- macktung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf in der Krssimg vom 26. Aprll 1917 (Reichts-Gesetzbl. S. 376);

b) die vluskunftspflichL gemäß den Bekannttnachungen über Auskunftspflicht vom 12. Juli 1917 (Reichs-Gesetzbl S 604) und vom 11. April 1918 (jN-eichs-Gesetzbl. S. 187)

bestraft iverden, soweit nicht nach allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind.

Auch kann der Betrieb des.Handelsg^nerbes gemäß der Be- rannttnacklung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personeil vom Handel vom 23. Septeniber 1915 (ReichS-Gesetzbl. S. 603) unter­sagt roerden.

8 1 .

Von der Bekanntmachung betroffene Gegenstände.

Von dieser Bekanntmachung werden betroffen;

1. Pfefferminzkraut,

2. Pfefferminztee,

3. Pfefferminzblätter (Fvl. Menth, pep.), ganz mid geschnitten.

8 2.

Vcräutzerungserlau-nis.

6« a^s^s b ; c f «ssr fe n9 ** «*-«

''S ** ^

2. mit vorhemger schriftlicher Einwilligung .des Königlichen KrregsmiNifdeniums, ^onitätsdepartement, in Berlin

8 5.

Vemrbcitungserlaubnis.

Trotz der Beschlagn-cchE ist die Verarbeitung von Eocablättern pr Eonrm MwE und Eocain. nitt. allgemein, gestattet. Im übrigen i,k die BerarbeckUM nur mtt vorheriger schriftlicher Ein­willigung des Königlicher Kriegs Ministeriums San i täts-T epartc- ment, rn Berlin, erlaubt.

8 6.

Meldepflicht. ' /

Tie _ von der Bekanntnrachung betroffenen Gegenstände unter- uegen erner ernmalig-n Meldepflicht, soweit der Vorrat eines Eigentümers mindestens 500 g beträgt.

§ 7.

Meldepflichtige Personen.

Zur Anmeldung verpflichtet sind; alle natürlichen ^und juristischen Personen, welche die im $ 1 bNMckflcten Gegenstücke im Gewahrsam haben, insbesondere auch landwirtsck-astliche und gerverbliche llnternehnrer, öffent­lich-rechtlich' Körperschaften rmd Verbände.

8 8.

Meldestelle, Stichtag, Meldefrist.

Die Meldungen find über die am 2. Nowmrber 1918 (Stichtag) vorhandenen Mengen bis zmn 15. November 1918 (Meldefrist) an das SMitÄs-T<^itement des Königlichen .^iegsministeriums rn Berlin W 66, Wllhetmstraße 94/96, zu erstatten.

Beschlagnahme.

Die von dieser Bekanntmachung bettoffenen Gegenstände wer­den hierinft beschlagnahmt.

Angenommen von der Beschlagnahme bleiben Vorräte eines Elgentt'imers, die weniger als 25 kg betragen.

8 3.

Wirkung der Beschlagnahme.

Tie Beschlagnahme hat die Wirkung, daß die Vornahme von Veränderungen an den von ihr berührten Gegenständen verboten ist und rechtsgeschäftlich Verftl.rnngen über sie nickftig sind, sowett > uickt eme Ausnahme auf Grund der folgend-eu Anordnungen er> laubt ist. Ten rechtsgeschäftlichen Verfügungen stehen Verfügungen er^lgen "" ^ Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehutny

Trvtz^der Beschlagnahme bleibt das Ernten, Trocknen, Sortie­ren und Lch.nxcken des Krautes erlaubt.

8 4.

VeräutzerungserlaubniS.

Trotz der Beschlagnahme ist die Veräußerung und Lieferung der beschlagnahmten Gegenstände gestattet:

1. an das Sanitäts-Depot des Gardekorps in Berlins 39 Scharnhoritittaße 14 :

2. mit vorheriger schsriftlicher Einwilligung des .Königlichen Kriegsmrnisterrmns, Sanitätsdepartement, m Berlin.

8 5.

Verardeitungserlaubnis.

Twtz der Beschlagnahnie ist die Verurbeitung der beschlaanahm- ttn Gegenstände mtt vorheriger schriftlicher Eiuwiltigimg des Königlichen Kttegsministeriums, Sanitäts-Depvttement, in Ber­lin, gestattet.

8 6 .

Meldepflicht.

Tie von der Beftrnntmachiung betroffenen Gegenstände unter­liegen einer einmaligen Meldepflicht, sowett du- Vorrat eines Eigentümers mindestens 25 kg beträgt.

8 7.

Meldepflichtigc Personen.

Zur Anmeldung verpflichtet sind: alle natürlichen und juristischen Personen, welche die im §1 bezeich.ntteii Gegeirsläude inr siiewahrsam haben, insbesondere auch! landNürtschaftlich>e ilnd gewerbliche Unternehmer, öffent- lich-archtliche Körperschaften und Verbände.

8 8 .

Meldestelle, Stichtag, Mekrefrift.

sind über die am 2. November 1918 (Stichtag) vorhandenen^ Mengen bis zum Io. November 1918 >Melderrist)Mr

Königlichen Krttgsmttästerlums in Berlin VV 66, Wllhelmftratze 94/96, zu erstatten.

1 § 9.

Inkrafttreten.

^iese Bekanntmachung tritt am 2. dchvember 1918 in Kraft. Fran kfurt lMain), den 2. November 1918.

stellv. Kommandiererrde General:

Rredel, General der Infanterie.

Mainz, den 2. November 1918.

Der Gouverneur der Festung Mainz.

__ Bausch, Generalleutnant.

den Oberbürgermeister zu Gießen, das Großh. Polizei

amt Gießen rmd dre Großh. Bürgermeistereien der Land- gemeinden des Kreises.

. täv auf vorftehende Bekanntmachungen des slellvertttteu»

^ ^^Eommandos von heute verweisen, beauftragen wtt Sie

Jnt-r-stEn alsbL ItaSSrtfS ÄST " ^ Dntsrnmn« mr L

Gießen, den 2. November 1918.

Großherzogliä-es Krersamt Gießen, vr. Ustnger.

vaterländischer yilfzdienft.

3-iTii;.? fisrtsrussawä

Hilfsdienst.

Reifet für Me (Etappe!

2" dem gewaltigen, von unserem Heere

besetzten seinblichen Gebiet

werden zur Verwendung bei Militärbeh-rden in erhöhte« Maße

Zahlreiche hiisskraste benöttgt.

Das Interesse des Vaterlandes verlangt, daß taugliche und entbehrliche Kräfte der Heimat sich zu diesem Stappeu- dienst zur Verfügung stellen Zahlreiche kriegSverweudunaS. ahige Militärpersonen müssen im besetzten Gebiet noch für den Dienst au der Front frei gemacht werden.

Die LcbensbedtnguNgen im besetzten feindlichen Gebiet stud durchaus günstig. Neben reichlicher freier Berpfteguna und freier Unterkunft wird gute Entlohnung gewährt. Auch rst Gelegenheit zur Beschaffung billiger Kleidung gegeben. Und was bedeutet die Notweudiqkeit, sich in fremde Ver. hältnisse einzugewöhnen, gegenüber dem Maß von Opfern und Entbehrungen, das unsere Krieger seit Jahren freudig ertragen? *

Männliche Hilfskräfte jeden Alters, besonders auch Jugendliche können, wenn sic geeignet befunden werden, Beschäsigung im besehben Gebiet im We,ten ftnden, und zwar für Arbeusüienst jeglicher Art, Boten- und Ordomianzdienst. sowie als Schreiber Buch­halter, Kaufleute, Verkäufer, Lagerverwalter, Aufsichtsleute, Hand­werker jeder Art.

Personen mtt französischen ,md flämischen Sprachkenntnissen werden besonders berücksichttgt.

Wehrpflichtige können nicht angenommen werden, mit Aus­nahme der 50o/o oder mehr erwerbsbeschränkten Kriegsbeschädigten und der Jugendlichen bis zum Beginn der Einberufung ihres Jahr­gangs in der Heimat.

Als Entgelt wird gewährt:

Freie Verpflegung oder Geldentschädiaung für Selbstverpfle» gung, freie Unterkunft freie Eisenbahnfahrt zum Bestimmungs­ort und zurück, freie Benutzung der Feldpost, freie ärztliche und Lazarettbehandlung. sowie angemessene Barentlohnung.

Bis zur endgülttgen Uebenveisung an eine bestimmte Bedarf- stelle wird einvorläufiger Dienstvertrag" geschlossen Die errö- gültige Höhe des Lohnes oder tz)ehaltes kann erst im Anstellnnqs- verttag selbst festgesttzt lverden. Sie richtet sich nach Art und Dauer' der Arbeit sowie der Leistungsfähigkeit des Betreffenden Eine auskömmliche Bezahlung wird zugesichert. Falls Bedürftigkeit vorliegt, werden außerdenl Zulagen für die in der Heimat \u versorgenden Familienangehörigen gewährt.

Tie Versorgirng derjenigen, die eine Kriegsdienstbeschädigiina erleiden, ist beZonders geregelt.

Meldungen nehmen entgegen für Kreis Gießen Als- seid, Lauterbach und Schotten: Bezir ks komm and a und Hilfsdienst melde stelle Gießen; dabei sind vor­zulegen: Etwaige Mllitärpapiere. Beschäfttgungsausweis oder Arbeitspapiere, erforderlichenfalls Abkehrschein. Es ist anzugeben wanii der Bewerber die Beschäfttgung antreten kann Eine vor- Urufige ärztliche Nntersuchnng erfolgt kostenlos bei d<wi Bezrrks- kommando. Jeder Beiverber hat sich den erforderlichen Schutz­impfungen zu uiitcrziehen.

Uriegsamtstelle granffurt a. M.

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