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Am 1. Oktober, vormittags 6% Uhr, entschlief sanft nach langem, schwerem, mit grosser Geduld ertragenem Leiden mein lieber Mann, unser guter Vater, Schwiegervater, Grossvater und Onkel
Gerhardt Schwalb
im 75. Lebensjahre.
Imin Dtr Wwirtk ddii [fließen n. Utnq.
Wirerfüllen hiermit die traurige Pflicht, unsere Mitglieder von dem Ableben unseres Kollegen
Hotelbesitzer Zacharias Haubach
geziemend in Kenntnis zu setzen.
Der Vorstand.
Gieften, den 3. Oktober 1918. 7U1 D
Die Beerdigung findet Freitag den 4. Okt., nachmittags 4 l /s Uhr, auf dem dienen Friedhof statt und bitten wir um zahlreiche Beteiligung.
Statt besonderer Anzeige.
Heute morgen 5'/, Uhr schied unser liebes Töchterchen
Wilhklmine Bohne
im 9. Lebensjahre nach Wochen schweren qualvollen Leidens von uns.
Familie £>. A. Bohne.
Gieften, Ludwigstr. 33, 3. Oktober 1918.
Beerdigung am 5. Oktober, nachmittags 3'/, Uhr, von der Kapelle des Neuen Friedhofes aus.
05661'
Verreise am 6. Oktober auf 3 Wochen.
Dr. Steinreich
Vertreter die Herren:
Dr. Büchner und Dr. Schäffer.
7436
Die trauernden Hinterbliebenen:
Frau Elisabethe Schwalb geb. ßohrbach und Kinder.
Giessen (Frankfurter Strasse 127), den 4. Oktober 1918.
Die Beerdigung findet Sonntag nachmittag 2 1 / 2 Uhr auf dem Neuen
Friedhofe statt.
Für die zahlreichen mir gewordenen Anerkennungen gelegentlich meines 40jahrigen Dienstjubiläums herzlichen Dank.
Pfeffer, Polizeifekretär.
05880
Das Bucheckcrnfammeln in den hiesigen Ge meindewaldungen ist für Ausmärker verboten. Zuwiderhandlungen werden bestraft. Staufenberg, den 3. Oktober 1918.
Grotzh. Bürgermeisterei Staufenberg
M e y e r.
7455
Bekanntmachung.
DaS Sammeln von Bucheckern in den Domanial- und Aemeindewaldungen derGroftherzoglichen Oberförstereien ! Grunberg und Nieder-Ohmen ist vom 7. Oktober 1918 an ! gestaltet. In den mit Hegzeichen lStrohwijchen- und Ein- , »aunungen versehenen Forstorlen ist das Sammeln ver- boten. Das Besteigen der Bäume, ebenso das Anschlägen derselben in unzulässig. Den Weisungen des Forstpersonals ist Folge zu leinen.
Grünberg, den 3. Oktober 1918. 7457B
Groftb. Oberförsterei Grünberg.
Wallenfels.
Groftb. Obersörsterei Nieder-Obmeu.
_ Schneider.
Kaffee Fürffenhof
Frelfag den 4. Oktober, abends 8 Uhr
Opern»Hberid
mit beionders auserwähhem Programm und vsrildrktem Orcheiter.
Statt besonderer Anzeige.
Den Heldentod fürs Vaterland starb nach Gottes un- erforschlichem Ratschluß nach beinahe 4 jähriger treuester Pflichterfüllung unser einziger Sohn, mein guter Bruder, unser Pate, Vetter und Neffe
Karl Wilhelm Spieß
Unteroffizier in der 3. Komp., Inf.-Regt 80,
Inhaber der Hessischen Tapferkeitsmedaille bei den letzten schweren Kämpfen am 27. September 1. J.
Im Namen aller Tieftrauernden ;
Spieß, Bahnmeister.
Hungen, den 3. Oktober 1918.
7461
Wmünp« SirnulmiiN giessen
Wetrsteinttrafte (Hinter der Stadtkirche) Besitzer: Hans Klrzlnger.
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solange noch Vorrat reicht.
Verkauf über die Strafte.
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Amtliche VekanntiilachilWil Ser Stabt Gießen. Ausgabe von Snftftosf(Saccharin).
In der Zeit vom 1. bi* 31. Oktober 1918 wird gegen die Liese,«ngsabichnrtle SO und S1 der Suftstoffkarien „H" (blau) und gegen die Lieserungsabschnitte 5 und 6 der Süftsroffkarken „G“ (gelb) von den Süftnoff- abgabestellcn Sühston abgegeben. Es gelangen auf Abjchititt 20 ,,nd 21 je ein Briefchen, bzw. 5 und 6 je eine Schachtel zur Ausgabe.
Mil dem 31. Oktober 1918 verlieren die Abschnitte 20 und 21 bzw. 5 und 6 ihre Gültigkeit.
Gieften, den 3. Oktober 1918. 74488
Ter Oberbürgermeister (Lebensmittelamt).
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Die Abholung der Kartoffel-Bezugscheine kann am Samstag den 5. ds. Mts. vormittags von 8—12 Ubr
und au den übrigen Tagen während der üblichen Geschäftskunden in -den Bronnarkenbezirken erfolgen.
Gie en. den 3. Oktober 1918. 74498
Ter Oberbürgermeister (Lebensmittelamt).
Bekanntmachung
Betr.: Das Sammeln von Bucheckern.
Unter Bezugnahme auf § 1 der AuSführungS-Ver- ordnung der Grofth. Ministerien des Innern und der Finanzen über Bucheckern vom 31. August 1918 wird hiermit bekanntgemacht, daft dnS Sammeln von Bucheckern in den Abteilun ren 50, 54. 55, 84. 95, 96 und 97 des Gieftener Staduvaldes aus forstvolizeilichen Gründen verboten ist. Zuwiderhandlungen find als Forä- entwendunaen strafbar. Im übrigen ist das Sammeln von Bucheckern für jedermann sreigegeben, aber bezüglich der Waldungen der Stadt Gieften auf die Angehörigen der Stadt Gienen beschräirkt.
Gienen, den 2. Oktober 1918. 7451 8
Ter Oberbürgermeister. I. V.: G r ü n e w a l d.
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Bekanntmachung.
Betrifft: F-lie eralarm.
Samstag d n 5. Oktober 1018 nachmittags 4 Nbr
werden an verschiedenen Steilen der Stadl Versuche mit Signalboniben an gestellt.
Gieften, den 3. Oktober 1918. 74506
Ter Oberbürgermeister: Keller.
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Angebote find verschlossen und mit der Aufschrift „.Nchten-Banlwlz-Verkain" bls spätestens 15. Oktober, vormittags 11 Ubr hierb-'r ei» zu,eichen, woselbst um die angegebene Zen die Eröffnung der Angebote in Anwesenheit der e ma erschienenen Bieter erfolgt.
Gteften. den 2. Oktober 1918. 74528
Ter Oberbürgermeister: I. V.: G r ü n e w a l b.
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Gieften. den 15. Aug. 1918.
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Testamentsvollstrecker.
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