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Am 1. Oktober, vormittags 6% Uhr, entschlief sanft nach langem, schwerem, mit grosser Geduld ertragenem Leiden mein lieber Mann, unser guter Vater, Schwiegervater, Grossvater und Onkel

Gerhardt Schwalb

im 75. Lebensjahre.

Imin Dtr Wwirtk ddii [fließen n. Utnq.

Wirerfüllen hiermit die traurige Pflicht, unsere Mitglieder von dem Ableben unseres Kollegen

Hotelbesitzer Zacharias Haubach

geziemend in Kenntnis zu setzen.

Der Vorstand.

Gieften, den 3. Oktober 1918. 7U1 D

Die Beerdigung findet Freitag den 4. Okt., nachmittags 4 l /s Uhr, auf dem dienen Friedhof statt und bitten wir um zahlreiche Beteiligung.

Statt besonderer Anzeige.

Heute morgen 5'/, Uhr schied unser liebes Töchterchen

Wilhklmine Bohne

im 9. Lebensjahre nach Wochen schweren qual­vollen Leidens von uns.

Familie £>. A. Bohne.

Gieften, Ludwigstr. 33, 3. Oktober 1918.

Beerdigung am 5. Oktober, nachmittags 3'/, Uhr, von der Kapelle des Neuen Friedhofes aus.

05661'

Verreise am 6. Oktober auf 3 Wochen.

Dr. Steinreich

Vertreter die Herren:

Dr. Büchner und Dr. Schäffer.

7436

Die trauernden Hinterbliebenen:

Frau Elisabethe Schwalb geb. ßohrbach und Kinder.

Giessen (Frankfurter Strasse 127), den 4. Oktober 1918.

Die Beerdigung findet Sonntag nachmittag 2 1 / 2 Uhr auf dem Neuen

Friedhofe statt.

Für die zahlreichen mir gewordenen Aner­kennungen gelegentlich meines 40jahrigen Dienstjubiläums herzlichen Dank.

Pfeffer, Polizeifekretär.

05880

Das Bucheckcrnfammeln in den hiesigen Ge meindewaldungen ist für Ausmärker verboten. Zuwiderhandlungen werden bestraft. Staufenberg, den 3. Oktober 1918.

Grotzh. Bürgermeisterei Staufenberg

M e y e r.

7455

Bekanntmachung.

DaS Sammeln von Bucheckern in den Domanial- und Aemeindewaldungen derGroftherzoglichen Oberförstereien ! Grunberg und Nieder-Ohmen ist vom 7. Oktober 1918 an ! gestaltet. In den mit Hegzeichen lStrohwijchen- und Ein- , »aunungen versehenen Forstorlen ist das Sammeln ver- boten. Das Besteigen der Bäume, ebenso das Anschlägen derselben in unzulässig. Den Weisungen des Forstpersonals ist Folge zu leinen.

Grünberg, den 3. Oktober 1918. 7457B

Groftb. Oberförsterei Grünberg.

Wallenfels.

Groftb. Obersörsterei Nieder-Obmeu.

_ Schneider.

Kaffee Fürffenhof

Frelfag den 4. Oktober, abends 8 Uhr

Opern»Hberid

mit beionders auserwähhem Programm und vsrildrktem Orcheiter.

Statt besonderer Anzeige.

Den Heldentod fürs Vaterland starb nach Gottes un- erforschlichem Ratschluß nach beinahe 4 jähriger treuester Pflichterfüllung unser einziger Sohn, mein guter Bruder, unser Pate, Vetter und Neffe

Karl Wilhelm Spieß

Unteroffizier in der 3. Komp., Inf.-Regt 80,

Inhaber der Hessischen Tapferkeitsmedaille bei den letzten schweren Kämpfen am 27. September 1. J.

Im Namen aller Tieftrauernden ;

Spieß, Bahnmeister.

Hungen, den 3. Oktober 1918.

7461

Wmünp« SirnulmiiN giessen

Wetrsteinttrafte (Hinter der Stadtkirche) Besitzer: Hans Klrzlnger.

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solange noch Vorrat reicht.

Verkauf über die Strafte.

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Amtliche VekanntiilachilWil Ser Stabt Gießen. Ausgabe von Snftftosf(Saccharin).

In der Zeit vom 1. bi* 31. Oktober 1918 wird gegen die Liese,«ngsabichnrtle SO und S1 der Suftstoffkarien H" (blau) und gegen die Lieserungsabschnitte 5 und 6 der SüftsroffkarkenG (gelb) von den Süftnoff- abgabestellcn Sühston abgegeben. Es gelangen auf Abjchititt 20 ,,nd 21 je ein Briefchen, bzw. 5 und 6 je eine Schachtel zur Ausgabe.

Mil dem 31. Oktober 1918 verlieren die Abschnitte 20 und 21 bzw. 5 und 6 ihre Gültigkeit.

Gieften, den 3. Oktober 1918. 74488

Ter Oberbürgermeister (Lebensmittelamt).

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Hur von Freitag bis inkl. Montag

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Die Abholung der Kartoffel-Bezugscheine kann am Samstag den 5. ds. Mts. vormittags von 812 Ubr

und au den übrigen Tagen während der üblichen Ge­schäftskunden in -den Bronnarkenbezirken erfolgen.

Gie en. den 3. Oktober 1918. 74498

Ter Oberbürgermeister (Lebensmittelamt).

Bekanntmachung

Betr.: Das Sammeln von Bucheckern.

Unter Bezugnahme auf § 1 der AuSführungS-Ver- ordnung der Grofth. Ministerien des Innern und der Finanzen über Bucheckern vom 31. August 1918 wird hiermit bekanntgemacht, daft dnS Sammeln von Bucheckern in den Abteilun ren 50, 54. 55, 84. 95, 96 und 97 des Gieftener Staduvaldes aus forstvolizeilichen Gründen verboten ist. Zuwiderhandlungen find als Forä- entwendunaen strafbar. Im übrigen ist das Sammeln von Bucheckern für jedermann sreigegeben, aber bezüglich der Waldungen der Stadt Gieften auf die Angehörigen der Stadt Gienen beschräirkt.

Gienen, den 2. Oktober 1918. 7451 8

Ter Oberbürgermeister. I. V.: G r ü n e w a l d.

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Bekanntmachung.

Betrifft: F-lie eralarm.

Samstag d n 5. Oktober 1018 nachmittags 4 Nbr

werden an verschiedenen Steilen der Stadl Versuche mit Signalboniben an gestellt.

Gieften, den 3. Oktober 1918. 74506

Ter Oberbürgermeister: Keller.

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Gteften. den 2. Oktober 1918. 74528

Ter Oberbürgermeister: I. V.: G r ü n e w a l b.

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Gieften. den 15. Aug. 1918.

Groftb. Ortsgericht.

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Testamentsvollstrecker.

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