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Moritz Gantz Bella Gantz geb. Schuster

beehren sich ihre Vermählung anzuzeigen

Dießen Mannheim (Mollstr. 13)

den 25. September 1918.

Ihre heute stattgefundene Vermählung zeigen ergebenst an

H. Schwerdlfeger und Frau

Elisabeth geb. Ruth.

Gießen, den 25. September 1918.

(ä

Vortragsvereinigung

Kaufmännischer Verein Gewerbeverein

Gießen

7153

VORTRAG 1

Mittwoch, 25. September, 8V. Uhr im Gewerbehaus (Kirchstraße 16)

Herr Fabrikant J. Reutlinger, Offenbach:

Warenumsatzstempel, Luxussteuer usw.

Mittwoch, 25. Sept. 1918, abends 8 Uhr,

in der neuen Aula

Deutsche Kulturarbeit im besetzten Belgien

Jörtrag «itMta

Gießener H o ch s ch u l g e s el l s ch a ft

Einladung zur Vortragsreihe über Auslandskunde

7. Vortrag:

Die Literatur der osmanifchen Türkei

Geh. Regierungsrat Or. Georg Jacob, Prof. a. d. Univ. Kiel

Donnerstag den 26. September 1918, abends 8 1 /, Uhr, im großen Hörsaal des Dorlesungsgebäudes der Universität Gießen, im September 1918

Der Vorstand

Grünewaid, Justizrat Dr. Behaghel, Geheimerat

Gäste sind willkommen

72020

Das ßMfrisier-Geschält

von Karnbach

Kaplansgasse 27 empfiehl! Haubeunetze, Gr. 10/38, echt Haar. 1,50 Mt., doppelt2Mk.; Zöpfe. Haar- ichmuck, Kleider-, Kops- und Zahnbürsten, Kämme, NarsumS, Kopswasser usw. sehr billig. 05168 Haare iverden gekauft.

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(nur für Wiederverkäufer) bei

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Srogan, EJalerlal* u.Fa.bwaren-GroQiaadlg., Gießen.

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von Herrn Siegfried Moltke aus Leipzig

Darstellung der hervorragenden Arbeiten des Deut schen Generalgouvernements auf dem Gebiete der so­zialen Fürsorge, des BerwaltungSwesenS, der Schul- pflege, des Bersicherungs. und Steuerwesens, des wirtschaftlichen Wiederaufbaus und der wirtschaft­lichen Weiterentwicklung usw. in Belgien.

Eintrittspreise: M. 1.50, M. 1.-, M. 0.50, im Vorverkauf bei Ernst Challier, Neuenweg 9, Telephon 671, und an der Abendkasse. 71260

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Cafe Amend

Heute Mittwoch, 8 Uhr:

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Versteigerung.

Montag den 30. September, vormittags 10 Uhr werden der Weide Tiergar.en bei Hungen ein Simmen taler und ein Vogelöberger augekörter Zuchtbulle iHerd- buchttere', membtetend versteigert.

Die für Samstag den 28. September auf Weide Wernmgö b. WenntgS festgesetzte Versteigerung findet nrcht statt.

Metzen, den 20. September 1918. 7174D

Ls-iSrt>iMliMsMer-Aliss/i!iiß für Lbtthcjsrii.

Versteigerungs-Anzeige.

Donnerstag den 26. September 1018. nachmittags 2 Uhr, versteigereiich in dem Hause Löwengasse Nr. 5 ru Glenen parterre öffentlich, freiwillig gegen bar:

Llerderschränke, Vorhänge, Galerien, Linoleum- Lauter, Ausziehusche, Sofa. Spiegel, Uhr. Stühle, Nahmaschine, Bilder, Waschkommode, 4 vollständige Berten. Porzellan, Gasherd. Kücheuschrnnk, 25 Bit. Dolz, rannen, 9 Ztr. Holz, eichen, 2 Ztr. Steinkohlen und 1 Ztr. Briketts, gegen Bezugschein, Keller- gcirell u. dergl. m.

Versteigerung bestimmt.

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stellvertretender Gerichtsvollzieher, Gieffen.

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Das Winterschufjahr be­ginnt am 15. Oktbr.1918.

Zur Aufnahme in Kl. A (Jahresklasse und Kl. B (Halbjahreskiassel genügt Volks-u. Miitel- schuibildung. Für KL H (Höh.Handelsfachklasse) ist bessere Schulbildung Vorbedingung. ^

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2. Wetuert, Gieße».

Winterkartoffel-Versorgung.

^ Versorgung der Einwohner öer Stabt Greffen mit Wmterkartoffeln wirb folgendes bestimmt:

I. Allgemeine Bestimmungen.

§ 1 .

Karwsfetn für den Winterbedarf kömrar euftueber un- nnmbar twm Erzeuger auf Grund eines Kartoffel-Be- rugsschernes oder von einer städtischen Karwffelverkaufs- teue auf Grund eines Wintackartoffel-Gestellauswcrses bezogen werden.

Es ist nicht zulässig, aus Grund eines Kartoffel- Bezugscheines Kartoffeln von einer städtischen Ber- rauiSjrelle Ä»er auf Grund eines Kartoffel-Bestellaus- werses von einem &mbnrirt zu beziehen.

Jedem Verbraucher steht die Wahl, ob er seinen Be­darf von einem Landwirt oder einer sM»r. Verkaufsstelle b^rehen will, frei.

Es ist gestattet, die znstehende Kartoffelmenge znm ZU von einem Landwirt und zum Teil von einer Kar­toffel Verkaufsstelle zu beziehen.

8 3

Die Kartoffel-Bezugsscherne und die Bestell-Aus- wnse berechtisen zum Bezug von 3 Zentnern Kartoffeln Fr dte Person und die Z^it vom 4. November 1918 bis 20. Jult 1919.

_ Für die Zeit bis zum 3. November 1918 sind die Kmwofseln ausschließlich auf Grund von Wochen-Kar- toffelmarfar von einer ftädt. Kartoffel-Verkaufsstelle zu beztehen.

8 4.

Ter Berechnung des Bedarfs ist entsprechend den geltenden rerchsgefetzlichen Bestimmungen der Satz von ernem Pfund für den Kopf und Tag zugrunde gelegt; mehr darf daher täglich nicht verbraucht werden. Jeder­mann ist Dafür verantwortlich, daß er mit den ihm über- w^^aen ^Kartoffeln während der vorgeschriebenen Zeit

8 5.

Personen^ die mit der ihnen bestimmungsgemäß zustehenden Menge an Kartoffeln beliefert sind, können, wenn sie mit der ihnen überwiesenen Menge nicht aus^ kommen unter Seinen Umständen auf eine nachträgliche nochmalige Lreserung von Kartoffeln rechnen: sie haben umveigerlich die Einweisung in die Volksküche zu ae- wartigen.

Tie Versorgung der Kliniken, Anstalten. Vereins- lazarette und Gastwirte bleibt besonderer Regelung Vor­behalten: Anträge fxrtb bei dem Städtischen Lebensmittel amt, Zimmer Nr. 12, zu stellen.

§ 7.

s. WneErsorge angehörige ffamilten, die ihr« Startoffeln fmrch Bermrttlung der Stüdt. Skrieasfürsorge Archen wollen, cSimen nur WinterLirtoffel-BestellauS- weise nchmen.

Kartoffelerzeirger die mehr als 200 qm Kartoffeln ange&ant haben, sind verpflichtet, die geerntete Menge anzumelden damit sie bei der Berechnung des Winter- bedarss in Anrechnung gebracht werden kann ns 8 9.

Tu MarkenMisgabestellen sind für die Bersorgmws- berechticken mrt den Anfanqsbuchstaben

-kn 26. ds. MS. und LZ : Freitag, den 27. dS. MS., von 812 vormittags geöffnet.

U. Kartoffel-BezugSscheine.

«s. 8 10.

Ausstellung der Kartoffel-Bezugsscheine, die imr ^I,ben pezu? von Kkrrtolfeln mimittelbar vom Erzeuger Gültigst besitzen, erfolgt auf Grund eines zu stellenden chnstltchen Antrags.

^ V-ndrnck fürder, Arrlrag sind gegen Vorlage der Lebensmrttel-AusweisLartc m Einpsang zu nehmen.

!§ 11 .

Zn dem Antrag sind mi zu geben'

4. her Anbau von mehr als 200 qm Skrtosseln' die

Anbaufläche U7id die voraussichtliche Ernte.

8 12 .

Ter Antrag ist nach ordnungsmäßiger Ausfüllung Mid mu der Unterschrift des Antragstellers versehen dem -unukäug.ben, damit nach Prüfung der Angaben dre Ausstellung des Bezugsscheines erfolgen kMrn.

Der Tag der AaSgabe der Bezugscheine wird besonder- bekanntgcgeben.

8 14.

AEellung eines Bezugsscheines ist eine a»^,oO Pfennig zu entrichten . leistet ^ Bezugsscheins wird Ersatz nicht go>

8 15.

^^ug^chem ist nicht übertragbar: seine Gültig- keit erlischt am 15. Oktober 1918.

Bei Empsang der Kartoffeln ist der Bezugsschein dem Erzeuger nach erwlgter Ausfüllung der vorgedruckte» Empfangsbescheinigung ausznhäTidigen.

8 17.

tür Mnier^peisekmEln brtraat 6 Mk. >ür dx Zentnee Be, Lieferung mlSfchließ. lzch Zick frei Lller des Bestellers kann höchstens em Zuschlag von 0,90 Mk. zu dem Höchstpreis von 6 ML n Hnt^r mid E*i Gestellung nm, Satten von tur den Sack «ls Leihgebühr gefmderl werden^ bei L relerung durch den Erzeuger innerhalb feines Wohne Es frei «er oder an einen Ort im Umkreis von mehr fpn Ostler darf der Aufschlag höchstens die Halste der genannten Satze betragen.

LH. Kartoffel-Beftellau-weise.

8 18.

. K artossel-Bestell<mswcise, die nur für den Bezug von Klntossieln von einer städtischen Verkaufsstelle Gültig, keit haben, werden auf den Markenausgabestellen gegen, Vorlage der Lebensmittelausweiskarte ausgegeben: jede l^orgungsberechtigkr Person erhält einen BestellauS-

8 19.

^ Bestellausweis ist nach Eintragung des 9^ammS der Versorgungsberrchtiqten einer der nachstehend verzeichneten Kartoffel-Verkaufsstellen vor­zulegen.

. Iie VerklNifsstelle zeichnet ihre Firma ein und trennt ^ Ehrend sie den Bestellausweis

^'ü^^r als Answers für die erfolgte Bestellung zuruckgibt.

% 20 .

Die Kontrollabschnitte sind von den Verkaufsstellen ^Ibmmeln uno zu je 100 Stück gebürwelt deni Städt Lebensiniktelamt unter Beifügung einer Bescheinigung über dre Anzahl der abg-lr'f«tten Abschnitte ei tzurnchen- ste dienen nach erfolgter Prüfung als Grundlage für die Zuteilung an Kartosseln.

j. der Belieferung der Besteller find

^.^^llauHweise durch die Verkaufsstellen einzu.ttehen !^^^^^^?^nsnnttelamt zur Nachprüfung cinzu- rercheu Best/llung von Wmterkartoffeln kann der folgenden Verkauss)tellcn erfolgen-

1. Konsumverein Gießen und Umgegend

a) Filiale Asterweg 6.

b) Filiale Neuen Baue 11, ch Aliale Bleichstraße 16a, d) Flliale Schmizenstraße 16,

2. Löbsack, Karl, Hinter der West-Anlage 5

3. Rums< Zozelsgasse 9. '

4. Trechsler, Steinstraße 48^

§ 2t

^ ., BesteslauDveise sind m'cht übertratfer; ihre

Gültigkeit erlischt am 4. November 1918.

. Dei Entnahme von nnem Zentner Speisekartoffelu ^ *** Kvrtofsel-BerkaufssteNs

b ,? Rentner zu zahlen. Bei Lieferung frei Keller des Verbrauchers erhöht sich der Preis auf 7 50 Mark für den Zentner.

o ** .^5?^ unter einem Zentner beträgt der Preis 8 Pfennig sur das Pfund.

IV. Schlustbeftimmungen.

Vorstehende Bestimmungen treten sofort in Kraft. Gieffen, den 24. September 1918. 71868

Ter Oberbürgermeister (Lebensmittelamt).

Städtischer Obstverkauf.

w^den bis aus weiteres die Obsttnarken A 132-135 beliefert. Dre Tbffmarken A 121-131 verlieren am 29 Sev. tember 1918 ihre Güitiakeit. ^.tDep.

Gießen, den 31. September 1918. 7190 b

Ter Oberbürgermeister (Lebensmittelamt).

Städtischer Obstverkauf.

.. S?i e ^bstmarken B 120-135 werden bis auf weiteres mit Winterobtt belkefen,- auf jede Marke entfallen 10 Pfund. Gießen, den 24. September 1918. 71918

Ter Oberbürgermeister (Lebensmittelamt).

Mlnif um bMWkinMtiiM 6tftu|en.

Die in letzter Zeit mehrfach bei mir eingekanfene« Klagen geben mir Veranlassung, auf die S'estliiimunger in der Lekanntmachung der Reich.?stelle für Schubver' sorgung vom 27. Marz 1918 wiederbolt hinznweisen.

Der § 6 dieser Bekanntmachung lautet:

Jeder Händler, welcher Dchuhwareu fcilijält, ist ver- vss ctitet, gegen Vorlegung des SchuhbedarföfcheinS das aus den Scheinen bezeichnele Schuhwerk, solange er solches in seinen Beständen bar, höchstens zu den fe tgefetzten Kleinverk tllfspreisen abzugeben. Die Abgabe darf nichi von anderen Gegenleistunaen als Geldleistungen ab- bängia gemacht werden.

Wer diesen Bestimmungen zuwiderbandelt, bat die in § 10 vorgenannter Bekanntmachung angedrohte Strafe zu gewärtigen.

Gießen, den 24. September 1918. 7189E

Der Oberbürgermeister (Lebensmittelamt).

Bcstandsmeldunc; «her SonnrrvorlMip

Zur Anmeldung der Sonnenvorhänge in Dienst- öde Betrtebsramnen sind Meldebogen an sämtliche Dienstff 1e und Gerverbetreibende gesandt worden. Diejenigen, di den Meldebogen der mit der Einholung beauftragte Person nicht mttgegeben haben, werden hierdurch nockmal anfgesordert. den Meldebogen auSzuiiillen und spatesten am 28. d. M. an die städtische Bekleidungsstelle zurüc zugeben.

Bel Nichtbeachtung dieser Aufforderung ist zu geger wärllgen. daß die Neichöbekleidltngsffelle d,e Berhängun der im 8 13 angedrohten Strafen veranlaßt.

i^en, den 24. September 1918. 11X1)

Ter O berbürgermeister (Lebensmittelamt). _

Bekanntmachung

Aus nachstehende Bekanntmachungen wird hiermit bin gewiesen:

1. Betr. Mehlsäcke, abgedruckt im KretSblatt Nr. 111 vo« 19. Sept. d. I.,

2. Festsetzung und Auszahlung der Preise für Brotae treibe, Gerste und Hafer, abgedruckt tm KreiSblai Nr. 111 vom 19. Sept. 1s. I.,

3. Ausführung derRetchsgeireideordnung, hier: daS AuS mahlen des Getreides der Selbstversorger im Ernte jahr 1918, abgedruckt im KreiSdlatt Nr. 111 von 19. Sept. lf. I.

Gießen, den 21. September 1918. 718A

Der Oberbürgermeifl« (LebcuAmittelamt).