trairSport, bis auf NachzA gier ckü!?! den entfern ke-
tcn Sägern, bis zum foerbft ds. Js. durchgeführt sein wird. Jedenfalls wird alles nurmöglichege- tan, u m dieses Ziel zu erreichen.
*
Japan und die Intervention in Sibirien.
P a r i s, 28. Juli. (WTB.) Der „Petit Parisien" meldet: Der japanische Botschafter Matsi.lt brachte der französischen Regierung amtlich zur Kenntnis, daß die japanische Regierung das Programm Wilsons bezüglich Sibiriens angenommen hat.
Portugal.
Zürich, 29. Juli. (Priv.-Tel.) Wie aus London gemeldet wird, hat die englische Negierung nach dem Beschluß Portugals, in größerem Maße am Kriege teilzunehmen, die L i s s a b 0 n e r Gesandtschaft zur Botschaft erhoben.
(B. a. m. M.)
Der türkische Bericht.
Konstantinopel, 28. Juli. (WTB.) Tagesbericht. Palast i n <a f r o n t: Beiderseitige Artilleriekämpfe tnm geringer Stärke und rege Fliegertätigteitt Eine starke feindliche Ausllä- 'rungsabteilung wurde gestern nacht östlich der Straße Jer us a- lem—Nablus vertrieben. Neue Kämpfe um Maan und die Bahnlinie nördlich davon führten am 26. Juli tmebcnrm zu stolzen Erfolgen unserer Waffert. Mehrere tausend Manu zählende, tmi beit Engländern mit vielen Geschützen und Maschinengewehren ausgerüstete Rebellenverbände verbluteten sich unter persönlicher Führung ihrer Stammoberhäupter in vergeblichen, vom brühen Morgen bis zum späten Abend anhattettden Angriffen. Unsere tapferen Besatzungen schlugen alle Angriffe ab. Bei O s e h a r- dunef faßten unsere Verstärkungen den Angreifer von. Norden kund Süden und schlugen ihn in regellose Flucht. Biele tote Rebellen bedecken das Schlachtfeld. Unsere Flieger griffen westlich von Myau ein großes feindliches Trupvenlager nrit zahlreichen Bomben und MaschinertaewelTren an. — Auf den übrigen Fronten ereignete sich nichts Besonderes.
Line Rede f?uffarefs im österreichischen tzrrrerchause.
Wien, 29. Juli. (WTB.) Im Herrenhrns gab Minister- präskEnt Tr. Frhr. v. Hussarek bei Vorstellung des netten Kabinetts eine Erklärung ab, in ber er die Gesichtspunkte feuiu* zeicl^tetc, von denen sich die Regierung bei ihrer Tätigkeit letten lassen wolle. Ter Ministerpräsident betonte zunächst: Daß der Krieg für unserer Mäckftegruppe von allem Anfang an ein Verteidigungskrieg war, darüber besteht für niemanden, der seine Vor- geschic'lte kennt, ein Zweifel. Er hat aber diesen Charakter für die Mittelmächte amt) stets behalten; sie sind jederzeit bereit, daraus die _ Kousequeirzen zu ziehen und einen ehrenvollen Frieden zu schließen, sobald die Gegner ihre femdlicknen, auf unsere Vernichtung oder Zurückdrängnng gerichteten Absichten aufgeben. T e berufenen Staatsmänner rtnsever Mäichegrupre Huben es des öfteren unzweideutig festgelegt, daß sie einen Frieden im Sinne der GereclKigtcü und auf Grund von Formeln austreben, die nackz beiden Seiten in gleicher Weis« awveudbar mtd aimehmbar sind Solange aber die Gegner auf dem .Standpunkt einseitigen Diktats stehen, blnbt uns nichts , /mg, als den Krieg mit aller Ent- sjchlossenheit und Jnteatsitäi. >:?ctzusetzen. (Lebhafter Beifall.) Nelxm imierer Friedensbereitjchwch liegt für uns das einzige Mlltel, den Krug abzukürzen, in der Nachdrücklichkeit der Kriegführung. (Lebhafter Beifall.) Die Regierung wird mit Begeisterung ihre ganz« Kraft Ersetzen, um in ihrem Wirkungskreis die Aufgaben der Kriegftchrung zu fördern. (Lebhafter Beifall.) xxc Monarchie darf auf die Leistungen unserer in zahllosen Helde nkampfen erprobten Wehrmacht, darf ans ihre Bündnisse voll vertrauen. (Lebhafter Beifall.) Wir werden einen guten, ehvOtvollenl Frieden erreichen. (Beifall.) So wie im Kriege, werden wir auch nn Fri^en nicht allein svehen. Das Bündnis nrit dem Deutschen Reiche, von der Einsicht erlauchter Herrscher und Staatsmänner gexhaff-m, echg wahre Herzenssache für beide Teile und im Weltkriege bewährt, wird ein« Vertiefung im Sinne einer dauernden FriedenSgemeinschast erfahven. (Lebh. Beifall.) Aber auch die innigen Beziehungen zu den übrigen ruhmvollen Waffen gef ährten wollen wir in schönere Zeiten hin übernehmen Und liebevoll weiter Pflegen. (Beifall.) Darin liegt nicht Bedrohung für andere Staaten. Der kriegerische Jnhialt unserer Bündnijse wird Men nur von dem Gegner aufgezwungen und hört auf, sobald sie die Hand zum Frieden bieten. Unsere Bünd- nrsje sind ih em Wesen nackii goeigrE und bestimmt, sich in eine Friedensvrganisativn aller Kulturvölker der versolmten Welt einzufügen.
Ter Ministerpräsident besprach sodann Probleme der inneren Arbeit, zu denen die Mitwirkung des ReichSrats erforderlich sei. betonte die Bedeutung des Ernährungsproblems, des Wiederaufbaus der zerstörten Gebiete, der Förderung der industriellen Produktion soivie der ^Landwirtschaft und bemerkte die Landunrte bedürften der liebevollsten Förderung drirch den Staat damit ihre stets bewährte Tüchtigkeit nneber den Weg zur frül-eren Proiverttät und aussteigeirden Entwickelung in der Richtung einer möglichsten Autarkie finde. (Beifall.) Der Ministerpräsident <wdachte auch der Notwendigkeit einer staatlichen Fürsorge für den so überaus wiästigen Mittelstand und lwb weiter die Bedantung des FlnanzProblems hervor. Hussarek fuhr fort: Ueber die Beseittgung des ep-ler-Zu stau des durch die Gesetz'werdung des Budgetvrov-' s-mnums hinaus wird die Regierung bestrebt sein, die Konttnuüät ein es dauernden, ergiebigen Ber fa s sun gsle be n s sicherzu- stelleii. Tiefes Ziel ist ohne Bereinigung verschiedener inneres politischer Grundfragen nicht erreichbar, zumal manche dieser' Fragen unter der Einwirkung des Krieges nicht nur schärfste Ak- inahtat, sondern geradezu eine bedenkliche Färbung attniahmeü. Es handelt sich im wesentlichen um- Angelegenheiten der Gesetz- Zebung. Tie Regierung wird sich bemülum, zunächst die richtig,^ Atmosphäre für die ruhige verfassungsmäßige Behandlung zu erwecken. Einzelnes für das große Werk der inneren Ordnung läßt ftch auf admrnistrativem Wege tim. Bei allen einschlägigen Arbeiten und Bemühungen wird sich die Regierrmg von der gewissenhaftesten Bedachtnahme auf die Bedürfnisse des Staates, sotvie von vollster Gerechtigkeit gegen alle führen lassen, wobei sie auch zener Momente erngedenk bleiben wird, die sich aus der historisches kulturellen und wirtschaftlicheir B-edeuturtg und mts den Verdiensten um den Staat in schwerster Zeit berechtigterweise ableiten lassen. -OejterreichwirdseineMissionnur erreichen, wenn es allen Stämmen seiner Völkerfamilie das wahrhaft gemeinsame Va Herl and ist. Aber zu diesem Ziele wird es nur ge lärmen, wenn es sich stets bewußt bleibt, daß im deutschen Volks wert die Urquelle seiner Kulturmacht liegt. (Lebhafter Beifall.) Der Ministerpräsident bat schließlich das Herrenhaus um vertrauensvolle Unterstützung im Namen der gemeinsamen Liebe zu dem hart geprüften, aber ans schweren Kämpfen einer glorreichen Zukunft ent- g^genschreftcnden Vaterland. (Lebhafter Beifall und Händeklat- schon i TaS Hvus begann hierauf die Beratung des Budget- provtsoriums.
, Das R ei ch s ftem pelge se tz, durch das der Börsenumsatzstempel (Schlußnotenstempcl) bekannllich erheblich erhöht worden ist,.sieht eine Ermäßigung der neuen Sätze für solche Geschäfte vor, an denen als Vertragschließende nur Personen beteiligt sind, die gewerbsmäßig Bank- oder Ban berge ch i str betreiben ober zu den regelmäßigen Besuchern einer inländischen Börse zum Zivecke des gewerbsmäßigen Handels mit Wertpapieren gehören. Letztere genießen die Vergünstigung mrr, wenn sie in eilte von der zuständigen Haudelsv-ecttetrmg geführte Liste eingetragen sind. Diese Lifte loird nach den AussührungSbestimmirngen vom Börsenvorstand im Aufträge und unter Aussicht der zuständigen Handelskammer geführt. In die Listen dürfen nur solche Personen einge- tragen werden, welche deu geiperbsmäßigen Handel mit Wjert-- papieren selbständig ausüben und die entweder zum Besuche dev Börse^ ausdrücklich zuirelassen sind oder, soweit es einer solchen Zulassung nicht bedarf, dem Börsenvorstand als regelmäßige Besucher der Börse bekannt sind.
Bezüglich der Anschasfüngsgeschäfte in ausländischen Wertpapieren ist bestimmt, daß, wenn der Kauf- oder Lic- serungspreis in ausläirdischer Währung festgesetzt ist, die Umrechnung zu der ausländischen Wälirung nach dem lausenden Kurs (Mittetkurs) für Anszahlimgen in der betreffenden ausländischen, Wähnmg oder für Schecks auf die betreffende ausländische Währung zu erfolgen hat. Im übrigen verbleibt es bei den bisherigen U m re chn ungsvo rs chri sten.
Wettere Bestimmungen betreffen unter anderem die neu vorgesehene Zulassung des Adrechnungsversahrens zur Entrichtung) des Börsenumsatz- (Schlußnoten-) Stempels und des Verfahrens zur Entrichtung der Abgabe von Geldumsätzen! «Besteucrrmg der „Haben"-Zinsen)). Bis zur erfolgten Zulassung rum Llbreckstrungsversahren hat die Entrichttrng des Bönenumsatz- stempels wie bisher durch die Ausführung der Schlußirote zu erfolgen.
Zur Entrichtung des Wechselstempels, die für den mit dem 1. August erhöhten Steuersätzen eintreten, gelangen neue Wechsel st e ni p e l m a r k e n zur Ausgabe, die von den Postansbalten zu beziel)en sind. Tie alten Marken treten am 1. Oktober 1918 außer Geltung.
Das Umfatzstem-rgesetz
hat in der vom Reichstage beschLosseiren Fassung die Zarstimmung des Bundesrats erhalten. Ter Bundesrat hat auch bereits Aus- fü hcun g s beftim mun gen zum Gesetz beschysst-n. Das Gesetz ivird in näcl/'er Zeit im Reicchs^-Gesetzblatt v-ewöfte:lllick)t werden, auch die Ausführungsbestimimrngen wärtxm vvraussicl-tlich noch in dieser Woche im Zentralblatt für das Deutsch sttcicki ersck^einen. Außerdem wird eine Handausgabe des Gesetzes und der Bestimmungen vorbereitet und demnwch't im Buchhrndcck zn l)aben sein. Es ist dringend erwünsch. drß sich die Gnverbetreilviden, zu denen im Simie chs Gesetzes auchdicLandwirte gehören, sobald als möglich mit den Vorschriften des Gesetzes und der dttts-süh-ungs- besttmmuvgen vertraut machm. Entsö hm ihnen doch bereits vom 1. Angifft ab neue Pflicheu, deren Berletzmrg erheblich Nachteile mit süft bringen würde, insbesondere di« Berifflich>pimg. über ihre sämtlichen Einnahmen Aufzeichvukngen zu führeir. Die Sie:rer selbst wird, so wett die allgemenre Umsatzsteuer in Betvackr kommt, zum erseu Male im Januar 1919 ans Grund dieser Mszeichrungen deklariert und gezahlt werden müssen.
Von erhöhter praktischer Bedeutung schon für die nächte Zeit sind die Bestimmungen des Gesetzes nnd der Aussülirnngsbesttm- mnugm für diejenigen Geschäftsleicke, Mich Luxusgegen- st ä n d e im Sinne des tz 8 des Gesetzes vcrtreibeit. Es handelt sich hier um alle diejenigen Geschäfte, die Juwelier- nnd Edelmetallwaren, einschließlich versillierter und vergoldeter Waren^ Taschenuhren, Kunsnverke, Antignitaten, einschließlich alter Drucke und sonstiger Sammelgegenstarrde, Erzeugnisse des Buck-drucks auf besonderem Papier mit beschränkter Auslage, photographisch Handapparate, Flügel, Klaviere, Harmonien und mechanisch Muftk- instrumente, Billards, Waffen, Automobile, Wagen. Segel- und Ruderboote, Teppich und Pelzwerk veräußern. Ficr diese Betriebes erwächst zunächst nach dem 1. August die Verpslick-tung, sich unter genauer Angabe der ^Gegenstände beim Umsatzsteueramt anzumelden. Wetter sind sie zu eingehender Brchführung über ihr Lager und ihre einzelnen, mit 10 Pf.vzent steuerpflichtigen Verkäufe verpflichtet, und im Monat September haben sie über die Umsätze des August bei dem Umsatzsteueramt eine Steuererklärung einzuveichn. Tie einzelnen Vorsck-riften über alle diese Pflichten und insbesondere die genauere Umgrenzimg der steuerpstichttgen Gegenstände enthalten die Ausftthrungsbcstimmungen.
Noch schneller werden diejenigen Lupusgeschäch mit dem Gesetze Bekanntschaft nrack)eu, die solche Gegenstände veräußern, welche durch die Bundesratsverordnung vom 2. Mai 1918 (Reichs-söesetzbl. S. 379) für r ü ck l a g e p f l i ch t i g erklärt worden sind. Es sind das die Juweliern>aren und die Edelinetallwaren, jedoch mit Ausnahme der vergoldeten und versilberten Gegenstände, die Kunstwerke, die Antiquitäten, einschließlich alter Drucke und sonstiger Scnnmelgegenstände. Mtt dem Inkrafttreten des Gesetzes ist für dies« (Zleschäste an die Stelle der Rücklagepflicht eine mtt dem 5. Mai beginnende Stenerpftickst getreten und zwar nach den Beschlüssen des Reichstages auch insoweit nur in Höhe von 10 Prozent, als die Berpslichtung zur Rücklage nach der Berordmmg 20 Prozent betrug. Tiefe Geschäfte haben bereits im August für die Zeit vom 5. Mai bis zum 31. Juli die erst« Steuererklärung einzureichen. — Dringend erwünscht würde es sein, wenn die Berufs- und Fachverbände der beteiligten Geschäftskreise sich der Aufgabe unterziehen würden, durch Verössentlichimgen in ihrer Fachmesse und Belehrungen aller Art den Gewerberr eiben den das Einleben in die zum Teil recht schwierigen Vorschriften des bedeutsamen Gesetzes zu erleichtern, eie würden damit nicht bloß dem Staate als Steuergtäubiger, sondern vor allem auch ihren Bernfsgenossen einen großen Dienst erweisen.
«
Berlin, 29. Juli. (WTB.) Der „Reichsanzeiger" meldet die Ernennung des bisherigen Ministerialdirektors im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, Winkl. Geh. Obenreflieruntzsr«ts B r u e m m e r zum Unterstaatssekretär, des Wirkt. .Geh. Oberregierungsrates und Vortragenden Rates im Reichswirtfchaftsanrt Dr. W ü r m e - l in g zum Direktor im Reichswirtschaftsamt, sowie des Geh. Oberregierungsrates und Vortragenden Rates im Reichsjustizamt Dr. von Simson zuin Geh. Oberregierungsrat und Vortragenden Rat im Reichswirtschaftsamt. — Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht eine Verordnung über Herbstgemüse und Herbstobsternte 1918, sowie ein Gesetz betreffend Milderimgen im Militärstrafgesetzbuch.
S t r a ß b u r g , 29. Juli. (WTB.) Die Gesellschaft zur Förderung der w i s se n sch a f t l ich e n A n st a l t f ü r A u s- landspolitik hielt gestern nachmittag ihre konstituierende Versammlung ab und wählte Bürgermeister Dr. Schwander zum Vorsitzenden. Ein erstt'r Lehrgang über die Grundlagen der künftigen AuslandSpolitik soll Anfang November stattfinden. Auch sind an der Universität für den Winter Vorlesungen über diese Frage vorgesehen, namentlich von Prof. Wolfram über die Frage des linken Rheinusers.
Aus dem Reiche.
Die Ausführungsbr'stimmungen zur Abänderung des Reiä stempklgesetzes und deS Wechselstempelgesetzcs.
Be rlin, 29. Juli. (W^pB.) Der Bund esrat hat in sei: heuttgen Sitzung den Ausführungsbestimmungen dem Gesetz zur Abandenrng des Reichs sie m pelgese'tzes wre deu Aenderungen der Grundsätze zur Auslegung des Reic! stempelgesetzes, ferner den Ausführungsbestimmungen zu dem ( wtze.zur 'Abänderung des W e chse l st e m pe l g e se tzes und l Besttmmungcm über den Ersatz des Steuenvertes der außer G ttrnsr gehetzten oder noch ungebrauchten Wechselstempelzeichen % stätigung verliehen. Tie Veröffentlichung der neuen Bestimmung wird m eener besonderen Nummer des Zentralblattes für t Teuttch: Nerch, deren Aufgabe unmittelbar bevorsteht, erfolgen.
Der ZchlUKgs- und bandelrverkehr mit Sem Anstand.
Wiederholt ist in der Presse auf die Bestinnmmgen der Devisenordnung vom 8. Februar 1917 hingewiesen worden, welche sehr wichtige Vorschriften nicht mir über den Zahlungs-- t'er keh r mit dem Ausland und b-.m Verkeh r mit aus - ländischen Zahlungsmitteln, sondern darüber hinaus fast für den gesamten Handelsverkehr mit dem Aus- l a n d enthält ^und ZuwiderhaTrdlungen mit zum Teil ziemlich empfindl'khen Strafen bedroht. Diese Bestimmungen gelten auck für den Verkehr mit den bisher uns feindlick-en Ländern, Finnland, Rußland, Rumänieir und der Ukraine.
Bmt zuständiger Seite nürö nun mitgeteill, daß die Bestttw mungen der Verordnung immer noch nicht genügend beachtet norden, nnd daß sich sorvöhl Firmen wie Privatpersonen nach nne Dar vielfach Unannehmlichkeiten und Strafen aussetzeit. Aus
diesem Grunde erscheint es am Platze, den Inhalt der Verordnung nochmals kitrz anzitgeben:
Vor all-ent kamt nicht nachdrücklich genug betont werden, daß nicht nur die Erfüllung, sondent bereits die Eingehung von Verbindlichkeiten gegenüber einer im Auslairde ansässigen Person oder Firma zum Zivecke des Errverbs, alio in erster Linie der Katts von Waren oder Wertpapieren, von Kostbarkeiten, llunstund Lupusgegettständen jeder Art, von Grundstücken nndSchnsen an die E i n w i l l i g u n g der öteichsba uf ge'mndcu i:t gleich- oülho, ob die Zahlung in Reichs- oder ausländischer Währung, ob sic sofort oder später erfolgen soll. Besoichers zu beachten ist, daß die Einwilligung der fltaichsbauk unbedingt und atrsnahmslvSj vorher, also noch vor Abschluß des 5kausgeschäftes, erteilt sein muß. Beosudcrs oft wird gefehlt bei sogenannten „Vorkaufen" von Waren, die bereits jetzt gekauft, aber mangels Befördemngs-- gelegenheit oder infolge Einfuhrverbots erst später entgcführt und vielleicht auch erst später bezahlt werden sollen. Es ersänint angezeigt, besonders festsusdellen, daß gerade atch in diesem Fall« die Einwllliguttg nöttg ist.
Tie Anträge auf Erteilung von Einkaussgenehmiguugen sind aus besonderen Formtckaren an die Auslandsstelle des Reichsbank- Dtrektortums, Berlin SW 19, Kurstt. 45/46, ztt richett. Ohrw diese Genehmigung dürfen gegenüber einer und derselben im Ausland anfälligen Person oder Firma mtr Verbindlichkeiten ein* gegangen werden im Gesamtbeträge von höchstens 1000 Mk. ÜH nerhalb eines Kalendertages, jedoch ttrnvrlxüb eines Kalender-- monats nicht über den Gesamtbetrag von 3000 Mk. lstnaus.
Ist auf Gnmd der erhaltenen E i n k a u f s gcnehmigung der Kaufabschluß erfolgt, und sollen ixum die Waren ein ge führh werdet:, so ist hierzu, soweit überhaupt eine Einfuhrbewilligmta vorgeschrieben ist, die Gettehmigutrg der für Eittftilwgenehmigttttgetij in Betracht kommenden Dienststellen erforderlich Zur Bezahlung des Kaufpreises lcurn schließlich die Abgabe der be- nöttgten Devisen bei der Reichsbank oder einer Devisenstelle zu beiten die Mehrzahl der größeren Banken in Berlin, Frankfurt a. M. und Hamburg gehöreit, beantragt werden. Sollen aber bereits in eigenem Besitz liefindliche Zahlmtgsmittel, ForderungeiH oder zvredrte in ausländischer Währung zur Bezahlung venvcmdt werden, so ist auch hierzu die Einwilligung der Reichsbank txA forderlich, da sonst nach § 1 der Devilenocdmtng über Zahlungsmittel, Forderungen und Kredite, die auf ausländische Währung lauten, ttur zugunsten einer Tevisenstelle verfügt werden darf. Aber auch mit Markzahl ttngsmitteln dürfen Verbindlichkeiten vott mehr als 1000 Mk. innerhalb eittes Kalendertages oder mehr als 3000 Mk. imrerhalb eines Kalendermottats nicht ohne werteres erfüllt werden, da in § 3 Abs. 1 bestimmt wird, daß auf Reichswährtmg lautende Zahltcngsmittel ebenfalls nur mit Einwilligung der Reichsbank nach dem Ausland versendet oder überbracht werden dürfen. Betont sei, daß eine dieser Bewilligungen die andere keineswegs entbehrlich macht: eö versl-cht sich stines- Wegs von selbst, daß, wenn ein Kauf genehmigt worden ist, mm! mtch der Preis ohne weiteres in beliebiger Form gezahlt werden dürfe, es muß vielmehr auch hierfür wieder besondere Einwilligung beantragt werden.
Wer auf ausländische Währung lautende Forderungen oder Zahlungsmittel ein ziehen will, muß sich hierzu der Devisen^ stellen bedienen, falls ihn die '.Reichsbank nicht von dieser Verpflichtung auf entsprechenden Antrag Ihn befreit hat. Die Ein- zie'hung von auf Neiä-swährung luutertöen Forderungen Dagegen unterliegt feiltet Beicbränkung, sofent sie uickft ellva in ansländischen Zahlungsmttteln geschieht. Auch die Verfügung über den Erlös atts dem — an sich gestatteten — Verkauf von Effekten soivie Zins- und Dividenden scheinen unterliegt der Einwilligung der Retckisbank.
Unter „Zahlungsmitteln" sind laut ausdrücklicher Vorschrift der VetVtdutmg zu verstechen GeldsorLen, Papiergeld, Darlehenskassen^ sck-etne, Baukiwten, Anweisungen. Schecks und Wechsel.
Im übrigen sei hier ersteut darauf hingewiesen, daß die Handelskammer zu Berlin die einschlägigen Bestimmungen in einer be-.vnderen Schrift „Tie Vorschriften über den Zahlungsverkehr m it dem Auslands zusammeniwstellt hat, die Interesseitten bei der genannten Kammer bejidnn können' Auch kann weniger erfahrenen Personen nur angeraten »ocrden. vor allen Geldgeschäften oder vor Absckstnß von Käufen mit dem Ausland eine Bank, am besten die Reichsbank, um Auskunft anMgel-eit.
Aus StsSt
Gießen, den 30. Juli 1918.
** Amtliche P erf on aln a ch r i cht e n. Der Großherzog hat dem Postagenten Daniel, Kraft in Trebur das Allgemeiue: Ehrenzeichen mit der^ Inschrift „Für langjährige treue Dienste" ant Bande des Verdienstordens Philipps des Großmütigen ver- llehen. Uebertragen wurde am 24. Juli dem Lehrer Karl Döhn zu Maulbach, Kreis Alsfeld, mit Wirkung vom 1. August 1918 ab eine Lehrerstelle an der Volks) chtile zu Lollar, .Kreis Gießen.
** A uszeichnun g. Otto Schmidt, in Firma Abermann fr Kltng, erhielt das Allgemeine Kriegsehrenzeicheu.
** Tie Auszahlung der Fa m i l i e n u n U r flüt- jungen an die Aitgehöeigen der zum Hi-evesdienst Eingezogen«, fttr 1.-15. August 1918 bM. fttr Juli 1918 fttrdct in den nüchsden ^ctgen statt. Näheres siehe Anzeigenteil.
** Käse-Verteilung. Von Mittwoch, den 31. Juli bis Dtontag dQi 5. August l. I. eütschließlich gelangt in 9 Gesästiften Käse zur Verteiltmg. Näheres im Anzeigeitteil.
** Mcld epflicht für ge werbliche Verbraucher von Kohle, Koks und Briketts im August Nach Bs- kanntmachung des Reichskomtnissars für die Kohlenverteilung vom 10. Juli (MichsanMiger Nr. 164) müssen die gewerblickwn Vcv- hvmtcher die üblichen Meldungen in der Zeit vom l bis 5. August erneut erstatten. Die lster^u ersorderlick>en Meldekarten sind bei den Ortsköhlen-, Kriegswirtschasts- oder Kriegsamts stellen zuist bisherigen Preise von 9,25 Mark für ein Melde karten hest nebst Worttaut der Bekannttuackurng und von 0,05 Mark für eine Eiuzelkarte erhältlich. Aeuderungen in der Meldepflicht sind gegenüber dem Vormonat nicht eingetreten. Wegm der Meldung der Mtshilfslieserungen durch die Lieferer wird auf'die Bekannt- mackMng vont^ 21. Juni 1918 (Reichsanzeiger Nr. 145) Bezug geuMMnen. Dies betrifft die Meldungen von Verbraucher« über 10 Tonmcn = 200 Ztr. monattich.
** Ter Bezirksverband Gießen der Orts- gewerbevereine hielt am letzten Samstag im Itzew rl>eh.rus eine Tagung ab. Nach einer Begrüßung durch deu Vorsitzeirdew Gewerberat Petri berichtete Prof. K r a u s m ü l l e r über die PatenschastS Versicherung, die tmch den Ausfübrnngen! des anwesenden Vertreters der Hamburcr-Mannheimer Versiclx- rungsgesellscktaft in den Vereinen Gießen und Lich außerordentlich günstige Aufnahme gcftmden hat. während in den übrigen Vereinen das Resultat iwch nicht zu übersehen ist. lieber die Handwerker-Beratungsstelle und die R o h st o ff vertei- lungsftelle, die sich beide günstig entivickelt baden, berichtet Bureaubeamter Kirchner. Die S chu l e n in den einzelnen Vereinen siitd nach wie vor in Tätigkeit, nur Allendorf a. d. Lda. bat mit Rücksicht auf die landwirtschastticiten Arbeiten eine Pattse eintreten lassen. Bezüglich der Holzversorgung fmtd eine rege Aussprache stall, bei der die im vorigen Jahre gemachten En'ah- rtrngett ausgetauscht wurden. Nach Besprechung des Winterpro- gramms für die einzelnen Vereine wurde die Sitzung geschlossen.
** Stadttheater. Die Aufführung des hübschm neuen Schwankes „Extemporale" durch das Mainzer StaöttlMter hat seinerzeit so gut gefallen, daß von verschiedenen Süteu ein« Wiederholung der Ausführtmg angeregt würde. Es ist der Bühuew- leillmg gelungen, eine solche zu vereinbaren, und diese findet am Sonntag den-tt Atigust statt. Borl^estellungen bittet mau m beit Brieffalten des ^tadtth-eaters niederzulegen.
** Schwarz-Weiß-Licht spiele, SelterSweg 81. AuS der Wtlliam-Kvhn-^erie 1918 gelangt von heute ab „Ter tot« Gast", „Ter Fall Rüderir!", neuntes Detektiv- und GeftilschaftS- drama des Rat Anheim in 4 spanueitdeu Akten, zur Aufführung. Außerdem stch.nt die Lustspiele „Tic Folgen einer Slatt^attic!" und „Ende gut, alles grch" aus dem Spielphrn, Siehe .Arl-eig^


