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Käse Verteilung.

(Ausgabe Nr. Z.)

t 1 rf 11 , ^ e n 6. bis 'Tonnerstag den

ein 'gelangt in nachstehenden Geschäften Käse zur Verteilung:

1. Kalkhos Nachfolger, Mst-Anlage,

2. Kaisers Kaffee-Geschäft, Kirchenplatz,

?' Eln^enbach, W., M-tzsteinftraße,

4. Klein, Marie, Wolfstrahe,

5. Kleinhenn, C. G., Bahnhofstraße,

6. Klmgclmeyer/ C., Lndwigstraße,

7. Koch, A. Nachfolger, Schulstraße,

8. Konsumverein Schmizenstraße,

9. Konsumverein Asterweg,

10. .Konsumverein Neuenbäue.

Xer Verkauf des Käses erfolgt nur gegen Vorlage des Bestellüusweises der Lebensmittelkarte und Abgabe des Bezugsabschnittcs Nr. 3. Auf jeden M-» schnitt entfällt ein halber Käse zum Preise von 40 Pf.

^ Tie Kunden der nicht aufgefiihrten Meinhandelsge­ichäste haben den BezugSabscymtt Nr. 3 der Lebens­mittelkarte aufzubcwabren da sie beim Eintreffen wei­terer Käsesendnngen geg Ablieferung des Bezugsab- Schnittes Nr. 3 beliefert werden.

Die Kleinhandelsgeschäste haben die eingegangenen Bezngsabschnitte Nr. 3 der Lebensmittelkarte bis späte­stens Samstag den 13. Juli 1918 dem Städti- 'chen Lcbensmittelamt, Zimmer Nr. 12, abzuliefern.

Gießen, den 5. Juli 1918. 50756

_ Ter Oberbürgermeister Gebensmittelamt). _

Ausgabe von Kunsthonig.

(Ausgabe Nr. 4.)

. 1- Vom 8. bis 15. Juli 1918 erfolgt in den ' Kleiuhandelsgeschäften bet Stadt Gießen die Ausgabe von Kunsthonig gegen Vorlage des Bestellausweises zur Lebensmittelkarte und Ablieferung des Bezugs­abschnittes Nr. 4. Einzelne abgetrerrnte Abschnitte Nr. 4 sind ungültig und berechtigen nicht zum Empfang von Kunsthonig.

Es entfallen auf den Bezugsabschnitt Nr. 4 5 00 Gramm Kunsthonig.

Wer bis zu dem festgesetzten Zeitpunkt den Kunst­honig nicht abgeholt hat, hat keinen Anspruch mehr darauf.

2. Die Kleinhandelsgeschäste haben die Bczugs- obsckmtte Nr. 4 bis spätestens 17. d. M. an das Städtische Lebensmittelamt, Zimmer Nr. 11, unter Bei­fügung einer schriftlichen Mitteilung über die Anzahl der vereinnahmten Bezügsabschnitte abzuliefern.

3. Ter Kleinverkaufshöchstpreis für das Pfund Kunst- !honig in kleinen Packungen (Würfel oder Platten in Tosen oder Paketen) beträgt 75 Pfennig: in großen Packungen (in Pappkartvn und Holzgefäßen) beträgt der Kleinverkausshöchstprcis 7 3 Pfennig.

Mcinhandelsgeschafte, die die festgesetzten Höchstpreise überschreiten, haben außer strafrechtlicher Verfolgung die Ausschließung von iveiteren Zuteilungen zu gewärtigen.

G i e ß e n, den 5. Juli 1918. 50766

Ter Oberbürgermeister (Lebensmittelamt). _

2?rffr ? !nn "M teil -m mlitSrW SHdärrfarffn.

Durch Bekanntmachung der Reichsbekleibunasstelte vom 9. Marz 1. I. ist bestimmt worden, daß Militär­personen nur noch durch die militärischen Be­kleidungsämter mit den erforderlichen Web-, Wirk-, Strick- und Schuhwaren auf Grund besonderer El eider karten versorgt werden sollen. Gewerbetreibende dürfen daher auf Abschnitte der militärischen Kleider- karten feine Waren abgeben.

Gewerbetreibende, die entgegen dieser Bestimmung Waren auf Abschnitte der militärischen Kleiderkarte ab­geben, haben die in obengenannter Bekanntmachung fest­gesetzten Strafen zu gewärtigen.

Gießen, den 5. Juli 1918. 50746

Der Oberbürgermeister (Lebensdritteloryt).

Bekanntmachung

Nach der Bekanntmachung, betreffend die Außer­kurssetzung der Zweimark,ducke, vom 12. Juli 1917 Rnchs-Gesetzbl. >L>. 625 laust die Frist zur Einlösung am 1. Juli d. I. ab. Auf Grund der im § 4 dieser Be­kanntmachung dem Reichskanzler erteilten Ermächtigung rst laut Bekanntmachung vom 1. Juni 1918 Reichs- Gesetzbl. S. 437 für diejenigen Zweimarkstücke, für welche glaubhaft gemacht wird, daß sie aus den deutschen Schutzgebieten oder aus dem Ausland nach dem 1. Juli 1918 eingegangen sind, die Eiulösungsfrist bis zum 1. Juli 1919 verlängert. Tie Einlösung solcher Stücke erfolgt jedoch nur bei der Reichs Haupt kasse in Berlin SW 19, Oberwallstraße 3. 50776

Gießen, den 4. Juli 1918.

_ Ter Oberbürgermeister: Keller.

Betr.: Straßenbahnbetrieb.

Bekanntmachung.

Am Diontag den 8. Juli d. I. wird der Berrieb der Straßenbahn der roten nie vom Marktplatz bis zürn Batinhos von 10 Uhr vormittags bis 12 Uhr mittags ein­gestellt. _ 5090c

Elektrizitätswerke und Straßenbahn der Stadt Gießen. _ Stolle.

Bekanntmachung.

Die im Junt 1901 geborenen Landsturmvflichtigen der Stadt Gienen müssen sich am 15. Juli d. I., vormittags von 8 bis 12 Uhr und nachmittags von 2 b,S 6 Uhr, im alten Natbaus am Marktplatz zur Landsturmrolle melden.

AuSwans Geborene haben bei der Anmeldung ihren Geburisschein vorzulegen.

Gießen, den 4. Juli 1918. 50476

%ex Oberbürgermeister. I. V.: Krenzien, Beigeordneter.

Bekanntmachung.

Das Konkursverfahren über das Vermögen oes Philipp und des Heinrich Arnold, beide in Rödgen, ist, weil eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist, eingestellt worden.

Gießen, den 1. Juli 1918.

_GroßherzoglicheS Amtsgericht. 50S7 B

Hofreite-Verkanf.

Die den Erben des Fräuleins Franziska Buderus von Grünberg gehörende Hofreite, bestehend aus einem 3 stockigen Wohnhaus mit 11 Zimmern, Scheuer und Stallgebäuden, großem Hofraum und Hausgarten, zusammen 990 (Dm*, soll

Montag den 8. Juli l. I., nachmittags 5 Uhr,

im Nathaussaal zu Grünberg versteigert werden.

Die Hofreite eignet sich nicht nur für land­wirtschaftlichen Betrieb, sondern sie kann auch wegen der Nebengebäude für eine Fabrik eingerichtet werden.

Kaufliebhaber wollen sich zur Erlangung von Auskunft an Herrn Rendant Karl in Gründern wenden.

Großh. Lrtsgericht Grünberg.

Ranft. 4793])

Bekanntmachung.

In unser Genossenschaftsreglster wurde heute bezüglich der ZigarrengenossenschastSsabrik Gießen, eingetragenen Genossenschaft mit beschränkter Haft­pflicht zu Gießen, eingetragen: An Stelle des aus dem Vorstände ausgejchiedenen Johannes Diehl zu Gießen ist Alfred Kiel daselbst nunmehr als wirkliches Vorstandsmitglied und als Stellvertreter für den im Heere stehenden Richard Andrea, Heinrich Hörr zu Heuchelheim gewählt worden.

Gießen, den 25. Juni 1918.

Großherzogl. Amtsgericht. 5056B

Bekanntmachung.

In unser Genojsenschastsregister wurde heute be­züglich des landwirtschaftlichen Konsumvereins, ein getragenen Genossenschaft mit unbeschränkter Haft­pflicht zu Attendorf an der Lahn, eingetragen: Die Satzung ist hinsichtlich des § 36 derart geändert, daß die Bciöfsenllichungeu der Genossenschaft nunmehr imHessenland" erfolgen.

Gießen, den 1. Juli 1918.

Grotzh. Amtsgericht. sowB

Holzversteigevurrg

in der Königlichen Dbcrförsterei Krofdorf. Donnerstag den 11. Juli, bon vormittags 8 Ubr

ab. wird zu Krofdorf m der Gastwirtschaft Freund nach stehendes Holz öffentlich, meistbietend zu Verkauf ' ~

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Schutzbezirk Krofdorf, Distrikt 2a^ Eichen: Schicht- III (2 Mir. lg.j, 12 Rm., Knüppel 2 Am., Reis III m.. Buchen. Reis III 770 Rm. 50736

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