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Ausruf!

Deutschland kämpft seinen schwersten Kampf, das Ringen drängt zum Ende. Tausende und Abertausende der Kämpfer in Heer und Flotte kehren zurück, die Glieder verstümmelt, die Gesund­heit erschüttert. Ihre Kraft dem deutschen Wirtschaftsleben zurückzugewinnen, ihre Zukunft zu sichern, ist Dankespflicht der Heimat. Die Rentenversorgung liegt ausschließlich dem Reiche ob. Soziale Fürsorge muß sie ergänzen. Sie auszuüben, sind die im Reichsausschuß der Kriegsbeschädigtenfürsorge zusammengefaßt'en Organisationen berufen. Das gewaltige soziale Werk auszubauen, ist das Ziel der

Darum gebt! Macht aus sorgenvollen Opfern des Krieges freudige Mitarbeiter an Deutschlands Zukunft! Ehret die Männer, die für uns kämpften und litten! Rur wenn alle zusammenstehen, wird das hohe Ziel erreicht.

v.hindenburg vr.Grchv.hertling v. Stellt Vr. Naemps

Generalfeldmarschall. Reichskanzler Kriegsminister Präsident

General der Artillerie. des Reichstages.

Der Ehrenvorsitzende: £U&£ltÖ0rjf r Erster Generalquartiermeister, General der Infanterie.

Der Zweck der Ludendorff-Spende für Kriegsbeschädigte ist in dem vorstehenden Aufruf des Hauptausschusses dargelegt.

Ein hohes und edles Werk soll geschaffen werden denen zuliebe, die mit ihrem Leibe die deutsche Scholle gegen den Ueberfall gedeckt, den Krieg weit hinaus in Feindesland getragen und die Heimat vor Verwüstung und Gewalttat geschützt haben.

Männer und Zrauen in Stadt md Land! Heist den MegsheschMgtelü

Tragt reichlich bei zur Ludendorff-Spende und erfüllt damit die DankeSpflicht des deutschen Volkes. Die in Stadt und Land gezeichneten Spenden werden vorzugsweise den Kriegsbeschädigten des Kreises Gießen zugute kommen. Die Beiträge können in bar oder in Kriegsanleihe gezeichnet werden. Auch die kleinste Gabe ist willkommen.

Die Sammlung wird wie folgt durchgeführt:

in der Stadt Gießen durch den Zweigverein Gießen vom Roten Kreuz gemeinsam mit dem Zweig­verein Gießen des Alice-Frauenvereins. Gaben werden entgegengenommen: von den Banken, von der Bezirkssparkasse, von den Geschäftsstellen des Gießener Anzeigers und der Oberhessischen Volkszeitung;

in den Städten Grimberg, Hungen und Lieh von den dortigen Zweigvereinen vom Roten Kreuz in Benehmen mit den Zweigvereinen des Alice-Frauenvereins; in den übrigen Landgemeinden von den Ortsausschüssen für Rotes Kreuz und Kriegshilfe, ebenfalls in Benehmen mit am Ort ansässigen Zweigvereinen des Alice-Frauenvereins.

Eine Haus-und Straßensammlung in Stadt und Land erfolgt an noch näher zu bestimmenden Tagen.

promnzialdttektor Geheimerar Dr. llsinger ^ Keiler

Kreisdirektor des Kreises Gießen. Oberbürgermeister.

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herzergreifenden Filmschauspie!

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Das Lied vom tanzenden Tor wird per­sönlich gesungen von Herrn Uhlmann. Einstim mig lautet dasUrteil derBesucher, daß es der schönste Film ist, der bis jetzt in Gießen zur Aufführung gelangte.

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Besichtigung findet Sonntag. 2. Juni 1918, nachmittags von 27 Nhr, statt.

Bad Homburg v. d. H., den 27. Mai 1918.

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Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen KenntmS ge­bracht, daß die Großherzoglichen Amtsgerichte, Notare und Ortsgerichte alsBeratungsstellen für ländlichen Grundbefitzwechsel" bezeichnet worden sind und allen Grundeigentümern, die vor der Not­wendigkeit der Veräußerung ihres Grundbesitzes zu stehen glauben, gebührenfreien Nat erteilen,, sowie in den hierzu geeigneten Fällen sich bemühen werden, Mittel und Wege nachzuweisen, um ihnen ihren Grundbesitz zu erhalten oder wenigstens dessen Ver­schleuderung zu verhindern.

Ansprüche gegen die Beratungsstelle aus Ersatz etwaiger aus dem erteilten Nat oder der anschließenden Tätigkeit sich ergebenden Nachteile stehen den Be- teiligten nicht zu.

Sprechstunden jeden Mittwoch von 9 bis 11 Uhr.

Gießen, den 18. Mai 1918. 403 SB

Großherzogliches Amtsgericht.

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Zur Durchführung einer geregelten Verteilung der zur Verfügung stehenden Buttermilch wird folgendes be-

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Wer Buttermilch beziehen rvill, bat sich vom 2«. Mai biS 3. Juni d. I. bet einer der nachstehenden Bertaussftellen:

1. ButterverleilungS'.elle,)an-en,rrafte

2. ' frankfurter Straf e

3. Lindenplab

zum Eintrag in eine Lifte anzumelden.

Bei der Anmeldung ist die LebensmitlelausweiSkarte oorzulegen.

tz 2.

Verspätete Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

8 3.

Auf Grund der Eintragung in die Lifte werben Butter- milchkarien demnächst auSgegeben werden.

Die Ausgabe wird durch besondere Bekanntmachung bekannlgegeben.

Giehen, den 25. Mat 1913. 40GI3

Der Oberlckrgermeiftrr (Lröensmittelmnt).

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