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Nr. 72 Zweites Blaff

Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Vderheffen)

vienstag. 26. März

Törichte Gerüchte zur Nrirgsanleihe.

Das Re i ch s s ch a ^ a tn t gibt bekannt:

Ban nicht urteifv fälligen ober gewissenlosen Personen toetben aus An lag ber Zeichnung auf bic 8. Kriegsanleihe wieder allerhand Gerüchte verbreitet. Obwohl biefe Gerüchte ftfnm mehrfach eine Wid erlegg l.ng von berufener Seite er­fahren haben, soll noch eimnal festgestellt iverd'en, baß alle Redereien über eine Beschlagnahme des Vermögens -oder der Bankguthaben nnb über eine Schäbigrmg ber Kriegsan­leihebesitzer durch eine Verntögensabgabe in das Reich der Fabel gehören.

Allein die glänzenden Eraebrrisse urfferer 7 Kriegsan­leihen müß.e jedermann selbst davon überzeugen, baß in Deutschland uw h imr der-Gedanke irgend eiires Zwanges ober einer Beschlagnahme von Vermögen gar keinen Platz hat. Dagegen! haben unsere Gegnwr ein großes Interesse daran, baß solch beunruhigende Gerüchte entstehen. |tiub durch sie die Kriegsfinanziermng und damit auch die mili- täriscln Kriegsführung gestört wird

Soweit nach bem.Stiege die Mittel für die dem Reiche erwachsenden Ausgaben, insbesondere für die Kriegsan- leihezinsen, durch Steuern aufgebracht werden müssen, wird es das Bestreben der Regierung wie des Reichstages sein, diese Stenern nach dem Grundsatz der Gerechtigkeit auf alle tragfähigen Schnlte-rn zu legen. Keineswegs wird hier­bei der Kriegsanleihebesitzer stärker belastet lverden, als derjenige, der sein Vermögen nicht in Kriegsanleihe angelegt hat: Fm Gegenteil: wie der Staatssekretär des Reichs- schatzamtes, Graf von Roedern, bereits früher erklärt hat, sollen sogar diejenigen, die dein Reiclie in schwerer Zeit durch Uebermahmc von ^Kriegsanleihe geholfen haben, wenn irgend möglich, vor andarn, die nicht Kriegsanleihe gezeich- -net haben, bevorzugt werden. Bis jetzt ist diese Bevorzugung frf>on ausgesprochen worden hinsichtlich der Kriegsgewinn steuer, bei der die Zahlung der Steuer in Kriegsanleihe zum lltennwerr gestattet ist, sowie des Verkaufs ,der bfli der Demobilisieruirg freiwerdenden Materialien, bei dem nicht nur die Kriegsanleihe zmn Nennwert'entgegengenommen werden, sondern auch derjenige bevorzirgt werden soll, der ben Verkaufspreis in Kriegsanleihe zahlt.

Aus Stfai srssd LcsnS.

Gießen, den 26. März 1918.

** Zeichnet die Kriegsanleihe! Die Handtzls- kanrmer erachtet es als ihre besondere Pflicht, die bezirks- einaesesseneit Firmen auch an dieser Stelle eindringlich und' nachdrücklich auf die Wichtigkeit des Erfolges der neuen!

Kriegsanleihe hinzuweisen. Handel und Industrie haben im gegenwärtigen Augenblick die vornehmste Ausgabe, mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln Deutschland die Möglichkeit zu gewähren, bis zum guten grüben durchzu­halten; die Geldmittel, die verfügbar gemacht werden können, müssen heute an erster Ste lle der Kriegs aullei he gewidmet werden. Zahlreiche Erfahrungen haben gezeigt, daß durch eiive eindringliche persönliche Werbetätigkeit unter Angestellten und Arbeitern beträchtliche- Summen der Kriegsanleihe zugeführt werden können. Die Handelskammer hält es daher für vaterländische Pflicht einGf {eben. Firma, im Kreise ihrer Untergebenen zu werben Und sich nicht wegen Geschäftsüberlastung 'oder durch anfängliche Mißerfolge von der Erfüllung dieser Aufgaben abschrecken zu Lassen. Die Er­fahrung lehrt, da,ß nur Ausdauer und Eifer zum Erfolg führen.

** Le sehallen-Verein: Der Schriftsüh'rer des Lese­hallen-Vereins berichtet über tue vorjährige Tätigkeit des Vereins:

Die Anstalten dos Lcsehallen-Vereins halx?n während des Jahres 1917 unter vielfach ersckssverten Verhältnissen das Ihrige zu leisten versucht. Mtte »Oktober nötigte uns der Mangel an Kohlen, die Ausleihe in der Bücher Halle auf fünf Stunden eines Nachmittags zu bescknänken. Nicht nur darauf führen wir es zurück, daß die Zahl der ausgeliehenen Bände (27 554) gegen das Jahr vorher um 3320 zurückgegangen ist Tie Hemmungen des Buchhandels rrnd die Nöte der Buchbinderei !-aben dazu mitgewirkt. Aber auf die Höhe der Ziffer konrmt es nicht an, ja weniger wäre vielleicht mehr, wenn man beobachtet, wieviel wahllose Lese­sucht uns zu bestürmen. Sie erklärt sich aus der Erregung der Zeit, für die Bildung der Menstl-en bleibt sie im fruchtbar und nn-< .erfreulich. Auch war die Menge der Benutzer zumal an dem einzigen NachMittag, weniger leicht zu sichten und zu gliedern; es war seltener möglich bein einzelnen und seinen besonderen An­liegen einläßliche Sorgfalt zuzuivenden. Immerhin stellen wir fest, daß auch, tver mir zum Zeitvertreib liest, ein wirklich wert­loses Buch nickst in die Hand bekommt, und daß die .Klassiker und die Prosadichtuugen. des vorigen Menscheiullters (G. Keller, G. Freytag, Th. Storni, M. von Ebner - E schenbach) immer im Umlauf gewesen sind. Werke belel-renden Inhalts wurden seltener als sonst in aufsteigender Folge benutzt. Steht dock> der Stamm bildungs-, eifriger Männer vor dem Feind im Feld! Wir l-aben zu Weih­nachten die einzelnen Trnppeickörper der Hundertsechzehner wieder­um mit einer Auslese von SckMften bedacht, aber auch hier am Orte konnten wir Angehörigen des Heeres zu seelischer Erholung und zum Selbstunterricht nützen und helfen. Tie Lesehalle wurde fleißig besucht, und nicht nur der Zeitungen wegen. Das Zimmer nach der Anlage urit seinen Bildern, und den schöngeistigen Zeitschriften hat manchen angezogen, 'der dem lärmenden Zuruf des Tages entgehen wollte. Auch die Schache der Schn ck>ard schon Sammlimg sind betrachtet und erläutert worden. Freilich, 'wenn irgendwo, jo wird es hier augenfällig, daß der Krieg Misere Ent­wicklung incht fördert. Längst bedarf der Bestand an Handbück-ern

und Nachschlagwerken der Ergänzung!, für deir Schmuck der Wände und Nisclstn lonnte wenig geschehen, und gerade düsen Raum ge» dacksteu wir ammer wol/nlick/'r und immer heiterer zu gestalten. Jetzt aber tvollen wir zufneden sein, daß unsere Anstalten äußerlich unversehrt und innerlich ungebvochwi bestehen, und lvollen uns dessen getrosten, daß uns für die Zukunft.unsere Aufgaben nur um so heller voran leuchten. Im neuen Teutichand vac wir flickst sich der Begriff des freien Volkes als einer geistig-sittlichen Mackit. Die Zahl der Vereinsmitglieder ist unerheblich gesunken; hoffentlich erreicht sie bald wieder den vorigen Stand. Stadt, Kreis, Sparkasse, Konsumverein und persönlickM Spender haben uns mit Geldmitteln unterstützt. Der Vorstand hat eines ferner Mitglieder durch den ^Dod verloren. Professor Tr. Ludwig Ho lz* apfel war ein genauer Gelehrter, im zarten Körper ein Geist von stoischer Kraft. Als Fremrd unserer Sackte tjat er fast zioei Jahr» zel-nte hindurch die nnscheinbarste, aber auch die nachhalligstr der TugenL>en, Gewissenhafligkeit, treulich bewährt. Fr.

** Schwarz-Weiß-Theater, Seltersweg 81. Von heule ab tritt Hans Mierendorf, der Darsteller des Harry Higgs, in seinem FilmwerkDer S a r a t o g a k o f f e r" auf. Außerdem wird das LebensbildDie alte Schere" gegeben. Siehe Anzeige.

Kreis Büdingen.

# Nidda, 25. März. Fürs Vaterland starb der Musketier Hugo L e o p o l d, Inhaber der Hessischen Tapserkeitsmedaille.. Kohden. Durch. Unfall starb im Dienste des Vaterlandes der Eisenbahnschaffner Pionier Louis Nühl. Eckartshaulen. Das Eiserne Kreuz und'die Hessische Tapferkeitsmedaille erhiel^ der Gefreite Friedrich Mahr.

KreiS Alsfeld.

** Billertshausen, 26. März. Unteroffizier Georg Ko­re l l wurde zum Sergeanten befördert.

Kreis Schotten.

# Gedern, 25. März. Zu Ehrenfeldschützen wurden di« Gemeinderatsmitglieder Fritz K l i n g e l h ö f f e r, Kcmrad G t o» lad), Friedrich Müller, Maier Vöhl, Gustav Limpert, Christian O b e r h e i m IX., Christian G u t h II., Hermann W i n- heim und Carl Carl I. ernannt.

Gerichrssaal.

I Tarmstadt, 24. März. Die Kriegerwitwe Halslebtt» von hier heiratete den Lokoinotrvführer Schchmachpr. bezog aber; ruhig ihre Witwenunterstützung toeiter, indem sie sich in den be-> hördlickf-en Fragebogen nur als Haushälterin des Sch eintrug. Sie erhielt 6 Monate Gefängnis. Zahlreiche Hasen- und L>ühnerdiebstähle wurden in Viernheim durch vier Siebzehnjährige verübt. Tie Beute wurde in Mannheim abgesetzt. Der eine, dem 12 Fälle zur Last fallen, erhielt 1 Jaln 4 Väonate, der zweite, der in 9 Fällen beteiligt war, erhielt ein Jiahr, der dritte für sechs Fälle 3 Monate und 2 Wochen und der Vierte, der nur einmal mittat, 2 Wochen Gefängnis. Zwei Frauen wurden wegen nicht ausreichenden Schuldbeweises von der Hehlerei fr eigesp rochen^ dagegen erhielt der Vater des einen, namtens B u r k e r t, zwei Monate und die Mutter eines andereir, Frau Busalt, 1 Monat Gefängnis.

Nmtttcher Teil.

Nr. M. 8/1.16. K. N. A.

betreffend Beschlagnahme, Enteignung und Meldepflicht von Eiurichtuuasgegen- ftändeu hW. steiwüllge Ablieferung auch von anderen Gegenständen aus Kupfer, Nupserlegierungen. Mel, Nickellegier­ungen, Aluminium und Zinn, vom 26. März ;«)$.

Nachstehende Bekanntmachung wird auf Ersuchen des König­lichen KriegSministerrums hiermit zur allgemeinen K^enntnis ge- brackck mit dem Benrerken, daß, soweit nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen vernnckt sino, jede Zuwiderhandlung gegen die Beschlagnahmevorschriften nach § 6*) der Bekanntmachung über die Sick>ersliellung von Kriegsbedarf in der Fassung vom 26. April 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 376) in Verbindung mit der Be­kanntmachung v-onr 17. Janirar 1918 (ReichZ-Gesetzbl. S. 37) und jede Zuwiderhandlung gegen die Meldepflicht nach § 5 **) der Bekanntmachmg über ^luskunftspflicht vom 12. Juli 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 604) bestraft' wird. Aurh kwrn der Betrieb des Handelsgewerbes gemäß der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 603) untersagt werdaw

81.

Durchführung der Beknuntmachung.

Mit der Durchführung dieser Bekaimtmachmg werden hie- selben Behörden beauftragt, denen bereits die Durchführung der Bekanntmachung Mc. 1/3. 17. K. R. A. vom 20. Juni 1917, betreffend Beschlagnahme und freiwillig« Abliesernny von Ein- rick.itimgsaegenstänL-en ans Kupfer imd Kupferlegierungen (Messing, Rotguß, Tombak, Bronze), übertragen worden ist.

Tie Metall -Mobil machungsstelle hat das Einspruchsrecht gegen Anordnungen der beauftragten Behörden amb die Entscheidung in strittigen Fällen, die sich bei Ausfühnmg der Bekanntmachung zwischen den Betroffenen Md den beauftrag teil Behörden ergeben.

*) Mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe zu zelwtausend Mark wird, sofern nicht noch ben allgcmet StrafgeiäPen höljere Straseir verwirkt sind, bestraft:

1. wer der VerpfliclZtung, die ent eigneten Gogeirstände hero zngkckvn oder sie anf Verlangen des Erwerbers zu überbringen i zu übersenden, zwoiderhandölt:

2. wer unbefugt einen beschlagnahmten Gegenstand beise schafft, beschädigt oder zerstört, verwendet, verkauft c kauft, oder ein anderes Veränßerungs- oder Erwer geschäft über ihn abschließt:

3. wer der Verpflichtnng, die beschlagnahmten Gegenstände verwahren und pflegllch zu behandeln, züwiderhandelt;

4. wer den erlassenen Ausführungsbestünmungen zuwü

handelt.

« , , . D 5 er vorscitzlich die Auskunft, Lu der er mif Grund dieser- vannrmachung verpflichtet ist, nickxt in der gesetzten Frist ert oder wlsfentsich unrichtige oder unvollständige Angaben macht r wer vorsätzlich die Einsicht in die Geschäftsbriefe oder Geschä oder tue Besichtigung oder Untersuchung der Betriebseinr tungen oder Rwime veriveigert, oder wer vorsätzlich die vorgesch ^neil Lagerbucher einzurichten oder zu füllen unterläßt, wird 7 ^°vgnis bis zu seck>s Monaten und mit Geldstrafe bis zu z« twiserid Mark ^er mit einer dieser Strafen bestraft, auch tön Errate, die verschrnegen worden sind, im Urteil als dein Stc ^rfalleu erklärt werden, olme Unterschieb, ob sie dem Auskun Pflichtigen geliören oder nicht.

, Wer salwlässig die Auskimft, zn der er mrf Grund dieser kamitmackning verpflichtet ist, nickst in der gesetzten Frist ert oder unrickstlge.oder unvollständige Angaben macht, oder wer fr lässig dre genin| § 3 Ws. 2 i'iargndmebnieit Lagerbückr-r ct-uut fuhren latterläßt, wird nnt Yöeldstrafe bis zu d «npend Diark bestraft.

§ 2 .

Vetrofftne Personen, Vetrirbe rffw.

Don der Bekamitniachung werden betroffen: alle Besitzer (natürlühe und juristisch? Personen, einschließlich offentlicl)-rockst!id>e Körpersck-aften uiid Verbände), auch Er­zeuger und L>ändler der vou dieser Bekanntmachmrg be- twffeuen Gegenstmide (§ 3).

^ Demgemäß fällt auch der kirchllck-e. stiftische, kommunale, Reichst oder Staatsbesitz unter- diese Bekanntmachung. ^

8 3.

Betroffene Gegenstände

Don der Bekanntmack^ing werden betvoffenl: a) die unten aufgeführten, aus Kupfer, Kupferlegieru.ngen, Nickel, Nickellegierimgeu, dlluminium und Zimi bestehenden Gegen­stände.

Lfv.Nr. Reihe I

1. Ablagen für Kleider.

2. Aschenbecher, AsckMsteller und Zigarrenablagen, aus­

genommen in Haushaltungen.

3. Aushängeschilder uno Wahrzeichen der Hand­

werker rurd Geschäfte: Becken der Barbiere, Brezeln. Bril­len, ButterUrgeln, Gastl-ofabzechm, Handschuhe, Hüte, Kessel der Kupferschmiede, Operngläser, Schirme, Schläch- terhaken, Schlüssel, Sck)utzmarken, Stiesel, Warenzeick-en, Zuckerhüte.

4. Bekleidungen der Heizkörper von Zentralheizungs-

anlagen.

5. Briefbeschwerer, fabrikmäßig hergestellte. Ausgenom­

men sind solckie, bei denen nur enr geringer Teil arrs be- schlagnahnitein Mater'ial bastelst.

6. Briefkastenschilder, Briefeinwürfe, svweit diese

selbst nicht ein ge mauert sind. Ausgenoinmen sind Einrich­tungen der öffeirtlichen Postxrnslalten. Diese werden durch Sondernraßnahmen erfaßt.

7. Buchstaben, Nummern und Warenzeichen von

Firmen- und Namenbezrickmimgen. AusgenomTnen sind Buchstaben, Namerr imd AufsckZriften von Denkmälern unb Grabstätten.

8. Fensterfeststeller.

9. Formen zur Herstellung von K^en, Seife« und Gummi­

waren, ferner solche zur Bereitung von Speiseeis, Zucker­waren u. dg l.

10. Garderoben haken, Huthaken, Mantelhaken mit dazu­

gehörige Unterlagen.

11. Ga st Wirtschaft s-E inrichtungsge gen stände, Ab-

fallsammter, Aufsätze und Tafeln für Tische (z. Br für Stammtische in Form von Fahnen, Figriren, Schildern usw. mit und ohne Aufschrift), Asthenbeck-er, Bier-glasunter- sätze. Brotkörbe, Flasckremmtersä tze, Streichlwlzstau der, Lvrelteller, Zrgarrenablagen (auch in Kasinos, Klublokalen Pensionat<m, Konditoreien, Kaffeehäuserll, Kantinen und ' ähirlichen Betrieben).

12. Gardinen-, Portieren->nnd Borhangznbehör-

Stmlgen uild Starrgenhalter, Stangen endknöpfe, Schnur- knöpse und -guasten, Svangen, Träger, Rosetten. Aus­genommen snrd Stangerr mrd Stangenhalter in Wohnun­gen, ferner .Gardnren-, Portiereir- und Borhangringe all­gemein.

13. Ge gen stände der Schaufensterdekoration und

Geschäftsausstattung, auchZubehörteileda-

z u: Ablviegcschauseln, Ansckwauböien, Arme flir Glasplrt- teir, Beilhalter, Büstenspitzen, Decket (vcm Stairdalälern, Kaffeeinühleir u. dgl.). Darell)alter, Dekorationsräuder, Telorationsständer, -schaleir, -Vasen, Drahtständer, Fleischt gabeln, Fleischgerüste. Fleischwngeu und Fleischschienen . Fruckitkörbe urld -schalen, Gemüsekörbe und -schalen,' Gestelle aller Art, Glasschutzkonsolen, Handschuh- stützkissen, Haken aller Art, Halter aller Art, Hutarme. Kutstander, Ka ffvem ühleutri chter (nicht in Haushaltungen), Kvrtenlfalter, Kvrlenständer. Zlönfekt- kasten, -körbe nird -schalen, Kreuzstücke, Ladentischnrstütze, Ladentischkoirsol^r, Mäntel für .Sck^ualz- imd Talg" schusseln, Marniorplattenhalter, Paktisck!gitver, Rahmen aller Art, Säiaufenstergestelll irebst Zlllel)ör. Schlangen­arme, Schirmhalter und Schirmlhülsen. Ständer und stützen aller Art. Stecknadelsckplen, Stockhalter uild Stock- Hülsen, Tmger aller Art. Berkaiifsapparate rrnd Verkanfs- behälter für Kaffee. Kakao. Schokolade und Tee Wand­gerüste, Wandkr-rsolen, Wurstgerüsbe. Wurststangen, Zal)l- platten, ZigarreuablEn.

14. Griffe, Ketten irmd Stangen zur Betätigung porr Venti­

lat Mrsklapperr. von Ventilatvousschiebern. von Zugvorrich- tungeii mr Spülei'urichtungen in ?lbvrteu.

15. Halter fto HLiLtzicher. Doilxttnwm«. fl B5Ö

Lfv. Nr.

Seife, letztere in Schalen- und Kettenform, einschließlich der Ketten dazu.

16. Kannen jeder Art für gewerbliche Betriebe; Petroleum-,

kannen auch im Haushalt.

17. K e r z e n l e u ch t e r, abschraubbare und aushängbare, mit

Rosetten und Unterlagen, von Klavieren und Flügellu

18. K ii g e l von Ko p ie r p r e s sen, feslgeschraubte, nicht äu­

gen ielete.

19. Marken aller Art, Arbeiterkmrtvollmarken.^Viermarken

Garderobenmarke-n, Spiel- mrd Zahlmarken, SckLüsselmar- ken, Flascli-en- «ich Sck/rüsselzeichen.

20. Namen-, Firmen- und Dezeichnun gsschilder.

AnSge o-nmen sind Leistungsschlder an Maschinen, Sckül- der ufib Sdirifttafeln an Denkmälern imd Grabstätten, Bauinschriften mit denkmalartigem Charakter, Schilder von weniger als 250 qcm Fläche, wenn sie für einen besonderen Zweck einzeln her gestellt oder mit Auffchrift versehen worden sind.

21. R e k l a m e g e g e n st ä n d e ohne ?lüsnahme; Aschenbecher,

Briefbeschverer, Briefösstier, Feuerzeuge. Löscher, Kalen» ^ dergestelle, Schreibzeiiggarnitureu usw.

22. S ch m u tz a b t r e t g i t t e r.

23. Ständer für Garderobe, für «Lchirme, für Zeitungen.

24. Stoß bleche, Sockel- und Schoner bleche an Ein--

und Durchgangstüren aller Art, an Ladentheken unh Schankbüfetts, an Säulen und Pfeilern.

25. Treppenlä wfe r st a n g e n, Treppeillä-nserstangenend,

knöpfe.

26. T ü r k l o p f e r.

27. U n t e r s ä tz e von Kleiderablagen, von Kleider- und Schirm»

ständern sowie von Möl>eln.

28. Wäschekörbe und W ä s ch e h a k e m

29. Zierat, Zierknöpse, Zierkiigeln, Zier spitzen, aufges-chraubte,

aufgesteckte oder versliftete. an Gitterir, Geländern, eisernen uiid hölzernen Gardfoobesaken, an Garderobenablagen, an Garderoben stäirdern, an Gardembengarniturerr, an Schirm-, ständerii und an Zeittmgsstäiiderii: Zieraufsätze, auch Lldler, Kroneii an Sänlenivaglnr, svtveit sie rncht zum Tragen des Wagebalkens erforderlich sind, ferner Aus still tzingsbe^ schlag^ an Geschirren von Zugtieren, soweit diese Teile nicht znm Gebrmrchj notivendig sind.

30. Zierst liefe, figürliche und ornamentale, an und auf Ge^

bänden, in Dauseingängen, in Treppenhäusern, in nicht öffentlichen Höfeii und Gärten (Figuren, Gnippen. Vasen, Obelisken, Brunnen,- Reliefs, Epitaphien, Wappen). Aus» genommen sind tz>egenstände der genannten Art an Grab» statten, auf öffentlichen Plätzen und Straßen, in öfftnt^ lichen Gärten, Parks nsw.

Reihe II

31. Arme, Ausleger und Träger für Lampen und Laternar

am Aeußeren von (Z^ebäichen.

32. Barrieren st an gen aller Art. nebst Pfosten und Stützen,

Knäufen, Rosetten, Zieraten und Zierringen.

33. Bekleidungen, hiv&e und äußere (nicht Tragekonstrud

tionen)

a) von Fensteni, von Schaufenstern, von Schaukasten, wn Vitrinen und von Aussdellschränken:

b) von Haustt'iren, von Wrridor- und Zimmertüren, von Ladentüreir, von -Windfangtüren, ^on Drehtüren, von FalgrstnUtüren u. dgl., von Türrahmen, von Türnischen (Laibungen. Tirrstocklüllungen):

c) von Ka-ssenschaltem, von Faln'stuhlkabinen. von FahrstM» umtvehrimgen und von Telephonkabinen: *

6) von Pfeilern und Füllungen, lvon SchariktisäZen. von Lchmrkbüfetts, von Anrichien, von Ladeillisck-en, von Theken u. dgl.:

e) vmi Pfeilern und Füllumwu a>i Balkons und mr Fassaden, sotveit sie nickst emgemanert sind.

34. Brau seköpfe (s. auäf lsde. Nr. 48) einschließlich

-L t e i g e r v b r e von Bädern, Badeöfen rmd tZadewannor m Haushalttmgen.

35 ' ^ ^ererri ffe und Fenfterknöpfe (f. auch lfde. Nr 49), die incht zur Dillätigung eines Verschlusses dienen. Ausgenonunen smd<öriffe und Knöple. deren Grisftelle nickst ^ .vollständig ans den beschlagnahmten Metalle n bestehen.

36. Fillerrahmen, Filterroste mcd Filterzellen ui Rahmenflltern, Schrlenfiltern. Twinmelfiltern und ä\yn* Tuben Flltrattvnsanlagen, soweit sie nicht im Geln^ruch sind.

37 - Füllungen und Handlersten vou (Mtfftnbcrn und Balkon gittern.

38. Geländer, Griffe und Gitter (f. wich, lfde. Nr. 50) vn Tack^erm, an Ballons, an Fensrern. in Gängen, in Wart eran men, an .Baden^mneii und Bädern, auch frei^ stellende soweit die Eittfernung vlfne Verletumg pvli^ü, k ltchrr Verschnftan ihrtthafl ist.