Todes-Anzeige.
Verwandten, Freunden und Bekannten die schmerzliche Nachricht, daß unsere innigstgeliebte, unvergeßliche, herzensgute Mutter, Schwiegermutter, Großmutter, Schwester, Schwägerin und Tante ©
Frau Anna Kleinhenn Wwe. geb. Vogt
in kurz vollendetem 64. Lebensjahre gestern früh 1 Uhr nach langem, mit größter Geduld ertragenem Leiden sanft verschieden ist.
Um stille Teilnahme bitten
Die trauernden Hinterbliebenen:
Theodor Kleinhenn Mathilde Kleinhenn
Marie Linsenmayer geb. Kleinhenn Else Kleinhenn
Adolf Kleinhenn Christ. Linsenmayer
Ludwig Kleinhenn Grethel Kleinhenn geb. Blomberg.
Gießen (Bahnhofstraße 59), Wetzlar, Herborn, Eltmann a. M., den 25. März 1918.
Die Beerdigung findet am* Mittwoch den 27., nachmittags 3 Uhr, von der Kapelle des
Neuen Friedhofs aus statt »»«d
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Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, meinen lieben Sohn, unseren guten Bruder, Schwager und Onkel
Friedrich Theiß
nach langem, schwerem Leiden zu sich in die Ewigkeit zu rufen.
Die trauernden Hinterbliebenen:
0318 Familie Job. Theiß HL
Familie Ludw. Theiß.
Klein-Linden, 25. März 1918. |
Die Beerdigung findet statt Dienstag, 26. März, nachmittags 4 Uhr.
Danksagung.
Für die vielseitigen Beweise inniger Teilnahme an dem uns betroffenen schweren Verluste sprechen wir auf diesem Wege unseren herzlichsten Dank aus.
K. Seipel, Gerichtsvollzieher L R. und Kinder.
Auf diesem Wege danken wir herzlich für alle Beweise inniger Teilnahme und die zahlreichen Kranzspenden. Insbesondere danken wir Herrn Pfarrer Bechtolsheimer für seine warmempfundene Trostrede.
Frau Regina Scherer u. Kinder.
Gießen, Ebelstraße 18, den 25. März 1918. 2*23
Danksagung.
Für die uns bei dem Hinscheiden unserer lieben Mutter, Schwiegermutter und Großmutter erwiesene Teilnahme, für die zahlreichen Kranzspenden, sagen wir unseren innigsten Dank.
Familie J. Conr. Rompf Familie Ludw. Wehrum.
Lang-Oöns, Garbenteich, den 23. März 1918.
> 28 «
Danksagung.
Für die vielen Beweise Herzlicher Teilnahme an dem schweren Verluste unseres lieben Söt,n- chens, die zahlreichen Blumenspenden, iür die herzliche Teilnahme der Direktion und Beamten der Straßenbahn, sowie der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sagen wir auf diesem Wege unfern tiefgefühltesten Dank.
0278 Die trauernden Hinterbliebenen:
Familie Schöneweib.
Osterverkehr 1918.
Alle verfügbaren Betriebsmittel müsse« . _
vor tn erster Linie Heereszwecken und zur Bewältimra- des Güterverkehrs dienen. j>fir den Personenverkehr za Ostern können daher besondere Vorkehrungen nicht ge« troffen werden. Mit Unmträglichkeiien aller Art, Zurückbleiben beim Reiseanlritt oder unterwegs must gerechnet werden. Alle nicht unbedingt nötigen Reisen mit der Eisenbahn müssen unterbleiben. 2247*
Frankfurt Main), tm Mär- 1918.
Königliche Etie»babndirektto».
Nähgarn - Verbrauchsregelung.
Aus Grund der Bestimmungen in § 6 der Beümnt- machung der Reichsbekleidungsstelle vom 29. Dezember 1917 wird d-ie Näligarnvertellung in der Stadt Gießen nach dem Bestell verfahren durchgrführt. ES wird daher folgendes bestimmt:
8 1.
Tie Verteilung des in jedem Vierteljahr yat Ber- sovgung der Verbraucher, Gewerbetreibenden (Schneiderund Anstalten der Stadl Gießen zugeteilten Nähgarne erfolgt auf Grund eines besonderen Schlüssels, Hierbei wird bestimmt, welche Menge Nahgarn auf jede Grupvk entfällt,
K 2.
Ter Verkauf des Nähgarnes an die Verbraucher er- \o\at auf Grund von NLI>garrrkarten im Wege des Bor- be'lell Verfahrens durch besonders bekannt zu gxüendr Verkaufsstellen.
§ 3.
Die Verbraucher haben auf dem hierfür bestimmten Raum der NLHgarnkarte ihren Zu- und Vornamen und ihre Wohnung einzutragen. Nahgarnkarten ohne diese Eintragung sind ungültig; Nähgarn darf darauf nicht abgegeben werden.
8 4.
Firma
Danksagung.
Für die überaus zahlreichen Beweise Herz sicher Teilnahme während dem schweren Krankenlager und bei dem Gang zur letzten Ruhestätte unseres lieben Kindes sage ich im Namen aller Angehörigen aus diesem Wege allen herzlichsten Dank.
Heinrich Rinn
Heuchelheim, den 23. März 1918
neu garns
vorgesäwiebenen Stelle ein und gibt die NLHgarnkarte dem Versorgungsberechtigten als Ausweis über die er- folgte Bestellung zurück, während sie bm KorttrÄLab- schnitt abtrennt und -urückbchält.
8 5 .
eilen haben die Kontrollabschnitte zu n auszukleben und dem Städt. Lo-
ubmissionsholzverkauf von Fichlen-Derb- stangkn bei der Stadt Gießen.
AuS den Waldungen der Stadt Gießen im Bezirk des Forstwarts Geisel-Gteßen sollen die nachstehend verzeich- neten Fichten'Derbsrangen tm Submissionsweg verkauft werden:
Los 1 122Derbstangen von 10—12Ztm.Dchm. ---- 13*83 Fstm. 2 . » , . „ =13,85 „
19 » ff ff ff 9 — 331 ff
4 18 » • » • . - 2,90 „
8-9
ff
ff
6-7
- 5,63 11,61
-22,33
- 1,98 9,37 6.N
0 5 8ö »
^ «201 ^ 7 318
o 8 23 b
» 9 226
ff 10 187 ff ff m ff ff
Das Gebot gebt auf den Festmeter und tst für jedes Los besonders anzugeben. Gegen ausreichende Sicherbeil wird Zahlungsfrist bis 18. November 1918 gemährt.
Augebole sind verschloffen und mit der Aufschrift „SubmisstonSholzoerkauf der Stadt Gießen" bis spätestens 27. März 1918. vormittags 11 Ubr» an den Oberbürgermeister der Stadt Gießen einzureichen, woselbst um die angegebene Zeit die Eröffnung der Angebote in An« wesenbett etwa erschienener Bieter erfolgt.
- Wegen vorheriger Besichtigung des HolzeS wende man sich an den Forstwart Geisel.
Giesten, den 2V. März 1918. 2111B
Der Oberbürgermeister. I. D.: G r ü n e w a l d.
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Die Verfang sammeln, auf
bensmittelamt unter Beifügmrg einer schrifllichen Mittelung über die Anzahl der abgelieferten Abschnitte zur NachprüfuM einzureichcn; auf Grund der eingereichten Abschnitte erfolgt die Zuteilung von Nähgarn an die einzelnen Verkaufsstellen.
8 6 .
Der Verkauf des Nähgarns an die Besteller erfolgt durch die Verkaufsstellen gegen Abgabe des BestellauK- lveisos.
Die BeftellauSwesse sind von den Verkaufsstellen sammeln und nach Ablauf der bestimmten Frist in einem verschlossenen Umschläge unter Beifügung einer schriftlichen Mitteilung -über die Anzahl der abgelieferten Aus^ weife, sowie über die nicht abgeholten Nähgarn mengen dem Stadt. Lebensmittelamt zur Prüfung einzureichen.
8 7.
Ererhalb deren die Nähgar nka rte n den ZerkaufMellen zur Einzeichmung ihrer Firma vorzulegen, forme tue Beswllausrveise abzugeben sind, werden jeMils besonders bekanntgegeben.
Die Menge an Nähgarn, die auf jede Kürte entfällt nmr» für rede Verteilung! besonders fa a hwnt gemacht.
3 8.
Gewerbettvivende und Anstalten erhalten durch das
Stävt. Leberrsmittelamt für jei>e Verteilung einen besonderen Ausweis zum Bezug des ihnen zugeteilten Nähgarns. Der Ausweis ist der darauf verzeichneten Verkaufsstelle gegen Empfangnahme des Nähgarns abzu- liefern.
Die Verkaufsstelle hat diese Ausweise zu sammeln und nach Abschluß der vierteljährlichen Ver^ilung an das Städt. Lebensmittelamt zurückzugeben.
§ 9.
r zwischen dem StDt. Le-
Für den
bensmittelamt und den Verkaufsstellen werden durch das Stadt. Lebensmittelamt nähere Bestimmungen getroffen.
Verkaufsstellen, die den geltenden Bestimmungen zu-- widerhandeln, können von der Verteilung ausgeschlossen werden.
8 10 .
Vorstehende Bestimmungen treten mit dem Tage der Veröffentlichung in Wirksamkeit.
Gießen, den 22. März 1918. 21856
Der Oberbürgermeister (Lebmsmittelmnt).
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Nähg-rrn - Verteilung.
h Das der Stadt Gießen für das erste Vierteljahr Id 18 zur Versorgung der Berbraud-er überwiesene Nähgarn kommt durch nachstehende Verkaufsstellen auf Grund des VorbestrllVerfahrens zum Verkauf:
1. Bette. FrMlA, Mänsburg
2. Elsoffer. B., Marktstraßc
3. Goldschmidt, ZL Schulstraße
4. Haas, Robert Nachfl., Seltersweg
5. Leilbronner, I., Marktstraße
6. Holterhoff, A. Söhne, Seltersweg
7. Konsumverein Gießen, Schanz^rstraHe 6. Kuhn. Jost. Frankfurter Straße
9. Marum, Max. Bahnhosstraße
10. Rosenbaum F Jakob, Neustadt
11. Salomon. A. Lc Co., Schulstraße
12. Sauer Geschra. Nach,!. s§. Walter). Lindenrtcch
13. Schulze, Julius, Kreuzplatz
14. Student Geschwister, Marktstraße
15. Terpel, Fr., Marktplatz
16. Volk, Peter Wtw., Kaiser-Allee. Gewerbetreibende (Schneider) und Anstalten ertzallen
besondere Mrttellungen fcher den Bezug des ihnen «geteilten Nähgarns.
. U.-.?*** §Eilie von 3 oder mehr Personen erhält eine Nahgarnkrrte. *
III. Die Nähgarnkarten füll» fpätestenr am 59. März 1918 einer der vorbezeichneten VerkausSstellen zur Eintragung ifjrcr Firma und Abtrennung des Kontrollab^ sclnnttes vorzulegen. Verspätet vorgelegte Nähgarnkartru können bei der Verleilmrg nicht berikksichtigt werden.
IV- Die Verkaufsstellen haben die auf Bogen auf' gallebten Kontrollabsdmitte nebst einer Ausstellung über Wfjl ber abgtliefcrtat MsckMitte bis zum ä. April 1918 dem Städt. Lebeivsmtttelamt, Simmer vr. 8. ein- Ziurerchen.
Gießen, den 22. März 1918. 2186h
Der Oberbürgermeister (LebenSmittelmn^.


