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Ausgabe der

(auslösbar mit W"/-. b

Sw Sestrettuirg dsr durch den Urieg erwachsenen Ausgaben werden wettere 5% schrsldverschreibungen des Reichs nnd ReichsschatzanWeiiMgen hiermit zur öffenttichen Zeichnung aufgelegt.

Vas Leich darf die Schurdverjchreibnngrn srüheftens znm b Gktsder \92% Kndigen mb kann daher auch ihren Sinsfutz vorher mcht heradfetzerr. Lellte das Reich nach diesem ZettpuE eine LrmWgnrrg des Zinsfußes deadsichtigen. fo mutz es die 5chuSdoerschreibrm?en kündigen und den Intzadern die Rückzahlung zum soLeu Kennwert andrsten. Das gleiche gilt- anch hinsichtlich ^r früheren Anleihen. Die Zntzaber können Wer die Schuldverschrerdrurgen und Schatzanweisungen wie über jedes andere Vechiapier jederzeit (durch verkauf, Verpfcmdmrg uswJ Verfügen.

Die vesiimmungen über die Schuldverschreibungen finden ans die Schuldduchsordernngrn entsprechende Anwendung.

B e d s n g n n g e ir ,

für die Ausgabe der 5% Deutschen Reichsanleihe (Stücke)

Der Zvichnungspreis betragt 98 Start für je 100 Mark Nennwert, für SchMbllch-ZorderunZ (keine Stücke) y?.80 für je 100 Mk. Nennwert.

Die SchuldverschrswrmZen sind in Stücken zu 2OOOO, 1OOOO, 5000, 2000, lOOO, 500, 300 und 100 Mark mit Zinsscheinen zahlbar am 2. Jan. nnd 1. Juli jedes Jahres ausgefertigt, der Zinsenlauf beginnt am 1. Juli 1918, der erste Zmsschein ist am 2. Januar 1919 fällig.

Beding Zrngen

für die Arrrgsbe der 4%% NeichsschatzcmroePmgen

Die Schatzanweisvngrn sind in Gruppen eingeteilt und in Stücken zu 2O00O, 1O000, 5000. 2000, 1000 Mark mit dem gleichen Zinsenlauf und den gleichen Zinsterminen wie die Schuldverschreibungen ausgefertigt. Welcher Grupst>e die einzelne Schatzanweisung angehört. ist aus ihrem Text ersichtlich.

Die Schatzanweisungen werden zur Emlösung in Gruppen im Januar und Juli jedes Jahres, erstmals im Januar 1919 auZgewst und an

dem auf die Auslosung folgenden 1. Juli oder 2. Januar mit 110 Mark für je 100 Man Nennwert zurückgezahlt. Die Auslosung geschieht »ach dem gleichen Plan und gleichzeitig mit den Schatzanweisungen der VI. Kriegsanleihe. Die nach diesem Plan auf die Auslosung im Januar »tii> Juli 1918 entfallende Zahl von Gruppen der neuen Schatzanweisungen wird jedoch erst im Januar 1919 mit ausgclost.

Die nicht ausgelosten Schatzanweisungen sind seitens des Reichs bis zum 1. JuU 1927 unkünobar. Frühestens auf diesen Zeitpunkt ist da- Nrich berechtigt, sie zur Rückzahlung zum Nennwert zu kündigen, jedoch dürfen die Inhaber alsdann statt der Barrückzahlung 4% ige, bei der ferneren Auslosung mit 115 Mark für je 100 Mark Nennwert rückzahlbare, im übrigen den gleichen Tilgungsbedingungen unterliegende Schatzanweisungen fordenr. Frühestens 10 Jahre nach der ersten Kündigung ist das Reich wieder berechtigt, die dann noch unverlosten Schatze «rwersunaen rur Rückzahlung rum Nennwert zu kündigen, jedoch dürfen alsdann die Inhaber statt der Barzahlung ige mit 120 Mark für je 100 Mark Nennwert rückzahlbare, im übrigen den gleichen Tilgungsbedingungen unterliegende Schatzanweisungen fordern. Eine weitere Kündigung ist nicht zulässig. Die Kündigungen müssen spätestens sechs Monate vor der Rückzahlung und dürfen nur auf einen Zinstermin erfolgen.

FurdieVcrzinsung derSchatzanweisungenund ihre Tilgung durch Auslosung werden von der verstärkten Auslosung im ersten AuslosungsLennin tvergl. Abs. 1) abgesehen jährlich 5% vom Nennwert ihres ursprünglichen Betrages ausgewendet. Die ersparten Zinsen von den ausgetosten Schatzanweisungen werden zur Einlösung mitverwendel. Die auf Grund der Kündigungen vom Reiche zum Nenmvert zurückgezahlten Schatz- Lnwcisungen nehmen für Rechnung des Reichs weiterhin an der Verzinsung und Auslosung teil.

Am 1. Jrrli 1967 werden die bis dahin etwa nicht ausqelosten Schatzanweisungen mit dem alsdann für die Rückzahlung der ausgelosten Schatzanweisungen maßgebenden Betrage (110%, 115% oder 120%) zurückgezahlt.

Der Zeichnungspreis beträgt 98 Ulf. für je M Mk. Nennwert Muter Verrechnung der üblichen Stüchmfen.

* Gr^rahlmngen fftr aöc Gattungen:

Die Zeichner können bte gezeichneten Beträge vom 28. März d. I. an voll bezahlen. Dre Verzinsung etwa schon vor diesem Tage bezahlter Beträge erfolgt gleichfalls erst vom 28. Marz ab.

Die Zeichner sind verpflichtet:

30% des zugeteilten Betrages spätestens am 37. April d. I.,

20% , 24. Mai d. I.,

25% 5 , n 21. Junr b. I.,

25% n n 13. Juli d. I.

zu bezahlen. Frühere Teilzahlungen sind zulässig, jedoch nur in runden, durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwerts. Auch aus die kleinen Zeichnungen sind Teilzahlungen jederzeit, indes nur in runden, durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwerts gestattet; doch braucht 'die Zahlung erst geleistet zu werden, wenn die Summe der fällig gewordenen Teilbeträge wenigstens 100 Mark ergibt.

Wegen des Umtausches Älterer Kriegsanleihen und Schatzanweisungen in neue 4%% Schatzanweisungen verweisen wir auf den amt­lichen Prospekt, der von uns. versandt wird und an unseren Schaltern zur Einsicht aufliegt.

Die Unterzeichneten nehmen Anmeldungen vom

IW' Montag den \ 8 . März bis Donnerstag, den f8. April J9J8, mittags \ Uhr "ME

«tgegeu.

ießen, 18. März 1918.

Bank für Handel und Industrie, Niederlassung Gießen BezirksparWe Gießen - Gewerbsbank zu Gießen LUS. in. b. h

Jacob GrimeWM, BMßeschW, Gießen Mitteldeutsche Lreditbank, piale Gießen varuch Strang Nächst, Bankgeschäft.

während der Zeichnungsdauer hatten wir unsere Effetien-Schalter auch nachmittags von 3 bis 5 Uhr mit Ausnahme der Samstage, jedoch nur zur Entgegennahme von Zetchnungen und Ein­zahlungen auf die Miegsankihe offen.

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