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tlr. 54 Zweites tztait

Gießen« Anzeiger (General-Anzeiger für Oberhessen)

Dienstag, 5. März MS

Lu» Stadt ««d Land.

Gießen, den 5. MSvz 1918. A«r Ablieferung von Getreide und Hülsenfrüchten.

Nach der vom Staatssekretär des KnegSernLhrungsamtes er­lassenen Verordnung über den Wrsdvusch und die Inanspruchnahme von Getreide und Hülfensrüchten vom 24. November 1917 (Reichö-- Gesetzttl. S. 1082) ermäßigen sich die für den Verkauf durch den Erzeuger gellenden Höchstpreise für Getreide und HiUenfrüchte mit Ausnahme derjenigen für Saatgut vom I.MÄrz. 1918 ab um je 100 Mark für die Tonne, sorveit nicht die reckstzcttige Ablieferung vlme Verschulden des Besitzers unterblieben ist.

Durch eine in Nr. 28 des Reichs-Gefetzblatts veröffentlichte Verordnung bestimmt der Staatssekretär des KriegSernSßrimgs- ümts nun in ErgäreMrng jener Verordnung, daß leder Besitzer, der seine WlieferungSpfKcht an Gett-eide und HÄstufrikchtan bis Mn 1. März 1918 ohne sein Verschulde!: nickst voll erfüllt hat, rur Erlangung des vor dem 1. Mlärz 1918 geltenden HöckOpreffeS entweder die Ablieferung bis zum 20. März 1918 cinscLLießlich) vornehmen oder bis zu diesem Zeitpunkt einen schriftlichen Antrag auf Zahlung des vor dem 1. Marz 1918 geltenden Höchstpreises bei dem Kournürualverband einreichen muß. Aus dem Antrag müssen sich die !voch zur ^Ablieferung gelangenden MLNWM, die Gründe für die Verzögerung der Ablieferung sowie der Zeitpwckt ergeben, bis zu dem die Ablieferung bewirkt werden soll. Tie Reichsgetreidesöelle ist ermächtigt, weitere Bestimmungen zu treffen. Sie beabsichtigt auf Grund dieser Ermächtigung arrzuordueu, daß der Antrag in der vom Kommunalverband vorzruschreibenden! Weise gestellt werden muß, itnb daß die m ihm angegebenen Mengen nicht um mehr als ein Fünftel von den tatsäästrch abgelieserten. Mengen abweichen dürfen. Ferner beabsichtigt sie, Barschaften darüber zu ^treffen, in welcher Weise Besitzer, dve Kviscyen dem 28. Februar und dem 20. Mckrz abliesern, ihren Asttoag auff Zahlung des vor dem 1^ März, geltenden Höchstpreises elnzureichen habar,

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** Abschluß vVN Getnüseli^s^-r'angsVerträ­gen. Don zuständiger Seite wird uns mitgeteift: Nach den Absichten der Reichs stelle für Gemüse und Obst soll auch in diesem Jahre das System der LieferungsvertrLge nicht nur Leibehalten, sondern in jeder Weise begünstigt und der Ab­schluß von Äeferungsverträgen durch die Landes-Gemüso- stellen, Kormmrualverbände und Gro Verbraucher gefördert werde::. Reichsstelle hat deshalb die Bestimmurm ge­troffen, daß diejenigen Preise, die für Gemüse aus Liefe- nrugsverträgen bezahlt werden, in jedem Falle höher sein sollen, als die .Höchstpreise, die der Erzeuger im freien Handel erhält. Es liegt daher im Interesse ei,res jeden Gr^euigers, Sireferungsvertrage abzuschließei:, um sich den Vorteil der höheren Vertragspreise zu sichern. In die Verträge über Frühgemüse dirrfen übrigens bestimmte Preise noch nicht eingesetzt werden, andernfalls sind die Ver­träge ungültig; auch wird aufs strengste gegen jede Höchst- prelsüberschreitnng vorgegangen werden. Die Preise werden von den zuständigen Preiskonmiissionen festgesetzt werden. Bis dies geschehe: ist, gelten die RichtpveHe, welche die Reichs stelle für Gemüse und Obst in der nächsten Zeit ver­öffentlichen wird. Die Herdstgenmseverträge enthalten da­gegen)wn jetzt feste Preise, die nicht überschritten oder abgeändert werden dürfen. Es ist zu hoffen, daß die Be­darfs stellen wie die Erzeuger im weitesten Umfange Liefe- rungsVerträge abschlreßen werden und daß auf diese Weise eine ausreichende Gemüseversorgung in: beiderseitigen

Interesse der Erzeuger und Verbraucher stattsirrden wird.

** Warnung. Tie Handwerkcrberatnngsstclle des Orts- yewerbevereins sckweibt uns: Ein Dupl ikatfra chtbrief- Schwindler hat in der letzten Zeit von Kiel aus sein Unwesen g etrieben . Er nannte sich Wilhelm Bergmann, hatte in Kiel ein Zimmer gemietet und erbot sich in Zeitungsanzeigen zur Lieferung von (Stammen, insbesondere Pfeffer. Ter Kaufpreis sollte beim Empfang des Tuplikatfrachtbriefs einer Bank in Kiel überwiesen werden. Ter angebliche Bergmann hatte Boeder die Absicht, noch war « imstande, die Waren m üesern. Er fälschte die erforderlichen Du-

plikatfoachtb riese und brachte «5 so fertig verschiedenen Gewerbs- tvechendcn viele Taufend Mark abMschwindeln. NacAem er sein Dchäsch«: ngs Trockene gebracht hatte, verschwand er. Es ist nicht auSg^chloffen, daß er von anderer Stelle auS junter anderem Namen den Schwindel weiter zu betreiben versucht. Vorsicht ist daher dringend geboten. Immer wieder muß mckekcrnnten Personen gegen­über zur größten Zurückhaltturg geraten werden.

** Kohlen sparer. In letzter Zeit sind vielfach sogenannte Kvhlensparett^ Wim Ankauf angeboten worden. Vom Reichs- komTnissar für die Kohtawerteilung, Abteilung Heilung, wird darauf hörgewiesen, daß es wirklich Lvhlenspaoendc Mittel für Hausbrand nicht gQ-t,. irnd daß die so benannten Vorrichtungen in den meisten FÄl-eu völlig wertlos sind.

** Schwa--»Werß-Theater. Bon heute ab bis ein-- Mießlttlt Freitag steht ein FilmwerkTer DiH" mit Wanba Trvmuann in der Hauptrolle auf dem Sprelplan. Auch ein Lnstjpiel Die Liebesfalle" gelangt yux Vorführung. Siehe Anzeige.

Landkreis Gicsten.

^-^Ul bach, 4. Mär-. Gardist Hans Wißner >Sohn des Maurers Wißner von hier, der bereits im Besitze des Eisernen K re»-e s -Wetter Klasse ist, wurde jetzt auch mit der Hessischen Tapfer Lechs,nedaille a^gezcichnet.

-. Geil9hausen, 4. März. Zum Sergeanten befördert Wuü>e der Unteooffi^er Konrsd S^ombet

Hausen, 5. Mär^. Dem Gardisten Heinr. Ruppcnthal mrd dem M.-G.-Schützen Liürwig Harnisch wurde bas Eiserne Kveus verliehen.

_ , ** 2ei hge stern, 4. Mär-. Wilhelm Häuser, bei einem Im.-Regt, im Westen, erhielt dc^ Eiserne Kreuz und wurde zum Gefreiten ernannt.

Kreis Schotten.

0 Gedern, 2. März. lLkrt«ns.ffhst« Karl Rekchelt, ZN-

hcherder Hesii'scha, ULLrde zum M-^eldwebel

uns OfsvLiers-AfpirMrleil befördert.

Kreis Wetzlar.

b F Wetzlar, 5. Mär- Nach der Schlußrechnung der Kreis- s1«rrchse betrugen die Spareinlagen im letzten Geschäftsjahr 15 384 614 Mark gegen 12 954 589 Mark im Borjahve. Diese große Sparsumme unserer Kreisbenwhn« beweis daß der Krieg wicht alles verzehrend, sonderi: auch befruchtend gvvirkt hat.

Gretzener Stra-kammer.

Ter 15jährige Taaekähn« Ma^ St. von Greheu, Z. in der Erz sehwrg^aÄstÄ t Aumühle, ist angekLogt und gestarchig, am 10. September v. I. auff dem Bahnsderg 1 des hiesigen Bahichvss aus einem dort stehenden Postwagen: Paket im unbewachten ^ttkyenblicl entwe«det zu haben. Ten Jicholt des Pakets, bestehend ans 10 Bänden Marlitts Romane rm Werte von 22 Mark, ver­steckte er im hiesigen Happellschen Kol/lenlager, woselbst er Ar-- beüer war nmd ivo sie später gscfmvden >vnrden. Tos Gericht vev- rrrteÄte den Aingellagten wagen Diebstahls r. R. zu 3 Morütten Ge­fängnis.

Ter vielfach vorbestrafte Taglöhner Ivbannes B. in Frted- berg ist vom dortigen ^chSsiengericht wegM Bedrohiwg mit einem Verbrechen zu 1 Woche Gefängnis verurteilt worden, -seine gegen das Urteil eingelegte Berufung hatte öcjnen Erfolg, dieselbe wurde kosten fällig -'.rrückgewieiMr.

Wegen Erttweirdmrg zweier Schriftdiarnarrten. eures hiesigen BWHauers im Werte von 15 Mark erhrÄt der vielfach vorbe­strafte, rücksÄlige Tieb, Steinmetz tztzcftav Rick^rd Sch von Roda- mcnchel unter Einbe-Lchimg der von der Strafkammer Torgau gcgerr ihn erkannten Zr^itl)ansstras.e von 4 Jahren eine Gesamt- -nchthauMrafs von 4 Jahren und 6 Monaten.

Sericht-saak.

1 Darm'ftadll 3. März. Wegen Hehlerei und Ver­leitung zum TiebstLhl war der Händler Sirgm. L S w von Offenbach von der hiesigen Strafkammer zn 3^/» Jahren Zuchthaus verutteüt worden. Seine Reorfion vor dem 'ReichSgeriM hatte Erfolg, da nach der Annahme des Reiä)sgerichts nicht Realkonknrren-, sondern Idealkonkurren- vorlag. Er wurde in t^er neuen Verl-andlnng vor der Strafkaminer nunnrehr zu 3 Ial/reu Zirchthans und 5 Jahren Ehrverlust verurteilt. L., der schon mehrere Ztuchthaussttafen ver­büßt, hat, hatte einen jugeEichen. noch irnbestraften Arbeiter verleitet, in ieirrrr Fabrik große Mengen Seide yu stehlen, hatte

fw. ihm §w einem SpvttpvÄs abgekcrufft ?md nrrt hohem GeiwimL Weiter verhandÄt. Der 19jährige Händler Ernst Hahn Vvtt Auerbach hattc einer Msenbahnhiissschrffnerin mff dem Bahuhvf Lvrsär 5 Mark «»geboten, wenn sie bei einem Eisenbahnwagen ein falsches LadeyttoickK anyebe. Weyen Bestechimg zu einem Monat Gefängnis verurteilt, wurde er mit seiner Berusimg dagegen: angewiesen. Das gleiche Schicksal hatte der 66jährige vnbe-, strafte Gg. Moll auS Mainz. Er war. von der Flußpolizei abgefaßt morden, als er aus einem Schleppkahn 22 Zentner Kohlen entwenden wollte, urrd hatte vom Schöffengericht Groß-Gerccus deshalb 2 Wockien Gefängnis erhalten. Vergeblich ^nachte er in seiner Berilftmg geltend, daß von alters fcr diese Art von Kvhr^rbezsL-g am Rhein gebräuchlich sei. Die Icheinschiffer, die stets ein OTffehnllcheS Uevwgcrtticht gÄaden hätten, wären damit ganz einverstanden.

ff Marburg, 3. März. Unter der Anklage, einen krivgsgr- }(rn* 5 »ieu Franyosen mit einem Besenstiel geschlagen zu l»aben, stand ein Landwirt namens Bärrensäuger aus Ginrelrvd ttn Kreise FranVmberg vor Gericht. Der Mcurn, der von KrieySbegimr bis etwa vor JahveSfrist in: Felde gestanden hatte, war mit dem ihm überwiesenen fran^ zösischen Gefangenen nicht zufrittden, und so kmn es, daß dieser 8»l einem anderen Landwirt kam. Bald darauf kam der Franzose in den Verdacht, seinem ehemaligen Herrn mit der Peitsche die Hafer- Halme zerschlagen zu haben. DiesQi Berdaclit wollte er nicht auf sich beruhen lassen, und so bat er den Bürgermeister, ihn doch eftnnal -n Därenfänger -u begleiten, damit er mit dem Manne Rücksprache nehmen kÄrne. Ms dieser nicht Folge leistete, nahm sich der Fraw« ffi >fe eewen Kammeraden mit. Bei der Auseinandersetzung mit Bärenfänger kam es -ntzsckMr den aufgeregten Mäimern zu Streitig­keiten, die damit endeten, daß der Landwirt seinen ehemaligen' Helfer nrit dem Besenstiel W Boden schlug, während dessen Be- gletter eiligst davonlief. Der Landwirt, der vom Bonler Schöffen­gericht, weil er in ddotwehr gehandelt hatte, freigesprochen ivordem war, machte auch heute No-Vvchr geltend und fügte hnrzru, er fei in der Meinung gewesen, - die beiden Franzosen wollten, ihm Leids Kufügen. Das Gericht war jedocl) anderer Ansicht und erkannte! unter ZubilligLmg mildernder Umstände aus 50 Mark Geldstrafe und Tragung sämtlicher Kosten. Bei der Verhandlung wirkte ein deutscher SoKml als Dolmetscher mit.

Lingesanvt.

(Für Form und Inhalt aller unter dieser Rubrik stehenden Artikel Lvernrmml die Redaktion dem Pcchlikum gegenüber keinerlei Leranlwortuna.)

Zwnzerl-VerLin.

IN ben Konzerten des laufenden Winters fällt das Ueber- handnehmen der Schulkinder nicket durchaus erfreulich auf. Offene bar können dock) Schulkinder für .Konzerte, wie die beidon lebten, kein Verständnis besitzen. Wenn ihnen schon die Vergünstigung des Konzertbesuches z-rtteil wird> so ist die Jug«r^> n?eings!ens zu einem passenden Benehmen amzuhcrllen, denn die Konzerte sind für Er- w a ch s e n e und keine Jügendfeste. Es ist nicht angängig, daß die Kinder in den Pausen hin- und herlaufen, sogar noch nach Beginn der Tarbietunaen, noch ungehöriger, daß sie sich in lärmender ssNeise an den BeifallsbezeuMmgen beteiligen. Tie Beifallsbezcugnng ist ausschließliches Recht der Erwachsenen. Wenn ein Tutzeird Jungen am Schluß des Kmr-zertes zu ihrem unsäglicher Spaß darauslos-- klatschen, so wird dadurch auch den Klurstterrr nicht die Stimmiurg und Anerkennung der gebildeten Zuhörerschaft zum Ausdruck ge- brächt, sondern ihrren ein bloßer alberner Lärm als Tank angeboten. Auf der Straße hört man dann die Buben sich mtt den Worten vegkückwünschen: ^,Mir habe 'n Riasenspaß gehabt !" Tie KinderpILtz« waren ursprünglich den Sttrdenten eingeräumt, was durchaus wür­dig war. Jetzt ist schon die Bvrnehml-eit der Bevanstalttmg da­durch gestSrt. daß die Künstler gleichsam ttmritten einer Kinder-- schsste «Mfrurtm. Es fft natÄlich und erfreulich, wenn lOiälwige Krnder bei einem Schubert- oder SckmmanwLiederabend schlaffelig dasitzen oder sanft ernschlafen, daß sic bei dem, was sie nichch verstehe, können, ihren Sckic^ und slteckereien treiben ist ebenst, natüÄich, aber unerfreulich)!. Hält der Klvnzertverettr es für bildend und nötig, Kruder zn den Konzerten mrzuladen, so weise er ihnen doch lieber Galerceplätze an. Tort könne,: sie schlafen und-erz treibe,: ohne das Recht der KonzartvesuchZu zu verletzen und die Würde der VevemSlerstungen zu beeinträchtigen.

Dr. U H.