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*68. Jahrgang
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U686
Venerai-Llnzeiger für üioer
Dienstag
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Land, Vermischtes u.Be- richtssaal: W. Meyer; Anze:geuteü: d. Beck;
sämtlich in Gießen.
Der Wortlaut des Kiedensvertrages mit Rußland.
_ Grobes Hauptquartier, 4. Mürz,
(futttlidu
Heeresgruppen KronprinzRupprecht vnd Deutscher Kronprinz.
eigene Sturmavteilung drang an der User in feindliche Linien und ua&m eine Anzahl Belgier gefangen. Starkem Feuer folgten an mehreren Stellen der flandrischen Front englische Vorsüihe-. sie wurden abgcwiescn. Im übrigen blieb die Gefcchtstätigkeit auf Artillerie- und Minenwerfer kämpfe in einzelnen Abschnitten beschränkt.
Heeresgruppe Herzog Albrecht.
Auf den östlichen Maacchöhen waren französische Artil lerte und Dttnenrverser zeitweilig lebhaft.
Bei kleineren Untemchimingen nördlich vom Rhein Marne-Kanal, westlich von Blamont und südlich von Metzeral wurden 27 Gefangene eiugebracht.
Oestlicher Kriegsschauplatz.
Infolge Unterzeichnung des Friedensvertrages mit Mußland wurden gestern die militärischen Bewegungen in Groß-Rußland eingestellt.
*
Sem tzeu anderen Kriegsschauplätzen nichts Neues.
Der Erste Generalqnarriermeifter , ... Ludendorfk,
»
Der Abendbericht.
Berlin. 4. März, abends. (WTB. Amtliche Von den Kriegsschauplätzen nichts Neues.
D« Rumänen haben unsere WafftnstillstandSbedin
Uusgeu augenomuren.
inseln. Neu ist ferner die Festlegung
ista
Der vorliegende Wortlaut unseres Friedensvertrages mit Rußland schließt nichts Halbes in sich; von diesem Frieden ist, was unseren Anteil anlangt, zu sagen, daß er sehr be herzt und bestimmt an den Aufbau der Zukunft gehl. In einigen deutschen Blättern der Linken wird „wehmütig" dar auf hingewiesen, daß dieser Abschluß keine herzliä)e Um armnng, keine Anbahnung wirklicher Freundschaft bedeute. Aber solche rührseligen Umarmungen sollten wir jetzt gar nicht wünschen. Wir haben stärkere Garantien dafür, daß der Friede für viele Jahrzehnte im Osten uns erhalten bleibt. Die Neuregelung, die dort vollzogen wird, läßt der Entwick lung einer Revancheidee viel weniger Spielraum, als es etwa der Fall wäre, wenn das alte Zarenreich in seinem früheren Gefüge bestehen bliebe und wir ihm nur einige Grenzkorrek- ttrren oder Entschädigungen crusirrlegten Gerade die gänzlich neuen Grundlagen, auf denen das Leben der Völker im Osten ruhen wird, werden die Russen der Lockung und
S lichkeit wert entrücken, auf Vergeltung und Wieder- ellung des Alten zu sinnen. Der Bolksgeist wird aus andere Probreme, in eine ganz andere Richtung gewiesen. Es ist möglich, daß noch einmal ein großes Herrschergenie das Slaventum zum Zusammenhalt und zu neuer Ausbreitung aufzurasfen versuchen wird, aber das liegt, weil im Votks- yemüt solche Antriebe in den Todesschlas gegangen sind, rn zu nebelhafter Ferne, als daß wir uns zu beunruhigen brauchten.
Aber wir haben die Flaumacher und die sauertöpsigen Nörgler im eigenen Lande. Die wollen sich der neuen Saat nicht fteuen und sie nicht pflegen, sondern möglichst wieder umgraben. Was heißt es, wenn heute der „Vorwärts" erklärt, die Sozialdemokratie müsse den Kampf aus- nehmen dagegen, daß Deutschland die neuen Nachbarstaaten bevormundet oder in irgendeiner Form als Unterworfene betrachtet, sie müsie aus diesem Frieden, der wohl die Abtrennung großer Volker von Rußland, aber noch nicht ihr künftiges Geschick entscheide, herausholen, was sich nur irgendwie an Demokratie, Freiheit und Selbstbestrm- mungsrecht heraushvlen läßt? Das bedeutet wohl in jedem Salle Opposition gegen die deutschen Regierungsabsichten Denn daß Estland, Livland und Kurland dem Westen, dem Deutschen Reiche, derart „ungegliedert" werden sollen, daß Kultur- und Wirtschaftsfortschritle erreicht werden, das ist doch wohl unser Ziel. Fortschritte, Verbesserungen der Abens- und VerkehrsTnöglick)Leiten, das sollte doch wohl die Losung heißen, nicht in erster Linie die starrsinnige Verfolgung doktrinärer Ideen. Im „Tag" finden wir dasür folgenden Richtplan:
„Es ist nicht angängig, württembergische. bayerisch, sächsisck>e usw. Traditionen und Ansclxruuugen den jungen Staatsgebüden aufzwmgen zu wollen. Die Absicht besteht wahrsctanlich aar nicht, aber nnr möchten Vorbeugen. Es handelt sich darum, di-e Dankbar- Sl* j- t Länder uns zu erhalten und den erweiterten
Machtbereich der Staaten, die um Preußen und Deutschland sind, politisch zu befestig«:. Das können wir nur erreiclzen. wenn wir üiclst unsre Psvche betrachten und anwenden, sondern die der neuen Bevötr.'rung. Hc zcr uns strebk. W s m t Nutzea ü! ert.-agbar i'i. sollte übertragen werden, aber nicht einjeitig, sondern gegenseitig. Dadurch entstünde die durchaus erforderliche änsammeulchoeißung. durch me Eemee Bettrl igten Selbstbewußt sein >oder Eigenart leiden brauchte. Ter neue Herr, der die oberste Spitze des einen oder anderen, oder aller^ jener neu«: StaatÄveseu übernähme, wird sich gewiß erneu <stab vertrauter Persönlichkeiten mitbringen. aber er rollte daram sehen daß er reicht Ergänzung aus den stressenden Landern selbst erhielte Jeder Schematismus oder Bureau trat cs mus sollte vermied«: werden."
Der Wortlam des J-riederrsoertrages geht über die Be- dtngunaen des Ultimatunrs nock) etwas hinaus Reu ist die Feststellung der Ostgrenzeu von Estland und Livland
Mw ttie BeArutmu^g Lber Mrulland ruid dis Laluuüs-
^ der Unabhängigkeit Persiens und Afghanistans und die verlangte Räumung der Bezirke Erdehan, Kars
und Batum durch die Russen. Diese letztgenannten Kaukasusgebiete, die hauptsächlich von Mohammedanern bewohnt sind, sollen im Einvernehmen mit der Bevölkerung, der türkischen Einslußzone wieder zugasührt werden. Ein holländisches
Blatt meint, daß uns daraus der Bezug großer Petroleunu- bestände erwachsen würde was ja kein Fehler wäre.
Der österreichisch-ungarische Tagesbericht.
Wien. 4. März. (WTB.) Amtlich wird verlautbart:
An der italienischen Front keine besonderen Ereignisse.
In Podolien schreiten die Operaticnen erfvlgrcich vorwärts. An Beute wurden bisher über 770 Geschütze, über 1100 Maschinengkwetti-e und weitere große Mengen an Kriegsmaterial aller Art eingebracht.
Der Chef des Generalstabes.
Der Zriedensvertrag mit Rutz'and.
Brest-Litowsk, 3. März. (WTB.) Ter politische Haupt- verlrag, der heute unterzeichnet werden soll (die Unter zeiclMutn; ist inzwisckrei er'v gt). lautet:
Frie:>ensvertoag zroisckien Trrttschland. Oesterreich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei einerseits und Rußlarw andererseits.
Ta Teutsäiiland, Oesterreick»-ilngarn, Bulgarien und die Türkei einerseits imd Rußland andererseits LbereMigeVorumen sind, den Kriegszustand zu boDrdM und die Frievensverhandlnngen^ möglichst rasch zum Ziele zu führen, tourden zu Bevollmächtigten ernannt: Bon der kaii
userlich gen An
deutschen Regierung: der Staats
sekretär des Auswärtigen Amts, kaiserlicher Wirklicher Geheimer Rat, Herr Richard von Kühlmann, der kaiserliche Gesandte imb bevollmächtigte Minister Herr Dr. von Rosenberg, der königlich preußisch Generalmajor Hoffmann, Chef des ßstneralstabes des Oberbefehlshabers Ost, der Kapitän pn See Horn.
Bru der k. u. k. ge,nenrsamen öst^eieichisch-MMrrischen Regierung: der Minister des kaisarl. rrnd könrgt. HnnseS und deS Aeußern Seiner k. u. k. apostolischer: Majestät Geheimer Rat Ottokar Graf Ezerntn twn und zu Chndwritz, der außerordentliche und bevollmächtigte Botschafter Seiner k. u. k. aposbolischen Majestät Geheimer Rat Herr Kajetan Me:'ey von Kapos-ARere, der
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schiffe entweder in russische Hafen überführen und dort bis xma allgemeinen Friedensschluß belassen oder sofort desarmieren. Die Kriegsschiffe der mit den Mächten des Vierbundes in Kriegs-, zu stand verbleibenden Staaten werden, soweit sie sich in dem russischen Machtbereich befinden, wie die russischen KriegssrAsf« behandelt werden:. Das Sperrgebiet im Eismeer bleibt bis zum allgemeinen Friedensschluß bestehen. In der Ostsee uird, soweit die russische Macht reicht, im Schwarzen Meer wird sofort mit der Wegräumung der .Minen begonnen. Tie Handelsschiffahrt inj diesen Seegebieten ist frei und lvird sofort wieder ausgenommen. Zur Festlegung der näheren Bestimmungen, namentlich zur Be- kmintgabe der gefahrlosen Wege für die Handelsschn'se werden! gemischte Komnrissionen eingesetzt. Tie Schiffahrtswege sind dauernd von treibenden Minen ireizuhatten.
Artikel VI.
Rußland verpflichtet sich, sofort Frieden mit der ukrainischen Volksrepiwlik zu schließen und den Frredensvertrag zwischen diesem Staate und den Mächten des Vi^erbuirdes anzuerkennen. Das ukrai-« ursche Gebiet wird unverzüglich von den russischen Truppen unä der russischen Roten Garde geräumt. Rußland stellt jede Agitation oder Propaganda gegen die Regierung oder die ösfmtlichen Ein- rrchtungen der ukrainischen Volksrepublik ein. Estland und Livland werden gleichfalls ohne Verzug von den russischen Truppen und der russischen Roten Garde geräumt. Tie Ostgrenze Estlands läuft im allgemeinen dem Newasluß entlang, die Ostgrenze Livlands verlaust im allgemeine:: durch de:: Peipusfee, der: Pskowscheu See bis zu dessen Südwestecke, dann über den Lubarnschen See in Richtung Liv-enhof an der Düna. Estland und Livland werden von einer deutschen PolizeiTnacht besetzt, bis dort die Sicherheit durch eigene Laru-eseinrichtungen gervährlnstet und die staatliche Ordnung wi.-dsrhergestelll ist. Rußland wird alle verhafteten oder verschleppten Benvinier Eltlands und Livlands sofort sreilasse:: und gewährleistet sichere Rücksrichurrg aller verschleppten Estländer :md Liv- lrrrder. Auch Finnland und die Llalandsinseln werden alsbald von den russische:: Truppen und der russischer: Roten Garde, die simrv- scheu Hafen von der russischen Flotte und den russischen Seestreit? k rä sten geräumt. Solange Eis die Ueberführung der
russischen n Krie
©cncral der Infanterie Seiner k. u. k. apostolischen Majestät Ge
. -- . -
öniglüh bulgarischen Regierung: der königlick) cn:ßevordentlick>e
imer Rat
Maximilian Ösicscries v>c»n Bursany. Von der
hei kör
Gelandte und" bevollmächtigte Minister in Wen, Andrea Toschefs.
Oberst im General'tabe, köriglich bickgarischer Militärbeooll- mäckstigter bei Seiner Maiesdal dein Deuls.hn: Kaiser und Flügel- adjutcmt Seiner Majestät des Königs von Vulgorim, Peter Gant- schew. der königlich bickgariscl>e erste Legatnoirssekretär Tr. Theodor Anastassoff. Von der kaiserlich o3mantMm Regierung: Seine Laheit Ibrahim Hakki Pascha, eliemaliaer Gvoßwesir imi> Mir
meiner Majestät dem Deutschen .Kaiser Zeki Pasthn
Don der russisck^n föderativen SowielZ.'Republik: Grigori Ialowlewitsch Sokol ikvw, Mi g ied des Zentral-Ex ku roauSsclmsses der Räte d^r Arbeiter-, Soldaten- nrrd Bauerrü>epu ieNen. Lew Mikailv-witsch Karaschan, Mi gli?d des Zentral-Exeküllvausschusi^S der Räte der Arbeiter-, Soldaten- mrd Banerndeputv'Nen, G:'orgi Wassiliewitsch TsckitsäMan. Gehilfe d^s B)l:§8ommissars für auswärtige Angelegenh.lken. Grigori JwarMvitsch Petrvwsky, Volkskommissar für innere Angeleg^ckiciten.
Dre Bevollmächtigten sind in Dres^LLwwsk faUrrtöDtT Handlungen zusammen ge treten urtib haben sich nach Vorlegung hrer in g:iter und gehöriger Form k^sü-chenen Vollmachten über olgende Bestimmungen geeinigt:
Ajrtikel I.
Teurschland, Oesterreich Ungarn, Bckgmchm irrrt> die Türkei ernerseits und Rußland ande^.rseits erklären, daß der Kriegs-- instand zwisclßen ümen beendet ist Sie sind entschwsien, sorron in Frieden und Freundschaft miteinander xu leben.
Artikel!!.
Die oertragschließendpn Teile werden jede Ägitatüm oder Propaganda gegen die Regelung oder gckgen die Staats- und Heereseinrichtung^n des anderen Teiles unterlassen. Die Verpflichtung gilt, soweit sie Rußland obliegt, wuh für die von butt Mächten des Bierlnutdes besetzten Gebiete.
Arti kel lll.
De Gebiete, dst. westlich der zwischen dm vertragschließenden Teilen vereinbarten Lücke tieyen und zu Rußland gebürten, w-rdcRl der russischen S^akshoheit nrcht mehr uir^cstehen. De vereinbarte Lmre ergibt sich aus der diesem Frredensvertrag als wesenllicj-^r Bestandteil beigefügt^n Karte (Anlage k). De genaue Festlegung der Lrn:e anrd durch eüre d^ttschrmssisch Kommission ersolgem Den m Rede stehenden Gebieten werden aus der eh-maligen Zn-
geliörigkeit zu Rirßland veinerl,>i Derpflick>tnnqen gegenüber Ruß
land enoachs<n:. Rußland verzichet auf stch Eürmischlng in hie inneren Verhällrrisse dstser Gebiete. Deutschland imb Oestorreich Ungarn beabsichtigen, das kmrfckge Sckckcksal diestr Gebiete im Benel)men mü der^n Bevölkerung zu bestürmen.
Artikel IV.
„ ist bereit. sol^ld der allgemeine Friede
geschossen und die rusickche Demobilmachung vollkommen
durch e führt ist. das Gelcket östlich der Msatz l bezeichnet er: Linie zu räumen.
Artikel VI anders bestimmt. Rußland wird alles in seinen Kräsi wn Stehende tun. um die alsbaldige Räikminm der ostonatolischen Provinzen und ihre ordnungsgemäß Rückgabe an die Türkei ^ irCe ^ elwn ' Lars und Batum werden gleichialls ohne Verzug von den russischen Trirppen geräumt Rußland wird sich :n die Neiwrdmrng der stoatsrechtlichn' nn^ völkerrechtlichen Verh^ttiisse dieser B-zirke nicht ein mischt, son^ dcrn uln-rlaßt es der Btwölkeru:rg dieser Bezirke, die Neuordnung rm Einvernehmen mtt den Nachbarstaaten, rmmentlich der Türkei ourchzufuhren.
< . Artikel V.
- b ! e völlige Ternobllmachung fernes HeereS
nnichlleylich der vm, oer retzrgen Regierung neugcbildeten Heeres
teüe uuver-ügluh durchjübve». Fewer wird Lußbmd seine LriesL^
Artikel III soweit nickp
sschrffe rn russische Häfen w^schließt, weichen aus den K^riogs^ schLifen, nur schwache Kommandos Mrückbleiben. Rußland stellt jede AÄu«tüm oder Propaganda gegen die Regierung oder die öffenH, lrchen Ernrichturra«: Finnlands ein. Dw aus den Aalandsinseük angelegten Befestjigungen sind sobald als nröglich zu entfern«^ Ilebs dre benurenbe Nichtbescstigung dieser Fnseln sowie über ihre sonstige BehanNnnq in militärischer imd schissahrtstechi:ischer Hvv sicht rst ein besonderes Abkommen zwischen Deutschland, Rußlarch. Finnland und Schweden zu treffen. Es besteht Einverständnis tax* itbet; daß hierM aus Wunsch Teutschlands auch andere Anüogev» süacllen der Osts« hinzuigezogen werden können.
^ Artikel VII.
der Tatsache ausgehend, daß Persien «nd Afghanistan trere und nnabhängige Staate:: sind, verpflichten sich die vertrage schlreßenchen Teile, die politische und wirtschrilliche Unabhängigkeit ülW die territoriale Unversehrtheit dieser Staaten zu achten.
Artikel VIII.
Tre beiderseitigen KriegsgeiangenQ: rareben in ihre Hemvcck enüchse:u Tie Rvg^'Lung der hiermit z:ckamme:lh5ngenden Flrvgcu erfolgt durch die im Artikel XII vorgeseherren Einzclverträge.
Artikel IX.
Die vertragschließenden Teile verzicküen geyenseitig auf den Ersatz ihrer Krregskoiven, d. h. der sbaallichen ^ücküiendungen für die Kriegführung sowie auf den Ersatz der Krieysschiden. d. h. tari^nigen -schaden, dir ihnen und ihren A:rgehorigei: in den Kri^-tzebie.'en durch militärisch? Maßimhmen mit EinsclLuß aller ur o^itü-eÄaTtd vorgenomTnenen Reguisitionen entstanden sind
Artikel X.
Tie diplomatischen iBtb konsularischen Bezieh;mgen zwischen den vertragschließenden Teilen werden sofort nach der RaEiÜTtion des Frr.'deusvertvagvs wie)er ausgenomrnr:'.. Wegen der Zulassung der lxüt-erseitigen Konsuln bleiben besoaürere Vereinbarungen vov, behalten.
Artikel XI.
Für die wrrtschafllichm Beziehungen zwischen den Mächten des Vierbundes und Rußland sind hie in Anlagen 2 bis 5 enthaltenen Bestimmungen maßgebend, und zwar Dckaye 2 für
dcrrtsch^-::ssiU)en. Anlage 3 für die österreichisch-:mgarisch, russlschen, A-rckage 4 für die bulgarisch-russisckicn und Anlaae 6 für bt* türkisch-nrssischrn Beziehungen.
Artikel XII.
Die .Herstelllmg her öffentlichen und p r i v ate : : RechtSbezie^ tangen, der Ausdrusch der Kriegsgefangenen und Zivllmternierten^ d« Amnestiefrage sowie dir Frage der Beliandllmg. der in die Gewalt des Gegners geratenen ^rndelKch:ffe werden in Einzel-- v^rkrägen mit R ußland geregelt, tvelch? eü:en wesenllichrn Bestarld- teil des gegenwärtigen Friedens Vertrages bilden und pmoeit tunlich gleichqeitig mü diesem in Kraft treten.
^ . . Artikel XIII.
Be: AuÄeqtMg diiches Vertrages sittd für die Beziehungen zwischen Deutschland und Rußland der deutsck^ :md rrlssische Text, für die Beziehungen zwischen Oesterreich-Ungar:: und Rußland der deutsche, ungarische und russisckZe TeN. für die Bezü'bumTen znnsä-en Bulgarien und Rußlarch der bulgariscire mü) russisck» ^ext. für die M-ziehungen zwischen der Türkei uird Rußland der türk:,clM und russische Text maßgebeiü».
Artikel XIV.
Der grgemvärtige Friedensvertrag wird vatiffziert iverde u . Die Rat:ckkationsursi:7Ü>?n sollen Mulichst bald in Berlin ans- Mtmttcht werta:. Die russische Regierung verpsiichtet sich, den ^bustanfch i>cr Raüsi8ativ:Urkunden aus Wünsch eirrer der Mach« des Vierbm:des innerhalb zwei Wochen vorzunehnien. Der Friedensvertrag tritt, soweit nicht seine ?lrtikel, Aickag«: oder Zusa^- vertrage anders besckmmen. mit seiner Ratifikation in Kraft.
Zu Urkund deffen haben die Bevollmächtigten diesen Vertrag eigenhändig unterzeiclmet.
AuSgeserrigt in fünffacher Urschrift in Brest-LikmE
3. März 1918.
an- v . m ^ , , (Foltpm Unterschriften.) '
W:e daS Wofffscste Telegraplunbureau weiter meldet, sind luochelspol:tische Fragen, auf die sich Artikel XI bezieht, rmch den Forderungen des tauschen Ultimatums u:ü) mialog dem ukiaini- ,'chen Vertrage geordnet. Die rechtspolitisä^n D^-reiirbarungen eirtsprech«: im wesentlichen ta: Vorsästägen, die auf Gruich des Ulttmall:ms von tauscher Satte in der ersten Schung muerbreitet worden sind.
*
«i- ^1!*- 4 - > Mc Wir hSran, sind Erz«N«»
Körner, Kriege, v. Lvwcklmmmer und G?smü>ver von
vvu Br^-LitÄMk mk Bukarest abgcrch^


