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MstrÄge n tflteriyteftew Fabrllkn England?: tmb Frankreichs auch noch die Amerikaner bewaffnen und ansstatten müssen, während bisher die amerikanischen Fabriken cm der Ausrüstung der Entento- heere mitgeholfen haben. Auch frn amerikanischen Schiffs^ bau ist eine Verzögerung eingetreten. Die Amerikaner sind hier in denßLben Fehler verfallen, tm bei der Herstellung von Ge­schützen und Gävehr-en.

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Dom griechischen fyrtr.

Bern, 10. Febr. Die Ageiroc Hellenique meldet: Die Stim­mung m der griechischen Armee ist keineswegs für die Negierung VenizÄos' günstig. Die Offiziere sind in zwei feindliche Lager geschieden. Tie Auflösung in der Arwoe schreitet trotz aller getroffenen Maßnahmen fort. Acht Zehntel der griechischen Sol­daten stehen treu zu König Konstantin. Die Ein lei Hang von über zweihundert französiscl,en Ofsrzreren in die griechische ^lrmee ruft bei den Truppen gewaltige Mißstimmung hervor.

Sultan Mdul Hamid 1'.

Konstanlinopel, 10. Febr. <Ag.Milli.) Der ehemalige Sultan Abdul Hamid ist heute an Lungenentzündung gestorben. Ein kaiserliches Jrade ordnete die Leichenfeierlich-' feiten für morgen an, wie sie einem,Herrscher gebühren.

Holländische Arbeiter in Deutschland.

Berlin, 11. Febr. DerTclegraas" in Amsterdam behauptet, daß wegen der infolge Kohlenmangels entstan­denen Stillegung zahlrcickicr industrieller Betriebe in Hol­land 700000 holländische Arbeiter nach Deutschland kommen, um dort in kriegswirtschaft­lichen Betrieben Beschäftigung zu finden.

Dem genannten Entcnteblatt, das, wo es kann, Verstim­mung zwischen den Niederlanden und Deutschland zu erre­gen sucht, kommt es natürlich darauf an, von englischer Seite einen Druck auf Holland hervorzurufen, um diese angebliche Auswanderung zu verhindern. Trotzdem seine Unglaubwür- digkcit allgemein bekannt ist, sei aber noch ausdrücklich bestä­tigt, daß die obige Meldung falsch ist.

Oesterreichs jche Beförderungen.

Wien, 11. Febr. Aus dem Kriegspresseguartier wird ge­meldet: Der Kaiser hat den Generalobersten Baron Ado hr »um Feldmarschall uitö den Ehef des Genevalstabes Geiwral d. Inf. Baron ÄrK rum Generaloberst ernannt.

ver Seekrieg.

Neue U-Boot-Erfolge.

Berlin, 9. Febr. (WTB. Amtlich,.) Im Aermel­kanal wurden von unseren Untersee-Booten bei stärkster ländlicher Gegenwirkung 4 Dampfer und 2 Segler ver­senkt. Sämtlickie Dampfer waren tief beladen und bewaffnet. Die Segler waren die englischen SchoonerLouis Bell" und Henriette Williamson".

Eines der Untersee-Boote geriet am 5. ds. nachts unweit der französischen Nordküste mit einem feindlichen Mo­torboot in ein Gefecht, in dessen Verlauf das Motorboot durch die Artillerie des U-Bootes Mit hoher Wahrscheinlichkeit vernichtet wurde.

Der Chef des Admiralstabes der Marine.

Berlin, 11. Febr. Neue U-Booterfvlge im Sperr­gebiet um England: 5 Dampfer, 7 Fischerfcchrzeuge. darun­ter der englische Dampfer Ferryhill, und ein mittelgroßer Tankdcrmpfer, der dicht unter der englischen Ostküste ver­senkt wurde. Die Fischersahrzeuge wurden im Aermelkanal vernichtet.

Der Chef des Admiralstabes der Marine.

Aus dem Reiche.

Eine Kaiserrede in Homburg.

ebruar 1918. uldigung, dir

Homburg v. d. H., 10.

(WTB. Nichtamtlich.) Bei einer ^ ~ «.*, i y ** a , aus Anlaß dcs.Friedensschlusses mit der Ukrain die Homburger dem Kaiser heute darbrachten, erwidert S. M. auf eme Ansprache des Bürgermeisters mit folgen den Worten:

Meine lieben Homburger!

Ich danke Euch von ganzem Herzen für die schlichte Feier und die warmen Worbe, die Euer Stadtoberhaupt so­eben zu Mir gesprochen hat. Es sind schwere Zeiten über uns hrngegangen. Ein jeder hat seine Last zu tragen gehabt, Sorgen und Trauer, Kummer und Trübsal, nicht zum mindesten der, der jetzt vor Euch steht. In ihn: verewigen sich Sorge und Schmerz um ein ganzes Volk und fern Leid. In diesem selben Hof habe ich damals im Jahre- 1870/71 als kleiner Junge die Homburger stehen sehen un­ter der Führmig des alten Jacob, als sie noch großen Sieges­nachrichten Meiner seligen Frau Mutter ihre Huldigung varbrachten, ein Bild, dcch sich Mir ewig in die Seele eiw- geprägt hat. Ich habe damals ncht geahnt, daß es Mir be- stlmmr sein sollte, zur Erhaltung dessen, was damals Mein Gwßvater und Mein seliger Vater erworben und erreicht haben, kämpfen zu müssen.

Es hat unser Herrgott «entschieden mit unserem deutschen Volk etwas vor. Deswegen hat er es in die Schule genom­men und am jeder ernsthaft und klar denkende unter Euch wird Mir zugeben, daß,es notwendig war. Wir gingen alle falsche Wege. Der Herr hat uns durch diese harte Schule darauf hmgewiesen, wo wir hin sollen. Zu gleicher Zeit ist die Welt aber nicht auf dem richtigen Weg gewesen, und wer die Geschichte verfolgt hat, «kann beobachten, wie es unser Herrgott mit einem Volk nach, dem andern ver- hat, dieselben Völker auf den richtigen Weg zu bnngen. Den Völkern ist es nicht gelungen: Das römische Reich ist versunken, das fränkische zerfiel und oas alte deutsche Reich auch Run hat er uns Aufgaben fleftent Wir Deutsche, bie wir noch Ideale haben, sollen für tne Herber führ ung besserer Zeiten wirken. Wir sollen kämpfen für Recht, Treue und Sittlichkeit. Unser Herrgott wlll den Frieden haben, aben euren solchen, sich anstrengt, das Rechte und Girte zu tun. * *!_ er Wblt den Frieden bringen und wir werdeir es tun aus jede Art Gestern ist es in Gütlichem gelungen. Der Feind, der, von unseren Heeren geschlagen, ernsreht, daß es nichts mehr nützt, zu fechten, und der uns die Hand entgegenhält, der erhält auch unsere Hand, Wir schlagen ein.

Aber der, wer den Frieden nicht haben will, sondern im Gegenteil sein eigenes und unseres Volkes Blut ver­gießt, den Frieden nicht haben will, der muß dazu gezwungen werden. Das ist jetzt unsere Auf- «aüe Dafür müssen jetzt Me wirken, Männer und Fpauen.

Mt den NachbarvMern wollen wir in Freundschaft leben, aber vorher muß der Sieg der deutschen Waf­fen anerkannt werden. Unser Volk wird ihn weiter unter unserem großen Hindenburg erkämpsen. Dann wird der Frieden Kommen, ein Frieden, der notwendig ist für eine starke Zukunft des Deutschen Reiches und der den Gang der Weltgeschickste beeinflussen wird. (Bravo und Hurra!) Dazu müssen uns die geivaltigen Mächte des Him­mels beistel-en. Dazu muß ein jeder von Euch, vom Schul- lrnde bis zum Greise, nur dem einen Gedanken leben: Sieg und ein deutscher Frieden! Das deutsche Vaterland soll leben, Hurra!

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Die neuen Steuervorlagen.

Berlin, 9. Febr. (WTB.) Gegenüber etwaigen miß­verständlichen Auffassungen der Meldung, daß der Bundes­rat in seiner Sitzung vom 7. Februar den Entwurf eines Ge­setzes über die Acnderung des Kriegssteuergejetzes vom 21. Juni 1916 angeriommen habe, ist festzustellen, daß die beschlossene Aenderung sich lediglich auf die etatsrecht­liche Verrechnung bezieht. Neue Steuervorlagen sind im Bundesrat noch nicht verhandelt worden, was auch nicht geschehen konnte, weil sie ihm noch gar nicht zugegangen sind, vielmehr die Vorlegung des neuen Steuergesetzes beim Bundesrat erst für die nächste Zeit in Aussicht genommen ist. Dementsprechend werden auch dem Reichstag die neuen Vorlagen noch- nicht mit dem Etat, sondern erst kurz vor der Osterpause zugehen können.

Die Aufhebung der Versammlungsverbote in Berlin.

Berlin, 9. Febr. (WTB.) Die aus Anlaß des Streiks ergangenen einschränkenden Bestim­mungen auf dem Gebiete des Versammlungs­wesens sind wieder aus gehoben. Betriebsversammj- lungen sind demgemäß bis auf weiteres nickst mehr anzeige­pflichtig. Versammlungen, in denen öffentliche Angelegen­heiten erörtert w^den, können wieder zugelassen werden.

Aus Hessen.

Vergütung der Preisdifferenz zwischen Einkaufs- und Ab­gabepreis der durch Zwangsmaßnahmen abgelieserten Schweine an Die Komnmnalvrrbände.

Abg. Fenchel und Dorsch haben in der Zweiten Kammer folgenden Antrag eingebracht:

Rach einer Mitteilung des Gießen er Anzeigers hat das preir- ßische Landesfleischamt auf Vorstellung des Landtagsabge-ordneten Krü g er -Hoppen rode bestimmt, daß die Abschla-chttmg der Schvnn« nicht in dem vom Kriegsernälunngsamt festgesetzten Maße statt­zufinden braucht. Die Anivrdirung geht dahin, daß Ferkel, die be­reits zur Hausschlachitung für den nächsten Winter eingestellt, von der Enteigmmg Mrsgeschlossen sind. Ebenso bleiben Läufer-, schiweiue 'im Gewicht bis zu 25 Kilogramm, wenn sie für die Hansschlachtimg eingestellt sind, ausreicheirdes uitb zulässiges Futter vorhanden ist, von der Enteignung ausgeschlossen. Hiermit ist eine verschiedenartige Behandlung der Landwirte in Preußen und Hessen zum Ausdruck gebracht. Unsere hessischen Bauern und Arbeiter mußten ihre Ferkel und Ernlegsäxweine, oie sie für die Hausschlachtung im Herbst angeschafft hatten und diese mit Ab. fällen cors ihrer Wirtschaft hätten durchhalten können, bereits zur Ablieferung bringen. Kleine Bauern und Arbeiter hatten; diese Schweine zu hohen Preisen gekauft, zu Minderpreisen find sie bei Ablieferung an den Kommunalverband bezahlt worden. Tie hessischen Schiweinebesitzer haben also rächt nur keine Hans- haltungsschroeine mehr, sondern hatten auch noch einen Geld^ verirrst. Um diese große Unbilligkeit und ungleichmäßige Behand­lung der hessischen Landwirt« gegenüber in anderen Bundesstaaten wieder einigermaßen auszugleickien, muß deshalb eine Vergütung der Preisdifferenz Milchen Einkaufs- und Abgabepreis erfolgen, sonne eine Vergütung des unnütz verbrauchten Futters.

Wir beantragen: Die Kamrner wv-Ne beschließen, die Großherzogliche Regierimg zu ersuchen, bei der zuständigen Stelle dahin vorstellig zu werden, daß diese Entschädigung aus der Reiäils- kasse bezahlt w-ivd, riachdem das Reich rächt für eine gleichmäßig« Behandlung aller deutschen Landwirte und Arbeiter Sorg« ge­tragen hat.

Aus Stabt und Land.

G ießen, den 11. Februar 1918.

Fütterungsmöglichkeiten und BerfütterungSverbote für landwirtschaftliche Arbeitstiere.

Me Fütärungsm vglichkeften für landwirtschaftliche Arbeits­tiere sind durch Vorschriften geregelt, die irr einer Reihe oon Ver­ordnungen enthalten sind. Es erscheint deshalb zweckmMg, ein« zusanlmensassende Darstellung dieser Fütterungsmöglichkeften und der bestehenden Derfütterungsverbote zu geben.

1. Körner füll er.

Reinen Hafer oder Hafer, der mit Gerste iw Gemenge gewachsen ist, darf der Landwirt nur.in den von dem Bundesrat« festgesetzten Mengen verfüttenr.

Für die Zeit vom 15. November 1917 bis 15. August 1918 können erhalten:

a) Pferde stnd Maultiere je 6 Zentner: d) zur Zucht venvendete Zuchtbullmr mit Genehmigung des Komniunalverbandvs je 2 Zerrtner.

Außerdem ^dürfen an Hafer, an Gemenge aus Hafer und Gerste oder an Gerste mit Genehmigung des .KonnnunalVerbandes für Zuck;tsauen bis zu 45 Mrnd bei jedenr Würfe und für Eber, die zum Sprunge benutzt werden, tfe ein halbes Pfund für denj Tag zur Verfütterung verivcndet weiden.

Verboten ist die Verfüttemmg von Roggen, W!eizen, Spelz (Dinkel, Fesckn,, Einer und Eftrkoru, ,Erbsen, einschließlich Futter­erbsen aller Art (PeluschKm), Bohnen (einschließlich Ackerbohnen)!, Linsen, Wicken,^ Buckiweiz^! und Hirse.

Verlwten ist die Verfülterung von tzjarste an andere Tiere aks an fZuchtsanen und Eber m den ftcr diese zugelassenen Mangen.

Sollte von der Bollausmahlung abgegangen werden, so kann der Selbstversorger die Kleie, welche.beim Vermahlen des ihm be­lassenen Getreides anfällt, im eigenen Betriebe verfüttern.

Mais (Welschöorn) darf der Landtvirl in seincnn eigenen Be-i triebe oder in den dazugehörigen gewerblichen Neben betrieben im beliebiger Menge verwenden.

2. Oel fr ächte.

Raps, Rübsen, Hederich, Ravison. Sonnenblumen, Senf^ Dotter, Mohn und Hanf dürfen.nicht ver-füttert werden.

. .Leinsameic jdarf der Landwirt bis. zu, 5 Doppelzentnern behalten. Diese dürfen auch verfüttert werden.

Die bei der Verarbeitung von Oelflüchten der Ernte 1917 an- ßallenderr Oelkucheu und Oelmehle tveroen -->en Oelfruchtbanern bis zu slüv'o, bei Mohn und Dotter bis zu 5)0 °/o des Gewiclsts der ab- gelieferten Oessiaat auf Afrttag ziirückgegeben. Diese Oelkucheu dürfen in landwirtfct>afllick>en Betrieben des Oelfnuckftl'auers ver­füttert werden.

3. Kartoffeln.

Kartoffeln dürfen weder verfüttert noch zu Futterzwecken ver­arbeitet werden. 'MSgenvunMeil fi.^d kranke Kartoffeln und Kar­toffeln bis.zrrr Größe von 1 sZvll. vljluh die Versäuerung von Kir- toffelstärke Kartoffelstärkemehl und Erzeugnissen der Kartosfel- ttocknerei (Kartoffelmehl, Kartoffelstöcken) ist verboten. Diese Er- zeugniste sind an die _ Trocken karsto ffel-Verwerttlngsgcsellßbg ft m. b. H. zu Berlin abzuliefern. Me .Verfütterung verdorbener Er­zeugnisse ist t<vn der Freigabe dmck- die genannte Gesellschaft abhä-ngis.

Besitzern von Trocknereien mkk GmschKuß Uvn Genvffenschaften

und Geselstchaften, die selbstgezogene Kartoffeln einschließlich Pstichlkarbosfeln verarbeiten, können vom 1. Februar 1918 ab auf Antrag die nach -diesem Zeitpunkt gewomvenen Kartoffelschnitzet bis zu 20 Hnndertteilen, sonstige Erzeugnisse der Kartosfettrvckneceien bis zu «zchn 5^un!dertteilen der- bis dahin cchgelieferten Äbengen zur Derftitterrmg im eigenen Wirttchaftsbetriebe freigegeben werden.

Kürtoffelschilempe und Karwffelpülpe dürfen, soweit diese Futtev- Mittel in einer zu einem landivirtschaftlichten Hauptbetrieb ge­hörenden Brennerei «oder Stärkefabrik anfallen, in dem llmd^ wirtschaftlichen Betrieb verfüttert werden.

4. Zuckerrüben..

Die Verfütterung von Zuckerrüben ist verboten. Ausnahmen von dem Verbot können im ^Einzel falle die Landeszentralbehörde» oder die von ihnen besämmven Behörden zulasten.

Jedoch wird eine solche Ausnahme (nur für die Verfütterung selbstgebauter Zuckerrüben in eigenen Betrieben zugelassen.

Die Zuckerfabriken dürfen an die Rüben bauenden Larrdwirte bis W 85 vom Hundert der anfallenden Naßschnitzel in Form von Tvockenschnitzeln oder Melassesclmitzeln oder 50 pom Hundert der anfallenden Steffen'schien,Brühfchnitzel sowie an>Melaffe 0,2o/o des' abgelieserten Rübengewichts zurücktiefern. Die Rüben banendeni Landwirte dürfen dcese ihnen zurückgelieferten Futtermittel im eigenen landwirffchafllichen Betriebe verfüttern.

Im übrigen dürfen Zuckerrüben mtd zuckerhallige Futtermittel nur.verfüttert werden, wenn sie zu diesem Zivecke vlon der Bezugs- Vereinigung der deutschen Landwirte G. m. b. H. zugeteill find.

5. Sonstige Futtermittel.

Die übrigen selbsterzengten Futtermittel kann der Lcmdwrrt in der eigenen Wirtschaft beliebig >verfüttern. Mes' gilt vor allem für alle Futterrüben arten, für Pferdenröhven, für Eicheln unÄ Kastanien, ferner für Hen urid Stroh und für das im ^eigenen Be- ttiebe durch Ausschließung von Stroh gewonnene Kraftstrvh.

Nickst verfüttern >barf der Landwirt die Mengen Heu und Strohs die er für Zwacke der Kriegslvirtschaft noch Anordnung des Lieferungsverbandes abzuliefern hat.

Ueber die Sammlung und Verwertung 'von Bucheckern könnm. die Landeszentralbehörden Bestimmungen treffen. Verboten ist die Verfütterung von Zichorienwurzeln,

Zrrm Schlüsse mag noch hervorgehoben.werden, daß die Er­laubnis zur Verfütterung noch keineswegs die Ermächtigung zur Veräußerung enthält. Vielnrehi: sind alle.Futtermittel, mit Aus­nahme von Grünftltter, Heu, Stroh, Häcksel, Fütterrüben, Pferdo-- knöhren an die Bezugs Vereinigung der Deutschen Landwirte G. m. b. H. abznliefern, soweit sie rächt rn der eigenen Wirtschaft verfüttert werden. Mese Mlieferungspflicht gilt insbesondere für Melasse, Schnitzel, Mais, Echeln und Kastanien. Ten Verkauf von Heu, Stroh und Häcksel-haben die Lieferungsverbände vielfach von ihrer Genehnägung abhängig gemacht.

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** Diebstahl. In den letzten Tagen sind in ver­schiedenen hiesigen Wirtschaften Grcrnrmophonplcrtten ge» stöhlen worden. Als Täter korninen zwei jnnge Leute in Frage, die Rucksäcke mit sich führen. Sachdiennche Mittei­lungen nimmt die hiesige Kriminalpolizei entgegen. Da derartige Mebstähle rwch mehr zu erwarten sind, werden Gastwirte hiermit nachdrücklichst gewarnt und ihnen an- empfohlen, die Grammophonplcttten unter Verschluß zu nehmen. In 'der Nacht zum Sonntag wurde in bem Wiesecker Weg dahier an zwei Stellen eingebrochen, wobei den Meben fünf weiße Gänse und sechs Stall­hasen in die Hände fielen, die sie von dem Tatorte auch weggedracht hal^n Wer über den Verbleib des gestohlenen Gutes und der Diebe Auskunft zu geben vermag, wird gebeten, das ebenfalls der hiesignen Kriminalpolizei mit­zuteilen.

** Von der Post. Eingaben über Angelegenheiten v«s Be- ttiebsdienstes bei den Post- und Telegraphenanstallen find nicht an die Ober-Postdirekäon, sondern an >das beteiligte Post- oder Tele­graphenamt zu Ächten. Zu diesen /Angelegenheiten gehören u. a. Be- schlverden über Beamte, über Verluste, Verzögerung und Gebührew- übethelrung, Anzeigen über Wo hnungslyrderungen und Erteilung von Vollmachten, Anträge aus Nachsendurrg von Briefen und Zeinmgen, sowie auf .Herstellung neuer Fernsprechanschlüste ustv. An die Ober-Postdirekävn wolle man sich nur dann wenden, wenn Veranlassung vor liegt, gegen den Bescheid eines Post- und Tele- graphenamtes Berufung ernzulegen.

Landkreis Gießen.

M. Hungen, 11. Febr. Adolf Schwarz von hier nncrde mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse ausgezeichnet.

Kreis Büdingen.

= Büdingen, 11. Febr. Zu den 230 Specksündern aus dem Kreise >Büdrngen haben sich ^weitere 85 gesellt, die am SamstaA vom Kreisamt wegen Nichtablieferung von Speck mit insgesamt 1120 Mart bestraft wurden,

Starkenburg und Nheinhessea.

** Darmstadt, 11. Febr. Als Nachfolger Josef Marms. der mi die Berliner Hofoper engagiert wurde, hat das Tarmstädter Hofthcater den ftmgen Isländer Peter Jonsson verpflichtet, dev 'chon bei seinem Gastspiel als Troubadour mrd Stolzing außer­ordentlichen Erfolg hatte. Dür junge Künstler, der ursprünglich Arzt tverden wollte, wurde in Kopenhagen bei einem Sttrdentew- konzert entdeckt und fand sein erstes Engagement am Stadttheateri in Kiel, von wo er !nun nach Darmstadt übersiedelt. Peter Jonssoitz dürfte woh5 der einzige Isländer aus der deutschen Bühne sein.

dz. Tarmstadt, 11. Febr. MeDarmst. Ztg." meldet: Im Großherzoglichen Haus- und Staatsarckstv ist in den letzten Jahren ein« Sammlung der Namen der Hof- rmd Staatsbeamten aus dem Zeitraum von 1600 bis 1830 angelegt worden. Es ist ein alphabeäscher ZettMatalog, in dem die Quellen,,das Akten^ bündel, angegeben find über oiensllichc und mich außerdienstliche Verhälttässe dos einzelnen Beantten. In dieser Sammllmg sind rächt etwa nur die höheren Beamten, sondern mcch die niederen auf- genomlnen: also nicht nur die Oberforsttneister, sondern accch dH Hül>n«rjäger und die Lapreilknechte. In alphabetischer Ordnung der Nameil iolgen in bunter Reihe die Minister, Geheimbdelr-Näthe, Peinliche Richter, Pagenhosmeister, Sammtrhinzvllnackxganger, Eigenbeederheber und Keller, Hofsänger, Hofpcruker und Halbmond- bläser, Schult heism, Amts Vogte und Schreibstuben-Accesisten, C«nt- grasen, Botemneifter ulld Kammermeister. Heppmsörsler, Leibspürrr und Wildmeister. Da sind in dem Verzeichnis viele, viel« Personen zu finden, die, aus allmeärfachsten Familien stammend, sich zu den höchsten Würden empcwgvarbeitet haben. So entschied auf ein Referat eines Ministers bei einer Stellen-Besetzullg Landgraf Ludwig IX. in Pirmasens: ,^Jich statuire absottcke kein Dttmo- polium. Ick- l)abe Exempel, daß Mr Bauern und Soldaten Söhnr besser ausgefallen sind, als die Sohne von gelfiämen und anderen Rathen; jene verlassen sich rächt auf Pvotection." Ter Zettel­katalog umfaßt ettvn 10000 Namen, rmd das Staatsarchiv wird, wenn der Weltkrieg vorbei ist, diesen zur Familien forscknlng gern bereit halten Ernst Beck

Kreis Wetzlar.

Weylar, 11. Febr. Me Inhaber der Opäsch-nvochr m'schen Werkstätten, M. ErrrstL e i tz s«n. und M. Ernst Lcitzftm.. ülrerwiesen der Stadt für verschiedene gemeinnützige Ztvccke 500 00tl Mark. Ferner stiftete:: sie 100 000 A!ark für di« Invaliden-, Mit wcm-. rard Waisenkasse der Firma Ernst Leitz, 100000 Mark für dir Nationalstiftung und 30000 Ndark der Gesellschaft von Freunden und Förderern der Universität Gießen

Vessen-Nassa».

*== Bad-Homburg v. d. H., 11. Febr. Infolge vvrgv« komnchmer Unregelmäßigkeiten wurde auf Äilordnung des Lanh.

' rtsamtres die hiesige Haferslockeufabrik lwlizcilich geschloffen Die vou den Selbstversorgern der Fabrik zur Verarl^eitung überwiesenen Früchte werden turrch die Polizeih'hörde. die alle BarrLlr besäLa^ nahmt«, wieder zurückerstattet.