Nr. 26 Zweites Statt
Gletzener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberheffen) vonnerstag. 3(. Januar 19(8
Krohherzoil. yandclskammer Gießen für die Ureise Gießen. Alsfeld und Laulerbach.
Alling aus bem Sitzsungsberickst vom 15. Januar 1918.
Anwesend sind die Herren: Geh. Kommerzienrat S. Hechel- Heim, Kommerzienrat Schirmer, Kommerzienrat Grüncwald, Kommerzienrat Hoos, Kommerzienrat Klingspor, Noll, Nowack, Kommerzienrat Ramspeck, Rinn, Wallach, Wenncr, Zurbuch und der Syndikus. _
In der Eröffnungsansprache gibt Herr Gehetmer KommerMii- rat Heichelheim einen kurzen Ueberblick über den Verlauf des Kriegswirtschastsjahres 1917 und schließt mit dem Wunsche, daß dem Deuts ä)en Reiche ein baldiger ehrenvoller und dauerlwfter Friede beschieden sein möge.
1 Konstituierung der Handelskammer. Das bisherige Präsidium, bestehend aus den .Herren Geheimer Kommerzienrat Heichelheim als Vorsitzenden, Kommerzienrat Schirmer als 1. stellvertr. und Kommerzienrat Grünewald als 2. stellvertr. Vorsitzenden^ sowie der Rechner der Kammer, Herr Kaufmann Röhr, wurden einstimmig durch Zuruf wiedergewälilt.
2. Einkauf So rganisation der Rüstungsindustrie. Zur Verteilung der Sonderzu Weisungen von Lebensmitteln tm die Arbeiter solcher Industriezweige, welchen eine über das allgemeine Maß hinausgehettde Bedeutung für die Kriegführung züvrnnmt, ist eine Einkaufsvrganisation der Rüstungs- industrre für den Kreis Gießen gebildet worden.
3. Sammel- und Ausgleich stellen für Verpackungsmaterialien. Tie Krieasamtsstesic Frankfurt a . vt. hat die Errichtung von Sammel- und Ausgleichstellen für Verpackungsmaterialien zwecks Entlastung der Eisenbahn in Anregung gebracht. Es wurde durch Umfrage bei' den beteiligten Krei,cn sest- aeftellt, daß aus einer Reihe von Gründen ein Bedürfnis zur Schaffung solcher Stellen im Kammerbezirk nicht besteht.
4. Vertretung von Konsumvereinen rn den Handelskammern. Ter Genossenschaftstag des Zentralver bandes deutscher Kionstnnvereine vom 18. und 19. Juni 1917 halte folgenden Beschütz gefaßt: Es erscheint als eine im Interesse der Allgemeinheit liegende dringliche und verantwortliche Ausgabe der Regierungen und gesetzgebenden Körperschaften des Reichs und der Binckesstaaten, unverweilt dafür Sorge zu tragen, daß den konfum- genosienschastlichen Verkaufsvereinigungen in den bestehenden Handelskammern eine im Verhältnis ihrer organisatorischen und wirtschaftlichen Bedeuturtg zur Allgemeinheit und Gesamttvirtsck>ast des Volkes stehende ständige Vertretung eiugerüumt wird. Tie Handelskammer hat gegen eine Vertretung der Konsumgenossenschaften in den amtlich berufenen Handelsvertretungen durchaus nichts einzuwenden, wenn ihre Vertreter in der gleicksen Weise wie die Vertreter von Handel ilnd Jitdustric gewählt werden, dagegen kann sie ein Recht zur Einräumung einer ständigen Vertretung nicht anerkennen, da dies eine durch nichts begründete Bevorzngilng den anderen Erwerbsständen gegenüber bedeuten würde.
5. G i e ß e n e r H o ch s ch u l g e s e l l s ch a s t. Es besteht die Absicht, eine Gesellschaft von Freunden und Förderern der Landesuniversität zu Gießen (Gicßener Hochschulgesellscksaft) zu gründen, bereit Zweck die Pflege der Beziehungen zwischen der Wisfenschatt und dem praktischen Leben, die Verbreitung wissenschaftlicher Bildung und die Förderung der Universität Gießen sein soll. Die Handelskammer bringt diesen Bestrebungen ihre uneingeschränkte Sympathie entgegen, erklärt ihren Beitritt zu der Gesellschaft und ist auch bereit, der Gesellschaft vorläufig eine Nrtterkunftsstätte in ihrem Amtsgebaude zu geivähren.
6. Aus dem Geschäftsbericht ist folgendes l-ervorzu-
a) Die Deutsche Vereinigung für Säuglingsschutz hat bei den Bundesregierungen die Einführung einer Karenzzeit für Arbeiterinnen der Berufsklassen B und C (Industrie, Bergbau Handel uiü> Verkehr) in Erweiterung des § 137 G.-O. in der Werse lv-antragt, daß die Frauen erst nach Ablauf eines Vierteljahres ffrach der Entbindung wieder zur Arbeit zugelassen werden. Tie .Handelskammer hat hiergegen Bedenken erhoben, weil hiermit eine wesentliche Beeinträchtigung der Verdienstmöglichkett und der .Arbeitsleistungen verbunden sein würde.
b) Dre Ktnegsamtstelle Frankfurt a. M. hatte die Bildung bim Bestell- und Empfangsgemeinschaften ange
regt. deren Zweck es sein soll, daß Firmen, die an den glerchen Bahnhof angeschlossen sind und gleiche Materialien, insbesondere Rohstoffe gebrauck>en, zur Vereinfachung des Transports und der Entladung, ihre Bestellungen gleichzeitig und bei demselben Lieferanten aufgeben. Tie hessischen Handelskammern haben nach Rücksprache mit einem Vertreter des Kriegsamts empfohlen, vor allem aus die Lieferanten der Rohmaterialien bzw. der für sie bestehenden Zentralen lKohlensyndikale, Stahlwerksverband) hinzuwirkcn, daß die Lieferungen möglichst z-usammengesaßt werden.
c) Das Reichspostamt hat zur Hebung des Postscl>eckverkehrs eine A e n d e r u n g d e s P o st s ch e ck g e s e tz e s in der Weise vor- qeschlaqen, daß 1 der Briesverkehr der Po,!scl>cckkunden mit dem Postscheckamt gänzlich von Postgebühren befreit. 2. die Gebühr von 3 Ps. für Ueberweisungen fallen gelassen und 3. die Einzahlungsgebühr für die Zahlkarten dem Einzahler auferlegt wird. Während die beiden ersten Vorschläge die volle Zustimmung der Handelskammer gefunden haben, gingen die Meinungen über die Frage, ob mit der Entrichtung der Einzahlungsgebüln durch den Einzahler auch der Postscheckvcrtehr gefördert lverde, auseinander.
(1) Dem Großherzoglichen Ministerium wurde aus Ersuchen ein ausführlicher Bericht über die derzeitige wirtschaftliche Lage im Kammerbezirk erstattet. ^ . r
e) Ter überaus dringliche Kriegsbedarf hat die Erfassung und Einziehung aller jetzt noch verfügbaren sowohl beschlagnahmten als auch beschlagnahmefreien Sparmetallbestände erfordert tch gemacht Um nun nach Möglichkeit von Industrie. Handel und Gewerbe die unvermeidlich init einer zwangsweisen Eingehung verbundenen Härten ab^nwendcn, sind auf Veranlassung der Krtcgs- metall-Aktiengeieklschaft tu den einzelnen Gebietsteilen des Reiches Vertrauensstellen für freiwillige S p a r me t a 11- abgabe eingerichtet worden, deren Ausgabe die Erfassung aller ab- gakefähigen. mobilen Sparmttallbestärtde nicht nur bei der Industrie, solcherii auch in Gewerbe, Handel und Handwerk ist. Auch für den Handelskoniiverbezirk ist eine solche Bertrauens)tzelle emgerrchtet warden. Ta die Abgabe pon Angeboten über- Sparm-etallbestan^ mir sehr langsam erfolgt, wird aiich von dieser Stelle aus nochmals das Ersuchen an die beteiligten Krn.se gerichtet, alle verfügbaren Metalle zur Anmeldung und Ablieferung zu bringen.
f) Mit der Frage der Zwangssyndizierung der Industrie hat sich die Handelskammer ausführliche beschäftigt. Insbesondere ist die Zusammerckegung von Brauereibetrieben Gegenstand von Verhandlungen gewesen. Im engsten Zusammenhang hiermit sind die mannigfachen Fragen der Uebergangs- Wirtschaft Gegenstand von eingehenden Erörterungen gewesen.
g) Tie Bmchesratsvevordrruug über das private kaufmännische und gewerbliche U n t e r r i ch l s w e s e n hat Anlaß zur gemeinsamen Aussprache zwischen den Handelskammern und Schiklleitern einerseits und der Gwßh. Regierung anderseits
Gemeinsam mit den übrigen hessischen Handelskammern
wiirde
Erhöhung
unterstützt. „ . t t . c'
i) Wegen der Heranziehung des Handels bei der Futtermittel-Verteilung habeu zwischen der Großh. Regierung und den hessischen Handelskammern längere Verhand- lungen stattgefunden, welche zu einem befriedigenden Ergebnis geführt haben. _
k) Tie Einschränkungen im Stückgu tv erkehr gaben der Kammer Anlaß, in einer Anzahl von Fällen Drmgltch- keilsbescheinigungen für solche Waren auszusteNen, deren schleunige' Herbeischaffung zur Befriedigung dringlicher Bolksbedürfntlse dienten, geboten war.
l) Ter Vorort des hessischen Handelskammertags hatte zur Behebimg des starken Mangels an kleinen Münzen die Ausprägung von eisernen 5- und 10-Pf.-Stücken angeregt. Tie Reichsbank hat jedoch auf eine entsprechende Vorstellung den Bescheid erteilt, daß eine Vermehrung der kleinen Reichs- münzen vorerst nicht zu erwarten sei. . ,
m) Zur V ertretun g wirtschaftlicher Interessen des G r o ß h e r z o g t u m s bei den Reichsstellen in Berlin haben die hessischen Handelskammern der Großh. Neuerung den Wunsch zu erkennen gegeben, daß auch für die Folge die geschaffene Stelle eines zweiten selbständigen Beamten bei der Großh. hessischen Gesandtschaft erhalten bleiben möge.
n) Ein schriftlicher Meinungsaustausch unt^: den hessischen
Handelskammern über die Fa h r p reise r h ö hu n g en t m Eisenbahnverkehr führte zu einem Einverständnisse aller Kammern in dem Sinne, daß die sbaffelsörmigen Zuschläge ouvch einheitliche 100 o/oige Zuschläge ersetzt werden. „
o) Nach vorausgegangener Verständigung mit dm Hanoeis- kamMern hotte das Großh. Ministerium des Innern nne Abänderung b«; Verordnung des Bundesrats vom 11. Dezember t9io über die Ersparnis von Brennstoffen und Bel catcht ungsmttveln dahingeli-end angeregt, daß der 6 - U h r - L a d e n s ckr l u tz allgemein eingeführt wird.
7. Mitteilungen. _ r , .
a) Preisbeschränkung für aus dem eingeführre Waren. Zur Unterbindung von Preistreibereien beim Weiterverkauf der aus dem Auslande erngefuhr- ten Web-, Wirk- und Strickwaren werdeir künftig Anträge auf Einfuhrbewilligung, die der Reichsbekleidungsstelle zur Begutach. achtung zugehen, nur dann befürwortet werden, wenn sich der Einführende verpflichtet, die Waren nur mit bestimmten begrenzten Preisaufschlägen weiterzuvetzkaufen und auch seinen Abnehmern, soweit sie nicht Selbstverbraucher sind, eine entsprechende Verpflichtung aufzuerlegen. Tie Verzeichnisse der Peisaussckstäge sonne die Vordrucke der Verpflichtutrgsscheine sirrd auf dem Sekretariat der Handelskammer erhältlich.
d) Zahlungsverkehr mit dem Aus lande. Die Handelskammer zu Berlin hat durch ihr Verkehrsbttreau eine übersichtlich nach praktischen Gesichtspunkten geordnete u. mit Erläuterungen versehene Darstellung über die den Zahlungsverkehr mtt dem Auslände beschrältkenden Vorschriften herausgegeben. Tre Arbeit behandelt in erster Linie die Tevisenordnung mit Ausführungsbestimmungen des Reichsbankdirektoriums, die Borichriften über den Frachtzahlungsverkehr, über Zahlungsverbote gegen das femdttche Ausland und einige andere mit diesem Gebiet der Kriegslmrtlchtft zusammenhängende finarrzpolitische Maßnahmen. Tie Druck) chrif^ kann zum Preist von 1.50 Mark ttebst 10 Pf. Porto vom Verkehrs bureau der Handelskammer zu Berlin bezogen werden.
e) Forderungen an das feindliche Ausland In einem Rundschreiben an seine Mitglieder hat der Deutsche. Handelstag gebeten, nachdrücklich dafür einzutreten, daß die Inhaber von Forderungen an das feindliche Auslanü dem Deutschen Gläubigerschtlhverein für das feindliche Ausland beitrelen. Nähere Auskunft über den Zweck des Vereins, Erwerbung der Mitgliedschaft usw. wird aus dem Sekretariat der Handelskammer erteilt.
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I Darmstadt, 30. Jan. Zu 6 Tagen Hast verurteilt wurden die 21 jährigen^Fabrikarbeiterinnen Kattz. Becker von Eber-, stadt und Marg. Christ. Spengler von Jugenheim, tveil siie
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UivchlLctze Nachrichten.
Israelitische Neligionsgemeinde. Gottesdienst in der Synagoge (Süd-Anlage). Samstag 2. Febr. Borabd.: 5.15; morg.: 9.00- abds 5 35 u 6.10. — Israelitische NeligionsgeseUschaft. Sabbat- stier am 2. Febr. Freitag abd.: 4.55- Samstag vorm.: 8.30?. nachm.: 3.30; SabbotauSg.: 6.10. Mochengottesdiertst: morg. 7.00, abds,: 5.00. __
Briefkasten der Ucdaktssn.
Mttvvvme Anfragen bleiben underücksichttgt.»
Zrau I. w., Sieber. Eftr Anspruch auf Witwenrente besteht nur dann, wenn Sic invalide tm Sinne der Reichsversicherungs- ordnung (mehr als 66r/z Prozent arbeitsunfähig) sind, dagegen^ haben die Kinder unter 15 Jahren Anspruch aus Waisenrente. Antrag ist aus der Bürgermeisterei oder beim Bersicherungsamt zu stellen.
y. 3. hier. Tie Kriegszulage lvird nur bei Krieg sdienst-
beschädigungen gewährt: sie kommt, da es sich, bei Ihnen Tun eine Tiensibeschädigung aus Friedenszeiten handett. für Sie nicht in Frage.


