Ausgabe 
20.11.1917 Zweites Blatt
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. 273 Zwettrs Blatt

nt täglich mit Ausnah,ne des So,mt«gS.

*67. Jahrgang

Beilagen:Gietzener ZamilievdlStter" und Ureisblatt für den Ureis Gießen".

Postscheckkonto: Frankfurt am Main Nr. **686. Vaittverlehr: -ewerde-ank Siehe».

Giehener Anzeiger

Seneral-Anzeiger für Gberheßen

Dienstag. 20. November 19*7

Zwillingsrunddruck und Verlag.

Ar ühl'fcheUnwersiläts-Buch-u.Steindcukkerei.

R. Lange, Gießern

Zchristleitung. Eeschäftrstelle und Druckerei:

Schulstraße?. Geschäftsstellen Vertag: e=a© 51 , Schriftlettung: e=^ 112 .

Anschrift für Dro htaachrtchten: AnzeigerGießen.

Mschversorqung, insdesondere Hausschlachtungen Md Abgabe von Speck aus hausschlachlungen.

Seit kurzem find die neuen Bestimmungenüber die Nagelung frg Fleischverbrauchs und dea .Handel mit Schweinen" nebst den für Kesser erlassenen Aus füh r ungsbestimm nngen in Kraft, von föjgn das Wichtigste nächsteh-ond I ?rvorgehoben werden soll:

Die Veräu ße rung Don Schweinen mit einen: ,

?* x/v- -uv*, u u du- t u uij u iu n o ffy iimc i ti t u init einen: Lebend^ von mehr 25 Kilo«r:amn: oarf, auch wem: es sich nicht um L^acistsüNveine handelt, nur an Beauftragte der Viehhandelsver- s-äade ftsolgen. AtlsnalMsweise kann, das Zuständige Kreisaint Züch- die Genehmigung zur freihändigen Veraustenmg und zum freihändige!> Erwerb von JuchtjchweineN (Zuchteber:: und Züchte sauen) mit einem Lebendg-ewich öim mfjyc als 25 Kilogramm gl^ ßvttm Bei Hvch^MckZLn darf diese Genelunigung nicht versagt werden Ob eine Hoich^ucht vorliegt, entW'idet die Landwirt-- ftvftskamnwr. Das zarständige Kce:sa,nt kann ferner die Ge::ehn:i- tflOiQ zum Erwerb von Emlegeschjwnn-en nicht versagen an Land­wirte, sowie an Krankerrhäuts-er und ähnliche Atnstalten. die Kur Kerforgunq der von ihn«:: zu verköstigenden Personen, ferner an qßoe rblkfc Betriebe, die sur Versorgung ihrer Angestellten und Arbeiter Schweine selbst mästen, und sclKeUich an anerkannte Mast­anstalten urü) an Personen oder Anstalten, die sich über den Besitz der Jur MÄttrng erforderlichen sreigegebenen Futtermittel ans- weste!'. Die Genehmigung zun: Enverb von Einleg es chweinen ins vorgenannten Fällen sch ließt die Genehmigung zur Veräußerung jolchkc Schweine innerhalb des Groß,Herzogtums ein. Die Genehnü- K 0 vSl«fugms zur Veräußerung rmd j'irni Erroerb solch,er Schweine don Landwirt !M Landivirt innerhalb derselben Gemeinde steht dem Bürgermeister zu.

Die vorerwähnten Bcgunmungen waren durch den Umstand veranlagt, daß der freie Hansel für Zucht- und Nutzschweine be­liebig hohe Preise. izühtte, und daß, der Schleichhandel und die heimliche Schlachtung aus dwfer Qmtle gespeist rourden. während für die Sch'lacht'vi^mtLge chie Tiiere nur Kum geringen Teil lmsgebrackl werde:: konnten.

Hinsicktlich der 5) anss chlachtu ngen sind erhebliche Aende- wagen nicht eingettetnr Mßer .HartsMachtungen vm: Rindvieh und Schveinen dürfen Hcrusschlachtungen von Kälbern jeden Alters, von Schafen :vrld Ziegen jeden Alters mir mit Genehmigung de4 Kreisamts vorgenommen werde::. Bei Kälbern und Ziegenlämmern ist die Genehmigung zur .Hausschjlachtung davon abhängig, daß in der Wirtschaft des SelbWersorgers geboren mtd gehalten worden sind. Die Gesuche um Gerwhmigrrng zur Hausschlachtimg smd bei der Unständigen Bürgermeisterei (Oberbürgermeister, Bür­germeister) einzureichm.

As lleb>erivach-,lM.gsper so nen für Hau sschla chtungen sind, wie 'Mer, die znsMchigen Fleifchjbeschauer bestellt. Derjenige, der eiWMgmvehNligungspstichitige Hausschlachttmg vorrrehnreni tzvitl, od, naütiem ihm der schriftliche Bescheid über die erteilte Ge­nehmigung zugegangen ist, dem zu ständigen Fleischbeschau er Tag und Sttnide, sowie Ort und Stelle, an Herren er die Hausschlach- ümg vornehnren will, vechitrzeitig anznzeigeü:. Fleisch, zur Selbst- verforgnng darf aus Hausfchlachtungen, dre zwischen den: 1. Sep­tember und 31. Dezember erfolgen, höchstens für die Dauer eines Jahres, aus .Hausschlachtungen während der übrigen Zeit höchstens für die Zeit bis zum Schlüsse des Kalenderjahres dem Selbstver­sorger belassen werden. Deshalb hat der Fleischbeschauer nach dev Feststelllmg des Schlachtgewichts das Überschuss:ge Flusch abzu­trennen, zu beschilagnahmeu und für Uebernahme durch me voitz dem Kreisamt bestimmte Stelle zu sorgen.

Me Abgabe von Speck aus H a u s schl a cht u n gen ist nun einheitlich für das ganze Reichsgebiet festgesetzt. Es s:nd folgeirde Speckmeirgen an den Kommunal verband abzulrefern; wenn das Schlachtgewicht des Schiveines beträgt^ mehr als 60 bis 70 Kg. einschl.: 1 Kg., mehr als 70 bis 80 Kg. einschl.: 2 Kg., mehr als 80 Kg.« für weitere angesangene je 10 Kg.: wertere je 0,5 Kg. ^ . .. . o ^

3$ das Schwan ftüher zur Zucht benutzt worden, so^imd 3 v. H. des Schlachtgeivichts in Speck)abzuliefer,: .

Xer Fleischibeschauer hat unmittelbar nach der Feststellung d«S C<blachtgetvül/t-' die von dem Hausschlachter abzugebende L,pcck- totngt'm einen: Stück :rnd ohne Mnochen (Rücömttpeck) loszu- trennen, zu beschlag::alMen und für die sofortige richt^e Abl:ese- ru,:g m: die vom Krelsamt bestimmte Stelle L-orge zu tragen. Tas Kreisamt kann jedoch auch für bestimmte Gemeinden oder für de:: gauzm Kreis anordne::, daß der von dem Fluschbeschauer ttmnte und beschlagirahmte Speck den: Besitzer zur wntecen «elxrndlung (Pökelung und Räucherung, bzw. Trocknung au der Lus!) überlassen sverde. )n diesem Falle I>at der §lnschbschauer den Mir Ablieferung bestimmten Speck minde,tens an vrer Ecken der Shoarte mit dem Fleischbeschaustempeltauglich als Zeichen der Leichlagnahnie zu versehe::. Ter Besitzer hat den so beschlagnahmten Spck in gut haltbar gemachtem Zustande an d:e vom Kre:samt de- «mmle Sammelicell« abxuliefern Ti- obyür-f«nd« M«ng° v«. mindrrl sicl> hiordei um 20 v. L>. i>^s ßteroufK»- icr Preis nir d«s Mund HÄtbar qemachten lgeriruchrrieir oder lufttrocknM) Specks ^trägt 2,50 Mart für das Pfund. Kalls der Speck m fnschem Mmrde abNckiefern tfc wird für das Pfund s Marf verglttep Tic Bcrpfli-chpung »nr Abgabe von speck entfallt bei .ha is- sÄlacktnngeri pan Schtveinen in ge>vcrbllch«l Beirreben, Kranien- Wckern und ähnlichen Anstalten, dre «am Kvmmunal'o«lm>Ä> als Selbstversorg-er anerkannt worden suck>, und durch ^elost-- verforger, d<nen nach den gelinden BesttmmnnEN b^: beson- decs an,'trengender Arbeit im Venvaltmigswege ^-ettzulagen ge­währt werden Muren <^)er zu deren Haushalt solche Personen ge-

^Ter Selbstversorger hat anzugeben, mnerhalb welcher Zeit er die Flcischvorräte verlvender: wäll. Für dr-ese Zeit erhalt er für sich ui ca die von ihm M verköstigenden Personen nur so v^Ie Meist als ilym nach Ki'u-n her Vorräte noch zustehen. x\t

Anrechmmg des Fleisches von Kalbern und Schwemm be:Hm:s- schlackckungen hat gewisse Aenderungen erfahren. Wm Kälber vor Erceist üing ein's Mters von 3 Wochen hcrilsschlachtet, spart der AllgeviEinheit Milch für die Bollmilck)lversorg:mg: deshalb wer­den ind' - Kälber mit 500 Gramm WockMkoprmenge auf den Gerb',t,vi wrg e rverbrauch angerechc:et. Die Sck/iveme können, da Gerste nicht verfüttert iverdan darf, nicht ans schwere tvewntste gebr^ch! nwrdcn: ihre frühere Abfchilachtuna tvotz^rmgen Ge- mkljtie kr gibt aber stark ivasserlrÄt^es Flersch und btel Kno­chen D'ttrrlb w-erden leichte Schweine unter 50 Kilogramm Scht-nst. gs-mickt mit 700 Gramm, bei 5060 .Kilogramm Schlacht- gewicht mit W0 Gramm, alle übrigen ohne Unterschired 500 Gramm auf der: WivEhenkopfverbrauch angerechnet werde,:. Ebenso wie Mitzbret wird das Fleisch von Ziegentämmern un Alter dm: weniger als 4 Wochen, auch wenn es sch rnch-t um Haus- Wachtungen handelt, mit 500 Gramm auf den Kopf und dre Wvckrr in Mrechnmus gebracht.

Fleisch und Fl eichwaren,, dre aus der HaMschlachtung ae wvnnen und den: Sttbstversorger zur SÄbstversorgung überlasse: Verden dürfen im Geg<ms«h M dsn bisherigen Bestimmungen gegen SntMlt nur cm den Kommunakverband ober mit dessen Ge- nchmüwTwf abqLgvbe:: werde::.

, Fleisch, das aus Notschlachtung«n anfällt und ohne E'mWe^ung fttr d«: menfchllchen Geuutz als tauglick befimden wird, umerliegt der W ist m der Regel

von dem .Konmru,mlverdand zu einem durch Sachverständige der allgemeinen Preislage entspvechieNd zu bestimmenden Preis zu übernehmen. Den: Besitzer kam: jedoch auf Antrag das Fleisch zu den gleichien Bedingrmgen überlassen soerden, wie sie für Hausschlachtungen vorgesehen sind. Auch können solche Schlacht- tiere an mehrere Besitzer (Selbstversorger) unter den gleichen Bedingungen abgegeben werden. Für die Aufrechnung sind da bei Die oben ettEmtcn Vorschriften maßgebend.

Tie Au s f u hr von Fleisch und Fleisch waren, mit Ausnahme von Wild und .Hülinern, aus dem Großherzogtu in ist verboten. Tie Ausfuhr von Fleisch und Fleischwaren, mit Aus­nahme von WÄd und Hühner::, ans einem Kommunalverband, in eine:: anderen Kvnrnnmäl!verba.nd des Grvßherzogtums ist nur mit Genehm: grmg des Krcisamts gestattet.

Der Vollständigkeit wegen sei bemerkt, daß die den Fleisch- befcha:lern übertragenen Obliegenheiten von dem Kreisamt in Ermangelung der nötigen Zahl von geprüften mckr amtlich be­stellte:: Fleischbefchaireri: auch an andere geeignete Personen über­tragen werde,: köimen.

en

Aus Stadt und Lauv.

Gießen, den 20. November 1917.

Poftlagernde Sendungen.

Auf Anordnimlg der Mständigvn Militärbehörde:: b.^ «chtig-sn zur Ernpftrngnahcne postlagernder Se-^ungen:

1. die von den Polizjeibeh«irdei: am Wohnort des Enrp- fangsderechttaten eigens zu dem Zweck ausgestellten besonderen Ausweise. Sie miiffen den VermerkAus­weis zur Empfangnahme postlager,rder Sendungen" tragen und mit der Personalbeschreibung, der Photo­graphie und der beglaubigten eigeirhändigen llnter- ickpttft des Jn.habers versehe,: sein.

Soll der Ausw-eis auch> zur Mholunig von sogenonn- Chiffres^endungen dienen, so muß er auch die Angabe der Chiffre enthalten;

2. die in: Inland ausgestellten deutschen Pässe und

3. die vorg-vschriebenen Ausweise zum Aufenthalt in See­bädern, soweit sie alle nach 1. in die Ausweise zur Empfangnahme postlagernder Sendungen aufzameh- ,wenden Angaben enthalten.

Sonstige Au-sweche oder Pos tausweis karten berechtigen nicht zum Empfange postlagernder Sendungan.

*

** Auszeichnungen. Dem Unteroffizier Willi Helfer und dem Mvrikverwalter Bi^eldwebel Emil Kin­kel wurde das Eiserne Kreuz 2. Klasse verliehen.

** Haus schl ach tun gen. Auf die in der heutigen Niunmer 'imferes Blattes vsrössentlichte Bekannttnachung über Hausschilachttumen und die Gesuche zu deren Geneh­migung wird besonders hingewiesen.

** Sprechstunden bei den Be am ten des Ki>m- munalverbands Gießem Der KommunNlverband Gießen ist mtt Arbeit überlastet. Me Einführung von Sprechstunden ist daher jetzt zju einem unabweisbaren Be­dürfnis geworden. Es wird deshalb hierinit öffentlich be- kanntg-egeben, daß diejenigen, die glauben, ihre Angelegen­heiten bei dem KommunalVerb and persönlich betreiben zu müssen, dies v>om 26. November d. I. ab tätlich nur in der Zeit von 10 bis 12 Uhr vormittags tun können. Näheres siehe Bekanntmachung in heutiger Kummer.

** Beschädigungen der Telegraphenanla- gen durch Baumfällen. In der Zeit des Baum- Mllens :verden an den Straßen und in den Ortschaften die Reichs-Telegraphen- und Fernsprechleitungen durch! un:- stürLende Bäume oder durch heradsällende dleste häufig be­schädigt, iveil die Personen, denen das Baumfällen obliegt, in der Regel die zur Sichemum der Telegraphenanlagen gegen Beschädigungen erfvrderttchen Borkehrccngen über­haupt nicht oder nr ungLnügend-enl Maße treffen tntt) es unterlassen, von den bevorstehenden Arbetten der nächsten Postanstalt rechtzeitig Mitteilung zu machen. Da auch sahr- lastige Beschädigungen der TelegrapHerranlagen im 8 Kl8 des MickMsttafgesetzbuches mit Strafe bedroht sind, wird den Bau:,Besitzern e:npfohlen, die nächste Postanstalt von der bevorstehenden Baumfällimg so rechtzeitig zu benach­richtigen, daß die Entsendung eines Beamten zur Sichert:ng der Leitungen veranlaßt tv-erden kann. Dadurch erspart sich der Baunrbesitzer Unannehmlichkeiten; alle Kosten für die Sickerung de: Delegraphenleitungen trägt außerdem in diesem Falle die TelegraphenvermÄtung.

** Dieb st ah t. A: der Nacht zum 19. November wurde aus einem iu dem Schiffenberger Weg gelegene:: Sägewerk ein 19 Meter langer und 15 Zenttmeter breiter Leder-Treib­riemen gestohlen. Die Tat ist von Sonntag morgen um 6 Uhr bis Montag morgen um dieselbe Zeit geschehen. Wer über die Tat Auskunft z!u geben vermag, insbesondere wer Wahrnehmung«,: über verdächtige Persivnen gen:acht hat, die sich zur trittschen Zeit in der 9täho des Tatorts auf- hielben, wird gelwten, dies der hiesigen Kriminalpolizei mitzuteilen.

** Gieß euer Hausfrau en-Verein Donnerstag den 22. November, abends 8 Uhr, findet im großen Saal des Hotels Fürstenhof die ordentlick)e Hauptversammlung des Vereins statt. Meichizeittg veranstaltet der Beocü: eine Ausstellung von Schuhen, die von Teilnehmerinnen <nt den LehrÄrrssn gefertigt wurden. Das Material für die Sch,che lieferte teils der Bevern, teils wirrde es von ehemaligen Sichülermnen gestiftet. Erfvenlicher- weise stellten sich viele der letzteren in den Dienst der Sache. Die meisten fertigten 2 oder mehr Paare, einzelne sogar 68 Paare. Di» Lehrkurse bestehen seit 1 Jahr. Ettoa 500 Schülerinnen, dar­unter viele auswärtige, .nahmen daran teil. Manck)e von ihnen betteiben das Aarsertigen vo,: Sch,chen heute als Beruf. Die Aus» stell?mg soll dem Beschauer zeig«::, wie man sich selbst Schuhwerk beschaffen kann, das sich:richt allem für 'das Hicrus, sondern a::ch für die Straße eignet. Neben den Schuhen sind auch Strümpfe zu sehen, an denen das Ausbefsem durck)« Flicken dargestellt ist. Bei oer Knappheit an Stopfgarnen ist dies ein wiMommerres Mittel, zerrtsfenr Strümpfe ,nieder bvcr«chbar Zu machen. Ter Vorstand ge­denkt in kurzem diese Att der Instandsetzung von Strümpfen in Kursen zu lehven. Schriftliche Umleitungen zu dieser Arbeit sind in der Musstbllrmg erWrlich.

** Der Deutsch« GisenibahUer-Berband. OrldverwaLung Gießen, hält am DmrnerSbalg den 22. Nov., abonidS P:E 6hr Uk^, im Dvkale Ho-del Lenz («am Bahnhof) emo SSerj'ffjTtmücm] ab. Siehe A:^-e.ige.

** Der Hessische Landesverein vom Roten Kre«z schreibt: Das Hessische Rote Kreuz (Landesveneni und

Alice-Frauen verein) hat im bisherigen Verlaus des Kneges: 1. Zu* besgaben für 4 Millionen Mark ent die Front geschickt: 2. Laza­rette und Soldateuheimc im Feld andauernd mit Liebesgaben ver­sorgt. desgl. alle sich meldenden ins Feld rückenden Soldaten: 3. wr die Beschaffung von Liebesgaben zu Weihnachten 1917 für dre Truppen, Lazarette :md Soldatenheime im Feld m l^ntemschaft mit den Bewohnern des Großherzogtums 548 000 Mark cng- gebracht und darüber hinaus selbständig bettächlliche wertere Mtttet bereitgestellt: 4. an jedem Weihnachtsfeft alle m den Reserve- und Veveinslazaretten des Großherzogtums liegende verwundeten und kranken Soldaten beschenkt; 5. einen Vereinslazarettzug aufgestellt, ausgerüstet, mit Personal ausgestattet und bettieben: 6. einen zweiten von der Evang. Landeskirche ausgestellten und ausgerüste- ten Vereinslazarettzug mit Personal ausgestattet und betrieben'

7. an den wichttgsten Bahnhöfen Hessens Verpflegungsstellen und Verband- und .Kranken-Ersrischungs-Stellei: eingettchtet und mtt seinem Personal bettieben; 8. an Orten mit Lazaretten durch lerne Kräfte und mit seinen Beförderungsmitteln die Verwundeten von den Bahnhöfe:: nach den Lazaretten verbracht: 9. dauerrcd gnärm- liches und weibliches Pflegepersonal ausgebildet und im Mappen­gebiet sowie in den Lazaretten der Heimat verlvendet. Die .Kosttst für die Bekleidung und Ausrüstung dieses Personals belaufen sich auf rund 100 000 Mark. 10. Das Hessische Rote Kreuz hat ferner in der Heimat 70 Vereinslazarette mit rund 4000 Betten errrchstet, in denen über 58 000 Verwundete mit über 2 900 000 Verpfle- gMrgstagen versorgt wurden; 11. allen vonJttupPen an der Front, von Lazaretten, Feldgeistlichen, einzelnen Soldaten und deutichenl .Kriegsgefangenen geäußerten Wünschen nach Lesestoff entsprochen: 12. für die Versorgung der Truppen mit Mineralwasser 5000 Mark aufgewendet; 13. unsere hessischen Truppen mit Bade- und Des- infettionswage:: ar^gestattet, die einen Gesamtaufwand von rund 57 700 Mark beanspruchten; 14. weitere 57 000 Mark ausgewendet, um drei hessische Divisionen mit Krankenkrastwagen zu versehen; 15. in der Vermißten-Ermittelung mit gutem Erfolge - weitcr- tzcarbeitet und zur Beschafftrng von Liebesgaben sowie zp t^eld« Unterstützungen für kttegsgefangene Deutsche rund 300 000 Mark aufgewendet; 16. an Angehörige von zum Heeresdienst Einge­zogenen, an Ehefrauen, die ihrer Niederkunft entgegensahen, an Kttegsinvalide, an Deutsche, die aus dem feindlichen Ausland ge­flüchtet sind, an Familie,: im Etappeugebiet verwendeter Sanitärst Mannschaften Unterstützimgen usw. im Betrag von.rund 100 000 Mark gezahlt; 17. für die Erteilung von unentgeltlichem Unter-, ttcht an Kriegsbeschädigte 23 verschiedene Lehrgänge eingerichtet, desgl. eure bäglicbe Sprechstunde, in der unentgeltlich Auskunft über rechtliche und geschäftliche Fragen erteilt wird sowie Gesuche :md sonstige Schriftstücke kostenlos angefettigt werden; 18. eine Lese­halle eingerichtet, die den Verwundeten unentgeltlich Zeitungelr> Bücher, Gelegenheit zum Schreiben und Ersttschnngen bietet. Sie zählt mehr als 30000 Besucher. Sollen toir befähigt bleiben, diese und noch andere Ausgabe:: bis zum Ende des ^Krieges und soweit möglich über den hoffentlich baldigen Friedensschluß hinaus zu lösen, so bedürfen wir erheblicher weiterer Mtttel. Wir bitten beglich, sie uns nicht zu versagen.

** Die Kopfdüngung der Wintersaaten ^>arf nicht versäumt werden. Sie geschieht nach dem Ergrünen der Saa­ten und während des Winters bis zum Frühjahr. Bodenart mtb Wetter müssen bei der Düngung selbstverstürrdlich berückstchttgt werden. Kalisalze in Verbindung mit Thomasmehl werden am , besten anck im Winter bei trockenem Frost und nicht zu hoher Schneedecke erfolgen. Superphosphate, Ammoniaksuperphosphate sowie Stickstofspräparate werden dagegen vor Beginn des Pflan- zcnwuchses gegeben. Salpeterarten gibt man in mehreren Würfest bis znm Schossen, doch muß bei der Düngung die Durchläsftgkett des Bodens in Bettacht gezogen werden. Auf betaute und be- rehnete Pflanzen darf künstlicher Dünger nicht gestteut werden. Beim Düirgereinkarlf ist gerade in der jetzigen Kriegszett große Vorsicht geboten.

** Im Schwarz-Weiß-Theater, SelterSweg 81, wird von heute bis einschließlich Freitag den 23. Nov. das Kriminal­dramaDas Geheimnis der Diamantenfelder" im Fllm vorgeführt.. Außerdem enthält das Programm noch das LustspielMilli Mayer, wo bist Tu?", sowie schörre Naturaufnahmen. Sielie Anzeige.

** Im Hotel Fürstenhof findet herrte abe:rd Kvstzert statt. Mittwoch abcnrd wird ein Konzert in: großen Saale unter Mitwirkung bedeutender Künstler veranstaltet. Siel>e Anzeige.

Kreis Büdingen.

^'O rtenberg, 20. Nov. Prinz Hans zu Stolberg-Roßla erhielt das Hessische Kriegsehrenzeichen in Eisen. 2r: Prinz befin­det sich seit Anfang im Feld, ist 'bereits im Besitz des Eisernen Kreuzes. 1. und 2. Klasse ustS der Hessischen Tapfe cf ei t§n»ed all l<

Kreis Friedberg.

^ Friedber g, 20. Nov. Das Eiserne Kreuz, früher die Hjessrsche Tapserkeitsmedaille, erhielt der Obermattose Heinrich Stumpf. Melback. Das Eiserne Kreuz erhielt der Kriegs- fteiwillige lluterofftzier Leopard, Sohn des hiesigen Bürger­meisters. Nieder-Rosbach. Das Eiserne Kreuz und die Hessische Tapferkeitsmedaille crlstelten der Musketier Konrad B u l l m a nn und der Schütze August Stengel.

Slarkenburg und Nheinhessen.

** Da rmstadt, 20. Nov. Der Richard-Wagner-Bevein ver­anstaltet am 21. Nov. sein nächstes Konzert, bei dem das Berliner Terzett (Knüttel, sichre ns, Böhm) sowie Konzertmeister Drumnt Mitwirken.

Kreis Wetzlar.

va. Wetzlar, 20. Nov. Nach der Generalversammlung der .Herdbuchgesellschaft für dos Vogelsberger Rind beträgt die Zahl der Mitglieder jetzt 808 gegen /06 im Vorjahre. Auch die Zahl der im .Herdbuch eingetragenen Tiere ist von 1026 auf 1252. ge» sttegen. Von seiten der Landwirtschastskammer wurden für die Anlage guter ZnchMlle, sowie für Jungviehaufzuchtvrämien und Srierhattungspwämien 5575 ALatt zur Verfügung gestellt.

ra. W.erdorf (Till), 20. Nov. Kanonier Kart Münch, in einem Feld--Art.-Reg.. wurde mtt dem Eisernen Kreuz aus­gezeichnet.

vessen-Nassau.

= Frankfurt a. M., 19. Nov. Bei einem Einbruck. :n v^rS Goldwarengeschäft von Ehrlich, Zeit 81. echeuteten die Dttb« Uhren, Goldwaren und Juwel-en im Werte von 60 000 Mark« Im Reuckenveg kam es in der Tanl>eimerschen Tapetenband! ung» zunsfteu Einbrechern-und dern> Besitzer zu einem Kampf mit Revol^ vern, in dessen Verlauf die Diebe ohne Beute flieh.:: mußten.

. -- F r a n k f u r u. M., 19. Nov. Eine seckskö, fige Eindrecber-

bande rm Alter vor: 1623 Jahren wurde l>eutc Fnil) lvegen zahl^ mrt>er Woinnings- und Ladeneinbrüche verhafte:. Die Gesellschaft abwechselnd zu dreien aus, wobei sie brupt- sachttch Wasche urrd Zigaretten enttvendete. Das Dieb-gut wurde dann nach auswärts an Hehler verckauft. Der Wcwt der gestolileuen .Dausende. Einem Bestohlenen konitten für ^000 Mark Wasa>e rvreder zurückgegeben werden.

/ . ^ E>öchß_a. M., 20. Nov. In einem Hause der Iahnstraße, dasMrzert mcht bewohnt war, wurden in der vergangenen Nacht mehrere Einbrecher von einen: Schutz inann über ras cht. Es nitspann ftch sofort ztmschen den Dieben und dem Beamten ein crbitteitcÄ Rtzpren, :n defsen Verlaus dieser von seiner Waffe Gebrauch in achte. Hrerbe: wurde em Einbrecher niedergesck-osftu und sofort gerötet' der oiibere wurde kampfunfähig gemacht.