Ausgabe 
14.11.1917 Zweites Blatt
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LreiS Büdingen.

# B üd ingerr, 14. Nvv. Das (Hfente Kreuz, früher die Hrffffchv TapferckertsmÄiaÄle, erhielt der idwjraöTnft Wilhelm Wiegand, das Oesterreiichische Eisern« V^rdven-siEreirz., früher das'Heffifche Krio^ehrenzeick-en, affyAt der Gcfveil« Otto Wiest- ner.

# d ingen, 14. Nov. Das Eiserne Kreuz erhielt der Gefreite %««[{; Schmück.

# Wvl f, 14. Nvv. Das Eiserne Kreuz erhielt der Reservist Korittkc.

Kreis Friedberg.

^ Griedel, 14. Nvv. Das Eiserne Kreuz erhielt der Schütze Erwin Fenchel.

Starkenburg und Nhcinhessen.

I. Darm stad t, 13. Nov. Zurzeit werden im Festsaal der Lrnmgemeinde Passimpsfpiele in enger Anlehnung an die Ober- ammergruer Spiele vorgeführt. Die Bedenken, dieses Volksspiel aus bem Oderammergauer Rahmen herausgenomn.en zu sehen, werden bei einem Besuch, der Aufführung frcrftratt Sie ist würdig und vermittelt vielen, die sich den Besuch Oberammergaus ver­sagen rnÄssen einen guter: Eindruck jener bodenständigen dramati- schen Volkskunst.

Kreis Wehlar.

stxr. Wetzlar, 14. Nov. In der Nacht von Samstag auf Sonntag verunglückte hier der Rohrfrwnver Ludwig Müller. Der Verunglückte hat über zwei Jahre an der Front gestanden und besitzt das Eiserne Kreuz zweiter Klaffe.

Hessen-Nassau.

j (^Marburg, 14. No-v. Die ^amnilungen für die Deutsch- landsspende für SLu.glinqs- und Klemkinderschutz ergaben im diesigen Kreise über 8000 Mark. Nicht ganz ein Drittel dieser Summe entfallt auf die Stadt Marburg. In: Korn haus am Südb-ahichof ist für die Selbstversorger der Kreise Marbirrg und Kirchhain eine Graupenmühle eingebaut wordvr:.

Geleichrs-rc^rL.

I. Tarmstadt, 13. Nov. Vom hiesigen Sckwffengericht er- hielt eine Studentin der Philologie zwei Wochen Gefängnis. Sie besuchte von hier aus die Uräverfität Frankfurt a. M. Als sie ihre Mouatsfahrkarte perlor, ,änderte sie den (bültigkeitsver- mcrk einer abgelaufenen Monatskarte ab. Gelegentlich einer Kon­trolle der zweiten Wiagenklasse wurde sie beanstairdet, weil sie mit einer Fahrkarte der dritten .Masse die höhere Wägenklasse be­nutzte. Dabei sah man sich die Monatskarte etwas genauer an und entdeckte die Fälsämng.

Bekanntmachurrg.

Urrsere , Bekamrtmackmng vom 31. August 1917, die im an­geschlossenen Abdruck I wiederholt wird, hat nicht volle Beach­tung gefunden: außer zahlreichen nicht gerverbsmäßigen Her­stellern von Obstwein haben sich auch eine große Anzahl von In­habern gewerbsmäßiger Keltereien nicht bei uns gemeldet.

Wir ineisen nunmehr auf die §8 4 und 9 der Verordnung vom 5. Angust 1916 und der sie abÄrdrrnden Verordn.ung vom 24. August 1917 hin. Die geimnnten Paragraphen sind in dem

m: geschlossenen Albdruck II wiedergegedien. Auf Grund der be­reits oben erwähnten §§ 4 und 9 wird hiermit an alle melde- säumigen Hersteller von Obstweinen das Ersuche:: gerichtet, uns über die Beschaffung ihrer Rolfftoffe, deren Berarbritur:gAus­kunft zu geben und den dazu :rotwerü)igen Fragebogen bei uns ein zu fordern.

Die Auskunft oder Anmeldung hat bis zum 15. diovember zu erfolgen, alsdann werden wir rücksiäftslos mit Stellung von Strafanträgen Vorgehen.

Berl:n SW68, den 5. November 1917.

Kriegsgefell schüft für Wefturbst-Einkauf und -Verteilung, G. m. b. H.

Härtel.

Abdruck I.

Aüi Grund der Verordnung vom 24. August 1917 (Rkfichs- /Gefetzbl. S. 729t zur Abänderung der Verordnung über die Ver­arbeitung von Obst vom 5. August 1916 (Reichs-Gffetzb S. 911) bedürfen nunrne'hr sämtlich^ Keltereien (auch Kleiukelterei ^ ,owir die mehr als Si) Doppelzentner Rohstoffe im Führe verarbeitenden nich,t gewerdsmästige:: Hersteller von Obstwein der Genehmigung der Kriegsgesellschaft für Weinobst-Einkauf und -Verteilung G. nr b. H. Berlin SW 68, Kochstratze 6 III, sowohl für den Mschl'ust von Verträgen über den Erwerb von Obst aller Art irnd Rhabarber zur Herstellung von Obsttvcin als auch zum Absatz von Obstwein.

Wir fordern alle bei uns noch nicht kontingentterten Apfel- 'irnd Beerenweinkel dere i en und die vorstehend bezeiichineoea nicht gewerbsmäßigen Hersteller von Obstwein hierdurch auf, sich bis zun: 15. September 1917 schriftlich bei uns zu melden, damit wir ihnen einen Fraegbogen: zur Feststellung der Unterlagen für eine Kontin- gentierung zu senden können. > '

B»erl i n SW 68, den 31. August 1917.

Kriegsgesellsch>aft für Weinobst-Einkauf und -Verteilung G. m. b. H.

Härtel.

Abdruck II.

§ 4. Wer Obstko-nserv-en, Obstwein oder Obstbranntwein her­stellt oder absetzt, lxtt der Reickfs stelle für Gemüse und Obst Und der zuständigen Kriegsgefell schaff (§ 2) auf Verlangen über £te Be- jdxiffimg der Rohstoffe, über deren Verarbeitung und über der: Absatz der Erzeugnisse Auskunft zu geben.

§ 9. Mit Gefängnis bis zu einein Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft:

1. werden auf Grund des § 1 erlassenen Bestimmungen der Relais­stelle für Gemüse unb Obst zuwiderhauoelt;

2. wer entgegen der Vorschrift des 8 2 Obstkonserven oder Obstwein ohne b-enl-nrigung der zuständige:: Kriegsgesell schaff absetzt;

3. wer entgegn: der Borschnifi des 8 3 Obst ertvirbt;

4. wer eine nach § 4 verlangte Auskunft iricht in der gesetzten Frist ertellt oder wissentlich unvollständige oder imrichtige Angaben macht.

Neben der Strafe kann in ^den Fällen der Nummer 1 3 auf

Einziel-ung der Vorräte erkannt werden, auf die sich, die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.

Berlin, den 24. August 1917.

Der Stellvertreter des R ichskanzlers.

Dr. Helfferich.

Valerlündischer Hilfsdienst.

Aufforderung des Kriegsanrts zur fteiwilligen Meldmrg gemätz ß 7, Absatz 2 des iGef^es über den vaterlärchischen HilfsdiMst.

Helfer für die Etappe!

In dem gewaltigen, von unserem Heere besetzten feinde l i ljc n Ge b ie t werde:: zur Berivendung bei Militärbehörden!snoch, zahlreiche Hilfskräfte benötigt. 'Das Interesse des Vaterlandes verlangt, daß. taugliche und entbehrliche Kräfte her Herr.rat fkfi zu diesem Etappendienst zur Verfügung stellen. Zahl- reichte kriegsverwendungsssähige Militärftn'sonwr müssen im bo setzten Gebiet noch für den Dienst an der Front freigemacht werden.

Die Lebensbedingungen im besetzten Gebiet sind durchaus gün' ig. Gute Entlohnung und reichliche Verpflegung werden ge- wäl-ri Und was bedeutet die Notwendigkeit, slchi in fremde Ver­hall risse einzugemöhnen, gegenüber dem! Maß von Opfern und End» bchitungen, das unsere Krieger seit Jahren fveltdig ertragen!

Männliche Hilfskräfte jeden Alters, auch Jugendliche, können, iRvtfirt sie geeignet befunden werden, Beschiästigung im besetzten Ge­biet in: Westen finde:: und zwar für: Gerich,tsdienst, Post- und Tele» graübendienst, Botendienst, Technisch^:- u::d Eisenbahndienst, als Kutscher, Bäcker, Schlächter, Handwerker j>eder Art oder als Hilfs- schreiber, sowie in: Sicherheitsdienst (Bahnschutz, Gefangenen- und Gef äi:g nisbewachungl.

Personen mit französischen und flämischen Sprachkenntnissen werden besonders berüch'ichiigt.

Wchrpfliächige können nicht angenommen werde::, mit 9 Gh 3» nähme der 50 o/o oder mehr erwerbSbefchränkten Kriegsbeschädigtm.

Ws Entgelt wird gewährt: Freie Berpftegmrg oder Geldent­schädigung für Sclbstverpftegung, freie Unterkunft, freie Eiseitbahn- fahrt zum BestÄnnrungsort und zurück, freie Benutzung der Feld­post, freie ärztliche und Lazarettbehcmdlung sowie ein angemessener Dienstlohn.

Bis zur endgültigen Ueberweisung an eine bestinrmte Bedarfs­stelle w.ird einvorläufiger Dienstvertrag" geschlossen. Tie end­gültige Hohe des Lohnes oder lZlehaltes kann erst im Anstellmigsver­trag selbst festgesetzt werden. Sie richtet sich nach Art und Dauer der Arbeit sowie der OeischkngsfäMgkeit des Betreffenden. Eine <xufyt kömmliche Bezahlung wird zu ge su Herl. Falls Bedürftigkeit vorliegt, loerdan außerdem Zulagen für die in der Heimat zu versorgenden Famil ien angehörigen gewährt.

Die Versorgung derjenigen, die eine Kriegsdienftbeschiadigung erleiden, ist besoichers geregelt.

M'eld:mgen nimmt entgegen: Vezirkskommando Gießen; dabn sind vorzulegm: Etwaige Nlilitärpapiere, Beschiäftigungsausweis oder Arbeitspapiere, erforderlichenfalls Abkchrschein. Es ist anzu- get>en, waui: der Bewerber die Besch,äftigung antreten kann. Eine vorläufige ärztliche Untersuchung erfolgt kostenlos bei dem Bezirke kommiando. Jfüder Bewerber hat sich, den erforderlichen Schutz­impfungen zu unterziehen.

8oir,ß Kricqscrntfteüe Hranlfi'rr a. M.

Die vorteilhafte Lichtverteilung', das ansprechende Jeder einsichtige Käufer wählt für seine

weiße Licht und die Stromersparnis sind die Vor- elektrische Beleuchtung die beste, weil im

zöge der WotanG Lampen. gebrauch billigste Lampe.

Die gasgefuii±e V^tan-Lampe

Sonntag den 18. November, nachmittags 5 Uhr. im großen Saale des Gersthofs Hürstenhof

Ansprachen der Herren UeichLtagsabgeordneten

Landgerichtsrat Stracf

und

Professor Werner:

warum brauchen mit eine vaterlandspartei?

Eintritt frei.

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Deutsche Vaterlandspartei

Landesverein für die Provinz Oberhessen.

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sind eingetrossen.

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Marktstraße 4. 8142

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Verlosung

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sind pan folgenden Nummern noch die Gelvinue bei Herrn W. Cctiultbciß, Hauptstr., abzutioien.

Nr. 106 Gewinn Nr. 23

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Kaninchcnzucht-Bcreiu Lo iar und Umgebung

W. Schultheiß, I. Bors.

Drnt allgemeiner großer Gpferfrcudiokeit werden Heer und ziotte zum Lhristfest treu bedacht. Wer auch unseren tapferen Kliegern und Luftschiffern eine weihnachtsfrende bereiten will, der spende bis Dezember eine Gabe durch unser Uonto bei der

Mitteldeutschen Lreditbank.

Kranenverband ' der Deutschen Lustflottenoereins

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&otAaer ^ebensdersieherusigsbanft

auf gegenseitig Heit.

Bisher abgeschlossene Versicherungen:

2 7?li(iiarden 318Millionen Mark.

K riegs vers ich evung

mit alsbaldiger Auszahlung der vollen Summe im Todesfall. CtO Neue vorteilhafte Versicherungsfor.nen. oo Vertreter: Gebrüder JuUmann , Giessen , Grabensörasse 7.