Ausgabe 
30.10.1917 Drittes Blatt
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Unsere Schalter sind vom 1. November bis 1. April

vormittags von 8'/ 2 bis 1 Uhr nach mittags, außer Samstags, von 2 bis 3 Uhr.

geöffnet

Gewerbebank zu Gießen

e. G. m. b. H.

7936 D

Ziehung

20.u 21. NoTember

Ttiriil Ortsgewerbeverein

135000 Lose. 620 Geldgewinne zahlbar ohne Abzug -»»

155000-

120 OOO M> r lOOOO."

; Geld-Lost r°2«.

Gießen.

Lud.

Man®?

& Co.

Berlin W,

Werderscher Markt 10

Zo fcaben aacli io allen Le terk-Gesrtafces c Vcrhz -xsjea

Lose hier bei Lott-Einnehmer Flimm, Walltorstr. 63 Bnehacker,Neuen BSnell. u.Wilh.Ssmraler, Seltersweg25

Fifchverfteigerrmg.

Mittwoch den 31. l. M., nachm. l a U Ubr. werden aus den in nächster Nähe der Haltestelle Schiffeuberg ge­legenen Petersweiber Karpfen und Schleien in kleinen Posten versteigert.

Gießen den 3V. Dktober 1917.

Großh. Obersörsteret Schlsfenberg.

Lrantwetn. 7976

Der Ortsgewerbeverein bittet unter Bezugnahme auf die gestrigen Deröffent- lichungen über Kriegspatenschafts-Versiche­rung Personen, welche ihn durch tätige Mitarbeit, insbesondere Gewinnung von Kriegspaten, unterstützen wollen, ihre Adresse dem Unterzeichneten mitzuteilen.

Dr. Krausmüller.

7982

Amtliche BekalültWchgWil der EtM Achn.

Bekanntmachung

Die Zinsen der Friedrich-Heyer-von-Ro- senfeld'schen Stiftung mit 67,20 9Jtt sind am 2L TeZember 1917 an solche evangelische, würdige Sttcht- arrne zu verteilen, die selbst und deren Eltern und Groß­eltern in Gießen geboren sind und das Bürgerrecht be­sitzen oder besaßen.

Meldungen nimmt das Armenmnt, Asterweg 9, bis 10. November 1917 entgegen.

Gießen, den 26. Oktober 1917. 79786

Ter Atzerchürgermerster (Urmenverwaltmrg).

Liellen.

Zucker-Ausgabe.

Der bei den Kleinh ändlern der Stadt Gießen be­stellte Zucker für Oktober 1917 kann von den Be­stellern von Dienstag, den 30. d. M. ab gegen Vorlage des Bestellousweises Kur Zuckerkarüe und Ab­lieferung der Zucker marke 10 in Empfang genom­men werden. Einzelne abgetrennte Zuckermarken ohne den Bestellauslweis sind ungültig und berechtigen nicht Kum Bezug von Zucker.

Es entfallen auf die Zuckermarke 10 (Okto­ber 1917)

375 Gramm Zucker.

Mit dem 3. November 1917 verliert die Zuckermarke 10 ihre Gültigkeit. Wer bis zu diesem Zeitpunkt den Zucker nicht abgeholt hat, hat Leinen Anspruch mehr darauf.

Tie Kleinhandelsgeschäfte haben die vereinnahmten Zucker marken 10 (Oktober 1917) zu sammeln und zu je IM gebündelt bis längstens 6. November 19 1 7 an das Städtische Lebensmittelamt unter Bei­fügung einer schriftlichen Mitteilung über die Anzahl der abgelieserten Marken einzusenden; die nicht abgeholten Zuckermengen sind nach vorgeschriebenem Muster dem Städtischen Lebensnrittelamt Mrzumelden. Nichteinhal­tung dieser Frist, sowie unrichtige Angaben über den Zuckerbestand und Unregelmäßigkeiten bei der Abgabe des Zuckers haben den Ausschluß von der Zuckerverteü- lung zur Folge.

Gießen, den 29. Oktober 1917. 79806

Der Oberbürgermeister (Lebensmittelamt).

«arten (A): 250 Gramm

Nährmittel-Ausgabe.

Die bei den Kleinhändlern der Stadt Gießen be­stellten Waren für Oktober 1917 können von den Be­stellern von Dienstag den 3 0. d. M. ab gegen Vorlage des Bestellausweises zur Nährmittelkarte" und Abgabe der Nährmittelmarke für Oktober (10) in Empfang genommen werden. Einzelne abge­trennte Nährmittel marken ohne den BestrllauÄoeis sind ungültig und berechttgen nicht zum Bezug von Waren.

Es entfallet^

1. Auf die fel&en Suppenfabrikate.

Aus die roten Karten (6): 5M Gramm Grieß und 125 Gramm Haferslocken.

3. Auf die blauen Karten (0): 125 Gramm Teigwaren, 125 Gramm Haferflocken, 125 Gramm Erbsenmehl oder Graupen oder Grünkern und 200 Gramm Suppen.

Mit dem 3. November 1917 verlieren die Nähr­mittel marken 10 (Oktober 1917) ihre Gül­tigkeit. Wer bis zu diesem Zeitpunkt die Waren nicht abgeholt hat, hat keinen Anspruch mehr darauf.

Die Kleinhandelsg eschäfte haben die bei Abgabe der Wären in Empfang genommenen Nährmittelmar­ken 10 (Oktober 1 9 1 7) zu sammeln und getrennt nach Farben an das Städtische Lebensmittelamt unter Beifügung einer schriftlichen Zeitteilung über die An­zahl und Farbe der Marken abzulrefern. Die nach dem 3. November 19 17 nicht rechtzeitig abgeholten Wa­ren sind dem Städtischen Lebensmittelamt bis zum 6. November 1917 schriftlich anzuzeigen. Nichtein- l-altung dieser Frist, sowie Unregelmäßigkeiten bet der Abgabe haben den Ausschluß von der Verteilung der Nährmittel zur Folge.

Gießen, den 29. Oktober 1917. 79796

Der OÜerbjürgewreistex (LebenSmittelarnt).

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