Ausgabe 
22.10.1917 Erstes Blatt
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das ,Set*r in gerbstoffhaltigen Brühen (Farben), Verseirken nnd Grubetl befunden bat. Das Sobllebcr darf mir aus kaltem Woge lhevgestellt fern. Die Gerbdawer mitft bei Sohlleder mindestens 12 Monate, bei Vacheleder mindestens 7 Monate betvayen.

Der unterMchnete zuständige Militärbefehlshaber behält sich vor, Herstellern von Leder, das alsSouderllasse" ge­neuert niondcn rst, jedock) hinsichtlich seiner Beschaffenheit den KU stellenden 9ln so gerungen nicht entspricht, das Recht- zu entziehen, Leder Kn dein Preise der Sonderklasse zu berechnen..

^or lsd. Nummern 2a bis 8c eiuschlleßl. der Prcis- tafeit kann den Her stell ein gestaltet werden, einen Grundpreis zu. berechnen, der de» in der Preistafel für Wertklasse A fest­gesetzten um 10 v. H. überschreitet,' sofern das Leder von urlgewöhnlich.'r Hh'ite und> ab ge sehe ii von der Gerbvaner, nach den Friedensr»orschriften der Heeresverwaltung liergestellt ist.

Ber Leder der lansenden ddummerri 1a bis 8c einschließlich tcr Preistafel kann den Herstellern gestattet werden, einen. Gvlmdpreis zu bererharen, der den in der Preistafel für Wert- klasse A festgesetzten untl 5 v. H. überschreitet, sofern das Leder von ungewölnilictLr Güte ist auch wemi es nach einem anderen Verfahren als nach den Friedensvorschriftcn der laxeres Verwaltung hergestellt ist.

Anträge sind zu richten an die Geschäftsstelle der Gut­achterkommission fj'ir Lederhüchstpreisc in Berlin ^V9, Buda- pester Str. 11/12. Tie Vorprüfung der Anträge erfolgt durch die Gutachterkommisswn fi'ir Lederhöchstpreise im Benehuren mrt dem Leder-Zmveisungsamt der Kriegs-Rohstoff-Abteilung. Tre Entscheidung über die .^stellten Anträge behält sich der rmterzerchncte zuständige Mrlrtärbese'hlshaber vor.

4. Grundpreis für Leder ohne Kopf.

Für Leder aus Gvostvichhäutenr (§ la der Betünntmachung L. 700/7. 17. K. R. A.) ohne Kopls (mit Aus>rahme von Spalten), das rn Form ganzer oder halber Häute geliefert loird, erhöht sich der in der Preistafel für gan-ze loder halbe Häute angegebene Grund- preis nur 5> v. H.

Bei Berechnung der für den Verkauf im Ausschnitt gern äst $ 2 zulässigen Preise bleibt dieser Zuschlag jedoch außer Betracht; acr Prns des Ausschnitts ist also für Leder mrs köpfigen und im- kbpsrgQr Hauten gleich.

5. Peisberechnung für zerlegite Stücke.

2lb»eselMr von den im § 2 unter Ziffer 2, Buchstabe b, und

unter Ziffer 3, Buchstabe b, beharldclteu Fällen darf, wenn ganze fder halbe Häute, Kwlstücke, Flanken oder Hälfe nicht als Ganzes, fandern rn^eile zerlegt verkauft werden, die Sumnre der für die zerlegten Gegenständ« geforderten Preise den für den Gegenstand als Ganzes festgesetzten Preis nicht übersteigen.

mJ 1 y 1 e Zx ® ?'^ r Zederabfälle, die von der Ersatzsohlen-

gesellschast, Berlin, Wilhelmftraßc 8, übernommen werden, setzt diese Gesell,chaft den Preis fest. ?Bekannttnachmrg, betreffend Aus- fubrimgsbe,1in.nm,ngen zit der Vcmuntniachnng über dcn Verkehr mit Lchuhsohlen, Sohlenschon rat, So lgenbewehr wagen und Leder­er,atzstiosfeu voni 4. Jmruar 1917, Reichs-Gest tzbl. S. 10.)

6. Bezeichnung der Ware.

Alles Leder in Form ganzer oder halber .Häute oder in Form von Kernstücken, Hälsen, oder Fl willen, bei Rißleder in Form von Halsen oder Schildern darf nach dem Jn.easttrelln. dieser ckH'a-inl- wackwng durch den Hersteller nur zur Ablieferirng gelangen., sofern cs vom Hersteller mit seiner Firma, dem Buchstaben der Wertklasse und der NumEr des Sortiments durch Stempeldruck oder in nu- verlolchlicher Schrift gei'ennzcichuet ist.

Löder der Sonderklasse m^ß anstatt des Buchstabens der Wert- llasie den VernrerkSonderklasse" tragen.

§ 4.

Mengenfeststeltnug und Zühlungsdedingurlgen.

a) Bei deii Artelt, für welche im 8 3 Grimdpreise für das Kilogramm angegeben sind, neust die Preisberechnmlg nach dem Ge- ivicht erpolgen. Ataßgeb-end ist das-Gewicht des Levers in einem Zu- ,bände, rn nxckchem Oberleder bis zum dritten Tage, anderes Leder bis zum achten Tage nach Eingang beim Einpfänger bei normaler Aufbewahrung nichts an Gelvicht verliert. Bei den Arvur, für lvelche- im § 3 Grundpreise nach Mast festgesetzt sind, hat die Preisbercch- nmrg nach Quadratnreter-Ma,chinenniast Genr tatsächlichen Flächen­maß in Quadratmeter) zw -erfolgen. Ans der Rechnung muß die Art lfde. Rümmer der Preistafel), die WertAasst, das ' Sortiment oder die Sorte ersichtlich! fein.

b) Bei .Wustn.der cmEicheir BeschaMengMellen der Hoeves- und Marin e Verwaltung ist für die MengeufoststellUng die amt­lich« FestlstMmg in der Verbvauchsstolle, grfocderlichenfahls nach vorheriger Nachtrvchnung bei 10 bis 15° C., maßgebend.

c) Tie Hochstpveise schließen die Kpsven ernmorratlicher Lage­rung'ii ach dem VerÄrnf^ und bei den Preistnr gemäß § 2, Ziffer 1, die Kosten der Bickorderung bis zum nächsten Güterb ahn.hof oder bis zur nächsten AnLegestMe des Schiffes! oder Kahnes sowie die Kostet'. der Verladung ein.

d) Für Verpackung in Rechnung, gestellte Kosten sind dein Käufer ohne Abzug wieder gutzrebringen, soserir ec die Derpackmrg unverzüglich Fracht zu Lasten des Verkäufers zurückschickt.

e) Vermittlern gsigebühvei r (Pvovifwn für Konrmissrouäre und ^humteu) diirfen nur inforpeit mcf den BerVaufspreis angerechnet werden., als der irach AZ 2 und 3 zulässige Höchstpreis hierdurch nicht^ überschritten wird.

t') Tic Höchstpreise gellen für Zahlung bei Empfang. Wird der Höchstpreis gestundet,^ so dürfen bis zrc -2 v. H. Jahreszinsen über ReichsbamRiiMmt hinWgeschlagen Iverdcu.

8 5.

Beschlagnahme.

2 ) Alles Leder jeder Farm (auch AbMch ist,- soweit es sich im Eigentune, Besitz oder Gavahrfain einer Gerberei, Zurich^tsvei oder Gerlxn'vereinigeeng befindet', beschlagnahmt.

Tie Beschlagnahm« hat die Wiiknng, daß die Vornahme von Veränderungen an den von ihr berührten (begenftänd-cn verbieten ist und rechtsgeschäslliche Berfügiengen über sie nichtig sind. Den rechtsgeschästlichen Verfügungen stehen Verfügungen gleüi>, die inr Wege der Z- owegsvollstreckung oder -Arnesowllziehmrg er,olg«n. Trotz der Beschlagnahm« sind olle Verändarwegen rcnd Bcifü- guuigeu ,zulässig, die mit Mübilligung der Kriegs-Rohstoff- tcilung des Königlich Preußischen KnegSenünistzwinins erfolgen, b) Tie Beräeeßemmg- nud LMieferemg ist wer erlaubt

1. auf Grund schriftlicher AiSvieisuug des Lederzmoeisteng sani tes der Kriegs - Rohstoff -- Mteilunig' des Königlich Preußischen Kiiegsm.inistrrremrs, Berlin W 9, Büdapester Str. 5.*)

2. auf, Grund ^ sckprisUrcher AsttvieisUM des .Staatssekretärs! des ReickB^Vdlrrinis-4lmlk«s, sofern, es sich arm Lieferung von Leder an Tienststellen der Kaiserlicher Ätarine ob-er an Ä

. die Mariine-

Gerb'ervereiuigung handelt,

3. auf ^ Grund eines vom LÄerzrÄoeifungsaurit der Kriegs-Roh­stoff- LlhLeiLling awrÄgestelltem Freigabescherlees unter den in dicfeni mrgegebcnore Beding,mgen und mit der Maßgabe, daß . die von der Korrtrollsteille ftir freigegebervels Leder, Berlin W 66, Leipziger Straße 123 a,- erlassenen Bestimmungen befolgt toer- baty

c) Trotz der Beschilaguahine darf jede zunr Verteilung s'pl an der KricgÄedcr-Aktiengesellschaft gelilörige Gerberei für derc Be­darf ihrer Ar,gestellten in stedeen Kalendervierteljo.hr halb soviel Kilogramm selbstihergestelltes Leder nach eigener Wahl entnehmen, als die Anzahl derchm vorausgegaugneen Bi-erüeljahr wöchentlich im Turchfchnitt beschäftigten Arl>eiter, unter Hiuzurechnung der Werks- beanrten, betrug. Zic dieser Entnahm« bedarf es keiner beorderen Fveigabe.**)

d i Vorbedingung für,all« nach Buchstabe b und c dieses Para-

der (auchi

. Bekaren tma chun g'

erlassenen Botschriften in der Art erfolgt, daß an Stelle der im' 8.3 aus geführter törieudpreise die von der GutachteiSommission für Lederlzöc!' lpreise als angemessen bez-eichneten med vcröfseirt-,

, lichtcie Grundpreise treteir und die,so berechnctair Preise nicht über- ' schrittnr werden.

Diese Bediuipung gilt' nicht für erlaubte Berkäuse freigegebenen Leders nach dene Auslände neuerhalb der Geüu-ngsdauer der Aüs- suhrbeivilligung sowie, für.die von dei- Kriegs-Rvhstoff-Wteillmg des Königlich Preußischeie KriegsministerierMs gienehmigten Ver­läufe der Kriegslcder^2lttieugvsellsckMst.

e) Tie Besckstagieähme ist mit der Ablicfenrng an die arntliche Bescbaffungsstelle der Heeres? oder Marinevevivaltnng oder mit dem Emplssang des Freigübescheines für die betreffende Ledermenge erlossten.

*) LlNweifungen geniäß Buchstabe b Ziffer 1 iverdeie lediglich auf Grund anitlicher FeskstMnng des Bedarfs amtlicher 'B^- schaffeUissstelleie erteilt.

**) Auf § 8b wird verwiesen.

Anträge aus Freigabe sind von dem Eigentümer oder Besitzer des beschjlagnahmt-en Leders aus den bei dem Lede rzuwe isnn gsavu cihÄtlichen Vordrucken zu stellen.

8 6 .

Elngeft'lhrteS Lcd-er.

Effegesührtes Leder (auch Lcderabfälle) ist mit Eingang in das deutsche Reichsgebiet beschlagnahnit und unterliegt der Melde pst nur an das LederzUweisungsamt, Berlin W 9, Biedapester Straße 5 von dun Vordrucke für die Meldungen anzufordern sind.

Zur Meldung verpflichitet ist der erst« Empfänger maeerhalb

5 Tage arach Eingang der Ware bei ihm oder seinem Lagerhalter.

8 7.

Zurirckhalten 'von Vorräten.

Bei Zurückhaltung von Vorräten ist die EirteiKeung zu ge­wärtigen. .

8 8 .

Lagerüuchft'rhrung.

a) Wer besMaguähmtes Leder in Gewahrsam hat*), Hatz ein Lagerbuch zu fühvan, au^IdeM der Bestand und jedd iVeründevuna des Vorrates ersichtlich sein muß.

b) lieber das gemäß § 5 Buchstabe c dieser BekauntmachunA entnommene Leder sowie über die gönräß, § 4 Ziffer III beii Bekanntmack'ung M. L. 111/7. 17. K. R. A. zur Gerbung ux Lohn ang-enonrmenen Häute und das daraus hergestellte Leder hat jede zum Verteilungdplan. der Kriegsleder-Wticiegesellschasi ge­hörige Gerberei ein besonderes,Buch tzrl fühveir.

e) Jeder gemäß § 6 Mceldeg-stickstige hat ein Lagerbuch dm Melde, cheineir entsprechend zu führen, au£' dem jede Aenderung, des Vorrates ersichtlich sein muß

§ 9.

Anfragen.

Anfragen arnd Anträge sind, sofern sie sich auf die in §§ 5,

6 sind 8 enthaltenen BestimniUNgan beziehen, an das Lederzu- weisiengsamt in Berlsie W 9, Biedapester Straße 5, Anfragen und Anträge von PrivatpierMren, Färurep, Verbänden rmd aeedeve:^ m'chi-dmtlicheee Stellen wegen dieser Bekanutmachtny sind, sofern sie sich auf die Preise beziehe, an die GeschäftsstEe der Gut-, achteikourmisfron ftir Lederhöchstpreise in Berlin W 9, Budapester Straße 11/12, zu richten.

v § 10.

Inkrafttreten.

Die .Bekanntmachung tritt mit dem 20. -Oktober 1017 in Kraft. Mit ihrem Jnkrasitreten tritt die Bekaarntmach.mg v^vm 5. August 1916 Nr. 6b. II. 888/7. 16. K. R. A. wie die NachltragK, belanallmaehnng vom 1. April 1917 Nr. L. 888/3. 17. K. R. A. außer .Kraft.

Frankfurt (Main), den 20. Oktober 1917.

Stellv. Generalkommando Ve§ 18 . Armeekorps^

*) Also anch jeder Gerber.

B e t x .: Höchstpreise und Beschlagnahme von Leder.

An den Oberbüraermeister zu Gießen, Grotztz. Polizeiamt Gußen imd die Gwtzh. Bürgermeistereien der Landgemein­den des Kreises.

Indem ivir aus vorstehende Bekanntmachung des stellöeackreten- dcu Generalkvnimandos von heut« verweisen, beauftragen wir Sie, von dem Inhalt dei-selben den Jntcressen.ten alsbald Kenntnis zu' -geben und die Bekanntmachung in Ihrem Ajmtszimmer zur et^ waigen Einsicht off»n legen.

Gießen, den 20. Oktober 1917.

Großherzoglickes Kreisamt Gießen. _Dr. U f i it g e r.

Bekanntmachung.

Die Herren Friedrich Deußer in Groß-GeraU und Johann Rief in Guntersblnm sind von uns M Auffichtsbeamten im Außen- dienst bestellt arnd zn allen Nachprüfungen und Illrtersuchungen! besargt, die mit den Aufgaben der Landesgemüsestelle verbunden sind. 78006

Mainz. 19. Oktober 1917.

Hessisch^ Landesgemüsestelle.

Ve-nvaltungsabteilung. vr. Schreiber.

In treuer Pflichterfüllung starb infolgeSchlagani'allsde r

Leataant d. Lamiw. Arthur Wachsen

Inhaber des Eisernen Kreuzes II. Klasse und der Groflh. hess. TapferkeitsmedaSüo

im 53. Lebensjahre.

In 2 V 2 jähriger Zugehörigkeit ist er mit dem Regiment und seiner Geschichte eng verbunden. Wir verlieren in ihm einen treuen, liebenswürdigen Kameraden, dessen An­denken wir jederzeit hochkalten werden.

Kuschel, 7803D

Oberstleutnant und Regimentskommandeur.

Mittwoch beu 24. Oktober, abends 8 Uhr, in der großen Aula

Nrrv ßKv FL'auesr

Uvltlllß über k MjOkitsstizkrl iil ihre Deutung für ik Zuüuust DkuWtuuds. .

SieSieriiiti: Fr», mb Fr» ür.lgtli=loiis.

Sleoopp&i!

Honorar

für Einzelfächer Mk. 10.

für Kurse nach des. Vereinbarung.

Franz Yoyt& GoGieße»

Goethestraßo - l0 Tel. 20451.

Zur Deckung der Unkosten wird Eintrittsgeld erhoben. Der Ueberschuß wird der Gießcner Kriegsfürsorge zugeführt. Preise der Blätze: Mk. 1.. 0.50 und 0.30. Galtzrie frei.

I7771O

l'ocies-^n^eige.

Leute Sonntag vormittag 11 Lhr entschlief santt nach langem, schwerem Leiden mein lieber Mann, unser stets treusorgender Vater, Schwiegervater, Grossvater, Schwager, Onkel und Neffe

. Herr Ludwig Adolph-

im 62. Lebensjahr.

In tiefem Schmerz:

Frau KaUiarino Adolph geb. Rinn

Familie August Adolph, Weilburg a. Lahn

Otto Adolph, Bremen

Vi/,efeldv7. Albert Adolph, z. Z. im Felde

nebst Braut Sophie Klenk

Lina Mandler, Wissmar

Familie Ludwig Bach

Familie Karl Otter, Giessen

Richard Borgis, z. Z im Felde und Fa&^iie

Frau Lina Körner geb. Adolph nebst Kindern.

Heuchelheim, den 21. Oktober 1917. 7853

Die Beerdipunpfindet Dienstagden 23. Oktober, nachm. 2 1 /- Uhr, vorn Sterbennns Imdwitr imRn 17 aus statt.

Alice-Frnuenverei»

Allgemeiner Deutscher ^kaueuvercin v'rii.lbctbenvcrei;!

Evnng. (ttemcinde'Frauenvereiu F-rnucnvcreitr der Deutschen 5kolonial- gescllschnft

Dranenverein vom Noten 5^'euz für die Kolonien

Frauen'Luftflottenvcrein

Freuenstimmrechtöverein

Haussrancnvereiu

Israelitischer Franenverein

^lnvcraartenvcrein

Lelirerinnenverein

otechtsschutzverciu

Verein Freundinnen junger Mädchen.

Warnung.

! Ich warne Hiermit jeder» j mann, meinem Schwieger- pater. Herrn Ang. Steuer- nngel.Mücke, auf dcn2tamen meiner Ehefrau. Margarete Weicker, geb. Steuernagel, etrvas an- od. zu verkaufen, da ich für nichts hafte. Das 61esckiäft, sowie sämtliches In­ventar seiner Tochter ist auf meinen Namen überfchrieben Atücke, den 17. Okt. 1917. - 7798 Kch. Wch*,kcr.

Lucher-vsrtröge

in. Vortrag:

vommstagdesr 25. Gftsber, abends 8 Uhr, in der Stadtkirche. Professor 0. Zchian:

Luther

mb bk evangelische Kirche.

Liktritt frei.

Schw. neuerNcr-enschirm in

der kl. Aula ani 18. 10. ver­tuscht. Slb^ug b. d. Porti«.

7777 D

Kischversteigeruttft.

Mittwoch, £4. l. M., nachm. 1 »/. Uhr, werden aus oen in nnchiler Nabe der Haltestelle Lchtsteubera gelege- neu Teichen B a ch.f o r c l ! e n und voraussichtlich einige 5<avvfen und Schieten in Uetneren Bosten versleiaen Gießen, 20. Oktober 1917. 7802ö

Großh. Oiwrsürsterei Schifsenberg.

T r a u t w e t n.

Für dio uns anläß­lich unserer O05l 'f

erwiesenen Aufmerk- J samkeiten

danken herzlichst ^

August Trebing Z ^ und Frau. I

Von armer Erie^srswitwe henke morgen Pcrlezuonuai« in. Inhalt von West-Anlage B a h n h o f ltr a ß e v e r l o r e n. G e g. Belohnung abzugeben aus d em Polizeiamt. 00614

Portemonnaie

mit 140150 Mk. am Sams­tag nachmittag auf dem Selters weg 06608

ßlegen gute Belohnung abzu- geben aus dem iLroliLeinmt.

2830000 ffik. geg. doppelte Sicherheit u. jährl. 2lmortisa- treu auf großes Anwesen als erste Hopothek per bald ge­sucht. Schr. Angeb. nnt. 7796 an den Gießener Anzeiger.

MittaaStisch für gebildete zerren und Tamen. Zj, er» fragen in der Geschnfisstelle des Gietzener Anzeigers. ^

Leitung:

Hufrat Hermann Steingoetter. Dienstag d. 23. CH. 1917 , abends 7V 3 ttbr,

1. Dienstags - Älbonne- mentsvorstcllung Gewübul. Preise lermäßigts

s<Aw!' llampb

Komödie in vier Litten voi: Emil Roienow.

Ende 10 Uhr. 7809o