Br. 2 \Z Drittes
Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.
Verlagen: ..Gießener Fannlienblätt«- und „Ureisblatt für Sen Ureis Gießen".
Vosttchecklonto: Krankfurt am Main Nr. Nb8te Vankverkebr: Gewerbebank Gießen.
Blatt >br. Zahrgaag
Eichener Anzeiger
General-Anzeiger für Gberheffen
Samstag. *5. September M
ZwillingSrundornck und Verlag:
B r ü hl'sche U niv ersitä ts-Buch- u.Steiud r ackere u R. Lange, Gießen.
Schristleilung. Geschäftsstelle und Druckerei:
Schuljlraße?. tteschäflssletle u. Vertag: 54,
Schriftleitung: e® 112.
Anschrist für Trahtnachr,chren:AnzeigerGreten.
Aus Stabt und €anb.
Dießen. 15. September 1917.
Pferdemarkt.
(Schluß ans der gestrigen ^mmter.)
Leichte ArboitSs chläge, e,inz»-e1u pränriiert: jLomS Klein Wohn dach (6jähr. Üvamre Stute) 1. Pr. — Heinr. Heller I.-Echzel! illjätzr. braune Stute) 2. ysc. — L. Keßler- Großen-Linden (10ja.hr. braune Oldenburgerin) 3. Pr — .V)ctiu\ Fischer-Beltershausen (Zjähr. schwarze Stute) 4. Pr. — PH. Rock-Hattenrod (lljähr. biroUne Stute) 5. Pr. — H. W. S t ra s- b ei m-Griedel (LiLH,-. drmme Stute, 6. Pr. — Äug. Pctry- Hatterrrod (4jähr. Fuchsstuke) Anerk. — A rft-c itS schl ä g e, paarweise prämiiert: Hcirrr. Dre U t Ü.-Griedel (4- und 6jähr. FuchSshrten) 1. Pr. — Wslh. Wagner II.-K!irchgönS (4- »md 5jähr. Fuchs- irrtb Ro-tschimmelsttlle,t) 2. Pr. — 2hn.g. Petrp - Hattenrod (4-undbjähr. Fuch-ssttllen 3. Pr. — Hernr. H ell erl- EchzÄl.(3- und 4jÄ)r. braune Sttllen, 4. Pr. — Eonrad Ebel- Langgöns 2- und lOjähr. bivaune und FuchSstutch 5. Pr. — Ferner eckiclten A-uerkönnnng: Hch. Fischer-Dcktershausen (2- uudf 3jghr. RappMtte und Wallach;) — Iah. K eßter XI.-Grvßelr-Lrnden /12- urud 4jähr. Rappe tt- und Fuchsstuten,. — Dreifä hrigck Fohleu, geboren 1914 Wageuschläge: .Heiur. Fi- ischer-B^lterstzaüisen Rävpstzute) 1. Pr. — Hüttrr. Heller I - 'Echzell (braune Stute) 2. Pr. - Hch. Kaspar WitwenAltcn- Larrg (3^/«jähr. ^löappstute mit Sternchen) 3. Pr. — Gg. K. Mül- Le r W i t w^c - Griedel (3jähr jaaaxx Wallachs 4. Pr. — Dreijährige Fohlen, geboren 1914, Arbeite schlage) -Gg. Bill I.-Meder-Weisel (braune Stute 1'. Pr. — Wenzel Hasser III.-Nicker-Weisel ^bivauue Stute- 2. Pr. — (3g. Ka - 1 por-Bisscld «Hvaune Stute) 3. Pr. Damol Bender W w- Butzbach (FnchsstLtch 4. Pr. — Zw-erj ä hri ge Fohl eu , geboren 1915, W-age u ,'lchLchg e:- «semr. F is cher-BelterS-- Hausen (Rappemoallochi 1. Pr. — Keßler-Großen-Linden (Ol-. denÄurger Fuchsstute) 2. Pr. — Zweijährige Fohlen, gebäre« 1915, Arbe i ts schl age: IckÄb K raus g ri l l VI- Nieter-Weisel (Rotschimmelsttrte) 1. Pr. — Joh. Wilch Weber - Larrggöns (brarrue Stute- 2. Pr. —\ Conr. Ebel Langgöns (FuckKstvtc) 3. Pr. — Zucht st u t e n mrtSangfohle voder mehreren Nachkommen. Wag enschläge: Heinrich
Graulich- N einhordShain llOjähr. knoune Stute, 1 Fohlen/
% — -H. E. Strashci,u - Griedel lOjähr. bramre ^-tute, 2 atzten) 2. Pr. — Heinr. Heller I.-Echzell (9jähr. braune Eriche. 1 Fohlen) 3. Pr. — Gg. K. Müller Witwe-Griedel (13fahr. braune Stute, 2 Fohlen) 4. Pr. — Zuchtstuten mit Saug fohlen oder mehreren Nachkoni men, Arbeitsschläge: Asug. P e t r p - Hattenrod (8jähr. Fuchsstute) 1- Pr. — Foh. PH ilip PS XIII.-Fauerbach l6fä1)r. braune Stute,
2. Pr. — Earl er I. Großen-Lftcken tjähr. braune Stille)
3. Pr. — Lndw. Da s ch- Atzbach (braune Stute) 4. Pr. — Z u ch t stutcn, nachweisbar gedeckt und erkennbar tragend, Wagen schlage: Louis Klein- Wohnbach (6jähr. Ibrcnme Stute' 3. Pr. c- Heinr. Heller I.-Echzell 9jähr. braune Stute, 2. Pr. — .Heinr. Grau li ch -Remhardshain (lOjähr braune ^>tvte) 3. Pr. — Herrn-. Heller I.-Eck^ell (Zjähr. braune Stute» 4. Pr. — Pb. Rock- Hatteirrvd (lljähr. braune Stute)
5. Pr. — Helln Fischer-Beltershausen (3Mr. Rapvstute) 5 b. Pr. — H. W) S tr a s h e i m - Griedel (8jäbr. braune Stute)
6. Pr. — Zucht st utcn, na chweisb a r gedeckt und erkennbar tragend. ?lrlb eitS!s cht äg e: Er>in'. Häuser XIX.-Nicker-Weisel C7jdfyr. braune Stute, 1 Pr — Äug Pctrh- Hattenrvd (8fähr. Fuchsstute- 2. Pr. — Fohl. Keßler XI.-Großen- Linden (4jähr. Fuchsstnte. 3. Pr. — Wilh. Müller I.-KirchgonS (5jähr. braune Stute) 4. Pr. WM. Wagner N-KirchgöuS. (5, ähr. Oüotslchmunelstute) 5. Pr. — Auertenn.uuqeu erhielteii in dieser .Klasse: Eonr. Ebel-LauggönS ^lOjälw. braune Stute) — Wenzel Hasser III. - Rieder-Weisel (5jähr. braune Stute) — Heürr. Häuser III.-Mcker-Weisel (7jähr. braune Stille) — Ph. Rock- Hatteurck s4jähr. braune Stute) — Job. Philipps XIII.-- Fauerbach (6jähr. bivcrrme Stzrte) — Peter Richter - Rieder- Weisel (öjaln. dunkelbraune Stute) — Conr. Jung -Poblgöns (lljähr. Fuchsstutch — Karl Keßler I.-Großen-Linden -4iähr brnUiie Stute) — G^wrg Bo tk III.-Grvßcn-Liuden (5jähr. braune Stalle- — PH. Luh VIII.-Großeu-Lindeu -7jähr. Fuchsstute-.
Für Zwecke der PversberteMus wurden im ganzen Mb. 1909 aujgewendet.
Landkreis Gießen.
O S tcin Hai m h Hungen, 14. Sepl. Dos Eiserne Meuz erhielt der Pionier Mols Ober he im.
Kreis Büdingen.
44 Reichelsheim, 14. Sept. Das Eiserne Kaeuz erhielt der Ersatzreservist Otto Groß.
Amtlicher Teil.
Ncrehtrag -
m btt Bekannttnachung Nr. V. II. 206/11. 16. K. R. A., (»etresfend BeschLagknawue wck Besta udSerHebung vvn Nußjbaumhobz und stehenden Nußbäunreu vom 15. Jchniwr 1916,
Nr. «. II. 235/8. \7. K. R. betreffend Beschlagnahme und Beftands- erhebung von Nutzbaum- u. Mahagoniholz.
BoM 15. Septernber 1017.
Nächste hei rde Bekannttuachung wird hiermit aus Ersuchen des Wnrgticheu, KriegSministeriums zur allgemeinen KeiullniS gebracht mit dem Bemerken, daß, soweit nicht nach den allgenieineir Sttasgejetzen höhere Strafen verwirkt sind, jede Zuwiderhandlung! gegen dle Besch-lagNahmevorschrrsten gemäß §6der Bekanntmachn«g über die SickvwsteKurdg von .Kriegsbedarf in der Fassung vom 26. April 1.917 /ReichS-Gesetzbl. S. 376)*, und jede Zuwiderhandlung gegien die MeldebestinumMgen gem^ § 5 der Bekanntmachnc i 3 iber MrsknnftSpflich/t Dom 12. Juli 1017 (ReichS-Geietzbl. S. 664>*^, beslvajr ivird. .Auch! kann der Betrieb deS Handels ge iv-ei'bes »gemäß eer BekannttnachMlg ^rr Ferühaltuug rm'znverläffiger Personen vom Handel bom 23. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 6Cß) «rllel^gt werden. '
8 1.
Bon der Brkanutmach«ng betroffene Gogenffände.
^ Bon dieser Bekanntmachung.werden betroffen:
1. Nußhau m schulttcholz in einer fMirrdeststärke von 5 Milli- ! merer. ctnsrr Mindefllänge Don 1 Meter und einer Mmdest-
breite von 10 Zentimeter;
2. Nußdanmblöckc, aus denen die vorbezeich^eten Nichbaum^ stbmllthölzer geseertigt >werden (können:
3. MÄhagonrscknlltholz in einer .Mindeststärke von 5 Millimeter. einer Mindefflänge von 1 Meter und einer Mindejb-- treitc von 10 Zentimeter;
4. Mahagom'blöcke, aus denen die vorbezeichneten Mahagoni^
fchmittholzer gefertigt werden können.
§ 2 .
Brschlagmihure.
. Die von dieser Beta»nttm<«tzung betrogenen Gegenstände (§ 1)
werden hiermit befchlagntchull.
8 3.
Wirkung der Beschlamuchntt.
Die Beschlagnahme hat die Wirkinrg, daß die Vornahme von Veränderungen an to von ihr berührten Gegenständm verboten! ist und rechtsgdschiMrche Verfügungen über sie nichtig sind. Ten rschtSgeschäftlichen Verfügungen stehen Verfügtmgen gleich, die im
*) MirGehängnis bis zu einem Jahre oder mii Geld strafe bis zu zehntausend Mark'wrrd, soferir nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, bestraft:
1 . . . ..;
. 2^ wer unbefugt cäitfü beschlagnahmten Gegenstand beiseite- ichafst, beschädigt oder Zerstört, verwendet, verkauft oder
kauft oder ein anderes Beräustermrg's- oder Erwerbsgcschüft über ihn abschlncht:
3. wer der Verpflichtung, die beschlagnahmten Gegenstände zu verwahren und 'üleglich zu behandeln, zuwid.'rl,anöelt;
4. wer den erlassenen Ausführungsbestimnrungen zuwiderhMldell. **. Wer vorstchttä, hie Auskunft, zu der er auf Grinch dieser
Dekanntmaebung verpflichtet ist, «licht in der .-feststen Frist erteilt oder wissentlich «unrichtige ^oer unvollständige Angaben mackst, oder wer vortzitztich die Eindvcht in die Geschäftsbriefe oder <9e- schästbücher oder die Besichtigung oder Iknberfnchung der Betrieös- einricktungen oder Räume weriveigert. oder id(t vorsätzlich die vorgesckriebeilen Lagerbücher ein^rrähten oder zu führen ii'rterläßl'. wird nra (Gefängnis.bis zu sech- Mvnateir und mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark oder :>rit einer dieser Strafen bestraft, auch kölnrert Vorräte, die verschwiegeil worden sind, im Urteile als den« Staats verfallen erklärt werden, vün-e Unterschüo, ob jee dem AfuStirnfts^ pflicktigen gehören oder nickst.
' Wer ftchrläfftg '>ic ÄusttM-ft, zu der er auf Gruiw diefer Be- kamllmach-Mg verpflichtet ist, srickst tu der gesetzten Frist erteilt oder Ui7richtige vfotr nnvollstmrdige Angaben macht, oder w-er fahvl lässig die vorgeschriebe ne n Lagerbücher einzurichten oder zrl führen, VULcläLt. wird mit Geldstrafe bis. zu 3000 Mark bestraft.
Wiege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehuug erfolgen. Trotz der Beschlagnahme sind alle Veränderungen und Verfiigirngen zulässig, dir mit Einwilligung der KriegS-Rohstosf-Abteilung des Könrglich« Preußischen .Kriegsministeriums erfolgen.
tz 4.
Lieferim-6- und Verardeittmgserlmlbnis.
Trotz der BejMagnähme ist die Lieferung und Verarbeitung der im ß 1 bevstckmeten Gegenstände .?«rr Herstellung von Luftschrauben MeckS Erfüllung von Aufträgen der Hecresberwaltuug gestattet.
Der Verarbellcr muß seinem Lieierer einen voni Kriegsoierband der FbucMugin.iustrie, Berlin Lützowstraße 107, ausgestellten Belegschern übergeben, sofern er zur Erfüllung derartiger dlufträge beschllagmthnlle (Rügens!ändc beziehen wlll.
8 5.
Freigaben.
Tie Kriegs-Rohstoft-Abteiüurg des Königlich Preußisch.'N Kriegsministeriums ist berelllligt, bestUagnahmte Gegenstände frei- zugebeu. Anträge auf Freigabe sind an die Kricgs-Robstvff-Abtei- lung, Sekt. II. II, des Königlich) Preußischen Kriegsministerin ms, Berlin SW 48, Verl. Hedemannstr. 10, zu richten. Den Anträgen ist eine gutachtliche .Aeußerung -eines von einer Handelskammer bestinimten oder vom Gericht allge«wnn beeideten Sachverständigen brizufügen, daß die Hölzer, tvcrrn Freigabe beantragt wird, zu^ Anfertigung von Geivehrschästen oder zum Bau von Luftschrauben) und Flugzeugen ^UI^eeig^et sind.
§ 6 .
Meldepflicht.
Die von der Bekanntmachung bettofsenen Gegeirstände 1- unterliegen einer Meldepflicht nach Mgß-wbe der amtlichen Meldescheine (§9).
8 7.
Meldepflichtige Personen.
Zur Meldung verpflichtet sind:
1. alle Personen, welche beschlagi iah alle Gegenstände ans Anlaß, ihres .Handels- oder Getverbcketriebs in Gewahrsam haben*^:
2. offentlich-rechktrckre Körperschaften und Verbände, welche beschlagnahmte Gegenstände in Gewahrsam haben.
§ 8.
Stichtag, Meldefrist, Meldestelle.
Für die Adeldepslich^ .ist der bei Beginn des 15. September 1917 (Stichtag) tatsächlich vorhandene Bestand au ureldepflickftig?n Gegen ständen irraßgebend. Tie Meldungen sind Ins znnl 25. Sept. an sie Holz-Meldestelle der .Kriegs-RÄhüofs-Tbteilrmg des Königlich- Prelrßischen .Kriegs'mn. üsterinmS in Berkin SD' 11, .Kvnig- gratzer Str. 100 k, zu erstatten.
§ 9.
Art der Meldung.
Die INeldungen haben guf den amtlichen Meldescheinen zu erfolgen, die bei Iber Holz-Miel des! ül c der .schiegs-^liohsto ss-Abteilung deS 51öniglich Preußiichen )>ßriegsMinisteriums in Berlin! SW' 11, Königgratzer Stt. 100 A, durch. Postckcn te emzufordern sind. Die Postkarte l-at leine wetteren M itteilungen als bfre Mfordernng der Meldescheine und die Auffck'rnt „Nußbaum- mid Mnhagvni- ausnahme" zu enthalten.
Fair jede giesonderte Lagerstelle ist ein besonderer Meldeschein auzusordcrn und miszusüllerl.
Aus dersekben Lagerstel^ beftndkrch,e meldepslicktige Gegenstände, die teils dem Meldepflichtigen, teils anlnren Personell gehören, sind eutiprschLnd aus getrennten Meldescheinen auzu- melden..
$ 10 .
Lager buchfühl ung.
lieber die meLdepftickdigen .Gegenstände ist ein Lagerbuch zu Ähren, ans deni jede Blenderung der niesdepffickÄigen Vorratsmengen und chre Verweirdung eritthttich sein nrnß. Schb.it ein derartiges' Lagerbuch bereits rpftShrt wird, braucht ein besonderes nicht eingerichtet zu werden.
BeaiFtragteu der Milttär- und Polizeibehörden ist jederzeit die Prüfung des Lagerbuches, der GeschästSbriest, Geschäftsbücher, sowie die Besichttguug nick Unterfuck-rmg der BetriebSettlrich:ungtM, und Räume jyn .gestatten, in bnten meldepflirhrige Gege^istände erzeugt, g-Äagert, fett geholt cm wecken oder zu vermut er: stnd.
8 11 .
Anfragen und Anträge
Alle AnsraALn und Anträge stnd <m die HolK-Meldestelle des
Königlich Preußischen Kriegsministeviums, Berlin SW 11, König-
*) Anmerkung: Ländliche Besitzer und Gartenbesitzer unterließen danach, der Mchdepflicht mrr, sofern sie unter Ziffer 1 fallen.
-ch Ockftadt, 14. Sept. Das Eiserne Kreuz, bereits früher die Hifsischo, ITapferkeitsmedaille, -erhielt der Gefreite (^eor>^ G r i m m c l.
Kreis Lauterbach.
e. Herbstein, 14. Sept. Der Gardist Heinr. Friedrich, Finanzaspirant, erhielt das Erserne Kreuz 2. Kl.
5ireis Schotten.
d 2l u s dem V o g c l s b e r g, 14. Sept. Eure Beere, welche seit Kriegsausbruch allgemeine Beaclstung und Wertschätzung bei der Laichbevölkenmg gesuuden hat uick es wegen i'kfter Verweichbar- keit auch mit Recht verdient, ist die Beere des Holunderstrauches, die, mit Zucker gekocht, -ein vorzügliches, wVhlstlimeckcndes Gele/ liefert.
grätzer Str. 100 A, zu richten und am Kopf des Schrerbeirs nril dem Vermerk: „Nlchbaum- und Mahagoniaufnahnie" zu versehen.
8 12 .
Inkrafttreten.
Diese Bekam,tlnachung tritt mit dem 15. SeMmbcr 1917 in Kraft.
Gleichzeitig treten die Vorschriften des $ 2 Nr. 1 und deS tz 4 der Bekanntmack)uug V. II. 206/11. 15 K. R. A. bötreffend Be- schlaguahme und Bestandserl)kbuug von Nußbaumholz uird stchm- den 9cußbäumen vom 15. Januar 1916 bezüglich der in 8 1 der vlTrliegeuden Bekanntmachung bezeichneteir GegenstäTlde außer Kraft.
Frankfurt (Main), den 15. September 1917.
Stellv. Generalkommando deS 18. Armeekorps.
Betr.: Beschlagnahme und Bestandserhebuug von Nußbaum- und Mahagoniholz.
An den Oberbürgermeister zu Gießen, dis Grotzh. Polizei mnt Gießen und dre Grofth. Bürgernieistereien der Land gemeinden deS Kreises.
Indem wir auf vmßtehende Bettmntniachimg des stellrertveten- den Generalkommandos von heule mrweife,,, cnipfchlen wir, ^ m den, Inhalt derselben den Interessenten alsbald Kenntnis zu gebe, und die Bekannt,nachnng in Ihrem Amtszimmer zur etwaig:n Ettificht offen zu legen.
Gießen, best 15. Septenlbcr. 1917.
, Großherzogliches Ulcrsainr Gießen.
Vr. U s ii n g e r.
Vaterländischer Wsöiensi.
Aufforderung des Ariegsamts zur freiwilligen Meldung gemäf; tz 1 Abs. 2 des Gesetze; über den vaterländischen Msdienjt.
HilfSdienstpslichtige inerten zur Verwendlmg bei Militärbehörden und Zivilvenralltmgen inr besetzten Gebiet für folgende Befckchftigiliufsarteil gr'ftlcht:
GerichtSdienst, Post- und.Telegr<v>hendienst, Maschimm- und Hilssschreiber, Botendienst. Teckmischer Dienst, üras'.iatrdieuU. Eiftnba Indien st, Bäcker und Schlächter, Handwerter jeder %rt, Land- und forstwirtschaftticher Arbeitsdienst, anderer Aroeltsdienst jeder Art, Pferdepfleger, Killseher, Viehwärter, SickierheitSdlenst (Bähm'ckntz, Gefangeiren- und Gffängnrsbeivack ungß sanken pflege.
Hilfsdrenstp-slichnge mit ftanzöiijchen oder rckämrsrlfen Sprach- kenntnisse werden besonders berück,ick tigt.
Hilfsdienstpftichttge im wehrchrichttgen Atter lverden nicht angenommen.
Bis zur endgültigen ttcberweisiing an tec Bedarfs stellen des besetzten Gebietes lmrd ein „vorläufiger Dienst ertrag" ab.fk- geschlossen. Die Hiifsdienstpfftchtiw'n erlalten: Freie Verpfleg um oder Geltentschädigung für Selbst Verpflegung, freie UnlertuuL, freie Eisenbahn fahrt zum Besttminungsort ivw -^rrück, fchne Br- Nutzung ter Feldpost, freie ärzttiche und Lazaretttehandlung. sowie angemAsemen Lohn ftir die Damw des vorläufigen Dienstvertragen. Die endgülttge Höhe des Lohnes oder Gehaktes linrn erst beim Mschlus: des endgültigen Dre,rsttwrtrages festgesetzt werten und richtet sich nach Art und Dauer der Arbeit sowie nach öer Leistung: eine auskömmliche Bezahlung wird zugesicheit. In, Falle des Bckürftrifses wertem außerden, Zulagen gxnmhrt ffru in ter Heimat zu versorgende Famillenang^'l örige.
Die Versorgung 5dilssdienstpsllci)lrger. die eine Kriegsdienstbeschädigung erleiden, und ihrer .Hanterdttetenen wird noch besonders geregelt.
Meltelngen ninrnll entgegen:
das Bezirkskominando in (ließen.
Es sind beizubringen: ettvalge Milllärpapicr-e, Befchäitigungs- mlsiveis oder ArbettsPapiere, erforderltcherchalls ei,w Befcheini gintg gemäß § 9 Abs. 1 des l^Tsetzes Über den vaterländischen Hilfsdienst (Abkehrschein), Angaben. ,vam, der Bewerber die Be schäftigung antreteu käme Eine vorläufige ät^tlidyc UitleiinGiiimj erfolgt kosteirlos bei ter Meldung beim Bezirkskominando.
_ Kriegsarritstelle ^aukfurt a. M.
Bet r.': Den Verkehr mit Oelßrückcken: Eins^mdvvg de,' Akten über Schlagscheine. Betanntmacchmg vom 30. 8. 1917 (Kveisbbatt Nr. 152 vom 1. 9.1917).
Au beu Obkrstürgermeifter zu Gietzeu und die Grofth. Bürgermeistereien der Landaemcinden des Kreises.
Unsere BerMprNg vom 30. 8. 7917 Kreisblatk ^«r. 152) wird hvermrr in drrügende Erurnenung gebracht.
Grvßherzogliches Kreisamt Gießen,
I.B.: v. Grolman.


