Be* Hastiels-LefepiHStltot Gießen
Bahohofstraße 60.
Am 1.—5. Oktober beginnen
_ wieder neue Winter-Halb- und
Vierteljahrs-Kurse in
Schon sch reiben, Stenographie, Maschinenschreiben, einfacher u. doppelter Buchführung, kaufm. Rechnen,
sowie allen übrigen Handelsfächern.
Eltern, die ihren Kindern eine wirklich gediegene Ausbildung zuteil werden lassen wollen, mögen die rechtzeitige Anmeldung nicht versäumen. 05519
Spezialkurse für Kriegsinraliden.Tages- und Abendkurse für Herren und Damen jeden Alters.
_ Pros pekte gratis. _
EirscMaib
Sauer- und SüSkirschbiätter
fa«?i zu höchsten Preisen
Jata-Werk für pflanzliche Füllstoffe,
G. m. b. H.,
Dresden. 70 **s 3
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Gießen.
Nährmittel - Berbrauchsregelung
Zur Durchsuhruma eines emheitiidjen Bestell ver- dahrens wird Kr die Ausgabe der Nährmittel folgendes bestimmt:
$ L
vcrstnMrgtzberechttgte Person wird eme Nährmittel kürtt M^gegckbeu, und zwar für
a) BrvtgetreLeselbstvettorger in gelber Farbe (A),
b) bvotgktreideversorgungsbereckstigte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahre in roter Farbe (6),
c) bte Übrigen Bwtgettttdeversor gun gsb erechtigten in blmver Farbe (Q.
Al^ dem hreMr bestimmten' Raum der Nährnrittttkarte lind der Name und die Wohnung des Bersorgungs- Gerechtsten emMttagLw NährmitttLarten ohne diese Angaben find ungEttg; Nährmittel dürfen darauf nicht ver- ckbwlch werden.
8 3 .
Ter Z^rKrgnngsberechtigte hat die Nährmittelkatt en der NährmittttverLrussstelle, von der er Nährmittel be- zvchen will, vorMllegen. Die Vetta-ussstelle ttägt ihre Firma an der hierfür vorgeschttebenen Stelle ein uind Ab-t dem BerstmMngsberechttgten die Nährmittelkarte als Allswers Über die erfolgte Bestellung zurück, während sie den Kontrollabschnitt abtrennt und zurückbehält
8 4 .
. Die Verkaufs stellen haben die Kontrollabschnitte zu samm-eln. aufMogen auszukl-ebeu und dem Statischen Lebensmittelamt unter Beifügung einer schritt!icl^en Mit- beitzng über die Anzahl der abgelieferten Abschnitte zur üMttwrüfung ernzurmckxn: auf Grund der eingereichken Abschnitte erfolgt bk Zuteilung vmr Nährmitteln an die Verkaufsstellen.
8 5 .
Die Abgabe von Nährmitteln an die Versorgrmasbe- vechttgten erfolgt durch die Verkaufsstellen unter Vorlage des Besttü-ausweises und gegen Abgabe der jeweils güD ugen W ' Ä —' " -
. Die NLHrmtttelmarken sind von der Verkaufsstelle zu sammeln und nach Ablauf der bestimmten Frist in einem verschlossenen Umschlag unter Beifügung einer schriftlichen Mitteilung über die Anzahl der von den Ber- wrgungsberechttgben abgelieferten Marken, sowie über die nicht abgeholten Nährmittelmengen dem Städtischen Lebensnntt-Äamt zur Prüfung einzureichen 8 6 .
Die Irrsten, innerhalb deren die NahrmittelkarteN den Verkaufssttllen zur Einzeichnung ihrer Firmen vorzulegen. sowie dn Nährmittelmarkeu abzugeben sind, werden lewerls beionders bekannt gegeben
Dre Menge an Nährmitteln, die auf jede Nährmittel matte entfallt, wird monatlich bekannt gemacht 8 7.
, SP Monaten für die der BestellEveis nach dem Aufdruck Mttg ist, ist ein Wechsel der Verkaufsstelle mwch .den Bersorgungsberechtigten nicht zulässig
Personen, die nach, Ablauf der festgesetzten Bestellfrist verwrgungsberechtlgt werden, werden gegen Vortage der -hahrmittelkarten durch das Städtische Lebensmittelamt Er bestimmten Verkaufsstelle für den laufenden Zeit- abschnrtt zugewsesen.
8 8 .
Für den Geschäftsverkehr zwischen dem Städtischen Lebensmtttttamt und den Verkaufsstellen werden durch. oaä L-ttDttsche Lebensmittekarnt nähere Bestimmungen getroffen.
Verkaufsstellen, die den geltenden Bestimmungen zu- wwer^rndeln, können von der Nährmittel Verteilung ausgeschlossen werden.
^ 8 9.
Vorstehende Vorschriften treten am 1. Oktober 1917 rn Wirksamkeit: die seitherigen Nährmittelkarten iverden nnt dem genannten Tage ungültig.
Gicßen, den 25. September 1917. 71988
Der -Oberbürgermeister (Lebensmittelamt).
Zucker Berbrauchsregelung.
Um eine bessere Verteilung des Zuckers an die Ein- woHuer der Stadt Gießen durchführen zu können, wird das Beftrll-Verfahren auch für die Ausgabe des Zuckers erngefuhtt. Es wird daher folgendes bestimmt:
8 1 .
. Zede versorgungsberechtigte Person erhält eine Zucker- varte.
8 2 .
.. Auf dem hierfür bestimmten Raum der Zuckettatte Nchder Nanie und die Wohnung des Versorgungs- ^vWhtlgten einzutraMn. Zuckermarken ohne diese Än- gaMn sind ungültig: Zucker darf darauf nicht abgegeben werden
^ 8 3 .
Der Versvrgungsbewchttgte hat die Zuckettatten der Zuckerverkaufsstelle, von der er Zucker beuchen iv-ill, vorzulegen. Die Verkaufsstelle ttägt ihre Krma an der hierfür vorgeschriebenen Stelle ein und gibt me Zuckerkarte dem Bersorgungsberechtigten als Äus- J* 1 * die erfolgte Bestellung zurück.- während sie den Konttollabtchmtt abttennt mtb zuttickbehätt.
8 4.
. Die Verkaufsstellen liabeii die Kontrollabschnitte zu sammeln auf Bogen aufm kleben und dem Stadt ischeii Leoensmittel-amt imter Beifügung einer schriftlichen Mitteilung über dre Anzahl der abgelieietten Abschnitte zur Nachprüfung emzurerchen: aus Grund der eingereichten Abschnttte erfolgt die Zuteilung von Zucker an die Verkaufsstellen.
8 5 .
von Zucker an btt Bersorgunqsbe-
Tie Zuckermarken sind von den Verkaufsstellen zu sMNEN und noch Ablauf der bestimmten Frist in einem verschlossenen Umschlag unter Beifügung einer schriftlichen .Nrtteilung über die Anzahl der von den Ver- svrgungsberechtigten abgeliefttten Marken, sowie über uve nutzt abgeholten Zuckermengen dem StcL-tischeu Lebensmittelamt zur Prüfung einzureichen 8 6 .
ninerhalb deren die Zuckerkarten den Bettaufsftellen zur Einzeichnung ihrer Firmen vor- zm^en. ,vwie die Zuckermarken al^ugeben sind, werden ivoätt besonders bekannt gegeben.
on Zucker, die auf jede Zuckermarke ent- ilklU, wird monatlich bekannt geniacht: auf Zucker
matten.-die mit einem senkrechten roten Strich ge kenn- aemiiiiet sind, werden 125 Gramm Zucker abgegeben.
8 7.
In den Monaten, für die der Bestellausfveis nach dem Aufdruck gültig ist. ist «ein Wechsel der Bettaufsstelle durch den Vettorgungsberechtigten nicht zulässig.
. Personen, die nacks. Ablauf der festgesetzten Bestellfrist versorcmngsbe rechtrgl werden, sverden durch das Stüd- ttsrlse Lebensmittelamt gegen Vorlage der Zuckerkartw einer bestimmten Verkaufsstelle für den laufenden Zeit- avschnttt zugewiesen.
^ 8 8.
Für den (Geschäftsverkehr zwisckZen dem Städtischen Lebensmitttlamt und den Bettarifsstelken werden durch das StäLtische Lebensmittelamt nälwre Bestimmungen getroffen.
Vertäufsstelleii, die den geltenden -Bestimmungen zu- w^r^rndevr, können von der Zucker vetteiliiirg ausgeschlossen werden.
8 9.
Vorstehende Bestimmimgen tteten cm 1. Oktober 1917 ttl . Wittsamkert. Die seitherigen Zuckerkarten werden mit dem genannten Tage ungültig G i e ß e n, den 25. SesUember 1917.
Der Oberbürgermeister (Lebensmittelamt).
BekarmtMachrmg.
^ der Familiettnntevstütznvaen an
i ÄUm Heeresdienst Einberufenen für
L—lö. Oktober 1917 bCnU». rar September 1917 findet statt: Nerchsuntcrstnüung.
•an dkeremgen, deren Namen beginnen mit:
den 29. September
4— K Montag, den 1. Oktober
5— Z Dienstag, den 2. Oktober h) Weitere Unterltüü'mg (Mictszuscbuß-.
An dteienlgen» deren ttiamen beginnen mit
A—H Mittwoch, den 3. Oktober 4—R Donnerstag, den 4. Oktober . S—Z Freitag, den 5. Oktober, c) An Vermieter, die Mietbeträge abbolem . Samstag, den 6. Oktober.
Die Auszahlungen stnden von 8—1 Uhr im Stadthaus. Zrmmer Nr. 7, statt.
Die ^rtterstütznugen dürfen nur an den vorge- uaunteu Tagen abgeholt werden. 71976
Gretzen, den 20. September 1917.
^_ Der Oberbür germeister: Keller.
tigen Zuchermatten.
. 0 „ Petroleiim-Anuseltinna;.
^'"mel.dung von Petroleum für geschäftliche Zwecke, landwrrtichastliche Betriebe und Heimarbeiter erfolgt vom Samstag, den äst. September ab vis walestens 10. Oktober unter Angabe des Zwecks auf dem städtnchen Ledcnomrtteramt, Zimmer Nr. <i. Die
®Sfee U be§ %e?Ä 9 Ö unb vtrf)tet fid) nacö öer
Gießen, den 28. September 1917. 7210B
Der Oberbürgermeister: Keller.
Betr.: Dachkupfer.
Die zum Bezug von Ersatzmaterial für enteignete
Blitzableitern erfordere llchen Erdrücke sind auf dem technischen Bureau des städr. Gaswerks erhältlich. 72008
1 !ß§en IßriifeiJ
zu kaufen gesucht. 7182 M. Kehler, Neuenweg L
5—6 Mark
pro Pfund zahle ich für
aoisgekämmte
Frauenhaare.
Stiskmd,
713t! _Nenenweg 29.
Gebe. Sofa ""
An,rebote mit Preisangabe unter 06043 a. d. Gieß. Anz.
Wer erteilt
llüeniK in mf. M Donseltcc BitWZMg?
Schriftliche Angebote unter 06045 an den Gießener Anzeiger erbeten.
Ein
78e-Ereafe
darf nicht schmecken wie Hell- tee, sondern muß dem ausländischen Tee im Geschmack ganz nahe kommen.
Einen solchen Ersatz für rufnschen oder chtaestschen Tee erhalten Sie tm 6072
Kelorarafas&ras,
_ Krenrvlatt 5 .
Slteiili-äip
werden sachgemäß umgeändert. 7089
Heini-. Schön & Co
Telephon Nr. 2074.
Wer zerrissenes SduAs ■werk, Geschirre, Leder, Zeh Stoffe, Fahrrad mintd, Fifz usw. selbst aus bessern will, verwendet vorzügücb d ie Nähahle Stepp erin D. R. G. M. Solide, beste Konstruktion. Näht Stepp-» stich wie Maschine. Leidst zu handhaben. Garantie für Brauchbarkeit. Viele Anerkennungen. — Preis Mit. 2.50 reit Nadetor* tierung und Leinenzwim, verpackt und posrfreL l , Lsoerliandtungea käux- Heb oder direkt durch
Joh. Zocker Stuttgart-Botnang


