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27.9.1917 Zweites Blatt
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Nr. 22? Zweiter Blatt

Erscheml täglich mit Ausnahme deS Sonntags. d

veilagen:Sietzener Zamilienblätter" und .Hrekblatt für den Ureis Gießen".

lbr. Jahrgang

yoftfchecttonts: Zrankfurt am Main Ur. lt686. BiuttVertehr: Sewerdebank Giehen.

Donnerstag. 2?. 5eptMber 19JZ

nzerger

General-Anzeiger für Gberhefjen

ZwillingSrunddruck und Berlage B r ü hl'scheUniversttäts-Buch-u.Stelndvuckereu R. Lang e, Gießen.

Zchriflleitung. Seschästzstelle und Druckerei:

,Schulstvaße7. Geschäftsstelle u.Verlag: L-^51, Schriftleitung: 112.

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Die Antwort Bulgariens an den Papst.

S^fia, 25. Sept. (WDB.) Meldung der Bulq. Tele- graphen^Agerrtur. Dre Aulwort des Kölings Ferdinand von Bulgarien cmf die päpstliche Note Hut folgenden

Wortlaut:

Heiliger Vater! Mit ehrerbietigster Ergebenheit vornehmen toir den Aufruf, den Eure Heiligkeit getreu der göttlichen Mission an die Oberhäupter der kriegführenden Staaten richteten, um sie zu ver­anlassen, bent Blutvergießen ein (Silbe zu machen und her so schwer .^prüften Menschheit die Wohltat des Friedens wiederzugeben. Tief bewegt von der väterlichen Sorge, von der dieser neue, von Liebe und Menschlichkeit getragene Schritt eingegebcn ist, l)aben nur niit kindlicher Andacht die Stimme Eurer Heiligkeit vernommen, die 'ich zugunsten des Friedens und der Brüderlichkeit der Völker er­hoben hat. In den 30 Jahren, seitdeni die göttliche Vorsehung uns berief, die Geschicke des bulgarischen Volkes ziu lenken, verloren ivir keinen Augenblick die schicksalsschtverc Bestimmung des bulgarisä>en Volkes aus den Augen und verkairnten keinen Augenblick die schmore Verantwortung, die uns diese höchste Aufgabe vor Gott und den Menschen anserlegt. Unser heißester Wunsch war immer der, diesem Volke die Möglichkeit zu geben, sich friedlich aut den Wegen des Fortschritts zu entwickeln, im Frieden und im guten EinoernelMen mit den anderen Völkern. Im Bewußtsein unserer Pflicht ermaugel­ten wir niemals, die Umstände in Rücksicht zu ziehen, die das Ende dieses Krieges, dessen Pchrecken nicht ihresgleichen haben, hätten beschleunigen können. Von den gleichen Beweggründen geleitet, rich­tete unsere Regierung im Einvernehmen mit den Negierungen un­serer Verbündeten im Dezember 1916 an die gegen uns kämpfenden Mächte den Eurer Heiligkeit bekannten Appell, welcher bestimnrt war, den Frieden in den internationalen Beziehungen wieder her- zustellen. Seither, sowie früher, sind wir, unterstützt von unserer Regierung, unablässig bemüht, die Einheit des bulgarischen Volkes zu sichern und von dein Wunsche beseelt, Bulgarien die Wohltaten des Friedens wieder zu geben. Darum glauben wir auch mit Eurer Heiligkeit, daß der ^Abschluß eines dauerhaften Friedens, der geeignet wäre, diese Wohltaten zu sichern. Nur möglich sein wird, wenn die Regierungen sich über die von Eurer Heiligkeit vor­geschlagenen M-aßnabmen einigen. Die Gewalt wird in den inter­nationalen Beziehungen dem Rechte und der Billigkeit weichen, sobald die Staaten, durchdrungen von den Menschlichkeitsgefühlen Eurer Heiligkeit, sich verständigt haben werden, um gleichzeitig den Stand ihrer Streitkräfte herabzusetzen und das obligatorische Schiedsgerichtsverfahren in allen internattonalen Streitigkeiten an­zunehmen, das heißt, sobald die Staaten die gleiche obligatorische Rechtsordnung untereinander werden anerkannt haben, die die pri­vaten B^iehungen ihrer Untertanen beherrscht. In dieser lieber* 1 zeugung und von unserer Regierung darin unterstützt, werden wir mit unserer ganzen Energie ieden solchen Vorschlag fördern, 0 er den vitalen Interessen der bulgarischen Nation und ihrer Einheit nicht zuwrderläuft. der Mitte der Balkan Halbinsel gelegen, im Osten und im Süden vom Meere Umspült und allen für seine wirt­schaftliche Entwicklung notwendigen Bedingungen entsprechend, hat Bulgarien, daß von dem Grundsatz der Freiheit der Meere geleitet ist, dank dem es seinen Wohlstand wird sichern können, keinen Grund, nicht zu wünschen, daß der Haß, her die Völker trennt, durch Frieden bezähmt Und getilgt werde, durch einen auf gegenseitigem Verständnis und Mäßigung begründeten Frieden, durch einen Frieden, der^ allen Völkern den Fortschritt verbürgt, indem er das natürliche Stieben aller nach einer größeren Freileit und nach einem größeren Maß von Glück schützt und alle .(leime neuer Mißhelligkeiten Und Katastrophen, wie wir sie jetzt erleben, ausschließt. Voll Befriedigung ob der Feststellung, daß nnstre Ab- 'ichten, so wie wir sie eben zum Ausdruck brachten, mit bem Willen des Heiligen Stuhles üb er ein stimmen, und außerdem aeteitet von dem Strebenin Frieden, und Eintracht mit allen Völkern zu leben, wünschen wir aus vollem Herzen, daß das von Eurer Heiligkeit unternommene erhabene Werk von dem glänzendsten Triumph ge­krönt werde, und daß die göttliche Weisheit in diesen entscheidenden! Augenblicken jene erfüllen und ^erleuchten möge, die die Geschicke der durch die Schrecken des Krieges so grausam geprüften Völker lenken.

Aus dem Reiche.

Die Kaiserin und die Kundgebung der Frauen.

Berlin, 26. Sept. (WTB.) Soeben ging von der Kaiserin auf die K u n d g e b u n g d e u t s ch e r F r a u e n ein Antworttelegramm zu Händen Exzellenz Frau Gräfin Schwerin-Löwitz folgenden Wortlauts ein:

Neues Palais. Mit lebhafter Freude erhielt ich die

Der Erfinder der Vuchdruckerknnst.

(Zu Johann Gutenbergs 450. Todestag, 27. September. >

Allen Kulturerrangenschiasten des Mittelalters voran marschiert die Erfindung der Buchdruckerkunst durch Johann Gutenberg, eine der größten Erfindungen, die überhaupt menschlicher Geist erdacht hat. Gutenberg, der schlickje Mainzer Bürger, dessen äußeres Leben im wesentlichen in. der Enge Meier deutscher Reichs'stcL-te dahinsloßl, ist im eigensten Sinne des Wortes ein Weltbezwinger gewesen, -dessen Siege alle Eroberimgen durch Waffengewalt iveit hinter sich lassen, undIbas der Lettern, die er gegossen, hat nach deni alten Wort wahrlich kräftiger gewirkt als das der Kartätschen. Gutenberg ist «ein Sproß des Patriziergeschlechtes der Gens fleisch!, eines der angesehensten im geilllichen Kar floate 'Mainz, das seinen Namen von -einem ihm gech-örenden Hose in der Stadt Mainz trug. Slein ,Vater, Friele Genssleisck, "war städtischer Reckenmeister: seine Mutter hieß Elsa und war eine Tochter des Werner Wyrich- zum Gutenberg in Mainz. Tas Ge- burtssähr Gutenbergs, dessen voller Name Johannes Genssleis-ch, genannt z.um Gutenberg, lautete, ist nicht seltzustelten, doch fällt es wahrscheinlich in das letzte Jahrzehnt des 14. >whrhnnderts., Im Jahre 1421 izwang ihn ein Aufstand gegen den 9ldel, Mainz zu verlassen: erst 1435 finden >vir ihn. in (Straßbnrg wieder, viel beschcffttgt mit mancherlei meck>anischen Künsten, wie Edelstem- schleifen, Spiegel belegen und manckien gecheimari Künsten, wozü vor allein die Versuche gehörten, die aus die Erfindung der 'onav druckerkunst abzietten Im Jahre 1445 kehrte Guttmberg in seine Vaterstadt zurück, wo er sich später mit dein reich-en uu lerne hm en den Johannes Fust und dem künstlerisch und technisch hochbegabten Peter Schösser zur Ausführung seiner Ideen verband. Bald erkannte er die Notwendigkeit, die Typen ansvatt aus Holz aus Metall herzustellen, die Druckerschwärze ward von ihm mit Hufe Schiffers verbessert. Ein n^eiterer großer und notwendiger Schritt, den Gutenberg tat, war die Erfindung der Druckpresse zur mechani­schen Anfertigung der Trnckabzüge. 1452 hatte Gillenberg bereits einige kleinere Werke, Donaten und Aehnliches, sertiggestellt und begann nun das große Wert des Bibeldrucks, das auch rasch svrt- schritt, dessen Vollendung ihn, aber nicht vergönnt war, meil schon 1455 fein Mitarbeiter Fust, der ihn jetzt nicht mehr brauchte, iSyn auf Aablüng einer größeren Summe Geldes verklagte, die Gu- lenbera nicht leisten konnte. Dieser mußte nun seine Dnickcrei ?v*iU überlassen, während er selber mit Unterstützung des Mainzer Stadtsyntüküs Dr. Humery eine neue Druckanstalt ernrichtete.

Kundgebungen, in denen die deutschen Frauen Zeugnis ab- legen für ihren unerschütterlichen Willen, in deutscher Treue zusannnenzuhalten und jede Einmischung Fremder zuruck- zuwmsen. Allen iMterzeichneten Verbänden und Vereinen danke ich von Herzen für dieses patriotisch Gelöbnis und vertraue darauft daß die deutschen Frauen trotz aller schwe­ren Opfer, die sie in treuer Vaterlandsliebe mit den Män­nern gemeinsam bringen, durchhalten werden bis zu einem ehrenvollen Frieden. Auguste Viktoria. I. R.

Aus der national liberalen Partei.

Berlin, 26. Sept. (WDB.) Wir loerden um Berbrei- tuira folgender Mitteilung erftrcht: Die na tionallibe­rate Rei chstagsfraktton beschloß in ibrer Sitzung vom 26. September einstimmig folgende Erklärung: Das Berliner Tageblatt" stellt in seiner Nunrmer 209 vom Dienstag den 25. September 1917 Betrachtungen über die Sitzung des Zentralverbarides der irationalliberaben Partei vom 23. September an und sagt im Anschluß daran, daß die nach seiner Ansicht offenbar unvermeidliche Spal­tung der Partei schon im Juli bevorstand, ftrra vor der Ent­schließung der Mehrheitsparteien, denn damals waren nicht weniger als elf Zlbgeordnete zum Austritt aus der Partei entschlossen. Einzig und allein der Umstand, daß noch im letzten Augenblick sechs dieser Abgeordneten chre Zn.sti.m-- mungSerktäruTrg zum Austritt zstrrückK 0 -gen, hielt die übrigen fünf Abgeordneten von der Ausführung chres bereits ge­faßten Beschlusses ab. Wir stellen fest, daß diese Mittei­lung über die Vorgänge innerhalb der nationallib ernten Reichstagssiaktion völlig erfunden sind nnd daß kein nationalliberaler Abgeordneter jemals daran gedacht hat oder daran denkt, den Austritt aus der nationallib-Lralen Partei nnd damit aus der nationalliberalen Reichstags- siaktion zu vollziehen.

Die Herbsttaglurg des meußischeu Abgeordneterchaufes.

Berlin, 26. Sept. (WDB.) Ngch der heute zwischen dem Präsidenten nnd den Fraktionsführern gepflogenen Besprechung ist M erwarten, daß die erste Sitzung nach! der gegenwärtigen Vertagung des Hauses crin Dienstag den 16. Oktober stattsindet, in der die von den Fraktionsfuhrern als wünschenswert nnd dringlich! bezeichneten Anträge be­raten werden sollen. Es ist ferner ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen vereinbart worden, der den Zweck hat, die Erörterung der wirtschaftlichen Lage des Landes in der Haushaltstommissivn zu ermöglichen. Diese Erörterung wird sich unmittelbar an die erste Vollsitzung des Hauses anschließen und sich in erster Linie aus die Kohlen not erstrecken.

Amtlicher Teil.

Nr. E. 1916/7. 17. K. R. A.,

betreffen- Veschlagnahine von Stachel- -raht nnd Beftanöserhebung von Ztachel- draht und 5tache!drahtmaschinen.

Vom 27. September 1917.

' Nachstehende Bekanntmachung wird auf Ersuchen des König­lichen Kriegsniinisteriums hiermit zur allgemeineu Kenntnis ge­bracht init dem Bemerken, daß, soweit nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Stichen wrwirkt sind, jede Zuwiderhandlung gegen die Beschlagnahmevvrschristen nach 8 6*) der Bekanntmach­ungen über die Sicherstellung von KtiegSbedaich in der Fassung vom 26. !April 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 376 » und jede Zuwiderhandlung gegen die Meldebestimmnngen nach 8 5**1 der Bekanntmachung über Auskunftspflicht vom 12. Juli 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 604)

Fust und fein Schwiegersohn Schaffer veröffentlichten zwischen! 1455 Mid 1460 die beiden ersten Bibeßdrucke, im Jahre-1457 das prächtige Psalterrum. Bvn Gutenber-g erschien 1460 nach einigen kleineren Werken das große svatholikon, -eine lateinische Gram- niatt'k mit etvmvlvgischem Wörterbuch. Durch den Brand und die Plünderung von Ädainz ini Jahre 1462 ivurde auch Gtitenberg in seiner Erwerbstätigleit imd in seinem .Hauswesen stark beein­trächtigt, schtvere Sorgen suchten oen oWehin Bielgeprüffen Heini. Um diese Zeit nahm Kursürstl-Erzlbeschos Adolf sich des alternden Mannes an und ernannte ihn - vor allem in Rücksicht auf seine iveltbewegende Erfiudnug und seine irirtschastlics)e Bedrängnis - zum kur fürstlichen Hivsdienstmanu. Ju dieser Eigenschaft, die aus besonderer Gunst und Gnade ven Angehörigen bekannter alter Bürgergeschlechter der Stadt Mainz zitteil iverden konnte, genoß er die Vergünstigung, daß er ausschließlich vvr dem Knrffirsten- Erzbischos oder seffiem Stellvertreter sich zn verantworten hatte imd daß kein arideres geistliche.' oder iveltliches Gericht ihn mit Beschlagnahme von Leib und Gilt oder aus airdere Weise belangen dürfte. Durch dies dein Dienstmanne verliehene -Recht war also Guten borg in seiner neuen Sttlluiig- vor seinen Gläubiger:! ge­schult, imd laut kurfürstlicher Bestallung standen ihm überdies jäst- lick- ein Kleid, zwanzig Malter Kvru und zlvei Fuder Wein zu. Gutenberg >rar aus diese Weise für seinen Lebensabend >vohl von eiwtilidpen irirffchaftlichen Sorgen befreit, aber es bleibt immer­hin b-t>a>» ein eigentümliches Schicksal, bat; sich her ^chöwer eines Werkes, dessen Fortsetzung seine 'Rachso-lger um ungezählte Mil­lionen bereichert hat. mit so Wenigem begnügen mußte, imh daß er diesen kärglichen Ersatz nicht einmal als berechtigte Forderung für seine gewaltigen Mühen und Opfer, sondern als ein zufälliges Gnadengeschenk erhielt. Ter .Kurfürst-Erzbi,chos residierte' seit sei­nem Mainzer Uebersall in Ettville am -Rhein: dvrt £xit auch chvhann Gutenberg seine letzten Tage verbracht, und dortt er am 27 Seplember 1467 gestorben. Gutenberg stellt sichln seinem Minzeir Wesen und Wirken nicht et.rKr als -ein idealer Schwärnier dar wie die Dick-tmm ihn so oft..^feiert hat. sondern als ein' Mann der vraktisch.m Tat, der eickrgievoll und zielbewußt seine ganze Kraft für sein Wetk einsetzte. All die persönliche^Feind,ellg- kett die ans Habsucht, Neid und Unverstand seinem Ltrebdii ent- geaenwirkte, und die ihn, der arm imd verlassen starb, um die materiellen Früchte seines Wirkens zu bringen vermvcküe, hat ihm oen Tank der späteren Generationen nicht rauben können. benenJ seine Erffndlmg für alle Zeiten zum unentbehrlichsten Kultui'be,rtz ^ geworden ist.

bestraft wird. Auch kann der Betrieb des Handels ge werbes gemäß der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 603) untersagt werden.

8 1.

Von der Bekanntmachung betroffene Gegenstände.

Von dieser Bekanntmachung werden betroffen:

1. alle Mengen an Stacheldraht.

2. alle Stacheldrahtniaschrnen.

Nicht betroffen durch die Bestimmungen dieser Bekaimtmachung sind solche Mengen an Stacheldrächt, die bei ein und dems-Abtm! Eigentümer oder Gewachrsamhalter bei Inkrafttreten dieser Be- kanntmachimg nicht mehr betragen als 50 Kilogramm.

§ 2 .

Beschlagnahme.

Ter von dieser Bekanntmachung betroffene Stacheldraht (§ 1 Ziffer 1) wird hiermit beschlagnahmt.

8 3.

Wirkung der Beschlagnahme.

Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß die Vornahme von Veränderungen an den von ihr berührten Gegenständen, insbe­sondere ihre Pettoendung oder Wtiterverarbeirung, verboten ist und rechtsgeschäftlickie Verfügungen über sie nichtig sind, soweit sie lnicht aus Gnmd der nachstehenden Anordnungen erlaubt werden.

Ten rechtsgeschäftlicheR Vesiügungen stehen Verfügungen gleich, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung er- .folgen.

§ 4.

Veräußerungserlaubuis.

Tie Veräußerung des beschlagnahmten Stacheldrahtes ist nur gestattet:

a) an das Königliche Ingenieur-Komitee, Pionier-Beschaffungs­amt, in Berlin, Kursürstensttaße 124,

- b) auf Grund einer besonderen Einwilligung des Königlichen Jügenieur-Komitees, Pwnier-Beschafftmgsamtt

- § 5.

Meldepflicht und Meldestetle.

Al le von dieser Bekanntmachung bettossenen Gegenstände (§ 1) unterliegen einer Meldepflicht an das Königliche Ingenieur-Komrtttz Pwnier-Beschasiungsamt, Berlffr, Kursürstensttaße 124.

§ 6 .

Meldepflichtige Personen.

Zur Meldung verpflichtet sind:

1. Persvn-en, die meldepslichttge Gegenstände im Gewahrsam haben,

2. öffenllich-rechtliche Körperschaften nnd Verbände.

§ 7.

Stichtag, Meldcsiift, Mcldebestimmungen.

Die Adeldungen haben über die bei Beginn des 27. September 1917 (Sttchtag) tatsächlich vorhandenen Bestände bis zum 15. Ok­tober 1917 schriftlich zu erfolgen. Besondere anttliche Meldeschein^ werden nicht aus gegeben.

Das Königliche Ingenieur-Komitee ist berechttgt, an einem von ihm zn bestimmenden Zeitpunkte erneute Meldimgen zu sorderm,

Die Meldungen haben zu enthalten:

a) bei Stacheldraht die Gewichtsmengen,

b) bei Stacheldrahtiuaschinen die Anzahl und das Alter der Müsch inen.

Mit der Meldung kann gleichzeitig ein Angebot zum Verkauf der Bestände erngereicht werden. Weitere Mitteilungen darf die Mel­dung nicht enthalten.

8 8 .

Anfragen und Anträge.

Alle aus diese Bekannttnachung bezüglichen Anfragen und An- ttäge sind an das Königlich-e Jngenieur-Konntee, Pionier-Beschaf- sungsäint, in Berlin, Kturffirstenstraße 124, zu richten und am Kops ldes Schreibens mit der Aufschrift:Betrifft: Stacheldrahtt^ zu versehen.

8 9 .

Inkrafttreten.

Diese Bekanntmachung tritt init dem 27 . September 1917 in Kraft. M

Frankfurt a. M., den 27. September 1917.

Stellv. Generalkommando des 18. Armeekorps.

*) Mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zit zehntausend Mark wird, sofern nicht nach den allgemeinen Strafge­setzen höhere Strafen verwirkt sind, bestraft:

i.;

2. wer unbefugt einen beschlagnahmten Gegenstand beiseite­schafft, beschädigt oder zerstört, verwendet, verkauft oder kauft, oder ein anderes Veräußerungs- oder Erlverbs* geschäft über ibn abschließt:

3. wer der Verpflichtnug, die beschlagnahmten Gegenstände zu verwahren und pfleglich zu behandeln, zuwiderhaudelt:

4. werden erlassenenAiksff'lhrungsbestiminungeii zuwiderhandelt..

**) Wer vorsätzlich- die Auskunft, zu der er aus Grund dieser

BekaiintmachlUiig verpflichtet ist. nicht in der gesetzten Frist erteilt oder wissentlich unrichtige pder unvollständige Angaben macht, odtw wer vorsätzlich! die Einsicht in die Geschiä'ftÄÜn'efe oder Ge^ schäftsbücher -oder die Besichtigung oder Untersuchung der Betriebs-, einrichtungen oder Räume /verweigert, oder.wcc vorsätzlich dick vorgeschri-Äenen Lagerbücher einzurichten oder zu führen unterläßt wird mit Gesängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark vdep mit einer dieser Straseil bestraft, auch könmm! Boirätc, die verschwiegen worden sind, im Urteile als dem Staate verfallen erklärt werden, ohne Unterschied, ob sie dem MiskilnftÄ pflichtigen gehören oder nicht.

Wer fahrlässig die Auskunft, zu der er ans Grund dieser Be- kauulmachiung verpflichtet ist, lnicht in der gesetzten Frist erteilt oder nnrickstige oder unvollständige Angaben macht, oder n*er sahv^ lässig die vorgesch-riebenen Lagerbücher einzurichten oder zu führen! unterläßt, wird-mit Geldstrafe bis zu 3000 Mark besttaft.

Betr.: Bcschlagiiahine von Stacheldraht und BestandSerhebung von Stacheldraht und Stack-eldrahtmaschinen.

An den Oberbürgermeister zu (ließen, das ffiroßb. Polizei- amt Gießen und die 6-roßb. Bürgermeistereien der Land­gemeinden des Kreises.

Indem nur auf vorstehende Bekanntmachung des stellvcrtteten- den Ostneralkommandvs von heute i^rweißm, beauftragen wir Sic. von dem Inhalt derselben den Interessenten alsbald Kcnnttns zu gelx>n nnd die Bekannkmachiing in Ihrem Amtszimmer zur etwoi- gen Einsicht offen zn lenzen.

Gießen, den 27. September 1917.

Groß herzoglich es .Kreisamt Gießen. ,

Dt. Ufing ci-