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25.9.1917 Zweites Blatt
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Nr. 225 Zweites Blatt

Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags. d

Beilagen:Sieftrner Zamilienblatter" und Uretsblatt für den Nrcis Gießen".

Postscheckkonto: Frankfurt am Main Nr. N68b. Vankverkehr: Sewerbebank Gießen.

für. Jahrgang

nzeiger

Generat-Anzeiger für Gberhejjen

Dienstag, 2 . Zeptember \9tf

ZwcllmgSrlmdorttek und Verlag.

Br ähl'jcheUnwerslläls-Buch-n.Stt,ndruckere't.

R. Lange, Gießen.

Lchristleituny. Geschäslrstelle und Druckerei:

Schulstraße?. Geschäftsstelle n.Verlag: r^Ebl, Schriftlcitung: 112.

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Line bayrische Antwort an den Papst.

München, 24. Sept. Dem Köllig von Bayern war seinerzeit -die Friedensnote des Papstes bnrrf) den am könig­lichen Hofe beglaubigten päpstlickien Nuntius ebenfalls über­mittelt worben. Der König hat hierauf an den Papst das imchsdeheirde 2ttrtwortschireibeir gedichtet:

Heiligster Vater!

Eure Heiligkeit 'haben am 2. Augrtst dieses Jahres an die StaatsoberhÄlpter der kriegsühr-elib^r Völker einen feierlichen Appell gerichtet, >um durch einen ^-rechten mrd dauernden Mieden! die Schrecknis fe dieses fürchterlichen .ibrivges zu beenden mW der Mlt den Frieden wiederMlMbcn. Eure Heiligkeit Haber dir hohe Wade gehabt, dieses lzochibedcuNsaine Dokuuient auch an »niic!^ geborgen «n lassem, wofür ich nüeimem lntfrichttgenc Dcrrik entgegen- Moe^ncnr bitte.

Mrt tiefster Ergriffenheit habe ich die Worte Enrer Heiligkeit verwmwsen. AfuZ jedem ^Scche dieses der Anbahnung des Friedens g e i l- rd tz n et erc Lchrerbens spricktt das hei.be und iivnge Bestreben Eurer Heiligkeit, als Vertreter des göttlichen Friede ns füllten der Minden Memichiheit die Segnungen des Frieders wiederzuge betn Hßormtt krönen Eure Heiligkeit rn edelster Wleise das Werk, das sich Gnve Heiligkeit seit dem erftfnt Dcvge ihres Porrtifikates gesetzt hat: im albmusasssemder väterlicher Liebe Und Unparteilichkeit nach Mögllichkert die Schrecknisse dieses BölkerrinM'ns abznkü-rzon und die Leidem des .Krieges z'n mindern. Der ninvergänaliche D-rntk der iMy-en Mvnschchett ist Enver Heiligkeit für dieses unermüdliche chle Work sicher. Jedem Schritt, den Eure Heiligkeit Mr Anbahnung eines dauernden und für alle ttxrenviM.in Friedens nnternahrnen,' halbe ich ebenso,-re Se.^ Maj-estlät der deutsche Kaiser, König von Pvarhen und alle deutschen ^otdesfürsteu mrd une das ganze deutsche Volt mit herzlichster Simtpathre verfolgt. Die Geschichte bewerft es. daß das deutsche Volk seit der Begründung des Deutschen Micl.es keimen sehnlicherem Wiensch gehabt hat, als im Frieden!

in Ehren an der Lösung der höchst^lr Kultnraufgabe der Menschheit nach, Kräften luitMvirken. nud sich der ungestörten Entwicklerg seines wirtschastlirlMi Lebens! zu widnten. Nichts konnte >em friMiebemden deutschen Volke umd seiner Regierung, dabeit ferner liegen, als der Gedanke eines Ajncfrisffs auf cmdere. Völker! umd als das Streben nach.gewaltsaiiver Gebtttserwettening, deutff keim Sieg !umd Länderertttetb koirnve in seinen Afugen auch nur im! mtserntesten die furchtbaren Schnecken eines Krieges ^ und dse dmnrt notwendige Vernitchrng tültti veiler umd wirtschaftlick>cr Wertt aufnüegen. .Die in v ol l >e r U e b a r e i n st i m m u n g mit dems deutschen verbündeten Negier umgem geführte Politik des de'ut sche n .Kaisers und d e r R e i ch s l e i - t u n g, die allezeit oft bis 'hart an die Grenze des mit den beut ftfvia Interesseir Verträglichen die Erhaltung und Sicherung des Friedens im Auge hatten, fcmd-!daher stets die vollste Billigung des deutschen Volkes iintb seiner gewählten Vertteter. Erst als sich Deutschland in seiner Existenz bedroht betrachten rntchte, als sich das deutsche! Volk mit seinem treuem Verbündeten von alten Seiten au gegriffen; iah, gab es keine andere Wahl, als mit dqnr Aufgebot aller Kräfte! für deren Freiheileu und Dasein zu kämpfen.

Mer auch, ivährend dieses urrs aufgezwuugeucai und mmmehv mehr als drei Jahre wütenden Krieges ohne gleichen hat die deutsch^. Nogievung unzweideutige Beweise ihrer Friedensbereitschaft .ge- liefert und Ovar ganz besonders durch die im Verein mit urtfieVcnJ Bundesgenossen schon zu Ende des Jahves 1916 ^an die Feinde gerichteten feierlichen Aufforderung, in Fricdensverhandlimgeni crnzutreten. Wenn dieser erste ernste Versuch, denr Schrecken des Krieges ein Ende machen, geschmettert ist ,so trifft dafür die

Kreis Frledderg.

=, Ba d - Nau he.i m , 24 Sept. Am Bahnhof faßte die Polizei zwei Friedberger Pascher ab, die das Fleisch von zioei geschlachteten Schweinen heimlich nach Frankfurt schaffen wollten.

B. Z. Butzbach, 25. Sept. Die in unserer Stadt aufgenom- menen Kinder aus dem westfälischen Industriegebiet sind am Don­nerstag rcnter Führung von 2 Damen tu iljirc Hennat zuritck- gekehrt.^ Verlcel-en wurde dem Postdirel'tor K> l ein st eu b c r das allgemeine Ehrenzeichen für Kciegsverdrenstc und denr Ober-Post­schaffner Rührig das Kriegsehreirzeictzen.

st- Do r n a s s e n he i m , 25». Sept. Das Eiserne Kreuz zwetter Klasse, vorher die Hessische Tapferkettsmedaille, erhielt der Land­sturmmann Will-elm .Herber t.

st- Groß-Karben, 125. Sept. Das Eiserne Kreuz erster Klasse erlsielt der Bizeseldwebel Wilhjelm Kappes.

st Reichel s heim , 25. Sept. Das Eiserne Kteuz erster Masse >erhielt der Leutrrnnt «und Kvm Mg n res ührer Hernr. Winter.

Hessen-Nassau.

mr. Frankfurt a. Ad, 25. Sept. Am Sonntag ibendr lvurde im Opernhaus das LVerk des jungen Münchener Ko niM nisten Erich Zlinders ,^Venezia", ettc .Einatter, unter der temperameut- vollerc Leitturg von Dr. Rottenbevg lwaicfgeführt. Die Handlung ist musikalisch etwas breit geraten. Packen.de Szeueir fehlen nahezu vollständig. Der Komponist beherrscht die moderne chroinatifche Instrumentation glänzeild. Freilich ist die Behandlung der Stimmen nicht immer untadelhaft getrmgen. Ueberhaupt varnttßt man die schürfe Chavatteristtk. Man «erkemrt daZ^ Talent des Komponisttn, ohne redoch )ior -einer' fettigen. Arbeit zu stehen.

ul. Limburg, 25. Sept. Zu eftler großen vaterländischen Kundgebung gestaltete sich gestern imchmittag eine öffentliche Volks­versammlung, die vonr Kreisausschuß ciubcruscn war, mrd die sich mit der Werbearbeit zur 7. Kriegsanleihe befaßte. Am Schftrssc der Versammlung wurde beschlossen., folgendes Delegr-amm arr Se. Ma­jestät gelarrgen zu lassen:An des Kaifers mrd Königs Majestät, Großes Hauptguartier: Tic tu einer- zahlreich besuchten .Volksver­sammlung aris Meis und Stadt Limburg zu Limburg Versam­melten bringen Eurer ?)dajestät ehrerbi-ettgsten Huldigungsstruß dar. Tief durchdrungen von opferbereiter Liebe zai Kaiser und Reich, unerschütterlich fest in alter deutscher Treue, werden die von der Lahn, vom Westerrvald und arrs deni Goldenen Grund nicht wanken imd schlvaukcn, sondern wie ihre sturmerprobten tapferen Angehörigen im Felde zäh drrrckhalteu bis zum glücklichen sieg­reichen Frieden!.So werden sie auch in der jetzigen Finanzschlacht hre volle Schuldigkeit tun. Mit tiefer Verachtung und im heiligen Zorn wenden sie sich ab von den ehrenrührigen heuchlerischen üchcn des Präsioeltten Wilson, der in seinem anmaßeardeu Dünkel, unfähig, eine freie Nation zu verstehen, das deutsche Volk er- chüttern will in dem, ivas diesem Volke heilig ist, in seiner Liebe und seinem Verttauen zu feinem treusorgeuden Herrscher. Unsere Losung bleibt: Trerce Pflichterfüllung, einiger Siegeswille, festes Gott vertrauen ! Gott segne unfern Kaiser urti> König und verleihe ihm den endgültigen Sieg über seine und seines Volkes Feinde. Borcke, Landratsamtsverwalter. .Hacrten, Bürgermeister."

für einen Erfolg des von Eurer Heiligkeit jetzt unternommenen' Schrittes hege, damit durch-ihn zum Besten der ganzen Menschbeit ein dauernder, für alle-.Tpile ehrenvoller Friede angebahnt werden! möge. Ja habe die Ehre zu zeichnen Euer Heiligkeit, ganz gehör- ßkner Sohn Ludwig.

Aus Stcrdt nnd Caitft.

Gießen, 25. Sevtember 1917.

** Auszeichnung. Dem Unteroffizier Schneid­müller von hier wurde die Hessische Tapferkeitsmedaillc verliehen. Das Eiserne Kreuz 2. Klasse ist bereits in seinem Besitz. Das Eiserne Kreuz 2. Klasse erhielt Heinrich Aß­mann. ,

** Silberne Hochzeit. Das Fest der silbernen Hochzeit begingen am Samstag Apotherenbesitzcr Dorn- b e r g e r und Frau. Das gleiche Fest feiern heule der Back­meister der Konsumbäckerei, Albert L i n d i g und Frau.

^Papier F r ü ch t e, O b st r e st e und sonstige Abfälle sollte man nicht auf Bürgersteige und Straßen werfen. Hierdurch werden die Straßen verunreinigt und Gefahren für die Passanten hervor- gerusen, die durch Msgletteir auf Obstresten und dergleichen zu Falle kommen Und sich erheblich verletzen kömren

** Im Lichtspielhaus, Bahnl)osstt. 34, wird von heute ad bis einschließlich Frettag, 28. Sept., der beliebte Otzwald-Film Königliche Bettler" zur Vorführung gelangen. Für den Humor ist ein flottes LustspielAinandus Brautsahrt" vorgesehen. Dre Künstlerkapclle belebt die Vorstellungeii durch musikalische Dar

bietungen. ^ ^

+ it Schwarz-Weiß-Dhegter, Settersweg 81 Bon Dienstag, 25., bis einschließlich Freitag 28 Sept. wird Stuart Webb's 13. Detekttv-Abeuteuer im Lichtbttd vorgefuhrt, Außer dem hat die Spielfolge noch den Film schwankHaben Sw 50 000 Marr?", sowie die neuesten Ausnahinen von den Krregchchan- pl ätzen auMNveisen.

Denk' an die Zukunft deiner Kinder!

Zeichne Kriegsanleihe?

Landkreis Gießen.

-m. Hangen, 25. Sept. Dem Gefteiten Hermann öomeö von hier wurde das Eiserne Kreuz 2. Klasse verliehen.

tt. Treis a.L., 25. Sept. Ter diesjährige Mrssronssonntag des evangelischen Dekanats Gießen wurde am 23. September in der hiejsigen Gemeirrde begangen. Am Vormittag hielt Missionar Spa ich aus Frankfurt a. M. einen gut besuchten Jugendgottes-> dienst und nachmittags in der vollbesetzten .Kirche eine ttesergrei­fende Predigt. Nach ihm gab Dekan GußmaumKirchberg ecnen Ueberbuck über die in den Gemeinden des Dekanats im Jahre 1.116 ausgeübte Sammettätigkeit für die Mission, die ein sehr befriedigen des Ergebnis gel-abt hat.

Kreis Büdingen.

4 t Bindsachsen, 25. Sept. Das Eiserne Kreuz zwetter Klasse erhielt der Musketier Heinrich Ganz.

# Bleichenbach, 25. Sept. Aus den, Felde der El?rc fiel der Gefreite Otto Emr ich.

KreiS Schotten.

# Schotten . 25. Sept. Das Hessische Kriegsehvenzeickien in Eisen erhiett der Gesr-ette Karl Weil.

Amtlicher Teil.

Nr. Q. 1/6. 17. K. R. A.,

betreffend Beschlagnahme und Beffands- erhebmg von Aorkholz. KorfabfäUcn und den daraus hergeftellten halb- und Zerligerzeugnifsen.

Vom 25. September 1917.

(Neufassung von Nr 3300/1. 17 ZK. lila, vom 1. 3. 17.)

Nachstehende Bekanntmachung wird auf Ersuchen deS König­lichen Kriegsmimsteriums hiermit, zur allgenvcinen Kerrntnis ge­bracht mit dem Bemerken, daß, soweit nicht nach der, allgemeinen tvafgesetzen höhere Sttafeu verwirkt sind, jede Zuwiderhandlung! gegen die Beschlagnähnrevorschriften irach 6*) der Bekanntmachung über die SickversteMirng von Kriegsbedarf in der Fassung vom 26 April 1917 'Reichs-Resttzbl. S. 376) und jede Zuwiderhandlung gegen die Meldepflicht nM tz 5**) der Bekanntmachung >über Ailskuuftspflicht von, 12. Juli >1917 (Reick^-Gesetzbl. S. 604) bestraft >mrd. Äujch> kann der Bettieb des Handelsgewerbes gemäß der Bekannttnachiung zur Fernlsalttmg ulnzi,verlässiger Personen von, Handel vom 23. September 1917 (Reichs-Gesctzbl. S. 603) rmtersagt. iverden.

§ 1 .

Von der Bekanntmachung betroffene Gegenstände.

Von dieser Bekanntmachung werden betroffen: a) Korkholz, Zierkorknolz und Korkholzbvbcken b> .Korkabfälle (Kvrkspäne, Korkichivot, Korkmehl jowre alte sonstigen bei der Korkverarbeitung sich ergebenen Kork rückst ände),

'"*) Mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu zehntaicsiend Mark wird, sofern nicht nach allgemement Strafgesetzen höhere Strafen vertmrkt srnd, besttaft:

2 iver unbefugt' einen beschlagnahmten Gegenstaied beisefte

' schafft, beschädigt oder zerstört, ve,-wendet, verkauft oder kaust oder ein anderes Bcraußerungs- oder Enverbsgeschast

über ihn abschließt: , s.

3 wer der Verpflichtung, 6te besehlagnahmteu Gegenstände zu ' verwahren -und Pfleglich zu behandeln, zuwidarhandeü;

4. wer den nach. 8 5 erlassenen dtusführungsbesttmmm^en zu

widerhandelt. ^ ^ . .. -

**) Wer vorsätzlich die AiuSkunft, zu der er auf Gruird dieser Bekanntmackuug verpsliclstet i>t, picht iu der gesetzten Frist erteilt

Sei- J öotfldWi* hie »tW

sESbücher ober die BesichttDE oder UirdM'.chimn der ««rwbo- SSp ->»cr Räume lorrronacrt, ober woT OOrfaBIufr bif JSSriLaaerbückvr enizuricksten oder zu sichren imterläßt 2lL| Gefänanis^bis zu sechs M onaten oder mtt Geldfttase bis zu 10 000 Mark ober mit einer dieser Strafen b^str^st. chlchi

verschwiegen worden ,md, im Urteile als dem Staate ÄSwÄJ unterschob, ob sie dem W^unsts-

pslickKsci'^ehme^ober ^ eScrnibbicfer Be.

kannlmachjung verpslickpet ift., ttickst m der Frist erteckt

oderunttchtiae oder pnvollstä.ch,ge Angaben macht, oder wer: fofr* lässig die vor geschriebenen Lagerbückier Nchr^u

im 1erlaßt, wird mit Geldstrafe bcs zu .4000 ttäark bestraft.

e) neue und gebrauchte Karkstopfen (Pfropfeni, Korkspunde uM .Korkscheiben,

ck) ireue und gebrauchte Korkringe und Korkfender, e) alle übrigen vorstehend nicht genannten Erzengnisje aus Kork fauch, gebrauchte«, insbesondere Korksteine. Kork platten, Kprkschalen, Krouenkorkverschlüsse und ähnliche Verschlüsse mit Korkscheiben oder Korkplättchen als Dichtung, jotvie .Kunstkork und ähnliche Erzeugnisse daraus, nne z. B. Ktmstx korkstopfeu, Kimstkorkdeckel, Kuustkorkplätbckxn usw.

8 2 .

Beschlagnahme.

Alle im $ t aufgesührteu Gegensimrde werben hiermit bc* schlagnahmt, vgl. jedoch § 15.

§ 3.

Wirkung der Beschlagnahme.

Die Beschilaguahuvc hat die Wirkung, daß die Vornahm? vort Veränderungen an den von ihr berührten Gegenständen verbotet ist und rucktsgeschäftliche Verfügungen über diese nichtig sind, soweit sie nicht auf Grund der nachst>:!hend«n Anordnungen M' l ^b,Ä 1) erlaubt sind. Den rechtsgeschäftlicl>en Verfügungen stehen Vn^ fügungen gleich, die im Wege der Zwangsvollstteckimg oder Arrest- vollziehmrg erfolgen. ' '

Trotz der Beschlaguahürc sind alle Veränderungen und vsa* fügungen zulässig, die mit Zustimmung des Königlich Preußischen KrregAmrnisterimns erfolgen.

8 4.

Aufträgk von Heeres- und Marinebehörden.

Troß der Beschlagnahme ist die Veräußerung, Lieferung, Ver­arbeitung uird Verwendung der beschlagnahmten Gegenstände zwecks Erssillimg von Aufträgen von Heeres- oder Mariuebehörden gegen eiiren amtlichen Frei gab eschein gestattet, sofern die Anordnungert im 8 dieser Bekanntmachung befolgt wl.'rdm. Bevor nicht deü Frcigabeschiein, ordnungsgemäß, ausgestellt und imterschrieben mrd vom Königlich Preußischen Kriegsministerium genehmigt, dein Lieferanten vorliegt, darf dieser mfit der Lieferung oder Berarbek- ttmg der beschlagnahmten Gegenstände Nicht beginnen.

8 5.

Veräutzerungserlaubnis.

^.rvtz der Beschlagnahme Wz-die Veräußerung der im 8 1 be- zcichneteir Gegenstände, außer zur Erfüllung von Aufträgen vvnl Heeres- oder Mari nab ohörden (8 4), noch in folgenden Fällen erlaubt, sofern die Anordnungen in 88 3 und 9 dieser Bekannt-« mack'img beobachtet iverden:

1. Auf Grund einer vom .ilöniglicl' Preußischen >ltiegS- Ministerium erteilten lttisnahnutt^.villignng, die durch einen amtlichen Freigabeschein nachgewiesen wird.

2. Korkabfälle (Kvrkspäne, Korkschrot, Korkmehl, sowie alle sonstige.n aus der Korkverarbeitung sich ergebenden Kork­rückstände), ferner gelaauchtc Korkstopfeu, Korkspunde und Korkscheiben dürfen an die Kricgchvirtschasts-Aktiengeself* schaff vcräicßert werden, und zwar die zur Zeit des Jnkrafbi tvetens dieser Bekanntmachung vorrätigen Mangen an diesen Geaenständeu bis zum 25. November 1917, alle später ansalleardcu Mengen innerhalb 2 Monaten nach, ihrem All- fall. Ist ein Angebot am die Kriegslvirtsck?asts-Akliengs« settschiaft, Berlin W50, Nürnberger Platz 1, innerhalb der Frist nicht erfolgt, so ist Enteignung zu gewärtigen.

8 6 .

VmiveiidungSerlauÄniS.

Für die int § 1 c bis e genannten Gegenstände ist die Ber-- -mudung auch im eigenen Betriebe nur ans Grund einer , om Königlich, Preu.ßischeu .Kriegsministerium erteilten Ausnahmebe- willigung, die durch, einen amtlichen Freigabeschein nachgcwiesew ivird, und (Nur uocke unter Beobachtung der im 8 9 angegebenen Höchstmaße gestattet. Bis zum 25. November 1917 t ursett inj dringenden Fällen znm Verschluß einer durch Korkverschlnß gegett die Gefahr des Verderbens zu sichernden Ware (Aüzneien, Wein- Bier, Ehennkalien usw.) die im 8.1 e bis o (genannteu Gegend

ist in iedein Fall ciirzuholen.

Die im 8 1 o bis c genannten Gegenstände, die bereits! ihrem bestimmungsgemäßcn Zloeck zugesührt sind (z. B. Korke und Kronenkorkverschlüsse in oder aus der Flasche, Korkspunde mr Faß, Korkfender aus Wasserfahrzeugen ä dürfen weiterverwendet werden: sie unterliegen jedoch der Beschlagnahme'und sind, so­bald sie ihren beftimmungsgeinäßen Zweck erfüllt haben v B. uach der Entkorkung oder Anßergebrauchsetzung,, als gebrauchte Gegenstände zum nächsten Meldetermin meldepslichtig und können nur gemäß 8 5 veräußert werden.

8 7-

Verarbritungserlaubnis.

Trotz der Beschlagnahme ist die Verarbeitung der im 5 1 be- zeichneten Gegenstände/ außer zur Erfüllung von Austragen von Heeres- oder Marincbehörden 4» erlaubt ans Grund einer vorn!

erteilten Ausnahme- Freigabeschein nach-

Königlich Preußischen Kriegsministerium bewilligung. die durch einen amtlichen gewiesen wird.

8 3.

Höchstpreise.

Die Veräußerung oder Lieferung der im 8 1 bezetchnetent! Gegenstände nach 8 4. 5 und 7 der Bekauntmacknmg ist nur gestattet, wenn keine höheren Preise als die in der Bekanntmachung Nr. Q. 2/6. !17. K. R. A). vom 25. Seprembn: 1917 sestgesetztent Höchstpreise für Korkerzeugnissc gefordert oder bezahlt werden oder, soweit diese Bekanntmachung keine Preise scstsetzt, der Preis^ von der Zbriegs-Rohsboff-Abtcilung des Königlich Preußischen! Kriegsministeriums genehmigt ist.

Diese Bestimmung gilt auch für den Falt, daß -vor dem 25. Septencbcr 1917 höhere Preise als die Höchstpreise vereinbart sein sollten. Jedoch dürfen Verträge aut Lieferung von Körkhvlz, Korkabfälleu imd Kvrkerzeugnissen, die vor dem 25. September 1917 zu höüen-n Preisen abgeschlossen lvvrden sind, zu den per- dn&irrtcn Preisen infoweit erfüllt werden, alö dies erforderlich ist zur dlusftiln'ung von Heeres oder Marineauftrüge», für tvelche die crustragiiel'ende Heeres- oder Atarinebehördc bereits vor dem 2b. September 1917 den Zuschlag erteilt bat. In gleicher Weise dürserc Vr'rttägc aus Lieferung von Korkholz. Korkabsälleir und Korfcrzeugnissar die vor dein 25. September 1917 gegen Frei­gabeschein der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des .'königlich Preußi­schen Kriegsministrriuins abgeschlossen ivorden sind, zu dem ver­einbarten Preise erfülli werdlein, falls der Fori gebe schein varl dem 2.5. Serüentbec 1917 Misgefcrtigt worden ist.

8 9.

Höchstmaße von Korksrovfen ufw.

Die Hcrstelttmq, Deräntzening und Benvendimg rwi, neuen und allen Kvrkstopsen usw. (8 ^ <') aus Nottir- imd Kunstkork ist nur in den tuKÜftvlK-ub angegebenen Längeit tmb Stärken zulässig Bereits fertiggestrttle Gröixn drescw Korkstt»psen uftv. die. über diesig Maß hinQusgehetl, sind, soweit sie nicht hinter der nachstehend