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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Gießen.
Bekanntmachung.
.. Dem nach der Verordnung, betreffend Einignugs- ainter. vom 15. Dezember 1915 im Bezirk der Stadt Ele,;en errichteten EinigungSantt zur Vermittlung in Mlcts- und Hvvothckenstreitigkeitcn ist die Ermächtigung nach 81 Absatz 1 Ziffer 1 und 2 der Bekanntmachung zum Schutze der Mieter iBundesratsverord- uung vom 26. Juli 1917) durch Verfügung Großh. Mlnlfferlums des Innern vom 10. August 1917 zu Nr. M. d. J. III 19389 erteilt.
Das Mietseinigungsamt ist hiernach befugt,
1) auf Anrufen eines Mieters über die Wirksamkeit einer nach dem 1. Juni 1917 erfolgten Kündigung des Vermieters, über die Fortsetzung des gekündigten Mied ^ichalttilsses und ihre Dauer, sowie über eine Erhöhung des Mietzinses im Falle der Fortsetzung zu bestimmen,-
2) auf Anrufen eines Vermieters einen mit einem neuen Mieter abgeschlossenen Mietvertrag, deffen Erfüllung von einer Entscheidung gemäff Nr. 1 betroffen wlrd, mit rückwirkender Kraft aufzuheben.
Mieters (Ziffer 1) ist unverzüglich, nachdem die Kündigung lhm zugegangen ist, oder soweit sie bisher mach dem 1. Juni 1917) erfolgt ist, nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zu stellen.
Der Antrag kann nicht mehr gestellt werden, wenn die Mietzeit abgelaufen ist oder die Parteien die Fortsetzung des - I -- r ■*— r - -
—r —^-ä'rbältniffes vereinbart haben. Gleßeu, den 22. August 1917.
Der Oberbürgermeister: A«Ner,
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Kohlenversorguug.
Der Reichskommissar für die Kohlenvertellung Hit m der B^mmtmachlmg vom 19. Juli 1917. betr.: die Brermstoftversorgnng der Haushaltungen, der Landwirt- > schaft und des Kleingewerbes eine Bestands- und Bedarfsermittlung von Brenn-und .Heiz- stoffen am 1. September d. )§. angeordnet.
Die zur Ermittlung notigen Bordrucke sind in den Marienaus gabestellen am 30. d Mts. morgens von 8 brs 12 Uhr und nachmittags von 2 bis 6 Uhr erhältlich
— Die ausgefülltenVordrucke sind am 3. u nd 4 September d. Js. morgens von 8 bis 10 Uhr der zuständigen Markenausgabe st elle ein- zu reichen.
Nicht vollständig ausgefüllte und verspätet ein gegangene Vordrucke werden als nicht eingegangen betrachtet Die Säumigen werden von der Belieferungl von Brenn- und Heizstoffen künftig ausgeschlossen.
Tie Kohlenhändler haben ihre Bestände an Brenn- und Herzstoffen anzugeben, dagegen ihren Bedarf nicht.
Gewerbetreibende und Landwirte haben den Verbrauch für ihren Haushalt, ihr Gewerbe bezw. ihre Landwirtschaft getremrt anzu geben „ Sämtliche Ko hl en verbrau cher. einschl. der Behörden und Anstalten. Schulen, Kirchen und dergl.
— mit Ausnahme der durch die Intendanturen (Garnisonverwaltungen) versorgten militärischen Behörden und. Anstalten sowie der gewerblichen Verbraucher, die unter dre Bekanntmachung des Neichskommissars für die Kohlenverterlung vom 17. Juni 1917. abgedruckt im Kreisblatt vom 6. Juli 1917. Nr 112, fallen — sind verpflichtet, die nötigen Angaben zu machen.
_. Bekanntmachung des Reichskommissars für
die Kohlenverteilimg über die Brennstoffversorgung det Haushaltungen, der Landwirtschaft und des Kleingewerbes vom 19. Juli 1917. abgedruckt im .Kreisblatt vom 14 2lugu)t 1917, Nr 138, insbesondere auf den 817 dieser Bekanntmachung. wonach auch die Auskunfts- Verweigerung unter Strafe gestellt ist. wird n a chd rü ck- licbst hingewiesen und bemerkt, daß Zuwiderhandlung gegen die Bestimmung dieser Bekanntmachung nnt Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft werden kann. Ferner kann auf Einziehung der Brenn- stoffe erkannt werden, auf die sich die Zuwiderhandlung, bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder mcht. 63423
Gießen, den 25. August 1917 _ Der Oberbürg ermeister: Keller.
.. Die Auszahlung der Familienunter- Nutzungen an die Angehörigen der zum Heeresoienst Einberufenen für 1. bis 15 September 1917 bzw für August 1917 findet statt:
a) Reichsunterstützung: lAn Diejenigen, deren Namen beginnen mit A-^H Freitag, den 31. August, ll—R Samstag, den 1. September,
S—Z Montag, den 3. September ttr e J t er c Unterstützung Mietszuschuß): ^Xn diejenigen, deren Namen begiuneu mit A—H Dienstag, den 4. September,
J—R Mittwoch, den 5. September,
S—Z Donnerstag, den 6. September, e) An Vermieter, die Mi et betrage ab holen: Freitag, den 7. September.
Die Auszahlungen finden von 8 bis 1 Uhr im Stadthaus, Zimmer 7, statt. Die Unteritützungen dürfen nur an den vorgenannten Tagen abgcholt werden 6345B Kieken, den 21. August 1917.
Der Oberbürgermeister: Kelter.-
I Bekanntmachung
lieber den Absatz von Petroleum zu Leuchtzwecken. 'Auf die Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 11. August 1917 Kreisbl. Nr. 144 vom 21. August 1917), wonach der Absatz von Petroleum zu Leuchtzwecken bis einschließlich 16. September d. Js. verboten ist, mache ich hierdurch aufmerksam. Gießen, den 21. August 1917. 63436
_ , Der O berbürgermeister: Keller.
zftädt. Jfrbeitsnaehideis giessen.
West-Anlage 31.
Es können eingestellt werden:
a) bei hiesige n Ar b eitge b ern:
1 landwirtschastl. Arbeiter 1 Drescher, 3 Eisendreher, 50 Bergleiite. 6 Schlosser, 2 Werkzeugschlosser. 3 Former, 10 Maschinen form er, 1 Schmied als Zuschläger, 6 Former und 6 Brenner für Dampfziegelei, 1 Spengler, 4 Installateure, 1 Gerbermeiste". l Lederzurichter, 5 Sckaeiner, 1 Sattler. 2 Polsterer.»2 Heizer (1 verheirateter Kriegsbeschädigter bevorzugt), 1 Schneider. 10 Kohlenschipper, 6 kräftige Arbeiter, 10 Hilfsarbeiter für Eisenbahn imb •o-rtbuftrie, 2 Vorarbeiter für Granaten bezw. Riodell- magazin (Kriegsbeschädigte bevorzugt), 1 Bicrfahrer, 1 Pferdepfleger, 2 Krankenwärter. 1 Hausbursche, 1 Buch-) binder. 1 Buchhalter. 2 Schneider-, 2 Bäcker- und 2 Buchbinderlehrlinge ;
b) bei auswärtigen Ar beitgebern:
20 Schlosser, 5 Kesselschmiede, 1 Apotheker oder Drogist, 3 Schweißer für Metall 3 Heizer, 1 Maschinist, 3 Speng- ler. 15 Mechaniker, 3 Uhrmacher, 3 Maurer. 5 Schreiner, 1 Webmeister. 2 Kassenrechner, 70 gesunde Arbeiter, 15 Streckenarbeiter, 25 Bauarbeiter.
Es suchen Arbeit:
1 Zimmermeister, 3 Buchhalter, 2 Verwalter für Landwirtschaft, 1 Verkäufer und Dekorateur für Kvnsekrion nach Norddeutschland, 1 Niann ftir halbtägige Beschäftig gung, 2 Kriegsbeschädigte für Beschäftigung, die im Sitzen aus geübt 'werden kann.
Weibliche Abteilung:
Es können eingestellt werden: a)bei hiesigen Arbeitgebern:
2 Munttwnsarbeiterinnen, 1 Frau für Zünderkontrollc^ 6 Dienstmädchen, 1 Küchenmädckjen. 1 Stütze, 7 Laufkranen, 1 Waschfrau:
b) bei auswärtigen Arbeitgebern:
15 Arbeiterinnen.
Es suchen Arbeit:
1 Frau zur Leitung einer Kantine, 1 Frau für halbtägige Beschäftigung. 4 Mädchen für Buroan, 3 Mädchen für Botendienste.
Für das besetzte Gebier werden gesucht: perjette Stenotypistinnen, Maschinen- und Hand^- jchreiberinnen, '18 Schneiderinnen, 30 Frauen für Küchendienst, 6 Frauen für Wäsckjerei, 6 Frauen für Vieh. Haltung. 6344
Stadt. Wohnungsnachweis Gießen, Weft-Anl .31
Es sind zu vermieten:
2 herrschaftl. Wohnungen von 7 Zimmeni. 3 herrschaftl Wvhirungeil von 6 Zimmern. 1 Wohwing von 5Zim- mern, 1 Wohnung von 3 Zimmern, 1 Wohnung von
3 Zimmern mit oder, ohne Laden, 3Wo-hnungen von 2 Zimmern, 3 Wohnungen von 1 Zimmer, 3 LadenräuMe mit je 1 Zimmer, 3 Lagerräume mit 1 Arbeitszimmer 1 größeres Fabrikgebäude, 24 möblierte Zirmner, 2 davon nebeneinonderliegend, 8 leere Zimmer. 2 Srallräume mtti Bimchenznnmer, 1 Wohnung von 2—3 Zimmern in Bellersheim.
Zu mieten gesucht:
20 Wohnungen von Zimmern.
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