Verschiedenes.
In Feindesland fiel am 1. August unser guter, unvergeßlicher Sohn, Bruder, Schwager und Onkel, der
Musketier Otto Bausch
nach 31 monatiger, treuer Pflichterfüllung im 24. Lebensjahre.
Die trauernden Hinterbliebenen.
In deren Namen:
Christian Bausch III.
Wafnermeister.
Langsdorf, den 7. August 1917. 04824
ü§
Danksagung.
Für die aus Anlass des unersetzlichen Verlustes meines auf dem Felde der Ehre gefallenen treuen, guten Mannes, unseres lieben Sohnes und Schwiegersohnes bewiesene Teilnahme sagen wir allen, besonders der Gemeinde Rüddingshausen hiermit herzlichen Dank.
Fra« Adelheid Fiagel geb. Diehl Familien Engel und 3>ieiil.
Rüddingshausen, Nieder-Weisel, Södel, Darmstadt, im Juli 1917. 3S5 .
(Höhere Privatschule Sexta — Oberprima)
Aufnahme neuer Schüler jederzeit Gute Erfolge. Einjährigen-, Primareife-, Abltnrientcn- prüfting. Durch den Besuch der Unterstufe genügen Kinder unt. 14 Jahren der gesetlichen Schulpflicht. (Minist. Verfügung vom 13. V- 14).
Näheres durch Direktor Brackemann, sLudwigstr.70,Fernr.C33
Mtt dem 15. August ds. Js. verlieren die/e Marken ihre Gültigkeit. Wer die von ihm bestellten Waren bis au diesem Zeitpunkt nicht bezogen hat, verliert den Anspruch darauf.
Die Kleinhandelögeschäste baden die betreuenden Quittungs- und Bezugsmarken abzutrennen und getrennt nach Nummern und Farben an das LebenSmittelamr ab zultefern.
Die nach dem 15. August ds. IS. nicht abgehoben Warenmengen sind dem Lebensmitlelamt bis znm 17.Aug. 1917 schriftlich anzuzeigen. 'Nichteinhaltung dieser Frist hat den Ausschlntz von dem Vertrieb der Nährmittel zur Folge.
Die Ausgabe von Sago aus den Abschnitt 12 der Nahrmittelkarte kr <rote Karte) kann nicht erfolgen, da die Ware noch nicht eingetrofsen iit. Sobald dies geschehen tst, wird Näheres bekannt geneben iverden.
Gietzen, den 2. August 10.7. 5859B
Der Oberbürgermeister. Lebensmittelamt.
Wer erteilt Win M-
flt ffr» rn Latein, Französisch und Englisch? Schr. Angebote unter 5856 an die Geschäftsstelle des Gietzener Altzeigers erbeten.
von Antiquitäten, Möbeln, ganzen Einrichtungen, Alteisen. sowie allen von mir geführten Artikeln. 2241
Louis Rothenberger.
Todes-Anzeige.
Verwandten, Freunden und Bekannte»! die schmerzliche Mitteilungr datz mein lieber Mann, unser guter Vater, unser lieber Sohn, Bruder, Schwager. Onkel uud Nesse
Rudolf Pfaff
im Alter von 26 Jahren Sonntag nachmittag 7V 2 Uhr nach langem schweren Leiden durch einen schrnerzlichen Tod erlöst.wurde.
In tiefer Trauer:
Frau Luise Pfaff geb. Leib nebst Kindern. Fam. H. Pfaff nebst allen Angehörigen.
Launsbach, den 7. August 1917. 04825
Die Beerdigung findet Mittwoch nachmittags um '/»4 Uhr statt.
Danksagung.
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei dem Hinscheiden unseres treuen Entschlafenen, sowie die zahlreichen Blumenspenden und besonders dem Herrn Pfarrer Heidemüller für seine trostreichen Worte an dem Grabe sagen wir ans diesem Wege unseren herzlichsten Dank.
Im Nainen der Trauernden:
Marie Steinmükter.
Allendorf a. d. Lahn, 6. August 1917 58Cfl
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Die Gemeindejagd Rabertshausen I und H, etwa 187 ha, ill in 2 Bezirken auf 6 Jahre vom 1. September 1917 bis 31. August 1923 öffentlich meistbietend am 25. August d. ,L nachm. 2 Uhr, im Rathause hterfelbst unter den im Termin bekannt gegebenen Bedingungen zu verpachten.
Rabertshausen, den 7. August 1917. ,>854
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Bekanntmachung.
Der vom Gememderat beratene Voranschlag für das Rj. 1917 liegt vom 8. dS. Mt», an eine Woche bei Unterzeichneter Stelle zur Einsicht auf. Es wirö Umlage erhoben, zu der auch die Ausmärker beizutragen haben.
Stangenrod, den 6. August 1917.
Gr. Bürgermeisterei Stangenrod. 5877 I. B. Groß.
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Gieße». Nährmittel-Ausgabe.
1. Die bei den Kleinhändlern der Stadt Gietzen bestellten Waren können von beii Bestellern von Mittwoch, den 8. d. Mts. ab gegen Barzahlung und Vorlage der Nährmittelkarte in Empfang genommen werden. Näbr- nuttelkarten ohne die Ouittungs- und Bezugsmarken berechtigen nicht zum Bezug; einzeln abgetrennte Quitrungö- und Bezugsmarken sind wertlos.
Es entfallen:
1. Ans die Nährmittelkarie A (gelbe Karte)
a) Auf Abschnitt 4: 100 Gramm Suvvensabrikate.
2. Auf die Nährmittelkarte 28 (rote Karte)
a) Auf Abschnitt 9: 750 Gramm Grien
h) „ „ 10: 125 Gramm Haserflocken
e) „ „ 11: 125 Gramm Graupen.
3. Auf die Nährmittelkarie 4) (blaue Karte)
a) Auf Abschnitt 13: 2OO Gramm Teigwaren
b) „ „ 14: 250 Gramm Graupen
c) „ „ 15: 250 Gramm Haierflocken
d) „ „ 18 : T 8 O Gramm Suppenfabrikate.
Kartvffelverbranchsregelung.
Für die Abgabe von Kartoffeln durch die Kartoffelverkaufsstellen in der Stadt Gietzen wird folgendes bestimmt:
8 1.
Mit den Kartoffelmarken für die 33., 34. und 35. Woche kommen gleichzeilig besondere Kartoffel-Bcstellausweise zur Ausgabe,- jeder Verbraucher, dem Kartoffelmarken zuftehen, erhält auch einen. Kartoffelbestcllausweis.
2 .
Der Verbraucher hat aus dem VestellauSweis seinen .kamen und seine Wohnung einzutragen.
Bestellansweise ohne diese Eintragungen sind ungültig.
§3.
Der Bestellausweis ist bei der Kartoffelverkaufsstelle, pci der der Verbraucher in der 33., 34. und 35. Woche seine Kartoffeln zu beziehen beabsichtigt, vorzulegen.
Die KnrioffelverkaufSstelle trägt ihre Firma auf dem BettettausweiS ein und gibt ihn dem Verbraucher als Ausweis über die erfolgte Bestellung zurück, während sie den dazugehörigen Kontrollabschnitt abtrennt und zurückbehalt.
§ 4.
Die gesammelten Kontrollabschnitte sind nach Ablauf der Beitellzeik von der Kartonelverkaufsstelle auf Bogen aufzukleben und dem Städtischen Lebensmittelamt zur Prüfung etnzureichen: sie dienen als Grundlage für die Zuteilung an Kartoffeln.
8 5.
.. ?^rjst verpflichtet, in den Wochen, für dw der Bestellausweis gültig ist, seine Kartoffeln von der Kartoffelverkaufsstelle zu beziehen, bei der die Bestellung erfolgt ist.
. ^ie Zuteilung foldjer 33erbröudjer, die nach Ablauf der Bestellzett in die Kartoffelversorgung eintreten, an befttminte Verkaufsstellen bleibt Vorbehalten.
8 6.
Die Zeit, während deren die Bestellung zu erfolgen hat, sowie ote Namen der Kartoffelverkaufs stellen, bei denen Bestellungen erfolgen können, werden besonders bekannt gegeben.
8 7.
. Die Abgabe von Kartoffeln in den einzelnen Wochen erfolgt durch die Kartoffelverkaufsstellen nur gegen Ablieferung der für die laufende Woche gültigen Kartoffel- marken.
8 8 .
Gietzen. den 4. August 1917. 58678
Der Oberbürgermeister (Lebensmittelamt).
Kartoffel-Bestellung.
Im Anschluß an die Bekanntmachung über die Kartoffel-Berbrauchsregelung wird folgendes bestimmt:
Die Kartoffel Bestellausweise für die 33 ., 34. und 35. Woche sind in der Zeit
vom 7 . bis 10 . August 1017 bei einer der nachstehend verzeichneten KartoffelverkaufS- stellen zur Bestellung vorzulegen.
II.
Verbraucher, die nach dem angegebenen Zeitpunkte in die Kartoffelversorgung eintreten, haben die Bestellausweise dem Städtischen Lebensmtttelamt lKartoffel- stelle) vorzulegen.
III.
Die Bestellung von Kartoffeln kann bet nachfolgenden Kartoffelverkaufsstellen erfolgen:
1. ) Löbsack, Hinter der West-Anlage 5
2. ) Hantel, Neuen Baue 7
3. ) Rumpf, Zozelsgaffe 9
4. ) Hirsch Witwe, Rodheimer-Slratze 30
5. ) Schade L Füllgrade
a) Filiale Bahnbofstratze 26
b) Filiale Ludwigstratze 20
6 . ) Konsumverein Gietzen und Umgegend
a) Filiale Aslerweg 6
b) Filiale Neuen Baue 11 c.) Filiale Bleichstratze 16A d) Filiale Schanzenstratze 16.
Die unter « bezeichneten Kartoffelverkaufsstellen nehmen Bestellungen auch von Nichtmitgliedern an.
Die Kartosselverkaufsslellen haben die vereinnahmten Kontrollabschnitte auf 'Bogen aufgeklebt unter Angabe der Zahl am I I. August 1017 dem Städtischen Lebens- mittelamt lKartoffetstelle» einzureichen: ste dienen als Grundlage für die Zuteilung der Kartoffeln.
Gietzen, den 6 . August 1917. 58588
Der Oberbürgermeister. Lebensmittelamt.
Bekanntmachung
Betrifft: Gcwerbl. Betriebszählung am 15. Aug. 1017.
Zur Vornahme der am 15. August 1917 angeordneten gewerblichen Lctriebszähl,mg ist eine grötzere Anzahl geeigneter Personen, welche sich dem Geschäft eines Zählers unierzlehen wollen, notwendig. Unter Bezugnahme auf den nachstehenden Slnfrnf des Ehefs des Kriegsamtö in Berlin werden schreibgewandte Männer und Frauen aufgefordert, sich Dienstag, den 7., und Mittwoch, den 8 . August 1017 im Stadthaus, Zimmer Nr. 8 , zu melden. Auf Wunsch kann eine Vergütung gewährt werden.
Gietzen, den 6 . August 1917.
Der Oberbürgermeister. I. V.: Emtuelius.
A n f r u f.
Zur wirtschaftlichen Durchführung des Krieges und stcheren Ueberleitnng unserer Volkswirtschaft in den Frieden und neue ziffermnätzige Angaben über den deutschen Gewerbefleitz erforderlich. Ich habe deshalb im Einvernehmen mit dem Reichsamt des Innern aus Grund des Htlssdtenftgesebes eine gewerbliche Betriebszählung angeordnet. Die Zählung wird sich über das ganze Deut,che Reich erstrecken und um die Zeit des 15. August stattsmden. Ich setze voraus, datz die Vorsteher sämtlicher Kommunalverbände ihre ganze Kraft und 'Autorität eiu- setzen werden, um dieser hochwichtigen Zählung zu einem vollen Erfolge zu verhelfen. Ich erwarte, datz dieStaats- find Gemetndeverwaltnngen. ihre statistischen Aemter, ihre Beamten und Lebrer durch verständnisvolle und opferfreudige Mitarbeit mir die geforderten Unterlagen verschaffen werden. Ich vertraue aber auch, datz jeder deutsche Gewerbetreibende, gleich ob Fabrikant, selbständiger tuten,er, Kaufmann. Hausgewerbetreibender usw. den ge- ueferten Fragebogen gewlssenhaft mit sorgfältiger Ueber- legung auSfüllen ivird. Die Fragen sind aus das für die Heeresverwaltung Notivendigste beschränkt nwrden. Soll das Werk gelingc», so muffen freiwillige Kräfte Mitwirken, um die gewerblichen BctrieVe aller Art aufzmuchen und für eine richtige Ausfüllung der Fragebogen zu sorgen. An Männer und Frauen, alt und luug ergeht deshalb die Aufforderung: Wer immer mit der Feder nmzugeben weih und einen Tag erübrigen kann, leiste dem Vaterlande den wichtigen Dienst und stelle sich der Gemeindeverwal tnng als Zahler zur Verfügung.
Berlin, den 31 Juli 1917.
Der Ehes des Kriegsamts: gez. Gröner.
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Hofrat Hermann Sieingoetter. Sonntag, 1Ä. Aug. 1017. nachmittags 3V, Uhr:
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Singspiel in 3 Akten von Franz Schubert.
Für die Bühne bearbeitet von Heinr. BertH.


